HWTech
GmbH
Eime
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.193,00 |
31.452,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.191,00 |
31.450,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
196.144,60 |
283.511,40 |
| I.
Vorräte |
130.033,06 |
112.478,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.187,72 |
118.239,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.923,82 |
52.793,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.169,79 |
2.646,55 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen / nicht durch Vermögenseinlagen
gedeckte Abfindungen |
249.252,91 |
199.938,62 |
| Summe
Aktiva |
486.760,30 |
517.548,57 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
274.252,91 |
224.938,62 |
| III.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-249.252,91 |
-199.938,62 |
| B.
Rückstellungen |
7.180,00 |
8.115,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
479.580,30 |
509.433,57 |
| Summe
Passiva |
486.760,30 |
517.548,57 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der HWTech GmbH mit Sitz in Eime
wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften,
den ergänzende Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er
besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung
sowie dem Anhang.
Die Gesellschaft ist mit einer Bilanzsumme von Euro
486.760,30 eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des §
267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen teilweise
in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Bilanzierung und Gliederung des Jahresabschlusses
liegen die handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde. Die
Bewertung der einzelnen Bilanzposten wurde nach den
handelsrechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.
Die Bewertung der entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Sofern von
einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen
ist, wurden außerplanmäßige Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Abweichend hiervon wurden geringwertige
Vermögensgegenstände des abnutzbaren
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00
im Jahr des Zugangs gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG vollständig
abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten. Soweit erforderlich wurde
außerplanmäßig auf den niedrigeren
beizulegenden Wert am Bilanzstichtag abgeschrieben.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
und unfertigen Leistungen erfolgten zu den angefallenen
Herstellungskosten. Diese enthalten die Fertigungs- und
Materialeinzelkosten, Fertigungssonderkosten, angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und die
durch die Fertigung veranlassten Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermögens. Zur verlustfreien Bewertung
wurden, soweit erforderlich, Abwertungen vorgenommen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgten zum Nennwert.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag gebildet und berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet und
weist einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag"
in Höhe von EUR 249.252,91 (Vorjahr: EUR 199.938,62)
aus. Die Geschäftsführung hat eine
Fortführungsprognose erstellt, die eine positive
Prognose ausweist.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
EUR 4.444,17 (Vorjahr: EUR 4.823,65).
Zum Stichtag hatten Verbindlichkeiten in Höhe
von EUR 307.418,61 (Vorjahr: EUR 371.094,90) eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Sicherungsübereignung von Maschinen sowie
einer Bürgschaftsversicherung abgesichert.
IV. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmern
betrug 18.
Geschäftsführer der HWTech GmbH war im
Geschäftsjahr 2023:
Albrecht Wedekind, Kaufmann
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 49.314,29 zusammen
mit dem Verlustvortrag von EUR 224.938,62 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Eime, den 20. Dezember 2024
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Albrecht Wedekind (Geschäftsführer)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 20.12.2024.
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