mw-industrie GmbHLiquidated

17335 Strasburg (Uckermark), DEU

Master Data

Registry
Register court Neubrandenburg HRB 6426
Registered
9/15/2005
Industry
Manufacture of bedroom, dining room and living room furnitureManufacture of office furnitureManufacture of shop furniture and other special furniture
Purpose
Produktion und Handel von Möbeln, Präsentationsmöbeln und -modulen, allen dazugehörigen Artikeln, Dekorationen und Gegenständen

History

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Management

NameRole
Dirk Faber
since 12/23/2016
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,000
100.00%

Financial Report

mw-industrie GmbH

Strasburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   80729,00    
II. Sachanlagen   18094,00    
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   88743,00    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   115250,21    
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   4776,12    
C. Rechnungsabgrenzungsposten   498,45    
Summe Aktiva   308090,78    

Passiva

       
  Euro   Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25000,00    
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -80660,78    
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   -2260,49    
B. Rückstellungen   17675,69    
C. Verbindlichkeiten   348336,36    
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   308090,78    

Anhang

1. Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der mw-industrie GmbH zum 31. Dezember 2011 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-, und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften (§ 266 HGB). Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Ausweis in der Bilanz

Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenständen und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB

und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB bestehen nicht.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorherrgehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Ausweis im Anhang

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen.

2. Vorjahresabschluss, Bestandsnachweise

Vorjahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12. des Vorjahres wurde am 31.01.2012 von der Gesellschafterversammlung genehmigt und festgestellt. Er bildete die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Berichtsjahres.

Jahresabsschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde aus dem Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern für das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren sowie den sonstigen Bilanzunterlagen mit Hilfe eines Hauptabschlussübersichtsprogrammes EDV-gestützt entwickelt.

Bestandsnachweise

Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden.

Das im Anlagespiegel aufgeführte Inventar wurde nicht auf Vollständigkeit geprüft.

Zu- und Abgänge sind lückenlos durch Eingangs- und Ausgangsrechnungen belegt.

Das Vorratsvermögen ist in Inventurlisten aufgeführt. Eine rechnerische und bestandsmäßige Prüfung erfolgte nicht.

Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen.

Die Geldbestände sind aus Kontenstandsmitteilungen ersichtlich.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet und belegmäßig nachgewiesen.

Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch Kontostandsmitteilungen der Banken nachgewiesen.

3. Ansatz und Bewertung

Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden aktiviert und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bzw. unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, abgeschrieben.

Sachanlagen

Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.

Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuzuordnenden Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.

Die Restbuchwerte bei Abgängen wurden zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mit den Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufene Abschreibungen.

Die Abschreibungen wurden linear und degressiv nach Maßgabe der steuerlich zulässigen Sätze vorgenommen. Zugänge wurden pro rata temporis abgeschrieben.

Vorräte

Der Warenbestand wurde zu Anschaffungskosten oder zum niedrigen Marktpreis bewertet.

Die verlustfreie Bewertung wurde beachtet. Bonusgutschriften und Skonti sind abgesetzt worden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.

Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt.

Kassenbestand, Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag ausgewiesen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Zahlung für Aufwand in künftigen Zeiträumen wurde zeitanteilig abgegrenzt.

Sonstige Rückstellungen

Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 

Faber

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.05.2013

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