R & M MIT Services GmbH
Schellerdamm 22, 21079 Hamburg, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Calvin Dr. Gavillet since 10/8/2025 | Managing Director |
Svea Köster since 8/25/2022 | Procura |
Patrycja Rockmann since 8/25/2022 | Procura |
Bruno Friedrich Johannes Andreae since 12/9/2020 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
R&M Marine Interior Turnkey Company (Shanghai) Ltd. | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
R&M MIT Services GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Bilanzierung und Bewertungsmethoden Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der R&M MIT Services GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 158430), die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Von den Erleichterungsvorschriften des § 274a Nr. 1, § 288 Abs. 1 und § 276 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens gemäß § 275 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird in Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung aufgestellt. Der Grundsatz der Bilanzierungs- und Bewegungsstetigkeit wurde eingehalten. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear unter Berücksichtigung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zwischen 5 und 11 Jahren vorgenommen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Der Warenbestand ist zu Anschaffungskosten bewertet. Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Liquide Mittel wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und entsprechen dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Berechnung der Rückstellungen erfolgt auf Vollkostenbasis. Da es sich hauptsächlich um kurzfristige Rückstellungen handelt, wurden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen nicht berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. 2. Erläuterungen zur Bilanz 2.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr vollständig solche aus Lieferungen und Leistungen. 2.2. Zusammensetzungen der Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von T€ 386 (Vj.: T€ 205), Leistungsverpflichtung aus Verträgen mit Kunden in Höhe von T€ 294 (Vj.: T€ 105) sowie Garantieleistungen in Höhe von T€ 163 (Vj.: T€ 344). Darüber hinaus entfallen T€ 87 (Vj.: T€ 24) auf Personalrückstellungen und T€ 27 (Vj.: T€ 0) auf Rückstellungen für drohende Verluste. 2.3. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr vollständig solche aus Lieferungen und Leistungen und zu T€ 799 (Vj.: T€ 0) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 5 (Vj.: T€ 0). 3. Sonstige Angaben 3.1. Konzernverhältnisse Die R&M MIT Services GmbH, Hamburg, wird in den nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss der Rheinhold & Mahla GmbH, Hamburg, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rheinhold & Mahla GmbH wird im Unternehmensregister offengelegt. 3.2. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 3 (Vj.: 2) Mitarbeiter. 3.3. Geschäftsführung Als Geschäftsführerin im abgelaufenen Geschäftsjahr und bis zum Bilanzaufstellungstag war bestellt: Annegret Kempf, Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH), Hamburg 3.4. Nachtragsbericht Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Ende des Geschäftsjahres eingetreten.
Hamburg, 17. Juni 2024 Annegret Kempf In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:" "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die R&M MIT Services GmbH, Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der R&M MIT Services GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreterin für den Jahresabschluss Die gesetzliche Vertreterin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die gesetzliche Vertreterin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die gesetzliche Vertreterin dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Hamburg, 21. Juni 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Dirk Schützenmeister, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023R&M MIT Services GmbH, HamburgDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der R&M MIT Services GmbH ist durch die Gesellschafterversammlung am 25. Dezember 2024 festgestellt worden. |
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