Hotel Hubertus GmbHLiquidated

63628 Bad Soden-Salmünster, DEU

Master Data

Registry
Register court Hanau HRB 90364
Registered
7/26/1989
Industry
Hotels (excl. hotels providing bed and breakfast only)Operation of terminal facilities for passenger transport, including bus stationsRenting and operating of own or leased non-residential real estate
Purpose
Der Betrieb eines Hotels mit Restauration und Café.

History

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Financial Report

Hotel Hubertus GmbH

Bad Soden-Salmünster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 589,00 816,00
I. Sachanlagen 589,00 816,00
B. Umlaufvermögen 428.410,91 431.155,76
I. Vorräte 5.557,50 4.692,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 420.158,86 424.484,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.694,55 1.979,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 946,83
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.156,25 20.359,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 444.156,16 453.278,05

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.100,00 26.100,00
II. Verlustvortrag 46.459,46 41.148,83
III. Jahresüberschuss 5.203,21 -5.310,63
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 15.156,25 20.359,46
B. Rückstellungen 161,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 443.995,16 453.278,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 444.156,16 453.278,05

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf die Anwendung der Erleichterungsregelung des § 274a HGB wird verzichtet.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Das Sachanlagevermögen ist vom Besitzunternehmen gepachtet.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr - ab 1. 1. 2010 - voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge - bis 31. 12. 2009 - an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit waren keine Bewertungsabschläge vorzunehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind nicht vorhanden..

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.575,50 0 5.575,50 0
Sonstige Vermögensgegenstände 414.583,36 413.866,86 418.909,03 410.926,31

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 413.866,86 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und stimmt mit der Eintragung im Handelsregister überein.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 149.570,81 674,32 151.645,92 5.306,01
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.014,90 4.014,90 4.706,92 4.706,92
Sonstige Verbindlichkeiten 290.409,45 2.392,24 296.925,21 3:873,13

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen von € 288.017,21 enthalten. Mit den Darlehensgebern wurde eine Rangrücktrittsvereinbarung getroffen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse in einem Gesamtbetrag von 0 €.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Post-Samsel (Kauffrau) und Frau Landeau (Kauffrau).

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB besteht nicht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bad-Soden-Salmünster, den 24. Mai 2011

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.5.2011.

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