Master Data

Registry
Register court Duisburg HRB 10556
Previous
Haddick Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Registered
4/17/2003
Industry
Trade of steam, hot water and cooled airWholesale of plumbing and heating equipment and suppliesPlumbing, heat and air-conditioning installation
Purpose
der Handel mit Wasser- und Wärmepumpen und deren Montage sowie der Betrieb eines Heizungs-, Lüftungs-, Gas-, Wasser- und Solaranlageninstallationsunternehmens.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Stefanie Thölke
since 1/7/2026
Procura
Christian Haddick
since 12/27/2023
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Christian Haddick
Hamminkeln
€26,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Haddick GmbH

HamminkeIn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Bilanz

A K T I V A

31.12.2022 31.12.2021
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

136,00 318,00
II. Sachanlagen 32.756,00 38.432,00
III. Finanzanlagen 1.300,00 1.300,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 129.700,00 72.300,00

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

101.789,79 101.138,32
III. Wertpapiere 25.750,13 20.533,60

IV. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

69.575,63 93.466,06
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.508,36 12.471,68
SUMME Aktiva 368.515,91 339.959,66

P A S S I V A

31.12.2022 31.12.2021
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 167.935,58 165.990,26
III. buchmäßiges Eigenkapital 193.935,58 191.990,26
B. RÜCKSTELLUNGEN 94.007,17 93.784,20
C. VERBINDLICHKEITEN 80.573,16 54.185,20
SUMME Passiva 368.515,91 339.959,66

Anhang zum 31. Dezember 2022

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB).

Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ( Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB).

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden ( Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen dienen, sind mit den Schulden zu verrechnen; entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren ( Verrechnungsgebot; § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der übersteigende Betrag unter einem gesonderten Posten zu aktivieren.

Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB).

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB). Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB a.F. und nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. beruhen, die in Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2010 vorgenommen wurden, können unter Anwendung der für sie geltenden Vorschriften fortgeführt werden. Eine Zuschreibung wurde nicht vorgenommen.

Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB oder den niedrigeren Marktpreisen bewertet.

Die unfertigen Erzeugnisse (Bauten, Arbeiten) wurden mit den Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB, entsprechend dem jeweiligen Fertigungsgrad, angesetzt.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

Die Handelswaren sind zu Einkaufspreisen zzgl. Frachtkosten bewertet. Dabei ist das strenge Niederstwertprinzip beachtet worden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zweifelhafte Forderungen) wurden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet worden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB).

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie berücksichtigen alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Erhaltene Anzahlungen sind nach der handelsrechtlich zulässigen Nettomethode bilanziert worden.

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Jahr 2022ist aus dem diesem Bericht beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 20.566,89 EUR (Vorjahr: 17.576,68 EUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0,00 EUR(Vorjahr: 0,00 EUR) enthalten.

Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug 9.

Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer:

Herr Rainer Haddick, Hamminkeln

Frau Ursula Haddick, Hamminkeln

Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt.

 

Bocholt, den 8. August 2023

Rainer Haddick Ursula Haddick

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 16. August 2023 festgestellt.

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