SAHA
GmbH
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.470.764,43 |
5.769.831,83 |
| I.
Sachanlagen |
0,50 |
466,00 |
| II.
Finanzanlagen |
6.470.763,93 |
5.769.365,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.338.328,18 |
3.484.798,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.083.066,48 |
2.744.092,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
375.986,69 |
81.697,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
255.261,70 |
740.705,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
9.809.092,61 |
9.254.630,61 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.427.230,10 |
9.060.915,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
9.402.230,10 |
9.035.915,03 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
34.396,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
381.862,51 |
159.319,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
381.862,51 |
159.319,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
9.809.092,61 |
9.254.630,61 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010/2011
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der SAHA GmbH, Osnabrück,
zum 30. Juni 2011 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des
Jahresabschlusses von den Erleichterungen gemäß
§ 326 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung
der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben sich nicht.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs
zum Abschlussstichtag umgerechnet.
III .
Angaben zur Bilanz
In den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter von
€ 2.319.595 (Vorjahr: T€ 1.932)
enthalten.
In den
Verbindlichkeiten sind in Höhe von €
7.157,49 (Vorjahr: T€ 7)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
enthalten.
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010/2011 erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführerin Frau Sabine Scheufler.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Angaben zum Anteilsbesitz sind in zulässiger
Anwendung des § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB
unterblieben.
Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in
Höhe von € 8.935.915,03 .
Osnabrück, 26. Juni 2012
SAHA GmbH,
Osnabrück
gez. Frau Sabine Scheufler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2012 festgestellt.
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