Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH

Schloßberg 18, 75175 Pforzheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 701462
Registered
12/21/2006
Industry
Development of land not built-onBuying and selling of own non-residential real estateDevelopment of building projects for residential buildings
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung die Vorbereitung, Planung, Entwicklung und Neuerschließung des Flurstücks Nr. 8260 der Gemarkung Pforzheim (Konversionsgelände der Buckenberg - Kaserne), sowie umliegender Grundstücke in räumlicher Nähe zum Konversionsgelände der Buckenberg-Kaserne, insbesondere durch: a) Abbruch der vorhandenen Bausubstanz soweit erforderlich, b) Neuordnung des Grundstückes, c) Bau neuer Erschließungs- und Versorgungsanlagen, d) Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von - hochwertiger generationsübergreifender Wohnbebauung sowie Umsetzung innovativer Energiekonzepte - wohnverträglicher Gewerbebauten - Gebäuden für die zentrale Versorgung der umliegenden Bebauung und angrenzender Stadtteile mit Gütern des taglichen Bedarfs und e) die Bewirtschaftung, Vermarktung und der Verkauf der neugebildeten Grundstücke/Grundstücksrechte. Sofern dem Gesellschaftszweck dienlich, kann das Unternehmen weitere Grundstücke zur Arrondierung des Konversionsgeländes erwerben.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Procura
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (3)

NameOwnership
Stadt Pforzheim
62.50%
Haus-GmbH der Sparkasse Pforzheim Calw Grundstücksgesellschaft & Co. KG
18.75%
Arbeitsgemeinschaft Pforzheimer Wohnungsunternehmen GbR
18.75%

Shareholders
Beta

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Name
Location
Amount
Share
STADTBAU GmbH PFORZHEIM
Germany
€12,500
62.50%
Haus-GmbH der Sparkasse Pforzheim Calw Grundstücksgesellschaft & Co. KG
Germany
€3,750
18.75%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH

Pforzheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Unsere Gesellschaft hat am 29. März 2021

den Lagebericht 2020

den Jahresabschluss 2020 mit Anhang und

den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

zur Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht.

Gemäß § 105 Abs. 1 Ziffer 2 GemO geben wir ferner bekannt, dass die Gesellschafterversammlung am 03. März 2021 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 mit Aktiven und Passiven von jeweils € 4.390.968,17 bei einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 78.477,15 festgestellt hat. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wurde am 29. Januar 2021 erteilt.

Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von € 78.477,15 wird der Gewinnrücklage entnommen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen vom 14. bis 22. Juni 2021 in der Geschäftsstelle in 75175 Pforzheim Schlossberg 20 (STADTBAU GmbH PFORZHEIM), öffentlich aus.

 

Die Geschäftsführung der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH

gez. O.Lamprecht

gez. ppa A. Maisch

Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020

der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH

mit Sitz in Pforzheim

A. Allgemeine Angaben

Die Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH Pforzheim ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 701462 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag hat die Jahresabschlusserstellung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu erfolgen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der am 29.11.2006 mit notariellem Vertrag neu gegründeten Gesellschaft ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 wurde beachtet.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Unter der Position Verkaufsgrundstücke ohne Bauten wird das nicht veräußerte Grundstück der "Alten Schmiede" und die bisher entstandenen Kosten für Planung, Abbruch und Neuerschließung sowie Ausgleichsmaßnahmen für das bisherige Baugebiet "tiergarten" bilanziert. Ferner werden die im Jahr 2017 erworbenen, westlich angrenzenden Grundstücke sowie die entsprechenden Bauvorbereitungskosten dieses II. Bauabschnittes ausgewiesen.

Die Bewertung der Verkaufsgrundstücke erfolgt zu den Anschaffungskosten. Es wurden ausschließlich Fremdkosten aktiviert.

Alle Aufbauten außer der "Alten Schmiede" wurden im Zuge der Neuerschließung des Geländes abgebrochen. Das Gebäude "Alte Schmiede" mit Außenanlage wird unter unfertige Bauten ausgewiesen und zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.

Vom Bilanzierungswahlrecht zur Aktivierung von Zinsen wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Entsprechend dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft werden die erworbenen Grundstücke beim Umlaufvermögen ausgewiesen. Die Bildung von Anlagevermögen ist vorläufig nicht vorgesehen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zum 31.12.2020 besteht eine Forderung an das Finanzamt (Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag 2020). Diese ist unter "Sonstige Vermögensgegenstände" in Höhe von € 6.974,61 erfasst und ist stichtagsbedingt (VJ = € 0,00). Eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht nicht.

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Stammkapital beträgt € 25.000,00. Die Anteile werden von der STADTBAU GmbH PFORZHEIM mit 62,5%, der Haus-GmbH der Sparkasse Pforzheim Calw Grundstücksgesellschaft & Co. KG und der Arbeitsgemeinschaft der Pforzheimer Wohnungsunternehmen jeweils mit 18,75% gehalten.

Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von € 72.066,77 wurde der Gewinnrücklage zugeführt, die nunmehr € 1.736.891,22 (VJ = € 1.664.824,45) beträgt.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen sind gebildet für noch anfallende Kosten der Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020, Steuerberatung/Steuererklärungen 2020 und Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen in Höhe von insgesamt € 10.000,00.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten sind stichtagsbedingt; Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr bestehen nicht. Im Einzelnen handelt es sich um:

• Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten € 2.500.000,00 (VJ = € 2.000.000,00)
• Verbindlichkeiten aus Lieferungen + Leistungen € 197.554,10 (VJ= € 10.179,20)
• Sonstige Verbindlichkeiten € 0,00 (VJ = € 50,00)

D. Erläuterung zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Da im Jahre 2018 alle Privatgrundstücke verkauft wurden, sind in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 keine Umsatzerlöse erzielt worden.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt € 7.896,07 (VJ = € 292.788,56) enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von € 3.653,08.

Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke

Die Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke setzen sich aus Vertriebs- und Werbekosten in Höhe von € 20.578,43 und laufenden Aufwendungen in Höhe von € 25.578,46 zusammen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der sonstige betriebliche Aufwand von € 68.019,58 beinhaltet unter anderem die Kosten für die Geschäftsbesorgung Dritter (€ 56.400,00) und sonstigen allgemeinen Verwaltungsaufwand. Unter der Position "Sonstige Steuern" wird die 2020 angefallene Grundsteuer erfasst.

E. Sonstige Angaben

Derivative Finanzinstrumente jeglicher Art werden nicht eingesetzt.

Gegenüber Gesellschaftern bestehen am Bilanzstichtag keine Forderungen oder Verbindlichkeiten.

Sitz der Gesellschaft ist zugleich der Sitz der federführenden Gesellschafterin STADTBAU GmbH PFORZHEIM in 75175 Pforzheim, Schlossberg 20.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft hat mit der STADTBAU GmbH PFORZHEIM einen Geschäftsbesorgungsvertrag für die Abwicklung der Geschäfte/Rechnungswesen und einen Projektsteuerungsvertrag abgeschlossen und daher kein eigenes Personal eingestellt.

Entsprechend dem Organigramm der Konversionsgesellschaft zur Abwicklung ihrer Geschäfte stehen aufgrund dieser Verträge deren Mitarbeiter zur Verfügung, davon ein Angestellter mit Einzelprokura und ein Angestellter mit Handlungsvollmacht.

Geschäftsführung

Oliver Lamprecht (Geschäftsführer)

Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers

Das im Geschäftsjahr berechnete Honorar des Wirtschaftsprüfers beträgt für die Abschlussprüfung € 4.000,00. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung war um € 549,00 zu hoch gebildet.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Den Gesellschaftern wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von € 78.477,15 den freien Gewinnrücklagen zu entnehmen.

 

Pforzheim, den 19. Januar 2021

gez.: Oliver Lamprecht, Geschäftsführer

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 03. März 2021

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH, Pforzheim

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH, Pforzheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH, Pforzheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Abschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 29. Januar 2021

HABITAT
Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Dux, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktivseite

Geschäftsjahr 31.12.2019
Euro Euro
A. Umlaufvermögen
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte
1. Grundstücke ohne Bauten 3.246.248,64 3.246.248,64
2. Bauvorbereitungskosten 867.514,40 235.945,92
3. Grundstücke mit unfertigen Bauten 13.899,01 13.899,01
Zwischensumme zum Verkauf bestimmte Grundstücke : 4.127.662,05 3.496.093,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Verkauf von Grundstücken 0,00 0,00
2. Sonstige Vermögensgegenstände 6.974,61 0,00
Zwischensumme Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände : 6.974,61 0,00
III. Flüssige Mittel und Bausparguthaben
1. Guthaben bei Kreditinstituten 256.331,51 340.017,15
Bilanzsumme 4.390.968,17 3.836.110,72

Passivseite

Geschäftsjahr 31.12.2019
Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklage
1. andere Gewinnrücklage 1.736.891,22 1.664.824,45
III. Gewinnvortrag 0,00 0,00
IV. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -78.477,15 72.066,77
Eigenkapital insgesamt: 1.683.414,07 1.761.891,22
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 51.990,30
2. Sonstige Rückstellungen 10.000,00 12.000,00
Zwischensumme Rückstellungen: 10.000,00 63.990,30
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.500.000,00 2.000.000,00
2. Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 197.554,10 10.179,20
4. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 50,00
Zwischensumme Verbindlichkeiten: 2.697.554,10 2.010.229,20
davon aus Steuern: 0,00 0,00
Bilanzsumme 4.390.968,17 3.836.110,72

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2020

Geschäftsjahr 2019
Euro Euro
1. Umsatzerlöse
a) aus Verkaufsgrundstücken 0,00 0,00
b) aus anderen Lieferungen und Leistungen 150,00 250,00
2. Veränderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen und unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen 0,00 1.039,68
3. Sonstige betriebliche Erträge 7.896,07 292.788,56
4. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen
a) Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke -46.156,89 -45.525,69
Rohergebnis : - 38.110,82 248.552,55
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -68.019,58 -64.646,28
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -14.855,59 -14.010,04
8. Steuern vom Einkommen und Ertrag 45.542,26 -94.796,04
9. Ergebnis nach Steuern -75.443,73 75.100,19
10. Sonstige Steuern -3.033,42 -3.033,42
11. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -78.477,15 72.066,77

Lagebericht 2020

tiergarten

Grundlagen des Unternehmens:

Gegenstand des Unternehmens war ursprünglich im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellung die Vorbereitung, Planung, Entwicklung und Neuerschließung des Flurstücks Nr. 8260 der Gemarkung Pforzheim (Konversionsgelände der Buckenberg-Kaserne). Dieser wurde am 29. September 2017 auf die umliegenden Grundstücke in unmittelbarer Nähe zum Konversionsgelände der Buckenberg-Kaserne erweitert.

Zum 31. Dezember 2020 sind die STADTBAU GmbH PFORZHEIM (62,50%), die Haus-GmbH der Sparkasse Pforzheim Calw Grundstücksgesellschaft & Co. KG (18,75%) und die Arbeitsgemeinschaft der Pforzheimer Wohnungsunternehmen (18,75%) an der Gesellschaft beteiligt.

Die Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH hat am 29. September 2017 die umliegenden Grundstücke der Hochschulstiftung HSP gGmbH erworben.

Wirtschaftsbericht:

Allgemeine Entwicklung:

Die Covid-19-Pandemie führte im 2. Quartal 2020 zu einem historischen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 9,8 %. Insgesamt brach das Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Vorjahr um 5,0 % ein. Trotz der nicht vorhersehbaren weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie wird für 2021 mit einer deutlichen Erholung der Konjunktur gerechnet.

Der Wirtschaftseinbruch infolge der Pandemie hat sich auch auf die Beschäftigung ausgewirkt. Die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg belief sich im Dezember 2020 auf 4,2 % (Deutschland gesamt 5,9 %). Pforzheim belegt im Dezember 2020 mit einer Quote von 7,5 % den letzten Platz in Baden-Württemberg.

Das weiterhin sehr niedrige Zinsniveau und das anhaltende Vertrauen in den Immobilienmarkt begünstigen trotz der Pandemie den Kauf von Baugrundstücken. Eine Zinserhöhung erwarten wir vorerst nicht.

Organisation der Gesellschaft:

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Für das Rechnungswesen und die allgemeine Abwicklung der Geschäfte wurde am 18. Juli 2006 ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH und der STADTBAU GmbH PFORZHEIM abgeschlossen, der zeitlich unbefristet ist. Die Vergütung aus diesem Vertrag ist bis 31. Dezember 2021 festgeschrieben und beinhaltet auch das neue Gebiet.

Für die Projektsteuerung wurde ein Projektsteuerungsvertrag zwischen der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH und der STADTBAU GmbH PFORZHEIM abgeschlossen, der auch das neue Gebiet umfasst. Die Vergütung aus diesem Vertrag ist bis zum 31. Dezember 2021 festgeschrieben.

Organtätigkeit:

Im Jahr 2020 fanden mit den Gesellschaftern der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH vier Versammlungen statt, in denen über alle wesentlichen Schritte der Gesellschaft informiert wurde. Die notwendigen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. In der am 04. März 2020 abgehaltenen ordentlichen Gesellschafterversammlung wurde alles Notwendige für den Jahresabschluss und die Bestellung des Wirtschaftsprüfers beschlossen.

Finanz- und Vermögenslage:

Bei einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 4.390.968,17 werden die Verkaufsgrundstücke im Umlaufvermögen mit EUR 4.127.662,05 ausgewiesen. Unter der Position sonstige Vermögensgegenstände ist die Forderung an das Finanzamt (Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag 2020) in Höhe von EUR 6.974,61 erfasst. Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen EUR 256.331,51. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem Stammkapital (EUR 25.000,00), der freien Gewinnrücklage (EUR 1.736.891,22) und dem Jahresfehlbetrag 2020 (EUR -78.477,15). Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf EUR 10.000,00. Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.697.554,10 beinhalten ein Darlehen mit kurzfristiger Zinsfestbindung in Höhe von EUR 2.500.000,00. Insgesamt besteht ein Darlehensvertrag über 3 Mio. EUR, von denen 2,5 Mio. EUR ausbezahlt sind.

Liquidität:

Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens war jederzeit gegeben.

Eigenkapitalquote:

Der Eigenkapitalanteil am 31. Dezember 2020 beträgt 38,4 %.

Kosten- und Ertragslage:

Im Eigentum der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH befindet sich neben den neu erworbenen Grundstücken nur noch die Alte Schmiede, die als Anlaufstelle auch für das Erweiterungsgebiet genutzt werden soll.

Umsatzerlöse aus Verkaufsgrundstücken fielen keine mehr an, weil alle Verkaufsgrundstücke veräußert sind.

Die Rückstellungen für noch anfallende Baukosten der Erschließung wurden im Vorjahr komplett aufgelöst, da nur noch Restarbeiten bzw. Ausbesserungsarbeiten in überschaubarem Umfang angefallen sind.

Das Jahresergebnis liegt aufgrund der höheren sonstigen betrieblichen Erträge und geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen über dem Planergebnis, jedoch unter dem des Vorjahres.

Risikomanagement:

Nachdem bei der STADTBAU GmbH PFORZHEIM im Rahmen der Vorschriften des KonTraG seit Jahren ein umfassendes, der Größe des Unternehmens entsprechendes Risikomanagementsystem mit dem Ziel implementiert ist, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, sind Tagesgeschäft und Abwicklung der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH gesichert. Für die Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH sind leitende Mitarbeiter der STADTBAU GmbH PFORZHEIM eingesetzt. Dieses Vorgehen ist mit den Gesellschaftern abgestimmt.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung:

Das 'tiergarten'-Projekt ist in Pforzheim und Umgebung bekannt als innovatives, qualitätsvolles und architektonisch gelungenes Baugebiet. Die Nachfrage an Einfamilienhausgrundstücken und auch Wohnungen im Geschosswohnungsbau ist nach wie vor groß. Die Gesellschaft hat sich deshalb entschlossen, das ,tiergarten'-Gebiet nach Westen hin zu erweitern. Für die neu zu bildenden Baugrundstücken besteht bereits heute reges Kaufinteresse.

Angrenzende Grundstücke der Hochschulstiftung HSP gGmbH wurden deshalb im September 2017 erworben; das sich anschließende städtische Grundstück soll ebenfalls gekauft werden. Gespräche mit der Stadt Pforzheim sind im Gange und wurden konkretisiert.

Um den erforderlichen Bebauungsplan erstellen zu können, wurde zu Beginn des Jahres 2018 eine Mehrfachbeauftragung einer städtebaulichen Studie in Auftrag gegeben. Der Gewinnerentwurf wurde optimiert, vom Gestaltungsbeirat der Stadt Pforzheim für gut befunden und mit den Anwohnern des ,tiergartens' und des Bürgervereins abgestimmt. Der Entwurf bildet die Grundlage zur Erstellung eines qualifizierten bzw. für den Bereich des Geschosswohnungsbaus eines vorhabenbezogenen B - Plans. Die Planungsleistungen hierfür wurden an das Siegerbüro dreigegeneinen aus Berlin vergeben.

Trotz guter Marktgegebenheiten bestehen wirtschaftliche Risiken, da die Kosten der Erschließung relativ höher sein werden als im ursprünglichen Gebiet. Wenn der Aufwärtstrend des Immobilienmarktes weiterhin anhält, bestehen jedoch durchaus Chancen auf Erzielung eines positiven Ergebnisses.

Prognosebericht:

Für 2021 ist wiederum mit einem Jahresfehlbetrag zu rechnen, da keine Erlöse erzielt werden können.

Zum 31.12.2020 sind keine Verkaufsgrundstücke mehr vorhanden. Im Eigentum der Konversionsgesellschaft Buckenberg mbH verbleiben im bisherigen Gebiet nur noch die Alte Schmiede und im erweiterten Gebiet die erworbenen aber noch nicht vollständig erschlossenen Grundstücke. Im Jahr 2021 wird der für das neue Gebiet erforderliche B - Plan fertigentwickelt, so dass die städtischen Grundstücke erworben und mit den notwendigen Erschließungsmaßnahmen noch im Jahr 2021 begonnen werden kann.

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten:

Zur Finanzierung der neu erworbenen Grundstücke wurde ein Darlehen mit einer kurzfristigen Zinsbindung aufgenommen, das im Jahr 2020 erhöht werden musste, um die Planungskosten zu finanzieren. Weitere Darlehen werden beim Erwerb des städtischen Grundstücks benötigt, wie auch für die Erschließungsmaßnahmen. Das Risiko einer Zinserhöhung scheint kalkulierbar zu sein. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

Auswirkungen der Corona Pandemie sind momentan nicht zu erkennen, wir gehen davon aus, dass die Vermarktung der Grundstücke möglich ist.

 

Pforzheim, den 25. Januar 2021

Oliver Lamprecht, Geschäftsführer

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