Overath GmbHLiquidated
24537 Neumünster, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Albert Overath since 3/8/2024 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 60.00% | |
Petra Overath | 40.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Elektro - Voesch GmbHKielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVSEITE
AnhangI. Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01.01.2010 wurden aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG außerordentliche Erträge in Höhe von T€ 1 bilanziert. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren grundsätzlich unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Immaterielle Vermögensgegenstände werden nur angesetzt, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Zugänge 2009 und 2010) ab einem Wert von € 150,00 aber nicht mehr als € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten entsprechend dem Mindestumfang berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten mit einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung gem. § 255 Absatz 2 Satz 3 HGB werden ebenfalls nicht aktiviert. Die verlustfreie Bewertung ist gewahrt worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt. Allen risikobehafteten Positionen ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Risiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden Verrechnungseinheiten für Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen bzw. vergleichbarer langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, gebildet. Die Kassen- und Bankbestände sind zu Nominalwerten ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf Basis von versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der PUC-Methode berechnet. Hierbei wurde ein Zinssatz von 5,15 % eingerechnet. Zur Anwendung kamen die Sterbetafeln nach Heubeck mit Stand vom 2005 G (§ 285 Nr. 24 HGB). Gem. Artikel 67 EGHGB ist aufgrund der erstmaligen Anwendung des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom Wahlrecht Gebrauch gemacht worden, den Differenzbetrag bis spätestens 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr zumindest mit einem Fünfzehntel anzusammeln. Von dem Gesamtdifferenzbetrag in Höhe von T€ 13 wurde im Geschäftsjahr ein Betrag in Höhe von T€ 1 zugeführt. Es verbleibt nunmehr eine noch aufzuholende Differenz in Höhe von T€ 12 (Art. 67 Abs. 1 EGHGB). Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält oder eine Rentenverpflichtung ohne Gegenleistung darstellt, wurde die Rückstellung zum Barwert angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt € 1.207,22. Forderungen gegen Gesellschafter Forderungen gegen Gesellschafter werden aus Verrechnungskonto in Höhe von T€ 10 ausgewiesen, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr T€ 0. Pensionsrückstellungen Gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB besteht aufgrund der Übergangsvorschriften zur Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ein noch aufzustockender Differenzbetrag zum beizulegenden Zeitwert der Pensionsverpflichtung in Höhe von T€ 13. Im Geschäftsjahr ist eine Zuführung in Höhe von T€ 1 auf den Differenzbetrag erfolgt. Für die Pensionsverpflichtung erfolgte eine Verrechnung von Planvermögen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Hierbei wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten in Höhe von T€ 178 und einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 178 mit dem berechneten Erfüllungsbetrag aus der Pensionsverpflichtung (T€ 157) verrechnet. Verbindlichkeiten Die Posten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten: 1 = Eigentumsvorbehalt Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren im Wesentlichen aus Darlehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind mit Rangrücktritten in Höhe von € 190.000,00 versehen. IV. Sonstige AngabenGeschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Angaben zur Vertretungsberechtigung und Befreiungen nach § 181 BGB Herr Albert Overath ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Gesamtbezüge der Geschäftsführer Die Angabe der Gesamtbezüge der für die Gesellschaft tätigen Geschäftsführer wird gem. § 285 Nr. 9 HGB in Anwendung der in § 286 Abs. 4 HGB vorgesehenen Schutzklausel nicht vorgenommen. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Kiel, 31. Januar 2012 gez. Albert Overath |
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