WKS
Heiztechnik GmbH
Sulzemoos
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.501,00 |
5.977,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.501,00 |
5.977,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.179,40 |
19.606,07 |
| I.
Vorräte |
325,80 |
8.760,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
634,08 |
1.379,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.219,52 |
9.465,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.292,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.609,49 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.581,89 |
25.583,07 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
10.734,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.765,85 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.343,64 |
1.765,85 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.609,49 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
638,00 |
471,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.943,89 |
14.377,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.943,89 |
14.377,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.581,89 |
25.583,07 |
Anhang
zur Bilanz
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- § 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB
Die Sachanlagen des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten nach § 255 I HGB,
abzüglich steuerlich zulässiger Abschreibungen,
bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden -
auch für die geringwertigen Wirtschaftsgüter
- linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
B. Informationen zur Bilanz
- § 285 Satz 1 Nr. 1a HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren fällt nicht an.
C. Sonstige Angaben
- § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB, somit besteht keine
Prüfungspflicht für den Jahresabschluß und
keine Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichtes nach
§ 289 HGB .
Für den Anhang werden die Erleichterungen des
§ 288 HGB in Anspruch genommen. Die sonstigen
Pflichtangaben ergeben sich aus der Bilanz.
Geschäftsführerorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Anita Burmer geführt,
§ 285 (10) HGB. Außer der
Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
München, den 12.07.2012
Die Geschäftsführerin:
gez. Anita Burmer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2012 festgestellt.
|