Vogelbusch GmbH
Gottfried-Herder-Straße 7, 45219 Essen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Olaf Vogelbusch since 11/6/2000 | Managing Director |
Heike Vogelbusch since 11/6/2000 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Vogelbusch GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Vogelbusch GmbH hat Ihren Sitz in Essen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HR B HRB 13436 eingetragen. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und DarstellungDurch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sowie dementsprechend die Zwischenergebnisse "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und "außerordentliches Ergebnis" gestrichen. Eine weitere Änderung des Gliederungsschemas der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Einfügung eines Zwischenergebnisses "Ergebnis nach Steuern" zwischen dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und dem Posten "sonstige Steuern". Nach dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung in der Fassung des BilRUG ergibt sich für das Vorjahr für das Zwischenergebnis "Ergebnis nach Steuern" ein Betrag in Höhe von T€ - 33. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). I. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Es bestanden zum Bilanzstichtag Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 3.084,51 € (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände am Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt. Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt. III. EigenkapitalDas Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist zur Hälfte eingezahlt. IV. RückstellungenDie übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB). V. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 33.547,17 € (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). VI. UmrechnungsgrundsätzeForderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs für den Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Forderungen werden ggf. mit dem niedrigeren Geldkurs am Bilanzstichtag, Verbindlichkeiten mit dem höheren Briefkurs am Bilanzstichtag angesetzt. C. Sonstige AngabenI. Angaben zu den Organen der GesellschaftZu Geschäftsführer waren bzw. wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt: Olaf Vogelbusch, Essen vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Dipl.-Wirtschaftsingenieur Es bestanden zum Bilanzstichtag Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern i.H.v. 3.084,51 € (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Es sind für sie keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden. II. Angaben zu den HaftungsverhältnissenHaftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht. III. Angaben zu den BeteiligungsverhältnissenEs bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beteiligungsverhältnisse. D. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Essen, den 30. Juni 2017
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2017. |
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