Dörken Digital Ventures GmbH
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Martin Franz Dr. Welp since 11/7/2019 | Managing Director |
Bernhard Bertram since 5/6/2015 | Procura |
Heike Dr. Sanden since 5/6/2015 | Procura |
Guido Strauch since 1/4/2012 | Managing Director |
Official financial statements and annual reports
Protec Systempasten GmbHHerdeckeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2018der Protec Systempasten GmbH, Herdecke/RuhrI. VorbemerkungenDie Protec Systempasten GmbH hat ihren Sitz in Herdecke/Ruhr und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hagen (HR B 5491). Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss der Protec Systempasten GmbH zum 31. Dezember 2018 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbHG aufgestellt worden. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB, Steuerentlastungen und -belastungen unverrechnet anzusetzen, wurde ebenfalls kein Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden gemäß § 253 Abs. 1 und 3 HGB zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung wird gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen handelt es sich um aktivierte Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung für Pensionen. Der Aktivwert wird aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten Deckungskapital, mindestens jedoch aus dem garantierten Rückkaufswert bzw. aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital, abgeleitet. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet (§ 253 Abs. 1 und 4 HGB). Die Bewertung erfolgt dabei nach dem vereinfachten Bewertungsverfahren des gleitenden gewogenen Durchschnittspreises (Bewertungsvereinfachungsverfahren, § 240 Abs. 4 HGB). Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet (§ 253 Abs. 1 und 4 HGB). Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersvorsorge wurden nicht aktiviert (§ 255 Abs. 2 Satz 3 HGB). In die Herstellungskosten wurden die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten und der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, sowie notwendige Teile der Gemeinkosten einbezogen. Von dem Wahlrecht, Fremdkapitalzinsen zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Erkennbaren Risiken wurde durch eine Pauschalwertberichtigung i. H. v. 4 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen (§ 253 Abs. 1 und 4 HGB). Erkennbare Einzelrisiken bestanden nicht. Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte unter Berücksichtigung der Schätzung künftiger Preis- und Kostenverhältnisse sowie des voraussichtlichen Zeitpunkts der Erfüllung der Verpflichtung. Die Annahmen basieren auf begründeten Erwartungen und wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips getroffen. Nach § 253 Abs. 2 HGB sind die Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen Geschäftsjahre abzuzinsen. Diese Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB werden von der Deutschen Bundesbank für verschiedene Restlaufzeiten veröffentlicht. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen wurden mit einem Diskontierungszinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre i. H. v. 2,32 % (Vorjahr: 2,80 %) abgezinst. Für Pensionsrückstellungen wurde unter Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 253 Abs. 2 HGB anstelle der Ermittlung des individuellen Abzinsungszinssatzes für jede einzelne Pensionsverpflichtung für alle Pensionsrückstellungen pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz angesetzt, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Dabei handelt es sich um den durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren (10-Jahres-Zins) für eine Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind somit nach versicherungsmathematischen Berechnungen (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Zugrundelegung des Abzinsungszinssatzes der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren i. H. v. 3,21 % (Vorjahr: 3,68 %) ermittelt worden. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde die PUC-Methode (Projected Unit Credit) angewandt. Es wurden bei der Berechnung ein Gehaltstrend von 3,00 % und ein Rententrend von 1,70 % unterstellt. Den Berechnungen liegen die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die erfolgswirksame Änderung des Diskontierungssatzes wird im Personalaufwand ausgewiesen. Eine Berechnung der Pensionsrückstellung unter Zugrundelegung des 7-Jahreszinssatzes der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren (2,32 %) ergibt einen Unterschiedsbetrag i. H. v. T€ 150, für den gemäß § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre gilt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet. 2. Währungsumrechnung Unterjährig werden die auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit dem Brief- und Geldkurs bewertet. Gemäß § 256a HGB erfolgt die Umrechnung am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewandt worden. III. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich nach Restlaufzeiten gegliedert wie folgt dar: Forderungenspiegel
* Es handelt sich um Forderungen aus dem Liefer-
und Leistungsverkehr.
Sonstige Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für Garantiezusagen, Urlaub, Jubiläen, Tantiemen und Umstellungskosten. Verbindlichkeiten Nach Restlaufzeiten gliedern sich die Verbindlichkeiten wie folgt: Verbindlichkeitenspiegel
* Eigentumsvorbehalt im branchenüblichen
Umfang
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten solche gegenüber Gesellschaftern i. H. v. € 3.632.264,27 (Vorjahr: € 3.750.777,00), welche im Wesentlichen aus Cash-Pooling/Finanzierung stammen. IV. Sonstige AngabenPersonalbestand Im Jahresdurchschnitt wurden 29 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt, davon 20 Angestellte und 9 gewerbliche Arbeitnehmer. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Wesentliche finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft resultieren aus Miet- und Leasingverträgen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen bis zum voraussichtlichen Laufzeitende der Verträge beträgt T€ 290. Hiervon werden innerhalb eines Jahres T€ 242 fällig. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente für Sicherungsgeschäfte eingesetzt. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer
Die Protec Systempasten GmbH, Herdecke/Ruhr, wird in den Konzernabschluss der Ewald Dörken AG, Herdecke/Ruhr, einbezogen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Ewald Dörken AG, Herdecke/Ruhr, werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. V. NachtragsberichtDie Muttergesellschaft Ewald Dörken AG wird im Geschäftsjahr 2019 T€ 500 in die Kapitalrücklage einstellen.
Herdecke, den 29. März 2019 Protec
Systempasten GmbH
Guido Strauch, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018Der Jahresabschluss der Protec Systempasten GmbH, Herdecke/Ruhr, zum 31. Dezember 2018 wurde am 30. Juni 2019 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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