Computer consultancy activities
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Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jürgen Koegel since 8/8/2005 | Board Member |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
IKU AGEppingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGgemäß §§ 284 - 288 HGB Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB ) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn und Velustrechung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. 2. Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden 2.1. Bilanzierungsvorschriften (§§ 242-251 und §§ 264-278 HGB) a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. b) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. c) Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. d) Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. 2.2 Bewertungsvorschriften (§§ 252-256 und §§ 279-283 HGB) a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. b) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. c) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. d) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. e) Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. f) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: - DieVerbindlichkeitenwurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. -AufwendungenundErträgedes Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
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