Master Data

Registry
Register court Bamberg HRB 11963
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SF-ComEnergy UG (haftungsbeschränkt)timeless project UG (haftungsbeschränkt)
Registered
9/3/2013
Industry
Consulting architectural activities in building constructionDevelopment of building projects for residential buildingsConsulting architectural activities in town, city and regional planning
Purpose
Dienstleistungen und Planungen für Wohnungsbau, damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie ferner die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligungen an anderen Unternehmen.

History

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Management

NameRole
Joachim Franke
since 2/20/2025
Managing Director

Holdings

NameOwnership
84.00%

Financial Report

SF-ComEnergy UG (haftungsbeschränkt)

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 684,00 0,00
I. Sachanlagen 684,00 0,00
B. Umlaufvermögen 342,20 295,21
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42,20 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 300,00 295,21
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 118,56 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.144,76 295,21

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 280,73
I. gezeichnetes Kapital 500,00 500,00
II. Verlustvortrag 219,27 0,00
III. Jahresfehlbetrag 399,29 219,27
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 118,56 0,00
B. Verbindlichkeiten 1.144,76 14,48
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 15,78 14,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.144,76 295,21

Anhang

1. Vermögensgegenstände

Die Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

2. Anlagevermögen

Beim Anlagenvermögen wurde gem. § 253 HGB planmäßige Abschreibung nach der betrieblichen Nutzungsdauer und unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurde grundsätzlich linear abgeschrieben.

Ansatz, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und Abschreibungsmethohen entsprechen den Vorjahren.

Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG wurden im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.

3. Umlaufvermögen

Soweit bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nichts vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr.

Pauschal- und Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht notwendig, da keine Forderungen mehr zum Wirtschaftsjahrende bestanden hatten.

Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. § 253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommenen und in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesenen Höhe veranlasst.

4. Rückstellungen

Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und 253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Rückstellungen für Stornoprovisionen aus Lebensversicherungen waren nicht zu bilden, da keine ratierlichen Provisionsansprüche bestehen.

5. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts anderes vermerkt, sind alle Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres zur Rückzahlung fällig.

1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung, Allgemeines

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der vorstehenden Kontennachweis und das Anlagevermögen ergeben einen detaillierten Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

3. Pfandrechte oder ähnliche Rechte

Pfandrechte oder ähnliche Rechte für Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.

4. Bürgschaften und andere Haftungsverhältnisse

Nach Auskunft des Geschäftsführers und der Unterlagen bestanden zum Stichtag keine Bürgschaften oder andere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB für Verbindlichkeiten Dritter.

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nach den Unterlagen und der Auskunft der Geschäftsführer bestehen zum Bilanzstichtag keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB.

6. Geschäftsführer

Alleiniger Geschäftsführer der Berichtsfirma ist Herr Peter Mark, Neumarkt i.d. OPf.

Sie ist einzelvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Nürnberg, den 19.03.2015

gez.

Peter Mark, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2015 festgestellt.

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