MS Medizintechnik Peter Gramatzki GmbH

Philippistraße 23, 34127 Kassel, DEU

Master Data

Registry
Register court Kassel HRB 17364
Registered
9/6/2017
Industry
Wholesale of medical and orthopaedic goods, dental and laboratory material and equipmentWholesale of pharmaceutical goodsAgents involved in the sale of pharmaceutical and medical goods, dental material, equipment and instruments, material and equipment for hospitals and for nursing care provided to old people
Purpose
Der An- und Verkauf von Produkten der Medizintechnik, der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Medizintechnikprodukten und der Großhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Karin Gramatzki
since 9/6/2017
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Staufenberg
€12,500
50.00%
Staufenberg
€12,500
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

MS Medizintechnik Peter Gramatzki GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 63.136,00 50.098,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 30.001,00 37.503,00
II. Sachanlagen 33.135,00 12.595,00
B. Umlaufvermögen 392.655,05 392.566,33
I. Vorräte 181.224,60 108.455,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 89.945,02 137.357,71
davon gegen Gesellschafter 0,00 2.260,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 121.485,43 146.753,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.879,93 10.121,52
Aktiva 465.670,98 452.785,85

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 236.733,97 254.385,83
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 211.733,97 229.385,83
davon Gewinnvortrag 129.385,83 81.821,81
B. Rückstellungen 132.780,69 132.241,63
C. Verbindlichkeiten 92.781,32 66.158,39
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 80.035,87 53.412,94
davon gegenüber Gesellschaftern 949,65 287,36
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.375,00  
Passiva 465.670,98 452.785,85

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut Handelsregistereintragung lauten wie folgt:

Firmierung laut Handelsregistereintragung: MS Medizintechnik Peter Gramatzki GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Kassel
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB 17364

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 286, 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß § 326 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB lagen nicht vor.

Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen Werten und beträgt 3 Jahre. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen­stände werden grundsätzlich nicht aktiviert.

Die Nutzungsdauer für die Abschreibung des entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes beträgt 10 Jahre (§ 285 Nr. 13 HGB).

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zulässig. Die Nutzungsdauer beträgt für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 5 und 10 Jahren.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu 800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und umfassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes angesetzt.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB). Eine Pauschalwertberichtigung war nicht notwendig.

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensgegenstände zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB wurde verzichtet, soweit die jeweilige Ausgabe oder Einnahme von unwesentlicher Bedeutung war und die Ausübung des Verzichts zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hat (analoge Anwendung der 800 Euro-Grenze nach §§ 5 Abs. 5 S. 2 und 6 Abs. 2 S. 1 EStG).

Die Höhe der Steuerrückstellung wurde anhand der aus der Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung abgeleitet.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungs­betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsver­pflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sonstige Angaben

Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Geschäfte:



Restlaufzeit


bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre

Euro
Euro
Euro
Langfristige Miet- und Pachtverträge
17.884,27
0,00
0,00
Leasingverträge
9.453,36
5.514,46
0,00
Summe
27.337,63
5.514,46
0,00


Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 6 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt.

Unterschrift der Geschäftsführung

Kassel, 31.10.2024

Karin Gramatzki
(Ort, Datum)

(Unterschrift Geschäftsführung)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2024 festgestellt.

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