Master Data

Registry
Register court Duisburg HRB 30055
Registered
11/7/2017
Industry
Agents involved in the sale of china, glassware, products of wood n.e.c. and wickerwork goodsAgents involved in the sale of building materials, paints and varnishesWholesale of china and glassware
Purpose
der Handel mit Natursteinen und Keramikwaren sowie die Vermittlung und Erbringung von Lieferungen und Leistungen, insbesondere von Dienst- und Planungsleistungen

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Simon Avdo
since 11/7/2017
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Essen
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

avdo design GmbH

Mülheim an der Ruhr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 142.705,00 63.246,00
I. Sachanlagen 142.705,00 63.246,00
B. Umlaufvermögen 669.450,29 642.018,63
I. Vorräte 359.038,08 280.554,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 214.085,21 154.223,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 96.327,00 207.241,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.320,55 7.554,43
Aktiva 817.475,84 712.819,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 401.180,88 370.262,22
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 345.262,22 245.902,13
III. Jahresüberschuss 30.918,66 99.360,09
B. Rückstellungen 108.341,70 94.814,00
C. Verbindlichkeiten 307.953,26 247.742,84
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 253.562,96 233.656,92
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 54.390,30 14.085,92
davon gegenüber Gesellschaftern -7.782,29 0,00
Summe Passiva 817.475,84 712.819,06

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:

Firma:
avdo design GmbH
Sitz:
Mülheim
Registergericht:
Amtsgericht Duisburg, HRB 30055



Der Jahresabschluss der avdo design GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie den einschlägigen Vorschriften GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich.

Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und pro rata temporis vorgenommen.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von Euro 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Fertige und unfertige Erzeugnisse (halbfertige Arbeiten) werden zu Herstellungskosten, entsprechend dem Fertigstellungsgrad, gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Das strenge Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wird beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag, bewertet. Alle Positionen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer als einem Jahr bestehen nicht.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen, dass die betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB beträgt T€ 36 und beinhaltet ausschließlich Miet- bzw. Leasingverträge mit einer Laufzeit von längstens 5 Jahren.

III. Sonstige Pflichtangaben

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte
Betrag in EUR
Ausleihungen
nicht relevant
Forderungen
7.782,29
Verbindlichkeiten
0,00



IV. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne Geschäftsführer (§ 267 Abs. 5 HGB) beträgt 4.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer:
Avdo, Simon
ausgeübter Beruf:
Kaufmann



Unterschrift der Geschäftsführung

Mülheim, 23. Januar 2025

gez. Simon Avdo
Ort, Datum

Unterschrift



Datum der Feststellung gemäß § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB
Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses lautet: 23. Januar 2025

sonstige Berichtsbestandteile

Mülheim, 23. Januar 2025

gez. Simon Avdo
Ort, Datum

Unterschrift

Datum der Feststellung gemäß § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB
Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses lautet: 23. Januar 2025

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