GIPAM
GmbH
Wismar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.209,00 |
19.330,00 |
| I.
Sachanlagen |
9,00 |
130,00 |
| II.
Finanzanlagen |
19.200,00 |
19.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
333.013,77 |
697.717,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
259.710,39 |
632.356,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
73.303,38 |
65.360,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
94,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
352.222,77 |
717.142,04 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
113.398,82 |
119.516,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
88.398,82 |
94.516,21 |
| B.
Rückstellungen |
675,20 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
238.148,75 |
597.625,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
352.222,77 |
717.142,04 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der GIPAM
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff. HGB
und nach den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB)
aufgestellt. Im Berichtsjahr wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Die
Änderungen betreffen insbesondere die Anwendung des
geänderten Gliederungsschemas für die Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Umgliederungen vom Posten "Sonstige
betriebliche Ertäge" in die Umsatzerlöse.
Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Selbst erstellte Vermögensgegenstände
wurden nicht aktiviert.
Im Finanzanlagevermögen wurden Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapier
zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert sowie
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert angesetzt und bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von 250
EUR bis 800 EUR werden analog steuerlicher Regelungen
(§ 6 Abs. 2 EStG) als Geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG) erfasst und im Jahr des Zugangs
in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Umlaufvermögen
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
sind dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen. (siehe
Seite 25)
Die Angaben zum Anteilsbesitz sind unter Anwendung
der §§ 286 Abs. 2 i.V.m. § 286 Abs. 3 Satz 2
HGB unterblieben.
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
In den Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 0,00 ist
enhalten
E. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum einen
Geschäftsführer. Zum 31.12.2018 war zum
Geschäftsführer bestellt:
Sabrina Müller, Blowatz OT Alt Farpen
Unterzeichung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB:
Wismar, den 19.08.2019
gez. Sabrina Müller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2019 festgestellt.
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