LUPO Software GmbHLiquidated

83620 Feldkirchen-Westerham, DEU

Master Data

Registry
Register court Traunstein HRB 23090
Registered
7/27/1999
Industry
Computer consultancy activitiesDevelopment and programming of application softwareWholesale of computers, computer peripheral equipment and software
Purpose
Entwicklung und Vertrieb von Produkten der Datenverarbeitung sowie die Beratung in der Anwendung der Datenverarbeitungstechnik, insbesondere jeweils auf dem Gebiet der Software.

History

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Management

NameRole
Carsten Störkel
since 11/12/2013
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Im Hacken 12 a, 83620 Feldkirchen-Westerham
€27,000
100.00%

Financial Report

LUPO Software GmbH

Usingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen 0,00 13.499,15
B. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 0,00 12.100,00
C. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.269,79 3.976,79
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 5.269,79 463,33
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 616,00
5.269,79 30.655,27

Passivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen - 13.499,15 0,00
eingefordertes Kapital 13.500,85 27.000,00
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag - 2.342,00 - 3.276,96
III. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss - 7.045,61 - 2.376,04
B. Verbindlichkeiten 1.156,55 9.308,27
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 1.131,70 (9.308,27)
5.269,79 30.655,27

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss der Lupo Software GmbH, 61250 Usingen ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.269 5.269 3.976 3.976

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 5.269 ausgewiesen

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 1.156 1.131 9.308 9.308

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Carsten Störkel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

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