AKMA Technology GmbHLiquidated

57610 Altenkirchen (Westerwald), DEU

Master Data

Registry
Register court Montabaur HRB 23671
Registered
7/19/2013
Industry
Manufacture of metal forming machineryManufacture of testing machinesManufacture of machinery for metallurgy
Purpose
der Maschinen- und Anlagenbau.

History

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Management

NameRole
Werner Schweinsberg
since 3/13/2025
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,000
100.00%

Financial Report

AKMA Technology GmbH

Altenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 556.176,00 590.212,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.597,00 20.032,00
II. Sachanlagen 542.579,00 570.180,00
B. Umlaufvermögen 262.846,14 446.012,72
I. Vorräte 226.640,39 298.098,72
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.957,68 138.738,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.248,07 9.175,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.808,72 14.441,87
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 36.851,86 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 866.682,72 1.050.666,59

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 29.914,12
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 61.851,86 -4.914,12
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 36.851,86 0,00
B. Rückstellungen 8.950,00 7.672,00
C. Verbindlichkeiten 857.732,72 1.013.080,47
Bilanzsumme, Summe Passiva 866.682,72 1.050.666,59

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum handelsrechtlichen Jahresabschluss

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

2. Beim Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht.

3. Als kleine Kapitalgesellschaft wurde von dem Wahlrecht nach § 274 HGB in der Art Gebrauch gemacht, dass aktive und passive latente Steuern nicht gebildet wurden.

4. Der Jahresabschluss der AKMA Technology GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

5. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten. Angaben, die zulässiger Weise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, befinden sich im Anhang.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt.

2. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden entsprechend ihres Leistungsstandes angesetzt.

3. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen.

4. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

5. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.

Pauschalwertberichtigungen wurden wegen des allgemeinen Kreditrisikos gebildet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

6. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für die nächsten Perioden betreffen.

7. Die Rückstellungen sind in Höhe ihrer wahrscheinlichen Erfüllungsbeträge bemessen.

8. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

1. Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 53.670,23 (Vorjahr: € 48.580,41).

2. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 272.548,76 (Vorjahr: € 277.781,79).

Zur Vermeidung einer möglichen insolvenzrechtlichen Überschuldung hat der Gesellschafter für das Gesellschafterdarlehen in Höhe von €43.034,22 den Rangrücktritt erklärt.

IV. Sonstige Angaben

1. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Werner Schweinsberg vertreten. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

2. Der Jahresabschluss wird gemäß § 245 HGB wie folgt unterzeichnet:

Altenkirchen, den

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2015 - 31.12.2015

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 272.548,76 EUR.

1.1.2014 - 31.12.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 277.781,79 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. Werner Schweinsberg, Altenkirchen

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2016 festgestellt.

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