Battle Bear Verwaltungs GmbH
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ramon Kupper since 2/13/2009 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
pixeltricks GmbHRodenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang(1) Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der Gesellschaft, die nach den Bestimmungen des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft ist, ist nach den Vorschriften des HGB in der für das Berichtsjahr 2010 geltenden Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Durch die erstmalige Anwendung des BilMoG haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Anpassungen hinsichtlich des Übergangs nach BilMoG waren nicht notwendig. Die handelsrechtlichen Ausweis- und Gliederungsvorschriften finden Anwendung. Die Bilanz wird vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern) gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 liegen keine Anzeichen vor, die diese Annahme nicht rechtfertigen. (2) Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der pixeltricks GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert fortgeführt. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € wurde für Anschaffungen bis einschließlich 31.12.2009 nach anerkannten handelsrechtlichen GoB ebenso wie im Steuerrecht ein Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der im Geschäftsjahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst wird. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Sie werden retrograd, ausgehend von den vereinbarten Verkaufserlösen unter Schätzung ihres Fertigungsgrades, am Bilanzstichtag bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 230 € berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter den Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. (3) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die auf Grund der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten noch nicht fällige Umsatzsteuer. Die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet, so dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Sie betragen am Bilanzstichtag 850 € für nicht in Anspruch genommenen Urlaub der Mitarbeiter, 500 € für Aufbewahrungskosten und 2.500 € für sonstige Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 7.896,76 € gegenüber Kreditinstituten, 2.000,36 € aus Lieferungen und Leistungen und 35.424,77 € für sonstige Verpflichtungen. In den sonstigen Verpflichtungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 8.881,68 €, aus Steuern in Höhe von 13.670,80 € und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 7.115,19 € enthalten. Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Forderungen bestehen in Höhe von 2.396,91 € gegen den Gesellschafter Ramon Kupper. Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 21.126,69 € gegenüber dem Gesellschafter Ramon Kupper und in Höhe von 8.293,77 € gegenüber der Gesellschafterin Dorothé Kupper. (4) Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ramon Kupper - alleinvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit - Ergebnisverwendungsvorschlag Es wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. (5) Rechnerische Überschuldung Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde, ungeachtet der buchmäßigen Überschuldung von 35.873,32 €, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt, da seitens der Gesellschafter Ramon und Dorothé Kupper ein Rangrücktritt hinsichtlich deren Forderungen gegen die Gesellschaft vereinbart worden ist und laut Einschätzung der Geschäftsführung eine positive Fortführungsprognose für die Gesellschaft gegeben ist. Rodenbach, den 24. Februar 2012 ................................................ Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.2.2012. |
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