Simpson
Technologies GmbH
Euskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
361.963,72 |
428.714,11 |
| I.
Sachanlagen |
296.963,72 |
363.714,11 |
| II.
Finanzanlagen |
65.000,00 |
65.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.870.158,54 |
2.711.649,10 |
| I.
Vorräte |
1.048.419,64 |
1.436.080,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.533.006,90 |
692.874,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.713,09 |
41.983,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
288.732,00 |
582.693,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.601,03 |
7.896,77 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.260.738,49 |
5.604.882,74 |
| Aktiva |
10.505.461,78 |
8.753.142,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
889.632,70 |
889.632,70 |
| III.
Verlustvortrag |
6.519.515,44 |
6.058.401,38 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.655.855,75 |
461.114,06 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
7.260.738,49 |
5.604.882,74 |
| B.
Rückstellungen |
365.175,57 |
87.210,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.140.286,21 |
8.665.932,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
10.123.147,93 |
8.665.932,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.138,28 |
|
| Passiva |
10.505.461,78 |
8.753.142,72 |
Anhang
SIMPSON TECHNOLOGIES GMBH, EUSKIRCHEN
ANHANG FüR DEN JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER
2023
A. Allgemeine Angaben
Die Simpson Technologies GmbH hat ihren Sitz in
Euskirchen und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Registergericht Bonn (HRB 23887).
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
wurde gemäß § 242 ff. und § 264 ff.
HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanzgliederung erfolgt nach § 266 Abs. 2
und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Umsatzkostenverfahren, § 275 Abs. 3 HGB, aufgestellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 288 (1) HGB wurden zum Teil zutreffend in
Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
lineare planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, sofern eine
dauernde Wertminderung eingetreten ist.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgte zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten nach § 255 HGB, soweit
nicht im Einzelfall ein niedrigerer Wertansatz
gemäß § 253 Abs. 4 HGB geboten ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt; wobei alle erkennbaren Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt werden.
Die
Kassen- und Bankbestände werden mit ihrem
Nominalwert bilanziert.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken sowie künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Abzinsungen von
Rückstellungen werden aufgrund Geringfügigkeit
nicht vorgenommen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem
Anlagespiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage
beigefügt ist. Die Geschäftsjahresabschreibung je
Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Forderungen bestehen gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 1)
mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von TEUR 260 (Vorjahr: TEUR 124) setzen sich wie
folgt zusammen:
Sonstige Forderungen
257 TEUR
Kaution
3 TEUR
Reisekostenvorschuss
1 TEUR
260 TEUR
Eigenkapital
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 25.
Kapitalrücklage
Mit Gesellschafterbeschluss vom 17.12.2019 hat die
alleinige Gesellschafterin, Simpson Technologies
Corporation, Aurora/USA, eine Einzahlung in die
Kapitalrücklage in Höhe von rund TEUR 726
geleistet. In 2021 wurde die Kapitalrücklage auf TEUR
890 erhöht.
Der
Jahresfehlbetrag beträgt TEUR 1.656.
Rückstellungen
Die Rückstellungen betragen TEUR 365 (Vorjahr:
TEUR 87).
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 298
(Vorjahr: TEUR 324) gegenüber der Simpson
Technologies Corporation mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Die
erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe
von TEUR 859 (Vorjahr: TEUR 843) haben vollumfänglich
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Die Simpson Technologies Corporation, Aurora/USA, hat
gegenüber der im alleinigen Beteiligungsbesitz
stehenden Simpson Technologies GmbH, Euskirchen, am
28.05.2019 eine unbeschränkte Patronatserklärung
abgegeben, in der sie sich verpflichtet, die Gesellschaft
so zu stellen, dass diese ihre Verpflichtungen
gegenüber Dritten jederzeit erfüllen kann.
Die unbeschränkte Patronatserklärung vom
28.05.2019 wurde mit Aufhebungsvereinbarung vom 01.05.2020
aufgehoben und zeitgleich durch eine neue auf TEUR 250
begrenzte Patronatserklärung (vom 01.05.2020) ersetzt.
Diese Patronatserklärung wurde mit Datum vom
16.02.2021 durch eine gleichlautende - bis zum 01.04.2022
befristete - Patronatserklärung über TEUR 1.300
ersetzt.
Bilanzielle Überschuldung
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Die Simpson Technologies Corporation, Aurora/USA,
(Muttergesellschaft) hat gegenüber der Simpson
Technologies GmbH, Euskirchen, am 01.05.2020 eine
Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich
verpflichtet, die Gesellschaft - bis zu dem Betrag von TEUR
250 - so zu stellen, dass diese ihre Verpflichtungen
gegenüber Dritten jederzeit erfüllen kann. Diese
Patronatserklärung wurde mit Datum vom 16.02.2021
durch eine gleichlautende über TEUR 1.300 ersetzt
befristet bis zum 01.04.2022.
Eine befristete Patronatserklärung bis zum
01.04.2025 wurde mit Datum vom 15.04.2024 seitens der
Norican Group erteilt welche die Gesellschafterin der
Simpson Technologies Aurora, IL /USA ist.
Somit besteht seitens der Gesellschaft keine
Verpflichtung zur Insolvenzanmeldung gemäß
§ 19 InsO.
Aufgrund der vorliegenden Patronatserklärung
wurden die Buchwerte gemäß des Going-Concern-
Prinzips fortgeführt.
Organe der Simpson Technologies GmbH
Geschäftsführung
Herr Bruce Dienst, Geneva, Illinois, Vereinigte
Staaten (bis 12.10.2023)
Tønnesen, Ulla Hartvig, Birkeroed /
Dänemark (ab 12.10.2023)
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 19
Mitarbeiter beschäftigt.
Muttergesellschaft
Die Simpson Technologies GmbH, Euskirchen, ist eine
100%-ige Tochtergesellschaft der Simpson Technologies
Corporation, Aurora/USA.
Euskirchen, den
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Ulla Hartvig Tønnesen
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
Ulla Hartvig Tønnesen
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2024
festgestellt.
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