Horizon Immobilien GmbH
Same addressManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Uwe Reh since 1/15/2025 | Managing Director |
Susanne Helbig since 1/15/2025 | Procura |
Bernd Brinkmann since 1/15/2025 | Procura |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Cavity GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Anhang zum Jahresabschluss 2022Allgemeine Angaben Die Cavity GmbH hat ihren Sitz in Hannover, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Hannover unter der Registernummer HRB 55230 eingetragen. Sie ist als Tochtergesellschaft der Horizon Immobilien GmbH und der SOLVAY GmbH ein Unternehmen des Solvay Konzerns. Solvay S.A., Brüssel/Belgien, erstellt einen Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für den größten und den kleinsten Kreis von Konzernunternehmen, der in deutscher Sprache beim Unternehmensregister veröffentlicht wird und auf der Website der Belgischen Nationalbank (www.bnb.be) eingesehen werden kann. Am Stammkapital der Cavity GmbH von EUR 3.150.000,00 sind die Horizon Immobilien GmbH mit EUR 2.986.200,00 (94,8 %) und die SOLVAY GmbH mit EUR 163.800,00 (5,2 %) beteiligt. Anwendung gesetzlicher Vorschriften Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme, dass die Cavity GmbH in der Lage ist, ihre Unternehmenstätigkeit fortzuführen Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes. Im Interesse der Klarheit der Darstellung werden nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einige Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB wird auf die Erstellung eines Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Von den im Übrigen für kleine Kapitalgesellschaften bestehenden Erleichterungsvorschriften wurde teilweise Gebrauch gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten aktiviert, vermindert um planmäßige Abschreibungen sowie alle steuerlich zulässigen Sonderabschreibungen, die vor dem 1. Januar 2010 vorgenommen worden sind. Die abnutzbaren Sachanlagen werden planmäßig linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250,- werden sofort als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten über EUR 250,- liegen und EUR 1.000,- nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung in einem Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie auch die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nominalwerten angesetzt. Soweit erforderlich werden auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen und Bergbauwagnisse wird in den zurückliegenden Jahrzehnten gesammelten Erfahrungen zur Schadensentstehung und -regulierung Rechnung getragen. Bergschäden werden auf Basis der regulierten Schäden der vergangenen Jahre bzw. vorliegender Kostenprognosen als ewige Rente erfasst, ansonsten erfolgt der Ansatz in Höhe des Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung zu erwartender Preissteigerungen. Dabei kommt grundsätzlich eine Preissteigerung von 1,00 % zur Anwendung. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank für Fälligkeiten von 1 bis 50 Jahren bekannt gegeben wird, abgezinst. Die zur Anwendung gekommenen Zinssätze liegen zwischen 0,43 % und 1,54 %. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 50 Jahren werden mit dem zum 31. Dezember 2017 bekannt gegebenen Zinssatz von 2,92% für eine Restlaufzeit von 50 Jahren abgezinst. Parallel dazu wird jährlich auf Basis der von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätze mit 50-jähriger Restlaufzeit seit Beginn der Veröffentlichungen deren langfristiger Zinsdurchschnitt ermittelt. Eine Anpassung an den parallel ermittelten Zinsdurchschnitt erfolgt, sofern der langfristige Zinsdurchschnitt unter den Zinssatz vom 31. Dezember 2017 sinkt. Diese Bewertungsmethode wurde gewählt, da es für einen Zeitraum über 50 Jahren keine gesetzliche Vorgabe gibt und die nach RückAbzinsV bekannt gegebenen Zinssätze nicht mehr sinnvoll auf "Ewigkeitslasten" anwendbar sind. Die Auswirkungen der langen Niedrigzinsphase führen bei Ewigkeitslasten immer noch zu bilanziellen Folgen, die in keinem Verhältnis zu dem Umstand stehen, dass die Belastungen erst in Zeiträumen von 50 und mehr Jahren anfallen. Rückstellungen bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Wertänderungen des Verpflichtungsumfangs, die auf einer Veränderung des Diskontierungszinssatzes beruhen, werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag und Rentenschulden mit ihrem Barwert passiviert. Von der größenabhängigen Erleichterung nach § 274a über die Abgrenzung latenter Steuern nach § 274 HGB wird Gebrauch gemacht. Erläuterungen zur Bilanz 1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen im Berichtsjahr nicht. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von KEUR 191.211 (Vorjahr: KEUR 192.408) Finanzforderungen und in Höhe von KEUR 5 (Vorjahr: KEUR 4) Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen. 2) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2022 beträgt KEUR 56.718 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag KEUR 8.197). Ursächlich für diesen Verlust ist die Erhöhung Umweltschutzrückstellungen, die für die zu erwartenden Aufwendungen in der (längeren) Zukunft gebildet wurden. Aufgrund der hohen Inflation und der niedrigen Diskontierungssätze (Durchschnitt der letzten Jahre), ist der ermittelte Barwert der Rückstellungen erheblich gestiegen. Der Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der zum 31. Dezember 2022 bestehende nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von KEUR 46.368 wird kontinuierlich über die Jahre mit den geplanten Ergebnissen ab 2023 ausgeglichen. Darüber hinaus wird aufgrund der steigenden Zinsentwicklung die Rückstellungszuführung wesentlich geringer ausfallen und wird hauptsächlich zu einer positiven Ergebniserwartung beitragen. Trotz der bilanziellen Überschuldung ist die Fortführung des Unternehmens, im Hinblick auf die oben genannten Maßnahmen, nicht gefährdet. 3) Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um ungewisse Schulden u.a. aufgrund von am Bilanzstichtag bestehenden Umweltschutzverpflichtungen, Bergbauwagnissen, Sanierungsrisiken, ausstehenden Abrechnungen sowie Personalkosten. 4) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 5) Haftungsverhältnisse
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 6) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus abgerechneten Leistungen aus dem Liegenschaftsbereich sowie aus Miet- und Pachterträgen.
8) Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen Aufwendungen sind die Kosten für Mieten und Pachten, Aufwendungen für Beratungen und Prüfungen, die Kosten der allgemeinen Verwaltung, der Aufwand zur Bildung verschiedener Rückstellungen sowie sonstige Aufwendungen enthalten. 9) Zinsergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit KEUR 3.446 (Vorjahr: KEUR 11.767) die Abzinsung von Rückstellungen. 10) Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag verzeichneten die veröffentlichten durchschnittlichen Abzinsungssätze der Bundesbank einen weiteren Anstieg, während die tatsächliche Inflation in 2023als auch die Inflationserwartung für 2024 und 2025 niedrigerer ausfällt als erwartet. Die Berücksichtigung dieser aktualisierten wertbegründenden Marktentwicklung würde die bilanzierten Rückstellungen für Umweltschutz zum 31.Dezember 2022 um ca. 10 MEUR reduzieren. Steuerliche Konsequenzen hätte diese Auflösung aufgrund bestehender Verluste nicht. Sonstige Angaben Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 3 Angestellte beschäftigt.
Hannover, den 31.März 2024 Die Geschäftsführung Henke Reh Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
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