Busche
Verlagsgesellschaft mbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
93.688,00 |
91.476,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
23.570,00 |
30.789,00 |
| II.
Sachanlagen |
30.118,00 |
20.687,00 |
| III.
Finanzanlagen |
40.000,00 |
40.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
366.419,89 |
442.192,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.644,00 |
308.000,59 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
14.994,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
253.775,89 |
134.191,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.779,38 |
9.468,35 |
| Aktiva |
469.887,27 |
543.136,46 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
161.564,90 |
243.698,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
750.000,00 |
750.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
506.301,95 |
517.828,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
82.133,15 |
-11.526,87 |
| B.
Rückstellungen |
237.114,03 |
239.269,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
66.078,34 |
60.168,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
66.078,34 |
60.168,79 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.130,00 |
0,00 |
| Passiva |
469.887,27 |
543.136,46 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Busche Verlagsgesellschaft
mbH, Dortmund, Amtsgericht Dortmund, HRB 6793, zum 31.
Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und nach den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Der
Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da den
aufgelaufenen Verlusten entsprechende Liquidität
gegenübersteht. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie
auf die Gesellschaft waren auch im Geschäftsjahr
spürbar. Die Gesellschaft erzielt den weitaus
überwiegenden Teil ihres Umsatzes direkt mit Kunden
aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe bzw. mit Kunden
aus der Zulieferindustrie für das Hotel- und
Gaststättengewerbe. Diese Branchen waren von den
Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffen.
Während dieser Zeit mussten Hotels und Restaurants
monatelang schließen und waren für die
Gesellschaft vertrieblich nicht oder nur sehr schwer
erreichbar. Diese Situation führte zu einem
Rückgang des Auftragsbestandes an mehrjährigen
Werbeaufträgen. Zwar hat sich der Auftragsbestand im
Jahr 2022 bereits wieder positiv entwickelt, liegt aber
noch nicht auf dem Niveau von Ende 2019. Gleichzeitig hat
die Gesellschaft neue innovative Produkte für das
Gastgewerbe entwickelt. Langfristig geht die
Geschäftsführung von einer erfolgreichen
Neuausrichtung der Gesellschaft aus.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die im Jahresabschluss 2022 angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des
letzten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden richten
sich im Wesentlichen nach den Vorschriften des HGB.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-
und Herstellungskosten um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 250,00
werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller
Höhe als Aufwand wirksam. Für Anlagegüter,
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 250,00,
aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wird im
Zugangsjahr ein Sammelposten gebildet.
Der Sammelposten wird im Geschäftsjahr der
Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Gleichzeitig wird für Zwecke der Darstellung im
Anlagenspiegel ihr Abgang nach Ablauf von fünf Jahren
unterstellt.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens erfolgt grundsätzlich zu den
Anschaffungskosten. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den jeweiligen
Nominalwerten angesetzt worden.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bilanziert.
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte im
Berichtsjahr unter Anwendung des
Projected-Unit-Credit-Verfahrens (PUC) nach den
Heubeck-Richttafeln 2018 G. Die Pensionsrückstellungen
sind unter der Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit
dem hierfür anzuwendenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt T-EUR
8 (§ 253 Abs. 6 HGB).
Der aus der zum 31. Dezember 2010 geänderten
BilMoG-Bewertung resultierende Unterschiedsbetrag von T-EUR
51 wird in jährlichen Beträgen von T-EUR 3 der
Pensionsrückstellung zugeführt. Der zum 31.
Dezember 2022 verbleibende Unterschiedsbetrag beläuft
sich auf T-EUR 7.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Sonstige
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihren zu erwartenden
Erfüllungsbeträgen passiviert.
3. Erläuterungen zur
Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Fälligkeit
bis zu einem Jahr und bestehen in Höhe von T-EUR 1
(Vorjahr: T-EUR 45) gegen Gesellschafter.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt T-EUR
750 und ist voll eingezahlt.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie bestehen
in Höhe von T-EUR 10 (Vorjahr: T-EUR 13) aus
Steuern und in Höhe von T-EUR 1 (Vorjahr: T-EUR 1) im
Rahmen der sozialen Sicherheit.
4. Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestehen bei der Gesellschaft
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen in Höhe von T-EUR 78.
Die Gesellschaft beschäftigte in 2022 mit
Ausnahme der Geschäftsführer durchschnittlich 17
Mitarbeiter (Vorjahr: 18).
Aufgrund des Unterschiedsbetrags zwischen dem Ansatz
der Pensionsrückstellungen auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn
bzw. sieben Jahre ergibt sich gem. § 253 Abs. 6 HGB
ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von
T-EUR 8 (Vorjahr: T-EUR 13).
Dortmund, den 22. September
2023
Busche Verlagsgesellschaft mbH
Geschäftsführer
Johannes Großpietsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2023
festgestellt.
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