e-Networkers GmbH
Jena
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
425.545,50 |
486.948,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
216.772,50 |
217.498,50 |
| II.
Sachanlagen |
127.023,00 |
187.700,00 |
| III.
Finanzanlagen |
81.750,00 |
81.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
138.510,77 |
213.415,37 |
| I.
Vorräte |
3.641,20 |
32.371,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.521,21 |
118.226,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
31.276,24 |
31.276,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.348,36 |
62.817,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.555,09 |
2.227,72 |
| Aktiva |
571.611,36 |
702.591,59 |
Passiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
198.141,48 |
230.229,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
205.229,13 |
339.249,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
32.087,65 |
134.019,87 |
| B.
Rückstellungen |
26.400,00 |
57.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
347.069,88 |
399.498,46 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
15.764,00 |
| Passiva |
571.611,36 |
702.591,59 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die e-Networkers GmbH hat ihren Sitz in Jena. Sie ist
im Handelsregister Jena unter 210631 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der e-Networkers GmbH, Jena,
wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB und der
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages erstellt.
Für den Jahresabschluss e-Networkers GmbH finden
die Rechnungslegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Anwendung.
Die Gliederung ist unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Zur Verbesserung der Darstellung sind Vermerke
zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang
ausgewiesen. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz
ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände sind mit den
Herstellungskosten aktiviert. Diese unterliegen
gemäß § 268 Abs. 8 HGB einer
Ausschüttungssperre. Gewinne dürfen nur
ausgeschüttet werden, wenn die nach der
Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren
Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und
abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den
insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der
hierfür gebildeten passiv latenten Steuern
entsprechen.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar,
planmäßig über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung der
Zugänge des Geschäftsjahres erfolgt linear pro
rata temporis. Die angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 800 €
netto nicht überschreiten, werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben und ihr
Abgang im Wirtschaftsjahr unterstellt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu
durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren
Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die
unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen
sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der
aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten
bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten
auch Gemeinkosten berücksichtigt wurden.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken aus
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Latente Steuern wurden in Anwendung des § 274
HGB angesetzt. Abweichungen zwischen Handels- und
Steuerbilanz ergeben sich aus temporären Differenzen
auf Grund unterschiedlicher Bewertungen im
Anlagevermögen wegen des Ansatzes von selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen
sowie wegen des Ansatzes im Sachanlagevermögen in
Höhe von T€ -324. Die Differenz führt
zu passiven latenten Steuern. Darüber hinaus bestehen
zu berücksichtigende steuerliche Verlustvorträge
in Höhe von T€ 332. Die Differenz führt
zu aktiven latenten Steuern. Der kombinierte Steuersatz aus
Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag
sowie Gewerbesteuer beträgt 31,6 %. Sich
ergebende Steuerbe- und Steuerentlastungen wurden
zusammengefasst. In Summe ergeben sich aktive latente
Steuern in Höhe von T€ 2.
Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 122 haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 150 haben
eine Restlaufzeit von einem bis 5 Jahre.
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 75 haben
eine Restlaufzeit von über 5 Jahren.
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von T€ 8.
Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Durchschnittliche Zahl der während des
Berichtszeitraumes beschäftigten Arbeitnehmer: 21.
sonstige Berichtsbestandteile
Jena, den 13. November
2024
gez.
René Bauer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024
festgestellt.
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