FlavorFlowSystems FF HY GmbH
Same addressContract catering service activities and other food service activities
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Reinhard Leinweber since 8/2/2022 | Managing Director |
Alyna Leinweber since 12/2/2008 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Leinweber GmbHHoyerswerdaJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangGrundsätzliches zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der Fassung der Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2009 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden wurden den gesetzlichen Regelungen des BilMoG angepasst und fortgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das BilMoG nicht angepasst. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.
Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen wie im VJ nicht. Aufgrund von Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen des Anlagevermögen und den steuerrechtlichen Wertansätzen sowie der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages wurde eine Rückstellung für latente Steuern gebildet. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Im Vorjahr hatten Verbindlichkeiten in Höhe von 5.000 EUR eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen keine (VJ: 5.048,33 EUR). Sonstige Angaben Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Als Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr bestellt: Frau Alyna Leinweber, Kauffrau, 02977 Hoyerswerda Zugunsten der Geschäftsführung wurden während des Geschäftsjahres keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Ebenfalls ist die Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Hoyerswerda den, 05.12.2011
Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
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