ABL Logistics & Forwarding GmbH

Verdunstraße 8, 28211 Bremen, DEU

Master Data

Registry
Register court Bremen HRB 25921 HB
Registered
11/6/2009
Industry
Logistics service activitiesIntermediation service activities for freight transportFreight forwarding
Purpose
Die Durchführung von logistischen Dienst- und Speditionsleistungen aller Art.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Daniel Lucan
since 10/5/2023
Liquidator

Beneficial Owners

Identified persons (3)

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

83624 Otterfing, Stifterweg 3b
€8,360
33.33%
75399 Unterreichenbach, Frühlingshalde 20
€8,360
33.33%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

ABL Logistics & Forwarding GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 3.375,00 4.476,00
I. Sachanlagen 3.375,00 4.476,00
B. Umlaufvermögen 760.799,91 857.844,99
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 713.388,99 839.724,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 47.410,92 18.120,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 303,50 2.176,36
Aktiva 764.478,41 864.497,35

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 127.119,88 115.310,22
I. Gezeichnetes Kapital 25.080,00 25.080,00
II. Gewinnvortrag 90.230,22 77.156,70
III. Jahresüberschuss 11.809,66 13.073,52
B. Rückstellungen 114.814,16 32.850,56
C. Verbindlichkeiten 522.544,37 716.336,57
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 522.544,37 716.336,57
Passiva 764.478,41 864.497,35

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB, darüber hinaus sind alle sonstigen im HGB, GmbHG bzw. AktG genannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen.

Allgemeine Angaben:

Nach den Umschreibungen des § 267 HGB ist die Gesellschaft als solche als "Kleine Kapitalgesellschaft" einzustufen

1.2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1.2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II. Nr. 1 HGB)

1.2.1.1. Bilanzierungsmethoden (§§ 246 bis 251 HBG)

1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4.) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen.

5.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

6.) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.

7.) Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind im Wirtschaftsjahr keine zu bilanzieren.

1.2.1.2. Bewertungsmethoden

1.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4.) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind (wertaufhellende Tatsachen).

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

5.) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibung auf diese Forderung berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

6.) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

7.) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

 

Bremen, den 10.12.2021

Firma ABL Logistics & Forwarding GmbH

gez. Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bremen, 10.12.2021

ABL Logistics & Forwarding GmbH

gez. Daniel Lucan, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2021 festgestellt.

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