Reiser Filtertechnik GmbHLiquidated

60598 Frankfurt am Main, DEU

Master Data

Registry
Register court Offenbach am Main HRB 48038
Registered
4/5/2008
Industry
Wholesale of machine toolsWholesale of non-ferrous ores, non-ferrous metals and non-ferrous semi-finished metal productsWholesale of flat glass
Purpose
der Handel mit Gegenständen der Filtertechnik und Wasseraufbereitung sowie weitere Handelsgeschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienen und die Fortführung der Geschäfte der REISER Filtertechnik e.K., mit dem Sitz in Baden-Baden (HRA 201295 Amtsgericht Mannheim).

History

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Management

NameRole
Kadir Katilmis
since 1/10/2024
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,000
100.00%

Financial Report

Reiser Filtertechnik GmbH

Karlstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 17.679,00 15.748,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.541,00 8.157,00
II. Sachanlagen 10.138,00 7.591,00
B. Umlaufvermögen 35.151,94 32.171,27
I. Vorräte 24.026,22 22.372,79
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.891,19 5.558,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.234,53 4.240,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 464,62 474,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 53.295,56 48.394,14

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 35.540,59 28.223,54
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 10.540,59 3.223,54
B. Rückstellungen 12.435,45 6.143,99
C. Verbindlichkeiten 5.319,52 14.026,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 53.295,56 48.394,14

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema und unter grundsätzlicher Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde gem. § 255 Abs. 4 Satz 3 a.F. aktiviert. Die planmäßige Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre festgelegt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 410 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen

Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.

5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten

Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

6. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG wurden beachtet.

C. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht.

2. Die Geschäftsführung war in 2010 Frau Herta Schneider übertragen.

3. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht, bzw. wurden in 2010 nicht gewährt.

4. Forderungen i.S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe von € 5.071,61 €.

5. Vom Wahlrecht nach § 268 (1) HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Karlstein, den 06.10.2011

gez. Herta Schneider, Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 06.10.2011 festgestellt.

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