Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 382117
Previous
Holz Consulting Unternehmensberatung Personalentwicklung GmbH
Registered
7/20/2000
Industry
Computer consultancy activitiesSupport services to forestryOther information service activities
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Die Bereitstellung der Infrastruktur für die Erbringung von Beratungsdienstleistungen durch freiberuflich tätige Beraterinnen und Berater, insbesondere der Räumlichkeiten, der Informationstechnologie und des Personals für die Terminabsprachen, die Erstellung von Dokumenten, der Abrechnungen sowie die Betreuung des Zahlungsverkehrs.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Michael Wulf
since 12/19/2006
Managing Director
Friedrich Holz
since 12/19/2006
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

1 of 3 shown

Friedrich Holz
€24,000
80.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Holz Consulting Unternehmensberatung Personalentwicklung GmbH

Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023

Bilanz

Aktiva

31.3.2023
EUR
31.3.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.410,00 17.467,00
I. Sachanlagen 6.410,00 17.467,00
B. Umlaufvermögen 660.803,08 539.537,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 234.939,06 198.660,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 425.864,02 340.876,51
Bilanzsumme, Summe Aktiva 667.213,08 557.004,04

Passiva

31.3.2023
EUR
31.3.2022
EUR
A. Eigenkapital 443.656,09 399.603,54
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 369.603,54 338.846,81
III. Jahresüberschuss 44.052,55 30.756,73
B. Rückstellungen 22.179,19 11.511,82
C. Verbindlichkeiten 201.377,80 145.888,68
Bilanzsumme, Summe Passiva 667.213,08 557.004,04

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss auf den 31.03.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erstellt. Die Regelungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz wurden angewendet.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Im Sinne von § 267a HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf die Aufstellung eines Anhangs wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB nicht verzichtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden ansonsten in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Grundsätzen.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

Im Jahresabschluss sind keine Verbindlichkeiten enthalten, bei denen es sich um Kapitalersatz handelt.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist im Jahresabschluss nicht enthalten.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 2 EStG nach der degressiven Methode vorgenommen.

Das Bewertungswahlrecht zur Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter wurde nicht ausgeübt.

Weitere Abschreibungen allein nach steuerlichen Vorschriften wurden im Anlagevermögen nicht vorgenommen.

Erworbene Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Erworbene Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 800,00 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 S. 1 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Bewertungsmaßstab ist der Erfüllungsbetrag. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst worden.

Pensionsverpflichtungen sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

7. Bewertungseinheiten

Bewertungseinheiten wurden im Jahresabschluss nicht gebildet.

IV. Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Kurs ihres Entstehens eingebucht. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, werden die Verluste im Jahresabschluss erfasst.

Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zu Wechselkursen am Entstehungstag angesetzt, soweit ein niedrigerer Geldkurs am Bilanzstichtag nicht eine Abwertung der Fremdwährungsforderung erforderte.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Forderungen an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) sind im Jahresabschluss in Höhe von 0,00 EUR enthalten.

II. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Sonderposten mit Rücklagenanteil sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

III. Rückstellungen

Der Gesamtbetrag der in der Bilanz nicht passivierten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) beträgt 0,00 EUR.

Rückstellungen für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB) sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB) sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind im Jahresabschluss nicht enthalten.

Verbindlichkeiten an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) sind im Jahresabschluss in Höhe von 25.570,47 EUR enthalten.

V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Holz Friedrich Geschäftsführer Einzelvertretung

(2) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Wulf Michael Geschäftsführer Einzelvertretung

D. Sonstige Verpflichtungen

I. Ergebnisverwendung

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 18.03.2024 wird der Jahresabschluss zum 31. März 2023 genehmigt und festgestellt. Den Geschäftsführern wird Entlastung erteilt.

"Der Jahresüberschuss wird dem Gewinnvortrag zugeführt."

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.3.2024.

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