Manfred Sommer GmbHLiquidated

32791 Lage, DEU

Master Data

Registry
Register court Lemgo HRB 8737
Previous
SIBU Gesellschaft mit beschränkter Haftung Einzelhandel für Berufs- und Freizeitkleidung, Berufs- und Sicherheitsschuhe, Computerstickerei
Registered
6/2/1986
Industry
Business and other management consultancy activitiesRetail sale of clothingManufacture of workwear
Purpose
Die Unternehmensberatung für Unternehmen des Einzelhandels mit Berufsbekleidung.

History

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Management

NameRole
Manfred Sommer
since 5/7/2018
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

50000
100.00%

Financial Report

SIBU Gesellschaft mit beschränkter Haftung Einzelhandel für Berufs- und Freizeitkleidung

Gütersloh

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz für das Geschäftsjahr 2011

der SIBU Gesellschaft mit beschränkter Haftung Einzelhandel für Berufs- und Freizeitkleidung

Aktiva

  2011 2010
A. Anlagevermögen 22.939,00 32.972,00
I. Sachanlagen 22.939,00 32.972,00
B. Umlaufvermögen 136.755,10 124.750,61
I. Vorräte 80.025,47 75.703,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.326,45 24.950,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 41.403,18 24.097,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18,00 579,32
Summe Aktiva 159.712,10 158.301,93

Passiva

   
A. Eigenkapital 70.500,90 70.438,77
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,50 25.564,50
II. Gewinnvortrag 44.874,27 54.821,59
III. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 62,13 -9.947,32
B. Rückstellungen 43.612,83 39.228,00
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 39.721,00 37.228,00
II. Steuerrückstellungen 1.668,83 0,00
III. sonstige Rückstellungen 2.223,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 45.598,37 48.635,16
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.467,50 13.653,36
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 322,28 808,93
III. sonstige Verbindlichkeiten 43.808,59 34.172,87
Summe Passiva 159.712,10 158.301,93

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

der SIBU Gesellschaft mit beschränkter Haftung Einzelhandel für Berufs- und Freizeitkleidung

Gliederung

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. 5. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern

2. 6. Pensionsrückstellung

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

Nachstehender Anhang zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2011 der SIBU GmbH wurde als Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 (1) S. 1 HGB unter Berücksichtigung der maßgeblichen Vorschriften des HGB, des GmbHG sowie des EGHGB erstellt.

Entsprechend handelsrechtlicher Vorschriften besteht die Möglichkeit, bestimmte Angaben zu Einzelposten wahlweise in der der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorzunehmen.

Bei der Ausübung dieses Wahlrechtes wurde einer Erläuterung im Anhang der Vorzug gegeben.

Sämtliche Angaben im Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erfolgten in €. Die Angaben der Vorjahreswerte erfolgten ebenfalls in €.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden im Rahmen der Ausführungen die jeweiligen Rechtsnormen aufgeführt.

Die Gliederung, der Aufbau und der Umfang des Anhangs wurde so gestaltet, dass die (im Rahmen einer funktionalen Betrachtung) dem Anhang beigemessenen Aufgaben

a) Interpretationsfunktion

b) Entlastungsfunktion

c) Ergänzungsfunktion

erfüllt sind, um den Adressaten einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH zu gewährleisten.

Insofern notwendig, wird der Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit um weiter ausführende Anlagen zum Anhang ergänzt. Entsprechende Verweise auf diese Anlagen finden sich in den Ausführungen zum Anhang.

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.

Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet; wobei grundsätzlich die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt wurden.

[§ 284 HGB i.V.m. §265 (4) HGB]

Die Notwendigkeit, unterschiedliche Geschäftszweige nach verschiedenen Gliederungsvorschriften darzustellen, war nicht erkennbar.

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

Bezugnehmend auf § 284 (2) Nr. 1 HGB werden im folgenden die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.

a) Bilanzierungsmethoden

1. Inanspruchnahme von Ansatzwahlrechten

[255 (4) HGB]

Ein Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren.

[§ 250 (1) S. 2, § 250 (3) HGB]

Im Rahmen der Rechnungsabgrenzung wurden folgende Positionen aktiviert:

- sonstige Rechnungsabgrenzung i.H.v. € 18

[§249 (2) HGB]

Das Wahlrecht zur Bildung einer sogenannten Aufwandsrückstellung wurde im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nicht ausgeübt.

2. Inanspruchnahme von Bilanzierungshilfen

[§274 (2) HGB]

Bilanzierungshilfen i.S.v. §§269; 274 (2) HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

3. Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten

[§275 (1) S. 1 HGB]

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 (2) HGB gegliedert.

[§281 (1) HGB]

Ein Unterschiedsbetrag zwischen steuer- und handelsrechtlicher Bewertung des Sonderpostens mit Rücklageanteil war nicht festzustellen.

b) Ausweis des Unterschiedsbetrages bei Inanspruchnahme von Bewertungsvereinfachungsverfahren

[§284 (2) Nr. 4 HGB]

Im Falle der Inanspruchnahme von Vereinfachungsverfahren nach der Gruppen- und Verbrauchsfolgebewertung ergaben sich keinerlei wesentliche Unterschiede gegenüber einer Bewertung auf Basis des letzten Börsen- oder Marktpreises.

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

[§§252 (1) Nr. 6; 284 (2) Nr. 3 HGB]

Von den im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.

1. 5. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

[§264 (2) S. 2 HGB]

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Betrachtungsweise eines "Average Prudent Investors". Auf weitere Angaben wurde daher in diesem Zusammenhang verzichtet.

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

[§285 Nr. 3 HGB]

Neben den in der Bilanz ersichtlichen sowie den nach § 251 HGB aufgeführten finanziellen Verpflichtungen waren unter Berücksichtigung der Befreiungsvorschrift des §288 keine weiteren finanzielle Verpflichtungen zu nennen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

[§285 Nr. 11 HGB]

Das Berichtsunternehmen war zum Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar an keinem Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt.

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

[§285 Nr. 11a HGB]

Ein Gesellschaftsverhältnis, durch das die Kapitalgesellschaft unbeschränkt haftende Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft ist, lag zum Bilanzstichtag nicht vor.

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

[§285 Nr. 9 HGB; § 42(3) GmbHG]

Die Geschäftsführung im Berichtsjahr bestand aus einer Person.

Im Berichtsjahr war dies:

Herr Manfred Sommer

2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern

[§285 Nr. 7 HGB]

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Berichtsjahr

2. 6. Pensionsrückstellung

Die Pensionsrückstellung wurde gem. BilMoG mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verpflichtung wurde mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zins (Rechnungszins 5,14%) unter Beachtung realistischer Trendannahmen nach dem modifizierten Teilwertverfahren bewertet.

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