Invia Versicherungsvermittlungs GmbH
Same addressManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Sergej Manthey since 4/30/2025 | Managing Director |
Benedikt Jan Müller since 4/2/2020 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Invia Services Germany s.r.o. | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Invia SSC Germany GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben Die Invia SSC Germany GmbH mit Sitz in Leipzig (Deutschland) ist unter der Nummer HRB 33509 im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen. Zum 31.12.2023 besaß die Invia Services Germany, s.r.o., Prag (Tschechien), 100% der stimmberechtigten Anteile an der Invia SSC Germany GmbH. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang und Anlagespiegel gesondert ausgewiesen. Auf die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 1. Anlagevermögen Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, vermindert. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, sofern die betreffende Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Entgeltlich erworbene EDV-Programme werden über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. fünf Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter EUR 250,00, welche sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst werden. Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch und aktiviert folglich die selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Abschreibung erfolgt über drei Jahre. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen linear vermindert. Die verwendeten Nutzungsdauern stellen die wirtschaftliche Nutzungsdauer dar und orientieren sich dabei grundsätzlich an den AfA-Tabellen der Finanzbehörden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und werden über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden darüber hinaus, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wird die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG seit dem 01.01.2008 auch in der Handelsbilanz angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 250,00 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, EUR 250,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Dieser Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. 3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Für Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt die Währungsumrechnung auf der Grundlage des Stichtagsprinzips. 4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Auszahlungen bilanziert, soweit diese vor dem Abschlussstichtag abfließen, jedoch Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 7. Passive latente Steuern Passive latente Steuern werden angesetzt, sofern sich zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten Differenzen ergeben, die sich in den nächsten Jahren voraussichtlich abbauen und zu einer Steuerbelastung führen werden. Der Ausweis der latenten Steuern erfolgt netto. 8. Fremdwährungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs (§ 256a HGB) zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. 9. Umsatzrealisierung Das Kriterium für die Umsatzrealisierung sowie für die Leistungsabgrenzung ist der Leistungszeitraum der erbrachten Dienstleistungen. C. Erläuterungen zur Bilanz und GuV 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens wird im Anlagespiegel, der Bestandteil des Anhangs ist, gesondert dargestellt. Im Geschäftsjahr wurde gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB das Aktivierungswahlrecht von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände mit dem Wert TEUR 223 (Vorjahr TEUR 229) aktiviert. Die Abschreibungsdauer beträgt drei Jahre. Zum 31.12.2023 betrug der Wert der Vermögensgegenstände nach der Abschreibung TEUR 331 (Vorjahr TEUR 257). Gemäß § 268 Abs. 8 HGB ist die ertragswirksame Aktivierung an eine Ausschüttungssperre für die Gewinne gekoppelt. Die Ausschüttungssperre ist in Höhe von TEUR 225 (Vorjahr TEUR 175) festgestellt. Für die Feststellung der Ausschüttungssperre wurde der Restbuchwert der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände per 31.12.2023 unter Abzug der darauf gebildeten passiven latenten Steuern ermittelt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren analog dem Vorjahr fast ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus Forderungen für geleistete Kautionszahlungen in Höhe von TEUR 687 (Vorjahr TEUR 589), die in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr EUR 0) wertberichtigt sind. Darin enthalten sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von TEUR 362 (Vorjahr TEUR 309). 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital entspricht dem im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Stammkapitalvon TEUR 25. Die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt TEUR 105. Per 31.12.2023 besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von TEUR256 (Vorjahr TEUR 204), die sich wie folgt zusammensetzt:
4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr TEUR 70) sowie Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 503 (Vorjahr TEUR 401). 5. Passive latente Steuern Durch den Nettoausweis der latenten Steuern ist im Saldo ein passiver latenter Steuerüberhanganzusetzen. Dieser setzt sich zusammen aus passiven latenten Steuern auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens TEUR 106 (Vorjahr TEUR 82), sowie aktiven latenten Steuern aus der Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwertes TEUR 23 (Vorjahr TEUR 26) und die Rückstellung für die Kosten der freiwilligen Jahresabschlussprüfung sowie Urlaubsrückstellung TEUR 8 (Vorjahr TEUR 3). 6. Haftungsverhältnisse Zum Stichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs.7 HGB. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
8. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten über 1 Jahr resultieren aus erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 133 (Vorjahr EUR 194). Das Darlehen von mittelbaren Gesellschaftern wurde vollständig getilgt (Vorjahr TEUR 388). 9. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Geschäftsbesorgungsverträgen mit den anderen Invia Group Gesellschaften. 10. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr TEUR 20), Gewinne aus dem Verkauf von Anlagevermögen in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr TEUR 235) sowie Erträge aus Untervermietungen in Höhe von TEUR 152 (Vorjahr TEUR 162). 11. Abschreibungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen TEUR 428 (Vorjahr TEUR 403). 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Mieten in Höhe von TEUR 1.494 (Vorjahr TEUR 1.497) und Bürokosten in Höhe von TEUR 521 (Vorjahr TEUR 531) sowie Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr TEUR 146). Die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr TEUR 41) resultieren im Wesentlichen aus Betriebskostenabrechnungen in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr TEUR 16) sowie Beratungskosten des Vorjahres in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 12). 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In diesem Posten ist der Aufwand aus latenten Steuern aus dem laufenden Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr TEUR 17) sowie Aufwand aus Ertragssteuern in Höhe von TEUR 175 (Vorjahr TEUR 60) enthalten. 14. Sonstige Steuern Der Posten in Höhe von gesamt TEUR -6 (Vorjahr TEUR +1) umfasst Umsatzsteuernachzahlungen für das Vorjahr. D. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäfte wurden geführt von:
2. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 61 (Vorjahr 60) Angestellte beschäftigt. Zum 31.12.2023 waren 62 (Vorjahr 62) Angestellte beschäftigt. 3. Geschäfte mit nahestehenden Personen Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten mit nahestehenden Personen keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen. 4. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Die Invia SSC Germany GmbH ist ein Tochterunternehmen der Invia Services Germany, s.r.o., Prag/Tschechische Republik. Die Invia Services Germany, s.r.o. und ihre Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der Invia Group SE, Prag/Tschechische Republik (kleinster Konsolidierungskreis), und in den Konzernabschluss der European Bridge Travel a.s., Prag/Tschechische Republik (größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Beide Konzernabschlüsse werden nach den Vorschriften der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die Konzernabschlüsse der Invia Group SE und der European Bridge Travel a.s. werden beim Ministry of Justice in Tschechien (https://or.justice.cz) eingereicht und auch dort erhältlich sein.
Leipzig, 27. März 2024 Benedikt Müller, Geschäftsführer Boris Raoul, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. August 2024 |
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