Immorent
GmbH
Traben-Trarbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
199.684,00 |
202.770,00 |
| I.
Sachanlagen |
199.684,00 |
202.770,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.297,85 |
7.195,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.064,00 |
3.255,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.233,85 |
3.939,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
577,76 |
577,76 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.887,02 |
6.148,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
238.446,63 |
216.691,83 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
31.148,73 |
1.324,25 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.738,29 |
29.824,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
27.887,02 |
6.148,73 |
| B.
Rückstellungen |
3.464,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
234.982,63 |
215.491,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.059,69 |
215.491,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
238.446,63 |
216.691,83 |
Anhang
zur Bilanz auf den 31. Dezember 2009
der Firma
Immorent GmbH
Besitz und Vermietung von Immobilien
56841 Traben-Trarbach
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode gem. § 284
Absatz 2 HGB
I.) AKTIVA
a.) Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen, die
Finanzanlagen zu Anschaffungskosten bewertet.
Fremdkapitalzinsen sind
nicht einbezogen. Planmäßige
Abschreibungen auf die Sachanlagen wurden im
Geschäftsjahr linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
b.) Vorratsvermögen in Form von Beständen
war keines vorhanden.
c.) Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
allen erkennbaren Einzelrisiken durch angemessene
Abwertungen Rechnung getragen.
II.) PASSIVA
a.) Die
Verbindlichkeiten sindmit ihrem
Rückzahlungsbetrag
passiviert.
b.) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren
bestehen in einer Höhe von 214.922,94 €
Bemerkung zu §§ 246 bis 251 HGB unter
Beachtung der §§v252 bis 256 HGB
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da nach Auffassung der
Geschäftsführung eine tatsächliche
Überschuldung nicht vorliegt und eine positive
Fortführungsprognose gestellt wird.
Die Überschuldung wird nach Auffassung der
Geschäftsführung abgedeckt durch die in dem
Grundstück ruhenden stillen Reserven.
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