Kommunales Kino Pforzheim gemeinnützige GmbH
Same addressActivities of cultural organisations
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Daniel Wilhelm Heinz Bitzer since 9/12/2024 | Procura |
Barbara, geb. Wittmann Früh since 9/12/2024 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Stadt Pforzheim | 62.50% |
Haus-GmbH der Sparkasse Pforzheim Calw Grundstücksgesellschaft & Co. KG | 18.75% |
Arbeitsgemeinschaft Pforzheimer Wohnungsunternehmen GbR | 18.75% |
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Konversionsgesellschaft Buckenberg mbHPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Unsere Gesellschaft hat am 29. März 2021
zur Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Gemäß § 105 Abs. 1 Ziffer 2 GemO geben wir ferner bekannt, dass die Gesellschafterversammlung am 03. März 2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 mit Aktiven und Passiven von jeweils € 4.390.968,17 bei einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 78.477,15 festgestellt hat. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wurde am 29. Januar 2021 erteilt. Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von € 78.477,15 wird der Gewinnrücklage entnommen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen vom 14. bis 22. Juni 2021 in der Geschäftsstelle in 75175 Pforzheim Schlossberg 20 (STADTBAU GmbH PFORZHEIM), öffentlich aus.
Die Geschäftsführung der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH gez. O.Lamprecht gez. ppa A. Maisch Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbHmit Sitz in PforzheimA. Allgemeine Angaben Die Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH Pforzheim ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 701462 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag hat die Jahresabschlusserstellung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu erfolgen. Die Gewinn- und Verlustrechnung der am 29.11.2006 mit notariellem Vertrag neu gegründeten Gesellschaft ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 wurde beachtet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Unter der Position Verkaufsgrundstücke ohne Bauten wird das nicht veräußerte Grundstück der "Alten Schmiede" und die bisher entstandenen Kosten für Planung, Abbruch und Neuerschließung sowie Ausgleichsmaßnahmen für das bisherige Baugebiet "tiergarten" bilanziert. Ferner werden die im Jahr 2017 erworbenen, westlich angrenzenden Grundstücke sowie die entsprechenden Bauvorbereitungskosten dieses II. Bauabschnittes ausgewiesen. Die Bewertung der Verkaufsgrundstücke erfolgt zu den Anschaffungskosten. Es wurden ausschließlich Fremdkosten aktiviert. Alle Aufbauten außer der "Alten Schmiede" wurden im Zuge der Neuerschließung des Geländes abgebrochen. Das Gebäude "Alte Schmiede" mit Außenanlage wird unter unfertige Bauten ausgewiesen und zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Vom Bilanzierungswahlrecht zur Aktivierung von Zinsen wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Anlagevermögen Entsprechend dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft werden die erworbenen Grundstücke beim Umlaufvermögen ausgewiesen. Die Bildung von Anlagevermögen ist vorläufig nicht vorgesehen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zum 31.12.2020 besteht eine Forderung an das Finanzamt (Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag 2020). Diese ist unter "Sonstige Vermögensgegenstände" in Höhe von € 6.974,61 erfasst und ist stichtagsbedingt (VJ = € 0,00). Eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht nicht. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Stammkapital beträgt € 25.000,00. Die Anteile werden von der STADTBAU GmbH PFORZHEIM mit 62,5%, der Haus-GmbH der Sparkasse Pforzheim Calw Grundstücksgesellschaft & Co. KG und der Arbeitsgemeinschaft der Pforzheimer Wohnungsunternehmen jeweils mit 18,75% gehalten. Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von € 72.066,77 wurde der Gewinnrücklage zugeführt, die nunmehr € 1.736.891,22 (VJ = € 1.664.824,45) beträgt. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen sind gebildet für noch anfallende Kosten der Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020, Steuerberatung/Steuererklärungen 2020 und Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen in Höhe von insgesamt € 10.000,00. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten sind stichtagsbedingt; Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr bestehen nicht. Im Einzelnen handelt es sich um:
D. Erläuterung zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Da im Jahre 2018 alle Privatgrundstücke verkauft wurden, sind in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 keine Umsatzerlöse erzielt worden. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt € 7.896,07 (VJ = € 292.788,56) enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von € 3.653,08. Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke Die Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke setzen sich aus Vertriebs- und Werbekosten in Höhe von € 20.578,43 und laufenden Aufwendungen in Höhe von € 25.578,46 zusammen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Der sonstige betriebliche Aufwand von € 68.019,58 beinhaltet unter anderem die Kosten für die Geschäftsbesorgung Dritter (€ 56.400,00) und sonstigen allgemeinen Verwaltungsaufwand. Unter der Position "Sonstige Steuern" wird die 2020 angefallene Grundsteuer erfasst. E. Sonstige Angaben Derivative Finanzinstrumente jeglicher Art werden nicht eingesetzt. Gegenüber Gesellschaftern bestehen am Bilanzstichtag keine Forderungen oder Verbindlichkeiten. Sitz der Gesellschaft ist zugleich der Sitz der federführenden Gesellschafterin STADTBAU GmbH PFORZHEIM in 75175 Pforzheim, Schlossberg 20. Arbeitnehmer Die Gesellschaft hat mit der STADTBAU GmbH PFORZHEIM einen Geschäftsbesorgungsvertrag für die Abwicklung der Geschäfte/Rechnungswesen und einen Projektsteuerungsvertrag abgeschlossen und daher kein eigenes Personal eingestellt. Entsprechend dem Organigramm der Konversionsgesellschaft zur Abwicklung ihrer Geschäfte stehen aufgrund dieser Verträge deren Mitarbeiter zur Verfügung, davon ein Angestellter mit Einzelprokura und ein Angestellter mit Handlungsvollmacht. Geschäftsführung Oliver Lamprecht (Geschäftsführer) Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers Das im Geschäftsjahr berechnete Honorar des Wirtschaftsprüfers beträgt für die Abschlussprüfung € 4.000,00. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung war um € 549,00 zu hoch gebildet. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Gewinnverwendungsvorschlag der GeschäftsführungDen Gesellschaftern wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von € 78.477,15 den freien Gewinnrücklagen zu entnehmen.
Pforzheim, den 19. Januar 2021 gez.: Oliver Lamprecht, Geschäftsführer Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 03. März 2021 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH, Pforzheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH, Pforzheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH, Pforzheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Abschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 29. Januar 2021 HABITAT
gez. Dux, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2020
Lagebericht 2020tiergartenGrundlagen des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens war ursprünglich im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung die Vorbereitung, Planung, Entwicklung und Neuerschließung des Flurstücks Nr. 8260 der Gemarkung Pforzheim (Konversionsgelände der Buckenberg-Kaserne). Dieser wurde am 29. September 2017 auf die umliegenden Grundstücke in unmittelbarer Nähe zum Konversionsgelände der Buckenberg-Kaserne erweitert. Zum 31. Dezember 2020 sind die STADTBAU GmbH PFORZHEIM (62,50%), die Haus-GmbH der Sparkasse Pforzheim Calw Grundstücksgesellschaft & Co. KG (18,75%) und die Arbeitsgemeinschaft der Pforzheimer Wohnungsunternehmen (18,75%) an der Gesellschaft beteiligt. Die Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH hat am 29. September 2017 die umliegenden Grundstücke der Hochschulstiftung HSP gGmbH erworben. Wirtschaftsbericht: Allgemeine Entwicklung: Die Covid-19-Pandemie führte im 2. Quartal 2020 zu einem historischen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 9,8 %. Insgesamt brach das Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Vorjahr um 5,0 % ein. Trotz der nicht vorhersehbaren weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie wird für 2021 mit einer deutlichen Erholung der Konjunktur gerechnet. Der Wirtschaftseinbruch infolge der Pandemie hat sich auch auf die Beschäftigung ausgewirkt. Die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg belief sich im Dezember 2020 auf 4,2 % (Deutschland gesamt 5,9 %). Pforzheim belegt im Dezember 2020 mit einer Quote von 7,5 % den letzten Platz in Baden-Württemberg. Das weiterhin sehr niedrige Zinsniveau und das anhaltende Vertrauen in den Immobilienmarkt begünstigen trotz der Pandemie den Kauf von Baugrundstücken. Eine Zinserhöhung erwarten wir vorerst nicht. Organisation der Gesellschaft: Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Für das Rechnungswesen und die allgemeine Abwicklung der Geschäfte wurde am 18. Juli 2006 ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH und der STADTBAU GmbH PFORZHEIM abgeschlossen, der zeitlich unbefristet ist. Die Vergütung aus diesem Vertrag ist bis 31. Dezember 2021 festgeschrieben und beinhaltet auch das neue Gebiet. Für die Projektsteuerung wurde ein Projektsteuerungsvertrag zwischen der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH und der STADTBAU GmbH PFORZHEIM abgeschlossen, der auch das neue Gebiet umfasst. Die Vergütung aus diesem Vertrag ist bis zum 31. Dezember 2021 festgeschrieben. Organtätigkeit: Im Jahr 2020 fanden mit den Gesellschaftern der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH vier Versammlungen statt, in denen über alle wesentlichen Schritte der Gesellschaft informiert wurde. Die notwendigen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. In der am 04. März 2020 abgehaltenen ordentlichen Gesellschafterversammlung wurde alles Notwendige für den Jahresabschluss und die Bestellung des Wirtschaftsprüfers beschlossen. Finanz- und Vermögenslage: Bei einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 4.390.968,17 werden die Verkaufsgrundstücke im Umlaufvermögen mit EUR 4.127.662,05 ausgewiesen. Unter der Position sonstige Vermögensgegenstände ist die Forderung an das Finanzamt (Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag 2020) in Höhe von EUR 6.974,61 erfasst. Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen EUR 256.331,51. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem Stammkapital (EUR 25.000,00), der freien Gewinnrücklage (EUR 1.736.891,22) und dem Jahresfehlbetrag 2020 (EUR -78.477,15). Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf EUR 10.000,00. Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.697.554,10 beinhalten ein Darlehen mit kurzfristiger Zinsfestbindung in Höhe von EUR 2.500.000,00. Insgesamt besteht ein Darlehensvertrag über 3 Mio. EUR, von denen 2,5 Mio. EUR ausbezahlt sind. Liquidität: Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens war jederzeit gegeben. Eigenkapitalquote: Der Eigenkapitalanteil am 31. Dezember 2020 beträgt 38,4 %. Kosten- und Ertragslage: Im Eigentum der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH befindet sich neben den neu erworbenen Grundstücken nur noch die Alte Schmiede, die als Anlaufstelle auch für das Erweiterungsgebiet genutzt werden soll. Umsatzerlöse aus Verkaufsgrundstücken fielen keine mehr an, weil alle Verkaufsgrundstücke veräußert sind. Die Rückstellungen für noch anfallende Baukosten der Erschließung wurden im Vorjahr komplett aufgelöst, da nur noch Restarbeiten bzw. Ausbesserungsarbeiten in überschaubarem Umfang angefallen sind. Das Jahresergebnis liegt aufgrund der höheren sonstigen betrieblichen Erträge und geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen über dem Planergebnis, jedoch unter dem des Vorjahres. Risikomanagement: Nachdem bei der STADTBAU GmbH PFORZHEIM im Rahmen der Vorschriften des KonTraG seit Jahren ein umfassendes, der Größe des Unternehmens entsprechendes Risikomanagementsystem mit dem Ziel implementiert ist, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, sind Tagesgeschäft und Abwicklung der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH gesichert. Für die Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH sind leitende Mitarbeiter der STADTBAU GmbH PFORZHEIM eingesetzt. Dieses Vorgehen ist mit den Gesellschaftern abgestimmt. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung: Das 'tiergarten'-Projekt ist in Pforzheim und Umgebung bekannt als innovatives, qualitätsvolles und architektonisch gelungenes Baugebiet. Die Nachfrage an Einfamilienhausgrundstücken und auch Wohnungen im Geschosswohnungsbau ist nach wie vor groß. Die Gesellschaft hat sich deshalb entschlossen, das ,tiergarten'-Gebiet nach Westen hin zu erweitern. Für die neu zu bildenden Baugrundstücken besteht bereits heute reges Kaufinteresse. Angrenzende Grundstücke der Hochschulstiftung HSP gGmbH wurden deshalb im September 2017 erworben; das sich anschließende städtische Grundstück soll ebenfalls gekauft werden. Gespräche mit der Stadt Pforzheim sind im Gange und wurden konkretisiert. Um den erforderlichen Bebauungsplan erstellen zu können, wurde zu Beginn des Jahres 2018 eine Mehrfachbeauftragung einer städtebaulichen Studie in Auftrag gegeben. Der Gewinnerentwurf wurde optimiert, vom Gestaltungsbeirat der Stadt Pforzheim für gut befunden und mit den Anwohnern des ,tiergartens' und des Bürgervereins abgestimmt. Der Entwurf bildet die Grundlage zur Erstellung eines qualifizierten bzw. für den Bereich des Geschosswohnungsbaus eines vorhabenbezogenen B - Plans. Die Planungsleistungen hierfür wurden an das Siegerbüro dreigegeneinen aus Berlin vergeben. Trotz guter Marktgegebenheiten bestehen wirtschaftliche Risiken, da die Kosten der Erschließung relativ höher sein werden als im ursprünglichen Gebiet. Wenn der Aufwärtstrend des Immobilienmarktes weiterhin anhält, bestehen jedoch durchaus Chancen auf Erzielung eines positiven Ergebnisses. Prognosebericht: Für 2021 ist wiederum mit einem Jahresfehlbetrag zu rechnen, da keine Erlöse erzielt werden können. Zum 31.12.2020 sind keine Verkaufsgrundstücke mehr vorhanden. Im Eigentum der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH verbleiben im bisherigen Gebiet nur noch die Alte Schmiede und im erweiterten Gebiet die erworbenen aber noch nicht vollständig erschlossenen Grundstücke. Im Jahr 2021 wird der für das neue Gebiet erforderliche B - Plan fertigentwickelt, so dass die städtischen Grundstücke erworben und mit den notwendigen Erschließungsmaßnahmen noch im Jahr 2021 begonnen werden kann. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten: Zur Finanzierung der neu erworbenen Grundstücke wurde ein Darlehen mit einer kurzfristigen Zinsbindung aufgenommen, das im Jahr 2020 erhöht werden musste, um die Planungskosten zu finanzieren. Weitere Darlehen werden beim Erwerb des städtischen Grundstücks benötigt, wie auch für die Erschließungsmaßnahmen. Das Risiko einer Zinserhöhung scheint kalkulierbar zu sein. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt. Auswirkungen der Corona Pandemie sind momentan nicht zu erkennen, wir gehen davon aus, dass die Vermarktung der Grundstücke möglich ist.
Pforzheim, den 25. Januar 2021 Oliver Lamprecht, Geschäftsführer |
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