Essing Sprengtechnik GmbH
Georgsmarienhütte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Anlagevermögen |
999.018,64 |
753.504,91 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.931,00 |
5.884,00 |
| II. Sachanlagen |
896.778,00 |
659.561,00 |
| III. Finanzanlagen |
94.309,64 |
88.059,91 |
| B. Umlaufvermögen |
3.130.126,04 |
1.865.423,11 |
| I. Vorräte |
1.117.884,00 |
1.055.157,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.211.263,37 |
626.084,10 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
414.996,91 |
|
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
800.978,67 |
184.182,01 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
37.707,28 |
20.621,09 |
| Aktiva |
4.166.851,96
|
2.639.549,11 |
Passiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.566.166,24 |
1.712.805,18 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
6.236,74 |
6.236,74 |
| III. Gewinnrücklagen |
75.126,00 |
75.126,00 |
| IV. Gewinnvortrag |
1.601.442,44 |
1.700.376,94 |
| V. Jahresfehlbetrag |
146.638,94 |
98.934,50 |
| B. Rückstellungen |
89.639,81 |
21.002,97 |
| C. Verbindlichkeiten |
2.510.785,41 |
905.740,96 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.795.446,23 |
342.043,00 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
715.339,18 |
563.697,96 |
| D. Passive latente Steuern |
260,50 |
|
| Passiva |
4.166.851,96 |
2.639.549,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Essing Sprengtechnik GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht
Osnabrück, HR B 110389) wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem
Anhang. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
geänderten Vorschriften des HGB angewandt. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB wurden berücksichtigt.
Gegenüber dem Vorjahr wurde eine unveränderte Gliederung gewählt. Für die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres genannt.
Der Jahresabschluss 2021 ist von der Gesellschafterversammlung am 19.07.2022 genehmigt
und damit festgestellt worden.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Anlagevermögen: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von 800,00 € werden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit dem Nennwert ausgewiesen worden.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen
Rechnung getragen.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 150.013,81 €
Flüssige Mittel werden mit den Nennbeträgen zum Ansatz gebracht. Der Einzelnachweis wurde geführt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen worden, soweit
sie Aufwand des folgenden Wirtschaftsjahres darstellen.
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr 30.000,00 € und ist am
Bilanzstichtag vollständig eingezahlt.
Im Rahmen der erstmaligen Anwendung der Bilanzierungsvorschriften gem. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
wurden Zuschreibungen im Bereich des Sachanlagevermögens zugunsten der Gewinnrücklagen vorgenommen. Auch die latenten Steuern auf die Anpassung wurden entsprechend berücksichtigt.
Die Kaptalrücklage aus Verschmelzung betrifft das Verschmelzungsergebnis aus der Übernahme von zwei Unternehmen in Vorjahren.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Rückstellungfür die Pensionszusage ist nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
mittels der „Projected Unit Credit Method“ errechnet. Gem. § 253 Abs. 6 HGB sind verpflichtend ab 2016 Altersversorgungsverpflichtungen
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abzuzinsen. Der (ausschüttungsgesperrte)
Unterschiedsbetrag zur bisherigen Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der letzten sieben Jahre wurde lt. Gutachten der Nürnberger mit 1.416,00 € ermittelt.
Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
beträgt 1.860.246,23 € (Vorjahr 342.043,00 €). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mit mehr als einem Jahr
beträgt 650.539,18 € (Vorjahr 563.697,96 €). Der Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr
0,00 €).
Die Position Passivelatente Steuern wurde aufgrund der Abweichungen zwischen der handelsrechtlichen und steuerlichen
Berechnung der Abschreibungen auf Sachanlagen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
ermittelt.
Sonstige Angaben
1. Zahl der Arbeitnehmer: Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt: Angestellte: 29
2. Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Sven Schröder
sowie Herr Hartmut Essing (bis 08.01.2023).
3. Haftungsverhältnisse gem. 251 HGB: Die Darlehen gegenüber der Sparkasse Osnabrück ist über Abtretungen von Kundenforderungen
und des Warenbestandes besichert. Die Kreditlinie und die Darlehen gegenüber der Nationalbank Essen ist über eine Bürgschaft
in Höhe von 250.000,00 € von Herrn Hendrik Nolte, Münster und einem Bankpfandrecht
besichert.
sonstige Berichtsbestandteile
Georgsmarienhütte, 27.06.2023
gez. Sven Schröder
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2023 festgestellt.
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