Riedel
GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
187.484,00 |
229.300,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.141,00 |
10.703,00 |
| II.
Sachanlagen |
181.343,00 |
218.597,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
355.329,95 |
289.230,14 |
| I.
Vorräte |
183.344,30 |
180.815,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
171.895,85 |
107.935,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
89,80 |
479,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.153,89 |
9.208,03 |
| Aktiva |
553.967,84 |
527.738,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
109.374,73 |
101.232,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
83.374,73 |
75.232,55 |
| davon
Gewinnvortrag |
75.232,55 |
65.819,71 |
| B.
Rückstellungen |
33.189,51 |
25.008,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
411.403,60 |
401.497,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
244.224,93 |
218.065,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
167.178,67 |
183.431,47 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
151.784,15 |
158.578,01 |
| Passiva |
553.967,84 |
527.738,17 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Riedel GmbH hat ihren Sitz in Heilbronn. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter
HRB104278 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff.
und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Bei den
Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die
beweglichen Anlagegegenstände werden linear
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert in Höhe von € 800,00 wurden nur
für die Steuerbilanz gemäß § 6 Abs. 2
EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Sofern bei den Anlagegegenständen zum
Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung auszugehen ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Wertaufholungen wurden vorgenommen, sofern die
Gründe für die ursprüngliche Wertminderung
nicht mehr bestehen.
Die
Wertpapiere des Anlagevermögens sind, da es
sich um nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu verrechnende
Vermögensgegenstände handelt, zum Zeitwert
bewertet und in der Bilanz mit den entsprechenden
Rückstellungen saldiert.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu den Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit
verminderter Marktgängigkeit wurden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die von uns angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit
folgenden Ausnahmen:
IV.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagengegenstände im Jahr 2023 ist in Anlage 4
dargestellt (Anlagenspiegel). Dort werden auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres vermerkt.
1 Die
Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen
insgesamt € 0,00.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen insgesamt 151.784,15 €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
sind durch einen Rangrücktritt in Höhe von €
60.0000,00 abgesichert.
Die Darstellung des
Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB .
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang
mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel
(Anlage 5) zusammengefasst dargestellt.
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
VI.
Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt wurden 13,5 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch die
Geschäftsführerin:
Petra Rettstatt, Heilbronn
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und befugt,
die Gesellschaft allein zu vertreten.
Heilbronn, 04.11.2024
Riedel GmbH
- Geschäftsführung-
gez.
Petra Rettstatt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2024
festgestellt.
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