ZVN Finanz
GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.000.000,00 |
62.000.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
62.000.000,00 |
62.000.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.392.760,23 |
2.342.780,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.655.596,28 |
2.156.015,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
737.163,95 |
186.765,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
64.392.760,23 |
64.342.780,34 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
946.794,73 |
896.790,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
884.290,46 |
830.532,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
50.004,27 |
53.758,20 |
| B.
Rückstellungen |
17.028,00 |
17.052,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.428.937,50 |
63.428.937,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
64.392.760,23 |
64.342.780,34 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die ZVN Finanz GmbH hat ihren Sitz in Wiesbaden und
ist im Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden
eingetragen (HRB 22951). Am Stammkapital der ZVN Finanz
GmbH sind der Westerwaldkreis mit 21,4 %, der
Rheingau-Taunus-Kreis mit 20,0 %, der Rhein-Lahn-Kreis mit
16,4 %, der Main-Taunus-Kreis mit 14,8 %, der Kreis
Limburg-Weilburg mit 11,4 %, der Hochtaunuskreis mit 11,4 %
und die Landeshauptstadt Wiesbaden mit 4,6 % beteiligt.
Die ZVN Finanz GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 und
§ 267a Abs. 1 Satz 1 HGB. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurden die Erleichterungsvorschriften
gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und §
288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Finanzanlagen sind zu den Anschaffungskosten
bilanziert.
Die Posten "Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände" und "Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks" werden zum Nennwert bzw. Anschaffungskosten
ausgewiesen.
Die "Rückstellungen" sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zu Posten der Bilanz
Da die Restlaufzeit der Rückstellungen jeweils
kürzer als ein Jahr ist, ist gemäß §
253 Abs. 2 Satz 1 HGB keine Abzinsung erforderlich.
Im Jahr 2016 wurde für ein unter den
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
ausgewiesenes Darlehen von 62.000 TEUR als
Sicherungsinstrument ein Zinsswap abgeschlossen
(Mikro-Hedge) und nach § 254 HGB eine
Bewertungseinheit gebildet. Zum Bilanzstichtag wurden
Zinsrisiken von 3.535 TEUR aus dem in unveränderter
Höhe bestehenden Darlehen abgesichert und in die
kompensatorische Bewertung einbezogen. Zur Darstellung der
prospektiven und der retrospektiven Wirksamkeit wird die so
genannte Critical-Terms-Match-Methode genutzt. Da
Währung, Nominalbetrag, Laufzeit, Zinssatz,
Zinsmethode und Zinstermine des Darlehens und des Zinsswaps
identisch sind und die Bewertungseinheit daher
vollumfänglich wirksam ist, werden das Grund- und das
Sicherungsgeschäft kompensatorisch bewertet. Die
bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheit erfolgt mittels
der Einfrierungsmethode.
Von den Verbindlichkeiten haben 1.429 TEUR (Vorjahr:
1.429 TEUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und wie im
Vorjahr 62 Mio. EUR eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 1.426 TEUR (Vorjahr: 1.426 TEUR).
sonstige Berichtsbestandteile
Wiesbaden, den 14. Januar 2021
gez. Andreas Diehl
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13. Juni 2021
festgestellt.
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