Prometheus
Solutions GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.200,00 |
40.360,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.200,00 |
40.360,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
103.704,17 |
32.708,22 |
| I.
Vorräte |
36.740,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.207,18 |
7.713,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.756,99 |
24.994,50 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
317.052,47 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
442.956,64 |
73.068,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
23.256,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.744,00 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
340.308,47 |
1.744,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
317.052,47 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
437.956,64 |
48.312,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
437.956,64 |
48.312,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
442.956,64 |
73.068,22 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 der Firma Prometheus
Solutions GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Dies bedeutet jedoch nicht notwendig,
dass auch eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen
Sinne vorliegt. Eine Prüfung dahingehend kann nur im
Rahmen einer gesonderten Überschuldungsprüfung
erfolgen, für die andere Bewertungsgrundsätze als
für die Handelsbilanz gelten. Auf die Vorschriften der
§§ 64, 71, 84 GmbHG und §§ 283 ff StGB
wurde die Geschäftsleitung hingewiesen.
Zur Vermeidung einer Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne hat ein Gesellschafter
bezüglich seiner Forderung gegen die
Berichtsgesellschaft eine Rangrücktrittserklärung
abgegeben.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen
Berichtsjahr durch Frau Julia Vieth (bis 08.01.2010), Herrn
Michael Reiserer (von 08.01.2010 bis 24.06.2010) und Herrn
Hans Staudte (ab 24.06.2010) wahrgenommen. Die
Geschäftsführer waren
einzelvertretungsberechtigt, und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
0,00
|
EUR
|
Verbindlichkeit aus
Verrechnungskonto
|
|
346.777,82
|
EUR
|
München, den
Prometheus
Solutions GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2012 festgestellt.
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