Sewing GmbHLiquidated

61476 Kronberg im Taunus, DEU

Master Data

Registry
Register court Königstein HRB 7849
Registered
8/9/2000
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie Unternehmensberatung und Beratung natürlicher Personen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die der Genehmigung bedürfen, insbesondere keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Financial Report

Sewing GmbH

Kronberg im Taunus

(vormals: Frankfurt am Main)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 71.817,00 90.924,00
I. Sachanlagen 71.817,00 90.924,00
B. Umlaufvermögen 524.260,66 519.973,20
I. Vorräte 499.743,62 499.743,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.516,04 20.228,58
III. Wertpapiere 1,00 1,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.989,12 3.945,50
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.255.428,64 1.081.691,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.856.495,42 1.696.533,91

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 220.194,10 220.194,10
III. Verlustvortrag 1.326.885,31 1.142.427,41
IV. Jahresfehlbetrag 173.737,43 184.457,90
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.255.428,64 1.081.691,21
B. Rückstellungen 21.486,00 21.505,00
C. Verbindlichkeiten 1.835.009,42 1.675.028,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.856.495,42 1.696.533,91

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich grundsätzliche Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Bei der Gesellschaft haben sich hieraus keine wesentlichen Veränderungen der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch, nur die vom Handelsgesetzbuch geforderten Mindestangaben in dem nachfolgenden Anhang zu machen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Position "Unfertige Erzeugnisse und Leistungen" beinhaltet ausschließlich weiterzu-berechnende Leistungen, die mit den entstandenen Kosten bewertet sind.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.


Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Im Rahmen der Erfüllung der Offenlegungspflichten im Sinne von §§ 325f HGB wird die Befreiungsvorschrift im Sinne von § 274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen und die Entwicklung des Anlagevermögens nicht veröffentlicht.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:

Die Gesellschafterin sowie der Hauptgläubiger der Gesellschaft haben erklärt, mit ihren Forderungen in Höhe von insgesamt bis zu € 1.338.149 zu Gunsten aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurückzutreten, indem Tilgung und Kosten lediglich aus einem künftigen Bilanzgewinn, Liquidationsüberschuss oder dem die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden Vermögen, im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nur aus einem Überschuss im Sinne des § 199 InsO, zu leisten sind.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten in Höhe von € 2.347,11 haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 446.912 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.


Sonstige Angaben

Einbezug in Konzernabschlüsse

Die Gesellschaft wird in keinen Konzernabschluß einbezogen
.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Dr. Peter Sewing, Kaufmann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Kronberg im Taunus, den 15. Juli 2011

Dr. Peter Sewing

Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.7.2011.

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