Netto-Export GmbHLiquidated

90587 Veitsbronn, DEU

Master Data

Registry
Register court Jena HRB 514011
Registered
10/16/2009
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesWholesale of motor vehicles with a maximum permissible weight of more than 3,5 tonsWholesale of industrial trucks and vehicles n.e.c.
Purpose
Einzel- und Großhandel mit Kraftfahrzeugen sowie der Im- und Export von nicht genehmigungspflichtigen Gegenständen.

History

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Financial Report

Netto-Export GmbH

Erlangen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 16.314,00 5.366,00
I. Sachanlagen 16.314,00 5.366,00
B. Umlaufvermögen 987.358,70 466.888,50
I. Vorräte 574.501,34 348.502,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 315.608,09 117.782,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 97.249,27 603,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 231,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.003.672,70 472.485,50

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 206.849,01 71.359,95
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 46.359,95 1.760,91
III. Jahresüberschuss 135.489,06 44.599,04
B. Rückstellungen 33.954,00 16.361,00
C. Verbindlichkeiten 762.869,69 384.764,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.003.672,70 472.485,50

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Angaben und Begründung der Abweichung von Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV (§ 265 Abs. 1 S.2 HBG)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

2. Angabe und Erläuterung nicht mit dem Vorjahr vergleichbarer Beträge einzelner Posten der Bilanz und GuV (§ 265 Abs. 2 S. 2 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

3. Angabe und Erläuterung von angepassten Vergleichszahlen des Vorjahres (§ 265 Abs. 2 S.3 HBG)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

4. Angabe und Begründung einer durch mehrere Geschäftszweige bedingten Ergänzung der Gliederung (§ 265 Abs. 4 S. 2 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

5. Aufgliederung von Posten, die aus Gründen der Klarheit in der Bilanz oder GuV zusammengefasst wurden (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HBG)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

6. Zusätzliche Angaben, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 S. 2 HBG)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.  Angabe der auf die Posten von Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschuss der Firma Netto-Export GmbH zum 31. Dezember 2012 wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften finden die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages Anwendung.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.


Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen € 147.776,77.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

 Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern des laufenden Geschäftsjahres.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


2.  Angaben der Grundlagen für die Fremdwährungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.


3.  Angaben über die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (gem. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.


4.  Angabe und Begründung von Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, siehe Durchbrechung der Bewertungsstetigkeit, § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (§ 284 Abs. 2 Nr. 3  1. Halbsatz HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.


5.  Gesonderte Darstellung des Einflusses der Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 Abs. 2 Nr. 3  2. Halbsatz HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

6.  Angabe und Begründung des Betrags der im Geschäftsjahr aus steuerrechtlichen Gründen unterlassenen Zuschreibungen (§ 280 Abs. 3 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.


7.  Angabe und Begründung des Betrags der im Geschäftsjahr allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen, getrennt nach Anlage- und Umlaufvermögen (§ 281 Abs. 2 S. 1 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.


8.  Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzung vgl. § 255 Abs. 4 S. 3 HGB (§ 285 Nr. 13 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.


III. Angaben zur Bilanz

  

1. Angaben der Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen Bilanzposten, wenn dies für einen klaren und übersichtlichen Jahresabschluss erforderlich ist (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

2. Angaben der Ausleihung an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

3. Angaben der Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

4. Erläuterung des aktiven Abgrenzungspostens für latente Steuern (§ 274 Abs. 2 S. 2 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

5. Angabe der in anderen Gewinnrücklagen eingestellten Beträge (Eigenkapitalanteil) aus Wertaufholungen und aus in der Handelsbilanz nicht mehr zulässigen steuerrechtlichen Sonderposten (§ 29 Abs. 4 S. 2 GmbHG)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

6. Angabe eines im Bilanzgewinn/-verlust einbezogenen Gewinn- oder Verlustvortrags bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 S. 2  2. Halbsatz HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

7. Angabe der Vorschriften, nach denen ein Sonderposten mit Rücklageanteil bzw. eine Wertberichtigung gebildet wurden (§ 273 S. 2  2. Halbsatz, § 281 Abs. 1 S 2. HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

8. Angabe des Gesamtbetrags der in der Bilanz nicht passivierten Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

9. Angabe der Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

10. Angabe der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Der Gesellschafter, Johann Schild gewährte der Gesellschaft ein Darlehen mit einer Restschuld per 31.12.2012 von € 350.409,71. Das Darlehen wurde mit 2 % verzinst.

11. Angabe des Gesamtbetrages aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB)

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen im Berichtsjahr in Höhe von € 50.000,-.

12. Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten (§ 285 Nr. 1 b HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

13. Angabe der Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten (§ 268 Abs. 7  1. Halbsatz HGB):

- Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

- Verbindlichkeiten Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

- Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

- Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbind-
   lichkeiten

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

14. Gesonderte Angabe der Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus Tz. 15 (§ 268 Abs. 7  2. Halbsatz HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

IV. Sonstige Angaben

  

1. Angaben aller Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und ggf. eines Aufsichtsrats - auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind - mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen einschließlich des ausgeübten Berufs (hauptberufliche Tätigkeit bzw. bei Angestellten Angabe des jeweiligen Unternehmens), wobei der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und ein etwaiger Vorsitzender des Geschäftsführungsorgans als solche zu bezeichnen sind (285 Nr. 10 HGB)

Die Geschäftsführung umfasste im Berichtsjahr folgende Mitglieder:

Herrn Johann Schild, Geschäftsführer



2. Bezüglich der an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung - jeweils für jede Personengruppe - gewährten Vorschüsse und Kredite. Angabe auch der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beiträge (§ 285 Nr. 9 c HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.



3. Die zugunsten der Personen aus Tz. 1 eingegangenen Haftungsverhältnisse (§ 285 Nr. 9 c HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.



4. Angabe von Name, Sitz, Beteiligungsquote, Eigenkapital und letztem Jahresergebnis von Unternehmen und Anteilsbesitz größer oder gleich 20 von Hundert (§ 285 Nr. 11 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.



5. Angabe von Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die GmbH ist (§ 285 Nr. 11 a HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

6. Angabe der Anwendung der Schutzklausel nach § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB (§ 286 Abs. 3 S. 3 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.



7. Angabe von Name und Sitz des Mutterunternehmens der GmbH des größten Konsolidierungskreises und des Mutterunternehmens des kleinsten Konsolidierungskreises sowie ggf. des Orts der Hinterlegung des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.



8. Angaben zu einem befreienden Konzernabschluss:

a) Name und Sitz des Mutternunternehmens, das den befreienden
     Konzernabschluss/Konzernlagebericht aufstellt

b) Hinweis auf die Befreiung von Verpflichtung, einen Konzernab-
     schluss/Konzernlagebericht aufzustellen

c) Erläuterung der im befreienden Konzernabschluss vom deutschen
    Recht abweichend angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und
    Konsolidierungsmethoden (§ 291 Abs 2 Nr. 3 HGB)

Für das Berichtsjahr sind keine Angaben zu machen.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2014 festgestellt.


gez. Johann Schild
Geschäftsführer

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