Abraham
GmbH
Burgthann
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.769.806,42 |
1.253.760,20 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
23.720,00 |
4.344,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.746.086,42 |
1.249.416,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.589.441,42 |
4.411.197,47 |
| I.
Vorräte |
1.192.372,00 |
818.582,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.850.113,85 |
2.072.058,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.546.955,57 |
1.520.556,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.500,00 |
1.500,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
423.903,92 |
373.440,27 |
| Summe
Aktiva |
7.784.651,76 |
6.039.897,94 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.177.150,43 |
4.446.780,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
6.152.150,43 |
4.421.780,67 |
| B.
Rückstellungen |
1.179.343,78 |
1.028.995,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
428.157,55 |
564.121,72 |
| Summe
Passiva |
7.784.651,76 |
6.039.897,94 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Abraham GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Die Abraham GmbH hat Ihren Sitz in
Burgthann-Oberferrieden und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg (HRB 17814).
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für mittlere Kapitalgesellschaften im
Sinne des § 267 Abs. 2 HGB Anwendung.
Die Unterlagen zur Offenlegung werden vor der
Feststellung des Jahresabschlusses beim elektronischen
Bundesanzeiger eingereicht.
Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den
Vorjahren - die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die formelle Stetigkeit für Darstellung und
Gliederung des Jahresabschlusses nach § 265 Abs. 1
HGB, die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB, die Angabe- und Begründungspflichten nach §
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB für Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr sowie die Anpassung der Vorjahreszahlen für
einen Zeitvergleich sind nach Artikel 67 Abs. 8 EGHGB bei
der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt im Anschluss
zum Anhang.
Erläuterungenzur Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 250 € wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter
zwischen 250 € und 1.000 € der Jahre 2019 bis
2020 wird ein besonderes Konto geführt. Dieser
Sammelposten wurde mit 1/5 für das Jahr 2023
abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter zwischen 250
€ und 800 € des Jahres 2023 wird ein besonderes
Konto geführt und im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Waren
sowie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Der ausgewiesene Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung" resultiert aus der
Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von
Altersversorgungsverpflichtungen mit
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
zur Erfüllung dieser Verpflichtung dienen und dem
Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind.
(Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB).
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden Steuern.
Die Wertansätze der sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu
einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 198,27
enthalten.
Forderungen gegen Gesellschafter gemäß
§§ 42 Abs. 3 GmbHG, 264c Abs. 1 HGB sind keine
enthalten.
Eigenkapital
Das Eigenkapital gliedert sich wie folgt: |
|
|
|
|
|
|
EUR |
Stammkapital |
|
|
25.000,00 |
Gewinnvortrag |
|
|
4.421.780,67 |
Jahresüberschuss |
|
|
1.730.369,76 |
Eigenkapital |
6.177.150,43 |
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie
folgt auf:
|
EUR |
Rückstellung für Personalkosten |
892.281,16 |
Rückstellung für
Gewährleistung |
80.307,00 |
Rückstellung für Abschluss und
Prüfung |
30.000,00 |
davon entfallen auf: |
|
- Steuerberatungsleistungen - Steuern |
6.000,00 |
- Steuerberatungsleistungen - Abschluss |
14.000,00 |
- Wirtschaftsprüfungsleistung -
Abschluss |
10.000,00 |
Rückstellung zur Erfüllung d.
Aufbew.pflicht |
22.200,00 |
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz |
1,82 |
% |
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen |
0,00 |
% |
zugrunde gelegte Sterbetafel |
Richttafeln 2018 |
|
|
G von Klaus Heubeck |
|
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden |
1.266.967,00 |
Euro |
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte |
1.690.870,92 |
Euro |
Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte |
1.690.870,92 |
Euro |
verrechnete Aufwendungen |
12.279,00 |
Euro |
verrechnete Erträge |
77.755,49 |
Euro |
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten
Versorgungszusagen im vollen Umfang.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in dem
folgenden Verbindlichkeitsspiegel dargestellt.
Art der Verbindlichkeit |
bis zu
einem Jahr |
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre |
mehr als fünf Jahre |
Gesamtverbind-lichkeiten |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferung und Leistungen |
215.027,83 |
0,00 |
0,00 |
215.027,83 |
|
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
213.129,72 |
0,00 |
0,00 |
213.129,72 |
|
|
Gesamtsumme |
428.157,55 |
0,00 |
0,00 |
428.157,55 |
|
|
|
|
|
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie
folgt zusammen: |
|
|
EUR |
|
Lohn und Gehalt Dezember 2023 |
114.355,62 |
|
Finanzkasse - Lohnsteuer |
55.928,62 |
|
kreditorische Debitoren |
10.533,81 |
|
ZBFS-Inklusionsamt |
9.000,00 |
|
Finanzkasse - Umsatzsteuer |
8.604,51 |
|
Krankenkassenbeiträge Dezember 2023 |
8.197,03 |
|
BGHM Beitrag 2023 |
6.265,14 |
|
Finanzkasse - Kapitalertragssteuer |
244,99 |
|
|
213.129,72 |
|
Ergebnisverwendung
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
4.821,00. Es handelt sich um die Ausschüttungssperre
gemäß § 253 Abs. 6 HGB.
Sonstige
Angaben
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Herr/Frau XXX
Thomas Abraham, Geschäftsführer
- Herr Werner
Abraham, Geschäftsführer
Vergütung der Organe
Bezüglich der Angaben gemäß §
285 Nr. 9 HGB wurde die Schutzklausel des § 286 Abs. 4
HGB in Anspruch genommen.
Anzahl Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 65,5
Arbeitnehmer beschäftigt.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen für Wechselobligo und
Bürgschaften haben im Geschäftsjahr 2023 nicht
vorgelegen.
Nicht in der Bilanz auszuweisende Geschäfte
Geschäfte, die nicht in der Bilanz enthalten
sind und die für die Beurteilung der Finanzlage
notwendig sind, liegen nicht vor.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Betriebsgröße
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
der Vorschrift des § 267 HGB als mittlere
Kapitalgesellschaft einzustufen. Sie stellt einen
Lagebericht auf.
Burgthann-Oberferrieden, 13.05.2025
gez. Werner Abraham -
Geschäftsführer
gez. Thomas Abraham - Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 13.5.2025.
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