Christine Kolb GmbHLiquidated

72555 Metzingen, DEU

Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 361166
Registered
5/10/1999
Industry
Book-keeping activities (excluding data processing)Activities of tax consultants, agents in tax matters and tax consulting companiesActivities of qualified auditors, certified accountants, auditing firms and firms of licensed public accountants
Purpose
Die Ausführung von Buchhaltungs-, Lohnbuchhaltungs- und Schreibarbeiten, sowie Büroservice und alle in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Christine Kolb
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Christine Kolb
€25,000
100.00%

Financial Report

Christine Kolb GmbH

Metzingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 31.076,76 30.248,41
I. Sachanlagen 18.038,00 6.920,00
II. Finanzanlagen 13.038,76 23.328,41
B. Umlaufvermögen 7.933,20 6.425,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.033,77 6.369,11
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.899,43 56,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 150,00 150,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 39.159,96 36.824,19

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 27.863,13 25.490,85
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 490,85 2.067,49
III. Jahresüberschuss 2.372,28 -1.576,64
B. Rückstellungen 2.500,00 5.704,00
C. Verbindlichkeiten 5.980,83 5.629,34
D. Passive latente Steuern 2.816,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 39.159,96 36.824,19

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen teilweise zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen zum Teil gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren jeweils anteilig gewinnmindernd aufgelöst.

Ausleihungen wurden mit den Anschaffungskosten (=Nennbetrag) angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Aktivposten

Forderungen gegenüber Gesellschaftern : 13.038,76 EUR

Passive latente Steuern

Der Ergebnisunterschied, der zur Bildung von passiven latenten Steuern führte, beruht auf der Bildung eines außerbilanziellen Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname ausgeübter Beruf
Kolb Christine Steuerfachgehilfin

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 28. September 2011 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführerin wird Entlastung erteilt.

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