Klein
GmbH
Sprockhövel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.115.457,00 |
882.725,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.115.452,00 |
882.720,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.112.423,52 |
899.929,58 |
| I.
Vorräte |
498.900,00 |
611.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
405.000,81 |
235.393,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
208.522,71 |
52.936,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.827,34 |
1.559,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.229.707,86 |
1.784.213,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.226.584,43 |
696.764,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
300.000,00 |
300.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
370.764,20 |
77.627,45 |
| IV.
Jahresüberschuss |
529.820,23 |
293.136,75 |
| B.
Rückstellungen |
225.550,00 |
112.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
777.573,43 |
974.799,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.229.707,86 |
1.784.213,76 |
Anhang
Klein GmbH, Sprockhövel III, 000300011
ANHANG
für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Klein GmbH mit Sitz in Sprockhövel
wird im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der
Registernummer HR B 15349 geführt. Die GmbH
ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB und unterliegt den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 274a, § 276 und § 288 HGB.
Unbeschadet dessen erfolgt die Gliederung der Bilanz sowie
der Gewinn- und Verlustrechnung in dem
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Umfang. Bei der Aufstellung des Anhangs werden die
Erleichterungsvorschriften für kleine Gesellschaften
in Anspruch genommen.
Zur Klarheit der Darstellung wurden etwaige
"Davon-Vermerke"
nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung, sondern im Anhang, vorgenommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Methoden
entsprechen den Vorschriften der §§ 242 -
256a und §§ 264 - 277 HGB.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten aktiviert und nach Maßgabe
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Die Herstellungskosten umfassen dabei die
Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten
der Fertigung sowie angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB).
Bei den
Immateriellen Vermögensgegenständen und
den
Sachanlagen erfolgen die Abschreibungen
grundsätzlich linear und zeitanteilig nach
Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen
EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einen
Sammelposten, der gleichmäßig über
5 Jahre aufgelöst wird, eingestellt
(Poolbewertung).
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet. Soweit notwendig,
wurden Abschläge auf einen niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen dabei die Materialkosten, die Fertigungskosten und
die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der
Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des
Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch
die Fertigung veranlasst ist (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB).
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
bzw. Verkaufspreisen ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Bei Vorliegen konkreter
Ausfallsrisiken wurden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisikos kam bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen eine angemessene Pauschalwertberichtigung der
nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen zum
Ansatz.
Die
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nenntwert
bilanziert.
In dem aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten werden die zeitanteiligen
Aufwendungen des Folgejahres erfasst, denen bereits
Ausgaben im Berichtszeitraum gegenüberstehen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr betragen zum 31.12.2023 EUR
380.161,99 (Vorjahr: EUR 241.512,79).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen aus sonstigen
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
397.311,44 (Vorjahr: EUR 733.286,77).
Haftungsverhältnisse, die nicht aus der Bilanz
ersichtlich sind, bestanden zum Abschlussstichtag aus
Verbindlichkeiten aus gesamtschuldnerischer Haftung
für Kredite Dritter in Höhe von
EUR 145.752,22 (Vorjahr: EUR 654.929,63). Hierfür
wurden Sicherheiten nicht zur Verfügung gestellt. Mit
einer Inanspruchnahme ist aufgrund der positiven
wirtschaftlichen Lage der Dritten
nicht zu rechnen.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach §
285 Nr. 3a HGB betragen zum Abschlussstichtag
EUR 171.928,00 (Vorjahr: EUR 114.212,00).
Die Klein GmbH beschäftigte im Jahr 2023
durchschnittlich 29 Mitarbeiter (Vorjahr: 29 Mitarbeiter).
Sprockhövel, den 28. März 2024
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Alexander Koch
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2024
festgestellt.
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