Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 705808
Registered
1/13/2009
Industry
Construction of utility projects for electricity and telecommunicationsTrade of steam, hot water and cooled airCollection and purification of water incl. purchases from other suppliers for distribution
Purpose
Die Erzeugung bzw. Gewinnung und der Bezug von elektrischer Energie, Wärme, Gas und Wasser, der Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen, die Energie- und Wasserlieferung an Dritte, die Abfallentsorgung, Planung, Bau und Betrieb von Telekommunikationseinrichtungen sowie die Beratung Dritter in diesen Bereichen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Managing Director
Simon Dr. Kalvoda
since 8/17/2017
Procura
Managing Director
Martin E. Dr. Auer
since 1/13/2009
Procura
Christoph Dr. Helle
since 1/13/2009
Procura
Procura

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

MVV Energie AG
Germany
€11,988,181
100.00%

Holdings

NameOwnership
No data available

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

MVV RHE GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024

Lagebericht 2024

Inhaltsverzeichnis

I. Grundlagen der Gesellschaft

1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit

2. Steuerungsrelevante Kennzahlen

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchen- und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

2. Geschäftsentwicklung

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

2. Chancen- und Risikobericht

Bei den "fett" gestellten lageberichtsfremden Angaben im Lagebericht handelt es sich um sonstige Informationen, für welche die gesetzlichen Vertreter verantwortlich sind. Sie unterlagen keiner inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer.

I. Grundlagen der Gesellschaft

1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit

Die MVV RHE GmbH (im folgenden MVV RHE) hat ihren Sitz in Mannheim. Die Gesellschaft ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der börsennotierten MVV Energie AG, Mannheim.

Der vorliegende Jahresabschluss 2024 der MVV RHE wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes erstellt. Das Stammkapital der MVV RHE beträgt zum 30. September 2024 insgesamt 11.988 Tsd Euro. Seit dem 8. Dezember 1998 besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit MVV Energie AG.

Zum Bilanzstichtag 30. September 2024 hielt MVV RHE fünf unmittelbare Beteiligungen. Zu den Einzelheiten wird auf die Anteilsliste im Anhang verwiesen.

Das operative Geschäft der MVV RHE umfasst die folgenden Aufgaben im Strom-, Wärme- und Wassergeschäft:

Die von der MVV RHE bezogenen Strommengen stammen aus dem Grosskraftwerk Mannheim (GKM) und werden in vollem Umfang und preisgleich von der MVV RHE an MVV Energie AG weitergegeben. Der Strombezug aus dem GKM wird durch MVV Trading GmbH unter Berücksichtigung der Strompreisentwicklung im Markt optimiert. Im Wärmesegment wird die Umsatzentwicklung von den Fernwärmelieferungen an MVV Energie AG und bis zum 31.12.2023 an die Fernwärme Rhein-Neckar GmbH (FRN) bestimmt. MVV RHE deckt ihren Fernwärmebedarf durch das GKM ab. Die Fernwärmebezugsmengen für MVV Energie AG werden preisgleich an diese weitergegeben. Die vertriebsseitigen Aufgaben der MVV RHE werden von MVV Energie AG abgewickelt. Die Anlagen der Wasserversorgung werden von MVV RHE an MVV Netze GmbH, Mannheim, eine Tochtergesellschaft der MVV Energie AG, verpachtet. Diese verwaltet und betreibt die Anlagen und hält sie instand. MVV RHE erhält hierfür Pachterträge.

2. Steuerungsrelevante Kennzahlen

In der Gesellschaft werden vor dem Hintergrund einer wertorientierten Unternehmenssteuerung verschiedene Kennzahlen verwendet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um den Jahresüberschuss nach HGB sowie die aus dem Konzernverbund resultierende IFRS Kennzahl Adjusted EBIT.

Der Jahresüberschuss nach HGB, als gesetzlich verankerte Kennzahl, leitet sich aus § 275 II HGB ab und gibt das Ergebnis der Geschäftstätigkeit nach Zinsen und Steuern an.

Das Adjusted EBIT basiert auf dem EBIT nach IFRS: Das EBIT nach IFRS ergibt sich aus dem Jahresüberschuss nach HGB - angepasst um das Zinsergebnis und die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die Bewertungsunterschiede nach HGB beziehungsweise IFRS.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchen- und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Entwicklungen in der Energiepolitik

Fördermittel für die Energiewende sind knapp

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2023 die Finanzierung des staatlichen Klima- und Transformationsfonds in Teilen für nichtig erklärt hat, fehlten dem Fonds im Jahr 2024 rund 60 Mrd Euro, die zur Finanzierung zahlreicher Bundesprogramme für die Energiewende vorgesehen waren. Die Bundesregierung hat daraufhin entsprechende Kürzungen an den Programmen vorgenommen. Davon betroffen ist auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung von Wärmeerzeugung und Wärmenetzen schaffen soll. Die BEW-Mittel werden nach aktuellem Stand für den Gesamtzeitraum bis 2029 um 200 Mio Euro auf insgesamt rund 3,6 Mrd Euro reduziert. Die Fernwärmebranche hält dagegen unverändert eine Fördersumme von über 3 Mrd Euro pro Jahr bis nach 2030 für notwendig. Die Branchenverbände AGFW und VKU haben diesen Förderbedarf im Juli 2024 in einer Studie untermauert; dort wird der Investitionsbedarf in die Fernwärme in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 43,5 Mrd Euro beziffert.

MVV erwartet für die Dekarbonisierung ihrer Fernwärme Fördergelder aus der BEW und wird entsprechende Anträge stellen.

Verschärft wird die Finanzierungssituation aus unserer Sicht durch das Auslaufen des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) bereits Ende 2026, da aus dem KWKG auch Investitionen in Wärmenetze und -speicher gefördert werden. Diese Mittel sind umlagefinanziert und somit haushaltsneutral. MVV plädiert daher, wie auch Vertreter der Branche - wie beispielsweise BDEW und 8KU im Mai 2024 -, für eine zeitnahe Verlängerung des KWKG bis mindestens Ende 2029.

Rahmen für die Wärmewende

Die Wärmewende erhielt mit der Verabschiedung des novellierten Gebäudeenergie-Gesetzes (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - GEG), des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) sowie der überarbeiteten Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im ersten Quartal des Berichtsjahrs einen neuen rechtlichen Rahmen. Danach muss jede Kommune in den kommenden Jahren einen Wärmeplan entwickeln, auf dessen Basis die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und die Wärmeerzeugung zielgerichtet erfolgen können. Der Bund unterstützt Investitionen in Gebäudesanierungen und neue Heizungen mit Fördersätzen zwischen 30 % und 70 %. Bei neuen Heizungen müssen mindestens 65 % der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen - diese Vorgabe kann ein Gebäudeeigentümer auch durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz erfüllen.

Die Stadt Mannheim hat bereits im Jahr 2024 einen kommunalen Wärmeplan beschlossen. Auf dieser Basis hat MVV die eigene Planung für Ausbau und Dekarbonisierung der Fernwärme weiterentwickelt und mit der Umsetzung begonnen.

Geothermie wird wichtiger Baustein der Wärmewende

Die Bundesregierung hat im September 2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung beschlossen. Mit dem Gesetz, das noch im Kalenderjahr 2024 im Bundestag verabschiedet werden soll, sollen die Wärmepotenziale der Geothermie schneller realisiert werden können. Erreicht werden soll dies unter anderem mit digitalen und standardisierten Genehmigungsverfahren sowie mit festen Fristensetzungen für zuständige Behörden. Eine Umsetzung dieser Regelungen würde auch dieGeothermie-Vorhaben von MVV unterstützen.

Bundesregierung stellt Eckpunkte ihrer Kraftwerksstrategie vor

Im Februar 2024 hat die Bundesregierung Eckpunkte ihrer Kraftwerksstrategie vorgestellt und Anfang Juli 2024 weiter konkretisiert. Demnach sollen auf Grundlage eines neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes in einer ersten Säule 5 Gigawatt an neuen H2-ready-Gaskraftwerken und 2 GW an umfassenden H2-ready-Modernisierungen ausgeschrieben werden. Diese Kraftwerke sollen ab dem achten Jahr nach Inbetriebnahme beziehungsweise Umrüstung vollständig mit Wasserstoff betrieben werden. Hinzu kommen 500 MW reine Wasserstoffkraftwerke und 500 MW Langzeitspeicher. In einer zweiten Säule werden dann weitere 5 GW Gaskraftwerksneubauten ausgeschrieben. Erste Ausschreibungen sind laut Bundesregierung bis Frühjahr 2025 geplant. Gleichzeitig sollen die Arbeiten am zukünftigen Strommarktdesign weitergehen - vor allem mit Blick auf einen Kapazitätsmechanismus, der ab 2028 angewandt werden soll.

EU reformiert Strommarktdesign

Der Prozess zur EU-Strommarktreform wurde als Reaktion auf die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine gestartet. Die Beschlüsse in der ersten Jahreshälfte 2024 sollen für stabilere Strompreise und einen besseren Schutz der Verbraucher bei künftigen Krisen sorgen. Dabei wird das grundsätzlich funktionierende Prinzip der Strommärkte nicht verändert. Auf eine erneute Erlösabschöpfung für bestimmte Stromerzeugungstechnologien wurde verzichtet. Veränderungen wird es im Bereich der erneuerbaren Energien geben. Hier haben die Mitgliedsstaaten nach Inkrafttreten der novellierten Richtlinie drei Jahre Zeit, um die Förderung auf freiwillige zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Differences, CfDs) beziehungsweise wirkungsgleiche Mechanismen umzustellen. Dabei sind in Zeiten mit sehr hohen Strompreisen Zahlungen von geförderten Anlagen an den Staat vorgesehen, um eine Überförderung zu vermeiden. Direktverträge zwischen Stromerzeugern und Verbrauchern (Power Purchase Agreements, PPA) bleiben weiterhin möglich. Diese EU-Vorgaben sichern stabile Rahmenbedingungen für MVV in den Bereichen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie des Stromhandels und -vertriebs.

Großhandelspreise für Brennstoffe und Strom rückläufig

Im Berichtsjahr sanken die Großhandelspreise sowohl für Brennstoffe und Emissionszertifikate als auch für Strom gegenüber den mittleren Preisen des Vorjahres. Trotz der auf breiter Basis zu beobachtenden Preisrückgänge gegenüber den beiden Vorjahren lagen die Energiepreise - verglichen mit dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2021 - weiterhin auf einem hohen Niveau.

Insbesondere in der ersten Hälfte des Berichtsjahres waren die Märkte für Strom, Gas, Emissionszertifikate, Kohle und zum Teil auch Öl von einem übergeordneten Preisrückgang geprägt. Ende Februar 2024 wurden Preistiefs von unter 70 Euro/MWh (Strom-Frontjahreskontrakt) und unter 30 Euro/MWh (Gas-Frontjahreskontrakt) erreicht. Gegenüber den Höchstständen zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 im Oktober 2023 entsprach dies einem Rückgang von 46 % und 43 % im Fall der Strom- und Gas-Frontjahreskontrakte 2025. Der Kohlepreis und die Preise für Emissionszertifikate sanken im Vergleich zu den Preismaxima im selben Zeitraum um 36 % und 42 %. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war die Kombination einer guten Versorgungslage mit einer milden Heizperiode. Seit März 2024 stiegen die Großhandelspreise auch als Folge geopolitischer Ereignisse wie dem weiter andauernden Krieg in der Ukraine und dem Nahostkonflikt wieder an, blieben dabei aber unter den Höchstständen vom Oktober 2023.

Die Erzeugungsmarge aus Kohle (Clean Dark Spread, CDS) fiel gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 deutlich und lag nun ebenfalls wie die Erzeugungsmarge aus Gas (Clean Spark Spread, CSS) im negativen Preisbereich. Die Änderungen der Spreads wirken sich im Rahmen unseres Hedging-Konzepts insbesondere auf das operative Ergebnis des Berichtssegments Erzeugung und Infrastruktur aus, dem die Vermarktung der Erzeugungspositionen unseres Geschäftsfelds Erzeugung zugeordnet ist.

Konjunkturelle Schwäche und struktureller Wandel belasten deutsche Wirtschaft

In ihrer Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2024 erwarten die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute für das Kalenderjahr 2024 einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 0,1 %. Im Frühjahr 2024 hatten sie noch ein Wachstum von 0,1 % prognostiziert. Belastend wirke neben der konjunkturellen Schwäche auch der strukturelle Wandel der deutschen Wirtschaft. Diese strukturellen Anpassungsprozesse, die laut der Experten durch Dekarbonisierung, Digitalisierung und demographischen Wandel sowie wahrscheinlich auch durch einen stärkeren Wettbewerb mit Unternehmen aus China ausgelöst wurden, begrenzen die Wachstumsperspektiven der deutschen Wirtschaft. Besonders betroffen sei die Industrie - insbesondere Hersteller von Investitionsgütern und energieintensive Zweige; Als Auslöser der konjunkturellen Schwäche sehen die Experten das hohe Zinsniveau und hohe wirtschafts- und geopolitische Unsicherheiten. Beides beeinflusse sowohl die Investitionstätigkeit als auch den privaten Konsum. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legte Anfang Oktober 2024 seine Herbstprojektion vor: Für das Kalenderjahr 2024 erwartet die Bundesregierung, dass das BIP um 0,2 % zurückgehen wird. Als Grund dafür werden - neben konjunkturellen Risiken - strukturelle Probleme Deutschlands angeführt, während zugleich große geoökonomische Herausforderungen bestehen.

Stromerzeugung in Deutschland sinkt

Nach aktuellen Berechnungen des Bundesverbands der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lag die Brutto-Stromerzeugung in Deutschland in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 bei 366 Mrd kWh und damit um etwa 1 % unter dem Vorjahr (370 Mrd kWh).

Wärmere Witterung führt zu niedrigeren Gradtagszahlen

Höhere Außentemperaturen führen zu einem geringeren Heizenergiebedarf bei unseren Kunden. Dies schlägt sich auch in niedrigeren Gradtagszahlen nieder, die als Indikator für den temperaturabhängigen Heizenergieeinsatz verwendet werden. Im Berichtsjahr war es insgesamt betrachtet wärmer als im Vergleichszeitraum des Vorjahres: Die Gradtagszahlen lagen bei MVV RHE in Mannheim nicht nur rund 3,6 % unter den Werten des Vorjahres, sondern waren die niedrigsten innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Das Geschäftsjahr 2024 wies also im Zehn-Jahres-Zeitraum die durchschnittlich höchste Temperatur auf.

2. Geschäftsentwicklung

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der MVV RHE verringerte sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahrs um 38.404 Tsd Euro auf 166.543 Tsd Euro.

Auf der Aktivseite erhöhte sich das Sachanlagevermögen um 870 Tsd Euro auf 61.896 Tsd Euro. Es entspricht zum Bilanzstichtag einem Anteil von 37 % an der Bilanzsumme. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Investitionen in die Flusswärmepumpe am Standort GKM im Geschäftsjahr zurückzuführen.

Die Gesellschaft hält im Finanzanlagevermögen wie im Vorjahr fünf Beteiligungen. Abschreibungen oder Wertaufholungen waren nicht vorzunehmen. Die Finanzanlagen blieben unverändert bei 34.412 Tsd Euro.

Der Anteil des gesamten Anlagevermögens an der Bilanzsumme liegt bei 58 % (im Vorjahr 47 %).

Im Umlaufvermögen ist ein Rückgang um 39.290 Tsd Euro zu verzeichnen, dies betrifft im Wesentlichen die Veränderung der Forderungen an die Gesellschafterin aufgrund im Vorjahr noch nicht ausgeglichener Forderungen für höhere Bezugskosten zum Jahresende.

Auf der Passivseite liegt das Eigenkapital konstant bei 11.988 Tsd Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Eigenkapitalquote der MVV RHE beträgt zum Bilanzstichtag 7 %. Die Rückstellungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 29.704 Tsd Euro auf 71.114 Tsd Euro. Die Reduzierung ist im Wesentlichen auf Rückstellungen im laufenden Geschäftsjahr für den Strom- und Fernwärmebezug aufgrund geringerer Leistungs- und Arbeitspreise vor allem in Bezug auf die CO 2 -Kosten zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahrs um 8.340 Tsd Euro auf 73.006 Tsd Euro. Der Rückgang beruht im Wesentlichen auf geringeren Verbindlichkeiten aus im Berichtsjahr in Betrieb gegangenem Sachanlagevermögen und dafür aktivisch abgesetzten Investitionsförderungen.

Ertragslage

Umsatz der MVV RHE GmbH Geschäftsjahr 2024, 1.10.2023 bis 30.9.2024

(ohne Energiesteuern und Verrechnung von CO 2 -Zertifikaten auf die Sparten)

in Tsd Euro 2024 2023 Veränderung
Stromerlöse 117.793 188.718 -70.925
Wärmeerlöse 74.143 100.172 -26.029
Wassererlöse 3.195 3.066 129
Sonstige Erlöse 85.665 126.640 -40.975
Gesamt 280.796 418.596 -137.800

Der Umsatz (ohne Energiesteuern) der MVV RHE verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 137.800 Tsd Euro auf 280.796 Tsd Euro.

Zu den Erlösen aus Stromverkauf zählen auch die Erlöse aus der Weitergabe von CO 2 -Emissionszertifikaten an das GKM aus der Position Sonstige Erlöse (insgesamt 53.541 Tsd Euro im Berichtsjahr und 91.744 Tsd Euro im Vorjahr); im Vorjahresvergleich führte dies zu einem Mindererlös von 38.203 Tsd Euro. Diesen Erlösen stehen entsprechende Bezugsaufwendungen in gleicher Höhe gegenüber, die im Materialaufwand ausgewiesen werden.

Zu den Erlösen aus Wärmeverkauf zählen die Erlöse aus der Weitergabe von CO 2 -Emissionszertifikaten an das GKM sowie dem Anteil der Fernwärme Rhein-Neckar GmbH aus der Position Sonstige Erlöse (insgesamt 26.133 Tsd Euro im Berichtsjahr und 29.075 Tsd Euro im Vorjahr); im Vorjahresvergleich führte dies zu einem Mindererlös von 2.942 Tsd Euro. Diesen Erlösen stehen entsprechende Bezugsaufwendungen in gleicher Höhe gegenüber, die im Materialaufwand ausgewiesen werden.

Der Rückgang der Erlöse aus der Weitergabe von CO 2 -Emissionszertifikaten in den Umsatzerlösen sowie gegengleich im Materialaufwand ist im Wesentlichen auf eine geringere Verkaufsmenge und einen geringeren Preiseffekt zurückzuführen.

Die Stromerlöse verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 70.925 Tsd Euro. Die vom GKM bezogenen Strommengen werden von der MVV RHE in vollem Umfang und preisgleich an MVV Energie AG durchgereicht. Ursächlich für den Rückgang sind marktbedingt geringere Abgabemengen aus dem Betrieb der Erzeugungsanlagen im GKM, die durch geringere Abgabepreise für Kohle und CO 2 und geringere Leistungskosten weiter verstärkt werden.

Die Wärmeerlöse reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr in Summe um 26.029 Tsd Euro. Der Rückgang resultiert überwiegend aus geringeren Absatzmengen im Vergleich zum Vorjahr sowie geringeren Abgabepreisen für Kohle und CO 2.

Der Umsatz aus dem Wassergeschäft beträgt 3.195 Tsd Euro und ist gegenüber dem Vorjahr leicht um 129 Tsd Euro gestiegen. Die Erlöse setzen sich zusammen aus konzerninternen Wasserlieferungen von MVV RHE an MVV Netze GmbH in Höhe von 1.524 Tsd Euro und aus der Wasserabgabe an Drittkunden in Höhe von 1.671 Tsd Euro. Dazu gehören die Stadtwerke Viernheim und Schwetzingen, die Gemeinden Ilvesheim, Ketsch und Edingen-Neckarhausen. Der leichte Anstieg ist im Wesentlichen auf Mehrerlöse mit Drittkunden gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3.789 Tsd Euro auf 10.609 Tsd Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf höhere Erlöse aus Förderungen betreffend Rückstellungen sowie höhere Pachterträge zurückzuführen.

Beim Materialaufwand ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 134.264 Tsd Euro auf 280.276 Tsd Euro zu verzeichnen. Dieser Rückgang ist auf den bei den Umsatzerlösen beschriebenen geringeren Aufwand aus CO 2 -Emissionszertifkaten in Höhe von 41.145 Tsd Euro (entsprechend im Materialaufwand) sowie einem Rückgang in Höhe von 93.119 Tsd Euro überwiegend auf geringere Bezugsaufwendungen für Strom und Fernwärme aus dem GKM zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 1.124 Tsd Euro (Vorjahr 939 Tsd Euro) um 185 Tsd Euro über dem Vorjahresniveau.

Für die Gesamtentwicklung der Ertragslage der MVV RHE sind die Abschreibungen mit 2.057 Tsd Euro (Vorjahr 1.641 Tsd Euro) und das Finanzergebnis mit -535 Tsd Euro (Vorjahr -732 Tsd Euro) von geringer Bedeutung.

Das Ergebnis vor Gewinnabführung nach HGB der MVV RHE belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 7.343 Tsd Euro (Vorjahr 7.471 Tsd Euro). Wesentlich für den Unterschied sind höhere Rückstellungszuführungen bei gegenläufig höheren Pachterträgen.

Damit hat MVV RHE ihre Prognose eines stabilen Ergebnisses erreicht. Analog zur Ergebnisentwicklung nach HGB entwickelte sich das Adjusted EBIT entsprechend den Erwartungen.

Das adjusted EBIT nach IFRS auf Ebene des Einzelabschlusses weicht nicht wesentlich vom EBIT laut HGB ab. Abweichungen resultieren aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden, insbesondere aus Abschreibungsdauern im Anlagevermögen und unterschiedlichen Diskontierungssätzen. Das adjusted EBIT (IFRS) vor Ergebnisabführung der MVV RHE auf Einzelabschlussebene beträgt 8.306 Tsd Euro (Vorjahr 8.416 Tsd Euro).

Tätigkeitsabschluss 2024

Mit ihrem Entflechtungshandbuch erfüllt MVV RHE GmbH die Anforderungen an die Regelungen zur buchhalterischen Entflechtung gemäß § 6b EnWG und muss daher keine gesonderten Tätigkeitsabschlüsse erstellen.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage

Die Geschäftsführung der MVV RHE GmbH ist mit der Geschäftsentwicklung der MVV RHE im Berichtsjahr unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss 2024 sowie unter Einbeziehung des laufenden Geschäfts bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts 2024 zufrieden. Durch die Einbindung in die strategische Ausrichtung des MVV Energie Konzerns sehen wir MVV RHE während des Umbaus des Energiesystems und darüber hinaus gut aufgestellt.

Kohleausstieg

Mit der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes am 3. Juli 2020 hat sich der Gesetzgeber klar zu einem wirtschaftlich nachhaltigen Einstieg in ein klimaneutrales Energiesystem bekannt. Der vom Bundestag beschlossene Kohleausstieg sieht dabei ein stufenweises Ende der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vor.

Während das Kohleausstiegsgesetz für Braunkohlekraftwerke durch gesetzliche Regelungen, flankiert von einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, Stilllegungsdaten verbindlich und damit planbar regelt, erfolgt der Ausstieg aus der Steinkohleverstromung zunächst durch Ausschreibungen und erst im Anschluss durch gesetzliche Vorgaben.

Für junge Steinkohlekraftwerke ist im Kohleausstiegsgesetz festgeschrieben, vorzeitige Wertberichtigungen und unzumutbare Härten zu vermeiden. Dies kann durch beihilferechtskonforme Entschädigungen in Härtefällen oder durch wirkungsgleiche Maßnahmen erfolgen.

Auf der Grundlage des verabschiedeten Kohleausstiegsgesetzes ergeben sich beim Grosskraftwerk Mannheim verkürzte Nutzungsdauern der Anlagenblöcke. Dies führt durch Kostenverrechnungen aus der Abnahme von Strom und Fernwärme bei MVV im Berichtsjahr zu Mehraufwendungen in einem mittleren einstelligen Millionenbetrag. Entgangene Gewinne für die nicht realisierten Betriebsjahre zwischen dem Zeitpunkt der gesetzlichen Stilllegung und einer ursprünglich längeren Betriebszeit oder im Zuge unzumutbarer Härten gewährte Entschädigungen sind dabei nicht berücksichtigt.

Solche künftigen Entschädigungen für die durch den Kohleausstieg verursachten Aufwendungen wurden bei MVV RHE als sonstige Forderung erfasst.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

In ihrer Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2024 erwarten die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute für das Kalenderjahr 2024 einen Rückgang des Bruttoinlandprodukts (BIP) von 0,1 %. Im Frühjahr 2024 hatten sie noch ein Wachstum von 0,1 % prognostiziert. Belastend wirke neben der konjunkturellen Schwäche auch der strukturelle Wandel der deutschen Wirtschaft.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legte Anfang Oktober 2024 seine Herbstprojektion vor: Für das Kalenderjahr 2024 erwartet die Bundesregierung, dass das BIP um 0,2 % zurückgehen wird. Als Grund dafür werden - neben konjunkturellen Risiken - strukturelle Probleme Deutschlands angeführt, während zugleich große geoökonomische Herausforderungen bestehen.

Für 2025 gehen die Wirtschaftsforscher von einem Wirtschaftswachstum von 1,1 % aus.

Energiepolitische Rahmenbedingungen

Das Jahr 2024 war geprägt von einer Seitwärts-Konsolidierung. Die Großhandelspreise bewegen sich aktuell weiterhin volatil seitwärts. Nach unserer Einschätzung bleibt die weitere Entwicklung unsicher.

Energiewirtschaftliche Entwicklungen

Die konventionelle Stromerzeugung aus Kohle ist derzeit für alte Erzeugungsanlagen deutlich aus dem Geld und für neue Anlagen am Geld. Dafür verantwortlich ist eine strukturell niedrigere Nachfrage, eine teils hohe Einspeisung aus erneuerbaren Energien und die Tatsache, dass sich der Kohlemarkt stärker erholt hat als der Gasmarkt. Die Terminmarkt-CDS befinden sich weiterhin in Backwardation.

Künftige Ergebnisentwicklung

Die Planung für den MVV Energie Konzern erfolgt einheitlich über die unterschiedlichen Teilkonzerne. MVV RHE ist in den Teilkonzern Mannheim der MVV Energie AG integriert.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir aufgrund höherer Erträge aus Pachtentgelten und Wachstumsinvestitionen eine deutliche Verbesserung des HGB-Ergebnisses sowie des bereinigten EBIT nach IFRS im Vergleich zum Vorjahr.

2. Chancen- und Risikobericht

Die Energiewirtschaft befindet sich im Wandel. Viele nationale und internationale Akteure intensivieren ihre Bemühungen für Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften. MVV gestaltet diesen Wandel aktiv mit: Mit unserem "Mannheimer Modell" wollen wir als eines der ersten Energieunternehmen in Deutschland #klimapositiv werden. Jedoch haben Unsicherheiten in unserer Branche durch geopolitische sowie durch konjunkturelle Entwicklungen zugenommen. Nach unserer Einschätzung werden diese Unsicherheiten auch in der nahen Zukunft weiter bestehen.

Unsicherheiten, also Chancen und Risiken, sind Teil unseres unternehmerischen Handelns. Unsere Unternehmensführung hat die Aufgabe, diese frühzeitig zu identifizieren; sie realisiert dabei Chancen und begegnet Risiken mit geeigneten Maßnahmen. Dafür nutzen wir zum einen unser Risikomanagementsystem (RMS) mit dem wir frühzeitig relevante Entwicklungen erfassen können, und zum anderen unser rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem (IKS), dass dazu dient, eine ordnungsgemäße und einheitliche Rechnungslegung sicherzustellen.

Im Folgenden erläutern wir zunächst unser Internes Kontrollsystem sowie unser Risikomanagementsystem. Danach erläutern wir die für MVV RHE wesentlichen Risikokategorien. Abschließend zeigen wir die Gesamtrisikosituation auf.

Erläuterung des Internen Kontrollsystems (IKS)

Allgemeines

Unser rechnungslegungsbezogenes IKS umfasst alle von der Unternehmensleitung, den Führungskräften und anderen Beteiligten eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, mit denen wir primär eine zuverlässige und zeitnahe Rechnungslegung mit angemessener Sicherheit erreichen wollen. Beim Aufbau und bei den Abläufen unseres IKS orientieren wir uns an dem weltweit anerkannten und verbreiteten Referenzmodell des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO). Wir verfolgen dabei einen risikoorientierten Ansatz, bei dem stärker risikobehaftete Organisationseinheiten, Prozesse und Systeme intensiver durch Kontrollaktivitäten abgesichert werden als weniger risikobehaftete.

IKS-Management

Unsere Experten für das IKS-Management sorgen dafür, dass unser IKS zuverlässig funktioniert und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Der zentrale IKS-Manager stellt sicher, dass MVV über ein wirksames und konzernweit einheitliches IKS verfügt. Zu diesem Zweck entwickelt er die Grundsätze für Aufbau, Abläufe und Dokumentation unseres IKS - inklusive der erforderlichen IT-Lösungen. Außerdem unterstützt und überwacht er die Umsetzung dieser Vorgaben in den ins IKS einbezogenen Konzerngesellschaften. Die dezentralen IKS-Beauftragten sind auf der Ebene einer Konzerngesellschaft oder einer Querschnittsfunktion zuständig für die Funktionsfähigkeit des IKS. Sie werden von der rechtlich verantwortlichen Leitung bestellt und berichten in dieser Funktion auch an den zentralen IKS-Manager.

Kontrollumfeld

Ein funktionierendes Kontrollumfeld ist das Fundament unseres IKS. Es stellt den Rahmen für die Umsetzung der Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen unseres IKS dar und weist folgende Merkmale auf:

Unser gemeinsam von Vorstand, Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entwickeltes Programm "Gelebte Energie" gibt die Werte unseres Unternehmens vor und regelt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Umgang untereinander sowie mit Dritten.

Die Verteilung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen (Aufbauorganisation) ist mithilfe von Organigrammen und Stellenbeschreibungen geregelt.

Für alle IKS-relevanten Unternehmensprozesse (Ablauforganisation) existieren aktuelle Prozessdiagramme, Handbücher und Umsetzungshilfen. Kontrollaktivitäten werden mitsamt den Anforderungen an ihre Durchführung in Risiko- und Kontrollmatrizen dokumentiert.

Die notwendige fachliche und persönliche Kompetenz unserer Beschäftigten stellen wir mithilfe von Stellenbeschreibungen sicher; sie beinhalten die entsprechenden Anforderungen an die Stelleninhaber.

Das Bewusstsein für die Notwendigkeit und den Nutzen des IKS stärken wir permanent durch Präsentationen, Schulungen und den Austausch innerhalb des Unternehmens.

Risikobeurteilung

Unser übergeordnetes IKS-Ziel einer zuverlässigen und zeitnahen Rechnungslegung wird durch Risiken negativ beeinflusst, die vor allem durch veränderte oder fehlerhafte interne Prozesse, veränderte oder fehlerhafte IT-Systeme, fehlerhaftes Verhalten von Personen (unabsichtlich oder vorsätzlich) sowie interne und externe Ereignisse (wie etwa Unternehmenskäufe oder neue Bilanzierungsstandards) entstehen.

Die systematische Beurteilung von rechnungslegungsbezogenen Risiken wird bei MVV auf mehreren Ebenen vollzogen: Unser IKS-Management prüft jährlich alle Konzerngesellschaften anhand entsprechender Kriterien auf ihre Wesentlichkeit und damit, ob und mit welchen Anforderungen sie ins konzernweite IKS einzubeziehen sind. Zudem veranstaltet unser IKS-Management Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern neu einbezogener Konzerngesellschaften, in denen für alle IKS-relevanten Prozesse die operativen IKS-Ziele sowie die ihnen entgegenstehenden Risiken identifiziert und bewertet werden. Außerdem überprüfen unsere Führungskräfte, die für direkt oder indirekt an der Rechnungslegung beteiligte Prozesse verantwortlich sind, mindestens jährlich, ob ihre operativen IKS-Ziele und die vorhandenen Risiken aktuell und vollständig sind; dabei werden sie von ihren IKS-Beauftragten unterstützt.

Kontrollaktivitäten

Zu den bei uns eingeführten Kontrollaktivitäten gehören alle Grundsätze und Verfahren, mit deren Hilfe sichergestellt werden soll, dass wir den identifizierten Risiken in geeigneter Weise begegnen und unsere IKS-Ziele erreichen. Diese Kontrollaktivitäten betreffen alle Unternehmensebenen und Prozesse und lassen sich grundsätzlich unterscheiden in schriftliche Vorgaben, in denen unter anderem die IKS-Ziele formuliert werden, sowie in Maßnahmen und Verfahren, mit denen die Umsetzung der Vorgaben gewährleistet werden soll.

Die Kontrollaktivitäten für alle IKS-relevanten Prozesse bei MVV beruhen auf festgelegten Richtlinien, Handbüchern, Arbeitsanweisungen und Ähnlichem. Wir nutzen geeignete interne Kontrollen zur Absicherung der korrekten Umsetzung der Vorgaben, die wir unter Berücksichtigung der identifizierten Risiken festgelegt haben. In jedem Jahr überprüfen wir unsere Richtlinien und Handbücher auf Aktualität sowie unsere Kontrollaktivitäten auf ihre Eignung, die identifizierten Risiken wie beabsichtigt zu verringern.

Bei allen IKS-relevanten Konzerngesellschaften und Querschnittsfunktionen kommt unabhängig von der jeweiligen Größe ein einheitlicher Mindestsatz an operativen IKS-Zielen zur Anwendung. Dieser ist durch geeignete interne Kontrollen abzudecken. Hierzu gehören unter anderem die strikte Trennung kritischer Funktionen in allen IKS-relevanten Prozessen sowie die regelmäßige Überprüfung der Zugangsberechtigungen zu den rechnungslegungsrelevanten IT-Systemen.

Über diesen Mindestsatz hinaus verfügen die Konzerngesellschaften und Querschnittsfunktionen in Abhängigkeit von Risikofaktoren, wie etwa der Wesentlichkeit für den Konzern oder der Komplexität des Geschäftsmodells, über weitere interne Kontrollen. Diese sichern Vorgänge ab, die Risiken für die Rechnungslegung aufweisen, wie die Bestellung bei und Bezahlung von Lieferanten, die Einstellung und Bezahlung von Mitarbeitenden, die Messung und Rechnungsstellung von erbrachten Leistungen, die Steuerung der Liquidität, die laufende Buchung von Geschäftsvorfällen, die Inventur des Anlage- und/oder Umlaufvermögens, die Erstellung der Einzelabschlüsse und des Konzernabschlusses, die Erstellung und Veröffentlichung des zusammengefassten Lageberichts oder die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen. Die internen Kontrollen sind auf vielfältige Weise ausgestaltet, etwa als Vier-Augen-Prinzip, Freigabegrenzen, Zeichnungsberechtigungen, Prüfung und Freigabe durch Vorgesetzte, Datenabgleiche, Plausibilitätsprüfungen oder Prüfung auf Vollständigkeit und Korrektheit.

Neben den in den Rechnungslegungs- und anderen operativen Prozessen von uns angesiedelten Kontrollen haben wir auch unsere IT-Systeme und die Prozesse für ihren zuverlässigen Betrieb durch geeignete allgemeine IT-Kontrollen abgesichert. Hierunter fallen beispielsweise ein rollenbasiertes Berechtigungsmanagement für den Zugriff auf unsere Buchhaltungssysteme, die Verhinderung von kritischen Berechtigungskombinationen, unter getrennten Zuständigkeiten stehende Systeme für Entwicklung, Tests und produktive Nutzung sowie Maßnahmen gegen den Verlust von Daten, den Ausfall von Systemen oder Angriffe mit böswilliger Software.

Kommunikation und Information

Das IKS soll MVV sicherstellen, dass den zuständigen Stellen im Unternehmen stets alle notwendigen Informationen zur richtigen Zeit und in der erforderlichen Güte zur Verfügung stehen. Hierfür erzeugen wir relevante Informationen intern oder beschaffen sie extern und kommunizieren sie anschließend angemessen im Unternehmen.

Unsere Mitarbeitenden erhalten oder erstellen Informationen zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem IKS über Organisationshandbücher, Unternehmenshandbücher und Ähnliches. Wir ergänzen diese Informationen mit Richtlinien, Handbüchern und Arbeitsanweisungen für alle relevanten Prozesse. Mit Prozessgrafiken stellen wir Abläufe und die darin eingebetteten internen Kontrollen bildlich dar; Risiko- und Kontrollmatrizen enthalten alle Details zu den internen Kontrollen. Wir wenden IT-Lösungen an, um die Durchführung von Kontrollaktivitäten zu unterstützen und zu dokumentieren. Das IKS-Management führt außerdem Schulungen durch und bietet Beratung und Unterstützung an.

Bei Verdachtsfällen auf mögliches Fehlverhalten können sich unsere Beschäftigten auch anonym an eine Whistleblower-Hotline wenden, die von einem externen Vertrauensanwalt von MVV betrieben wird.

Über einen regelmäßigen Austausch zwischen IKS-Management und Konzernrevision stellen wir sicher, dass diese beiden zentralen Akteure stets über alle aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit unserem IKS informiert sind.

Die Berichterstattung über den Status des Konzern-IKS erfolgt durch den IKS-Manager quartalsweise an die verantwortliche Bereichsleitung sowie jährlich an Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG. Grundlage für die Statusberichte des IKS-Managers sind unter anderem Informationen von den dezentralen IKS-Beauftragten, Daten aus der zentralen IT-Lösung für das IKS-Management sowie Rückmeldungen zu IKS-Prüfungen von der Konzernrevision.

Überwachung und Verbesserung

Das IKS von MVV wird auf mehreren Ebenen laufend überwacht und verbessert.

Unsere Führungskräfte nehmen - mit Unterstützung durch das IKS-Management - mindestens jährlich eine Selbstbeurteilung der Wirksamkeit des IKS in ihrem Verantwortungsbereich vor. Hierzu bewerten sie die Angemessenheit des bestehenden IKS-Aufbaus und vergewissern sich, dass die Kontrollaktivitäten wie vorgesehen durchgeführt wurden. Die Ergebnisse dieser Selbstbeurteilungen werden zur weiteren Verbesserung des IKS genutzt.

Die Wirksamkeit des IKS wird in allen IKS-relevanten Prozessen durch die Prozessverantwortlichen und die IKS-Experten sichergestellt. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die IKS-Dokumentation den tatsächlichen Aufbau und die Abläufe des IKS angemessen darstellt und die in der IKS-Dokumentation dargestellten Regelungen zu Aufbau und Abläufen des IKS grundsätzlich geeignet sind, die IKS-Ziele zu erreichen. Darüber hinaus überwachen die Prozessverantwortlichen und die IKS-Experten laufend, dass die Regelungen zu Aufbau und Abläufen des IKS wie vorgesehen eingehalten werden. Gemeinsam mit den Führungskräften überwacht auch das zentrale IKS-Management unser IKS, indem es die Durchführung der Kontrollaktivitäten IT-gestützt steuert, überwacht und bei Nichteinhaltung von Vorgaben einen Eskalationsprozess einleitet.

Als rechtlich Verantwortliche bestätigen die Geschäftsführer und Vorstände der ins IKS einbezogenen Konzerngesellschaften sowie die Leiter der ins IKS einbezogenen Querschnittsfunktionen jährlich in einer Entsprechenserklärung, dass das IKS in ihrem Verantwortungsbereich wirksam ist und die Anforderungen von MVV erfüllt.

Die Konzernrevision der MVV Energie AG überprüft als unabhängige Instanz regelmäßig das IKS aller einbezogenen Konzerngesellschaften und Querschnittsfunktionen auf Angemessenheit und Wirksamkeit. Etwaige Mängel werden berichtet und von den Verantwortlichen zeitnah beseitigt.

Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG kommen ihrer Pflicht zur Überwachung des IKS nach, indem sie sich jährlich vom IKS-Management über den Status des IKS informieren lassen. Aus Sicht des Vorstands ist das IKS angemessen und wirksam.

Erläuterung des Risikomanagementsystems (RMS)

Unser RMS zielt darauf ab, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, die zu positiven bzw. negativen finanziellen Abweichungen des Unternehmensergebnisses vom Plan führen können. Risiken verringern wir, wenn möglich, oder geben sie an Dritte weiter. Dafür entwickeln wir geeignete Maßnahmen und überwachen deren Umsetzung. In einem unsicheren Umfeld gehört es auch zur Strategie, beherrschbare Risiken bewusst einzugehen, wenn ihnen angemessene Chancen gegenüberstehen.

Risikomanagement im Kontext der MVV-Strategie

Unsere Unternehmensstrategie hat direkte Auswirkungen auf das finanzielle Risikomanagement. Die Chancen und Risiken spiegeln die Potenziale und Herausforderungen der Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit und klimapositivem Wirtschaften wider. Wir agieren vor dem Hintergrund hoher Marktunsicherheit und wachsender Anforderungen an die Nachhaltigkeit unseres Geschäftsmodells, beispielsweise resultierend aus der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Grundlagen und Organisation des RMS

Der Vorstand der MVV Energie AG bestimmt die Risikopolitik; er legt sämtliche Prozesse und Zuständigkeiten fest. Das operative Risikomanagement wird von den "Risikoträgern" in den operativen Geschäftseinheiten verantwortet. Dabei handelt es sich um die Beschäftigten, welche in die Verantwortungskette für die operativen Ergebnisse der jeweiligen Geschäftseinheiten einbezogen sind. Sie prüfen regelmäßig die Geschäftssituation, identifizieren Chancen und Risiken und beurteilen deren Auswirkungen auf das Adjusted EBIT. Ihre Auswertungen melden sie standardisiert an das zentrale Risikocontrolling. Die Risikoträger setzen zudem Maßnahmen um, um Risiken zu vermeiden, zu bewältigen oder zu vermindern und Chancen zu nutzen. Unser zentrales Risikocontrolling überwacht die Risikosituation des Konzerns. Es beobachtet relevante Chancen und Risiken und erstellt ein Chancen-/Risikoprofil. Diese Aggregation erfolgt mit Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Das Profil berücksichtigt alle Gegenmaßnahmen zur Risikominderung, entspricht also einer Nettobetrachtung.

Vorstand und Aufsichtsrat der MVV Energie AG erhalten vierteljährlich einen Risikoreport, in dem das Chancen-/ Risikoprofil des Konzerns dargestellt ist. Bei neuen signifikanten Risiken oder erheblichen Veränderungen berichten wir diese umgehend an den Vorstand - er wiederum informiert den Aufsichtsrat in angemessenem Umfang.

Überwachung

Das RMS wird von den Vorständen und Geschäftsführern der Konzerngesellschaften, wie MVV RHE GmbH, implementiert, gepflegt und überwacht. Unsere Konzernrevision prüft das System regelmäßig im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung und identifiziert Schwachstellen. Dem Vorstand der MVV Energie AG wird regelmäßig und wenn erforderlich anlassbezogen über den Stand des Risikomanagements berichtet.

Der Aufsichtsrat und der Bilanzprüfungsausschuss der MVV Energie AG überwachen zudem die Angemessenheit und Funktionsweise des RMS.

Darstellung der erwarteten Risikosituation

Gemäß des Risikomanagementsystems der MVV Energie AG stellen wir nachfolgend die für MVV RHE wesentlichen Unternehmensrisiken dar, fassen sie in Risikokategorien zusammen und stufen diese in "gering", "mittel" und "hoch" ein. Die Einstufung erfolgt, indem die finanziellen Auswirkungen bei Eintritt der Risiken mit deren Eintrittswahrscheinlichkeit kombiniert werden. Dazu betrachten wir die ungünstigsten Fälle je Risikokategorie.

Preischancen und -risiken: Seit Beginn des Krieges in der Ukraine beobachteten wir schwankende (volatile) Preise an den Großhandelsmärkten, was sich auch auf CSS und CDS auswirkt. Mit dem Fernwärme- und Wassergeschäft der MVV RHE besteht eine Preisunsicherheit aus der Entwicklung der Bezugskosten für Fernwärme und Wasser gegenüber den Absatzpreisen. Die erwartete Risikosituation bewerten wir insgesamt als gering. Wir verwenden Finanzinstrumente (finanzielle Kohleswaps) um Risiken beim Fernwärmebezug zu begrenzen.

Mengenchancen und -risiken: Die Geschäftsentwicklung der MVV RHE ist an den Witterungsverlauf gekoppelt; er beeinflusst in der Heizperiode (Oktober bis April) den Fernwärmeabsatz. Ebenso bestehen im Fernwärmeabsatz Schwankungen durch Effizienzmaßnahmen bei Weiterverteilern und deren Endkunden. In geringem Umfang bestehen Schwankungen bei den Wasserabsatzmengen. Wir beurteilen die erwartete Risikosituation insgesamt als gering.

Operative Chancen und Risiken: Aus der Beteiligung am GKM entstehen Unsicherheiten aus dem Anlagenbetrieb. Zudem bestehen Unsicherheiten aus Bauprojekten und der Verpachtung von Anlagen zur Wasserproduktion. Die erwartete Risikosituation erachten wir insgesamt als gering.

Gesetzliche Risiken: Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Regulierung oder mit anderen Veränderungen in den rechtlichen Geschäftsgrundlagen bestehen, fassen wir in dieser Kategorie zusammen. Für Unternehmen der Energiebranche besteht grundsätzlich das Risiko (und die Chance), dass Behörden - wie die Bundesnetzagentur (BNetzA), die Kartellämter oder der Gesetzgeber - die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern. In der Vergangenheit betraf dies beispielsweise die Netzentgelte, die von der BNetzA festgesetzt werden. Auch energie- oder klimapolitische Entscheidungen können Auswirkungen auf unsere Geschäftsentwicklung haben: Beispiele sind Regelungen in Bezug auf die Förderung von KWK-Anlagen oder politische Überlegungen über mögliche neue Anforderungen zur Erreichung nationaler Klimaschutzziele. Wir beurteilen die erwartete Risikosituation insgesamt als mittel. Wir begegnen den Risiken aktiv, indem wir uns an der politischen Meinungsbildung beteiligen unsere Prozesse und Geschäftsmodelle anpassen und entsprechende Produkte entwickeln. So können wir gleichzeitig Chancen nutzen.

Finanzierungschancen und -risiken: Es bestehen Forderungsausfallrisiken und Refinanzierungsrisiken. Die erwartete Risikosituation bewerten wir insgesamt als gering.

Strategische Chancen und Risiken: Die Geschäftsentwicklung ist von strategischen Partnerschaften geprägt, die in Zukunft weiter ausgebaut oder eingeschränkt werden können. Die erwartete Risikosituation beurteilen wir insgesamt als gering.

Gesamtrisikosituation aus Sicht der Geschäftsführung

Für MVV RHE GmbH gibt und gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass Risiken einzeln oder in ihrer aggregierten Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens im Berichtszeitraum gefährdet haben oder darüber hinaus gefährden könnten. Die Risikosituation der MVV RHE GmbH ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben.

"Das Risikomanagementsystem ist angemessen ausgestaltet und wirksam."

 

Mannheim, 10. Dezember 2024

MVV RHE GmbH

Geschäftsführung

Dr. Georg Müller

Ralf Klöpfer

Dr. Hansjörg Roll

Jahresabschluss der MVV RHE GmbH, Mannheim zum 30. September 2024 nach Handelsrecht (HGB)

Bilanz zum 30. September 2024

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 (1.10.2023 - 30.9.2024)

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

Bilanz zum 30.9.2024

Aktiva

in Tsd Euro 2024 2023 Anhang
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 1
Sachanlagen 61.896 61.026 2
Finanzanlagen 34.412 34.412 3
96.308 95.438
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.159 109.449 4
70.159 109.449
Rechnungsabgrenzungsposten 76 60 5
166.543 204.947

Passiva

Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 11.988 11.988
11.988 11.988
Rückstellungen 71.114 100.818 6
Verbindlichkeiten 73.006 81.346 7
Rechnungsabgrenzungsposten 10.435 10.795 5
166.543 204.947

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2024

in Tsd Euro 2024 2023 Anhang
Umsatzerlöse 280.796 418.596
Abzüglich Strom- und Erdgassteuern 0 0
Umsatzerlöse ohne Strom- und Erdgassteuern 280.796 418.596 8
Sonstige betriebliche Erträge 10.609 6.820 9
Materialaufwand 280.276 414.540 10
Personalaufwand 2 19 11
Abschreibungen 2.057 1.641 12
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.124 939 13
Finanz- und Beteiligungsergebnis -535 -732 14
Ergebnis nach Steuern 7.411 7.545
Sonstige Steuern 68 74 15
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn(-)/ausgeglichener Verlust(+) -7.343 -7.471
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0 0

Anhang

Allgemeine Grundlagen

MVV RHE GmbH hat ihren Sitz in Mannheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (HRB 705808). Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt worden.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst wurden, werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Beträge werden in Tausend Euro (Tsd Euro) ausgewiesen. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben. Zudem können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Die Gesellschaft gehört zum umsatzsteuerlichen und zum ertragsteuerlichen Organkreis der MVV Energie AG, Mannheim.

Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MVV Energie AG, Mannheim.

MVV RHE GmbH hat einen Cash-Pool-Vertrag mit der Cash-Pool führenden Gesellschaft MVV Energie AG.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit Anschaffungskosten angesetzt und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Bei selbst erstellten Anlagen sind angemessene Gemeinkostenzuschläge berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital werden bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst.

Investitionsförderungen werden separat im Anlagespiegel ausgewiesen.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2010 zugegangen sind, werden, soweit dies steuerlich zulässig war, nach der degressiven Methode abgeschrieben mit Übergang auf die lineare Abschreibung, sobald diese zu einer höheren Abschreibung führt. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Wurden steuerrechtlich begründete Abschreibungen vorgenommen, so werden die niedrigeren Wertansätze der Vermögensgegenstände im Rahmen des durch das BilMoG nach Art. 67 Abs 4 Satz 1 EG HGB eingeräumten Wahlrechts beibehalten.

Nutzungsdauern
in Jahren
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3 - 10
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1 10 - 50
Technische Anlagen und Maschinen 10- 50
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 15

1 soweit Abschreibungen vorgenommen werden müssen

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 250 Euro werden im Zugangsjahr sofort aufwandswirksam erfasst (ausgenommen sind Zähler). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 250 Euro bis 800 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (gem. § 6 Abs. 2 EStG). Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 800 Euro werden im Anlagevermögen erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Wertberichtigungen auf Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Dieser niedrigere Wertansatz wird nicht beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.

Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauernden Verbindung dient.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Unverzinsliche langfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden auf den Barwert abgezinst.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,87 % p.a. angesetzt (Vorjahr 1,81 % p.a.). Der zukünftige Rententrend wird mit 2,00 % p.a. (Vorjahr 2,00 % p.a.) berücksichtigt.

Bei den Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen bzw. Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Derivative Finanzinstrumente werden im Wesentlichen zu Sicherungszwecken eingesetzt und mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Dabei setzt die Gesellschaft derivative Finanzinstrumente ein, um Marktpreisrisiken aus Bezugs- und Absatzgeschäften für Kohle sowie Emissionsrechte zu reduzieren und abzusichern. Bei den Sicherungsgeschäften handelt es sich um Swaps und Termingeschäfte.

Derivate werden für die Zwecke des Preis- und Mengenrisikomanagements eingesetzt und soweit möglich als Bewertungseinheiten mit dem jeweiligen Grundgeschäft bilanziell abgebildet. Zur bilanziellen Abbildung von Bewertungseinheiten wird sowohl die Einfrierungs- als auch die Durchbuchungsmethode angewandt. Die Durchbuchungsmethode wird dabei ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung angewendet. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte in der jeweiligen Bewertungseinheit negativ, so wird für den hieraus drohenden Verlust dem Vorsichtsprinzip entsprechend Vorsorge durch eine entsprechende Rückstellung aus Bewertungseinheiten getroffen. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der Grund- und Sicherungsgeschäfte der jeweiligen Bewertungseinheit positiv, so bleibt dieser unberücksichtigt.

Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert in der Regel dem Marktwert zum Stichtag. Soweit die Marktwerte der Derivate nicht verlässlich feststellbar sind, wird der Zeitwert anhand allgemein anerkannter Bewertungsmodelle und -methoden (z.B. Mark-to-Market-Modell) ermittelt. Dabei stellen die verwendeten marktgerechten Zinsstrukturkurven und Commodity-Terminpreise die wichtigsten Einflussgrößen für die Modelle dar.

Erläuterungen zur Bilanz

1 Immaterielle Vermögensgegenstände

Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen.

2 Sachanlagen

Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden im Anlagenspiegel nach Abzug erhaltener Investitionsförderungen als eine Nettoposition ausgewiesen.

3 Finanzanlagen

Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen.

Die vollständige Anteilsliste ist Bestandteil des Anhangs.

4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

in Tsd Euro 2024 2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 252 1.789
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) (0) (0)
gegen verbundene Unternehmen 69.729 106.820
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) (0) (0)
gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) (0) (0)
Sonstige Vermögensgegenstände 178 840
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) (0) (361)
70.159 109.449

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten abgegrenzte, am Bilanzstichtag noch nicht abgelesene Wasserlieferungen für Sondervertragskunden in Höhe von 939 Tsd Euro (Vorjahr 873 Tsd Euro). Die von Kunden geleisteten Abschlagszahlungen wurden von den Forderungen gekürzt. Die aktivisch gekürzten Kundenabschlagszahlungen belaufen sich auf 690 Tsd Euro (Vorjahr 770 Tsd Euro).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 66.872 Tsd Euro (Vorjahr 99.569 Tsd Euro) und sonstige Forderungen in Höhe von 2.857 Tsd Euro (Vorjahr 7.250 Tsd Euro).

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind zum Stichtag und im Vorjahr nicht vorhanden. Durch den Kohleausstieg verursachte Mehraufwendungen wurden bei MVV RHE jedoch als sonstige Forderung in Höhe von 1 Euro erfasst.

Erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene Forderungen sind Forderungen aus noch nicht abzugsfähigen Vorsteuererstattungsbeträgen in Höhe von 179 Tsd Euro (Vorjahr 376 Tsd Euro).

Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von 69.729 Tsd Euro (Vorjahr 106.820 Tsd Euro).

5 Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert aus vorausbezahlter Pacht.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert aus Zahlungen von Mitgesellschaftern zur künftigen Dekarbonisierung der Fernwärme.

6 Rückstellungen

in Tsd Euro 2024 2023
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 123 137
Sonstige Rückstellungen 70.991 100.681
71.114 100.818

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 0 Tsd Euro (Vorjahr 1 Tsd Euro). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Da § 301 AktG nicht auf § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB verweist, wurde der Unterschiedsbetrag an den Organträger abgeführt.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Aufwendungen für den Bezug von Strom und Fernwärme sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Grundwassersanierung.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe von 801 Tsd Euro überdotiert. Dies resultiert aus der Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Beibehaltung überdotierter langfristiger Rückstellungen nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB.

7 Verbindlichkeiten

in Tsd Euro 2024 RLZ 1 ≤ 1 Jahr RLZ 1 > 1 Jahr Davon RLZ 1 > 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.974 821 6.153 2.872
aus Lieferungen und Leistungen 88 88 0 0
gegenüber verbundenen Unternehmen 61.453 2.339 59.114 47.470
gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.456 4.456 0 0
sonstige 35 35 0 0
(davon aus Steuern) (0) (0) (0) (0)
(davon i. Rahmen der soz. Sicherheit) (0) (0) (0) (0)
73.006 7.739 65.267 50.342
in Tsd Euro 2023 RLZ 1 ≤ 1 Jahr RLZ 1 > 1 Jahr Davon RLZ 1 > 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.795 821 6.974 3.692
aus Lieferungen und Leistungen 100 100 0 0
gegenüber verbundenen Unternehmen 62.749 2.359 60.390 48.671
gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 6.073 6.073 0 0
sonstige 4.629 4.629 0 0
(davon aus Steuern) (0) (0) (0) (0)
(davon i. Rahmen der soz. Sicherheit) (0) (0) (0) (0)
81.346 13.982 67.364 52.363

1 RLZ = Restlaufzeit

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.063 Tsd Euro (Vorjahr 1.355 Tsd Euro) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 60.390 Tsd Euro (Vorjahr 61.394 Tsd Euro). Der Rückgang beruht im Wesentlichen auf der planmäßigen Tilgung von Darlehen gegenüber der MVV Energie AG zur langfristigen Finanzierung des Anlagevermögens.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, setzen sich vollständig aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.456 Tsd Euro (Vorjahr 6.073 Tsd Euro) zusammen.

Im Berichtsjahr bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 60.390 Tsd Euro (Vorjahr 61.394 Tsd Euro).

Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen/Außerbilanzielle Geschäfte

Das Bestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 892 Tsd Euro, davon entfallen 2 Tsd Euro auf Bestellungen von verbundenen oder assoziierten Unternehmen.

Die zukünftigen Miet- und Pachtverpflichtungen betragen 11 Tsd Euro.

Es bestehen mittelbare Versorgungsverpflichtungen der Gesellschaft gegenüber ehemaligen Mitarbeitern bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg. Hier stellt der Versorgungsträger den teilnehmenden Unternehmen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, die die anteilige Zuordnung von Verpflichtung, Planvermögen und Dienstzeitaufwand erlauben. Im MVV Energie Konzern erfolgt daher die Berücksichtigung der Beträge entsprechend einer beitragsorientierten Versorgungszusage, obwohl es sich um einen leistungsorientierten Pensionsplan handelt. Die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse bemessen sich als Prozentsatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Da die Gesellschaft keine aktiven Mitarbeiter hat, wurden im Berichtsjahr keine Beiträge in das beitragsorientierte Versorgungssystem eingezahlt. Falls MVV die Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse kündigen sollte, wird die ZVK einen finanziellen Ausgleich erheben. Der Ausgleichsbetrag ermittelt sich als Barwert der bestehenden Ansprüche von Berechtigten und künftigen Ansprüchen von deren Hinterbliebenen und bestehenden Versorgungspunkten aus unverfallbaren Anwartschaften zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

8 Umsatzerlöse ohne Strom- und Erdgassteuer

Die im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd Euro 2024 2023
Strom 117.793 188.718
Wärme 74.143 100.172
Wasser 3.195 3.066
Sonstige 85.665 126.640
280.796 418.596

Bei den sonstigen Umsatzerlösen handelt es sich im Wesentlichen um Erlöse aus dem Verkauf von CO 2 -Emissionszertifikaten an das Grosskraftwerk Mannheim im Rahmen der jährlichen Beistellung.

9 Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 714 Tsd Euro (Vorjahr 1.625 Tsd Euro) im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten.

10 Materialaufwand

in Tsd Euro 2024 2023
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 272.532 411.206
Aufwendungen für bezogene Leistungen 7.744 3.334
280.276 414.540

11 Personalaufwand

in Tsd Euro 2024 2023
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2 19
(davon für Altersversorgung) (2) (19)
2 19

MVV RHE GmbH beschäftigt seit 1. Januar 2009 keine eigenen Mitarbeiter mehr. Für die Insolvenzsicherung der Pensionen fallen geringe Beträge für Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung an.

12 Abschreibungen

in Tsd Euro 2024 2023
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.057 1.641
2.057 1.641

Aufgrund der degressiven Abschreibung bei Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2010 zugegangen sind, ergeben sich seit dem Geschäftsjahr 2023 und somit für das Berichtsjahr kein Unterschiedsbetrag zwischen degressiver und linearer Abschreibung mehr.

13 Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr wie im Vorjahr keine periodenfremden Aufwendungen enthalten.

14 Finanz- und Beteiligungsergebnis

in Tsd Euro 2024 2023
Erträge aus Beteiligungen 360 319
(davon aus verbundenen Unternehmen) (0) (0)
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 483 215
(davon aus verbundenen Unternehmen) (0) (0)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 280 281
(davon aus verbundenen Unternehmen) (279) (246)
1.123 815
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.658 1.547
(davon an verbundene Unternehmen) (1.221) (1.199)
-535 -732

Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 8 Tsd Euro (Vorjahr 32 Tsd Euro).

15 Sonstige Steuern

in Tsd Euro 2024 2023
Sonstige Steuern 68 74
68 74

Sonstige Angaben und Anlagen

Angaben § 6 b EnWG

Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der RHE, getätigt.

In der internen Rechnungslegung werden für andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors jeweils getrennte Konten geführt.

Finanzderivate und Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft setzte bis zum 31. Dezember 2023 derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Commodityrisiken ein. Dabei handelte es sich um finanzielle Kohleswaps und CO 2 -Zertifikate. Aufgrund einer zum 31. Dezember 2023 endenden Liefer- und Leistungsbeziehung bestehen seit dem 1.1.2024 keine Absicherungsgeschäfte mehr.

Das Gesamtvolumen der mit den Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt 0 Tsd Euro (Vorjahr 3.079 Tsd Euro). Dem stehen positive Marktwerte in Höhe von 0 Tsd Euro (Vorjahr 3.079 Tsd Euro) gegenüber. Das Nominalvolumen beträgt 0 Tsd Euro.

Zur Preissicherung eingesetzte Kohle-Swaps und Emissionszertifikate wurden jeweils als Mikro-Bewertungseinheit, bestehend aus Bezugs- und Absatzpositionen, zusammengefasst.

Die Wertänderungen der Grundgeschäfte waren über einen Zeitraum bis zum 31.12.2023 gesichert und glichen sich vollständig aus.

Die Methode zur prospektiven Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung erfolgte anhand der sogenannten Critical Term Match Methode.

Zum 30. September 2024 wurde keine Drohverlustrückstellung gebildet.

Konzernbeziehungen

Für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen stellt MVV Energie AG, Mannheim, den befreienden Konzernabschluss auf, in den die Gesellschaft einbezogen ist. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht werden nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht.

Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich im Wesentlichen hinsichtlich der Bilanzierung des Anlagevermögens, der Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sowie der latenten Steuern hinsichtlich der Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS.

Geschäftsführung

Dr. Georg Müller (Kaufmännische Angelegenheiten)

Ralf Klöpfer (Vertrieb)

Dr. Hansjörg Roll (Technik)

Vergütung der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der MVV RHE GmbH erhält von der Gesellschaft keine Vergütung.

Honorare des Abschlussprüfers

Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss der MVV Energie AG dargestellt werden, in welchen die Gesellschaft einbezogen wird.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

 

Mannheim, 10. Dezember 2024

MVV RHE GmbH

Geschäftsführung

Dr. Georg Müller

Ralf Klöpfer

Dr. Hansjörg Roll

Anlagenspiegel

Immaterielle Vermögensgegenstände
in Tsd Euro
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.10.2023 1.099 1.099
Zugänge 0 0
Abgänge 0 0
Umbuchungen 0 0
Anschaffungs- und Herstellungskosten 30.9.2024 1.099 1.099
Abschreibungen 1.10.2023 -1.099 -1.099
Abschreibungen des Geschäftsjahres 0 0
Abschreibungen 30.9.2024 -1.099 -1.099
Restbuchwerte 30.9.2024 0 0
Restbuchwerte 30.9.2023 0 0
Sachanlagen
in Tsd Euro
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.10.2023 28.343 66.929 2.358
Zugänge 0 4.739 29
Investitionsförderung 0 -5.155 0
Abgänge 0 -605 -18
Umbuchungen 159 14.233 10
Anschaffungs- und Herstellungskosten 30.9.2024 28.502 80.141 2.379
Abschreibungen 1.10.2023 -13.237 -45.297 -1.897
Abschreibungen des Geschäftsjahres -335 -1.642 -80
Abgänge 0 291 18
Abschreibungen 30.9.2024 -13.572 -46.648 -1.959
Restbuchwerte 30.9.2024 14.929 33.494 420
Restbuchwerte 30.9.2023 15.105 21.633 461
Sachanlagen
in Tsd Euro
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.10.2023 23.826 121.457
Zugänge 3.628 8.396
Investitionsförderung 0 -5.155
Abgänge 0 -623
Umbuchungen -14.402 0
Anschaffungs- und Herstellungskosten 30.9.2024 13.052 124.075
Abschreibungen 1.10.2023 0 -60.431
Abschreibungen des Geschäftsjahres 0 -2.057
Abgänge 0 309
Abschreibungen 30.9.2024 0 -62.179
Restbuchwerte 30.9.2024 13.052 61.896
Restbuchwerte 30.9.2023 23.826 61.026
Finanzanlagen
in Tsd Euro
Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.10.2023 0 27.692 6.720 34.412
Zugänge 0 0 0 0
Abgänge 0 0 0 0
Umbuchung 0 0 0 0
Anschaffungs- und Herstellungskosten 30.9.2024 0 27.692 6.720 34.412
Abschreibungen 1.10.2023 0 0 0 0
Zugänge 0 0 0 0
Umbuchung 0 0 0 0
Abschreibungen 30.9.2024 0 0 0 0
Restbuchwerte 30.9.2024 0 27.692 6.720 34.412
Restbuchwerte 30.9.2023 0 27.692 6.720 34.412

Anteilsliste der Gesellschaft zum 30.9.2024

Kapitalanteil
%
Eigenkapital
Tsd LW
Jahresergebnis
Tsd LW
Landeswährung
At-Equity
Gemeinschaftsunternehmen (national)
Stadtwerke Sinsheim Versorgungs GmbH & Co. KG, Sinsheim 1 30,00 13.982 5 EUR
Grosskraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft, Mannheim 1 28,00 160.669 6.647 EUR
At-Equity
Assoziierte Unternehmen (national)
Zweckverband Wasserversorgung Kurpfalz (ZWK), Heidelberg 1,2 51,00 7.071 0 EUR
Sonstige Beteiligungen (national)
Stadtwerke Sinsheim Verwaltungs GmbH, Sinsheim 1 30,00 36 1 EUR
Wasserversorgungsverband Neckargruppe, Edingen-Neckarhausen 1 25,00 377 0 EUR

1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

2 Stimmrechtsbeschränkung auf 40%

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MVV RHE GmbH, Mannheim

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MVV RHE GmbH, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MVV RHE GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die im Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung​ durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Mannheim, den 10. Dezember 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Janz, Wirtschaftsprüfer

Woche, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 17. Dezember 2024 festgestellt.

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