Master Data

Registry
Register court Düsseldorf HRB 91495
Registered
11/12/2020
Industry
Consulting architectural activities in building constructionConstruction of residential and non-residential buildings (except prefabricated constructions)Engineering activities for technical building equipment
Purpose
Der Ein- und Ausbau von beweglichen Elementen, der Einbau von Fenstern und Türen, die Bauleitung, die Planung und die Überwachung und Beratung von Bauvorhaben sowie die Ausführung von Trockenbau-, Innenputz- und Wärmedämmverbundarbeiten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Mark Lerner
since 7/18/2022
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Büdingen
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Rico Concept GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 2,00
I. Sachanlagen 2,00 2,00
B. Umlaufvermögen 706.124,80 299.294,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 249.659,12 63.129,09
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 456.465,68 236.165,11
Aktiva 706.126,80 299.296,20

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 39.689,27 33.749,69
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 8.749,69 6.686,72
III. Jahresüberschuss 5.939,58 2.062,97
B. Rückstellungen 69.112,60 10.743,66
C. Verbindlichkeiten 597.324,93 254.802,85
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 390.076,11 54.322,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 207.248,82 200.480,28
davon gegenüber Gesellschaftern 12.500,00  
Passiva 706.126,80 299.296,20

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des § 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für kleine Kapitalgesellschaften befolgt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig geometrisch degressiv und/oder linear abgeschrieben.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur Höhe von € 150,00 wurden grundsätzlich im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben im Jahr voller Höhe abgesetzt.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten netto mehr als 150,00 € betragen, aber den Betrag von netto 1.000,00 € nicht übersteigen, wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten eingerichtet, in dem alle Wirtschaftsgüter des jeweiligen Wirtschaftsjahres zusammengefasst sind. Dieser Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser Sammelposten wird als ein separates Konto  in den Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend ausgewiesen.

(2) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Eine Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von 3 % berücksichtigt. Forderungen in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

(3) Die Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung passiviert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

(4)  Die Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen und einzeln nachgewiesen.

3. Sonstige Angaben

(1) Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Mark Lerner er hat von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Düsseldorf, im Oktober 2024

 Mark Lerner
(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2024 festgestellt.

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