FOREVENT GmbH
Same addressOrganisation of conventions and trade shows
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Veronika Zuber-Zimmermann since 1/21/2014 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 51.00% | |
| 34.00% |
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Walter Zimmermann GmbHSeefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die Walter Zimmermann GmbH hat ihren Sitz in Seefeld-Hechendorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. 118318). Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die weitere Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 5 Mitarbeiter beschäftigt. Die Festbewertung der Bestände an Werkzeugen wurde durch die Einzelbewertung zu durchschnittlichen Anschaffungskosten ersetzt. In die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden die Fremdkapitalzinsen sowie die Aufwendungen nicht mit einbezogen. Die bisher nach einem pauschalen Verfahren ermittelte Garantierückstellung wurde in Abweichung zum Vorjahr auch und soweit notwendig nach Maßgabe des Garantieanfalls ermittelt. Hinsichtlich der Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden keine Kompensationsmöglichkeiten von Kursgewinnen und -verlusten mehr berücksichtigt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden nicht abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen, soweit vorhanden, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Die Berechnung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden nicht abgezinst. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Forschungs- und Entwicklungskosten Von den Entwicklungskosten der Vorjahre entfallen 121.450,00 € auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Finanzanlagen Soweit Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens bestehen, werden diese über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, da eine außerplanmäßige Abschreibung unterbleibt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 184,67 € ausgewiesen. Das Stammkapital von € 25.564,60 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Im Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust ist ein Gewinnvortrag/Verlustvortrag von 58.273,42 € enthalten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft selbst bewertet. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Der verbleibende Zuführungsbetrag beträgt 1383.405,- € Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Übergang vom 7- auf den 10-Jahres-Durchschnitt des Marktzinses ergibt, beträgt 3.405,- €. Insoweit besteht gem. § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Pensionszusagen, Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 52.661,68 € ausgewiesen, die mit 6% p.a. verzinst werden. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse, mit deren Eintritt aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht gerechnet wird. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften Derzeit bestehen keine Tatsachen, die auf eine Inanspruchnahme aus den gewährten Bürgschaften hindeuten. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Walter Zimmermann und bei Frau Veronika Zuber-Zimmermann. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Bildung von Bewertungseinheiten Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheit gebildet. Ausschüttungssperre Es liegt eine Ausschüttungssperre i.H.v. 115.961,15 € nach § 268 Abs. 8 HGB vor. Die Sperre von 73.501,40 € für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter in Höhe von 105.002,00 € abzüglich latenter Steuerrückstellungen von 30% (31.500,60 €) sowie dem Unterschiedsbetrag aus dem Übergang vom 7- auf den 10- Jahres-Durchschnitt des Marktzinses bezüglich der Pensionsrückstellung in Höhe von 3.405,- € und der aktiven latenten Steuern aus der Pensionsrückstellung in Höhe von 39.054,75 €. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Seefeld-Hechendorf, den 26.09.2024 Veronika Zuber-Zimmermann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.9.2024. |
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