PSC Europe GmbHLiquidated

51688 Wipperfürth, DEU

Master Data

Registry
Register court Köln HRB 64299
Registered
11/4/2008
Industry
Manufacture of plastic packing goodsManufacture of machinery for metallurgyComputer consultancy activities
Purpose
die Entwicklung, der Vertrieb, der Service und die Einrichtung von Maschinen für die Verpackungsindustrie sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Beratungsdienstleistungen.

History

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Management

NameRole
Olaf Clemens
since 4/22/2021
Liquidator

Beneficial Owners

Identified persons (3)

NameOwnership
45.00%
35.00%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Wipperfürth
€11,250
45.00%
Kürten
€8,750
35.00%

Financial Report

PSC Europe GmbH

Wipperfürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.466,00 2.597,00
I. Sachanlagen 1.466,00 2.597,00
B. Umlaufvermögen 66.068,08 38.183,76
I. Vorräte 0,00 4.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.517,64 30.647,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.550,44 3.436,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 849,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 67.534,08 41.630,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 25.720,00 12.862,52
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 12.137,48 12.951,92
III. Jahresüberschuss 12.857,48 814,44
B. Rückstellungen 3.360,95 3.050,00
C. Verbindlichkeiten 38.453,13 25.717,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 67.534,08 41.630,25

Anhang 2010


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der PSC Europe GmbH ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 678 (8) S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Gem. § 246 (2) S. 1 HGB sind die Posten der Aktivseite nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dauerhaft zu dienen. Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibung.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 (1) S. 1, (3) HGB). Sowohl bei immateriellen Vermögensgegenständen als auch bei beweglichen Anlagegütern werden lineare Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 (2) EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 (2) HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 (1) HGB).

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 (1) S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 (1) S. 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 (1) S. 2 HGB).

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung

Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 38.453,13 (Vorjahr: Euro 25.717,73).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen Euro 7.553,11 (Vorjahr: Euro 6.518,21).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 (2) HGB aufgestellt.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken.

Sonstige Pflichtangaben

Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren die Herren Olaf Clemens und Gerhard Dahl.

Die Schutzklausel gem. § 286 (4) HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen des § 288 HGBH wurde Gebrauch gemacht.


Wipperfürth, 13. Februar 2013   


Olaf Clemens                       Gerhard Dahl
Geschäftsführer                   Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2013 festgestellt.

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