Master Data

Registry
Register court München HRB 235132
Previous
SÜSS MicroTec SE
Registered
8/9/2017
Industry
Manufacture of testing machinesManufacture of additive manufacturing machineryManufacture of metal forming machinery
Purpose
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Prozesslösungen und Maschinen, Maschinenbauteilen und Geräten aller Art, insbesondere von Labor- und Produktionssystemen für die Mikroelektronik und die Mikrosystemtechnik, sowie das Erbringen von Serviceleistungen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Iris Ofner
since 12/7/2023
Procura
Stefanie Schuhmann
since 12/7/2023
Procura
Burkhardt Frick
since 9/15/2023
Board Member
Board Member
Thomas Dr. Rohe
since 6/2/2021
Board Member
Tobias Nottelmann
since 4/24/2020
Procura
Tonia Laich
since 4/24/2020
Procura

Holdings

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

SUSS MicroTec SE (vormals: SÜSS MicroTec SE)

Garching b.München

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

2024 Geschäftsbericht

Advanced Backend Solutions

Mask-Aligner

UV-Projektions-Belichtungssysteme

Belacker / Entwickler

Bonder

Auftragseingang:

300,2 Mio. €

Segmentumsatz:

314,7 Mio. €

Segmentergebnis (EBIT)

60,5 Mio. €

Photomask Solutions

Anlagen zur Herstellung und Reinigung von Fotomasken

Auftragseingang:

123,5 Mio. €

Segmentumsatz:

131,4 Mio. €

Segmentergebnis (EBIT):

27,2 Mio. €

Kennzahlen

SUSS-Konzern - fortgeführte Aktivitäten

in Mio. € 2024 2023 Veränderung
Geschäfts- und Ertragsentwicklung
Auftragseingang 423,7 420,5 0,8 %
Auftragsbestand zum 31.12. 428,4 452,5 -5,3 %
Umsatz 446,1 304,3 46,6 %
Bruttoergebnis vom Umsatz 178,3 103,9 71,6 %
Bruttomarge 40,0 % 34,1 % 5,9 %-Punkte
Herstellungskosten 267,8 200,4 33,6 %
Forschungs- und Entwicklungskosten 40,1 31,3 28,1 %
EBITDA 83,0 34,7 139,2 %
EBITDA-Marge 18,6 % 11,4 % 7,2 %-Punkte
EBIT 75,1 27,8 170,1 %
EBIT-Marge 16,8 % 9,1 % 7,7 %-Punkte
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (Ergebnis nach Steuern) 52,1 17,3 201,2 %
Jahresüberschuss 1 110,3 4,7 -
Ergebnis je Aktie (€), unverwässert, fortgeführte Aktivitäten 2,72 0,91 198,9 %
Ergebnis je Aktie (€), unverwässert 1 5,77 0,25 -
Bilanz und Cashflow
Eigenkapital 279,7 176,6 58,4 %
Eigenkapitalquote 55,9 % 47,8 % 8,1 %-Punkte
Bilanzsumme 500,9 369,7 35,5 %
ROCE 36,8 % 17,5 % 19,3 %-Punkte
Net Cash 122,9 32,8 274,7 %
Free Cashflow (fortgeführte Aktivitäten) 25,3 7,9 220,3 %
Free Cashflow gesamt 1 96,1 -4,4 -
Weitere Kennzahlen
Investitionen 7,6 4,6 65,2 %
Investitionsquote 1,7% 1,5% 0,2 %-Punkte
Abschreibungen 7,8 6,9 13,0 %
Mitarbeitende zum 31.12. 1.498 1.207 24,1 %

1 Kennzahl inklusive der nicht fortgeführten Aktivitäten

Unternehmen

Brief an die Aktionärinnen und Aktionäre

Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2024 war das bislang erfolgreichste Jahr in der Unternehmenshistorie von SUSS. Wir hatten uns vorgenommen, den hohen Auftragsbestand - insbesondere geprägt durch zahlreiche Bestellungen im Zusammenhang mit dem Kapazitätsaufbau für KI-Chipmodule - für ein hohes, profitables Wachstum zu nutzen. Das ist uns mit einem Umsatzwachstum von 47 Prozent auf rund 446 Mio. €, einer Bruttomarge von 40 Prozent und einer EBIT-Marge in Höhe von 16,8 Prozent eindrucksvoll gelungen. Unser ausdrücklicher Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese herausragenden Ergebnisse möglich gemacht haben. Ebenso danken wir unseren Geschäftspartnern, allen voran unseren Lieferanten, denn auch sie haben maßgeblich zu unserem Wachstum beigetragen.

Im Geschäftsjahr 2024 konnten wir ein Umsatzwachstum von 47 prozent erzielen.

Das vergangene Jahr war aber weit mehr als ein Jahr des Wachstums. Denn über das ganze Jahr hinweg haben wir unseren 75. Unternehmensgeburtstag gefeiert: mit unseren Kunden auf den SEMICON-Messen in aller Welt, mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihren Familien im Rahmen großer Feste. Ganz besonders haben wir uns gefreut, dass Dr. Winfried Süss, Sohn unseres Firmengründers Karl Süss, kurz nach seinem 90. Geburtstag unser Fest in Garching besuchte. In seiner emotionalen Ansprache an die Gäste waren die Wurzeln unseres Unternehmens förmlich greifbar.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung von SUSS in den vergangenen 75 Jahren ist jedoch keine Garantie für die Zukunft. Den Erfolg von morgen und übermorgen wollen wir mit unserer Strategie 2030 sicherstellen. Im Kern konzentrieren wir uns dabei verstärkt auf innovative Lösungen, die wir an die Top-Kunden der Halbleiterindustrie verkaufen und in Kleinserienfertigungen herstellen können. Von dieser Fokussierung erwarten wir eine bessere Skalierbarkeit unseres Geschäftsmodells mit weiterem Wachstum und höherer Profitabilität. Mehr Details zu unseren mittel- und langfristigen Perspektiven werden wir voraussichtlich im vierten Quartal 2025 präsentieren.

Dass wir ambitioniert bleiben, haben wir 2024 auch mit dem Launch unseres neuen Markenauftritts unterstrichen. Die Marke SÜSS MicroTec haben wir auf den prägnanten und internationalen Namen SUSS reduziert. Die Farben Gelb und Blau haben wir gemischt und daraus die neue Unternehmensfarbe Grün entwickelt. Mit einem dunklen Grün, das für unsere Herkunft und unsere Erfahrung steht. Und mit einem hellen, aktiven Grün, das Zukunftsorientierung und Dynamik repräsentiert. Zu unserem neuen Markenauftritt gehört auch unser neuer Claim: Growing Innovation. Denn Innovation und Wachstum sind in unserer Industrie, die technologische Grenzen verschiebt und maßgeblich zur Skalierung neuer Endanwendungen wie der generativen Künstlichen Intelligenz beiträgt, untrennbar miteinander verbunden - sie verstärken einander.

Wachstum klingt dabei häufig so selbstverständlich. Für uns bei SUSS bedeutet Wachstum, dass wir mehr Anlagen bauen müssen als zuvor. Dafür benötigen wir eine Organisation, die in der Lage ist, sich flexibel an eine höhere Marktnachfrage anzupassen. So, wie es 2024 der Fall war. Unser Team haben wir, verglichen mit dem Vorjahr, deshalb um 291 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt - ein Anstieg um fast ein Viertel. Das sind 291 engagierte Menschen mehr, die in Forschung und Entwicklung, Produktion, unseren Business Units, in Vertrieb und Service oder in Verwaltungsfunktionen daran arbeiten, die hohen Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen. Es ist uns 2024 ganz konkret gelungen, die Produktionskapazität zu steigern und gleichzeitig unsere Flexibilität zu erhöhen. Denn im Rahmen unserer Plattform- und Modularisierungsstrategie definieren wir Module, die Lieferanten in unserem Auftrag bauen. Fertigungspartner unterstützen uns außerdem temporär in Phasen besonders hoher Nachfrage.

Als Management-Team ist es unsere Aufgabe, einerseits den kurzfristigen Erfolg von SUSS sicherzustellen und andererseits das Unternehmen fit für die mittel- und langfristige Zukunft zu machen. Und wir blicken grundsätzlich optimistisch in die Zukunft! Es ist sehr realistisch, dass wir im Jahr 2030 deutlich mehr Umsatz machen werden als bisher. Entsprechend stellen wir jetzt die Weichen für weiteres Wachstum. Eine wichtige Entscheidung, die wir im Herbst getroffen haben, ist der geplante Umzug an einen größeren Produktionsstandort in Taiwan. In Zhubei, rund 10 Kilometer vom bisherigen Standort in Hsinchu entfernt, bereiten wir derzeit einen angemieteten Neubau vor, um dort im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2025 die Fertigung aufzunehmen. Der Umzug gibt uns die Perspektive, unsere Produktionskapazität in Taiwan bei Bedarf zu verdoppeln. Und dieser strategische Schritt ist eine klare Botschaft an unsere Kunden: Wir machen uns bereit, in Zukunft ein noch stärkerer Partner zu sein als heute!

Nicht nur im Bereich Operations, sondern auch in allen anderen Funktionen durchlaufen wir derzeit eine Wachstumstransformation. Mit IT- und Digitalisierungsprojekten sowie mit einem kontinuierlichen Ausbau unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sorgen wir für die Zukunftsfähigkeit und den langfristigen Erfolg von SUSS.

Diese Beispiele zeigen, wie es Kurz- und Langfristigkeit permanent abzuwägen gilt. Die zuvor genannten Vorhaben verstehen wir als Investition in die Zukunft. Deshalb akzeptieren wir, dass unsere Profitabilität im Jahr 2025 in etwa auf dem hohen Niveau des Vorjahres liegen dürfte. Konkret erwarten wir die Bruttomarge bei 39 bis 41 Prozent und die EBIT-Marge bei 15 bis 17 Prozent.

Beim Umsatz gehen wir davon aus, 2025 mit 470 bis 510 Mio. € abermals einen Rekord erzielen zu können. SUSS soll also auch 2025 ein Wachstumsunternehmen bleiben. Und ein innovatives Unternehmen, denn wir arbeiten derzeit mit voller Kraft an neuen Lösungen, die wir 2026 auf den Markt bringen wollen. Dazu zählen einerseits die nächsten Generationen unserer Fotomaskenreiniger für High-End- und Mid-End-Applikationen sowie unsere neue Lösung für die Reinigung von Wafern im Segment Photo-mask Solutions - und andererseits ein neuer Mask-Aligner und ein weiterentwickelter UV-Projektscanner im Segment Advanced Backend Solutions. Ganz nach unserem Markenversprechen: Growing Innovation.

Wir danken Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für das Vertrauen, das Sie uns und dem ganzen SUSS-Team entgegenbringen. Vertrauen in unseren strategischen Kurs, Wert für unser Unternehmen zu schaffen.

 

Mit den besten Grüßen

Burkhardt Frick, Vorstandsvorsitzender, CEO

Dr. Cornelia Ballwießer, Finanzvorständin, CFO

Dr. Thomas Rohe, Vorstand Operations, COO

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands sorgfältig und regelmäßig überwacht. Auf den nachfolgenden Seiten berichtet der Aufsichtsrat über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024.

Sehr geehrte Aktionärinnen,

sehr geehrte Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2024 war für SUSS ein erfolgreiches und ereignisreiches Jahr. Erfolgreich war es insofern, als dass sich SUSS im abgelaufenen Geschäftsjahr hervorragend entwickelt hat. Der Konzernumsatz ist im Vorjahresvergleich um 46,6 Prozent gestiegen und hat mit 446,1 Mio. € einen neuen Höchststand erreicht. Nie zuvor hat das Unternehmen so viele Anlagen gebaut und ausgeliefert wie im Jahr 2024. Mit einem EBIT von 75,1 Mio. € und einer EBIT-Marge von 16,8 Prozent ist das Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres herausragend.

Dank der starken Entwicklung im Jahr 2024 hat SUSS die Mittelfristziele für das Jahr 2025, nämlich einen Konzernumsatz in Höhe von 400 Mio. € und eine EBIT-Marge von 15 Prozent, bereits jetzt erreicht. Hervorzuheben ist, dass in diesen Zielen der Beitrag des im Januar 2024 veräußerten Geschäftsbereichs MicroOptics noch eingerechnet war. Entsprechend ist diese Entwicklung als ein sehr großer Erfolg zu werten. Im Geschäftsjahr 2024 konnte das Unternehmen zeigen, welches Potenzial in SUSS steckt.

Neben dem operativen Erfolg in unserem Halbleiter-Equipment-Geschäft gab es auch einige besondere Ereignisse im Jahr 2024: Der Abschluss des Verkaufs des Geschäftsbereichs MicroOptics im Januar, die Feierlichkeiten zum 75-jährigen Unternehmensjubiläum im Sommer, die Entscheidung für den Aufbau eines neuen Standorts in Taiwan und der neue Markenauftritt im Herbst. Der Aufsichtsrat hat diese Entwicklungen eng begleitet. Ebenso hat der Aufsichtsrat aktuelle und bevorstehende (regulatorische) Anforderungen und die damit verbundenen Herausforderungen begleitet, wie beispielsweise die Vorbereitung auf die deutlich gestiegenen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Wir haben bei der Aufsichtsratsarbeit die gesamtwirtschaftliche und politische Entwicklung sowie die Marktentwicklung im Halbleitermarkt eng verfolgt und die entsprechenden Auswirkungen auf das Unternehmen analysiert. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig vom Vorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über ESG- bzw. Nachhaltigkeitsthemen informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in engem Kontakt und informierte sich über wesentliche Geschäftsvorfälle. Zudem tauschte sich die Vorsitzende des Prüfungsausschusses regelmäßig und intensiv mit der Finanzvorständin Dr. Cornelia Ballwießer und mit den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern des Abschlussprüfers Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Zweigniederlassung München, zu Themen der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung, der Governance-Systeme und der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung aus.

Kontinuierlicher Dialog mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat, wie auch in den Vorjahren, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit größtmöglicher Sorgfalt wahrgenommen. Dazu haben Vorstand und Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse vertrauensvoll zusammengearbeitet. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im Verlauf des Geschäftsjahres überwacht und bei der Unternehmenssteuerung beraten. Der Austausch zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, sei es persönlich vor Ort oder virtuell, verlief dabei konstruktiv und war von intensiven und produktiven Diskussionen geprägt.

In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und die strategische Ausrichtung des SUSS-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften wurden im Aufsichtsrat regelmäßig erörtert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat dafür regelmäßig anhand detaillierter schriftlicher und mündlicher Berichte über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung, insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung, sowie die Strategie und die Entwicklung bei Auftragseingang, Umsatz, Liquidität und Ergebnis. Der Aufsichtsrat hatte stets die Möglichkeit, sich mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Zielen und Planungen sowie Maßnahmen zum Umgang mit den Abweichungen wurden vom Vorstand im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.

Auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats standen sowohl ich als der Vorsitzende des Aufsichtsrats als auch die jeweiligen Vorsitzenden der Ausschüsse in engem Kontakt mit dem Vorstand. Über aktuelle Entwicklungen und wesentliche Geschäftsvorfälle wurde der Aufsichtsrat umfassend und zeitnah informiert. Die kontinuierliche Information des Aufsichtsratsvorsitzenden über besondere Geschäftsvorgänge, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft und die Geschäftsentwicklung von wesentlicher Bedeutung waren, war stets sichergestellt.

Bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Zustimmungspflichtigen Geschäften hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig davon überzeugt, dass der Vorstand ordnungsgemäß sowie recht- und zweckmäßig handelt. Der Aufsichtsrat erhielt die erforderliche Einsicht in die relevanten Geschäftsunterlagen der Gesellschaft.

Sitzungen und Beratungsschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2024 fanden insgesamt elf Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Fünf der Sitzungen fanden als ordentliche Sitzungen am 22. März 2024, 10. Juni 2024, 10. Oktober 2024, 11. Oktober 2024 und 5. Dezember 2024 statt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die individuellen Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Aufsichtsratsmitglied Sitzungsteilnahmen (während der Berichtsperiode) Davon: persönliche Teilnahme Davon: virtuelle Teilnahme Anwesenheit (während der Berichtsperiode)
Dr. David Dean 11 / 11 7 4 100 %
Dr. Myriam Jahn 11 / 11 6 5 100 %
Dr. Bernd Schulte 11 / 11 8 3 100 %
Jan Smits 11 / 11 5 6 100 %
Prof. Dr. Mirja Steinkamp 11 / 11 7 4 100 %

Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassungen teilgenommen. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), Sitzungen des Aufsichtsrats ohne den Vorstand abzuhalten, tagte der Aufsichtsrat am 16. Februar 2024, 22. März 2024, 11. Oktober 2024 und 5. Dezember 2024 auch ohne Teilnahme des Vorstands. Zusätzlich zu den ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen wurden mehrere Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.

Die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage und die strategische Ausrichtung der SUSS MicroTec SE und ihrer Tochtergesellschaften wurden regelmäßig erörtert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat umfassend über die Unternehmensplanung, die strategischen Weichenstellungen und die Entwicklung bei Auftragseingang, Umsatz, Ergebnis und Liquidität. In den ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats wurden, neben den wiederkehrenden Regelberichten des Vorstands und den Berichten der Ausschüsse des Aufsichtsrats, die folgenden Schwerpunkte gesetzt.

In der ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2024 wurden der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns inklusive der Nichtfinanziellen Konzernerklärung durch den Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Damit war der Jahresabschluss festgestellt. Darüber hinaus wurde der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 erörtert und verabschiedet. Mit den Abschlussprüfen fand ein intensiver Austausch zu den Schwerpunkten der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 statt.

Weiterhin wurden der Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 sowie die veränderten Anforderungen an die Berichterstattung und die Unternehmensorganisation durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) diskutiert. Zudem wurde die Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 beschlossen.

In der zweiten ordentlichen Sitzung am 10. Juni 2024 analysierte und besprach der Aufsichtsrat die Unternehmens- und Standortstrategie von SUSS. Der Aufsichtsrat beriet und verabschiedete neue Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat sowie für die Ausschüsse des Aufsichtsrats.

In der ordentlichen Sitzung am 10. Oktober 2024 stand die Unternehmens- und Portfoliostrategie im Mittelpunkt der Beratung. In der Sitzung stellte der Vorstand die Unternehmensstrategie vor und zeigte verschiedene Szenarien auf. Die Ergebnisse sind Ausgangsbasis für die Mittelfristplanung. Im Rahmen der Vorstellung der Strategie und strategischen Initiativen wurden dem Aufsichtsrat vertiefende Berichte zu den Geschäftseinheiten, Vertrieb und Service, Forschung und Entwicklung, Operations sowie Human Resources vorgestellt und mit dem Vorstand besprochen.

In der ordentlichen Sitzung vom 11. Oktober 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der internen Organisation des Gremiums, ausgewählten Themen aus dem Bereich ESG sowie der Entwicklung einzelner Unternehmensstandorte.

In der letzten ordentlichen Sitzung des Jahres am 5. Dezember 2024 diskutierte der Aufsichtsrat den Budgetplan für das Geschäftsjahr 2025 und erörterte den Stand der Strategieumsetzung. In der Sitzung gaben Aufsichtsrat und Vorstand die gemeinsame Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ab.

Wie auch im Vorjahr befasste sich der Aufsichtsrat darüber hinaus auf Basis der Ergebnisse und Empfehlungen des Prüfungsausschusses mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses für die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des Compliance-Management-Systems und der internen Revision sowie mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.

Des Weiteren diskutierte der Aufsichtsrat den Stand und die Weiterentwicklung der Corporate Governance im Unternehmen. Dabei wurde insbesondere die Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) erörtert.

Sitzungen der Ausschüsse Personalausschuss

Zum 31. Dezember 2024 bestand und besteht der Personalausschuss (zugleich auch Vergütungsausschuss) weiterhin aus den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. David Dean (Vorsitzender), Dr. Myriam Jahn und Jan Smits. Der Personalausschuss befasst sich mit Fragen des Vorstands und bereitet insbesondere die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Weiterhin benennt der Personalausschuss dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und überprüft regelmäßig das Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die individuelle Sitzungsteilnahme der Mitglieder des Personalausschuss.

Der Ausschuss kam im Jahr 2024 am 2. Dezember 2024 zu einer ordentlichen Sitzung sowie am 25. Januar 2024 und 8. Februar 2024 zu außerordentlichen Sitzungen zusammen. Die Sitzungen fanden in einem virtuellen Format statt. Alle Mitglieder des Ausschusses haben an allen Sitzungen teilgenommen. Der Ausschuss beschäftigte sich in der ersten Jahreshälfte mit der langfristigen Nachfolgeplanung und mit der voraussichtlichen Zielerreichung der variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsvergütung mit Nachhaltigkeitsbezug. Der Ausschuss stellte vorbereitend für den Gesamtaufsichtsrat den Zielerreichungsgrad der nachhaltigkeitsbezogenen Ziele für die kurzfristige variable Vergütung (STI) und die langfristige variable Vergütung (LTI) des Vorstands fest. In der zweiten Jahreshälfte erarbeitete der Ausschuss die Nachhaltigkeitsziele für das STI und das LTI der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2025 beziehungsweise die Periode 2025 bis 2027.

Sitzungen des Personalausschusses

Aufsichtsratsmitglied Sitzungsteilnahmen (während der Berichtsperiode) Davon: persönliche Teilnahme Davon: virtuelle Teilnahme Anwesenheit (während der Berichtsperiode)
Dr. David Dean 3 / 3 - 3 100 %
Dr. Myriam Jahn 3 / 3 - 3 100 %
Jan Smits 3 / 3 - 3 100 %

Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2024 und gehören weiterhin Prof. Dr. Mirja Steinkamp (Vorsitzende), Dr. David Dean, Dr. Bernd Schulte und Jan Smits an. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems, der internen Revision und des Compliance-Management-Systems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und der Honorarvereinbarung.

Der Prüfungsausschuss erörtert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauschte sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtete dem Ausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss tagte mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.

Regelmäßig informierte sich der Prüfungsausschuss über den Geschäftsverlauf durch Prüfung der unterjährigen Managementberichterstattung. Die fünf ordentlichen Sitzungen des Prüfungsausschusses fanden im Berichtsjahr am 15. Februar 2024, 14. März 2024, 2. Mai 2024, 1. August 2024 und 4. November 2024 statt. Alle Sitzungen wurden in hybriden Sitzungsformaten abgehalten.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die individuellen Sitzungsteilnahmen der Mitglieder des Prüfungsausschusses.

Sitzungen des Prüfungsausschusses

Aufsichtsratsmitglied Sitzungsteilnahmen (während der Berichtsperiode) Davon: persönliche Teilnahme Davon: virtuelle Teilnahme Anwesenheit (während der Berichtsperiode)
Prof. Dr. Mirja Steinkamp 5 / 5 3 2 100 %
Dr. David Dean 5 / 5 4 1 100 %
Jan Smits 4 / 5 - 4 80 %
Dr. Bernd Schulte 5 / 5 4 1 100 %

Die Sitzung im ersten Quartal legte den Schwerpunkt auf die Abschlussprüfung. Im Mittelpunkt stand dabei die Behandlung und Prüfung der Jahresabschlussberichte der Einzelgesellschaften, des Konzernabschlusses inklusive des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern nach HGB und IFRS sowie die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung zur Vorbereitung der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung. Der Prüfungsausschuss befasste sich weiterhin mit dem internen Kontrollsystem, dem Risikofrüherkennungssystem, dem Risikomanagementsystem, dem Compliance-Management-System, der internen Revision und der Beurteilung der Wirksamkeit dieser fünf Governance-Systeme.

Im zweiten Quartal besprach der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Quartalsmitteilung zum ersten Quartal 2024 und den ersten Forecast für das laufende Geschäftsjahr. Prüfungsausschuss und Vorstand blickten auf den Erstellungsprozess und die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses inklusive des zusammengefassten Lageberichts als auch die nichtfinanzielle Berichterstattung zurück und leiteten Verbesserungen für das Folgejahr ab. Weiterhin diskutierte das Gremium den Stand der Vorbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Im dritten Quartal befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Halbjahresbericht zum 30. Juni 2024, dem Risikomanagementsystem, dem internen Revisionssystem und den Fortschritten bei der Vorbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Jahr 2024.

Im vierten Quartal besprach der Ausschuss die Quartalsmitteilung zum dritten Quartal 2024, den dritten Forecast für das Geschäftsjahr sowie den aktuellen Prüfungsansatz der Wirtschaftsprüfer einschließlich des Stands der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung. Weiterhin besprach der Ausschuss die Ausschreibung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2025. Ebenso erhielt der Prüfungsausschuss ein Update zur Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems sowie des Compliance-Management-Systems und der internen Revision. Darüber hinaus wurden die Prüfungsschwerpunkte vom Aufsichtsrat für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2024 definiert. Es wurden außerdem die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch die Wirtschaftsprüfer erörtert.

ESG-Ausschuss

Der ESG-Ausschuss (Nachhaltigkeitsausschuss) bestand zum 31. Dezember 2024 und besteht weiterhin aus den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Myriam Jahn (Vorsitzende), Jan Smits und Prof. Dr. Mirja Steinkamp. Der Nachhaltigkeitsausschuss befasst sich mit der Überwachung und Beratung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsprogrammen des Unternehmens sowie mit der Überwachung und Beratung von Sozial- und Governance-Leitlinien. Im Jahr 2024 beschäftigte sich der Ausschuss intensiv mit den Auswirkungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf SUSS und der Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung der Berichterstattung an die Anforderungen des europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (ESRS).

Sitzungen des ESG-Ausschusses

Aufsichtsratsmitglied Sitzungsteilnahmen (während der Berichtsperiode) Davon: persönliche Teilnahme Davon: virtuelle Teilnahme Anwesenheit (während der Berichtsperiode)
Dr. Myriam Jahn 3 / 3 2 1 100 %
Jan Smits 3 / 3 - 3 100 %
Prof. Dr. Mirja Steinkamp 3 / 3 2 1 100 %

Im Berichtszeitraum fanden drei ordentliche Sitzungen des Nachhaltigkeitsausschusses statt. Alle Sitzungen fanden in einem hybriden Format statt. Neben den bereits genannten Themen beschäftigte sich der Ausschuss in der Sitzung im März mit der Nachhaltigkeitsstrategie von SUSS und der Entwicklung wesentlicher Kennzahlen mit Bezug zum Thema Nachhaltigkeit sowie einzelnen Nachhaltigkeitsprogrammen und Initiativen. In der Sitzung im September diskutierte der Ausschuss den Stand bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, die einen Bezug zur Vorstandsvergütung haben. Weiterhin sprach das Gremium über die Auswirkung von KI-Anwendungen auf das Unternehmen und damit verbundene Aspekte der Corporate Governance. In der Sitzung im Dezember standen regulatorische Anforderungen im IT- beziehungsweise Digitalisierungs- und Datenorganisationsbereich, wie z. B. den Cyber Resiliance Act, NIS2 oder dem EU-Data Act, im Mittelpunkt der Beratungen. Weiterhin wurde die Emissionsbilanzierung im Unternehmen sowie die Ergebnisse der ersten, konzernweiten Mitarbeiterbefragung vorgestellt und besprochen.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat befasste sich im abgelaufenen Geschäftsjahr - wie üblich - mit Corporate-Governance- und Compliance-Themen. Im Dezember 2024 wurde die Entsprechenserklärung für das Jahr 2024 verabschiedet, in der keine Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung erklärt wurden. Die Erklärung ist zusammen mit den Erklärungen der Vorjahre auf der Website veröffentlicht. Weitere Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen enthält die Erklärung zur Unternehmensführung. Ein ausführlicher Bericht zur Höhe und Struktur der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ist im Vergütungsbericht wiedergegeben. Am 16. Februar 2024 nahm der Aufsichtsrat seine jährliche Selbstbeurteilung vor und analysierte, wie wirksam das Gesamtgremium und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Unternehmensführung wird hierüber ausführlich berichtet.

Es bestanden im Berichtsjahr 2024 unverändert keine Berater-oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft. Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, wurden im Geschäftsjahr 2024 nicht gemeldet.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Zweigniederlassung München, hat den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und den nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 der SUSS MicroTec SE geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Konzernabschluss wurde gemäß §315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die Konzernnachhaltigkeitserklärung von SUSS, die Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist und als Rahmenwerk die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgesehenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk nutzt, wurde durch den Abschlussprüfer einer freiwilligen inhaltlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen und mit einem Prüfungsvermerk versehen.

Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen.

Die Prüfungsberichte der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Zweigniederlassung München, lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor und wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 21. März 2025 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Insbesondere gab er Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns ab und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Abschlussprüfer ging ferner auf Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung ein. Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Zweigniederlassung München, wurde erstmalig für das Geschäftsjahr 2022 als Prüfer für SUSS bestellt. Leitender Prüfer für das Geschäftsjahr 2024 war der Wirtschaftsprüfer Tibor Abel, der neben der Wirtschaftsprüferin Valerie Knaack für die Abschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung von SUSS zuständig war. Frau Knaack war zum zweiten Mal prüfend für die SUSS MicroTec SE tätig, Tibor Abel prüfte das Unternehmen bereits zum dritten Mal.

Als besonders bedeutsame Prüffelder (Key Audit Matters) für den Jahresabschluss des SUSS-Konzerns wurden die Prüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte sowie die Entkonsolidierung der SUSS MicroOptics S.A. festgelegt.

Aufgrund eigener Prüfungen des Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und das Ergebnis der Abschlussprüfung von Baker Tilly zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 21. März 2025 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der SUSS MicroTec SE und des Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.

Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Veränderungen bei der Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der SUSS MicroTec SE. Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr, wie in der Satzung vorgesehen, aus drei Mitgliedern. Im Berichtsjahr gehörten dem Gremium Burkhardt Frick als Vorstandsvorsitzender (CEO), Dr. Cornelia Ballwießer als Finanzvorständin (CFO) und Dr. Thomas Rohe als Vorstand Operations (COO) an.

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus fünf Mitgliedern. Vorsitzender des Aufsichtsrats war Dr. David Dean. Die Stellvertretende Vorsitzende war Dr. Myriam Jahn. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats waren Jan Smits, Dr. Bernd Schulte und Prof. Dr. Mirja Steinkamp. Gemäß § 100 Abs. 5 AktG war in der Berichtsperiode Dr. David Dean als Experte für Rechnungslegung und Prof. Dr. Mirja Steinkamp als Expertin für Abschlussprüfung benannt.

Aus- und Fortbildung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dies sind beispielsweise Änderungen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Technologieentwicklungen oder Nachhaltigkeitsthemen. Wie jedes Jahr haben sich die Aufsichtsratsmitglieder zu aktuellen Themen weitergebildet, dabei lagen die Schwerpunkte auf den Themen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie einer verantwortungsvollen Lieferkette und dem Thema IT- und Cybersicherheit sowie Risiken und Chancen von Anwendungen der künstlichen Intelligenz.

Dank

Mein besonderer Dank gilt erneut allen Mitarbeitenden, die das Jahr 2024 zum erfolgreichsten Jahr der Unternehmensgeschichte gemacht haben. Die hervorragende operative Entwicklung von SUSS im Jahr 2024 wäre ohne ihren Einsatz nicht möglich gewesen. Mit dem Abschluss des Geschäftsjahres 2024 hat SUSS seine im Jahr 2018 verabschiedeten Mittelfristziele bereits ein Jahr vor dem Fristablauf erreicht. Ihren ständigen Einsatz, der über das Geschäftsjahr hinaus geht und SUSS zu einem wichtigen Unternehmen in der globalen Halbleiterindustrie gemacht hat, möchten wir an dieser Stelle hervorheben und uns sehr herzlich bedanken.

Den amtierenden Mitgliedern des Vorstands danke ich für ihren Einsatz und ihr Engagement im Jahr 2024, insbesondere für den intensiven Einsatz bei Umsetzung unserer neuen Unternehmensstrategie und der erfolgreichen Suche nach einem geeigneten Standort für den Ausbau der Produktionskapazitäten in Taiwan.

 

Garching b. München, im März 2025

gezeichnet

Dr. David Dean, Aufsichtsratsvorsitzender

Investor Relations

SUSS am Kapitalmarkt

Das Börsenjahr 2024 präsentierte sich uneinheitlich. Der DAX legte auf Jahressicht um rund 20 Prozent zu und markierte im Herbst sogar oberhalb der 20.000-Punkte-Marke ein neues Allzeithoch. Der MDAX hingegen sank um rund 4,7 Prozent. Der SDAX und der TecDax, in denen jeweils auch die Aktie von SUSS notiert, lagen am Jahresende 2,2 Prozent niedriger bzw. 2,8 Prozent höher. Während viele international aufgestellte Unternehmen das schwache Geschäft in Deutschland oftmals kompensieren konnten, litten insbesondere Unternehmen, die ihren Hauptabsatzmarkt in Deutschland haben, unter der anhaltenden Konjunkturschwäche im Inland. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Wirtschaftsleistung gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,2 Prozentpunkte. Weiterhin hohe Energiekosten, gestiegene Löhne, geopolitische Krisen und politische Spannungen sorgten wie auch im Vorjahr für Verunsicherung. Im wirtschaftspolitischen Umfeld in Deutschland sorgte die Ungewissheit über die Stabilität der Bundesregierung für zusätzliche Verunsicherung. Der SDAX zeichnete die zunehmende Ungewissheit im Jahresverlauf nach. Der Optimismus der ersten Jahreshälfte, der dem Index von seinem Startpunkt von rund 14.000 Punkten deutliche Zuwächse auf bis auf 15.300 Punkte bescherte, schwand spätestens in der Mitte des dritten Quartals. In der Folge pendelte der Index uneinheitlich und beendete das Jahr bei einem Stand von 13.711 Punkten.

73,11 €

Durchschnittliches Kursziel der SUSS-Analysten zum 31. Dezember 2024

Die SUSS-Aktie

XETRA-Schlusskurs der SUSS-Aktie und Ergebnis je Aktie (unverwässert) in €

Die SUSS-Aktie konnte das positive Momentum aus dem Jahr 2023 in das Jahr 2024 mitnehmen. Vom Niveau des ersten XETRA-Schlusskurses des Jahres von 27,40 € stieg die Bewertung der Aktie bis in den Sommer hinein und markierte am 11. Juli 2024 bei 68,80€ einen ersten Höchststand. Die ausgesprochen positive Entwicklung der Aktie folgte dabei der Entwicklung anderer namhafter Unternehmen in der Halbleiterbranche und wurde durch die positive operative Entwicklung von SUSS untermauert. Der Vorstand hob entsprechend am 18. Juli 2024 die Prognose für die finanziellen Leistungsindikatoren des Konzerns an. Trotz der guten Entwicklung korrigierte die Aktie in einem schwachen Marktumfeld Anfang August deutlich und ging am 5. August 2024 mit einem Kurs von 49,20€ aus dem Handel. Die darauffolgende Erholung führte die SUSS-Aktie dann auf ein neues Allzeithoch, dass am 9. Oktober 2024 bei 70,50 € erreicht wurde. Von diesem Niveau erfolgte eine erneute deutliche Korrektur des Kurses auf 54,10 € am 21. Oktober 2024. Danach bewegte sich der Kurs zwischen 48,65 € und 60,60 €. Die weiterhin sehr positiven Nachrichten zum Aufbau eines neuen Produktionsstandorts in Taiwan sowie die gute Geschäftsentwicklung im dritten Quartal unterstützten dabei eine Stabilisierung des Kurses im vierten Quartal. Auf Jahressicht steht unter dem Strich auf der Grundlage des letzten XETRA-Kurses von 48,65€ ein Kurszuwachs von 75,6 Prozent für die Aktie der SUSS MicroTec SE.

Mit der starken Performance im Jahr 2024 hat die Aktie von SUSS sowohl die Entwicklung des SDAX als auch des Deutsche Börse Prime Technology Index deutlich übertroffen. Auch das Plus von 24,9 Prozent des international wichtigen Vergleichsindex Philadelphia Semiconductor Sector Total Return (PHLX), der die Entwicklung der 30 größten, in den Vereinigten Staaten gehandelten Unternehmen der Halbleiterbranche abbildet, übertraf die SUSS-Aktie deutlich.

Eckdaten der SUSS-Aktie

WKN / ISIN A1K023 / DE000A1K0235
Reuters-Kürzel SMHN
Bloomberg-Kürzel SMHN:GR
Börsensegment Prime Standard
Index-Mitgliedschaften TecDAX, SDAX
Wertpapiergattung Namensaktien
Designated Sponsor Hauck Aufhäuser
Beginn der Börsennotierung 18. Mai 1999

Entwicklung der SUSS-Aktie

2024 2023
Anzahl der ausgegebenen Aktien 19.115.538 19.115.538
(31. Dezember 2024) (31. Dezember 2023)
Davon ausstehende Aktien 19.115.538 19.115.538
Davon eigene Aktien - -
Aktienkurs in €
Schlusskurs 48,65 € (31. Dezember 2024) 27,70 € (31. Dezember 2023)
Jahreshoch 1 70,50 € (9. Oktober 2024) 27,70 € (29. Dezember 2023)
Jahrestief 1 26,05 € (3. Januar 2024) 14,64 € (2. Januar 2023)
Marktkapitalisierung 1 930,0 Mio. € (31. Dezember 2024) 529,5 Mio. € (31. Dezember 2023)
Ergebnis je Aktie (unverwässert) 5,77 € 0,25 €
Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten (unverwässert) 2,72 € 0,91 €
Kurs-Gewinn-Verhältnis 1 (31. Dezember) 8,4 110,8
Umsatz je Aktie 23,34 € 15,91 €
Buchwert je Aktie 14,63 € 9,24 €

1 XETRA-Schlusskurs

Das hohe Interesse an der Aktie von SUSS sorgte für eine deutliche Steigerung des Umsatzes auf dem wichtigsten Handelsplatz XETRA der Deutschen Börse. Durchschnittlich wurden 92 Tsd. Aktien pro Tag gehandelt (Vorjahr: 57 Tsd. Aktien pro Tag). Multipliziert mit dem jeweiligen Schlusskurs der SUSS-Aktie entsprach das einem durchschnittlichen täglichen Xetra-Handelsumsatz von 4,6 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €).

Weitere Informationen über die langfristige finanzielle Entwicklung von SUSS finden Sie in unserer 5-Jahresübersicht auf Seite 321.

Dividendenpolitik

Die Dividendenpolitik von SUSS sieht vor, dass 20 bis 40 Prozent des Free Cashflows des Konzerns als Dividende ausgeschüttet werden sollten. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, insbesondere aufgrund der gesamtwirtschaftlichen oder konjunkturellen Entwicklung, aufgrund der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Konzerns und damit einhergehend dem vorhandenen ausschüttungsfähigen Ergebnis der SUSS MicroTec SE oder aufgrund von Akquisitionen bzw. Veräußerungen von Vermögensgegenständen.

Dividendenentwicklung

Geschäftsjahr (mit Auszahlung im Folgejahr) Dividende je Aktie
(in €)
Dividendenrendite (zum 31. Dezember,
in %)
Ausschüttungssumme
(in Mio. €)
2020 0,00 0,0 -
2021 0,16 0,8 3,1
2022 0,20 1,3 3,8
2023 0,20 0,7 3,8
2024 1 0,30 0,6 5,7

1 Vorschlag

Der Vorstand und Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE werden daher der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von 0,30 € je Aktie vorschlagen. Dies entspricht einer Dividendensumme von 5,7 Mio. € und 22,8 Prozent des Free Cashflows aus fortgeführten Aktivitäten. Der Gewinnverwendungsvorschlag ist im Konzernanhang unter Punkt (23) wiedergegeben.

Aktionärsstruktur

Unsere Aktionärsstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt verändert. Am 4. März 2024 teilte The Goldman Sachs Group, Inc. (Vereinigte Staaten von Amerika) uns mit, dass sie am 29. Februar 2024 die Meldeschwelle von 5 Prozent der direkt oder indirekt gehaltenen Aktien überschritten hatte. An diesem Tag hielt Goldman Sachs 5,25 Prozent der Aktien. Gemäß der letzten Mitteilung von Goldman Sachs, datiert auf den 28. März 2024, belief sich der Anteil auf 4,74 Prozent der Aktien. Am 4. Juni 2024 teilte uns die UBS AG (Schweiz) mit, dass sie, direkt oder indirekt gehalten, einen Anteil von 3,06 Prozent der Aktien hält. Gemäß der letzten Mitteilung der UBS vom 1. Oktober 2024 bestand die Beteiligung weiterhin in Höhe von 3,10 Prozent. Der Streubesitz zum Jahresende 2024 betrug gemäß der Definition der Deutsche Börse AG 92,5 Prozent. Bei den größten Aktionären handelt es sich um Fondsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften und Vermögensverwalter.

Aktionärsstruktur zum 31. Dezember 2024

Entwicklung der SUSS-Aktie im Zeitraum vom 02.01.2024-30.12.2024 (in %)

Analystenempfehlungen

Im Verlauf des Jahres nahmen vier, überwiegend internationale Bankhäuser die Coverage der Aktie der SUSS MicroTec SE auf. Im Mai initiierte Berenberg die Coverage und bewertete die Aktie mit "Kaufen" bei einem Kursziel von 71,00 €. Im Juli nahm die Deutsche Bank die Aktie in ihre Coverage auf und empfahl die Aktie ebenfalls mit "Kaufen" bei einem Kursziel von 65,00 €. Seit dem September veröffentlicht mit Jefferies ein renommiertes US-amerikanisches Bankhaus regelmäßige Research-Publikationen über SUSS. Auch Jefferies bewertete die Aktie in ihrer Initialstudie mit "Kaufen" und errechnete ein Kursziel von 76,00 €.

Im Oktober wurde SUSS in die Coverage des Bankhauses Metzler aufgenommen. Auch Metzler gab eine initiale Kaufempfehlung bei einem Kursziel von 89,00 € ab. Insgesamt ist die Coverage damit zum 31. Dezember 2024 auf zehn Analystinnen und Analysten gewachsen (Vorjahr: sechs Analystinnen und Analysten).

Institut Empfehlung
Berenberg Kaufen
Deutsche Bank Kaufen
DZ Bank Halten
Hauck Aufhäuser Kaufen
Jefferies Kaufen
Metzler Kaufen
mwb Research (vormals AlsterResearch) Kaufen (Sponsored Research)
Oddo BHF Kaufen
Stifel Halten (Sponsored Research)
Warburg Kaufen (Sponsored Research)

Das durchschnittliche Kursziel der zehn Analystinnen und Analysten lag zum 31. Dezember 2024 bei 73,11 €. Aktuelle Analystenschätzungen sowie Sponsored Research veröffentlichen wir auf unserer Website im Bereich https://www.suss.com/de/ investor-relations/aktie

Investor-Relations-Aktivitäten

Das Ziel der Investor Relations-Arbeit bei SUSS ist es, den Kapitalmarkt mit relevanten Informationen zur Bewertung der SUSS-Aktie zu versorgen. Aus diesem Grund pflegt das Unternehmen einen intensiven Kontakt zu seinen Aktionärinnen und Aktionären und steht darüber hinaus im offenen und kontinuierlichen Dialog mit dem Kapitalmarkt. Alle Vorstandsmitglieder haben im Jahr 2024 an einer Vielzahl von Investoren- und Analystengesprächen teilgenommen.

Zur Gewinnung neuer institutioneller Investoren und zum Austausch mit bestehenden Anteilseignern haben wir im Jahresverlauf 2024 an 17, teilweise mehrtägigen, Investorenkonferenzen in Europa und Nordamerika teilgenommen. Außerdem haben wir bei sechs Investoren-Roadshows, an denen wir auf Einladung von Bankhäusern teilgenommen haben, zahlreiche Investoren besucht. Auch an virtuellen Investorenformaten und Round Tables haben wir wiederholt teilgenommen. Darüber hinaus wurden im Jahresverlauf mehrere Expertenmeetings und Besuche an unserem größten Entwicklungs- und Produktionsstandort in Sternenfels angeboten. Auch bei mehreren Terminen der weltgrößten Fachmesse der Halbleiterindustrie, der SEMICON, haben wir Investoren und Analysten das Unternehmen vorgestellt. Zahlreiche Einzelgespräche mit Investoren und Analysten haben die IR-Aktivitäten abgerundet. Nach der Veröffentlichung von Jahres-, Quartals- und Halbjahreszahlen organisieren wir immer Conference Calls, bei denen der Vorstand Analysten und Investoren die veröffentlichten Zahlen und die Geschäftslage erläutert.

Am 11. Juni 2024 fand die ordentliche Hauptversammlung der SUSS MicroTec SE in München statt. Wir haben die Hauptversammlung erneut als Präsenzveranstaltung im Haus der Bayrischen Wirtschaft abgehalten. So konnten sich unsere Aktionärinnen und Aktionäre wieder persönlich ein Bild von der Entwicklung von SUSS machen. Die Hauptversammlung fasste mehrere Beschlüsse, die im Detail unter https://www.suss.com/ de/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden können. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat erteilte die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von weit über 90 Prozent die Entlastung. Weiterhin stimmte die Hauptversammlung dem Vorschlag zu, die Firmierung der Muttergesellschaft in SUSS MicroTec SE zu ändern.

Finanzkalender 2025

8. Mai 2025 Veröffentlichung Quartalsmitteilung (Stichtag Q1)
3. Juni 2025 Hauptversammlung
7. August 2025 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2025
6. November 2025 Veröffentlichung Quartalsmitteilung (Stichtag Q3)

Zusammengefasster Lagebericht

Grundlagen des Konzerns

Geschäftstätigkeit, Absatzmärkte und Segmentstruktur

Der SUSS-Konzern (nachfolgend SUSS) entwickelt, fertigt, vertreibt und wartet Anlagen für die Herstellung von Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und verwandte Anwendungen. Die Märkte von SUSS sind das Frontend der Halbleiterindustrie, das wir mit dem Segment Photomask Solutions bedienen, und das Backend der Halbleiterindustrie, das wir mit unserem Segment Advanced Backend Solutions adressieren.

Das Segment Advanced Backend Solutions ist der größere der beiden Geschäftsbereiche und bietet mit den Produktlinien Coating, Imaging und Bonding Systems Anlagen für unterschiedliche Prozessschritte an, die wiederum eigene Teilmärkte darstellen können. Unsere Coating- und Imaging-Lösungen werden vor allem im (Advanced-) Packaging eingesetzt: Hier wird die Chipstruktur auf Wafer-Ebene für die Kontaktierung mit Endgeräten wie etwa Mobiltelefonen oder Tablets vorbereitet. Unsere Lösungen für das temporäre Bonden und Debonden sowie für das permanente Bonden einschließlich Hybrid-Bonden unterstützen unsere Kunden unter anderem bei der Herstellung von Speicherchips, im (Advanced-) Packaging und bei MEMS.

Für das Frontend der Wertschöpfungskette in der Halbleiterindustrie bieten wir Anlagen für die Herstellung und Reinigung von Fotolithografiemasken an und sind diesem Bereich der marktführende Anbieter. Zu unseren Kunden gehören die weltweit führenden Hersteller von Fotomasken, Mikrochips sowie deren Auftragsfertiger.

Den höchsten Umsatzanteil erzielen wir seit vielen Jahren in Asien, insbesondere in Taiwan, Südkorea und China. Unsere Anlagen stellen wir im Wesentlichen in Sternenfels und Garching (beide Deutschland) sowie in Hsinchu (Taiwan) her.

SUSS war im Geschäftsjahr 2024 auf Basis fortgeführter Aktivitäten in zwei umsatzgenerierende Segmente eingeteilt: Advanced Backend Solutions und Photomask Solutions. Das ehemals dritte umsatzgenerierende Segment MicroOptics wurde an Focuslight (HK) Investment Management Co. Ltd., eine Tochtergesellschaft der Focuslight Technologies Inc., veräußert. Der Vollzug der Transaktion erfolgte im Januar 2024.

Zusätzlich zu den beiden operativen Segmenten weist die Segmentberichterstattung von SUSS das Segment "Zentrale Konzernfunktionen" aus. In diesem Segment bilden wir die Kosten der Stabs- und Leitungsfunktionen zur zentralen Konzernsteuerung sowie andere Kosten ab, bei denen keine verursachungsgerechte Verteilung auf die anderen Segmente möglich oder sinnvoll ist.

Konzernstruktur zum 31. Dezember 2024

Rechtliche Konzernstruktur

Das Mutterunternehmen des SUSS-Konzerns ist die SUSS MicroTec SE. Am 11. Juni 2024 haben die Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der SUSS MicroTec SE beschlossen, § 1 Absatz 1 der Satzung zu ändern und die Firmierung der Konzernholding von SÜSS MicroTec SE in SUSS MicroTec SE zu ändern. Die veränderte Firmierung gleicht die Benennung der Konzernmuttergesellschaft an die bereits bestehende Nomenklatur der Konzerntochtergesellschaften an und erleichtert die Schreibweise und Aussprache im internationalen Kontext.

Die rechtliche Konzernstruktur besteht aus der Muttergesellschaft SUSS MicroTec SE als Management- und Finanzierungsholding sowie den mehrheitlich im Eigentum der Muttergesellschaft stehenden Tochtergesellschaften. In den Tochtergesellschaften sind jeweils Entwicklungs- und Produktionstätigkeiten oder lokale Vertriebs- und -Servicetätigkeiten für den Konzern organisiert. SUSS verfügt über Standorte in Deutschland, den USA, Großbritannien, Frankreich, Japan, China, Singapur, Südkorea, Taiwan und den Niederlanden.

Rechtliche Konzernstruktur

Wesentliche Veränderungen an der Konzernstruktur ergaben sich in der Berichtsperiode durch den Abschluss der Veräußerung des Geschäftsbereich MicroOptics, im Zuge derer auch alle Standorte in der Schweiz veräußert wurden. Weiterhin wurde mit Wirkung zum 30. Dezember 2024 die HUGLE Lithography Inc, San Jose, Vereinigte Staaten von Amerika, aufgelöst. Die Gesellschaft hatte im Berichtsjahr keinen operativen Geschäftsbetrieb und wurde aufgrund von Unwesentlichkeit bereits im Jahresabschluss 2023 nicht mehr in den Konsolidierungskreis einbezogen.

Unternehmenssteuerung

Die Unternehmenssteuerung orientiert sich insbesondere am Umsatz, der Bruttomarge und der EBIT-Marge auf der Ebene des Konzerns und der operativen Segmente. Die genannten Kennzahlen sind für SUSS die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren. Der Auftragseingang, also die Summe aller neu eingegangenen und verbindlich erteilten Aufträge innerhalb einer Periode, ist ebenfalls eine wichtige Kennzahl. Er wird aber nicht im Steuerungssystem berücksichtigt, da er aufgrund von Markt- und Nachfrageschwankungen nicht ausreichend genau vorhergesagt werden kann.

Die Überleitung der Kennzahlen Bruttoergebnis vom Umsatz und EBIT kann anhand der Tabelle zur Entwicklung der wesentlichen finanziellen Leistungskennzahlen im Wirtschaftsbericht dieses zusammengefassten Lageberichts im Kapitel "Lage des Konzerns" im Abschnitt "Ertragslage" nachvollzogen werden.

Neben den dargestellten finanziellen Kennzahlen berücksichtigt SUSS seit dem 1. Januar 2024 ausgewählte nichtfinanzielle Kennzahlen im Steuerungssystem. Für den Bereich Umwelt wurden die CO 2 e-Emissionen im Scope 1 und Scope 2 auf der Konzernebene als wesentliche Kenngröße definiert. Die Treibhausgasbilanz umfasst Treibhausgase, die Teil des Kyoto-Protokolls sind. Die Emissionen werden in CO 2 -Äquivalente (CO 2 e) umgerechnet.

Im Bereich Soziales wird quartalsweise ein Employee Engagement Score (EES) ermittelt, der die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen quantifiziert. Im Bereich Unternehmensführung ist die Teilnahmequote der Mitarbeitenden an den verpflichtenden Compliance-Schulungen, die das unternehmensinterne Schulungsprogramm zu IT-Sicherheit und dem Code of Conduct umfassen, als wesentlicher Leistungsindikator festgelegt worden.

Unternehmensstrategie und Segmentstrategie

SUSS entwickelt innovative Technologien und Prozesslösungen für zukunftsorientierte Anwendungen in ausgewählten, wachstumsstarken Märkten der globalen Halbleiterindustrie. Als Lösungsanbieter unterstützen wir unsere Kunden insbesondere bei der Produktion von Großserien. Unsere Anlagen werden ebenso in der Fertigung von kleinen Stückzahlen und bei Laboranwendungen eingesetzt.

Unsere übergreifende Unternehmensstrategie ist darauf ausgerichtet, ein führender Partner unserer Kunden in den relevanten Teilmärkten zu sein und profitabel zu wachsen. Unsere starke Marktpräsenz sichern wir durch eine ehrgeizige, auf unsere Kundenbedarfe abgestimmte Produkt-Roadmap. Für eine weitere mittelfristige Profitabilitätssteigerung arbeiten wir systematisch an einer Komplexitätsreduzierung in unserem operativen Geschäft. Dazu gehört einerseits die Verschlankung des Produktportfolios, indem wir uns verstärkt auf Lösungen fokussieren, die wir in größeren Stückzahlen fertigen können. Andererseits treiben wir die Plattformstrategie für unsere Anlagen voran. Dabei definieren wir produktlinienübergreifend Module, die in unterschiedlichen Lösungen eingesetzt werden können und eine effiziente Kleinserienfertigung ermöglichen. Diese Modularisierung ist außerdem die Grundlage für die stärkere Einbindung strategischer Lieferanten und externer Fertigungspartner.

Auch unsere eigene Fertigungskapazität bauen wir sukzessive weiter aus. Im vierten Quartal 2024 konnten wir den Abschluss eines langjährigen Mietvertrags für einen neuen, größeren Produktionsstandort in Zhubei (Taiwan) bekanntgeben. Auf einer Nutzfläche von 18.000 Quadratmetern entstehen neue Produktionskapazitäten, um die weiterhin hohe Nachfrage nach Lösungen von SUSS zu bedienen und den Grundstein für weiteres angestrebtes Wachstum in den kommenden Jahren zu legen. Davon werden circa 6.300 Quadratmeter für die Fertigung unter Reinraumbedingungen erschlossen. Die Entscheidung, welche Lösung an welchem Produktionsstandort hergestellt wird, entscheiden wir flexibel auf Basis der Auftragslage und der Auslastung unserer drei Produktionsstandorte in Taiwan und Deutschland.

Innerhalb unseres Geschäftsmodells spielen die Umsätze, die wir mit der Wartung und Instandhaltung sowie der Optimierung der bei unseren Kunden installierten Anlagen erwirtschaften, eine zunehmend wichtigere Rolle. Den Anteil des segmentübergreifenden Service-Geschäfts am Gesamtumsatz wollen wir durch den 2024 erfolgten Aufbau eines eigenständigen Funktionsbereichs mittelfristig steigern.

Durch eine klare Positionierung verfolgen wir das Ziel, einer der führenden Anbieter in den für SUSS relevanten Märkten zu sein. Partnerschaften mit führenden Instituten und Unternehmen der Industrie helfen uns, wesentliche Trends und zukunftsträchtige Technologien frühzeitig zu erkennen und die Potenziale für uns und unsere Zielkunden zu nutzen. Im Vordergrund steht dabei organisches Wachstum. Bei wichtigen Technologien, sinnvollen Portfolioergänzungen oder attraktiven Kapazitäten im Bereich Forschung und Entwicklung prüfen wir auch gezielte Akquisitionen von Unternehmen oder Geschäftsbereichen.

Im Jahr 2024 haben wir mit dem Abschluss des Verkaufs des Geschäftsbereichs MicroOptics einen wichtigen Zwischenschritt bei der Umsetzung unserer Strategie abgeschlossen. Der Geschäftsbereich hatte nur ein geringes Synergiepotenzial mit dem Halbleiter-Equipment-Kerngeschäft, auf das wir uns konzentrieren wollen.

Nachfolgend beschreiben wir unsere Marktposition und die jeweiligen strategischen Stoßrichtungen in unseren Segmenten.

Segment Advanced Backend Solutions

Das Segment Advanced Backend Solutions umfasst die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Lösungen in den Produktlinien Imaging, Coating und Bonding Systems. Konkret bieten wir Mask-Aligner und UV-Projektionsscanner (Imaging), Belacker und Entwickler (Coating) sowie temporäre und permanente Bonder (Bonding) an. Die Fertigung dieser Produktlinien ist in Deutschland an den Standorten Garching und Sternenfels sowie in Taiwan in Hsinchu angesiedelt. Der wesentliche Markt für unsere Anlagen ist das Backend der Halbleiterfertigung. Wir unterscheiden bei den Bondern zwischen Lösungen für das temporäre Bonden und das permanente Bonden. Beide Teilmärkte weisen unterschiedliche technische Anforderungen und eine differenzierte Wettbewerbssituation auf. Das Segment Advanced Backend Solutions war mit einem Umsatzanteil von rund 70 Prozent im Jahr 2024 der größte Geschäftsbereich von SUSS.

Unsere Mask-Aligner sind mit einem Marktanteil von rund 50 Prozent die starke Basis für unsere Aktivitäten im Bereich der Belichtungsanlagen. Unser Wettbewerbsvorteil ist unsere hohe Qualität bei der Optik und in der Justage. Wir unterstützen unsere Kunden seit vielen Jahren mit vollautomatisierten Anlagen für die Hochvolumenproduktion sowie mit manuellen Anlagen im Labor und im Kleinserienbetrieb. Daneben platzieren wir unsere UV-Projektionsscanner in bestimmten Anwendungsfeldern, insbesondere im Packaging-Prozess für KI-Chipmodule, als besonders kosteneffiziente Brückentechnologie zwischen Mask-Alignern und Steppern, die von unserer Konkurrenz angeboten werden. Durch die Kombination von Mask-Alignern und UV-Projektionsscannern in unserem Portfolio gehen wir davon aus, unser Umsatzvolumen in diesem leicht rückläufigen Markt mittelfristig zu halten oder leicht auszubauen. Unsere Lösungen kommen ausschließlich im Mikrometerbereich zum Einsatz und konkurrieren nicht mit Belichtungstechnologien mit einem Auflösungsvermögen im Nanometerbereich, wie sie im Frontend der Halbleiterfertigung eingesetzt werden.

Bei Belackern und Entwicklern haben wir eine führende Position inne. Im wichtigen Zielmarkt Advanced Packaging teilen wir uns auf Grundlage unserer eigenen Analysen die Plätze eins und zwei mit einem asiatischen Wettbewerber. Mit unserer nächsten Anlagengeneration zielen wir auf einen höheren Ausbeutegrad und einen höheren Durchsatz im laufenden Betrieb ab. Damit wollen wir die sogenannte Cost-of-Ownership (CoO) unserer Kunden, also die Gesamtkosten einer Anlage beim Erwerb und im laufenden Betrieb, senken. Unser Ziel ist es, stärker zu wachsen als der Gesamtmarkt. Neue Beschichtungstechnologien, insbesondere das Tintenstrahlverfahren für effizienzoptimierte Prozesse, runden unser Portfolio ab.

Im Markt für temporäres Bonden und Debonden spielen unsere Lösungen eine Schlüsselrolle beim Kapazitätsaufbau für die Produktion von besonders leistungsfähigen Speicherchips (Englisch: High Bandwidth Memory, kurz: HBM), die im Zusammenhang mit Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI) benötigt werden. Unsere temporären Bonder-Lösungen werden ebenfalls für die Herstellung von Siliziumkarbid-Halbleitern auf der Basis von 200 mm-Wafern eingesetzt. Auf Basis unserer Marktschätzungen ist SUSS der führende Anbieter mit einem Marktanteil zwischen 30 und 40 Prozent. Bei den führenden Speicherherstellern beträgt unser Marktanteil mit temporären Bondern eigenen Schätzungen zufolge sogar mehr als 50 Prozent. Wir rechnen in den kommenden Jahren mit weiterem Wachstumspotenzial durch den Kapazitätsausbau in vorhandenen Anwendungsfeldern und durch die Adressierung von neuen Applikationen.

Auf dem Markt für permanentes Bonden ist SUSS mit einem Marktanteil im einstelligen Prozentbereich in der Rolle des Herausforderers. Nach dem in den 2010er Jahren erfolgten Rückzug haben wir vor wenigen Jahren entschieden, diesen Markt erneut zu adressieren. Aus technologischer Sicht konnte der Rückstand zum Wettbewerb erfreulich schnell wieder aufgeholt werden. Der attraktive Zukunftsmarkt des Hybrid-Bondens wird auch dem permanenten Bonden zugeordnet. Hier arbeiten wir mit einem Partner an einem integrierten Hybrid-Bonder für Die-to-Wafer-Anwendungen, also für die Verbindung eines Wafers mit einzelnen Chips. Darüber hinaus haben wir für das Hybrid-Bonden von zwei Wafern (Wafer-to-Wafer) eine eigene Lösung entwickelt. Der nächste Schritt ist eine erfolgreiche Evaluierung durch potenzielle Kunden. Ebenso verfügen wir seit 2024 über eine Lösung, die beide Arten des Hybrid-Bondens in einer Lösung kombiniert und insbesondere Forschungsinstitute sowie Entwicklungseinheiten von führenden Halbleiterherstellern adressiert. Hybrid-Bonder könnten mittel- bis langfristig einen nennenswerten Umsatzbeitrag zum Bonder-Geschäft von SUSS leisten.

Segment Photomask Solutions

Das Segment Photomask Solutions umfasst die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Anlagen, die bei der Herstellung oder Reinigung von Fotomasken für die Halbleiterindustrie zum Einsatz kommen. Wesentliche Zielmärkte sind Hersteller von Lithografie-Fotomasken und das Frontend der Halbleiterindustrie, wo Fotomaskenreinigungssysteme in der Regel in unmittelbarer Nähe zu den Lithografie-Anlagen eingesetzt werden. Im Frontend findet die Strukturierung und damit die eigentliche Herstellung von Mikrochips statt. Die wesentliche Absatzregion für das Segment Photomask Solutions ist Asien.

Der größere Anteil des Segmentumsatzes entfällt auf unsere Fotomaskenreinigungslösungen. Unseren Informationen zufolge wurden bislang nur Maskenreiniger von SUSS für den 3nm-Technologieknoten qualifiziert. Unsere Lösungen sind zudem skalierbar für die nächsten Technologieknoten in der EUV-Lithografie (Extreme Ultra Violet). Dank unserer Technologieführerschaft sind wir eigenen Analysen zufolge der mit Abstand führende Anbieter. Unser Ziel ist es, die marktführende Position in diesem wachsenden Markt zu halten. Dafür entwickeln wir derzeit die nächsten Generationen von Fotomaskenreinigern für High-End- und Mid-End-Anwendungen. Ebenso bieten wir sogenannte Bake & Develop-Lösungen an, die bei der Herstellung von Fotomasken zum Einsatz kommen.

Darüber hinaus arbeiten wir daran, unsere Kompetenz in der Fotomaskenreinigung auf die Reinigung von Wafern zu übertragen. Für weitere Informationen verweisen wir auf das Kapitel Forschung und Entwicklung in diesem Lagebericht.

Mitarbeitende

Unsere Mitarbeitenden sind mit ihren Erfahrungen, ihren Fähigkeiten und ihrem Wissen einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren von SUSS. Unser Geschäft ist geprägt von Internationalität, globaler Ausrichtung und kultureller Vielfalt. Weltweit sind unsere Mitarbeitenden in den Bereichen Produktion und Technik, Marketing und Vertrieb sowie in der Verwaltung eingesetzt. Sie bilden ein wichtiges Netzwerk für den standortübergreifenden Wissensaustausch und die interkulturelle Zusammenarbeit.

Mitarbeitende 1 31.12.2024 31.12.2023
Verwaltung 131 100
Marketing und Vertrieb 389 329
Produktion und Technik 978 778
Gesamt 1.498 1.207

1 Angegeben als Vollzeitäquivalente

Im Geschäftsjahr 2024 waren zum 31. Dezember 2024 1.498 Mitarbeitende (Vorjahr: 1.207 Mitarbeitende) im SUSS-Konzern beschäftigt. Die Zahl der Beschäftigten stieg entsprechend um 24,1 Prozent. Wir haben 2024 weiterhin eng mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammengearbeitet, um SUSS möglichst früh bei talentierten Absolventinnen und Absolventen bekannt zu machen und neue Mitarbeitende für uns zu gewinnen. Weitere Angaben zur Zusammensetzung der Beschäftigten im Jahr 2024 sind dem Abschnitt ESRS S1 - Eigene Belegschaft des CSRD-Berichts zu entnehmen.

Forschung und Entwicklung

Unsere Forschungs- und Entwicklungsausgaben haben wir im Geschäftsjahr 2024 deutlich um 8,8 Mio. € beziehungsweise 28,1 Prozent auf 40,1 Mio. € (Vorjahr: 31,3 Mio. €) erhöht. Aufgrund des außerordentlich hohen Umsatzwachstums ging die F&E-Quote, also die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Verhältnis zum Umsatz, auf 9,0 Prozent zurück (Vorjahr: 10,3 Prozent).

Forschungs- und Entwicklungsaufwand (F&E) in Mio.€ und F&E-Quote in Prozent vom Umsatz

Ende 2024 waren 382 Mitarbeitende und damit rund ein Viertel aller Beschäftigen von SUSS im Bereich Forschung und Entwicklung tätig (Vorjahr: 309 Mitarbeitende). Neben dem Ausbau des eigenen Personals, der aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit von hochqualifizierten Wissenschaftlern und Ingenieuren an den deutschen Forschungs- und Entwicklungsstandorten nicht so schnell wie gewünscht erfolgt, haben wir 2024 die Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern erhöht. Durch den Einsatz dieser zusätzlichen Ressourcen skalieren wir unsere Entwicklungskapazitäten und können eine erhöhte Anzahl an Entwicklungsprojekten im geplanten Zeitrahmen bewältigen.

Eine bedeutende Rolle spielt für uns auch die Zusammenarbeit mit renommierten Forschungs- und Entwicklungsinstituten sowie mit Universitäten. Unsere Zusammenarbeit mit dem international führenden Halbleiterforschungsinstitut Imec in Belgien haben wir 2024 verstärkt. In einem auf mehrere Jahre angelegten Joint Development Program werden wir auch zukünftig die Imec-Infrastruktur für die Prozessentwicklung nutzen. In Nordamerika ist Skywater unser zentraler Forschungs- und Entwicklungspartner. Am Skywater-Standort in Florida haben wir wesentliche Anlagen aus unserem Portfolio des Segments Advanced Backend Solutions installiert, um lokale Produktdemonstrationen durchführen zu können.

Segment Advanced Backend Solutions

Rund 75 Prozent unserer Forschungs- und Entwicklungsausgaben entfielen im Geschäftsjahr 2024 auf das Segment Advanced Backend Solutions. Das übergreifende Ziel ist es, Marktchancen durch die Entwicklung innovativer Lösungen gezielt zu nutzen und das angestrebte, zukünftige Wachstum von SUSS voranzutreiben.

Bei unseren Imaging-Lösungen lag der Fokus auf der Entwicklung neuer Anlagengenerationen für den Mask-Aligner und den UV-Projektionsscanner. Beide Lösungen werden konsequent auf Basis der neuen Plattform- und Modularisierungsstrategie entwickelt, um die Gemeinsamkeiten der Anlagen zu erhöhen und die Komplexität zu reduzieren. Die Modularisierung hilft uns auch bei der Zusammenarbeit mit strategischen Lieferanten, die zunehmend die Fertigung von Modulen übernehmen sollen. Neben der Modularisierung arbeiten wir bei beiden Lösungen an wesentlichen technologischen Verbesserungen, um die Anwendungsfelder und damit die Anzahl potenzieller Großkunden zu verbreitern. Eine Markteinführung der neuen Imaging-Lösungen ist für 2026 vorgesehen.

In der Produktlinie Bonding lag der Fokus unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erneut auf dem aussichtsreichen Hybrid Bonding. Dem Ziel, unseren Kunden ein umfassendes Hybrid Bonding-Portfolio anbieten zu können, sind wir 2024 einen wichtigen Schritt nähergekommen. Während ein strategisch bedeutender Kunde die Evaluierung unserer Wafer-to-Wafer Hybrid Bonding-Lösung planmäßig fortgesetzt und bis ins Jahr 2025 hinein verlängert hat, haben wir im Mai 2024 die Einführung einer kombinierten Lösung für das Wafer-to-Wafer und Die-to-Wafer Hybrid Bonding bekanntgegeben. Die vollintegrierte Lösung zielt durch ihre Flexibilität insbesondere auf die Bedürfnisse von Forschungsinstituten und R&D-Teams von Halbleiterherstellern ab. Ebenso haben wir 2024 unsere Lösung für das Die-to-Wafer Hybrid Bonding, also die Verbindung von einem Wafer mit einzelnen Mikrochips beziehungsweise das Stapeln von Halbleitern, weiterentwickelt. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner arbeiten wir an einer vollintegrierten Komplettlösung. Unser Partner steuert hierzu das sogenannte Pick& Place-Modul bei, mit dem einzelne Chips schnell und präzise auf einem Zielwafer platziert werden können. Dieses Modul verbinden wir gemeinsam mit der von uns entwickelten Lösung zur Oberflächenvorbereitung und -reinigung in ein integriertes Cluster, das wir unseren Kunden aus einer Hand anbieten können. Eine erste Anlage steht unseren Kunden in unserem Applikationszentrum in Sternenfels für Demonstrationszwecke zur Verfügung. Für die erste Jahreshälfte 2025 ist die offizielle Markteinführung geplant, um unser Hybrid Bonding-Portfolio zu komplettieren.

Segment Photomask Solutions

Im Geschäftsbereich Photomask Solutions sind wir ein führender Anbieter von Anlagen und Prozesslösungen zur Reinigung und Herstellung von Fotomasken, die in der Frontend-Lithografie der Halbleiterfertigung eingesetzt werden. Ein Schwerpunkt unserer R&D-Aktivitäten lag 2024 auf der Entwicklung des High-End-Maskenreinigers MaskTrack Smart, der als innovative Reinigungslösung für die Frontend-Lithografie der nächsten Generation einschließlich High-NA EUV zum Einsatz kommen soll. In diesem Zusammenhang haben wir die Entwicklung mit Kunden aus Europa, den USA und Asien fortgesetzt und erhebliche Fortschritte bei der Validierung der technologischen Anforderungen erzielt. Der Verkaufsstart der Lösung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Ebenso entwickeln wir eine neue Cleaning-Plattform für das Mid-End-Segment. Damit wollen wir gezielt Applikationen adressieren, die in Technologieknoten von 38 bis 90 Nanometern hergestellt werden.

Außerdem haben wir 2024 die Entwicklung unserer GreenTec-Reinigungslösung für Wafer fortgesetzt. Unter Anwendung unserer Kompetenz in der Reinigung von Fotomasken und in der Prozessierung von Wafern im Segment Advanced Backend Solutions entwickeln wir nachhaltige Lösungen für Backend-Prozesse in der Halbleiterindustrie. Neben einer neuen Anlagenplattform schließt das die Entwicklung umweltfreundlicher Chemikalien mit ein. Ziel der Lösung ist - verglichen mit konventionellen Technologien - eine signifikante Kostenreduzierung bei unseren Kunden. Eine Pilotanlage ist in unserem Applikationszentrum in Sternenfels installiert. Eine erste Anlage, die Anforderungen von unseren Produktionskunden berücksichtigt, soll 2025 weiterentwickelt und im zweiten Halbjahr fertiggestellt werden.

Grundsätze der Investitionstätigkeit

Die SUSS MicroTec SE ist Eigentümerin der Betriebsgrundstücke an den wesentlichen Produktions-, Entwicklungs- und Verwaltungsstandorten in Garching und Sternenfels. In Sternenfels hat auch die SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG ihren Sitz. Wir investieren laufend in die Betriebsgebäude an den beiden Standorten, um sie - auch aus energetischer Sicht - auf dem neuesten technischen Stand zu halten. Im Berichtsjahr hat SUSS einen langfristigen Leasingvertrag für einen neuen Produktionsstandort in Taiwan unterschrieben. SUSS least dabei das Gebäude und stattet den neuen Standort mit den erforderlichen Einbauten wie beispielsweise die nötige Reinrauminfrastruktur aus. Mit Übergabe der Immobilie voraussichtlich im ersten Quartal 2025 werden Leasingverbindlichkeiten in einer Größenordnung von rund 43 Mio. € eingebucht, denen ein Nutzungsrecht ("Right-of-Use-Asset") gegenübersteht.

Bedingt durch unser Geschäftsmodell sind Investitionen in technische Anlagen und Maschinen kein wesentlicher Bestandteil in der Unternehmensentwicklung. Unsere Wertschöpfung entsteht im Kern durch die Entwicklung, das Design und die Konstruktion von Anlagen für die Halbleiterindustrie. Dazu zählen auch die Softwaresteuerung, die Montage und Justage der Komponenten, die Installation der fertigen Anlagen bei unseren Kunden und Service-Leistungen. Diese Tätigkeiten erfordern keine investitionsintensiven Produktionsanlagen und Maschinen. Aufgrund des erwarteten Unternehmenswachstums werden jedoch künftig zusätzliche Investitionen für eine Kapazitätserweiterung in der Fertigung und in der Entwicklung notwendig werden.

Die SUSS MicroTec SE betreibt eine konzernweite ERP-Plattform, die von den deutschen Gesellschaften, der US-Gesellschaft SUSS MicroTec Inc., Corona (USA), von der SUSS MicroTec (Taiwan) Company Ltd., Hsinchu (Taiwan) und der SUSS MicroTec Netherlands B.V., Eindhoven (Niederlande) genutzt wird. Wir investieren laufend in die Digitalisierung unserer Prozesse. Dies beinhaltet die Weiterentwicklung des ERP-Systems und den Einsatz weiterer relevanter Software-Applikationen.

Wirtschaftsbericht

Wirtschaftliches Umfeld

Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt, dass die Weltwirtschaft im Jahr 2024, gemessen am globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP), um 3,2 Prozent gewachsen ist. Weiterhin belasteten internationale Krisen und Konflikte sowie schwankende Rohstoff- und Energiepreise die wirtschaftliche Entwicklung weltweit. Die zunehmende Normalisierung der Inflationsniveaus weltweit wirkte hingegen positiv. Das Wirtschaftswachstum fiel dabei regional unterschiedlich aus.

In unserer wichtigsten Absatzregion Asien (Emerging and Developing Asia) betrug das Wachstum im Jahr 2024 laut Angaben des IWF 5,2 Prozent (Vorjahr: 5,7 Prozent). Die bedeutendsten asiatischen Einzelmärkte für SUSS sind Taiwan, China und Südkorea. In Taiwan wuchs das reale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 um 3,7 Prozent und damit über dem Niveau des Vorjahres von 1,3 Prozent. Die Konjunktur in China entwickelte sich im Jahr 2024 weiterhin positiv, allerdings verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum auf rund 4,8 Prozent nach 5,2 Prozent im Vorjahr. In Südkorea legte das reale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 um 2,2 Prozent zu nach einem Wachstum von 1,4 Prozent im Vorjahr.

In den Vereinigten Staaten von Amerika, die ein weiterer wichtiger Absatzmarkt von SUSS sind, fiel das Wirtschaftswachstum im Jahr 2024 geringfügig niedriger aus und belief sich auf 2,8 Prozent nach 2,9 Prozent im Vorjahr.

In Europa lag die Entwicklung des BIP im Jahr 2024 erneut unter dem globalen Schnitt. Politische Instabilität sowie eine schwache Entwicklung der Industrieproduktion und ein schwacher Export haben die Entwicklung belastet. Das BIP der Europäischen Union wuchs um 1,0 Prozent (Vorjahr: 0,6 Prozent) und damit stärker als die Eurozone, in der sich das Wachstum auf 0,8 Prozent belief (Vorjahr: 0,4 Prozent).

Für die deutsche Wirtschaft geht das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung im Berichtsjahr von einem erneuten Rückgang des BIP in Höhe von 0,2 Prozent aus. Bereits 2023 schrumpfte die Wirtschaft um 0,3 Prozent. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft litt unter der international schwachen Fahrzeugnachfrage sowie hohen Energiekosten. Die fehlende wirtschaftspolitische Sicherheit durch den unklaren Ausgang der US-Wahlen sowie die anhaltenden Diskussionen um die Stabilität der Bundesregierung belasteten besonders im zweiten Halbjahr die Entwicklung.

Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, die eine Indikation für den weltweiten Bedarf an Halbleitern geben kann, ist für SUSS vor allem die Entwicklung des Halbleitermarkts sowie des Marktes für Halbleiter-Equipment und Wafer-Fab-Equipment wichtig.

Halbleitermarkt

Umsatzentwicklung des globalen Halbleitermarkts in Mrd. USD

Quelle: Gartner, 28. Oktober 2024; der Zusatz "e" hinter einer Jahreszahl kennzeichnet einen Erwartungs-/Schätzwert

Der Umsatz in der Halbleiterbranche ist laut der Branchenexperten von Gartner im Jahr 2024 um 18,8 Prozent gestiegen. Weltweit wuchs der Umsatz der Branche damit auf 629,8 Mrd. USD (Vorjahr: 530,0 Mrd. USD). Positive Treiber im Jahr 2024 waren vor allem die starke Nachfrage nach Halbleitern für Anwendungen der künstlichen Intelligenz. Zusätzlich wirkte die anziehende Produktion der Elektronikfertigung, vor allem im Bereich der Unterhaltungselektronik und der IT-Hardware, positiv. Weiterhin schwach entwickelte sich der Halbleitermarkt in den Segmenten Automotive und Industrieanwendungen.

Halbleiter-Equipment- und Wafer-Fab-Equipment-Markt

Die positive Entwicklung des Halbleitermarkts im Berichtsjahr spiegelt sich auch in der Entwicklung des Marktes für Halbleiter-Equipment und dem für SUSS wichtigen Teilmarkt des Wafer-Fab-Equipment-Marktes wider.

Der Branchenverband Semiconductor Equipment and Materials International (SEMI) geht im Markt für Halbleiter-Equipment im Jahr 2024 von einem Umsatz von 112,8 Mrd. USD aus. Damit wuchs der Markt im Vergleich zum Vorjahreswert von 105,9 Mrd. USD um 6,5 Prozent. Von dem bereits hohen Wert des Vorjahres stiegen die Umsätze damit auf ein neues Rekordniveau. Der Halbleiter-Equipment-Markt wird von SEMI in drei Marktsegmente gegliedert: Assembly & Packaging (A&P), Test Equipment und Wafer-Fab Equipment (WFE).

Der für SUSS besonders relevante Teilmarkt Wafer-Fab-Equipment wuchs nach Einschätzung von SEMI gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozent auf 100,8 Mrd. USD nach 95,6 Mrd. USD im Vorjahr. Der Umsatz stieg dabei deutlicher als die Branchenexperten von SEMI noch zur Jahresmitte 2024 prognostiziert hatten. Der Hauptgrund waren die weiterhin hohen Investments für DRAM und High-Bandwidth Memory (HBM)-Anwendungen, die für KI-Lösungen eingesetzt werden, sowie eine weiterhin starke Nachfrage aus China, besonders im zweiten Halbjahr.

Umsatzentwicklung Halbleiter-Equipment Markt in Mrd. USD

Quelle: SEMI, 8. Dezember 2024 60 90 120

Der Zusatz "e" hinter einer Jahreszahl kennzeichnet einen Erwartungs- / Schätzwert

Umsatzentwicklung Wafer-Fab-Equipment Markt in Mrd. USD

Quelle: SEMI, 8. Dezember 2024

Der Zusatz "e" hinter einer Jahreszahl kennzeichnet einen Erwartungs- / Schätzwert

Geschäftsverlauf

Das Jahr 2024 war für SUSS das erfolgreichste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte. Es ist uns gelungen, den Umsatz um 46,6 Prozent auf 446,1 Mio. € zu steigern und damit stärker zu wachsen als die Halbleiter- und Halbleiter-Equipment-Industrie. Damit erreichten wir unser für 2025 angekündigtes Umsatzziel von 400 Mio. € bereits ein Jahr früher als ursprünglich geplant. Diese hervorragende Entwicklung wird durch die Tatsache unterstrichen, dass wir das Umsatzziel ohne den im Januar veräußerten Geschäftsbereich MicroOptics übertroffen haben. Das Ergebnis aus den fortgeführten Tätigkeiten belief sich für das Geschäftsjahr 2024 auf 52,1 Mio. €. Der Jahresüberschuss erreichte den Wert von 110,3 Mio. € und beinhaltete den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs MicroOptics.

Wir sind mit einem historisch hohen Auftragsbestand, definiert als Summe aller noch nicht abgearbeiteten, aber bereits verbindlich vereinbarten Aufträge zu einem definierten Liefertermin, in das Geschäftsjahr 2024 gestartet. Der hohe Auftragsbestand war maßgeblich geprägt durch die erste Welle von Bestellungen für unsere temporären Bonding-Lösungen im zweiten Halbjahr 2023. Die hohe Auftragsdynamik setzte sich Anfang 2024 insbesondere im Segment Advanced Backend Solutions weiter fort. Die Nachfrage nach Bonding-Lösungen war im ersten Halbjahr sehr hoch und machte mehr als die Hälfte des Segment-Auftragseingangs aus. Im Sommer gingen die Aufträge für unsere Bonder dann, wie erwartet, zurück, da unsere Kunden mit der Inbetriebnahme von Anlagen und dem Anlauf der Hochvolumenproduktion beschäftigt waren. Dafür entwickelte sich die Nachfrage nach Coating-Lösungen ab dem dritten Quartal sehr positiv. Im vierten Quartal trugen dann alle drei Produktlinien im Segment Advanced Backend Solutions - Coating, Imaging und Bonding Systems - zum Rekord-Auftragseingang von segmentübergreifend 147,5 Mio. €. Der weitere Kapazitätsausbau zur Herstellung von Speicher- und KI-Chips war erneut ein wesentlicher Treiber für die Nachfrage. Im Segment Photomask Solutions waren die ersten drei Quartale zunächst von einem sich verlangsamenden Neugeschäft geprägt, bevor der Auftragseingang zwischen Oktober und Dezember 2024 dann insbesondere durch Bestellungen internationaler Top-Kunden spürbar anzog.

Insgesamt betrug der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2024 somit 423,7 Mio. € (Vorjahr: 420,5 Mio. €) und erreichte damit einen neuen Rekordwert. Mit 300,2 Mio. € (Vorjahr: 296,4 Mio. €) entfiel der deutlich größere Anteil auf das Segment Advanced Backend Solutions, während das Segment Photomask Solutions 123,5 Mio. € (Vorjahr: 124,1 Mio. €) zum Neugeschäft beitrug. In beiden Segmenten kam es zu einer Normalisierung der Nachfrage durch chinesische Kunden. Absolut betrachtet gingen die Bestellungen aus China im Vorjahresvergleich insgesamt um 41,4 Mio. € zurück, was die anderen Absatzregionen jedoch mehr als kompensieren konnten.

Der Auftragsbestand belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 428,4 Mio. € (Vorjahr: 452,5 Mio. €). Der größte Anteil entfiel dabei auf unsere Bonding-Lösungen und auf das Segment Photomask Solutions. Wir gehen davon aus, die überwiegende Mehrheit dieser Aufträge im Geschäftsjahr 2025 abzuarbeiten.

SUSS hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt sehr positiv entwickelt. Bereits zu Beginn des Jahres waren wir von einer sehr guten Geschäftsentwicklung ausgegangen. Die Prognose für den Konzernumsatz von 340 bis 370 Mio. € bedeutete ein erwartetes Wachstum von 11,7 bis 21,6 Prozent. Auch für die Bruttomarge, die wir in einer Bandbreite von 35 bis 38 Prozent erwarteten, implizierte der Prognosekorridor eine deutliche Verbesserung um 0,9 bis 3,9 Prozentpunkte. Unsere Annahme zu diesem Zeitpunkt war, dass sich die EBIT-Marge aufgrund der Skaleneffekte ebenfalls deutlich verbessern und zwischen 10 und 12 Prozent liegen würde.

Die Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr übertraf unsere eigenen und die Markterwartungen deutlich. Entsprechend haben wir am 18. Juli 2024, nachdem die Entwicklung wesentlicher Kennzahlen des 2. Quartals 2024 vorlag, die Prognose angehoben. Für das Gesamtjahr 2024 rechneten wir fortan mit einem Umsatz in der Bandbreite von 380 bis 410 Mio. €. Für die Bruttomarge war von einer weiteren Verbesserung auf 38 bis 40 Prozent auszugehen. Auch für die EBIT-Marge hoben wir die Erwartung auf nunmehr 14 bis 16 Prozent an.

Auf Basis vorläufiger, ungeprüfter Zahlen hat SUSS am 16. Januar 2025 per Ad-hoc-Mitteilung bekanntgegeben, dass der Umsatz aufgrund eines starken vierten Quartals bei rund 445 Mio. € und damit deutlich oberhalb der Prognose von 380 bis 410 Mio. € liegen würde. Für die Bruttomarge stellte das Unternehmen eine Zielerreichung am oberen Ende der Prognose, also einen Wert von etwa 40 Prozent, in Aussicht. Bei der EBIT-Marge ging das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt auf Basis vorläufiger Berechnungen von rund 17,5 Prozent aus.

Tatsächlich belief sich die EBIT-Marge letztlich auf 16,8 Prozent. Bei der Bruttomarge bestätigte sich der vorläufige Wert - sie lag bei 40,0 Prozent. Der Umsatz betrug 446,1 Mio. €.

Die Prognose aus unserem Geschäftsbericht vom 27. März 2024 haben wir im Vergleich mit den erreichten Ergebnissen des Geschäftsjahres 2024 sehr deutlich übertroffen. Im Vergleich zu unserer zuletzt gültigen Prognose stellen wir fest, dass wir bei der Bruttomarge exakt das obere Ende der Prognosespanne erreicht und beim Umsatz und der EBIT-Marge die Prognosewerte übertroffen haben.

Eine Gegenüberstellung der ursprünglichen Prognose, der unterjährigen Prognoseanpassung und der Zielerreichung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Vergleich der Prognose mit der erreichten Ergebnis

Kennzahl Ursprüngliche Prognose 2024 (27. März 2024) Prognoseanpassung (18. Juli 2024) Ergebnis 2024 (fortgeführte Aktivitäten)
Umsatz 340-370 Mio. € 380-410 Mio. € 446,1 Mio. €
Bruttomarge 35-38 % 38-40 % 40,0 %
EBIT-Marge 10-12 % 14-16 % 16,8 %

Für das Segment Advanced Backend Solutions hatten wir zu Beginn des Geschäftsjahres ein signifikantes Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich sowie eine positive Entwicklung bei der Brutto- und EBIT-Marge prognostiziert. Mit einem Umsatzwachstum von 46,6 Prozent, einer um 6,0 Prozentpunkte auf 42,2 Prozent verbesserten Bruttomarge und einer von 9,3 Prozent auf 19,2 Prozent gesteigerten EBIT-Marge wurden diese Erwartungen erfüllt.

Im Segment Photomask Solutions hatten wir für das Berichtsjahr eine Seitwärtsbewegung beim Umsatz erwartet. Für die EBIT-Marge hatten wir aufgrund höherer Entwicklungskosten nicht mit einer Verbesserung gerechnet. Weil es uns gelungen ist, die hohe Nachfrage durch eine gesteigerte Fertigungskapazität zu bedienen, konnten wir den Umsatz deutlich um 46,5 Prozent steigern. Die Bruttomarge mit einer Verbesserung um 6,5 Prozentpunkte auf 36,1 Prozent und die EBIT-Marge mit einem Anstieg um 6,9 Prozentpunkte auf 20,7 Prozent profitierten vom erhöhten Geschäftsvolumen und verbesserten sich ebenfalls.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Interne Zielsetzung 2024 Ergebnis 2024 (fortgeführte Aktivitäten)
CO 2 e-Emissionen Scope 1 und Scope 2 (marktbasiert) (in Tonnen) 1.417 1.491
Employee Engagement Score (in Prozent) ≥ 23,0 38,0
Abgeschlossene Compliance-Schulungen (in %) 100 98,0

Im Geschäftsjahr 2024 waren nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erstmals Bestandteil des unternehmensinternen Steuerungssystems. Das Volumen der CO 2 e-Emissionen belief sich auf 1.491 Tonnen im Scope 1 und Scope 2 (marktbasiert). Damit ergab sich für SUSS im Jahr 2024 ein CO 2 e-Intensitätsquotient, berechnet als Tonnen CO 2 e-Emissionen pro Mio. € Umsatz, von 3,34. Die Abweichung beim Emissionsziel entstand aufgrund der Anmietung von zusätzlichen Produktionsflächen in Taiwan, die nicht unmittelbar auf Grünstrom umgestellt werden konnten. Der im Berichtsjahr erstmals erhobene Employee Engagement Score (EES) wurde ebenfalls als Leistungsindikator genutzt und belief sich in der letzten Erhebung des Jahres auf 38,0 Prozent. Er erreichte einen Wert deutlich oberhalb des Zielwerts von 23 Prozent. Auch die Anzahl der abgeschlossenen Compliance-Schulungen wurde ebenfalls erstmals als wesentliche Kenngröße genutzt. Zum Ende des Jahres hatten 98,0 Prozent aller Mitarbeitenden die Compliance-Schulungen abgeschlossen. Die Abweichung zum Zielwert entstand durch die hohe Zahl der Mitarbeitenden, die im vierten Quartal 2024 ihre Arbeit bei SUSS aufgenommen und die Schulungen zum Bilanzstichtag turnusgemäß noch nicht absolviert hatten.

Der Vorstand ist mit der Entwicklung von SUSS in der Berichtsperiode sehr zufrieden. Alle finanziellen Leistungsindikatoren haben sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr sehr deutlich verbessert. Die Prognose wurde im Verlauf des Geschäftsjahres angehoben und am oberen Ende des Prognosekorridors erreicht. Der Verkauf des Geschäftsbereichs MicroOptics hat darüber hinaus zu einer verbesserten Liquidität von SUSS beigetragen. Zum Ende des Jahres betrug der Net Cash-Bestand, definiert als Summe aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Wertpapieren, abzüglich Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten und Finanzschulden aus Leasingverpflichtungen, 122,9 Mio. € (Vorjahr: 32,8 Mio. €).

Lage des Konzerns

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2024 haben wir den Wachstumskurs von SUSS fortgesetzt. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 46,6 Prozent auf 446,1 Mio. € (Vorjahr: 304,3 Mio. €) und erreichten damit den höchsten Wert der Unternehmenshistorie. Das Segment Advanced Backend Solutions hat mit einem Umsatzanstieg in Höhe von 100,0 Mio. € am stärksten zum Konzernwachstum beigetragen. Der Haupttreiber waren unsere temporären Bonding-Lösungen, für die wir in der zweiten Jahreshälfte 2023 sehr hohe Aufträge im Zusammenhang mit Halbleitern für KI-Anwendungen erhalten und in der Folge zusätzliche Produktionskapazitäten geschaffen hatten. Im Segment Photomask Solutions legten die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich um 41,7 Mio. € zu. Hier ist es uns gelungen, die Kapazität durch zusätzliches Personal, die Umverteilung von Produktionsslots und verkürzte Durchlaufzeiten in der Montage zu erhöhen.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz, also der Umsatz abzüglich der Herstellungs- bzw. Umsatzkosten, erhöhte sich im Jahr 2024 um 74,4 Mio. € auf 178,3 Mio. € (Vorjahr: 103,9 Mio. €). Die Bruttomarge verbesserte sich somit um 5,9 Prozentpunkte von 34,1 Prozent auf 40,0 Prozent - im Wesentlichen ermöglicht durch einen sehr positiven Produkt- und Kundenmix sowie durch eine sehr hohe Auslastung der Produktionskapazität in beiden Segmenten. Aufwendungen in Höhe von 3,2 Mio. €, im Wesentlichen Wertkorrekturen von Aktiva des Gebrauchtmaschinengeschäfts, das im Jahr 2025 geschlossen wird, belasteten dabei das Bruttoergebnis vom Umsatz und die Bruttomarge.

Die Vertriebsaufwendungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 28,5 Prozent von 21,4 Mio. € auf 27,5 Mio €. Mit 2,1 Mio. € war rund ein Drittel des Anstiegs auf das erhöhte Umsatzvolumen zurückzuführen, insbesondere für Frachten und Kommissionen. Der größere Teil entfiel auf erhöhte Personal- und Sachkosten für Vertrieb, Produktmanagement und Marketing. Einen Anstieg um 28,1 Prozent auf 40,1 Mio. € verzeichneten unterdessen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Vorjahr: 31,3 Mio. €), weil wir gezielt neue Mitarbeitende eingestellt und die Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistern sowie mit renommierten Halbleiter-Forschungszentren intensiviert haben. Die Skalierung unserer Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten ist essenziell, um die Basis für zukünftiges Wachstum zu legen. Die F&E-Quote, also das Verhältnis der Ausgaben für Forschung und Entwicklung zum Umsatz, sank aufgrund des deutlich gestiegenen Umsatzniveaus um 1,3 Prozentpunkte auf 9,0 Prozent (Vorjahr: 10,3 Prozent). Die Verwaltungskosten erhöhten sich im Berichtsjahr um 40,5 Prozent von 24,2 Mio. € auf 34,0 Mio. €, wobei die Verwaltungskostenquote um 0,4 Prozentpunkte auf 7,6 Prozent zurückging. Wesentliche Treiber für den Anstieg der Verwaltungsaufwendungen waren ein deutlich höherer IT- und Digitalisierungsaufwand, insbesondere für die Nutzung von Cloud-Infrastruktur und Lizenzen sowie für IT-Sicherheit, Aufwendungen für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Bereiche HR, Controlling, Finanzen, ESG und der Governance-Funktionen sowie für allgemeine Organisations- und Personalentwicklung. In Summe erhöhten sich die Vertriebs-, Verwaltungs-sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen um 32,1 Prozent auf 101,6 Mio. € (Vorjahr: 76,9 Mio. €) und entwickelten sich damit - wie bereits im Vorjahr - deutlich unterproportional zum Umsatzwachstum. Die entsprechende Aufwandsquote reduzierte sich im Vorjahresvergleich von 25,3 Prozent auf 22,8 Prozent.

Der Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen war im Geschäftsjahr 2024 mit einem Wert von -1,6 Mio. € negativ. Im Vorjahr hatte der Saldo noch 0,8 Mio. € betragen. Der Unterschied war hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass sich der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnungen im Geschäftsjahr 2024 auf -1,0 Mio. € belief, nachdem er im Vorjahr noch 0,9 Mio. € betragen hatte. Die wesentlichen Fremdwährungseffekte resultierten wie im Vorjahr aus US-Dollar-Positionen.

Das EBIT stieg im Berichtsjahr, insbesondere ermöglicht durch das höhere Bruttoergebnis vom Umsatz und durch den unterproportionalen Anstieg der Vertriebs-, Verwaltungs- sowie Forschungs- und Entwicklungskosten, auf 75,1 Mio. € (Vorjahr: 27,8 Mio. €). Die EBIT-Marge erhöhte sich dabei deutlich um 7,7 Prozentpunkte auf 16,8 Prozent (Vorjahr: 9,1 Prozent).

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2024 deutlich auf 2,8 Mio. € verbessert (Vorjahr: 0,5 Mio. €). Höheren Finanzerträgen von 3,2 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) aufgrund gestiegener kurzfristiger Geldanlagen standen Finanzaufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) gegenüber.

Das Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Steuern betrug somit 77,9 Mio. € (Vorjahr: 28,3 Mio. €). Der darauf angefallene Ertragssteueraufwand belief sich auf 25,8 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €). Entsprechend reduzierte sich die Steuerquote auf 33,1 Prozent (Vorjahr: 38,9 Prozent). Wie bereits im Vorjahr war die Steuerquote auch 2024 durch die Wertberichtigung und die Nicht-Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge geprägt. Nach Steuern erreichte das Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten einen Wert von 52,1 Mio. € (Vorjahr: 17,3 Mio. €).

Das Ergebnis aus nicht-fortgeführten Aktivitäten nach Steuern belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 58,3 Mio. € und enthielt im Wesentlichen den Gewinn aus der Veräußerung der SUSS MicroOptics S.A. Im Vorjahr hatte das Ergebnis aus nicht-fortgeführten Aktivitäten -12,6 Mio. € betragen und sich ebenfalls auf das MicroOptics-Geschäft bezogen.

Insgesamt erreichte der SUSS-Konzern im Berichtsjahr somit einen Jahresüberschuss von 110,3 Mio. € (Vorjahr: 4,7 Mio. €). Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug 5,77 € (Vorjahr: 0,25 €).

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zur Unterbreitung an die Hauptversammlung am 3. Juni 2025 eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,30 € je Aktie vorgeschlagen. Auf Basis von 19.115.538 dividendenberechtigten Aktien würde sich ein Ausschüttungsvolumen von 5,7 Mio. € ergeben, was rund 23 Prozent des Free Cashflows aus fortgeführten Aktivitäten entsprechen würde.

Für 2024 und das Vorjahr haben sich auf der Basis fortgeführter Aktivitäten folgende Kennzahlen ergeben.

in Mio. € 2024 in % des Umsatzes 2023 in % des Umsatzes
Auftragseingang 423,7 - 420,5 -
Umsatz 446,1 - 304,3 -
Umsatzkosten -267,8 -60,0 % -200,4 -65,9 %
Bruttoergebnis vom Umsatz 178,3 40,0 % 103,9 34,1 %
Vertriebs- / Verwaltungs- / Entwicklungskosten -101,6 -22,8 % -76,9 -25,3 %
Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen / Erträge -1,6 -0,4 % 0,8 0,3 %
EBIT 75,1 16,8 % 27,8 9,1 %
Finanzergebnis 2,8 0,6 % 0,5 0,2 %
EBT 77,9 17,5 % 28,3 9,3 %
Ertragssteuern -25,8 -5,8 % -11,0 -3,6 %
Ergebnis nach Steuern 52,1 11,7 % 17,3 5,7 %
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 58,3 - -12,6 -
Jahresüberschuss 110,3 - 4,7 -

Entwicklung in den Segmenten

Advanced Backend Solutions

Im Segment Advanced Backend Solutions war die Nachfrage nach unseren Lösungen im Geschäftsjahr 2024 sehr hoch. Mit Aufträgen im Wert von 300,2 Mio. € haben wir den Vorjahreswert von 296,4 Mio. € leicht übertroffen. Den mit Abstand größten Anteil am Neugeschäft hatte - wie im Vorjahr - die Produktlinie Bonding Systems. Mit unseren temporären Bondern, Debondern und Reinigungsanlagen beliefern wir führende Hersteller sogenannter HBM-Speicherchips (High Bandwidth Memory) und den führenden Auftragsfertiger für den Packaging-Prozess von KI-Chips. In diesem Packaging-Prozess kommt auch unser UV-Projektionsscanner zum Einsatz, den wir unserer Produktlinie Imaging Systems zuordnen. Der Auftragseingang für diese Lösung hat sich 2024 vervielfacht. Betrachtet man die Aufträge für unsere temporären Bonding-Lösungen und den UV-Projektionsscanner im Zusammenhang mit KI in Summe, lagen die Jahre 2023 und 2024 auf einem vergleichbaren Niveau. Die Nachfrage für den Mask-Aligner, ebenfalls Bestandteil der Produktlinie Imaging Systems, war 2024 aufgrund einer geringeren Nachfrage aus China rückläufig. Dafür erhöhten sich die Bestellungen für unsere Coating-Lösungen mit Belackern und Entwicklern im Vorjahresvergleich spürbar - insbesondere in der zweiten Jahreshälfte belebte sich das Geschäft. Über alle Produktlinien hinweg reduzierte sich die Nachfrage aus China im Vorjahresvergleich erwartungsgemäß um 37,0 Prozent, was die anderen Absatzmärkte aber mehr als kompensieren konnten.

Auftragsbestand Segment Advanced Back Solutions zum 31. Dezember in Mio. €

Der Auftragsbestand im Segment Advanced Backend Solutions lag zum 31. Dezember 2024 bei 271,7 Mio. € und hat sich damit gegenüber dem Wert von 286,8 Mio. € zum 31. Dezember 2023 um 5,3 Prozent verringert. Die Abarbeitung des Auftragsbestands ist vollständig im Geschäftsjahr 2025 geplant.

Umsatz Segment Advanced Backend Solutions in Mio. €

Der Umsatz im Segment Advanced Backend Solutions legte im Geschäftsjahr 2024 signifikant um 100,0 Mio. € bzw. 46,6 Prozent auf einen Rekordwert von 314,7 Mio. € zu (Vorjahr: 214,7 Mio. €). Der Haupttreiber für das Umsatzwachstum war die Produktlinie Bonding Systems. Im Jahr 2024 haben wir uns auf die Abarbeitung der KI-bezogenen Aufträge für temporäre Bonder, Debonder und Reinigungsanlagen fokussiert und unsere Kapazität für diese Lösungen am bestehenden Produktionsstandort in Hsinchu (Taiwan) ausgebaut. Insgesamt konnte das Bonder-Umsatzvolumen im Vorjahresvergleich mehr als verdreifacht werden. Der Umsatz in den Produktlinien Imaging Systems und Coating Systems blieb 2024 aufgrund der verhaltenen Auftragslage der vergangenen Quartale hinter dem Vorjahr zurück.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz erhöhte sich im Segment Advanced Backend Solutions im Jahr 2024 deutlich von 77,8 Mio. € auf 132,8 Mio. €. Die Bruttomarge kletterte folglich um 6,0 Prozentpunkte auf 42,2 Prozent (Vorjahr: 36,2 Prozent). Zur positiven Entwicklung haben das höhere Umsatzvolumen und damit verbundene Degressionseffekte sowie ein vorteilhafter Produktmix und erhöhte Fertigungseffizienzen beigetragen.

Geprägt durch das wesentlich höhere Bruttoergebnis vom Umsatz und einen unterproportionalen Anstieg der Aufwendungen für Vertrieb, Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung hat sich das EBIT im Vorjahresvergleich von 20,1 Mio. € auf 60,5 Mio. € in etwa verdreifacht. Die EBIT-Marge lag bei 19,2 Prozent nach 9,4 Prozent im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Die Ziele im Segment Advanced Backend Solutions - ein signifikantes Umsatzwachstum im zweistelligen Prozentbereich sowie eine positive Entwicklung bei der Brutto- und EBIT-Marge - wurden somit nicht nur erfüllt, sondern angesichts der tatsächlichen Dynamik sogar übertroffen.

Kennzahlen Segment Advanced Backend Solutions

in Mio. € 2024 2023
Auftragseingang 300,2 294,4
Umsatz 314,7 214,7
Auftragsbestand (zum 31.12.) 271,7 286,8
Bruttoergebnis vom Umsatz 132,8 77,8
Bruttomarge 42,2 % 36,2 %
EBIT 60,5 20,1
EBIT-Marge 19,2 % 9,3 %

Photomask Solutions

Der Auftragseingang im Segment Photomask Solutions, dessen Geschäft generell durch Einzelaufträge mit hohem Wert geprägt ist, erreichte im Geschäftsjahr 2024 einen Wert von 123,5 Mio. € (Vorjahr: 124,1 Mio. €). Der größte Anteil entfiel auf High-End-Reinigungslösungen für Fotomasken. Aus regionaler Sicht entwickelte sich die Nachfrage aus China - wie erwartet - rückläufig. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich der Auftragseingang um 15,8 Mio. €. Diesen Rückgang konnten die anderen Absatzmärkte jedoch beinahe vollständig kompensieren.

Der Auftragsbestand in diesem Segment belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 156,7 Mio. € (Vorjahr: 165,7 Mio. €).

Den Umsatz im Segment Photomask Solutions haben wir im Geschäftsjahr 2024 signifikant um 46,5 Prozent von 89,7 Mio. € auf 131,4 Mio. € gesteigert. Das erneute Umsatzwachstum wurde erreicht, weil wir die anhaltend hohe Marktnachfrage durch eine Erhöhung der Fertigungskapazitäten bedienen konnten. Konkret wurden am Standort in Sternenfels zusätzliche Produktionsslots für unsere Fotomaskenlösungen genutzt, weil zugleich zusätzliche Kapazitäten zur Herstellung temporärer Bonder in Hsinchu (Taiwan) geschaffen wurden. Zudem wurde durch zusätzliches Personal und verkürzte Durchlaufzeiten in der Montage eine Rekordausbringungsmenge erreicht. Produktseitig entfiel erneut der deutlich größere Anteil, nämlich rund zwei Drittel, auf Reinigungslösungen für Fotomasken. Die Bake- und Develop-Lösungen, die in der Herstellung von Fotomasken zum Einsatz kommen, steuerten entsprechend rund ein Drittel bei.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz erhöhte sich von 26,5 Mio. € auf 47,4 Mio. €, was einer Bruttomarge von 36,1 Prozent (Vorjahr: 29,6 Prozent) entsprach. Zur Margenverbesserung haben neben dem höheren Absatzvolumen ein vorteilhafter Produkt- und Kundenmix beigetragen. Da sich der Umsatz in diesem Segment aus einem relativ geringen Anlagenvolumen mit eher hohen Verkaufspreisen zusammensetzt, kann die Margenentwicklung bei Veränderungen im Produkt- und Kundenmix größeren Schwankungen unterliegen.

Auftragsbestand Photomask Solutions zum 31. Dezember in Mio. €

Umsatz Segment Photomask Solutions in Mio. €

Das EBIT hat sich durch das deutlich höhere Bruttoergebnis vom Umsatz deutlich von 12,4 Mio. € auf 27,2 Mio. € verbessert. Die EBIT-Marge erhöhte sich somit von 13,8 Prozent auf 20,7 Prozent.

Die für das Geschäftsjahr 2024 erwartete Entwicklung - eine Seitwärtsbewegung beim Umsatz und keine Verbesserung bei der EBIT-Marge aufgrund höherer Entwicklungskosten für die nächste Generation des Fotomasken-Reinigers und die neue Wafer-Cleaning-Lösung - wurde mit einem signifikanten Umsatzwachstum und einer um 6,9 Prozentpunkte verbesserten EBIT-Marge deutlich übertroffen.

Kennzahlen Photomask Solutions

in Mio. € 2024 2023
Auftragseingang 123,5 124,1
Umsatz 131,4 89,7
Auftragsbestand (zum 31.12.) 156,7 165,7
Bruttoergebnis vom Umsatz 47,4 26,5
Bruttomarge 36,1 % 29,5 %
EBIT 27,2 12,4
EBIT-Marge 20,7 % 13,8 %

Zentrale Konzernfunktionen

Im Segment Zentrale Konzernfunktionen werden alle übrigen Aktivitäten und die größtenteils den operativen Segmenten nicht zurechenbaren Kosten abgebildet. Das Segment verbuchte 2024 ein EBIT in Höhe von 46,4 Mio. € (Vorjahr: -7,9 Mio. €) und enthielt im Wesentlichen den Sondertrag aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs MicroOptics.

Entwicklung in den Regionen

Auftragseingang

APAC (Asien und Pazifik), Nordamerika und EMEA (Europe, Middle East, Africa) sind die für das Geschäft von SUSS wichtigen Weltregionen. Im Geschäftsjahr 2024 entfiel mit 77,9 Prozent erneut der mit Abstand größte Anteil am Auftragseingang auf APAC. Der Auftragseingang in dieser Region sank jedoch von 360,4 Mio. € auf 330,3 Mio. €, was auf eine erwartete, normalisierte Nachfrage aus China zurückzuführen war. Stärkster Einzelmarkt im abgelaufenen Jahr war Taiwan. Die Bestellungen durch nordamerikanische Kunden wuchsen derweil von 19,1 Mio. € auf 57,1 Mio. €, während sich der Auftragseingang in EMEA auf 36,3 Mio.€ (Vorjahr: 41,0 Mio. €) reduzierte.

Auftragseingang nach Regionen in Mio. €

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse entwickelten sich im Geschäftsjahr 2024 regional unterschiedlich. Ein erhebliches Wachstum um 92,6 Prozent von 202,6 Mio. € auf 390,3 Mio. € gelang uns in der Region APAC. Der Anteil am Konzernumsatz belief sich auf 87,2 Prozent. Die stärksten Einzelmärkte waren Taiwan, Südkorea und China. Haupttreiber waren unsere temporären Bonding-Lösungen im Zusammenhang mit KI-Chipmodulen, die fast ausnahmslos in Taiwan und Südkorea zum Einsatz kommen, sowie unser Segment Photomask Solutions. Durch den starken Fokus auf diese Projekte war die Umsatzentwicklung in Nordamerika mit einem Rückgang von 45,1 Mio. € auf 26,1 Mio. € und in EMEA von 56,6 Mio. € auf 31,1 Mio. € rückläufig.

Umsatz nach Regionen in Mio. €

Finanz- und Vermögenslage

Nettofinanzguthaben und verfügbare Liquidität

Die Nettoliquidität des Konzerns - der Saldo aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzverbindlichkeiten - hat sich von 32,8 Mio. € im Vorjahr auf 122,9 Mio. € zum 31. Dezember 2024 erhöht.

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erhöhte sich zum Ende des Berichtsjahres auf 136,2 Mio. € (Vorjahr: 38,1 Mio. €). Der wesentliche Faktor für diesen Anstieg war der Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A., durch den im Januar 2024 liquide Mittel in Höhe von 75,0 Mio. € zugeflossen sind.

Die Finanzverbindlichkeiten sanken um 1,9 Mio. € auf 13,3 Mio. € zum 31. Dezember 2024 (Vorjahr: 15,2 Mio. €). Die Verminderung erfolgte im Wesentlichen durch die planmäßige Tilgung von Bankverbindlichkeiten in Höhe von 1,2 Mio. €.

Analyse der Kapitalflussrechnung

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelfonds entspricht der Bilanzposition "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente".

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 33,5 Mio. € (Vorjahr 3,8 Mio. €). Dabei entfielen 0,9 Mio. € (Vorjahr: -8,7 Mio. €) auf die nicht fortgeführten Aktivitäten und 32,6 Mio. € (Vorjahr: 12,5 Mio. €) auf die fortgeführten Aktivitäten. Diese sehr positive Entwicklung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit resultierte aus dem deutlich ausgeweiteten Geschäftsvolumen. Dieses wirkte sich jedoch auch auf das Working Capital aus. Das Net Working Capital - definiert als Summe aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertraglichen Vermögenswerten, abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und kurzfristiger vertraglicher Verbindlichkeiten - erhöhte sich im Berichtsjahr von 103, 8 Mio. € auf 156,7 Mio. €. Insbesondere der Anstieg des Vorratsvermögens, das im Vergleich zum Vorjahr um 47,3 Mio. € gestiegen ist, trug zu dieser Entwicklung bei. Positiv wirkten sich unterdessen der Anstieg der kurzfristigen vertraglichen Verbindlichkeiten um 10,7 Mio. € auf 99,4 Mio. € sowie die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,4 Mio. € auf 31,5 Mio. € aus. Demgegenüber hatte der Anstieg der vertraglichen Vermögenswerte um 23,7 Mio. € einen negativen Einfluss auf den Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug 71,9 Mio. € (Vorjahr: -8,2 Mio. €), davon entfielen 69,5 Mio. € (Vorjahr: -3,6 Mio. €) auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit der nicht fortgeführten Aktivitäten. Dieser war hauptsächlich durch den Mittelzufluss von 75,0 Mio. € aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A., abzüglich der angefallenen Verkaufskosten von 3,9 Mio. €, geprägt. Von dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) entfielen -6,8 Mio. € auf Investitionen in Sachanlagen (Vorjahr: -3,4 Mio. €). Diese Mittelabflüsse standen im Zusammenhang mit Investitionen in verschiedene technische Anlagen und in Anlagen für Demonstrationszwecke an den Standorten Garching und Sternenfels sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 4,8 Mio. €. Zudem haben wir an unserem Standort in Taiwan insgesamt 1,6 Mio. € in die Ausstattung für den Reinraum sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung investiert. Positiv wirkte dagegen der Saldo der Ein- und Auszahlungen von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition, der sich auf 9,9 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) belief. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr -0,7 Mio. € (Vorjahr: -1,3 Mio. €) und betrafen im Wesentlichen Anschaffungskosten für Patente und Lizenzen.

Free Cashflow

Der Free Cashflow der fortgeführten Aktivitäten - definiert als Differenz zwischen dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit, korrigiert um den Effekt aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wertpapieren - belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf 25,3 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €). Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus einem höheren Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Der gesamte Free Cashflow aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten belief sich auf 96,1 Mio. € (Vorjahr: -4,4 Mio. €). Diese Veränderung ist durch den Mittelzufluss im Zusammenhang mit dem Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. und das verbesserte operative Ergebnis geprägt.

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf -7,9 Mio. € und entfiel ausschließlich auf die fortgeführten Aktivitäten. Der Vorjahreswert in Höhe von -8,0 Mio. € hatte sich aus -7,2 Mio. € im Zusammenhang mit den fortgeführten Aktivitäten und -0,8 Mio. € im Zusammenhang mit den nicht fortgeführten Aktivitäten zusammengesetzt. Für im Jahr 2019 aufgenommenen KfW-Förderdarlehen (Darlehenssumme: 10,0 Mio. €) wurden Tilgungszahlungen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) geleistet. Zudem belasteten Tilgungen von Miet- und Leasingverbindlichkeiten in einer Höhe von -2,8 Mio. € (Vorjahr: -2,2 Mio. €) sowie die für das Geschäftsjahr 2023 ausgeschüttete Dividende in Höhe von -3,8 Mio. € (Vorjahr: -3,8 Mio. €) den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit.

Neben den liquiden Mitteln in Höhe von 136,2 Mio. € verfügte der Konzern zum Ende des Berichtsjahres über einen syndizierten Kreditrahmen von 56,0 Mio. € (Vorjahr: 56,0 Mio. €), der für Avale und für Barziehungen in Anspruch genommen werden kann. Zusätzlich verfügt der Konzern über bilaterale Avalrahmenkreditverträge in Höhe von insgesamt 20,0 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €). Im Jahr 2024 wurden lediglich Avalkredite in Anspruch genommen. Diese beliefen sich am Bilanzstichtag auf 11,6 Mio. € (Vorjahr: 15,8 Mio. €). Es wurden, wie im Vorjahr, keine Bankkredite in Anspruch genommen. Die Art, Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der Verbindlichkeiten sind im Anhang zum Konzernabschluss unter Ziffer 27 dargestellt.

Mit der Verschuldungsmöglichkeit aus dem Konsortialkreditvertrag, der eine Laufzeit bis zum 24. Oktober 2026 hat, sowie den im Geschäftsjahr 2024 zugeflossenen liquiden Mitteln aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs MicroOptics verfügt der Konzern über ausreichende finanzielle Mittel, um Produktentwicklungen und die geplanten Investitionen im kommenden Jahr zu finanzieren.

Analyse der Bilanz

Die Bilanzsumme des SUSS-Konzerns betrug zum 31. Dezember 2024 insgesamt 500,9 Mio. € (Vorjahr: 369,7 Mio. €). Der Anstieg der Bilanzsumme im Berichtsjahr um 35,5 Prozent resultierte im Wesentlichen aus dem Liquiditätszufluss durch den Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. sowie einem Aufbau des Vorratsvermögens. Auf der Passivseite waren 279,7 Mio. € dem Eigenkapital und 221,1 Mio. € dem Fremdkapital zuzurechnen. Die Eigenkapitalquote des Konzerns belief sich damit zum Ende des Geschäftsjahres 2024 auf 55,9 Prozent (Vorjahr: 47,8 Prozent).

Vermögenswerte:

Die langfristigen Vermögenswerte betrugen zum 31. Dezember 2024 58,6 Mio. € (Vorjahr: 56,3 Mio. €). Die moderate Veränderung war im Wesentlichen auf einen leichten Anstieg der Sachanlagen auf 33,8 Mio. € (Vorjahr: 31,1 Mio. €) zurückzuführen. Investitionen in technische Anlagen und in Anlagen für Demonstrationszwecke sowie in Reinräume veränderten die Position.

Den größten Anteil am konzernweiten Sachanlagevermögen hatten zum Bilanzstichtag weiterhin die beiden Betriebsgrundstücke in Garching und Sternenfels mit einem Buchwert von 13,5 Mio. € (Vorjahr: 14,0 Mio. €).

Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) betrug zum Bilanzstichtag 18,6 Mio. € (Vorjahr: 18,5 Mio. €) und hat sich geringfügig aufgrund von Währungsumrechnungsdifferenzen erhöht, da ein Teil des Goodwills, nämlich 2,4 Mio. US-Dollar, in US-Dollar geführt wird und daher Währungsschwankungen unterliegt.

Darüber hinaus enthielten die langfristigen Vermögenswerte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 4,6 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €), im Wesentlichen für Lizenzen und Patente sowie für Softwarelizenzen und Nutzungsrechte für ein Applikationszentrum inklusive dort installierter Anlagen in den USA.

Die latenten Steueransprüche betrugen zum Bilanzstichtag 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Passive latente Steuern bestanden in Höhe von 20,8 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €), im Wesentlichen bei den deutschen Gesellschaften aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen steuerlicher Gewinnermittlung und IFRS-Bilanzierung.

Die kurzfristigen Vermögenswerte sind im Berichtsjahr deutlich von 313,4 Mio. € auf 442,3 Mio. € gestiegen, insbesondere wegen des höheren Bestands an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, der um 98,1 Mio. € auf 136,2 Mio. € (Vorjahr: 38,1 Mio. €) anstieg. Maßgeblich hierfür war der Cash-Zufluss aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. Zudem erhöhten sich die Vorräte um 47,3 Mio. € auf 214,0 Mio. € (Vorjahr: 166,7 Mio. €) infolge des deutlich gestiegenen Geschäftsvolumens. Dabei entfiel ein Anstieg von 34,5 Mio. € auf unfertige Erzeugnisse.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr von 17,7 Mio. € auf 14,9 Mio. € gesunken. Die vertraglichen Vermögenswerte, die aus Ansprüchen von SUSS auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Anlagenlieferungen bestehen, hatten zum Jahresende einen Wert von 58,9 Mio. € (Vorjahr: 35,2 Mio. €). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert resultierte ebenfalls aus dem deutlich gestiegenen Geschäftsvolumen.

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind zum Bilanzstichtag um 6,2 Mio. € auf 17,0 Mio. € angestiegen (Vorjahr: 10,8 Mio. €) und beinhalteten im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen von 4,7 Mio. € und geleistete Anzahlungen von 7,5 Mio. €.

Während zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 noch Vermögenswerte des zum Verkauf stehenden Geschäftsbereichs MicroOptics in Höhe von 33,9 Mio. € unter den kurzfristigen Vermögenswerten im Posten "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" ausgewiesen wurden, betrug dieser Posten zum 31. Dezember 2024 infolge des Verkaufs 0,0 Mio. €.

Schulden und Eigenkapital:

Die langfristigen Schulden erhöhten sich im Geschäftsjahr 2024 um 11,9 Mio. € auf 38,6 Mio. € (Vorjahr: 26,7 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Zunahme des Postens "Passive latente Steuern" auf 20,8 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €) sowie auf erhöhte sonstige Rückstellungen auf 3,9 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) zurückzuführen.

Zudem bestanden langfristige Leasingverpflichtungen in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) sowie Pensionsrückstellungen in Höhe von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €), die sich nur geringfügig veränderten. Die langfristigen Schulden umfassten zudem Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten, die sich zum Bilanzstichtag aufgrund planmäßiger Tilgung von 5,3 Mio.€ zum Stichtag des Vorjahres auf 4,1 Mio. € zum 31. Dezember 2024 verringerten.

Die kurzfristigen Schulden, also Schulden mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr, erhöhten sich im Geschäftsjahr um 16,1 Mio. € auf 182,5 Mio. € (Vorjahr: 166,4 Mio. €). Ursächlich hierfür waren vor allem der Anstieg der vertraglichen Verbindlichkeiten, also Kundenanzahlungen, um 10,7 Mio. € sowie die Erhöhung der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 8,7 Mio. €, die im Wesentlichen auf höhere Bonusrückstellungen zurückzuführen ist.

Zudem haben sich die Steuerverbindlichkeiten um 8,8 Mio. € auf 20,6 Mio. € (Vorjahr: 11,8 Mio. €) sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 4,4 Mio. € auf 31,5 Mio. € (Vorjahr: 27,1 Mio. €) erhöht.

Die kurzfristigen Bank- und Leasingverbindlichkeiten von zusammen 3,5 Mio. € lagen in etwa auf dem Vorjahresniveau von 3,6 Mio. €. Die kurzfristigen Rückstellungen entwickelten sich gegenläufig und reduzierten sich auf 4,2 Mio. €, da der Vorjahreswert von 7,3 Mio. € Aufwendungen für den Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. enthalten hatte.

Die im Vorjahr ausgewiesenen 13,0 Mio. € im kurzfristigen Bilanzposten "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" sind infolge des Verkaufs im Jahr 2024 ausgebucht worden.

Das Eigenkapital des SUSS-Konzerns betrug am 31. Dezember 2024 279,7 Mio. € (Vorjahr: 176,6 Mio. €) und ist in Folge des sehr positiven Jahresüberschusses deutlich angestiegen. Die Eigenkapitalquote stieg von 47,8 Prozent auf 55,9 Prozent. Weitere Details zur Entwicklung des Konzerneigenkapitals sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Die Holding - SUSS MicroTec SE

Die Aufgabe der Holding ist die Steuerung und Führung von SUSS. Sie übernimmt unter anderem die Aufgaben der strategischen Ausrichtung. Dazu zählen beispielsweise die Anpassung des Produktportfolios, Akquisitionen und Verkäufe von Unternehmen, Geschäftsbereichen und Technologien sowie Finanzfragen des gesamten Konzerns. Ebenso ist die Holding für Legal und Compliance, Kommunikation, Investor Relations, Versicherungsmanagement, Interne Revision und für IT verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt die Holding die Finanzierung von strategisch bedeutsamen Entwicklungsprojekten der operativen Tochtergesellschaften.

Die SUSS MicroTec SE ist alleinige Anteilseignerin an den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Ausleihungen der Holding erfolgten ausschließlich an Tochterunternehmen. Die Ertragslage der Holding als Einzelgesellschaft ist nicht direkt von der Entwicklung unserer Märkte abhängig. Die Refinanzierung der Holding erfolgt im Wesentlichen durch die Verrechnung von Managementdienstleistungen, IT-Systemkosten und -Lizenzen sowie sonstigen erbrachten Leistungen auf die operativen Gesellschaften. Zudem erzielt die Holding Mieteinnahmen durch Vermietung der Gebäude an den Standorten Garching und Sternenfels an Tochtergesellschaften. Weitere Erträge stammen aus Zinseinnahmen aus den Ausleihungen an Tochterunternehmen. Darüber hinaus tragen die Erträge aus Beteiligungen, die Erträge aus Gewinnabführungen sowie Aufwendungen aus Verlustübernahme maßgeblich zur finanziellen Gesamtstruktur der Holding bei.

Der Jahresüberschuss stellt für die Holding den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator dar.

Darstellung der finanziellen Kennzahlen der Holding (in Tsd. €)

SUSS MicroTec SE (HGB)
2024 2023 Veränderung In %
Jahresüberschuss 67.190 3.452 63.738 -
Eigenkapital 174.866 111.498 63.368 + 56,8 %
Bilanzsumme 245.228 180.312 64.916 + 36,0 %
Eigenkapitalquote in % 71,3 % 61,8 % +9,5 %-Punkte
Anlagevermögen 60.051 89.022 -28.971 -32,5 %
In % der Bilanzsumme 24,5 % 49,4 % -24,9 %-Punkte
Umlaufvermögen 183.180 90.168 93.012 +103,2 %
In % der Bilanzsumme 74,7 % 50,0 % +24,7 %-Punkte

Wesentliche Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 64,9 Mio. € auf 245,2 Mio. €. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme betrug zum 31. Dezember 2024 24,5 Prozent. Das Anlagevermögen sank somit auf 60,1 Mio. € (Vorjahr: 89,0 Mio. €), im Wesentlichen durch die Verringerung des Bilanzpostens "Finanzanlagen".

Die Anteile an verbundenen Unternehmen waren zum 31. Dezember 2024 mit 40,0 Mio. € (Vorjahr: 46,9 Mio. €) bilanziert. Der Rückgang in Höhe von 6,9 Mio. € resultierte aus der Abschreibung der Beteiligung an der SUSS MicroTec Netherlands B.V., Eindhoven (Niederlande), in Höhe von 3,3 Mio. € und der Beteiligung an der SUSS MicroTec REMAN GmbH, Deutschland, in Höhe von 0,03 Mio. €. Zudem wurde der Beteiligungsbuchwert an der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. in Höhe von 3,6 Mio. € bei deren Verkauf ausgebucht.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen reduzierten sich um 21,3 Mio. € und wiesen zum Bilanzstichtag einen Buchwert von 3,6 Mio. € auf (Vorjahr: 24,9 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2024 wurde das bestehende Darlehen an die SUSS MicroTec Netherlands B.V., Eindhoven (Niederlande) aufgrund deren Liquiditätsbedarf von nominal 5,6 Mio. € auf 10,0 Mio. € aufgestockt. Infolge der verringerten Ertragsaussichten an diesem Standort wurden zum Jahresende Abschreibungen in Höhe von 10,0 Mio. € vorgenommen, sodass der Buchwert des Darlehens zum 31. Dezember 2024 einen Wert von 0,0 Mio. € aufwies. Im Zuge der Veräußerung der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. wurde zudem die Ausleihung an das verkaufte Unternehmen in Höhe von 15,8 Mio. € ausgebucht, da es vom Käufer abgelöst wurde.

Das an die SUSS MicroTec KK, Yokohama (Japan), gewährte Darlehen von 775 Mio. JPY (Vorjahr: 775 Mio. JPY) wies zum 31. Dezember 2024 einen Buchwert von umgerechnet 1,1 Mio. € auf.

Das an die SUSS MicroTec (Taiwan) Company Ltd., Hsinchu (Taiwan), gewährte Darlehen von nominal 85 Mio. TWD (Vorjahr: 85 Mio. TWD) wies zum 31. Dezember 2024 einen Buchwert von umgerechnet 2,5 Mio. € auf.

Die kurzfristigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen um 11,3 Mio. € auf 58,0 Mio. €. In diesem Betrag sind Forderungen aus der phasengleichen Gewinnvereinnahmung der SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG enthalten.

Im Geschäftsjahr 2024 stieg die Liquiditätsposition der SUSS MicroTec SE um 92,1 Mio. € auf 122,4 Mio. € signifikant an. Der wesentliche Faktor für diesen Anstieg war der Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A., durch den liquide Mittel in Höhe von 75,0 Mio. € zugeflossen sind.

Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2024 um 63,4 Mio. € auf 174,9 Mio. €. Die Veränderung des Eigenkapitals resultierte aus dem im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren Jahresüberschuss von 67,2 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2023 wurde in der Berichtsperiode 2024 eine Dividende in Höhe von 3,8 Mio. € ausgeschüttet.

Zum 31. Dezember 2024 verbesserte sich die Eigenkapitalquote um 9,5 Prozentpunkte auf 71,3 Prozent (Vorjahr: 61,8 Prozent).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verringerten sich im Geschäftsjahr 2024 um 5,7 Mio. € auf 40,8 Mio. €. Der Rückgang war im Wesentlichen stichtagsbedingt und resultierte aus dem Rückgang der Cash-Pool-Verbindlichkeit gegenüber der SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG.

Zudem sind in diesem Betrag Verlustübernahmeverpflichtungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SUSS MicroTec RE-MAN GmbH in Höhe von 4,0 Mio. € enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ausschließlich KfW-Darlehen der SUSS MicroTec SE. Diese wurden im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von insgesamt 10,0 Mio. € ausgezahlt und waren bis zum 30. Juni 2021 tilgungsfrei. Im Berichtsjahr sank der Betrag durch Tilgungsleistungen um 1,2 Mio. € auf 5,3 Mio. € zum 31. Dezember 2024.

Die SUSS MicroTec SE verfügt über einen syndizierten Kreditrahmen in Höhe von 56,0 Mio. €, der für Avale in Höhe von 16,0 Mio. € und Barziehungen in Höhe von 40,0 Mio. € in Anspruch genommen werden kann. Ein Teilbetrag von 24,0 Mio. € steht für revolvierende Darlehensausreichungen zur Verfügung. Der verbleibende Betrag in Höhe von 16,0 Mio. € kann als Kontokorrentlinie in Anspruch genommen werden. Die Laufzeit des Konsortialkreditvertrags endet im Oktober 2026. Zum 31. Dezember 2024 erfolgte aus dem Barkreditrahmen wie zum Vorjahresstichtag keine Inanspruchnahme.

Zusätzlich bestehen bilaterale Avalrahmenkreditverträge in Höhe von insgesamt 20,0 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €). Im Jahr 2024 wurden ausschließlich Avalkredite in Anspruch genommen.

Diese beliefen sich am Bilanzstichtag auf 11,6 Mio. € (Vorjahr: 15,8 Mio. €).

Wesentliche Ereignisse mit Einfluss auf die Ertragslage der Holding

Im handelsrechtlichen Jahresabschluss der SUSS MicroTec SE ergab sich für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresüberschuss von 67,2 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €).

Die Umsatzerlöse der Holding beliefen sich 2024 auf 16,4 Mio. € (Vorjahr: 15,3 Mio. €) und umfassten im Wesentlichen die den Tochtergesellschaften in Rechnung gestellten Managementleistungen, Marketing-Services und sonstige Leistungen. Der Anstieg der Umsatzerlöse war durch höhere, weiterbelastete Personalaufwendungen begründet. Darüber hinaus waren in den Umsatzerlösen auch Weiterbelastungen für das konzernweite SAP-System, Mieterlöse und Lizenzgebühren enthalten. Die Verrechnungen der SUSS MicroTec SE an die Segmente ist der Segmentberichterstattung zu entnehmen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich 2024 auf 57,3 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €). Der signifikante Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. in Höhe von 54,5 Mio. €.

Die Personalaufwendungen stiegen um 4,7 Mio. € auf 12,8 Mio. €, im Wesentlichen in Folge des Personalaufbaus in den Zentralfunktionen der Verwaltung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich unwesentlich um 0,2 Mio. € auf 12,4 Mio. € und enthielten insbesondere allgemeine Aufwendungen für die Verwaltung, Fremdwährungsverluste sowie Rechts- und Beratungskosten.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden aus der phasengleichen Ergebnisvereinnahmung der SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG Beteiligungserträge in Höhe von 43,8 Mio. € (Vorjahr: 22,6 Mio. €) erfasst. Außerdem beinhaltete die Position Erträge aus den Gewinnausschüttungen der SUSS MicroTec S.A.S (Frankreich) sowie der SUSS MicroTec Ltd., Market Rasen (Vereinigtes Königreich), in Höhe von 2,2 Mio. €.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens umfassten die Zinserträge aus Geldanlagen sowie aus langfristigen Darlehen, die an die SUSS MicroTec (Taiwan) Company Ltd., Hsinchu (Taiwan), SUSS MicroTec Netherlands BV (Niederlande) und SUSS MicroTec KK, Yokohama (Japan), ausgereicht wurden.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der SUSS MicroTec Netherlands BV (Niederlande) in Höhe von 3,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) und der SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim, in Höhe von 0,03 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) vorgenommen.

Weiterhin wurde auf Basis des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim, eine Verlustübernahme in Höhe von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) erfasst.

Die Zinsaufwendungen beliefen sich auf 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Mio. € angestiegen. Der Anstieg ist auf ein höheres zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2024, insbesondere bedingt durch den höheren Gewinnanteil der SUSS MicroTec SE als Mitunternehmerin, zurückzuführen. Der Veräußerungsgewinn der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. ist lediglich zu 5 Prozent steuerpflichtig (§§ 8b (2) und (3) KStG).

In der SUSS MicroTec SE waren im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 47 (Vorjahr: 40) Mitarbeitende tätig.

Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der SUSS MicroTec SE hängt vor allem von der Entwicklung der Finanz- und Ertragslage wesentlicher Tochtergesellschaften ab. Die Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften ist ausschlaggebend für die Höhe des zinstragenden Nettofinanzierungssaldos der Holding und für die Ausschüttung und Abführung von Ergebnissen an die Muttergesellschaft.

Die Entwicklung der Nettoliquidität des Konzerns wird sich auch 2025 im Wesentlichen in der SUSS MicroTec SE als Finanzierungsholding widerspiegeln, da die Tochtergesellschaften in der Regel nur geringe Cash-Bestände vorhalten. Auf Basis der für den Konzern getroffenen Annahmen ist davon auszugehen, dass sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SUSS MicroTec SE weiterhin erfreulich entwickeln wird. Wir rechnen dabei mit höheren Ergebnisabführungen und Gewinnausschüttungen von den Tochtergesellschaften.

Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 289a HGB und § 315a HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 31. Dezember 2024 belief sich das gezeichnete Kapital des Unternehmens auf 19.115.538,00 € (Vorjahr: 19.115.538,00 €). Das Grundkapital ist in 19.115.538 (Vorjahr: 19.115.538) auf Namen lautende, nennwertlose Stückaktien unterteilt, auf die ein anteiliger Betrag von 1,00 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die Aktionäre haben der Gesellschaft die zur Führung des Aktienregisters erforderlichen Daten zu übermitteln.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nach der Satzung nicht. Wir haben auch keine Kenntnis von dem Bestehen derartiger Vereinbarungen zwischen Aktionären.

Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten

Es besteht zum 31. Dezember 2024 keine Beteiligung am Kapital der SUSS MicroTec SE, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet.

Auf der Internetseite www.suss.com im Bereich Investor Relations sind die aktuellen Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz veröffentlicht.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Soweit die SUSS MicroTec SE im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms Aktien an Mitarbeitende ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitenden unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeitenden können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben. Derzeit gibt es kein Aktienprogramm für Mitarbeitende.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in Artikel 39, 46 SE-VO, § 16 SE-Ausführungsgesetz, den §§ 84 und 85 AktG sowie § 8 der Satzung des Unternehmens geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens sechs Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens sechs Jahre, ist zulässig. Über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern beschließt der Aufsichtsrat mit der einfachen Mehrheit der Stimmen. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, wobei die Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt wird. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden bzw. Sprecher des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. Sprecher ernennen. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, wird das Mitglied in dringenden Fällen auf Antrag eines Beteiligten gerichtlich bestellt. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Über Änderungen der Satzung beschließt die Hauptversammlung. Solche Beschlüsse bedürfen nach § 27 Abs. 1 der Satzung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen oder, sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30. Mai 2028 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach, um bis zu insgesamt 2.500.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen.

Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

a) um Spitzenbeträge auszugleichen;

b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt;

c) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

Auf die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und / oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien darf rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung entfallen. Auf diese Grenze werden Aktien angerechnet, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz ausgegeben oder veräußert werden und die (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden bzw. ausgegeben werden können oder müssen, sofern die Schuldverschreibungen nach dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Der bis Oktober 2026 laufende Konsortialkredit in Höhe von 56 Mio. € enthält ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls eine maßgebliche Änderung der Gesellschaftsverhältnisse eintritt und zwischen den Parteien keine rechtzeitige Einigung über die Fortsetzung des Kreditverhältnisses erzielt wurde.

Sonstige wesentliche Vereinbarungen der SUSS MicroTec SE, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.

Entschädigungsvereinbarung der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es bestehen keine besonderen Regelungen bezüglich der mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte und hieraus resultierenden Kontrollmöglichkeiten, weder durch Einrichtung besonderer Aktiengattungen noch durch Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen. Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Vorschriften über die Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind nicht vorhanden.

Angaben betreffend den Erwerb eigener Aktien

SUSS hat in der Berichtsperiode keine eigenen Aktien erworben.

Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE haben am 17. März 2025 eine gemeinsame Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations im Abschnitt Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung enthält seit dem Geschäftsjahr 2020 auch den Bericht zur Corporate Governance des Unternehmens.

Konzernnachhaltigkeitserklärung

SUSS erstellt eine nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 289b HGB bzw. §§ 315b bis 315c und nutzt als Rahmenwerk für die Berichterstellung die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (ESRS), wie sie im Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 veröffentlicht wurden. Die Konzernnachhaltigkeitserklärung auf der Grundlage der ESRS deckt dabei die Aspekte ab, die entsprechend §289c HGB zumeist in einer nichtfinanziellen Erklärung abgedeckt werden.

Eine Überleitung der wesentlichen Aspekte nach § 289 c Absatz 2 HGB und der für SUSS wesentlichen Themen auf die ESRS-Themen ist in der nachfolgenden Tabelle zu finden.

Zu den wesentlichen Themen legt SUSS gem. § 289c HGB die Informationen offen, die für das Verständnis der Lage von SUSS sowie die Auswirkungen von SUSS auf die Aspekte von Bedeutung sind. Jeder thematische ESRS-Standard beschreibt in eigenen Angaben, die Konzepte und Due-Diligence-Prozesse, die SUSS in Bezug auf die Nachhaltigkeitsaspekte verfolgt und anwendet. Die wesentlichen Risiken, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit verknüpft sind und diese Aspekte / Themen beeinflussen, sind Grundlage der Analyse der Doppelten Wesentlichkeit, die in der Angabe ESRS 2 SBM-3 beschrieben wird.

Die bedeutendsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für uns von Wichtigkeit sind, beschreiben wir in diesem zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" unter der Überschrift "Unternehmenssteuerung". Die Angaben zu den Leistungsindikatoren sind im Falle der Emissionen den Angaben zu ESRS E1-6 zu entnehmen. Über die Entwicklung des Employee Engagement Scores (EES) wird in ESRS S1-5 berichtet. Die Schulungen werden im Abschnitt ESRS G1-3 behandelt.

Gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 sowie den ergänzenden delegierten Rechtsakten veröffentlicht SUSS die entsprechenden Angaben im Kapitel "Angaben zu EU-Taxonomie" in dieser Konzernnachhaltigkeitserklärung.

Die Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde einer freiwilligen Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Anwendung der für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einschlägigen Prüfungsstandards (ISAE 3000 Revised) unterzogen. Dieser Prüfung unterlagen nicht die mit einem ^ gekennzeichneten Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung.

Aspekte gem. § 289c HGB Wesentliche Themen für SUSS Überleitung auf ESRS-Themen
Umweltbelange Klima, Energie, Emissionen Nachhaltige Produkte, Innovation & Technologie, Kreislaufwirtschaft E1 - Klimawandel E5 - Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Arbeitnehmerbelange Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeiterzufriedenheit Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz Aus- & Weiterbildung S1 - Eigene Belegschaft
Sozialbelange Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung Menschenrechte, Verantwortungsvolle Lieferkette S1 - Eigene Belegschaft S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Achtung der Menschenrechte Menschenrechte, Verantwortungsvolle Lieferkette S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Bekämpfung von Korruption und Bestechung Rechtskonformität, Compliance und Informationssicherheit G1 - Unternehmenspolitik
Kein Pflichtaspekt gem. § 289c HGB Kundenzufriedenheit, Produktqualität Unternehmensspezifischer Standard

ESRS-Bericht der SUSS MicroTec SE

Für den Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Grundlagen für die Erstellung Angabe ESRS 2 BP-1: Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Konsolidierungskreis

(ESRS 2 BP-1 5 a; b) Die Nachhaltigkeitserklärung 2024 des SUSS-Konzerns wurde auf konsolidierter Basis erstellt und entspricht dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024. Der Konsolidierungskreis ist im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" im zusammengefassten Lagebericht dargestellt. Im Berichtsjahr haben wir keine in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen von der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen.

Wertschöpfungskette

(ESRS 2 BP-1 5 c) Der SUSS-Konzern entwickelt, fertigt, vertreibt und wartet Anlagen für die Herstellung von Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und verwandte Anwendungen. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette besteht aus Lieferanten, vor allem Herstellern von Ausgangsprodukten und Komponenten für den Anlagenbau, Dienstleistern und Logistikpartnern. Die Lieferanten von SUSS sind weltweit angesiedelt, konzentrieren sich aber auf Europa, die Region Asien und Nordamerika. SUSS verfolgt eine Lieferantenstrategie, die eine unangemessene Konzentration auf Schlüssellieferanten so weit wie möglich vermeidet und für wichtige Komponenten mehrere Bezugswege vorhält. So wollen wir eine zuverlässige Versorgung mit hochwertigen Materialien, wie elektronischen Bauteilen, mechanischen Komponenten und Softwarelösungen sicherstellen. Langfristig ausgerichtete Lieferantenbeziehungen sichern die Qualität und Verfügbarkeit der Ausgangsmaterialien.

Der Anlagenbau erfolgt in Deutschland und Taiwan. Für das Geschäftsmodell spielen weiterhin Forschung und Entwicklung eine wichtige Rolle. SUSS verfolgt einen kundenzentrierten Forschungsansatz, bei dem die Entwicklung der Anlagen in enger Abstimmung mit den Kunden der Halbleiterindustrie und ihren technischen Anforderungen erfolgt. Die Forschungstätigkeit von SUSS wird durch externe Forschungspartner unterstützt. Der Hauptteil der Forschungs- und Entwicklungsarbeit wird in Deutschland an den Standorten Garching und Sternenfels geleistet. Installierte Anlagen werden von uns mit eigenen Service-Leistungen gewartet und mit Upgrades auf einem aktuellen technischen Stand gehalten. SUSS verfolgt einen Vertriebsansatz, in dem Service- und Wartungskomponenten zunehmend den Verkauf der Anlagen ergänzen. Die Aufbereitung und Wiedervermarktung von Gebrauchtanlagen erfolgt projektbezogen und spielt im Geschäftsmodell aktuell eine untergeordnete Rolle.

Der Vertrieb der Anlagen erfolgt durch einen eigenen Fachvertrieb und mit externen Vertriebspartnern und Händlern, um Kunden weltweit zu erreichen. Die Logistik umfasst die globale Planung von Lagerung, Verpackung und Versand an die Kunden.

Mit unseren Produkten und Services adressieren wir unterschiedliche Kunden in der Halbleiterindustrie wie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie die Hersteller von Halbleitern. Die Anlagen werden dabei in unterschiedlichen Prozessschritten im Frontend und Backend der Halbleiterindustrie eingesetzt. Die Kunden von SUSS konzentrieren sich in den Regionen Asien, Nordamerika und Europa.

Wir legen Wert auf die Langlebigkeit unserer Anlagen. Unsere Verantwortung erstreckt sich weiterhin auf die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit sowie auf die Förderung einer adäquaten Entsorgung nach dem Ende der Nutzungsphase unserer Produkte.

Die vorliegende Konzernnachhaltigkeitserklärung, die den Europäischen Berichtsstandard (ESRS) gemäß der Delegierten Verordnung 2023/2772 der Europäischen Kommissionen vom 31. Juli 2023 als Rahmenwerk nutzt, deckt den SUSS-Konzern sowie ausgewählte Aspekte der vorgelagerten Wertschöpfungskette und der nachgelagerten Wertschöpfungskette ab. Dazu gehören in der vorgelagerten Wertschöpfungskette die Beziehungen zu Lieferanten und deren Beschäftigten. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette nehmen wir besonders die Kunden und die Nutzung der Anlagen von SUSS in den Blick. Die Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, folgend: IRO) umfasst die gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.

Das folgende Schaubild visualisiert die Wertschöpfungskette mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie den wesentlichen Interessenträgern im eigenen Geschäftsbetrieb sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Darstellung der Wertschöpfungskette von SUSS

Das Ausmaß, in dem sich Strategien, Maßnahmen, Ziele und Parameter von SUSS auf die Wertschöpfungskette erstrecken, wird in den Abschnitten zu den jeweiligen themenbezogenen Standards beschrieben.

SUSS bezieht in die Berechnung von Parametern über die eigene Nachhaltigkeitsleistung Daten der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ein. Diese Daten werden von SUSS bei den Unternehmen der Wertschöpfungskette direkt durch Abfragen oder aus deren Offenlegungen erhoben sowie von SUSS auf der Grundlage von Sekundärdaten oder Schätzungen ermittelt. Auf Sekundärdaten greift SUSS nur zurück, wenn sich Primärdaten von den Unternehmen der Wertschöpfungskette nicht mit angemessenem Aufwand ermitteln lassen oder von den Unternehmen nicht erhoben werden. Daten aus der Wertschöpfungskette fließen insbesondere bei der Ermittlung des Emissionsinventars im Scope 3 (Abschnitt ESRS E1 - Klimawandel), der Aussagen über die Angestellten in der Wertschöpfungskette (Abschnitt ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) und im Bereich der Menschenrechtsverstöße (Abschnitt ESRS G1 - Unternehmenspolitik) ein.

Transparenz

(ESRS 2 BP-1 5 d) SUSS hat im Berichtsjahr von der Möglichkeit, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, die im Sinne des Berichtsstandards wesentlich sind, auszuschließen, keinen Gebrauch gemacht. Von der Möglichkeit, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen wegzulassen, auch wenn diese im Sinne des Berichtsstandards wesentlich sind, hat SUSS ebenfalls keinen Gebrauch gemacht.

(ESRS 2 BP-1 5 e) Weiterhin nimmt SUSS die Möglichkeit zu Ausnahmen von der Angabepflicht von Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindender Angelegenheiten gemäß Artikel 19a Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der Richtline 2013/34/EU in der Berichtsperiode nicht in Anspruch, um die Interessen von SUSS zu schützen.

Angabe ESRS 2 BP-2: Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

(ESRS 2 BP-2 6) In Teilen des SUSS-Konzerns sind Management-Systeme eingerichtet, die vom europäischen Normungssystem angenommen wurden. An den deutschen Standorten Garching und Sternenfels ist das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Das Umweltmanagementsystem ist an beiden Standorten nach ISO 14001:2015 zertifiziert. Im Februar 2024 wurden die Zertifizierungen an den deutschen Standorten bestätigt. Die durch das Umweltmanagementsystem erhobenen Daten fließen in die Berichterstattung des SUSS-Konzerns in den Abschnitten ESRS E1 Klimawandel und ESRS E5 Kreislaufwirtschaft ein.

Zeithorizonte

(ESRS 2 BP-2 9) SUSS entspricht bei den zugrundeliegenden Zeithorizonten der Nachhaltigkeitserklärung den Vorgaben des European Sustainability Reporting Standard ESRS 1.

Folgende Zeithorizonte gelten entsprechend:

Für den kurzfristigen Zeithorizont: Berichtszeitraum, 1 Jahr

Für den mittelfristigen Zeithorizont: 1 Jahr bis zu 5 Jahren

Für den langfristigen Zeithorizont: mehr als 5 Jahre

Schätzungen zur Wertschöpfungskette

(ESRS 2 BP-2 10 a-d) Im Berichtsjahr hat SUSS zur Berechnung der folgenden Parameter auf Sekundärdaten zurückgegriffen:

Parameter und Referenzkapitel (ESRS 2 BP-2 10 a) Grundlage der Erstellung (ESRS 2 BP-2 10 b) Resultierender Genauigkeitsgrad (ESRS 2 BP-2 10 c) Maßnahmen zur künftigen Verbesserung (ESRS 2 BP-2 10 d)
Energieverbräuche und Energiemix (ESRS E1-5) Für die Länder Südkorea, USA, China, Singapur sowie zu einem geringen Teil für Taiwan wurden die Anteile an fossilen, nuklearen und erneuerbaren Quellen auf Basis vom jeweiligen länderspezifischen Strommix berechnet. Der Genauigkeitsgrad wird durch die Methodik der Berechnung bestimmt und kann nicht quantifiziert werden. Im nächsten Berichtsjahr wird die Abdeckung mit exakten Werten angestrebt
Scope 2-THG-Bruttoemssionen für Südkorea (ESRS E1-6) Verwendung von Schätzwerten für Q4 2024 da zum Der Genauigkeitsgrad wird durch die Methodik der Berechnung bestimmt und kann nicht quantifiziert werden. Im nächsten Berichtsjahr wird die Abdeckung mit exakten Werten angestrebt
Zeitpunkt der Berechnung noch keine Werte für Q4 2024 vorlagen
Scope 3-Emissionen (ESRS E1-6) Anstelle von Primärdaten unserer Kunden wurden die Emissionsfaktoren aus anerkannten Datenbanken (z. B. DEFRA 2024, Ecoinvent 3.11) entnommen. Der Genauigkeitsgrad wird durch die Methodik der Berechnung bestimmt und kann nicht quantifiziert werden. SUSS hat keine Maßnahmen geplant.
Ressourcen Zuflüsse (ESRS E5-4) Daten, die nicht über das ERP-System erhoben werden konnten, wurden anhand von Durchschnittswerten geschätzt. Der Genauigkeitsgrad wird durch die Methodik der Berechnung bestimmt und kann nicht quantifiziert werden. SUSS spricht weiter mit Lieferanten und versucht die Abdeckung durch Primärdaten zu verbessern.
Ressourcen Abflüsse (ESRS E5-5) Daten, die nicht über das ERP-System erhoben werden konnten, wurden anhand von Durchschnittswerten geschätzt. Der Genauigkeitsgrad wird durch die Methodik der Berechnung bestimmt und kann nicht quantifiziert werden. SUSS spricht weiter mit Lieferanten und versucht die Abdeckung durch Primärdaten zu verbessern.

Sofern wir für die Berichterstattung über die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auf indirekte Quellen wie Sekundärdaten oder andere Näherungswerte zurückgegriffen haben, ist dies entsprechend in den relevanten themenbezogenen Standards angegeben.

Dabei stellen wir auch die Gründe dar, aufgrund derer entsprechende Sekundärdaten eingesetzt wurden und beschreiben die Grundlage für deren Erstellung. Dabei wird anhand der Quellenlage auch der Genauigkeitsgrad der Angabe erläutert.

Bei Angaben, für die SUSS auf Sekundärquellen zurückgreift, wird erläutert, wie zukünftig im Austausch mit den Interessenträgern der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette die Abdeckung mit Primärdaten verbessert werden soll.

Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit (ESRS 2 BP-2 11 a)

Die folgenden quantitativen Parameter und Geldbeträge unterlagen dabei in der Berichtsperiode einem hohen Maß an Messunsicherheit:

Parameter (ESRS BP-2 11 a) Quellen der Messunsicherheit (ESRS BP-2 11 b i) Annahmen, Näherungswerte und Beurteilungen (ESRS BP-2 11 b ii)
Energieverbräuche und Energiemix (ESRS E1-5) Fehlende Informationen über die Zusammensetzung des Strommix am Standort Verwendung von statistischen Strommix Angaben für die jeweiligen Länder
Scope 2-THG-Bruttoemssionen für Südkorea (ESRS E1-6) Fehlen von Verbrauchswerten; Verwendung von Schätzwerten Verwendung von Schätzwerten für Q4 2024 da zum Zeitpunkt der Berechnung noch keine Werte für Q4 2024 vorlagen
Gesamte indirekte (Scope 3) THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) (ESRS E1-6) Fehlen von Primärdaten und Verwendung von Sektordurchschnittswerten Verwendung von etablierten Berechnungsmethoden, um fehlende Daten adäquat zu ergänzen
Ressourcen Zuflüsse (ESRS E5-4) Fehlen von Primärdaten; Berechnung auf der Grundlage von eigenen Durchschnittswerten Daten waren im Berichtsjahr nicht mit angemessenem Aufwand zu erheben; Durchschnitte repräsentativ für Gesamtmenge der Zu- und Abflüsse
Ressourcen Abflüsse (ESRS E5-5) Fehlen von Primärdaten; Berechnung auf der Grundlage von eigenen Durchschnittswerten Daten waren im Berichtsjahr nicht mit angemessenem Aufwand zu erheben; Durchschnitte repräsentativ für Gesamtmenge der Zu- und Abflüsse

In der Berichterstattung kennzeichnen wir solche Annahmen und Geldbeträge, die einem hohen Maß an Messunsicherheit unterliegen, sprachlich. Es werden bei den entsprechenden Angaben die Informationen angegeben, die für die Einschätzung der Sachverhalte herangezogen wurden. SUSS arbeitet mit Szenarien, um die Auswirkungen korrekt zu beurteilen. In den Szenarien bewertet SUSS alle relevanten Fakten und Umstände, einschließlich Ereignisse mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit und hoher Auswirkung, von denen vernünftigerweise anzunehmen ist, dass sie einen Einfluss auf die Entwicklung der Angaben haben könnten. Die monetären Grundlagen der Szenarien werden, so erforderlich, aus den Finanzkennzahlen des Konzernabschlusses übergeleitet.

(ESRS 2 BP-2 11 b) Bei der Angabe der Annahmen und Geldbeträge geben wir die Quellen der Messunsicherheiten an, die beispielsweise durch das Eintreten oder Ausbleiben eines Ereignisses, einer veränderten Datenlagen in der Wertschöpfungskette oder neuen Messverfahren, zukünftig entstehen könnten.

Bezüglich der Quellen zur Berechnung der gesamten indirekten Scope 3-THG-Emissionen verweisen wir auf Kapitel E1-6. Bezüglich der Quellen zur Berechnung der Ressourcen Zuflüsse verweisen wir auf Kapitel E5-4, für die Quellen zur Berechnung der Ressourcen Abflüsse verweisen wir auf Kapitel E5-5.

Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

(ESRS 2 BP-2 13) SUSS erstellt die Konzernnachhaltigkeitserklärung erstmals auf der Grundlage der Europäischen Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der die Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzen und die in Deutschland anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben ergänzen soll. Für den Berichtszeitraum 2024 hat SUSS den ESRS als Rahmenwerk genutzt, um den Offenlegungspflichten von §§ 315b und 315c HGB i.V.m. § 289c HGB zu entsprechen. Da SUSS erstmals ein vollständig neues Rahmenwerk nutzt, konzentriert sich der Vergleich der Veränderungen auf die Darstellung der wesentlichen Veränderungen zum Bericht der Vorperiode, welcher gemäß dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) verfasst wurde. Diese Änderungen umfassen insbesondere:

die Aufnahme einer Nachhaltigkeitserklärung des SUSS-Konzerns, der entsprechend den Anforderungen der ESRS strukturiert ist, in den Konzernlagebericht;

neue Angaben und Metriken, wie von den ESRS vorgeschrieben, einschließlich Beschreibungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Strategien, Maßnahmen und Zielvorgaben zu deren Bewältigung;

die Bewertung der Klimarisiken und -chancen nach TCFD-Bewertung mit unterschiedlichen Szenarien;

die Anpassung und verursachungsgerechte Aufschlüsselung von Emissionen in Scope 1 und 2 sowie eine Verbesserung der Datenqualität. Die Berechnung der Treibhausgasemissionen wurde bei der Kategorie 3.1 Eingekaufte Waren- und Dienstleistungen von ausgabenbasiert überwiegend auf gewichtsbasiert umgestellt.

Die wesentlichen Scope 3-Emissionen der nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden neu aufgenommen. Nähere Informationen hierzu finden sich im themenbezogenen Standard ESRS E1 Klimawandel.

SUSS hat im Geschäftsjahr 2023 damit begonnen, eine umfassende Analyse im Hinblick auf lieferkettenbezogene Risiken durchzuführen. Auf dieser Grundlage wurden im Jahr 2024 länder- und branchenbezogene Risiken in Bezug auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie Umweltschutz bei unmittelbaren Lieferanten untersucht.

Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung verändert sich mit den erstmals freiwillig anzuwendenden Vorschriften an vielen Stellen. Sofern sich im Vergleich zu den Kennzahlen der Vorperiode^ erhebliche Veränderungen ergeben, wird dies bei der entsprechenden Angabe dargestellt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der SUSS soll durch die Anwendung eines einheitlichen Rahmenwerks vergleichbar zu Berichten ähnlicher Unternehmen werden. So soll die neue Form der Berichterstattung einen direkten Vergleich zwischen Unternehmen ermöglichen.

Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen

(ESRS 2 BP-2 14) SUSS liegen keine Hinweise vor, dass es in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Vorperiode zu wesentlichen Fehlern gekommen ist.

Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

(ESRS 2 BP-2 15) Bei einzelnen Angaben in Zusammenhang mit dem ESRS E1 Klimawandel stützt sich SUSS auf die Berichtsempfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Nähere Informationen hierzu finden sich in der Offenlegung gemäß dem themenbezogenen Standard ESRS E1 - Klimawandel im Abschnitt "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen".

Informationen, die mittels Verweis in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden

(ESRS 2 BP-2 16) Einige Angaben sind mittels Verweis einbezogen. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. An Stellen, an denen der Bericht auf andere Teile des zusammengefassten Lageberichts verweist, ist dies zudem sprachlich gekennzeichnet.

Angabepflicht Verweis
BP-1: Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsbericht Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" im zusammengefassten Lagebericht
GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Erklärung zur Unternehmensführung
GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Erklärung zur Unternehmensführung
GOV-5: Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Abschnitt "Chancen- und Risikobericht" im zusammengefassten Lagebericht
DR SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" im zusammengefassten Lagebericht
ESRS E1-1 16 e Abschnitt "EU-Taxonomie" im zusammengefassten Lagebericht
Unternehmensspezifischer Standard Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" im zusammengefassten Lagebericht

Governance

Angabe ESRS 2 GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Informationen über die Zusammensetzung und Diversität der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

(ESRS 2 GOV-1 21 a) Der SUSS-Konzern wird von der SUSS MicroTec SE als Muttergesellschaft kontrolliert. Die SUSS MicroTec SE ist eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea) und unterliegt neben dem deutschen Aktienrecht den vorrangig anzuwendenden europäischen SE-Regelungen und dem deutschen SE-Ausführungsgesetz. Das Unternehmen verfügt über eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen und verfolgen das gemeinsame Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.

Der Vorstand der SUSS MicroTec SE besteht satzungsgemäß aus mindestens zwei Mitgliedern. In der Berichtsperiode gehörten dem Vorstand drei Mitglieder an, zwei Mitglieder sind männlich und ein Mitglied ist weiblich.

Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus fünf Mitgliedern. In der Berichtsperiode gehörten dem Gremium zwei weibliche und drei männliche Mitglieder an.

Vorstand Aufsichtsrat
Anzahl der geschäftsführenden Mitglieder 3
Anzahl der nicht-geschäftsführenden Mitglieder 5

Die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben.

(ESRS 2 GOV-1 21 b) In der Berichtsperiode waren keine Vertreter von Beschäftigten oder anderer Arbeitskräfte im Kontrollgremium vertreten.

(ESRS 2 GOV-1 21 c) Beide Gremien, Aufsichtsrat und Vorstand, verfügen über ein großes Maß an Erfahrung über die Sektoren, Produkte und geografischen Standorte, in denen SUSS aktiv ist. Für den Vorstand und Aufsichtsrat verteilte sich in der Berichtsperiode die Expertise wie folgt.

Sektoren Produkte Geografische Standorte
Vorstand
Burkhardt Frick (Vorstandsvorsitzender) ✔✔✔ ✔✔✔ ✔✔✔
Dr. Cornelia Ballwießer (Finanzvorständin) ✔✔
Dr. Thomas Rohe (Operations Vorstand) ✔✔✔ ✔✔✔ ✔✔✔
Aufsichtsrat
Dr. David Dean (Aufsichtsratsvorsitzender) ✔✔✔ ✔✔✔
Dr. Myriam Jahn (Stellvertretende Vorsitzende) ✔✔ ✔✔ ✔✔
Dr. Bernd Schulte (Aufsichtsratsmitglied) ✔✔✔ ✔✔✔ ✔✔✔
Jan Smits (Aufsichtsratsmitglied) ✔✔✔ ✔✔✔ ✔✔✔
Prof. Dr. Mirja Steinkamp (Aufsichtsratsmitglied) ✔✔
✔✔✔ verfügt über Expertenwissen und ist aufgrund der durch vorhandene Qualifikation, Fortbildungen sowie gegebenenfalls langjähriger Tätigkeit als Aufsichtsrat erworbenen Erfahrung in der Lage, einschlägige Sachverhalte nachzuvollziehen, einzuordnen und informierte Entscheidung zu treffen.
✔✔ verfügt über erweiterte Expertise und ist aufgrund der durch vorhandene Qualifikation, Fortbildungen sowie gegebenenfalls langjährige Tätigkeit als Aufsichtsrat erworbenen Erfahrung in der Lage, einschlägige Sachverhalte nachzuvollziehen, einzuordnen und informierte Entscheidung zu treffen.
verfügt über Grundkenntnisse in dem jeweiligen Bereich, die es ermöglichen, einschlägige Sachverhalte nachzuvollziehen und informierte Entscheidungen treffen zu können.

Die in der Tabelle dargestellten Einschätzungen des Vorstands basieren auf einer Selbsteinschätzung auf der Grundlage des Lebenslaufs, der Erfahrungen und Fortbildungen des Vorstands. Zudem sind für den Aufsichtsrat und den Vorstand bereits in der Erklärung zur Unternehmensführung die Erfahrungen und Kenntnisse umfangreich offengelegt. Die vom ESRS geforderte Angabe "Sektoren" entspricht der Angabe "Erfahrung im Halbleiter- und Halbleiter-Equipment-Sektor". Die Angabe "Produkte" entspricht der Angabe "Expertise in Produktion im Maschinen- und Anlagenbaugeschäft". Die Angabe "Geografische Standorte" wird durch die Angabe "Internationale Erfahrung in den Hauptabsatzmärkten von SUSS" abgedeckt. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite www.suss.com im Abschnitt "Investor Relations" im Bereich "Corporate Governance" veröffentlicht.

(ESRS 2 GOV-1 21 d) Bei der Besetzung der Gremien würdigen Aufsichtsrat und Vorstand das Kriterium der Diversität. Der Vorstand bestand zum Stichtag 31. Dezember 2024 aus einem weiblichen Mitglied und zwei männlichen Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehörten zwei weibliche und drei männliche Mitglieder an.

2024
Diversität Vorstand Aufsichtsrat
Anteil Männer 66,7 % 60,0 %
Anteil Frauen 33,3 % 40,0 %

(ESRS 2 GOV-1 21 e) Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und haben gegenüber der Gesellschaft eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind der Anteilseignerseite zugeordnet. Der Anteil der unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß DCGK und eigener Erklärung beträgt zum 31. Dezember 2024 100 Prozent.

Informationen über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

(ESRS 2 GOV-1 22 a) Für die Identifizierung und die Beurteilung der Auswirkungen Risiken und Chancen waren im Berichtsjahr der Vorstand zuständig. Der ESG-Ausschuss hat ihn dabei beraten und mit dem Vorstand die Sachverhalte diskutiert. Der Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat haben sich mit der Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen beschäftigt.

(ESRS 2 GOV-1 22 b) Die Gesamtverantwortung für das Thema Nachhaltigkeit liegt beim Vorstand. Laut Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand war das Thema ESG (Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), in dem die Auswirkungen, Risiken und Chancen betrachtet werden, im Berichtsjahr dem Geschäftsbereich der Finanzvorständin Dr. Cornelia Ballwießer zugeordnet.

Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte einen ESG-Ausschuss gebildet. Die Mitglieder des Ausschusses verfügen über eine umfangreiche Expertise in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Der Ausschuss bündelt die Expertise und unterstützt durch seine Vorbereitung die Befassung des gesamten Aufsichtsrats mit den Themen mit Nachhaltigkeitsbezug. Der ESG-Ausschuss berät den Vorstand zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsprogrammen sowie zu den Leitlinien des Unternehmens in den Bereichen Soziales und Governance. In dieser Funktion trägt er zum Management der Risiken und Chancen bei. Der Prüfungsausschuss überwacht die vom Vorstand etablierten Umwelt- und Nachhaltigkeitsprogramme sowie Leitlinien des Unternehmens in den Bereichen Soziales und Governance und trägt somit zur Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen bei.

Ein fachabteilungsübergreifendes Team, in dem Mitglieder des Vorstands und unterschiedlicher Unternehmensfunktionen regelmäßig zusammenkommen (ESG-Kernteam), bündelt unter der Leitung einer ESG-Managerin alle Informationsflüsse, die sich mit den Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Nachhaltigkeitsbezug beschäftigen. Im ESG-Kernteam werden durch die Besetzung alle Fachabteilungen und Funktionen mit Nachhaltigkeitsbezug einbezogen. Vertreterinnen und Vertreter der Bereiche Personal, Recht, Facility-Management, Qualitätsmanagement, Einkauf, Vertrieb, Operations, Investor Relations und IT entwickeln Initiativen und unterstützen bei der Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen und Überwachung der Zielerreichung. Ebenso erarbeitet das ESG-Kernteam neue Maßnahmen und Initiativen. Das ESG-Kernteam trifft sich zweimonatlich und wird von der ESG-Managerin koordiniert.

Um die Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit des SUSS-Konzerns zu überwachen, wurde ein Risikomanagementsystem unter dem Vorstand etabliert, das bereits im "Chancen- und Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts beschrieben wurde. Das Konzernrisikomanagement wird von einem Risikomanager geleitet, der quartalsweise und auch anlassbezogen an den Vorstand berichtet.

Da die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Leit- und Richtlinien einen Beitrag zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen leisten kann, erfüllt das Compliance Management System (CMS) eine wichtige Funktion. Umgesetzt wird das CMS durch die zentrale Compliance-Organisation, die von der zentral eingerichteten Funktion der Compliance-Beauftragten geführt wird. Die Compliance-Beauftragte berichtet direkt an den Vorstand. Beraten und in der Umsetzung erforderlicher Compliance-Aktivitäten unterstützt wird die Compliance-Beauftragte durch das regelmäßig tagende Compliance-Komitee.

(ESRS 2 GOV-1 22 c i) Der Bereich der Governance ist als einer der Teilbereiche des Themas ESG in der Berichtsperiode ebenfalls bei der Finanzvorständin des SUSS-Konzerns verankert. Teilaufgaben im Bereich der Governance, wie beispielsweise die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Berichtspflichten, sind auf unterschiedliche Fachabteilungen und Verantwortliche übertragen. Dazu gehören mit Blick auf die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Risikomanagement-Beauftragte und das Risiko-Komitee, die Compliance-Beauftragte und die Beauftragten für das interne Kontrollsystem. Die Gesamtverantwortung liegt weiterhin beim Vorstand.

(ESRS 2 GOV-1 22 c ii) Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt den Informationsaustausch der Mitglieder des Vorstands, die sich über wesentliche Aspekte ihrer Arbeit fortlaufend informieren. Der Vorstandsvorsitzende wird von allen Vorstandsmitgliedern über die Entwicklungen in deren Ressorts informiert. Für die Fachabteilungen, den Risikomanagement- und IKS-Beauftragten, die Compliance-Beauftragte und das abteilungsübergreifende ESG-Kernteam bestehen regelmäßige Berichts- und Informationspflichten gegenüber dem Gesamtvorstand und einzelnen Vorstandsmitgliedern. Der Austausch erfolgt im Falle des Konzernrisikomanagements einmal im Quartal zusammen mit dem Bericht über das Interne Kontrollsystem (IKS). Mindestens einmal jährlich werden die Ergebnisse dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgestellt. Die Compliance-Beauftragte berichtet mindestens jährlich sowie anlassbezogen an den Vorstand. Das ESG-Kernteam tauscht sich bei den alle zwei Monate stattfindenden Abstimmungen mit dem Vorstand aus.

Gegenüber dem Aufsichtsrat erfüllt der Vorstand unter Einbindung der Fachabteilungen und Verantwortlichen des ESG-Kernteams umfangreiche Berichtspflichten, die ebenfalls in der Geschäftsordnung des Vorstands festgehalten sind.

(ESRS 2 GOV-1 22 c iii) Die Berichterstattung und die Überwachung der Auswirkungen und Risiken ist zentral im Risikomanagement zusammengefasst. Der Risikomanager wird in seiner Aufgabe von den jeweiligen Risikoverantwortlichen des Konzerns unterstützt. Sie wenden die Kontrollsysteme und Verfahren an, mit denen Auswirkungen und Risiken überwacht werden. Die Prüfung des IKS erfolgt im Rahmen der einzelnen Audits durch die Interne Revision. Chancen werden durch den Vorstand und das operative Management-Team fortlaufend betrachtet.

(ESRS 2 GOV-1 22 d) Die Ziele in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen werden entweder durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben festgelegt oder im Falle freiwilliger Verpflichtungen vom Vorstand definiert. Der Vorstand legt die Ziele in Rücksprache und nach Vorbereitung durch die ESG-Managerin und das ESG-Kernteam fest.

Um die Erreichung der Ziele nachzuvollziehen, informieren die verantwortlichen Fachabteilungen im Rahmen des konzernweiten Berichtswesens über das ESG-Kernteam den Vorstand regelmäßig über die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele und die Entwicklung wesentlicher Parameter.

Verfügbarkeit geeigneter Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

(ESRS 2 GOV-1 23 a) Das fundierte Fachwissen der Vorstände der SUSS MicroTec SE zu Nachhaltigkeitsthemen basiert auf laufenden Informationen zu aktuellen Entwicklungen durch die Fachabteilungen von SUSS und der Vernetzung des Vorstands mit Branchenexperten und Beratern. Die vielfältigen Kontakte des Vorstands und die Erfahrung des Gremiums bilden die Basis für Einschätzungen zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats bilden sich eigenverantwortlich weiter und halten ihr Fachwissen, gerade auch im Bereich der Nachhaltigkeit, auf einem aktuellen Stand. Im Aufsichtsrat verfügen insbesondere die Mitglieder des Prüfungsausschusses wie auch des ESG-Ausschusses über einschlägiges Fachwissen zu Nachhaltigkeitsaspekten. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses verfügt darüber hinaus über einschlägiges Fachwissen zur Prüfung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. deren Berichterstattung. Das relevante Fachwissen der Mitglieder des Aufsichtsrats beruht auf ihrer langjährigen beruflichen Erfahrung, ihrer Erfahrung aus anderen Aufsichtsratsmandaten sowie auf individuellen Fort- und Weiterbildungen. Weitere Informationen zu den Qualifikationen der Mitglieder des Aufsichtsrats sind in der Erklärung zur Unternehmensführung der SUSS MicroTec SE und den Lebensläufen der Mitglieder des Aufsichtsrats offengelegt.

(ESRS 2 GOV-1 23 b) Die Kenntnisse und Fähigkeiten des Vorstands und des Aufsichtsrats sind entsprechend durch ein Umfeld geprägt, in dem die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen mit denen von SUSS vergleichbar sind. Um zu beurteilen, ob die Fähigkeiten und das Wissen im Aufsichtsrat ausreichend sind, überprüft der Aufsichtsrat jährlich das Anforderungsprofil des Aufsichtsrats, um möglicherweise entstandene Bedarfe zu identifizieren.

Bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die Kandidatinnen und Kandidaten mit ihrer Expertise das Vorstandsgremium passend ergänzen. Auch bei den Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat an die Hauptversammlung schlägt der Aufsichtsrat Kandidaten vor, die mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeit eines Halbleiterausrüsters vertraut sind.

Angabe ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

(ESRS 2 GOV-2 26 a) Der Vorstand würdigt bei der Führung der Gesellschaft das Thema Nachhaltigkeit als ein wichtiges Entscheidungskriterium. Der Vorstand greift für seine Meinungsbildung auf eigenes Wissen und Erfahrungen sowie auf die Fachabteilungen des SUSS-Konzerns zu. Die Fachabteilungen berichten dem Vorstand in unterschiedlichen Formaten über wesentliche Ereignisse und Entwicklungen mit Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten und stehen dem Vorstand für Rückfragen zur Verfügung. Als zentrale Schnittstelle ist die Position einer ESG-Managerin geschaffen worden. Der Vorstand erhält von der ESG-Managerin Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, den Fortschritten bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Umgang mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, den nichtfinanziellen Steuerungsgrößen sowie zu laufenden aktuellen Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Dabei wird auch der Stand der Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit thematisiert.

Der Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE wird regelmäßig durch den Vorstand über die Entwicklung des SUSS-Konzerns informiert. Die Berichte an den Aufsichtsrat erfolgen mindestens einmal im Quartal in den ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats. Die Informationen an den Aufsichtsrat umfassen dabei auch Themenkomplexe aus dem Bereich Nachhaltigkeit. Der ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats wird in drei Sitzungen pro Jahr durch den Vorstand und Vertreterinnen und Vertreter der Fachabteilungen von SUSS über wesentliche Entwicklungen informiert. Darüber hinaus steht der Aufsichtsrat mit seinen Ausschüssen in engem Austausch mit dem Vorstand außerhalb der Sitzungen. Über die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand berichtet SUSS umfangreich in der Erklärung zur Unternehmensführung. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist unter www.suss.com im Abschnitt "Investor Relations" im Bereich "Corporate Governance" veröffentlicht.

Das ESG-Kernteam tritt sechs Mal im Jahr zusammen und informiert das für ESG verantwortliche Vorstandsmitglied sowie den Vorstand Operations über die wesentlichen Entwicklungen. Der ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats wird drei Mal im Jahr vom Vorstand sowie der ESG-Managerin über die Entwicklung im Bereich der Nachhaltigkeit informiert.

Über die wesentlichen Risiken und Chancen wird der Vorstand vier Mal im Jahr in den quartalsweise stattfindenden Risiko-Meetings informiert. Darüber hinaus bestehen Regelungen, bei welchen Anlässen der Vorstand anlassbezogen zu informieren ist.

Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats befassen sich mindestens einmal im Jahr mit den vom Vorstand eingerichteten Risiko- und Chancenmanagementsystem und fassen über die Angemessenheit und Wirksamkeit des Systems Beschluss und berichten hierüber im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts.

Der Aufsichtsrat wird regelmäßig durch den Vorstand über aktuelle Nachhaltigkeitsthemen informiert. Darüber hinaus befasst sich der Aufsichtsrat in zwei Ausschüssen mit dem Thema Nachhaltigkeit:

Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich regelmäßig mit regulatorischen Neuerungen und Anforderungen im Bereich der Prüfung der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird vom Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat im Rahmen seiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts geprüft. Der Prüfungsausschuss befasst sich darüberhinaus in seinen Sitzungen regelmäßig mit der Aufbau- und Funktionsprüfung der Corporate Governance Systeme und somit auch mit der Überwachung des Risiko- und Chancenmanagementsystems, welches die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Nachhaltigkeitsthemen erfasst. Die Arbeit des Prüfungsausschusses ist im Bericht des Aufsichtsrats und der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt.

ESG-Ausschuss: Der ESG-Ausschuss berät den Vorstand bei der Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Er berät zudem bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und schlägt die nichtfinanziellen Ziele für die Zielfestlegungen im Rahmen der Vorstandsvergütung vor. Der ESG-Ausschuss tagt grundsätzlich dreimal im Jahr.

(ESRS 2 GOV-2 26 b) Der Grundsatz der Geschäftsführung ist es, das Unternehmen mit Blick auf die Auswirkungen nachhaltig zu entwickeln und die Chancen von SUSS bei einem angemessenen Risikoprofil zu nutzen. Der Vorstand würdigt bei seinen Entscheidungen alle wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen und bringt diese im Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und anderer Interessenträger in einen angemessenen Ausgleich. Dieser Ansatz liegt auch dem Risikomanagement-Prozess zu Grunde und wird in Geschäftsentscheidungen und bei wichtigen Transaktionen ebenfalls berücksichtigt.

(ESRS 2 GOV-2 26 c) Im Geschäftsjahr 2024 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat insbesondere mit den folgenden Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst:

IRO-Cluster

Wesentliches Thema Klima, Energie und Emissionen - Erderwärmung und extreme Wetterereignisse

Wesentliches Thema Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit - Zufriedenheit der Mitarbeitenden

Menschenrechte, Verantwortungsvolle Lieferkette - Potenzielle Menschenrechtsrisiken

Wesentliches Thema Kundenzufriedenheit, Produktqualität - Qualität, Zuverlässigkeit, Performance unserer Anlagen

Rechtskonformität und Informationssicherheit - Datenschutz und präventive Maßnahmen bzgl. Cyberangriffen

Angabe ESRS 2 GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Informationen über die Strategien zu nachhaltigkeitsbezogenen Anreiz- und Vergütungssystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

(ESRS 2 GOV-3 29 a) Der Aufsichtsrat stellt das Vergütungssystem für den Vorstand auf. Die Grundzüge des jeweils gültigen Vergütungssystems für den Vorstand und Aufsichtsrat sind in dem jährlich zu erstellenden Vergütungsbericht beschrieben. Der Europäische Berichtsstandard erfordert eine vollständige Wiedergabe dieser Charakteristika.

"I. Grundzüge des Vergütungssystems 2022

Vor dem Hintergrund der regulatorischen Novellierungen hat der Aufsichtsrat von SÜSS MicroTec im Jahr 2022 das damalige Vergütungssystem 2021 für den Vorstand überprüft und an den erforderlichen Stellen weiterentwickelt und das Vergütungssystem 2022 erarbeitet. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Strategieorientierung weiter gestärkt und Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt.

Strategieorientierung

Das Vorstandsvergütungssystem 2022 leistet in seiner Gesamtheit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Geschäftsstrategie von SÜSS MicroTec. Dies wird sichergestellt, indem auf den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg bezogene Leistungskriterien definiert und diese mit anspruchsvollen jährlichen und mehrjährigen Zielsetzungen versehen werden. Die kurzfristige variable Vergütung ist vornehmlich an den finanziellen Leistungskriterien Umsatz und Jahresüberschuss ausgerichtet. Die langfristige variable Vergütung basiert unter anderem auf den finanziellen Leistungskriterien Umsatzwachstum und Return on Capital Employed. Damit wird die Ausrichtung der Vorstandstätigkeit auf organisches Wachstum, Profitabilität und Rentabilität gefördert.

Leistungsorientierung

Das Vergütungssystem 2022 ist so ausgestaltet, dass es adäquate und ambitionierte Leistungsanreize für die Vorstandsmitglieder setzt. Die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile bilden bei hundertprozentiger Zielerreichung einen wesentlichen Anteil an der Gesamtvergütung. Somit steht die individuelle Vergütung eines jeden Vorstandsmitglieds in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Aufgaben und Leistungen sowie zur Lage der Gesellschaft.

Nachhaltigkeit

Ein wesentlicher Aspekt innerhalb der Geschäftsstrategie von SÜSS MicroTec ist die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft. Um die Vergütung an die langfristige Entwicklung von SÜSS MicroTec zu knüpfen, macht die langfristige variable Vergütung einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung aus und übersteigt die kurzfristige variable Vergütung. Durch die Integration von Nachhaltigkeitszielen in die kurzfristige variable Vergütung werden zudem soziale und ökologische Aspekte in den Blick genommen und somit nachhaltiges Handeln der Gesellschaft gefördert. Dies steht im Einklang mit dem klaren Fokus auf Zukunftstechnologien und der Strategie, in den relevanten Märkten durch organisches Wachstum eine führende Position einzunehmen.

Kapitalmarktorientierung

Durch die aktienbasierte Gestaltung der langfristigen variablen Vergütung in Form eines Performance Share Plans und die Integration des an der Entwicklung des Aktienkurses von SÜSS MicroTec orientierten Leistungskriteriums Total Shareholder Return (TSR) im Vergleich zum TSR von zwei Indizes wird den Interessen der Aktionäre in besonderer Weise Rechnung getragen. Bei der Entwicklung des neuen Vergütungssystems (Vergütungssystem 2022) von SÜSS MicroTec wurden zudem stets die Interessen der Vorstände, Mitarbeitende, Kunden und weiterer wichtiger Interessensträger im Blick behalten. Letztlich waren Klarheit und Verständlichkeit wichtige Kriterien bei der Überarbeitung des Vergütungssystems 2021. Das neue Vergütungssystem 2022 von SÜSS MicroTec befolgt die Vorgaben des Aktiengesetzes in der Fassung des ARUG II. Zudem finden die Empfehlungen des DCGK 2020 Berücksichtigung."

Die Leistung des Vorstands wird im Sinne der ESRS anhand von Zielen bewertet. Der Folgeabschnitt erläutert die Parameter dieser Ziele.

Das Vergütungssystem 2022 für den amtierenden Vorstand und das Vergütungssystem 2021 für zwei ehemalige Vorstände der SUSS MicroTec SE sind auf der Website www.suss.com im Bereich "Investor Relations" im Abschnitt "Corporate Governance" veröffentlicht.

(ESRS 2 GOV-3 29 b) Die Leistung des Vorstandes in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogenen Ziele wird anhand spezifischer Ziele festgelegt. Folgende Kategorien für nachhaltigkeitsbezogene Ziele werden für das STI und LTI im Vergütungssystem 2022^ genannt.

Bereich Mögliche Ziele für STI und LTI 1
Umwelt Reduktion von CO 2 e -Emissionen
Umwelt Optimierung des Ressourceneinsatzes
Umwelt Reduktion von Abfällen
Umwelt Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)
Soziales Mitarbeiterzufriedenheit und -entwicklung
Soziales Diversity
Soziales Inklusion
Soziales Arbeitssicherheit und Gesundheit
Unternehmensführung (Governance) Compliance, insbesondere Vorbeugung gegen Korruption und Bestechung
Unternehmensführung (Governance) Risikomanagement
Unternehmensführung (Governance) Nachhaltige Lieferketten (Responsible Supply Chain)
Unternehmensführung (Governance) Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
Unternehmensführung (Governance) Berichterstattung und Kommunikation

1 Vergleiche Vergütungssystem 2022 der SUSS MicroTec SE

Die nachhaltigkeitsbezogenen Ziele für das STI werden jährlich durch den Aufsichtsrat für das Zieljahr aufgestellt und nach Jahresablauf überprüft. Im Berichtsjahr waren die folgenden STI für die Vergütung des Vorstandes gültig:

Environmental

1 Nachhaltigkeitsziel: Ziel ist es, als Grundlage für den "Netto-Nullpfads" des Konzerns ein Konzept zur Bilanzierung von Treibhausgasen und Berechnung vom Product Carbon Footprint (inkl. Scope 3) zu entwickeln, welches die erforderlichen Prozesse, Verantwortlichkeiten und technischen sowie organisatorischen Voraussetzungen adressiert.

Schwellenwert für 50 % Zielerreichung Das Konzept ist für Deutschland entwickelt und dokumentiert
Zielwert für 100 % Zielerreichung Das System ist gruppenweit entwickelt und dokumentiert.
Cap-Wert für 200 % Zielerreichung Der Zeitpunkt von "Netto-Null" ist spätestens 2050. Die Maßnahmen und Meilensteine auf dem Weg liegen für die nächsten 3 Jahre fest.

Social

2 Nachhaltigkeitsziel: : Für eine erhöhte Attraktivität für (potenzielle) Mitarbeitende wird basierend auf einem professionellen Ansatz ein konzernweites Kennzahlensystem im Wettbewerbsvergleich (Benchmarking) im Einklang mit den ESRS entwickelt (über den bisherigen Pulse Check hinaus z. B. mit Unterstützung von Qualtrics).

Schwellenwert für 50 % Zielerreichung Das System ist eingeführt und eine erste Umfrage durchgeführt.
Zielwert für 100 % Zielerreichung Das System ist gruppenweit eingeführt und eine erste Umfrage hat konzernweit stattgefunden.
Cap-Wert für 200 % Zielerreichung Vorrausetzungen für Verbesserungsmaßnahmen auf Basis der Umfrage sind eingeführt.

Die nachhaltigkeitsbezogenen Ziele für das LTI werden jährlich durch den Aufsichtsrat für eine Leistungsperiode von drei Jahren festgelegt. Die folgenden LTI waren im Berichtsjahr 2024 aktiv.

LTI-Tranche der Performance-Periode 2023-2025:

Nachhaltigkeitsziel: Verbesserung der Nachhaltigkeitsratings von SUSS MicroTec

Schwellenwert für 50 % Zielerreichung Keine Verschlechterung der Ratings bei ISS und Sustainalytics (Basis: 2022 / Anfang 2023) sowie ein Mittelfeldrating bei EcoVadis oder einer äquivalenten Rating-Agentur
Zielwert für 100 % Zielerreichung Erfüllung von vorgenannten Schwellenwert-Zielen zuzüglich: Rating hat sich bei einer der drei oben aufgeführten Rating-Agenturen um eine Kategorie (gegenüber 2022 / Anfang 2023) verbessert
Cap-Wert für 200 % Zielerreichung Erfüllung von vorgenannten Schwellenwert-Zielen zuzüglich: Rating hat sich für zwei der drei oben aufgeführten Rating-Agenturen um eine Kategorie gegenüber 2022 / Anfang 2023 verbessert

LTI-Tranche der Performance-Periode 2024-2026:

Nachhaltigkeitsziel: Der internationale Scope 1, 2 und 3- CO 2 e -Verbrauch der SUSS-Gruppe betrug 2022 ca. 160.000 t. Mit Hilfe von nachhaltigen Produkten, von Innovation und Technologie und Berücksichtigung von Kreislaufwirtschaft kann der CO 2 e -Footprint von SUSS nachhaltig gesenkt werden. Hierbei spielt der Product Carbon Footprint eine entscheidende Rolle: er sollte langfristig für jede Produktgruppe ermittelt entwickelt werden. Typische Use-Cases bei Kunden werden von der Spezifikation des Gerätes abgeleitet. Die tatsächliche Anwendung beim Kunden kann abweichen.

Schwellenwert für 50 % Zielerreichung Die Voraussetzungen zur Berechnung des Product Carbon Footprints (Scope 1, 2 und 3) sind geschaffen (z. B. entsprechende Softwarelösung, Berücksichtigung bei der Lieferantenauswahl für Neuteile, CO 2 e Abschätzungen für den BOM, Annahmen zu Customer Use-Cases, etc.).
Zielwert für 100 % Zielerreichung Der Product Carbon Footprint (Scope 1, 2 und 3) ist für ein Pilot Projekt ermittelt.
Cap-Wert für 200 % Zielerreichung Der Product Carbon Footprint (Scope 1, 2 und 3) ist für alle aktuellen Anlagen ermittelt (d. h. Anlagen, die nicht abgekündigt und voraussichtlich bis mindestens Ende 2029 bestellbar sind).

Weitere Informationen zur Vergütung des Vorstandes werden im Vergütungsbericht 2024 für die SUSS MicroTec SE offengelegt.

(ESRS 2 GOV-3 29 c) Der Aufsichtsrat legt die auf Nachhaltigkeit bezogene Zielwerte jährlich fest. Entsprechend sind die nachhaltigkeitsbezogenen Leistungsparameter als Leistungsrichtwerte zu betrachten und in die Vergütungspolitik einbezogen.

(ESRS 2 GOV-3 29 d) Die Leistung des Vorstandes wird unter anderem, anhand von spezifischen nachhaltigkeitsbezogenen Zielen bewertet. Der Anteil der Ziele mit Nachhaltigkeitsbezug innerhalb der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beträgt 15 Prozent. Das STI soll insgesamt 15 bis 30 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen.

Das nachhaltigkeitsbezogene Ziel des LTI soll 25 Prozent der langfristigen variablen Vergütung ausmachen. Das LTI soll insgesamt 30 bis 40 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen.

(ESRS 2 GOV-3 29 e) Das Vergütungssystem wird gemäß § 87a (1) Aktiengesetz durch den Aufsichtsrat beschlossen und spätestens alle vier Jahre der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Die in der Berichtsperiode anzuwendenden Vergütungssysteme (Vergütungssystem 2022 für alle amtierenden Vorstände sowie für zwei ehemalige Vorstände das Vergütungssystem 2021) zur Vergütung des Vorstands wurde vom Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE beschlossen und jeweils von der ordentlichen Hauptversammlung der SUSS MicroTec SE gebilligt. Es ist auf der Website der Gesellschaft www.suss.com im Bereich "Investor Relations", im Abschnitt "Corporate Governance".

Angabe ESRS 2 GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht

Übersicht über die in seiner Nachhaltigkeitserklärung bereitgestellten Informationen über das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht

(ESRS 2 GOV-4 30-33) SUSS hat mit einem mehrstufigen Verfahren die Auswirkungen, Risiken und Chancen seiner Geschäftstätigkeit anhand der OECD-Leitsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ermittelt. Die Grundsätze einer verantwortungsvollen Geschäftsführung (Responsible Business Conduct, RBC) sind bei SUSS fest etabliert und werden in Managementsystemen wie dem Compliance Management System, dem Chancen und Risikomanagement und dem IKS umgesetzt. Die Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Unternehmen ist daher eng mit den beschriebenen Systemen verbunden. Die entsprechenden Ziele sowie die Beseitigung, Vermeidung oder Minderung der Auswirkungen nehmen dabei die Teile des Unternehmens wahr, in deren Bereich die wesentlichen Auswirkungen auftreten. Teilweise sind die Bereiche, in denen negative Auswirkungen auftreten, mit Zielen hinterlegt. Sie beschreiben, wie SUSS die Entwicklung nachverfolgt und wie die Minderungsstrategien aussehen. SUSS berichtet in unterschiedlichen Formaten, besonders aber in seinen Berichten zur Nachhaltigkeit, über die Ergebnisse der Prozesse.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber wie SUSS die Kernelemente der Due Diligence für Mensch und Umwelt anwendet und wo sie in dieser Nachhaltigkeitserklärung dargestellt sind.

Kernelemente der Due Diligence Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung Bezug der Offenlegung auf Mensch und / oder Umwelt
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2-GOV 2 ESRS 2-SBM 3 Mensch und Umwelt Mensch und Umwelt
Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ESRS 2-GOV 2 ESRS 2-SBM 3 ESRS 2-IRO-1 Mensch und Umwelt Mensch und Umwelt Mensch und Umwelt
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2-SBM 3 ESRS 2-IRO-1 Mensch und Umwelt Mensch und Umwelt
Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen ESRS 2-MDR A Mensch und Umwelt
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation ESRS 2-MDR M ESRS 2-MDR T Mensch und Umwelt Mensch und Umwelt

Angabe ESRS 2 GOV-5: Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

(ESRS 2 GOV-5 36 a) SUSS hat ein konzernweites Risikomanagementsystem und ein Internes Kontrollsystem (IKS) etabliert. Die Grundzüge des Risikomanagements werden im zusammen gefassten Lagebericht im Chancen- und Risikobericht des SUSS-Konzerns im Abschnitt "Beschreibung und wesentliche Merkmale des konzernweiten Risikomanagementsystems" und im Abschnitt "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontrollsystems (IKS)" dargestellt.

Das Berichtswesen innerhalb des gesamten SUSS-Konzerns hält sich an den Grundsatz der ordnungsgemäßen Führung und Dokumentation von Aufzeichnungen und Unterlagen. Zusammen mit einem Vier-Augen-Prinzip bildet es die Grundlage für eine korrekte Berichterstellung. Weitere (Management-) Systeme stellen sicher, dass wesentliche Prozessschritte korrekt durchgeführt und die Ergebnisse zuverlässig erhoben, dokumentiert und weitergegeben werden. SUSS setzt dabei auch auf den zunehmenden Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, um die Nachvollziehbarkeit und die Qualität der Daten zu verbessern. Klar verteilte Aufgabenbereiche, das konzernweite Richtlinienwesen, Unterschriften- und Vertretungsregelungen sowie etablierte Berichtslinien und ein einheitliches Berichtswesen unterstützen eine korrekte, nachvollziehbare und zuverlässige Berichterstellung. Die Prozesse, in denen ESG-Daten erhoben werden, werden auf Grundlage der bestehenden Normen und Prozesse der Management-Systeme überprüft, wie beispielsweise durch Audits der betreffenden ISO-Normen. Unsere Prozesse werden fortlaufend überprüft, überarbeitet und aktualisiert.

Bezogen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir im Jahr 2024 eine intensive, durch externe Expertise unterstützte Bestandsaufnahme bestehender Prozesse und notwendiger Anpassungen umgesetzt. Das Projekt diente dazu, ein vollständiges Bild über die ESRS-Anforderungen und notwendige Anpassungen an bestehenden Managementprozessen, Policies und Prozessen zu entwickeln. Die Veränderungen wurden im Berichtsjahr sukzessive umgesetzt. Insbesondere erhielten die Fachabteilungen für die korrekte Umsetzung der ESRS-Anforderungen detaillierte Briefings zu den ESRS-Standards. Anschließend übernahmen die Fachabteilungen die inhaltliche Verantwortung für die Angaben zu den themenbezogenen Standards. Die Fachabteilungen stehen mit der ESG-Abteilung in einem engen Austausch, in dem die ESG-Abteilung gemäß dem bereits beschriebenen Vier-Augen-Prinzip die Einhaltung der Anforderungen und die Qualität der internen Berichterstattung kontrolliert.

(ESRS 2 GOV-5 36 b) Die Prozesse der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen den gleichen Risiken (im Sinne der ESRS-Angabe) wie das gesamte interne Berichtswesen von SUSS. Die Prozesse der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden mit dem gleichen Ansatz für die Risikobewertung behandelt, wie alle anderen Risiken (im Sinne der ESRS-Angabe) des Berichtswesens.

(ESRS 2 GOV-5 36 c) Die Risiken (im Sinne der ESRS-Angabe) der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen vor allem in der Form von allgemeinen Risiken des Berichtswesens. Folgendes allgemeines Risiko (im Sinne der ESRS-Angabe) besteht für die Berichterstattung:

Risiko fehlerhafter Daten: Es könnten fehlerhafte Daten in die Berichterstattung von SUSS einfließen. SUSS hat, wie bereits beschrieben, unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt, die Fehler in der Erhebung, Verarbeitung und Darstellungen von Daten verhindern und aufdecken sollen. Die Kontrolle wird kontinuierlich von allen Beteiligten vorgenommen (Vier-Augen-Prinzip). Bei aufgedeckten Mängeln werden diese von den Prozessbeteiligten durch die regelmäßigen Anpassungen der Richtlinien und Kontrollen adressiert.

Es entstehen spezifische Risiken (im Sinne der ESRS-Angabe) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der Anwendung des ESRS.

Risiko der fehlerhaften Anwendung des ESRS: Es könnte durch eine fehlerhafte Anwendung der geforderten Angabepflichten oder Ausführungsbestimmungen des ESRS zu einer fehlerhaften Darstellung kommen. Beispielsweise besteht das Risiko (im Sinne der ESRS-Angabe), dass in der Berichterstellung wesentliche Themen für SUSS übersehen werden und die Konzernnachhaltigkeitserklärung unvollständig ist. Dieses Risiko wird durch die Kontrolle gedeckt, dass vor Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt wird (siehe Kapitel ESRS 2 > SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen).

Weiterhin könnte es durch eine Veränderung an den Offenlegungsanforderungen, durch weitergehende Erläuterungen des Standardsetzers (Beispielsweise den EFRAG FAQ) oder eine veränderte Praxis der Berichterstattung zu einer inkonsistenten Anwendung des Berichtsstandards kommen. SUSS verfolgt auch mit externer Unterstützung die Diskussionen um die Auslegung und Anwendung des Standards intensiv und dokumentiert interne Entscheidungen zu Auslegungsfragen.

Die Kontrolle der ergriffenen Maßnahmen, die eine korrekte Berichterstattung sicherstellen sollen, erfolgt durch die Definition von Prozessen und der regelmäßigen, mindestens jährlichen Überprüfung der Angemessenheit der definierten Kontrollen und Schritte. Weiterhin prüft der unabhängige Wirtschaftsprüfer die Berichterstattung und die Prozesse der Berichterstattung.

(ESRS 2 GOV-5 36 d) Da die Risiken (im Sinne der ESRS-Angabe) der Berichterstattung allgemeiner Natur sind oder sich spezifisch auf die korrekte Anwendung des Standards beziehen, besteht unsere Reaktion auf diese Risiken (im Sinne der ESRS-Angabe) darin, unsere Prozesse laufend zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Die Fachabteilungen und die ESG-Abteilung reagieren bei festgestellten Fehlern sowie neuen oder veränderten Anforderungen durch eine Überprüfung der Prozesse und der bestehenden Arbeitsanweisungen und Richtlinien. Die Prozesse der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden im Berichtsjahr neu aufgesetzt und auch diesbezügliche interne Kontrollen implementiert. Das IKS wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

(ESRS 2 GOV-5 36 e) Das ESG-Kernteam hat sich mit dem Vorstand in regelmäßigen Meetings über Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt und in diesem Zuge auch über Risiken bei der Berichterstellung besprochen. Besonders durch die Anpassung der existierenden Richtlinien und Prozesse an die Anforderungen des ESRS sowie das Aufsetzen neuer Prozesse und Richtlinien in Abstimmung mit dem Vorstand war das Leitungsorgan eingebunden. Der Vorstand hat, unter Rückgriff auf die Fachabteilungen und die ESG-Abteilung, den ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats über wesentliche Herausforderungen und Anpassungen der Prozesse und Richtlinien informiert.

Angabe ESRS 2 SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

(ESRS 2 SBM-1 40 a i) SUSS adressiert zwei unterschiedliche Bereiche der Halbleiterfertigung mit seinen Produktlinien - das Frontend und das Advanced Backend der Halbleiterindustrie. Im Frontend werden die Anlagen von SUSS bei der Produktion von Photomasken (Bake&Develope) sowie der Reinigung von Photomasken eingesetzt. Im Geschäftssegment Advanced Backend adressieren die Produktgruppen Imaging (Ausrichtung und Belichtung von Substraten mit Mask-Alignern und Projection Scannern), Bonder und De-Bonder (Verbindung von Wafern auf Substraten und im Bereich temporären Bondings auch die Trennung von Wafern und Substraten) und Coater (Beschichten und Belacken von Substraten) unterschiedliche Prozessschritte der Halbleiterindustrie.

SUSS unterstützt seine Kunden dabei, die Nachhaltigkeit der eigenen Prozessschritte durch höhere Ausbeute in der Produktion von Halbleitern zu steigern. Innerhalb einzelner Prozessschritte versucht SUSS die Umweltauswirkungen zu reduzieren. Beispiele dafür sind der Ersatz von Quecksilberdampflampen bei der Belichtung von Wafern durch LED-Leuchtmittel oder die Einführung umweltverträglicherer Reinigungsmittel für Wafer. SUSS setzt in diesen Bereichen auf gezielte Innovation in enger Abstimmung mit Kunden und in Kooperation mit weltweit führenden Forschungsinstituten der Halbleiterbranche.

In der Berichtsperiode hat SUSS den Verkauf des Geschäftsbereichs Micro Optics und der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. abgeschlossen. Dieser Geschäftsbereich war bereits im Geschäftsjahr 2023 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert worden.

(ESRS 2 SBM-1 40 a ii) SUSS vertreibt seine Produkte weltweit an den Standorten unserer Kunden aus der Halbleiterbranche und von Forschungseinrichtungen. Asien, EMEA (Europe, Middle East, Africa) und Nordamerika sind die für das Geschäft von SUSS wichtigen Regionen, wobei Asien die regionale Verteilung im Jahr 2024 mit einem Anteil am Auftragseingang von 78 Prozent stark dominierte.

Die Kunden des SUSS-Konzerns sind Hersteller von Halbleitern, die Anlagen von SUSS in unterschiedlichen Prozessschritten einsetzen, und andere Zulieferer der Halbleiterindustrie wie beispielsweise Hersteller von Photomasken. Die Kunden umfassen weiterhin internationale Konzerne sowie Forschungseinrichtungen. An der Struktur der wesentlichen Kunden und Märkte des SUSS-Konzerns haben sich in der Berichtsperiode keine berichtenswerten Veränderungen ergeben.

(ESRS 2 SBM-1 40 a iii) Die Zahl der Beschäftigten nach geografischen Gebieten findet sich in der nachfolgenden Tabelle:

Beschäftigte nach geografischen Gebieten 2024
EMEA 978
Nordamerika 81
Asien und Pazifik 518

(ESRS 2 SBM-1 40 a iv) Für Produkte oder Dienstleistungen der SUSS gelten keine Verbote für bestimmte Märkte. Die Produkte von SUSS können von Handelsbeschränkungen betroffen sein.

(ESRS 2 SBM-1 40 b; c) SUSS hat im Berichtsjahr keine konzerninternen Einnahmen aus Tätigkeiten der maßgeblichen ESRS-Sektoren generiert.

(ESRS 2 SBM-1 40 d) In der Berichtsperiode erzielte SUSS keine Einnahmen aus Aktivitäten, die dem Sektor fossile Brennstoffe, Herstellung von Chemikalien, dem Bereich der umstrittenen Waffen und dem Anbau und der Produktion von Tabak zuzuordnen waren.

(ESRS 2 SBM-1 40 e) Unser Portfolio ist in vier Produktlinien aufgegliedert. Innerhalb der Produktlinien werden unterschiedliche Anlagen in kundenspezifischen Konfigurationen angeboten. Es werden laufend unterschiedliche Designaspekte verfolgt, welche die nachhaltigkeitsbezogene Leistung der Anlagen verbessern sollen. Diese sind als Ziele im Sinne der ESRS-Angabe formuliert. Die folgende Tabelle erläutert die Nachhaltigkeitsziele innerhalb der Produktlinien.

Produktlinie (Segment) Nachhaltigkeitsziel
Neuprodukte (Photomask Solutions / Advanced Backend) Neuprodukte mit umweltverträglichen Reinigungsverfahren
Imaging (Advanced Backend) Mask Aligner: Umstellung auf LED-Leuchtmittel

Im Berichtsjahr gab es keine spezifischen Nachhaltigkeitsziele auf der Unternehmensebene in Bezug auf Kundengruppen, geografische Gebiete und Beziehung zu Interessenträgern.

(ESRS 2 SBM-1 40 f) SUSS hat keine Bewertung der wichtigsten Produkte sowie bedeutender Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf seine Nachhaltigkeitsziele vorgenommen. Die Verbesserung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung der Anlagen ist für alle Kunden relevant.

(ESRS 2 SBM-1 40 g) Das wesentlichste Element der Unternehmensstrategie in Bezug auf die Nachhaltigkeit ist das Ziel des SUSS-Konzerns, bis 2030 Netto-Null Emissionen, bezogen auf Scope 1 und 2, zu erreichen. Das Ziel soll durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden, die jeweils einzelne Bereiche adressieren.

(ESRS 2-SBM-1 42) Der SUSS-Konzern entwickelt, fertigt, vertreibt und wartet Anlagen für die Herstellung von Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und verwandte Anwendungen. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette besteht aus Lieferanten, vor allem Herstellern von Ausgangsprodukten und Komponenten für den Anlagenbau, Dienstleistern und Logistikpartnern.

(ESRS 2 SBM-1 42 a) Die Wertschöpfungskette und das Geschäftsmodell werden in der Angabe ESRS 2 BP-1 5 c vorgestellt. Die folgenden Angaben sollten in Verbindung mit den dort gemachten Ausführungen gelesen werden. SUSS stellt Anlagen für die Halbleiterindustrie her. Produktionsfaktoren (Inputs) lassen sich in die folgenden, wesentlichen Kategorien aufteilen.

Ausgangsmaterialien für den Anlagenbau

Komponenten für den Anlagenbau

Module für den Anlagenbau

Wissen und Erfahrung der Beschäftigten

F&E

Ausgangsmaterialien für den Anlagenbau wie Kabel, Leitungen, Bleche, Profile und Grundkomponenten werden von SUSS über den Handel bezogen. Es bestehen langjährige Lieferantenbeziehungen. Es bestehen keine erhöhten Risiken, den Ausfall von Lieferanten absichern zu müssen.

SUSS bezieht unterschiedliche Komponenten für den Anlagenbau. Die Komponenten können standardisiert oder auch hochgradig angepasst sein. SUSS arbeitet gerade im Bereich der Spezialkomponenten mit langjährigen Lieferanten zusammen und entwickelt die Lieferantenbeziehung weiter. SUSS versucht allerdings auch, immer mehrere Lieferanten für Komponenten als Bezugsquellen zu erschließen.

In seiner Produktpalette verfolgt SUSS den Ansatz, komplexe Bauteile, die zumeist eine eigene Funktion innerhalb der Anlagen (Module) haben, von Lieferanten fertigen zu lassen oder aus der eigenen Fertigung an Lieferanten auszulagern und anschließend in den eigenen Anlagen zu integrieren (Modulare Fertigung). SUSS kooperiert mit Herstellern solcher Anlagen und baut eine langfristige Beziehung zu den Zulieferern auf.

Wichtiger Produktionsfaktor für SUSS ist das Wissen und die Erfahrung der eigenen Beschäftigten. Umfangreiche Programme zur Wissenssicherung, Programme zur Mitarbeiterbindung und umfangreiche Schulungen und Qualifikation der Mitarbeitenden sollen sicherstellen, dass unsere Beschäftigten immer über den hohen Wissens- und Qualifikationsstand verfügen, den wir für unsere Produktion sowie die Forschung und Entwicklung brauchen.

Der Bau der Anlagen erfordert umfangreiche Entwicklungsarbeiten. Diese wird von externen Partnern und Beschäftigten von SUSS geleistet (F&E). Die Beziehungen zu den Forschungseinrichtungen und Kunden, die gemeinsam mit SUSS die Anlagen entwickeln und qualifizieren, sind ebenfalls auf Dauer ausgelegt.

(ESRS 2 SBM-1 42 b) Unsere Kunden setzen die Anlagen in unterschiedlichen Prozessschritten ein. In einigen Anwendungen und Segmenten ist SUSS Weltmarktführer und die Anlagen ermöglichen den Kunden die Halbleiterproduktion an der Leading (3 nm-7 nm) und der Trailing Edge (bis 30 nm) des Frontends. Im Bereich Advanced Backend sind die Anlagen für SUSS in unterschiedlichen Prozessschritten im Einsatz, bei denen die Kunden die Chips in komplexere Strukturen verbinden. Die Anlagen werden auch in etablierten Verfahren und Anwendungen eingesetzt, wie zum Beispiel bei der MEMS-Herstellung.

SUSS rüstet auch Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Anlagen aus. Hier ermöglichen die Anlagen von SUSS die Entwicklung von neuen Halbleiterprodukten und Verfahren für die Halbleiterproduktion.

Investoren partizipieren an der Entwicklung von SUSS durch die Dividende und die Entwicklung der SUSS-Aktie am Kapitalmarkt.

Anderen Interessenträgern entsteht kein direkter Nutzen durch die Anlagen von SUSS, da diese nur an Industriekunden verkauft werden.

(ESRS 2 SBM-1 42 c) Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von SUSS besteht aus einer Vielzahl von Lieferanten, deren Produkte sehr unterschiedliche Charakteristika aufweisen, sowie aus Logistikpartnern. Die vorgelagerte Wertschöpfungskette stellt wichtige Produktionsfaktoren bereit. SUSS kooperiert bei einigen Modulen eng mit Herstellern. SUSS bezieht die Materialien und Komponenten, die in den Produktionsprozess einfließen, und baut aus diesen Anlagen für die Halbleiterindustrie. Weiterhin ist SUSS in erheblichem Umfang selbst und in Kooperation mit Partnern in F&E aktiv. Der Vertrieb wird von SUSS über einen unternehmensinternen Fachvertrieb und den Großhandel organisiert und ist wesentlich für die weltweite Distribution der Anlagen.

Zur nachgelagerten Wertschöpfungskette zählt die Produktnutzung der Anlagen von SUSS durch führende Halbleiterhersteller, Hersteller von Photomasken, Foundries sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie die Entsorgung nach der Nutzungsphase der Anlagen.

Angabe ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenvertreter

(ESRS 2 SBM-2 45 a) SUSS berücksichtigt neben eigenen Zielsetzungen auch die Erwartungen externer Interessenträger. Eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Dialog sind grundlegende Voraussetzungen für individuelle und auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtete Lösungen. Darauf basieren der Geschäftserfolg und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.

Alle Interessensträger haben unterschiedliche Informationsbedürfnisse und Erwartungen an SUSS. Deswegen nutzt SUSS unterschiedliche Kommunikationsformate und Foren, um mit Interessenträgern in Kontakt zu treten. Mit folgenden Interessenträgern steht SUSS in einem regelmäßigen Austausch.

Kunden: Mit den Kunden aus der Halbleiterindustrie kommt SUSS regelmäßig in der Form von Audits, auf Messen und im persönlichen Austausch in Kontakt. Unsere Kunden sind wirtschaftliche Interessenträger. Die Anregungen der Kunden werden vor allem im Bereich der Produktqualität und der Entwicklung berücksichtigt.

Lieferanten: Auch mit den Lieferanten steht SUSS in regelmäßigem Kontakt. Angefangen mit dem Austausch im Rahmen der gewöhnlichen Einkaufstätigkeit über Audits, Progress- und Reviewmeetings und Besuche bis hin zu Messen und anderen Fachforen.

Beschäftigte: Die eigenen Beschäftigten sind entscheidend für den Erfolg von SUSS. Für die Mitarbeitenden sind vielfältige Kanäle der Interessenartikulation eingerichtet. Dazu zählen Mitarbeitendeninformationsveranstaltungen, Schulungs- und Sicherheitsunterweisungen, Gesundheitspflichtuntersuchungen, QM-Unterweisung, Mitarbeitendenbefragung (u. a. Pulse-Checks), Mitarbeitendejahresgespräche, SUSS Intranet und Compliance-Schulungen. Die Beschäftigten sind in der Form von Arbeitnehmervertretungen im SUSS-Konzern organisiert. SUSS räumt den Anliegen der Beschäftigten bei der Gestaltung des Arbeitsumfelds eine hohe Priorität ein.

Forschungsinstitute und Kooperationspartner: Forschungsinstitute und Entwicklungspartner leisten in enger Abstimmung mit SUSS Grundlagenarbeit in der Produktentwicklung. Mit Kooperationspartnern arbeitet SUSS in ausgewählten Bereichen zusammen, um die Entwicklung von Produkten und Lösungen voranzubringen. Es handelt sich um wirtschaftliche Interessenträger. Sie leisten Entwicklungsarbeit für SUSS und stellen wichtige Expertise zur Verfügung. Die Ergebnisse fließen in die Produkte von SUSS ein.

Aktuelle und potenzielle Kapitalgeber sowie andere Finanzakteure: Als börsennotiertes Unternehmen sind aktuelle und potenzielle Kapitalgeber sowie andere Finanzakteure wichtige Interessenträger. Die potenziellen Anteilseigner des Unternehmens haben ein umfassendes Informationsbedürfnis, um ihre Anlageentscheidungen treffen zu können. Die Kapitalgeberseite weist eine sehr große Spanne bei der Organisation auf. Privataktionäre sind in der Regel nicht oder durch Aktionärsschutzvereinigungen organisiert. Große Investmentfirmen können aufgrund eines besseren Zugangs zu Markt- und Brancheninformationen gut abgestimmt und organisiert auftreten. Sie verfolgen zumeist ein Gewinnerzielungsinteresse und bringen sich in Gesprächen und auf Investorenkonferenzen ein, um die operative und strategische Entwicklung von SUSS zu verstehen. Anregungen der Kapitalgeberseite werden von SUSS gewürdigt und wo möglich aufgenommen.

Umwelt: Die Umwelt ist ein sogenannter stiller Interessenträger. Die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit kann SUSS durch Studien über Auswirkungen der Halbleiterbranche auf die Natur sowie Veröffentlichungen des Branchenverbands erschließen. Die Umwelt wird durch Interessenverbände repräsentiert, die ein hohes Maß an Organisation aufweisen können, im Berichtsjahr aber nicht mit SUSS in Kontakt standen. SUSS berücksichtigt Umweltinteressen in den Geschäftspraktiken.

Die Interessengruppen verfügen jeweils über eigene, abgegrenzte Foren, in denen die Interessenartikulation stattfindet. Die Erhebung und Sammlung der Interessen erfolgten dabei ebenfalls in unterschiedlichen Formaten. Wir verfolgen keinen zentralisierten Ansatz für die Einbindung der Interessenträger. Die Ergebnisse des Austauschs mit Interessenträgern werden anlassbezogen in Unternehmensentscheidungen berücksichtigt.

(ESRS 2 SBM-2 45 b) SUSS kann die Interessen und Standpunkte der wichtigsten Interessenträger im Zusammenhang mit der Strategie und dem Geschäftsmodell durch den direkten Kontakt mit den Interessenträgern und Vertretern im Unternehmen, die mit diesen Interessenträgern in Kontakt stehen, nachvollziehen.

(ESRS 2 SBM-2 45 c) SUSS steht im engen Austausch mit seinen wichtigsten Interessenträgern, vor allem im Austausch mit den Kunden nimmt SUSS regelmäßig Anregungen auf, die in Produkten und Prozessen umgesetzt werden. Wir verfolgen im Tagesgeschäft einen kundenzentrierten Ansatz. Änderungen und Anpassungen, die SUSS aufgrund der Anregungen von Interessenträgern vornimmt, sind daher oft nicht von grundlegender, strategischer Natur und in erster Linie produktbezogen. Im Berichtsjahr haben der Vorstand und der Aufsichtsrat eine interne Strategie 2030 beschlossen, in der unter anderem das Thema Nachhaltigkeit eine wesentliche Säule darstellt. SUSS hat im Berichtsjahr keine Anpassung der Strategie oder des Geschäftsmodells aufgrund der Standpunkte von Interessenträgern vorgenommen. Weiterhin plant SUSS absehbar keine Anpassungen des Geschäftsmodells aufgrund der Einbindung von Interessenträgern. SUSS ist ein langjähriger Partner der Kunden in der Halbleiterindustrie und geht entsprechend nicht davon aus, dass sich das Verhältnis zu den Interessenträgern durch die Geschäftsstrategie kurzfristig grundlegend verändern wird.

(ESRS 2 SBM-2 45 d) Die Vertreter von Vorstand und Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, im Rahmen der Vorstellung der Wesentlichkeitsanalyse über die Einbeziehung und die Standpunkte der Interessenträger informiert. Vorstand und Aufsichtsrat stehen mit einer Vielzahl von Interessenträgern in einem engen Austausch, der nicht formalisiert ist und auch Themen mit Bezug zur Nachhaltigkeit abdeckt.

Angabe ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

(ESRS 2 SBM-3 48 a) SUSS hat bei seiner Wesentlichkeitsanalyse die folgenden Themen für wesentlich aus materieller und finanzieller Sicht identifiziert.

Klima, Energie, Emissionen: Das Thema umfasst vor allem die Auswirkungen des Klimawandels sowie der Energienutzung und den damit verbundenen Emissionen. Die Auswirkungen treten in der gesamten Wertschöpfungskette auf. Risiken entstehen vor allem durch akute und chronische Klimarisiken sowie höhere Energiepreise. Positive Auswirkungen entstehen durch die Schonung der Ressourcen durch Einsatz von regenerativen Energien (Biogase, Photovoltaik, Solarenergie, Erdwärme) sowie mittelfristig die Begrenzung des Einflusses der Energiekosten auf das Unternehmen durch Eigenproduktion von Strom. Das Geschäftsmodell von SUSS ist von diesen Risiken nicht betroffen.

Nachhaltige Produkte, Innovation & Technologie, Kreislaufwirtschaft: Das Thema umfasst die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung der Anlagen von SUSS, den Beitrag von kundenorientierten F&E-Tätigkeiten und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Die Auswirkungen treten im Unternehmen und bei den Kunden auf. Chancen entstehen SUSS durch eine auf den Kunden abgestimmte Produktentwicklung, die eine nachhaltige Produktion durch die Vermeidung oder Reduktion des Chemikalieneinsatzes erreicht. Durch die Wartung und Rücknahme von Anlagen trägt SUSS zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft bei. Kunden profitieren von der nachhaltigeren Produktion mit den Anlagen. Risiken treten durch unzureichende F&E-Tätigkeit auf. Kunden könnten sich beim nächsten Technologie- bzw. Generationenwechsel zu einem Lieferantenwechsel entscheiden. Dadurch sinken Umsatz, Bruttoergebnis vom Umsatz, EBIT und zugleich der Marktanteil. Das Geschäftsmodell von SUSS ist von dem Thema direkt betroffen und daran angepasst.

Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeiterzufriedenheit: Unter diesem Komplex sind die Wirkung von SUSS auf potenzielle Mitarbeitende und bestehende Mitarbeitende zusammengefasst. Chancen entstehen durch eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeitenden, die sich positiv auf das Arbeitsverhalten auswirken kann (Gestiegene Effizienz, weniger Fehler, Innovationen). Risiken entstehen durch eine geringe Zufriedenheit der Mitarbeitenden, die zu Demotivation führen kann und die physische / mentale Gesundheit negativ beeinflusst. Die Auswirkungen treten nur im Unternehmen auf. Das Geschäftsmodell von SUSS ist von dem Thema nicht direkt betroffen.

Aus- & Weiterbildung: Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden beschreibt die Entwicklung und Sicherung des Wissens der Mitarbeitenden. Die Auswirkungen treten nur im Unternehmen auf. Risiken entstehen durch fehlendes oder veraltetes Fachwissen, das zu einer sinkenden Mitarbeitendenzufriedenheit und Wettbewerbsfähigkeit führen kann. Chancen entstehen dadurch, dass gut ausgebildetes Personal neue Wachstumsmöglichkeiten erkennt und für das Unternehmen nutzbar macht. Gleichzeitig sinkt der Bedarf an externen Fachkräften. Das Geschäftsmodell ist von dem Thema direkt betroffen.

Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung: Dieser Themenkomplex bündelt Aspekte, die aus Sicht von SUSS für eine gelungene Unternehmenskultur, die fair und offen ist, sowie die Mitarbeitendenzufriedenheit wichtig sind. Die Auswirkungen treten nur im Unternehmen auf. Chancen ergeben sich daraus, dass alle Mitarbeitenden sich bei SUSS gut eingebunden und akzeptiert fühlen. Risiken ergeben sich daraus, dass bei einer nicht angemessenen Berücksichtigung des Themas die Mitarbeitendenbindung abnimmt und dadurch negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von SUSS durch Fluktuation entstehen. Das Geschäftsmodell ist von diesem Thema direkt betroffen.

Menschenrechte, Verantwortungsvolle Lieferkette: Unter diesem Thema sind die Auswirkungen von SUSS in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zusammengefasst, die von der Wahrung und Förderung der Menschenrechte bis zur transparenten und fairen Beschaffung reichen. Die Auswirkungen treten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette auf. Risiken bestehen in der Verletzung von Menschenrechten und der Schädigung der Umwelt durch Lieferanten von SUSS. Unzureichende Kontrolle durch SUSS kann die Lieferantenratings der Kunden negativ beeinflussen und zum Verlust von Aufträgen führen. Chancen entstehen im Unternehmen durch eine positive Wirkung auf die eigenen Mitarbeitenden. Kontrollhandlungen von SUSS durch Audits können die Situation in der vorgelagerten Wertschöpfungskette verbessern. Der positive Imagegewinn kann Kundenbeziehungen stabilisieren und verbessern. Das Geschäftsmodell von SUSS ist nicht direkt von diesem Thema betroffen.

Kundenzufriedenheit, Produktqualität: In diesem Themenkomplex betrachtet SUSS die Zufriedenheit der Kunden mit den Anlagen und Services von SUSS. Die Auswirkungen treten im Unternehmen und bei Kunden auf. Eine hohe Qualität der gelieferten Anlagen und des Service von SUSS sowie eine hohe Liefertreue sorgen für ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit und sichern den Erfolg von SUSS. Unzureichende Qualität, schlechte Services und Nichteinhaltung von Lieferterminen hingegen können Kundenbeziehungen und den Erfolg von SUSS gefährden. Das Geschäftsmodell ist direkt von diesem Thema betroffen.

Rechtskonformität, Compliance und Informationssicherheit: Das Thema umfasst beispielsweise Vorfälle wie einen Cyberangriff, Datenverlust oder Datensperrung, den Verlust von vertraulichen Daten sowie Rechtsverstöße im Allgemeinen. Das Thema betrifft die gesamte Wertschöpfungskette von SUSS. Es entstehen Risiken besonders aus den ökonomischen Schäden eines Cyberangriffs sowie Rechtsverstoß- und Sanktionsrisiken. Das Geschäftsmodell ist nicht direkt von diesem Thema betroffen. Verstöße gegen geltendes Recht sowie die Nichteinhaltung der internen Compliance Regelungen stellen weitere potenziell negative Auswirkungen dar. Diese können jedoch durch verschiedene präventive Maßnahmen minimiert werden.

Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die während der Wesentlichkeitsbewertung identifiziert wurden, werden auch innerhalb der einzelnen Kapitel zu den relevanten ESRS E1 Klimawandel, ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, ESRS S1 Eigene Belegschaft, ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, ESRS G1 Unternehmenspolitik sowie innerhalb des unternehmensspezifischen Standards

Kundenzufriedenheit und Produktqualität in dieser Konzernnachhaltigkeitserklärung angegeben.

(ESRS 2 SBM-3 48 b) SUSS hat im Berichtsjahr keine Anpassungen an Maßnahmen aufgrund der derzeitigen und erwarteten Einflüsse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfungskette, die Strategie, die Entscheidungsfindung sowie die Art und Weise, wie es auf diese Einflüsse reagiert, vorgenommen.

(ESRS 2 SBM-3 48 c i) In folgenden Bereichen hat SUSS identifiziert, wie sich wesentliche Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt auswirken können:

Bereich Umwelt

Klima, Energie, Emissionen: Erderwärmung durch die Emissionen. Negative Folgen durch extreme Wetterereignisse (Hitze, Unwetter, Kälte). Positive Auswirkungen können hingegen durch die Schonung der Ressourcen durch den Einsatz von regenerativen Energien (Biogase, Photovoltaik, Solarenergie, Erdwärme) entstehen.

Bereich Soziales

Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit: Geringe Zufriedenheit der Mitarbeitenden kann zu Demotivation führen und die physische/mentale Gesundheit negativ beeinflussen. Hingegen können flexible und individuelle Arbeitsmodelle (Teilzeit, Home-Office, Gleitzeit) zur Mitarbeitendenzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität beitragen.

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz: Unsichere Arbeitsbedingungen können zu Verletzungen / Arbeitsunfällen führen. Durch einen vorausschauenden Umgang mit dem Thema haben Mitarbeitende ein erhöhtes Sicherheits- und Gesundheitsempfinden aufgrund von getroffenen Maßnahmen (z. B. Arbeitsmedizinischer Dienst).

Aus- und Weiterbildung: Fehlendes Know-how von den Mitarbeitenden aufgrund von inadäquaten Ressourcen im Trainingszentrum. Dieses Fehlen von Wissen führt z. B. zu Überforderung und Demotivation. Die positiven Auswirkungen sind im Absatz "Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit" beschrieben.

Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung: Diskriminierung stellt eine gravierende Verletzung der Menschenrechte dar und kann das Wohlbefinden und die Motivation der betroffenen Mitarbeitenden stark beeinträchtigen. Für SUSS ist es als international tätiges Unternehmen essenziell, Diversität und Inklusion zu fördern, um Innovation, Zusammenarbeit und die Marktposition zu stärken. Fehlende Integration von Vielfalt kann den Unternehmenserfolg und das Image langfristig gefährden. Einzelne Mitarbeitende oder Gruppen könnten Unzufriedenheit aufgrund fehlender Entgelttransparenz empfinden, was die Motivation und Zufriedenheit beeinträchtigen könnte. Hingegen können Schulungskonzepte das Bewusstsein und die Sensibilisierung im Hinblick auf Diversität und Inklusion fördern. Während die Maßnahmen positive Effekte auf die Arbeitsatmosphäre haben, ist der Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen zur Förderung von DE&I aufgrund einer bereits bestehenden guten Unternehmenskultur nicht besonders hoch.

Bereich Governance

Menschenrechte, Verantwortungsvolle Lieferkette: In der Lieferkette treten ähnliche Risiken im Bereich der Menschenrechte auf, wie bei SUSS selbst. Mitarbeitende mit unterschiedlichem Hintergrund (Geschlecht, Religion, Alter, sexuelle Orientierung, Nationalität usw.) könnten sich nicht akzeptiert / benachteiligt / diskriminiert fühlen und dies als Verletzung ihrer Menschenrechte empfinden. Eine positive Auswirkung kann durch den Supplier Code of Conduct ("Verhaltenskodex für Geschäftspartner") und Kontrollhandlungen wie Lieferantenbefragungen und Audits erreicht werden. So kann SUSS dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in der Lieferkette zu reduzieren.

Kundenzufriedenheit, Produktqualität: In der Beziehung zu unseren Kunden können unzureichende Qualität, Zuverlässigkeit oder Performance unserer Anlagen für Unzufriedenheit bei unseren Kunden sorgen. Nicht wettbewerbsfähige Lieferzeiten sowie die Nichteinhaltung von zugesagten Lieferterminen können sich ebenfalls negativ auf die Kundenzufriedenheit auswirken. Chancen entstehen SUSS durch die Erfüllung der Kundenerwartungen im Hinblick auf Qualität, Zuverlässigkeit und Performance einer Anlage, was zur Steigerung der Kundenzufriedenheit führt. Chancen entstehen aus einem schnell reagierenden Kunden-Service und einer zuverlässigen Fehlerbeseitigung. Durch guten Service verbessert sich die Kundenbindung. Eine hoch eingestufte Produkt- und Service-Qualität in Verbindung mit einer entsprechend hohen Kundenzufriedenheit sorgt für eine höhere Mitarbeitendenzufriedenheit und Loyalität bei SUSS. Wettbewerbsfähige Lieferzeiten beziehungsweise die Einhaltung von zugesagten Lieferterminen führen zu Kundenzufriedenheit.

Rechtskonformität, Compliance und Informationssicherheit: Im Bereich der Compliance und IT-Sicherheit entstehen Risiken durch Cyberangriffe, Datenverluste oder Datensperrung sowie den Verlust von vertraulichen Daten, die sich negativ auf das Unternehmen und die Beschäftigten auswirken können. Der Verlust von personenbezogenen Daten kann für die Betroffenen möglicherweise erhebliche Konsequenzen haben. Einschränkungen beim Zugriff auf interne IT-Systeme können für Lieferanten und Kunden von SUSS Auswirkungen haben.

(ESRS 2 SBM-3 48 c ii) Die Auswirkungen liegen in der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit von SUSS begründet und gehen nicht von der Strategie oder dem Geschäftsmodell von SUSS aus.

(ESRS 2 SBM-3 48 c iii) Die Zeithorizonte für die Auswirkung können kurzfristig, mittelfristig und langfristig eintreten.

(ESRS 2 SBM-3 48 c iv) SUSS hat mit seiner Geschäftstätigkeit und seinen Geschäftsbeziehungen Einfluss auf einen Anteil aller wesentlichen Auswirkungen in allen Stufen der Wertschöpfungskette und gegenüber betroffenen Interessenträgern. Besonders beim Thema Emissionen treten die wesentlichen Auswirkungen zum weit überwiegenden Teil nicht durch die Geschäftstätigkeit von SUSS auf, sondern entstehen in der Vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Angaben sind dem Abschnitt E1-6 dieses Berichts zu entnehmen. Die Beschreibung der Tätigkeiten und der Geschäftsbeziehungen, in denen Auswirkungen auftreten, sind der Angabe ESRS 2 SBM-3 48 a zu entnehmen.

(ESRS 2 SBM-3 48 d) Die wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens haben keinen aktuellen finanziellen Effekt auf die Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme.

(ESRS 2 SBM-3 48 e) Wir evaluieren im Risikomanagement regelmäßig die wesentlichen Risiken und die hieraus entstehenden erwarteten kurz- und mittelfristigen finanzielle Effekte. Die Chancen werden durch den Vorstand und das operative Management-Team fortlaufend betrachtet.

Über Szenarioanalysen werden seit 2024 umweltbezogene Risiken und Chancen kurz- mittel- und langfristig bewertet.

Derzeit liegen zum Stichtag des Berichtsjahres keine wesentlichen Investitions- und Veräußerungspläne vor.

Die Finanzierung strategischer Initiativen ist durch die Zahlungsmittel gesichert und es werden keine finanziellen Effekte auf seine Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme durch wesentliche Risiken und Chancen erwartet.

(ESRS 2 SBM-3 48 f) Die nachfolgenden Einschätzungen zur Resilienz des Geschäftsmodells von SUSS basieren auf der im Jahr 2024 durchgeführten und an die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Disclosures (TCFD) angelehnten Klimaszenarioanalyse.

Kurzfristige Maßnahmen

Verbesserung der infrastrukturellen Robustheit: Sofortige Verstärkung bestehender Anlagen gegen extreme Wetterereignisse wie Stürme oder Überschwemmungen. Erarbeitung und Einführung von Notfallplänen: Entwicklung und Implementierung detaillierter Notfallpläne und Frühwarnsysteme, um auf unmittelbare klimatische Ereignisse reagieren zu können.

Mittelfristige Maßnahmen

Implementierung flexibler Betriebsmodelle: Anpassung der Betriebsabläufe, um Flexibilität bei extremen Wetterbedingungen zu ermöglichen, wie veränderte Arbeitszeiten während Hitzewellen oder die Einführung von Remote-Arbeitsmöglichkeiten.

Technologische Anpassungen und Innovation: Investition in Technologien und Forschung, um die Betriebsabläufe langfristig an den Klimawandel anzupassen, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien und verbesserter Wassermanagement-Systeme.

Langfristige Maßnahmen

Aufbau umfassender Klimaresilienz: Langfristige Strategieentwicklung zur Minimierung der Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen, inklusive kontinuierlicher Überprüfung und Anpassung der Geschäftsmodelle an prognostizierte klimatische Veränderungen.

Stärkung der Kooperationen und Partnerschaften: Förderung von langfristigen Partnerschaften mit anderen Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen, um gemeinsame Resilienzstrategien zu entwickeln und umfassende Lösungen für klimabedingte Herausforderungen zu implementieren.

SUSS hat sich 2024 mit den Informationen zu seiner Resilienz auf Umweltthemen fokussiert, und wird prüfen inwieweit diese Themen auf Soziale und Governance Aspekte auszuweiten sind.

(ESRS 2 SBM-3 48 g) Aufgrund der erstmaligen Anwendung der Systematik des ESRS sind Änderungen an den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitrum nicht festzustellen.

(ESRS 2 SBM-3 48 h) Die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus den Angaben des ESRS ergeben, sind in der Angabe ESRS 2 SBM-3 48 a genannt. SUSS hat im unternehmensspezifischen Standard IROs identifiziert, die nicht vom ESRS abgedeckt werden. Diese sind im Abschnitt "Kundenzufriedenheit und Produktqualität" angegeben.

Angabe ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

(ESRS 2 IRO-1 53 a) Im Mittelpunkt des Wesentlichkeitsbewertungsprozesses standen im Berichtsjahr die Unternehmensaktivitäten, das Geschäftsmodell, die Geschäftsbeziehungen, die Wertschöpfungskette von SUSS sowie deren Interessenträger. Für SUSS sind aktuelle und potenzielle Kapitalgeber sowie andere Finanzakteure, Lieferanten, Kunden, Mitarbeitende, Forschungsinstitute und Kooperationspartner die bedeutendsten Interessenträger. Mit einem breit gefächerten Ansatz unterschiedlicher Formate werden die Interessensträger eingebunden. Dieser reicht von Recherchetätigkeiten über die Auswertung von Äußerungen der Interessenträger bis zu Interviews und Workshops. Im Berichtsjahr hat SUSS die Interessenträger schwerpunktmäßig durch die Repräsentation ihrer Interessen durch die Stellen im Unternehmen eingebunden, mit denen sie regelmäßig in Kontakt stehen.

Der SUSS-Konzern hat die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in einem umfassenden, mehrstufigen Verfahren ermittelt. Das Ergebnis dieses mehrstufigen Prozesses ist eine vollständige Erfassung aller wesentlichen Themen. Im ersten Schritt wurde zur Ermittlung potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen aus unserem Branchenumfeld analysiert. Zugleich wurden die ESRS herangezogen. Auf der Grundlage dieser Analysen wurde eine Liste potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen erstellt. SUSS hat Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die identifizierten Nachhaltigkeitsbelange definiert. Zu den Auswirkungen gehören positive und negative, tatsächliche und potenziell sowie kurz- und langfristige Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die Umwelt, die Gesellschaft und/oder die Menschenrechte. Tatsächliche und potenzielle Risiken und Chancen ergeben sich aufgrund eines Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsaspekts, der sich auf das finanzielle Ergebnis auswirkt. Die Wesentlichkeit der Auswirkung wurde nach den Bewertungsmaßstäben Ausmaß, Umfang, der Möglichkeit zur Behebung und der Wahrscheinlichkeit des Eintritts bestimmt. Die Wesentlichkeit der Risiken und Chancen wurde nach den beiden Bewertungsmaßstäben Ausmaß und Wahrscheinlichkeit bestimmt. Die finanzielle Wesentlichkeit wurde in einer monetären Skala definiert.

Um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und zu bewerten, wurde in Abstimmung mit den Leitern der Fachabteilungen eine Validierung vorgenommen. Diese fand in Form eines durch einen Leitfaden unterstützten Gesprächs statt. In internen Workshops wurden in den Abteilungen ebenfalls die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beurteilt und die Ergebnisse in dem beschriebenen Prozess gesammelt.

(ESRS 2 IRO-1 53 b) Im Jahr der Erstanwendung hat sich SUSS nicht auf spezifische Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografische Gegebenheiten oder andere Faktoren konzentriert, sondern einen breiten Analyseansatz gewählt. Es wurden bei einer ersten Analyse keine Aktivitäten, Geschäftsbeziehungen, Regionen oder andere Faktoren identifiziert, die ein erhöhtes Risiko negativer Auswirkungen haben.

Innerhalb des Prozesses haben wir immer wieder durch die direkte und indirekte Einbindung der Interessenträger überprüft, ob die Interessen korrekt und adäquat abgebildet wurden.

(ESRS 2 IRO-1 53 c i) SUSS hat im Berichtsjahr keine Zusammenhänge seiner Auswirkungen und Abhängigkeiten mit den Risiken und Chancen berücksichtigt, die sich aus den Auswirkungen dieser Abhängigkeiten ergeben.

(ESRS 2 IRO-1 53 c ii) Das Ergebnis dieser Analyse war eine Wesentlichkeitsbewertung für jede Auswirkung, jedes Risiko und jede Chance. Um in ihren Auswirkungen, Risiken und Chancen wesentliche von unwesentlichen Themen zu trennen, wurden Schwellenwerte angewendet.

Die Wesentlichkeit der Auswirkung wurde anhand von vier Skalen ermittelt.

1. Ausmaß: Wie gravierend sind die Auswirkungen aktuell? Skala: minimal bis absolut

2. Umfang: Wie verbreitet können die Auswirkungen auftreten? Skala: limitiert bis absolut/global

3. Umkehrbarkeit: Kann der Ausgangszustand vor Eintritt der Auswirkungen wieder hergestellt werden? Skala: verhältnismäßig einfach bis irreversibel

4. Wahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist der Eintritt der Auswirkungen? Skala: sehr gering (0 ≤ 5 %) bis sehr hoch (50 ≤ 100 %)

In der Dimension der finanziellen Wesentlichkeit werden zwei Unteraspekte herangezogen:

1. Bewertung: Wie ist die Auswirkung auf das Ergebnis von SUSS monetär zu bewerten? Skala: vernachlässigbar (0 ≤ 0,5 Mio. €) bis kritisch (20,0 ≤ 100,0 Mio. €)

2. Eintrittswahrscheinlichkeit: Wie wahrscheinlich ist der Eintritt dieses Ereignisses? Skala: sehr unwahrscheinlich (0 ≤ 5 %) bis sehr wahrscheinlich (50 ≤ 100 %)

Nachhaltigkeitsaspekte können aus der Perspektive der Auswirkungen, aus der finanziellen Perspektive oder aus beiden Perspektiven wesentlich sein.

SUSS hat in der Berichtsperiode eine Validierung der Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen. Hierzu fand ein Austausch mit allen Bereichsleiterinnen und Bereichsleitern statt, in deren Aufgabengebiet die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auftreten und die entsprechenden Managementsysteme zur Überwachung betreiben und in das Reporting der Kennzahlen eingebunden sind. Dabei wurde die bisherige Bewertung der finanziellen und materiellen Wesentlichkeit konstruktiv diskutiert. Ebenso wurden die Anforderungen und Erwartungen von externen und internen Interessensträger bewertet. Sofern nötig, wurden Anpassungen vorgenommen und entsprechend dokumentiert. Da sich bei dieser Validierung keine bedeutenden Änderungen ergaben, wurden alle wesentlichen Themen bestätigt. Die Ergebnisse wurden vom Vorstand der SUSS MicroTec SE geprüft und freigegeben und dem Aufsichtsrat vorgestellt.

Die finanziellen Risiken und Auswirkungen werden nach der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse im quartalsweise stattfindenden Risikomanagementkomitee diskutiert. Bekannte Risiken werden entsprechend gewürdigt und neue Themen werden aufgenommen. Für die Wesentlichkeit der Auswirkung und der finanziellen Wesentlichkeit wurden in den einzelnen Risiken Punkte entsprechend der Einstufung vergeben. Für die Wesentlichkeit der Auswirkung wurde ein Schwellenwert von 2,67 (Skala 1 bis 5) festgesetzt. Für die finanzielle Wesentlichkeit wurde ein Schwellenwert von 2,00 gewählt (Skala 1 bis 5).

(ESRS 2 IRO-1 53 c iii) Die Nachhaltigkeitsrisiken wurden in finanzieller Sicht mit der gleichen Methodik bewertet, wie alle anderen Risiken, die im Konzernrisikomanagement betrachtet werden. Die Wesentlichkeit der Auswirkung ist eine ESRS-spezifische Anforderung, die entsprechend hinzugenommen wurde.

Für alle Risiken, die durch das Konzernrisikomanagement überprüft werden, wurde ein Abgleich vorgenommen, ob die identifizierten Risiken bereits durch die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Themen abgedeckt waren. Da sich aus der Analyse der doppelten Wesentlichkeit neue Risiken ergaben, wurden diese im Konzernrisiko-Inventar ergänzt.

(ESRS 2 IRO-1 53 d) SUSS lagen nach dem bereits beschriebenen Prozess alle Themen mit potenziell wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen vor. Aus dem Konzernrisikomanagement wurde die Logik der Skalenwahl übernommen. Die Skala für die finanzielle Wesentlichkeit wurde direkt aus dem Konzern-Risikomanagement übernommen. Die Entscheidungen zur Priorisierung der Risiken und Chancen, die finanzielle Auswirkungen haben könnten, ergab sich aus der Addition der in diesem Verfahren ermittelten Punkte der beiden Dimensionen.

Für die interne Kontrolle wurden die Experten des ESG- und des Risikomanagement-Teams in den Entscheidungsprozess eingebunden. Darüber hinaus wird die Wesentlichkeitsanalyse vom Vorstand geprüft und freigegeben. Die Entscheidungen, welche Themen wesentlich sind, und die Verfahren, mit denen kontrolliert wird, dass die Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der Risiken und Chancen sowie der finanziellen Auswertung korrekt erfasst sind, ergeben sich aus dem Prozess der Anwendung der doppelten Wesentlichkeit.

(ESRS 2 IRO-1 53 e) SUSS hat die Nachhaltigkeitsrisiken nach der Identifikation der Analyse der doppelten Wesentlichkeit vollständig in das Konzernrisikomanagement überführt. Die ermittelten Nachhaltigkeitsrisiken sind in die Beurteilung des allgemeinen Risikoprofils und Risikomanagementprozesses aufgenommen worden.

(ESRS 2 IRO-1 53 f) Der Prozess der Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die darin festgestellten Chancen werden derzeit nicht systematisch in das allgemeine Managementverfahren des Unternehmens einbezogen.

(ESRS 2 IRO-1 53 g) Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist die systematische Methode, also das regelgeleitete Verfahren, in dem SUSS die Input-Parameter für die Bewertungen der wesentlichen Themen erfasst. Damit sind die Datenquellen, der Umfang der erfassten Vorgänge und der Detailgrad der Annahmen gemeint.

Bei der Datensammlungen kamen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Diese umfassen unter anderem die Sichtung von Dokumenten (Richtlinien, Handbücher, Prozessdokumentationen, Arbeitsanweisungen), Auswertung von Systemauszügen, Betriebsverfahren und (leitfadengestützte) Interviews (direkt, indirekt). Die grundlegende Konzeption der Wesentlichkeitsanalyse ergibt sich aus den im ESRS 1 definierten Zielen der Bewertung der Finanziellen Wesentlichkeit und der Wesentlichkeit der Auswirkung, wie sie in ESRS 1 Abschnitt 3 und den entsprechenden Anwendungsanforderungen (Application Requirements, AR) definiert werden.

Bei der Analyse der Doppelten Wesentlichkeit wurde durch eine allgemeine Themensammlung und deren sukzessiver Erweiterung eine Grundlage geschaffen, die alle Themen, die für SUSS wesentlich sein könnten, erfasst. Diese Liste wurde folgend durch die Identifikation verwandter Themen reduziert und durch die Einbindung von Interessenträgern und internen Repräsentanten der Interessenträger auf die für SUSS wesentlichen Themen eingegrenzt. Diese Liste der Auswirkungen, Risiken und Chancen umfasste 16 Themen, von denen neun als wesentlich bewertet wurden. Das ESG-Team von SUSS hat dabei alle Vorgänge, die für das Unternehmen wesentlich sind, entweder durch die einzelnen Vertreter der Fachabteilungen oder weitere Repräsentanten der Interessenträger identifiziert.

Die im ESRS geforderte Angabe des Detailgrads der Annahmen entspricht dem Beitrag der einzelnen Interessenträger zu den Themen, Unterthemen und den damit im Unternehmen eingehaltenen Vorgängen und verfolgten Handlungsweisen (Prozessen). Der Detailgrad dieser Prozesse bestimmt sich folglich durch die Repräsentation der Interessenträger, die in insgesamt angemessener Weise die Themen und die zugrundeliegenden Annahmen in den Prozess eingebracht haben. Die genutzten Datenquellen, die Interessenträger für ihre Einschätzung herangezogen haben, wurden von SUSS, so dies für die Bewertung zweckmäßig erschien, einbezogen. Da sich die Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse auf diese qualitativen, individuellen Beiträge stützt, sind Detailgrade nicht präzise abzugrenzen und nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erfassen, zu dokumentieren und anzugeben. Ebenfalls ist der Umfang der erfassten Vorgänge nicht sinnvoll abzugrenzen. SUSS liegen keine Anhaltspunkte vor, nicht alle Vorgänge, die für SUSS wesentlich sind, in angemessener Weise erfasst zu haben.

(ESRS 2 IRO-1 53 h) Im Geschäftsjahr 2024 hat SUSS eine Überprüfung der bestehenden Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen und diese Analyse durch die Aufnahme weiterer Themen an die erweiterten Anforderungen des ESRS angeglichen. Die nächste Überprüfung der Wesentlichkeitsanalyse findet 2025 statt.

Angabe ESRS 2 IRO-2: in ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

(ESRS 2 IRO-2 59) Wesentliche Informationen, die im Zusammenhang mit Risiken und Chancen stehen, wurden bei SUSS durch den Kontakt mit den Fachabteilungen und den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im Unternehmen zusammengestellt. Diese Stellen betrachten die für das Unternehmen wesentlichen operativen und strategischen Risiken und Chancen. Sie berichten diese an den Konzernrisikomanager und stellen die Berichte anderen Konzernabteilungen zur Verfügung. Diese Berichte des konzerninternen Berichtswesens sind die wesentlichen Quellen, welche Informationen im Zusammenhang mit den als wesentlich bewerteten Risiken und Chancen identifizieren. Ergänzend dazu hat SUSS im Jahr 2023 eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse aufgesetzt, in der die Ermittlung von Auswirkungen, Risiken und Chancen auf einer breiteren Basis stattfand. Dafür wurde neben den bestehenden Quellen und Prozessen ein mehrstufiges Verfahren umgesetzt. Es wurden leitfadengestützte Interviews zur Validierung und Ergänzung identifizierter Chancen und Risiken mit Interessenträgern im Unternehmen geführt. Dabei wurde systematisch auch der Aspekt der Auswirkungen ergänzt. Entsprechend bestehen zwei etablierte Verfahren, in denen SUSS Informationen identifiziert, sammelt und bewertet, die mit den für das Unternehmen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Verbindung stehen.

Für die Festlegung, welche Themen wesentlich sind, wurden die Schwellenwerte herangezogen, die in der Angabe ESRS 2 IRO-1 53 c ii angegeben sind.

Angabe ESRS 2 MDR-P: Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten

(ESRS 2 MDR-P 65 a) SUSS verfolgte im Berichtsjahr eine Strategie in Bezug auf die als wesentlich eingestuften Nachhaltigkeitsaspekte. Wesentliche Ziele der Strategie waren:

Netto-Null-Emissionen bis 2030: SUSS will bis zum Jahr 2030 Netto-Null-Emissionen erreichen und hat dafür mehrere Maßnahmen definiert. Das Ziel adressiert wesentliche Auswirkungen und Risiken im Bereich Klima, Energie und Emissionen, vor allem durch die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken und den Auswirkungen des Energiebezugs von SUSS. Der Überwachungsprozess findet für die Energieflüsse durch das Energiemanagement-System statt. Die ESG-Managerin und das ESG-Kernteam setzen die Maßnahmen zur Emissionsreduktion um und stellen das Emissionsinventar auf.

Arbeitgeberattraktivität: Um weiterhin mit einem hoch qualifizierten Stamm an Beschäftigten Spitzentechnologie herzustellen, will SUSS sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Das Ziel wurde gewählt, um die Beschäftigten langfristig an SUSS zu binden und potenziellen Beschäftigten SUSS als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren. Das Ziel adressiert wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich der eigenen Beschäftigten. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird von der HR-Abteilung überwacht.

Verantwortungsvolle Lieferkette: SUSS möchte zunehmend auch die eigene Lieferkette in die Nachhaltigkeitsanstrengungen einbeziehen. Unter dem Ziel "Verantwortungsvolle Lieferkette" sind in der Strategie eine Reihe operativer Maßnahmen gebündelt, die zu höherer Transparenz über die Lieferkette und die Einbindung der Lieferanten beispielsweise in den Supplier Code of Conduct beitragen sollen. Das Ziel wurde formuliert, um die Auswirkungen von SUSS in der eigenen Lieferkette sowie die Risiken für die Beschäftigten in der Lieferkette und die Umweltwirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette besser zu verstehen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird in erster Linie vom Einkauf sowie den Kunden-Accounts betreut und im ESG-Kernteam diskutiert.

Die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung einzelner Produkte oder operative Initiativen zur Reduktion der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von SUSS wurden dezentral von den verantwortlichen Fachabteilungen vorangetrieben. Die Aufstellung der individuellen Maßnahmen ist der Angabe ESRS 2 MDR-A zu entnehmen.

(ESRS 2 MDR-P 65 b) Die Strategie bezog sich in der Berichtsperiode auf den SUSS-Konzern in allen geografischen Regionen und betraf die eigenen Angestellten, die Kunden und die Lieferanten.

(ESRS 2 MDR-P 65 c) Die Strategie ist mit unterschiedlichen Zielen hinterlegt, die von den Fachabteilungen mit Zustimmung der verantwortlichen Management-Ebene und dem Vorstand umgesetzt wurden.

(ESRS 2 MDR-P 65 d) SUSS nahm im Berichtsjahr nicht an Initiativen teil, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen im Rahmen der Umsetzung seiner Strategie verpflichtet hat. Ebenfalls wurden keine Standards Dritter angewendet, die SUSS berücksichtigt hat.

(ESRS 2 MDR-P 65 e) Bei der Formulierung der Strategie wurden unterschiedliche Ziele festgelegt. Die Perspektiven der Interessenträger wurden bei der Auswahl und Entwicklung der einzelnen Initiativen eingebunden.

(ESRS 2 MDR-P 65 f) Der Vorstand von SUSS hat allen Beschäftigten in All-Hands-Meetings die Ziele und Kernelemente der Strategie vermittelt.

Angabe ESRS 2 MDR-A: Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

(ESRS 2 MDR-A 68 a-c) Im Berichtszeitraum wurden Maßnahmen begonnen und fortgeführt, die tatsächliche und potenzielle Auswirkungen verhindern, mindern oder beheben können sowie Chancen und Risiken angehen können. Für die folgenden Themen wurden Maßnahmen definiert, die im Hinblick auf den Umgang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wesentlich waren.

Liste der wichtigsten im Berichtsjahr ergriffenen und für die Zukunft geplanten Maßnahmen (ESRS 2 MDR-A 68 c) Beschreibung des Umfangs in Bezug auf Aktivitäten, Geografie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und gegebenenfalls betroffenen Interessengruppen (ESRS 2 MDR-A 68 b) Zeithorizonte bis zum Abschluss der Maßnahme (ESRS 2 MDR-A 68 c)
Bereich Klima, Energie & Emissionen
Erarbeiten eines Netto-Null-Pfads für Scope 1-3, mit Zielerreichung im Jahr 2050 Konzernweite Festlegung von Maßnahmen und Meilensteinen auf dem Weg zu Netto-Null Emissionen für die nächsten drei Jahre; Konzeptentwicklung zur Bilanzierung von Treibhausgasen Scope 1-3 Durchführung einer Klimaszenarioanalyse Betroffene Interessengruppe: eigene Beschäftigte, Lieferanten 2025
Einsparung von Energie, Abfall und Wasser Deutschlandweite Umstellung auf LED-Leuchten im Büro / Produktionsgebäude; Gebäudesanierungen Betroffene Interessengruppe: eigene Beschäftigte 2024
100 % Strom aus erneuerbaren Energien an allen Standorten Umstellung auf 100 % Strom aus erneuerbaren Energien am Hauptstandort Taiwan Betroffene Interessengruppe: keine 2024
Erweiterung der Ladeinfrastruktur Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur an den Standorten Sternenfels / Garching Betroffene Interessengruppe: keine 2024
Konzepterarbeitung für eine 100 % CO 2 e-neutrale Wärmeversorgung Deutschlandweite Erarbeitung eines konkreten Zeitplans zur Umstellung auf 100 % CO 2 e-neutrale Wärmeversorgung Betroffene Interessengruppen: keine 2024
Ermittlung des Product Carbon Footprint für ein Pilot Projekt Evaluierung Softwarelösung, Berücksichtigung von CO 2 e bei der Lieferantenauswahl für Neuteile, CO 2 e Abschätzungen für die Bill of Materials (BOM), Annahmen zu Customer Use-Cases, etc. Betroffene Interessengruppe: Lieferanten, Kunden 2026
Ermittlung des Product Carbon Footprint für alle aktuellen Anlagen (mind. bis 2029 bestellbar) Konzernweite Konzeptentwicklung zur Berechnung des Product Carbon Footprint Betroffene Interessengruppe: Lieferanten, Kunden 2026
100 % emissionsfreie Fahrzeugflotte Konzernweite, sukzessive Erweiterung des Fuhrparks um vollelektrische Antriebe Betroffene Interessengruppe: Eigene Beschäftigte 2027
Bereich Nachhaltige Produkte, Innovation & Technologie, Kreislaufwirtschaft
Mask Aligner nutzen die umweltschonende LED-Technologie (anstatt der bisherigen Quecksilberdampflampe) Produktion von Mask Aligner ausschließlich mit umweltschonender LED-Technologie ausgestattet Betroffene Interessengruppe: Lieferanten, Kunden 2025
Nachhaltige Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen Definition von Anforderungen und Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung z. B. Steigerung des Anteils von recyceltem Kunststoff bei Kunststoffverpackungen und Folien Betroffene Interessengruppe: Lieferanten 2025
Bereich Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeiterzufriedenheit
Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen Konzernweite Einführen eines Employee Engagement Score der im Rahmen von quartalsweisen Pulse Checks erhoben wird Betroffene Interessengruppe: Eigene Beschäftigte 2024
Erreichen einer Fluktuationsquote von ≤ 8 % 1 Entwicklung eines konzernweiten Kennzahlensystem zur Erfassung der Arbeitgeberattraktivität inkl. Wettbewerbsvergleich; Durchführen einer ersten Umfrage und Verbesserungsmaßnahmen einleiten Betroffene Interessengruppe: Eigene Beschäftigte 2024
Analyse von quartalsweisen Pulse Checks Analyse von quartalsweisen Pulse Checks Betroffene Interessengruppe: Eigene Beschäftigte 2024
Bereich Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung
Erhöhung des Frauenanteils innerhalb der Belegschaft und in Führungspositionen 2 Frauenanteil 1. Ebene unterhalb des Vorstands 36 % Frauenanteil 2. Ebene unterhalb des Vorstands 36 % Fortführung der aktuellen Maßnahmen im Recruiting Betroffene Interessengruppe: Potenzielle Beschäftigte 2024
Bereich Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Erreichen einer Global Lost Time Injury Rate ≤ 3,7 Arbeitsschutzmaßnahmen weiter ausbauen; Beinahe-Unfälle melden, um vorbeugende Maßnahmen abzuleiten Betroffene Interessengruppe: Eigene Mitarbeitende 2024
Bereich Aus- und Weiterbildung
Für 2024 wurde noch kein operatives Ziel definiert
Bereich Verantwortungsvolle Lieferkette
Vereinbarung eines Verhaltenskodex bei bestehenden Lieferanten Kontaktaufnahme mit bestehenden Lieferanten zur Einholung der Bestätigung des Verhaltenskodex. Betroffene Interessengruppen: Lieferanten 2024
Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in den Lieferantenauswahlprozess Folgende Kriterien werden überprüft: - Einhaltung des Code of Conduct - ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) Zertifizierung - Benennung eines Nachhaltigkeitsmanagers Betroffene Interessengruppe: Lieferanten 2025
Durchführung von Audits zu Menschenrechten und Umweltschutz Die Audits von SUSS dienen der Überprüfung der Einhaltung von Standards und Richtlinien, um sicherzustellen, dass alle Geschäftspartner ihre Verpflichtungen hinsichtlich Menschenrechte und Umweltschutz erfüllen. Betroffene Interessengruppe: Lieferanten 2024
Abstrakte Risikoanalyse: Standort, Sourcing, Nachhaltigkeit, Menschenrechte SUSS führt eine Risikoanalyse durch, um mögliche Risiken zu identifizieren. Dabei werden Kriterien wie die geografische Lage, die Abhängigkeit von einem Lieferanten, die Akzeptanz des Verhaltenskodex und die Bonität durch Kreditreform bewertet. Betroffene Interessengruppe: Lieferanten 2024
Bereich Rechtskonformität & Compliance
Keine Fälle von Korruption und Bestechung Weiterführung regelmäßiger Präventionsmaßnahmen Betroffene Interessengruppe: Eigene Beschäftigte 2024
100 % Teilnahmequote aller Mitarbeitenden an den Compliance und Cyber Security Trainings Schulungen aller Mitarbeitenden Betroffene Interessengruppe: Eigene Beschäftigte 2024
Bereich Kundenzufriedenheit, Produktqualität
Mindestens 80 % Kundenzufriedenheit bei Service Einsätzen Kundenzufriedenheitsbefragung nach jedem Serviceeinsatz; große Kundenzufriedenheitsbefragung bei allen wesentlichen Kunden alle vier Jahre Betroffene Interessengruppe: Kunden 2024

1 Die Zielgröße einer Fluktuationsgröße ≤ 8,0 % wurde vor Einführung der CSRD festgelegt und bezieht sich nur auf Deutschland.
2 Die Zielgröße ist bezogen auf die SUSS MicroTec SE. Wir führen das aktuelle Ziel, das in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben ist, bis 2027 fort. SUSS strebt ein konzernweites Ziel spätestens ab 2028 an. Abweichend von den auf die SUSS MicroTec SE bezogenen Angaben findet sich im ESRS S1-9 Absatz 66 eine Angabe für die oberste Führungsebene des SUSS-Konzerns.

(ESRS 2 MDR-A 68 d) SUSS sind im Berichtsjahr keine Interessenträger bekannt geworden, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden. Entsprechend wurden keine Maßnahmen mit dem Ziel ergriffen, Abhilfe für diese Interessenträger zu schaffen.

(ESRS 2 MDR-A 68 e) SUSS gibt die Fortschritte der Zielerreichung der im Berichtsjahr bestehenden Maßnahmen und Zielen in den themenbezogenen Standards an.

(ESRS 2 MDR-A 69) Es entstanden in der Berichtsperiode keine erheblichen operativen Ausgaben (OpEx) oder Investitionsausgaben (CapEx) im Zusammenhang mit der Umsetzung der in Angabe ESRS 2 MDR-A 68 a erläuterten Maßnahmen.

Angabe ESRS 2 MDR-M: Parameter in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

(ESRS 2 MDR-M 75; 77) In der folgenden Tabelle werden sämtliche Parameter aufgeführt und dargestellt, die SUSS in Bezug auf die Wirksamkeit seiner Maßnahmen im Umgang mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten auf der Grundlage unternehmensspezifischer Grundlagen verfolgt. Zudem werden die Methoden und signifikanten Annahmen aufgezeigt und der Parameter - wo möglich - definiert. Die Messung der Kennzahlen wurde nicht durch eine andere Stelle als die für Qualitätssicherung zuständige externen Stellen validiert.

Parameter Methoden und Signifikante Annahmen, einschließlich Grenzen (ESRS MDR-M 77 a) Definition und Beschreibung des Parameters (ESRS MDR-M 77 c)
Erarbeiten eines Netto-Null-Pfads für Scope 1-3, mit Zielerreichung im Jahr 2050 Maßnahmenplan, der bei SUSS einen Transformationspfad aufzeigt. -
Einsparung von Energie, Abfall und Wasser Hinweise an Mitarbeitende in der Produktion und Büros -
Anteil Strom aus erneuerbaren Energien Umstellung des Konzernstromvertrags -
Ladeinfrastruktur Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge für den Betrieb der Fahrzeugflotte -
Konzepterarbeitung (für eine 100 % CO 2 e-neutrale Wärmeversorgung) Konzepterarbeitung (Deutschland) -
Ermittlung des Product Carbon Footprint für ein Pilot Projekt Erarbeiten einer Methodik -
Ermittlung des Product Carbon Footprint für alle aktuellen Anlagen (mind. bis 2029 bestellbar) Anwendung einer Methodik auf das Portfolio. -
100 % emissionsfreie Fahrzeugflotte Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge 100 %
100 % Mask Aligner nutzen die umweltschonende LED-Technologie Umstellung bei den Mask Alignern 100 %
Nachhaltige Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen Umstellung der Einkaufsprozesse -
Employee Engagement Score Erarbeitung einer Employee Engagement Score-Metodik ≥ 23 %
Fluktuationsquote ≤ 8 % 1
Frauenanteil in Führungspositionen 2 Frauenanteil 1. Ebene unterhalb des Vorstands 36 %
Frauenanteil 2. Ebene unterhalb des Vorstands 36 %
Global Lost Time Injury Rate ≤ 3,7
Aus- und Weiterbildung: Im Berichtjahr kein operatives Ziel definiert -
Abdeckung der Lieferanten mit einer Nachhaltigkeitsbewertung -
Vom Verhaltenskodex abgedecktes Einkaufsvolumen Mindestens 65 %
Konzeptentwicklung: Entwickeln eines Prozesses zur Cyber Security Bewertung der Lieferanten -
Fälle von Korruption und Bestechung Keine Fälle
Teilnahmequote aller Mitarbeitenden an den Compliance und Cyber Security Trainings 100 %
Kundenzufriedenheit, Produktqualität: Mindestens 80 %
Kundenzufriedenheit bei Service Einsätzen

1 Die Zielgröße einer Fluktuationsgröße ≤ 8,0 % wurde vor Einführung der CSRD festgelegt und bezieht sich nur auf Deutschland.
2 Die Zielgröße ist bezogen auf die SUSS MicroTec SE. Wir führen das aktuelle Ziel, das in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben ist, bis 2027 fort. SUSS strebt ein konzernweites Ziel spätestens ab 2028 an. Abweichend von den auf die SUSS MicroTec SE bezogenen Angaben findet sich im ESRS S1-9 Absatz 66 eine Angabe für die oberste Führungsebene des SUSS-Konzerns.

Angabe ESRS 2 MDR-T: Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben

(ESRS 2 MDR-T 79 a) Innerhalb des SUSS-Konzerns wird der Fortschritt des Unternehmens bei der Erreichung der gesetzten Ziele nachverfolgt. Die Überprüfung des Fortschritts erfolgt in den entsprechenden Gremien anhand der definierten Parameter. Die Entwicklungen werden gesammelt und regelmäßig im Abstand von zwei Monaten im ESG-Kernteam von SUSS vorgestellt und diskutiert.

(ESRS 2 MDR-T 79 b) SUSS hat messbare, terminierte und ergebnisorientierte Ziele in Bezug auf wesentliche Auswirkungen Risiken und Chancen festgelegt. Eine genaue Beschreibung der Ziele findet sich in ESRS 2 MDR-T 80.

(ESRS 2 MDR-T 79 c) Da SUSS erstmals über die Ziele der Strategie berichtet, kann der Gesamtfortschritt bei der Erreichung der festgelegten Ziele im Laufe der Zeit noch nicht angegeben werden.

(ESRS 2 MDR-T 79 d) SUSS hat für seine Maßnahmen und Initiativen Ziele festgelegt, die in regelmäßigen Überprüfungen auf ihre Angemessenheit, den Grad der Zielerreichung und die Wirkung auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chance. Die Beurteilung erfolgt dabei durch die Überprüfung der Fortschritte gegen die festgelegten Ziele und eine Einschätzung der Auswirkung der Zielerreichung auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb des ESG-Kernteams.

(ESRS 2 MDR-T 79 e; 80 h) Für die Festlegung der Ziele wurden die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Die Wesentlichkeitsanalyse erfolgte auf der Grundlage des Dialogs mit Interessenträgern (siehe Abschnitt ESRS 2 SBM-2).

(ESRS 2 MDR-T 80 a-f; j) Mit folgenden Zielen wird die Wirksamkeit der Konzepte von SUSS nachverfolgt.

ESRS Standard Nachhaltigkeitsaspekt (ESRS 2 MDR-T 80 c) Bezugswert (Bezugsjahr) (ESRS 2 MDR-T 80 d) Zielwert (Zieljahr) (ESRS 2 MDR-T 80 b; e) Etappenziel (Jahr) (ESRS 2 MDR-T 80 e) Methode & Annahme zur Festlegung der Ziele (ESRS 2 MDR-T 80 f) Erzielte Leistung in den vorangegangenen Zeiträumen (ESRS 2 MDR-T 80 j)
ESRS E1 Scope 1 und 2 (marktbasiert) 4.482 Tonnen CO 2 e 1 (2022)^ 0 Tonnen CO 2 e (2030) 1.491 Tonnen CO 2 e (2024) SUSS orientiert sich bei der Zielfestlegung am European Green Deal, welcher vorsieht, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. -66,7 % zum Bezugsjahr
ESRS S2 Verhaltenskodex durch Lieferanten akzeptiert 36,0 % (2022)^ > 65,0 % (2024) 58,0 % (2024) Für die Festlegung der Ziele und die Berechnung der Lieferantenabdeckung durch Maßnahmen gibt es keine Annahmen. +22 Prozentpunkte zum Bezugsjahr
ESRS G1 Teilnahmequote Compliance Schulung 100 % (2022)^ 100 % (2024) 98,0 % (2024) Interne Compliance Regelungen Zielwert wurde um 2 Prozentpunkte unterschritten.
ESRS S1 Employee Engagement Score 38,0 % (2024) ≥ 23,0 % (2024) Jährlicher Zielwert Benchmarkanalysen Zielwert wurde um 15 Prozentpunkte übertroffen.
ESRS S1 Meldepflichtige Arbeitsunfälle 5,0 ≤ 3,7 0,96 Benchmarkanalysen Zielwert wurde erreicht und um den Wert 2,74 unterschritten
(2023)^ (2024) (2024)
ESRS S1 Frauenquote der ersten und zweiten Führungsebene in der der SUSS MicroTec SE 1. Ebene 36,4 %. Frauenanteil Ebene 1 &2 unterhalb des Vorstands 36,0 % (2027) 1. Ebene 40,0 % SUSS orientiert sich bei der Frauenquote der ersten und zweiten Führungsebene am "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" Zielwert der ersten Ebene wurde um 4 und der zweiten Ebene um 14 Prozentpunkte übertroffen
2. Ebene 25,0 % (2022)^ 2. Ebene 50,0 % (2024)
ESRS S1 Fluktuationsquote Wert erstmalig international erhoben, daher nicht vorhanden. ≤ 8,0 % 2 (2024) 13,0 % Benchmarkanalysen Zielwert wurde um 5 Prozentpunkte überschritten
(2024)

1 Inklusive des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs MicroOptics
2 Die Zielgröße einer Fluktuationsgröße ≤ 8,0 % wurde vor Einführung der CSRD festgelegt und bezieht sich nur auf Deutschland. Im Sinne der Zielerreichung lag die Fluktuationsquote in Deutschland 2024 bei 9,6 %, nach 9,5 % im Vorjahr.

(ESRS MDR-T 80 g) Die Ziele im Zusammenhang mit Umweltaspekten beruhen nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

(ESRS MDR-T 80 h) Für die Festlegung der Ziele wurden die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Die Wesentlichkeitsanalyse erfolgte auf der Grundlage des Dialogs mit Interessenträgern (siehe Abschnitt ESRS 2 SBM-2).

(ESRS MDR-T 80 i) Die Ziele wurden seit Festlegung nicht verändert. Dementsprechend gab es auch keine Änderungen bei zugrundeliegenden Messmethoden.

Umwelt

ESRS E 1 Klimawandel

Governance

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

(ESRS E1 GOV-3 13) Nachhaltigkeitsziele sind sowohl in der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term Incentive = STI) als auch in der langfristigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive = LTI) integriert. Hiermit werden Anreize gesetzt, soziale und ökologische Aspekte in den Blick zunehmen und die Unternehmensführung nachhaltig auszurichten. Nachhaltiges Handeln ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie von SUSS und sichert die gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Dies steht im Einklang mit dem klaren Fokus auf Zukunftstechnologien und der Strategie, in den relevanten Märkten durch organisches Wachstum eine führende Position einzunehmen. Die Integration von Nachhaltigkeitszielen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance; ESG) als Bestandteile der variablen Vergütung incentiviert ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Handeln und strebt zugleich eine Wertschaffung für die Kunden, Mitarbeitende und Aktionäre von SUSS sowie die Umwelt im Ganzen an. Dementsprechend werden aus der Unternehmensstrategie abgeleitete konkrete und messbare ESG-Ziele sowohl in der kurzfristigen als auch in der langfristigen variablen Vergütung einbezogen.

Dieser Teil des STI bemisst sich an der Erreichung des nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsziels, das insgesamt mit 15 Prozent gewichtet ist. Das Nachhaltigkeitsziel setzt sich aus bis zu zwei nichtfinanziellen Leistungskriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zusammen (ESG-Leistungskriterien), die aus der Nachhaltigkeitsstrategie von SUSS abgeleitet werden. Das Einbeziehen von Nachhaltigkeit im STI spiegelt den Anspruch von SUSS wider, zielgerichtete Anreize zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsaspekte umfassenden (gesamthaften) Unternehmensstrategie zu setzen. Hierdurch unterstreicht SUSS auch seinen Fokus auf eine ganzheitliche Wahrnehmung seiner unternehmerischen Verantwortung und stellt den nachhaltigen Unternehmenserfolg sicher. Der Aufsichtsrat definiert jährlich bis zu zwei jeweils gleichgewichtete, der Bewertung des Nachhaltigkeitsziels zugrundeliegende ESG-Leistungskriterien nach freiem Ermessen, die er aus den folgenden Aspekten auswählt:

Kategorie ESG-Aspekte
Umwelt (Environmental) - Reduktion von CO 2 e-Emissionen - Optimierung des Ressourceneinsatzes - Reduktion von Abfällen - Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)

Vor Beginn eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat für die ESG-Leistungskriterien anspruchsvolle Ziele fest. Die Ziele basieren dabei unter anderem auf der Operationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie von SUSS. Bei den vom Aufsichtsrat zu bestimmenden ESG-Zielen ist zwischen quantitativen und qualitativen Zielen zu unterscheiden. Qualitative Kriterien, die nicht exakt messbar sind, sollen nur ausnahmsweise herangezogen werden; in einem solchen Fall achtet der Aufsichtsrat entsprechend der Begründung des Deutschen Corporate Governance Kodex darauf, dass die qualitativen Kriterien in jedem Fall nachvollziehbar und verifizierbar sind.

Für das Geschäftsjahr 2024 ist das Ziel für die kurzfristige variable Vergütung, als Grundlage für den "Netto-Nullpfad" des Konzerns, ein Konzept zur Bilanzierung von Treibhausgasen und Berechnung vom Product Carbon Footprint (inklusive Scope 3) zu entwickeln, welches die erforderlichen Prozesse, Verantwortlichkeiten und technischen sowie organisatorischen Voraussetzungen adressiert. Der umweltbezogene Anteil an der kurzfristigen variablen Vergütung liegt bei 7,5 Prozent, der ESG-Anteil macht insgesamt 15 Prozent der kurzfristigen variablen Vergütung aus. Die langfristige variable Vergütung sieht vor, den CO 2 e -Fußabdruck zu senken und hierbei den Produkt CO 2 e -Fußabdruck langfristig für jede Produktgruppe zu ermitteln. Der ESG-Anteil an der langfristigen variablen Vergütung liegt bei 25 Prozent. Sowohl die kurzfristige variable Vergütung als auch die langfristige variable Vergütung zielen darauf hin, einen Beitrag zum Emissionsreduktionsziel "Netto-Null" für Scope 1 und 2 bis 2030 zu leisten. Die Ziele aus den Angabepflichten E1-4 fließen somit in die Ziele für die Vorstandsvergütung mit ein.

Strategie

Angabe ESRS E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz

(ESRS E1-1 14) Unsere Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz erfolgen in zwei Dimensionen. Zum einen geht es um eine Verbesserung der Energieeffizienz unserer Produkte und damit letztendlich um eine Verbesserung des CO 2 e -Fußabdrucks unserer Kunden. Mit Unterstützung unserer Anlagen können Halbleiterunternehmen immer leistungsfähigere und energieeffizientere Produkte herstellen, wodurch sich die Energiebilanz vieler elektronischer Endgeräte wie beispielsweise Mobiltelefone verbessern lässt. Wir sind deshalb bestrebt, unsere Anlagen im Hinblick auf Energieeffizienz, Durchsatz und Medienverbräuche durch Innovationen und kontinuierliche Verbesserungen immer effizienter und leistungsfähiger zu machen. Unsere Verantwortung erstreckt sich von der Entwicklung, dem Komponenteneinkauf über die Fertigung unserer Anlagen bis hin zum Rückkauf, der Aufbereitung und dem Verkauf gebrauchter Anlagen durch unsere Tochtergesellschaft SUSS MicroTec ReMan GmbH im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Zum anderen sind wir bemüht, die Energieeffizienz in unserer eigenen Produktion und Verwaltung ständig zu verbessern und ressourcenschonend zu arbeiten.

Der Transitionsplan des SUSS-Konzerns zielt darauf ab, die Erderwärmung zu begrenzen und Netto-Null-Emissionen bis zum Jahr 2030 (Scope 1 und 2) zu erreichen. Mehr als 95 Prozent der Emissionen von SUSS sind indirekte, sogenannte Scope 3 Emissionen, die in unserer vorgelagerten sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen. Aufbauend auf den übergeordneten Dekarbonisierunghebeln des SUSS-Konzerns soll zukünftig die iterative Entwicklung von portfoliospezifischen Dekarbonisierungsansätzen erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Ermittlung des CO 2 e -Fußabdrucks für das SUSS-Produktportfolio. Ein Konzept hierfür wurde im Berichtsjahr 2024 erarbeitet.

Der Transitionsplan (Scope 1 und 2) wurde in die Geschäftsstrategie und Finanzplanung von SUSS eingebettet und wurde mit dem Vorstand abgestimmt und von diesem genehmigt.

(ESRS E1-1 16a) SUSS möchte einen Beitrag zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens leisten. Durch die Festsetzung von Umweltzielen (z. B. zur Reduktion von CO 2 e -Emissionen, Verbesserung der Energieeffizienz, Strom aus erneuerbaren Energien, Optimierung des Ressourceneinsatzes, Reduktion von Abfällen, Weiterentwicklung umweltschonender Technologien und umweltfreundlicher Anlagen und Produkte) und der Umsetzung von auf diese Ziele abgestimmten Maßnahmenplänen leistet SUSS seinen Beitrag. SUSS bekennt sich zum 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens und strebt an bis 2030 Netto-Null-Emissionen (Scope 1 und 2) zu erreichen.

(ESRS E1-1 16 b) Bei der Dekarbonisierung in den Bereichen Scope 1 und 2 wurden die wesentlichen Hebel identifiziert an neue Lösungen und neue Anlagengenerationen werden systematisch im Produktentwicklungsprozess erfasst. Konkret formuliert der Produktmanager die gewünschten und für den angestrebten Markterfolg benötigten Spezifikationen, auch im Hinblick auf Umwelt sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neben der technologischen Komponente spielt auch der weitere Ressourcenverbrauch eine wichtige Rolle. Dies betrifft beispielsweise spezielle, hochentwickelte Fotolacke, die auf die Oberflächen aufgetragen werden. Wenn es uns gelingt, den Verbrauch dieser Lacke oder anderer Chemikalien in unseren Belackern und Entwicklern zu senken, schont das die Umwelt und reduziert die Herstellungskosten unserer Kunden. Denn die hochsensitiven Fotolacke, die bei unseren Belackern zum Einsatz kommen, enthalten in der Regel für die Umwelt sensible, photochemische Verbindungen, die hohe Kosten und Energieverbräuche bei der Herstellung und der Entsorgung bedeuten. Bei der Weiterentwicklung unserer Belacker arbeiten wir darauf hin, die angewandten Verfahren hinsichtlich der Menge an verbrauchtem Lack stetig zu optimieren. In unserem Inkjet-Printer-Geschäft, das wir der Produktlinie Coating Solutions zuordnen, produzieren und vertreiben wir halb- und vollautomatische Geräte für tintenstrahldruckbasierte Beschichtungsverfahren. Dieses Inkjet-Verfahren, bei dem gezielt nur auf bestimmten Flächen eines Substrates ein Schutzlack aufgebracht wird, kann im Durchschnitt bis zu 40 Prozent Materialeinsparung bei Prozesschemikalien im Vergleich zu herkömmlichen ganzflächigen Belackungsprozessen erreichen. Im Segment Photo-mask Solutions arbeiten wir außerdem an Anwendungen zur Reinigung von Wafern, im ersten Schritt für MEMS-Applikationen. Auf Basis unseres Knowhows in der Reinigung von Fotomasken entwickeln wir eine - im Vergleich zu heutigen Produkten - deutlich nachhaltigere Lösung. Hierbei werden gefährliche chemische Substanzen durch hochwirksame und deutlich umweltfreundlichere Lösungen ersetzt.

Hebel zur Dekarbonisierung bis 2030

Zur Minderung der Scope 1-Emissionen bis 2030 werden aktuell Möglichkeiten evaluiert, die Energieträger auf eine emissionsarme Alternative umzustellen. Hierfür wird bis Ende 2025 ein Konzept erarbeitet, eine Umsetzung ist für 2027 geplant. Dieses Vorhaben stellt die wichtigste Maßnahme zur Reduktion bezogen auf Scope 1-Emissionen dar.

Ein weiterer Hebel zur Dekarbonisierung der Scope 1-Emissionen besteht in der Umstellung der Fahrzeugflotte auf E-Mobilität. Diese wird bis 2027 angestrebt.

In Bezug auf die Scope 2-Emissionen zeigen der Grünstrombezug in Deutschland und den Niederlanden sowie seit April 2024 am Hauptstandort in Taiwan ihre Wirkung. Daher beziehen sich unsere Aktivitäten in Zusammenhang mit Scope 2-Emissionen derzeit schwerpunktmäßig auf die Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes. An allen drei Produktionsstandorten werden die Leuchtmittel sukzessive durch energieeffiziente LED-Leuchtmittel ersetzt. Insbesondere im Bereich der Produktion wird der Einsatz von nutzungsabhängigen intelligenten LED-Beleuchtungssteuerungen fortlaufend geprüft und - wenn sinnvoll - umgesetzt. Für die Gebäude und insbesondere für die Reinräume und Produktionsbereiche an den Produktionsstandorten werden regelmäßig Investitionen, beispielsweise in moderne Elektro- und Klimaanlagen, getätigt, um die Energie- und Kosteneffizienz zu steigern.

Am Standort Sternenfels ist die Installation einer Photovoltaikanlage im Zeitraum 2025 bis 2027 geplant. Durch den bereits bestehenden Bezug von Grünstrom an den Standorten (am Hauptstandort in Taiwan seit April 2024) ergibt sich aktuell hierdurch unter den aktuellen Gegebenheiten keine CO 2 e -Wirkung in der Treibhausgasbilanz. Die Maßnahme senkt den Stromverbrauch am Standort.

Mittelzuweisung (Ist) (Plan)
2024 2025-2027 2028-2030
Investitionsausgaben
Photovoltaikanlage 350.000 €
Energieträgerwechsel 450.000 € 200.000 €
Infrastruktur für E-Ladesäulen 100.000 €
Betriebsausgaben
Energetische Maßnahmen Gebäude und Technik 158.000 € 600.000 € 600.000 €

Weitere Details zu den Dekarbonisierungshebeln der SUSS und die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sind in E1-3 enthalten.

(ESRS E1-1 16 c) Für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2030 werden wesentliche Betriebsausgaben (OpEx) und Investitionsausgaben (CapEx) erforderlich werden: Die nachfolgende Übersicht zeigt die bisher festgelegten Maßnahmen und ist noch nicht vollständig in Bezug auf die Zielerreichung von Netto-Null-Emissionen bis 2030.

SUSS strebt mit den Investitions- und Betriebsausgaben eine Reduzierung der Scope1-Emissionen an, was ein wesentlicher Beitrag zur Einhaltung des Emissionspfades bis zum Jahr 2030 ist.

(ESRS E1-1 16 d) Die gebundenen Treibhausgasemissionen von SUSS im Zusammenhang mit seinen wichtigsten Vermögenswerten sind die Gebäude an den Produktionsstandorten und deren Einbauten für die Produktion. Die damit und mit den Produkten von SUSS verbundenen Emissionen gefährden die Erreichung der Emissionsminderungsziele nicht.

(ESRS E1-1 16 e) SUSS verfolgt mit CapEx- und OpEx-Plänen das Ziel, CO 2 e-Emissionen zu reduzieren und zu vermeiden. Details hierzu finden sich im Abschnitt "EU-Taxonomie".

(ESRS E1-1 16 f) Darüber hinaus gibt es bei SUSS keine kohle-, öl- oder gasbezogenen wirtschaftlichen Tätigkeiten.

(ESRS E1-1 16 g) SUSS ist nicht von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten ausgenommen.

(ESRS E1-1 16 h) Der Übergangsplan von SUSS hin zu Netto-Null-Emissionen in Scope 1 und 2 ist Teil der Unternehmensstrategie und als Teil der Investitionsplanung auch Bestandteil der Strategie bis 2030.

(ESRS E1-1 16 i) Der Transitionsplan wurde durch den Vorstand von SUSS genehmigt.

(ESRS E1-1 16 j) Folgende Fortschritte hat SUSS beim Übergangsplan bisher erzielt:

Umstellung auf Grünstrom an den Produktionsstandorten (am Hauptstandort in Taiwan seit April 2024)

Errichtung von E-Ladesäulen an den deutschen Standorten

Einführung von E-Fahrzeugen

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

(ESRS E1 SBM-3 19 a) In Bezug auf klimabezogene Chancen und Risiken wurde im Jahr 2024 eine klimabezogene Szenarioanalyse (Resilienzanalyse) durchgeführt, die im Folgeabschnitt dargestellt wird.

Die Resilienzanalyse hatte folgenden Umfang:

Der gesamte SUSS-Konzern war Bestandteil der Resilienzanalyse;

es wurden die eigenen Aktivitäten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt;

es wurden transitorische und physische Klimarisiken berücksichtigt.

(ESRS E1 SBM-3 19 b) Die Resilienzanalyse wurde im Zeitraum von Januar bis Juli 2024 unter Verwendung der Task Force on Climate-related Disclosures (TCFD) Richtlinien durchgeführt. Mit der Umsetzung war ein externer Dienstleister beauftragt.

SUSS hat die Analyse durch interne Workshops unterstützt, in denen transitorische und physische Risiken und Chancen evaluiert und mit einer Wahrscheinlichkeit sowie einer finanziellen Auswirkung bewertet wurden.

Für die drei am höchsten bewerteten transitorischen und physischen Risiken und Chancen wurden zwei Szenarien entwickelt, welche die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf SUSS abbilden. Hierfür wurden Szenarien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) sowie der Internationalen Energieagentur (IEA) verwendet, um verschiedene Szenarien und ihre möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf SUSS abzubilden (Quellen: IEA2023, IPCC2022):

SSP 1-1.9 (Einhalten des 2 °C-Ziels)

SSP 5-8.5 ("weiter wie bisher")

Bei den potenziellen transitorischen Risiken sowie den Chancen wurde nur das Low Emission-Szenario (SSP 1-1.9) berücksichtigt, bei den potenziellen physischen Risiken nur das High Emission-Szenario (SSP 5-8.5).

Anschließend wurden die potenziellen Auswirkungen jeder Szenariovariante auf die Geschäftsaktivitäten, die finanzielle Performance und die Nachhaltigkeit von SUSS untersucht.

Chancen und Risiken, die mit den verschiedenen Szenarien verbunden sind, wurden zudem im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das Unternehmen bewertet.

(ESRS E1 SBM-3 AR 7 b) Folgende Zeithorizonte wurden angewendet:

Kurzfristiger Zeithorizont (bis 2030)

Mittelfristiger Zeithorizont (2030 bis 2040)

Langfristiger Zeithorizont (2040 bis 2050)

(ESRS E1 SBM-3 19 c) Die folgenden wesentlichen klimabezogenen Risiken wurden ermittelt, wobei bei transitorischen Risiken nur das Low Emission-Szenario und bei physischen Risiken nur das High Emission-Szenario betrachtet wurde. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Low Emission-Szenario die Umsetzung strenger Emissionsminderungsmaßnahmen am wahrscheinlichsten sind. Im High Emission Szenario hingegen sind die physischen Risiken am größten. Eine detailliertere Erläuterung der beiden Szenarien findet sich im Abschnitt ESRS E1 SBM-3 19b.

Transitorische Risiken (betrachtet im Low Emission- Szenario SSP 1-1.9):

Politische und rechtliche Risiken: Die zunehmende Regulierung bestehender Produkte und Dienstleistungen weltweit könnte zu neuen Anforderungen und Restriktionen führen. Um diese zu bewältigen, sind Anpassungsfähigkeit und Innovationsbereitschaft erforderlich.

Technologische Risiken: Der Übergang zu emissionsärmeren Technologien bringt zusätzliche Kosten mit sich, was Unternehmen weltweit vor Herausforderungen stellt.

Physische Risiken (betrachtet im High Emission-Szenario SSP 5-8.5):

Akute Risiken: Mit der Zunahme extremer Wetterereignisse wie Wirbelstürmen und Überschwemmungen steigt das Risiko für Schäden und Unterbrechungen im Geschäftsbetrieb weltweit.

Die folgenden wesentlichen klimabezogenen Chancen wurden ermittelt:

Produkte und Dienstleistungen:

Entwicklung und Ausweitung emissionsarmer Waren und Dienstleistungen bietet Potenzial für Wachstum und Marktführerschaft.

Forschung und Innovation eröffnen Möglichkeiten zur Entwicklung neuer, zukunftsfähiger Produkte.

Die Diversifizierung des Geschäftsmodells ermöglicht es, auf veränderte Marktbedingungen flexibel zu reagieren.

Resilienz:

Investitionen in Klimaresilienz stärken die Fähigkeit, klimabedingte Risiken zu bewältigen und die langfristige Nachhaltigkeit zu sichern.

Die Analyse zeigt, dass neben erheblichen Risiken auch bedeutende Chancen bestehen, um durch Innovation und Anpassung einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.

(ESRS E1 SBM-3 AR 8 b) Nachfolgend erläutern wir, welche kurzmittel- und langfristigen Maßnahmen SUSS in Bezug auf die ermittelten transitorischen und physischen Risiken ergreifen kann, um Strategie und Geschäftsmodell an den Klimawandel anzupassen.

Kurzfristige Maßnahmen:

Proaktive Produktentwicklung und Technologie-Upgrade: Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Produkte, die den regulatorischen Anforderungen entsprechen oder diese übertreffen. Ziel ist es, Compliance-Kosten zu minimieren und neue Märkte zu erschließen.

Schulungen und Prozessoptimierung:

Mitarbeitendenschulungen in nachhaltigen Praktiken sowie Optimierung von Betriebsprozessen zur Steigerung der Effizienz und Reduzierung von Emissionen. Dies senkt das Risiko von Sanktionen.

Vorsichtige Investitionsplanung und Technologieauswahl: Priorisierung von Technologien mit modularen oder skalierbaren Eigenschaften, um finanzielle Belastungen zu minimieren und Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Effizienzsteigerungen:

Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in bestehenden Prozessen, um kurzfristige kostspielige technologische Erneuerungen zu vermeiden.

Standortwahl und Bauvorschriften:

Überprüfung der Standortwahl für neue Anlagen und Anpassung der Bauvorschriften, um die Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Infrastrukturen gegen extreme Wetterbedingungen zu erhöhen.

Frühwarnsysteme und Notfallpläne:

Einführung von Frühwarnsystemen und Erstellung von Notfallplänen zur schnellen und effektiven Reaktion auf extreme Wetterereignisse, um Schäden zu minimieren.

Mittelfristige Maßnahmen:

Flexibles Geschäftsmodell und Marktbeobachtung: Aufbau eines anpassungsfähigen Geschäftsmodells, das schnelle Reaktionen auf regulatorische Änderungen ermöglicht. Die fortlaufende Beobachtung regulatorischer Entwicklungen stellt sicher, dass das Unternehmen stets Compliance-konform bleibt.

Integration von Risikoverteilungsklauseln:

Aufnahme von Vertragsklauseln, die regulatorische Risiken zwischen dem Unternehmen und seinen Partnern (Lieferanten, Kunden) verteilen, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Flexibilität in der Technologieanwendung und Schulung: Entwicklung von Strategien zur flexiblen Anpassung neuer Technologien sowie Schulung der Mitarbeitenden, um deren effiziente Nutzung und Wartung sicherzustellen.

Partnerschaften und Fördermittel:

Aufbau strategischer Partnerschaften und aktive Suche nach Förderprogrammen zur finanziellen Unterstützung und Risikominderung.

Infrastrukturanpassungen und flexible Geschäftsmodelle: Verstärkung bestehender Strukturen und Anpassung der

Geschäftsmodelle, um Betriebsunterbrechungen flexibel und effizient begegnen zu können.

Versicherungsschutz und Risikotransfer: Überarbeitung von Versicherungspolicen, um einen umfassenden Schutz gegen finanzielle Verluste zu gewährleisten, und Nutzung von Outsourcing-Optionen für kritische Funktionen zur Risikominderung.

Langfristige Maßnahmen:

Versicherungslösungen und Akzeptanzstrategie: Abschluss langfristiger Versicherungen gegen Regulierungsrisiken, um finanzielle Verluste zu minimieren. Zudem wird eine Strategie entwickelt, um unvermeidbare regulatorische Risiken zu akzeptieren und effektiv zu bewältigen.

Nachhaltige Innovation und Wettbewerbsvorteile: Kontinuierliche Investitionen in F&E fördern nachhaltige Innovationen, steigern den Unternehmenswert und positionieren das Unternehmen als Vorreiter im Bereich Umweltverantwortung.

Planung für unvermeidliche Kosten:

Langfristige Finanzplanung, die unvermeidbare Kosten berücksichtigt, z. B. durch Bildung von Rücklagen oder Budgetanpassungen.

Langfristige finanzielle Strategie:

Entwicklung eines umfassenden Plans zur Bewältigung der Übergangskosten, der Risiken reduziert und das Unternehmen auf einen nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Pfad bringt.

Akzeptanz von Restrisiken und Budgetierung:

Anerkennung, dass nicht alle Risiken vollständig vermieden werden können, und Schaffung spezieller Budgets zur Abdeckung unvermeidbarer Schäden und Verluste.

Nachhaltige Anpassungsstrategien und Überwachung: Entwicklung langfristiger Anpassungsstrategien, die den klimatischen Veränderungen gerecht werden, sowie Implementierung eines kontinuierlichen Überwachungs- und Bewertungssystems, um die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig zu prüfen und zu optimieren.

SUSS wird die ermittelten Maßnahmen mit den bereits bestehenden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Reduktion von Risiken sowie zur Erschließung von Chancen abgleichen und im Bedarfsfall Anpassungen vornehmen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, die strategische Widerstandsfähigkeit der SUSS zu verbessern.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen

(ESRS E1 IRO-1 20 a, AR 9) Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse haben wir im Zusammenhang mit Klima, Energie und Emissionen die folgenden Auswirkungen und Risiken identifiziert:

Thema Beschreibung IRO Wertschöpfungskette Zeithorizont
Klima, Energie, Emissionen Erderwärmung durch die Emissionen. Negative Folgen durch extreme Wetterereignisse (Hitze, Unwetter, Kälte). Negative Auswirkung Gesamte Kurz-, mittel- und langfristig
Wertschöpfungskette
Klima, Energie, Emissionen Schonung der Ressourcen durch Einsatz von regenerativen Energien (Biogase, Photovoltaik, Solarenergie, Erdwärme). Positive Auswirkung Im Unternehmen Kurzmittel- und langfristig
Klima, Energie, Emissionen Höhere Kosten bei Unwetterschäden und Versorgung der Gebäude durch Unwetter oder Hitze. Risiko Kurz- und mittelfristig
Klima, Energie, Emissionen Steigende Energiekosten Risiko Kurz- und mittelfristig

Emissionen, die zur Erderwärmung beitragen, entstehen bei der Herstellung der eingekauften Waren, in der Produktion, der Logistik und in der Nutzungsphase der Produkte. Sie beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette und können kurz,- mittel- und langfristig eine negative Auswirkung auf die Umwelt haben.

Durch den Einsatz von regenerativen Energien ist es möglich, kurz- mittel- und langfristig eine positive Auswirkung im Unternehmen zu erzielen. Aktuell wird der Einsatz von Photovoltaik an dem deutschen Produktionsstandort Sternenfels geprüft und wird voraussichtlich im Jahr 2025 umgesetzt.

Höhere Kosten durch Unwetterschäden an Gebäuden und steigende Versorgungskosten durch zunehmende Hitzeereignisse stellen ein physisches klimabezogenes Risiko für SUSS dar. Steigende Energiekosten sind ein transitorisches klimabezogenes Risiko für SUSS.

SUSS bewertet seine Auswirkungen auf die gesamten Treibhausgasemissionen durch eine systematische Erfassung und Analyse seiner Emissionsquellen. SUSS verweist hierbei auf die Ausführungen in Kapitel E1-6.

(ESRS E1 IRO-1 20 b AR 11 a-d) SUSS hat im Rahmen der klimabezogenen Szenarioanalyse kurz-, mittel- und langfristige physische Risiken auf regionaler Ebene ermittelt, die im Abschnitt ESRS E1 SBM-3 näher beschrieben sind. Die Szenarioanalyse berücksichtigt das High Emission Scenario SSP5-8.5. SUSS hat bisher noch nicht ermittelt, ob und in welchem Umfang seine Vermögenswerte oder Geschäftstätigkeiten innerhalb seiner Lieferkette physischen Risiken ausgesetzt sein könnten.

(ESRS E1 IRO-1 20 c, AR 12 a-d) SUSS hat im Rahmen der klimabezogenen Szenarioanalyse kurz-, mittel- und langfristige Übergangsereignisse ermittelt, die im Abschnitt ESRS E1 SBM-3 näher beschrieben sind. Diese beziehen sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbetrieb als auch auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.

Die Szenarioanalyse steht mit der Berücksichtigung des Low Emission Scenario SSP1-1.9 in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen, welches die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius fordert.

SUSS hat bisher noch nicht ermittelt, ob und in welchem Umfang seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette den Übergangsereignissen ausgesetzt sein könnten.

Es wurden keine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten ermittelt, die nicht mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar sind oder nur mit erheblichem Aufwand kompatibel gemacht werden können.

(ESRS E1 IRO-1 21, AR 15) Die an die TCFD angelehnte klimabezogene Szenarioanalyse wurde im Geschäftsjahr 2024 erstmalig durchgeführt. Aus diesem Grund konnte sie für die Ermittlung und Bewertung der klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen noch nicht verwendet werden. SUSS wird die Ergebnisse der klimabezogenen Szenarioanalyse in die nächste Wesentlichkeitsanalyse einfließen lassen.

Angabe ESRS E1-2: Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

(ESRS E1-2 24; 25 a) Mit der Richtlinie gemäß ESRS 2-MDR-P und E1-2 25 (a) zum Thema Klimaschutz, bekräftigt SUSS sein Engagement, zur globalen Klimaneutralität beizutragen, seine Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Einhaltung aller relevanten ESG-Kriterien sicherzustellen.

Strategien Policy / Beschreibung
1. Policy Richtlinie zum Thema Klimaschutz
2. Zielsetzung und Inhalt Die Reduzierung von Emissionen und der Übergang zu Netto-Null-Emissionen sind integrale Bestandteile der Unternehmensstrategie von SUSS. Durch die Verankerung dieser Richtlinie in den Geschäftsabläufen zielt SUSS darauf ab, Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen zu adressieren, den langfristigen Unternehmenswert zu steigern und Klimaneutralität als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. SUSS verpflichtet sich zur umfassenden und transparenten Erhebung der Emissionsdaten für Scope 1 und Scope 2 gemäß dem GHG-Protokoll. Dazu gehört die regelmäßige Erfassung der Emissionen aus eigenen Anlagen und aus eingekaufter Energie, um den Fortschritt bei der Emissionsminderung messbar zu machen. Für die Scope 3-Emissionen führt SUSS eine umfassende Analyse durch, um die wichtigsten THG-Kategorien entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren. Dabei werden sowohl vorgelagerte als auch nachgelagerte Kategorien berücksichtigt. Die Analyse umfasst sämtliche relevanten Aktivitäten, die mit der Beschaffung von Materialien, dem Transport und der Logistik, Geschäftsreisen sowie der Entsorgung und dem Recycling von Produkten verbunden sind. Der Schwerpunkt liegt auf den Kategorien mit dem größten Potenzial zur Reduktion der Emissionen. Die Erhebung und Überprüfung der Emissionsdaten erfolgt regelmäßig und wird von unabhängigen Dritten verifiziert, um Transparenz, Genauigkeit und Rechenschaftspflicht sicherzustellen. Zudem verpflichten wir uns mit der ISO 14001 Zertifizierung zur systematischen Kontrolle und stätigen Verbesserung, um sowohl gesetzliche Anforderungen als auch interne Umweltziele zu erfüllen. Zielesetzung: Netto-Null-Emissionen bis 2030 für Scope 1 und Scope 2: Dies soll durch eine Kombination aus Emissionsreduktion, Energieeffizienzmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien erreicht werden. Kontinuierliche Reduktion der Scope 3 Emissionen: In den identifizierten Schlüsselbereichen von Scope 3 verpflichtet sich SUSS zu einer stetigen Reduktion der Emissionen, indem nachhaltige Lieferketten geschaffen, Geschäftsreisen optimiert und der Ressourcenverbrauch minimiert werden.
3. Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen Durch die Umsetzung dieser Richtlinie adressiert SUSS die folgenden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen: - Auswirkungen: Signifikante Reduzierung von THG-Emissionen und ein Beitrag zum Klimaschutz. - Risiken: Regulatorische Risiken durch strengere Emissionsvorschriften sowie Reputationsrisiken bei Nichterreichung der kommunizierten Klimaziele. - Chancen: Effizienzsteigerungen in der Produktion, Kosteneinsparungen durch den Einsatz erneuerbarer Energien und die Erschließung neuer Märkte durch Nachhaltigkeitsinitiativen.
4. Überwachungsprozess Die Überwachung der Einhaltung und des Fortschritts erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem ESG-Manager sowie dem Qualitätsmanagement. Die operative Steuerung liegt federführend bei den relevanten Fachabteilungen der Scope 1-3-Kategorien. Diese Stellen sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die festgelegten Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden und alle relevanten ESG- und Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt werden. Der Vorstand überprüft regelmäßig die Fortschritte und trifft strategische Entscheidungen, um die Klimaziele zu erreichen.
5. Anwendungsbereich der Richtlinie Diese Richtlinie gilt für alle Geschäftsbereiche und globalen Standorte von SUSS. Sie umfasst: - Scope 1-Emissionen: Direkte Emissionen aus Quellen, die von SUSS kontrolliert werden, wie die Verbrennung von Brennstoffen in eigenen Anlagen und Fahrzeugen. - Scope 2-Emissionen: Indirekte Emissionen durch den Verbrauch von eingekaufter Elektrizität, Wärme und Kälte. - Scope 3-Emissionen: Wesentliche indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette aus den Kategorien 3.1, 3.2, 3.3, 3.4/3.9, 3.5, 3.6, 3.11 sowie 3.12.
6. Verantwortliche Ebene der Policy Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Richtlinie liegt beim Vorstand von SUSS.
7. Verweis auf Standards ISO 14001
8. Einbindung der Interessenträger SUSS ist im aktiven Austausch mit wichtigen Interessensträgern, um eine umfassende Teilnahme an den Emissionsminderungsmaßnahmen sicherzustellen. Zu den relevanten Interessensträgern gehören: - Mitarbeitende: Sie werden geschult und ermutigt, nachhaltige Praktiken anzuwenden und die Emissionsminderungsbemühungen zu unterstützen. - Lieferanten: Sie werden in die Wesentlichkeitsanalyse von Scope 3 einbezogen, um gemeinsam Strategien zur Emissionsminderung zu entwickeln. - Investoren und Kunden: Sie werden transparent über die Fortschritte von SUSS bei der Reduzierung von THG-Emissionen informiert.
9. Verfügbarkeit der Richtlinie für Interessenträger Die Richtlinie wird allen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt, um sicherzustellen, dass die Vorgaben und Ziele in allen Bereichen der SUSS umgesetzt werden.

Angabe ESRS E1-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Klimastrategien

(ESRS E1-3 28; 29 a) SUSS setzt die folgenden Maßnahmen im Zusammenhang mit Klimastrategien in Anlehnung an ESRS 2 MDR-A um:

Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1-Emissionen) entstehen an den Standorten überwiegend durch die stationäre Verbrennung von Erdgas und Heizöl sowie durch die Verwendung von Kühlmitteln. Wir arbeiten kontinuierlich an einer effektiveren Nutzung und prüfen aktuell Möglichkeiten für eine emissionsärmeren Wärmeversorgung. Hier sehen wir einen maßgeblichen Dekarbonisierungshebel auf dem Weg zu Netto-Null-Emissionen. Darüber hinaus soll die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge weiter ausgebaut werden und auch die Fahrzeugflotte sukzessive auf Elektromobilität umgestellt werden.

Unsere Aktivitäten zur Minderung der Scope 2-Emissionen beziehen sich derzeit schwerpunktmäßig auf die Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes sowie auf den Einkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. An allen drei Produktionsstandorten werden die Leuchtmittel sukzessive durch energieeffiziente LED-Leuchtmittel ersetzt. Insbesondere im Bereich der Produktion wird der Einsatz von nutzungsabhängigen intelligenten LED-Beleuchtungssteuerungen fortlaufend geprüft und - wenn sinnvoll - umgesetzt. Für die Gebäude und insbesondere für die Reinräume und Produktionsbereiche an den Produktionsstandorten werden regelmäßig Investitionen, beispielsweise in moderne Elektro- und Klimaanlagen, getätigt, um die Energie- und Kosteneffizienz zu steigern. An allen Produktionsstandorten sowie in den Niederlanden beziehen wir Grünstrom.

Im Jahr 2023 wurden an allen Produktionsstandorten Energieaudits erfolgreich durchgeführt, für die Standorte Garching und Sternenfels nach DIN EN 16247-1. Das Energieaudit in Taiwan basierte auf dem Standard ISO 50001. Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Einsparung von CO 2 e -Emissionen wurden festgelegt und teilweise bereits umgesetzt oder in die Langfristplanung für Gebäudemaßnahmen an den Standorten übernommen. Auch hier sehen wir einen Dekarbonisierungshebel für SUSS.

Neuinvestitionen in die Gebäudetechnik werden in den kommenden Jahren anhand von Laufzeit, Alter und Verbrauch sowie Amortisationszeit auf die Ökonomie und Ökologie überprüft. Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz unserer Anlagen und damit letztendlich der Energie- und Ressourceneffizienz beim Kunden setzen wir kontinuierlich fort: So arbeiten wir beispielsweise bei der Weiterentwicklung unserer Belackungsanlagen stetig daran, die angewandten Verfahren hinsichtlich der Menge an verbrauchtem Lack im Produktionsprozess unserer Kunden zu optimieren.

Angesichts der Herausforderungen der Dekarbonisierung ist die Zusammenarbeit mit Unternehmen der Halbleiterbranche von entscheidender Bedeutung, um Fortschritte zu erzielen. Im Geschäftsjahr 2024 haben wir unsere Zusammenarbeit mit dem weltweiten Wirtschaftsverband für die Zulieferketten der Nano- und Mikroelektronikhersteller SEMI (Semiconductor Equipment and Materials International) intensiviert und möchten uns zukünftig in verschiedenen Arbeitsgruppen engagieren mit dem Ziel, die Dekarbonisierung in der Halbleiterbranche voranzutreiben und Best Practices zu erarbeiten.

Alle Maßnahmen für die Scope 1 und Scope 2-Reduzierungen sollen bis spätestens 2030 abgeschlossen worden sein.

(ESRS E1-3 29 b) Konzernweit betrachtet lagen die gesamten CO 2 e-Emissionen für das Geschäftsjahr 2024 bei 317.234 Tonnen CO 2 e (Vorjahr: 193.257 Tonnen CO 2 e), was einer Zunahme von 64,2 Prozent entspricht. Die Scope 1-Emissionen konnten um 15,5 Prozent auf 1.083 Tonnen CO 2 e gesenkt werden (Vorjahr: 1.281 Tonnen CO 2 e). Die Treibhausgasemissionen im Scope 2 (market-based) sanken um 85,8 Prozent auf 408 Tonnen CO 2 e (Vorjahr: 2.863 Tonnen CO 2 e). Diese Reduzierung lag vor allem an der Umstellung auf Grünstrom an allen produzierenden Standorten von SUSS im Jahr 2024 (am Hauptstandort in Taiwan seit April 2024). Die Scope 3-Emissionen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 67,0 Prozent auf 315.743 Tonnen CO 2 e. (Vorjahr: 189.113 Tonnen CO 2 e). Die erstmalig berechneten Emissionen der Kategorie 3.11 Nutzung verkaufter Güter hat vor allem zum Anstieg der Scope 3-Emissionen geführt. SUSS will das Unternehmenswachstum mit der Dekarbonisierung in Einklang zu bringen. Aus diesem Grund arbeiten wir mit verschiedenen Abteilungen zusammen, um Lösungen zur Reduzierung unseres ökologischen Fußabdrucks zu entwickeln.

(ESRS E1-3 AR 21) Die Umsetzung der unter ESRS 2 MDR-A beschriebenen Maßnahmen hängt zu einem Teil auch von der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Ressourcen ab. Ein kontinuierlicher Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten kann für die Durchführung der Maßnahmen bei SUSS von entscheidender Bedeutung sein, wozu auch beispielsweise Anpassungen an Angebots-/Nachfrageänderungen oder damit verbundene Zukäufe sowie erhebliche Investitionen in F&E gehören.

(ESRS E1-3 29 c i) Die Geldbeträge von CapEx sind den Investitionsausgaben und die Geldbeträge von OpEx den Herstellkosten im Abschluss zugeordnet.

ESRS E1-3 29 c ii; iii 16 c) Die wesentlichen Beiträge aus den Wirtschaftstätigkeiten, welche im Kapitel EU-Taxonomie aufgeführt sind, können den erheblichen Geldbeträgen von CapEx und OpEx und dem CapEx-Plan gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Komission zugeordnet werden.

Parameter und Ziele

Angabe ESRS E1-4: Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

(ESRS E1-4 33) SUSS hat für Scope 1 und 2 das Ziel festgelegt, Netto-Null-Emissionen bis 2030 zu erreichen. Dieses Ziel steht im Einklang mit dem wesentlichen Thema Klima, Energie und Emissionen. Das Basisjahr 2022^ entspricht dem Jahr, in dem SUSS das Ziel festgelegt hat. Das Basisjahr weist keine außergewöhnlichen Ereignisse oder Anomalien auf, die die Daten verzerren könnten und kann daher als repräsentativ angesehen werden.

THG-Emissionen (in Tonnen CO 2 e) 2030 (Zieljahr) 2024 (Berechnungsjahr) 2022^ (Basisjahr) Erzielte Leistung in den vorangegangenen Zeiträumen Methode & Annahme zur Festlegung der Ziele
(ESRS E1-4 32; 34 a; c; d)
Scope 1 0 1.083 1.450 -25,3 % Reduzierung zum Basisjahr SUSS orientiert sich bei der Zielfestlegung am European Green Deal, welcher vorsieht, dass
die EU bis 2050 klimaneutral wird.
Scope 2 marktbasiert 0 408 3.032 -86,5 % Reduzierung zum Basisjahr
Scope 2 standortbasiert 0 3.524 3.251 +8,4 % Anstieg zum Basisjahr

(ESRS E1-4 34 b) Das Ziel im Zusammenhang mit Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wurde im Jahr 2022 aktualisiert und zielt auf die Reduzierung des globalen vollumfänglichen CO 2 e-Ausstoßes in den Kategorien Scope 1 und Scope 2 bis zum Jahr 2030 auf Null Tonnen CO 2 e. Für das Jahr 2024 haben wir erstmalig neben den vorgelagerten auch die nachgelagerten Emissionen aus Scope 3 erhoben und angefangen in Arbeitsgruppen Reduktionspotentiale zu ermitteln. Dies wird im Jahr 2025 weiter vertieft.

Im April 2024 hat SUSS am Hauptstandort in Taiwan auf Strombezug aus erneuerbaren Energien umgestellt und bezieht seitdem an allen Produktionsstandorten Grünstrom. Darüber hinaus nutzt auch der Standort in den Niederlanden Grünstrom. SUSS arbeitet daran, auch an sämtlichen Vertriebsstandorten Grünstrom einzuführen.

Der Basiswert kann in Bezug auf die abgedeckten Aktivitäten als repräsentativ angesehen werden.

(ESRS E1-4 34 e, 16 a) Die Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen sind aktuell nicht auf wissenschaftlichen Standards der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt und wurden auch nicht anhand eines sektoralen Dekarbonisierungspfades abgeleitet. Steigende Umsätze wirken sich potenziell negativ auf die Treibhausgasemissionen aus, da eingekaufte Waren und Dienstleistungen sowie Logistikleistungen in dem Zusammenhang zunehmen. Verschiebungen zu einer stärkeren Nachhaltigkeitsregulatorik werden sich auf Kundenanforderungen auswirken und potenziell eher zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Nutzungsphase führen.

(ESRS E1-4 34 f; 16 b, AR 30 c) Die erwarteten Hebel zur Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes, aufgegliedert nach Scope 1, 2 und 3 und ihr quantitativer Gesamtbeitrag stellen sich wie folgt dar:

Emissionseinsparungen Scope 1 und 2:

Zur Minderung der Scope 1-Emissionen bis 2030 werden aktuell Möglichkeiten evaluiert, die Energieträger auf eine emissionsarme Alternative umzustellen. Hierfür wird bis Ende 2025 ein Konzept erarbeitet, eine Umsetzung ist für 2027 geplant. Dieses Vorhaben stellt die wichtigste Maßnahme zur Reduktion bezogen auf Scope 1-Emissionen dar.

Ein weiterer Hebel zur Dekarbonisierung der Scope 1-Emissionen besteht in der Umstellung der Fahrzeugflotte auf E-Mobilität. Diese wird bis 2027 angestrebt.

In Bezug auf die Scope 2-Emissionen zeigen der Grünstrombezug in Deutschland und den Niederlanden sowie seit April 2024 am Hauptstandort in Taiwan ihre Wirkung.

Am Standort Sternenfels ist die Installation einer Photovoltaikanlage im Zeitraum 2025 bis 2027 geplant.

Die unten stehende Grafik stellt die CO 2 e Reduktionshebel mit dem Basisjahr 2022 da. Ziel ist die Erreichung von Netto-Null-Emissionen in Scope 1 und 2 bis 2030.

Roadmap zur CO 2 -Reduzierung bis 2030

1 Emissionen ohne SUSS MicroOptics S.A., die im Jahr 2024 veräußert wurde.

Emissionseinsparungen Scope 3:

Die Verbesserung der ökologischen Eigenschaften und der Umweltverträglichkeit unserer Produkte ist ein wichtiger Teil unserer Forschungs- und Entwicklungsarbeit. So legen wir verstärkt Wert auf einen möglichst geringen Einsatz von Energieträgern, von Chemikalien und sonstigen Prozessmaterialien im Fertigungsprozess und während des Betriebs unserer Anlagen. Der sorgfältige Umgang mit Chemikalien spielt insbesondere bei unseren Belackern und Entwicklern eine große Rolle. Der Einsatz an Nasschemie ist für die Prozessabläufe in der Halbleiterfertigung bisher jedoch zwingend notwendig. Im Applikationslabor in Garching - hier finden Testläufe und Kundendemonstrationen unserer Anlagen statt - haben wir deshalb eine Neutralisationsanlage zur Abwasserbehandlung installiert, die den ph-Wert der verschiedenen Chemikalien während den Prozessen auf ein betriebssicheres Niveau einstellt. Außerdem arbeitet SUSS beispielsweise beim Wafer Cleaning daran, die Umweltfreundlichkeit des Reinigungsprozesses durch den Einsatz weniger aggressiver Chemikalien deutlich zu erhöhen.

Eine Quantifizierung der Produktverbesserungen liegt noch nicht vor und soll im Rahmen eines Projekts zur Ermittlung des Produkt CO 2 e-Fußabdrucks im Jahr 2025 weiter vorangetrieben werden.

Zur Festlegung der Dekarbonisierungshebel wurden unterschiedliche Klimaszenarien noch nicht umfassend berücksichtigt, da die Klimaszenarioanalyse 2024 erstmalig durchgeführt wurde. Diese wurden auch im Kapitel ESRS-IRO-1 näher beschrieben. Hierbei wurden die folgenden transitorischen Risiken berücksichtigt:

Politische und rechtliche Risiken

Technologische Risiken

Marktpreisrisiken

Reputationsrisiken

Ebenso wurden die folgenden physischen Umweltrisiken berücksichtigt:

Chronische Risiken

Akute Risiken

Für 2025 ist geplant, die Ergebnisse der Analyse in die Festlegung der Dekarbonisierungshebel stärker zu berücksichtigen.

Angabe E1-5: Energieverbrauch und Energiemix

(ESRS E1-5 37 AR 34) Unser Energieverbrauch besteht hauptsächlich aus Strom, Gas und Heizöl. Um unser Ziel von Netto-Null-Emissionen bis 2030 zu erreichen, arbeiten wir daran, den Bezug aus nicht-erneuerbaren Energien zu senken. An unseren Produktionsstandorten in Deutschland, am Hauptstandort in Taiwan sowie in den Niederlanden beziehen wir Grünstrom. Im Jahr 2024 betrug unser Energieverbrauch 11.734 MWh. Dieser ergibt sich aus der Verwendung von Strom, Gas und Heizöl im eigenen Betrieb. Im Berichtsjahr ist der Energieverbrauch in MWh um 20,8 Prozent gesunken. Der Rückgang ist primär auf die Entkonsolidierung des Geschäftsbereichs MicroOptics zurückzuführen, der im Berichtsjahr 2023 noch berücksichtigt wurde.

SUSS ist im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission nicht in einem klimaintensiven Sektor tätig. Entsprechend entfallen die Punkte 1-5 in der nachfolgenden Tabelle.

in MWh 2024 2023^
Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen 4.895 -
Anteil des Energieverbrauchs aus fossilen Quellen am Gesamtenergieverbrauch 41,7 % -
Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen 73 -
Anteil des Energieverbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch 0,6 % -
Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen 6.766 -
Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamt energieverbrauch 57,7 % 33,3 %
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen 0 -
Erworbene und erhaltene Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung 0 -
Selbsterzeugte Energie, die kein Brennstoff ist 0 -
Gesamtenergieverbrauch 11.734 14.825

Für die Länder Südkorea, USA, China, Singapur sowie zu einem geringen Teil für Taiwan wurden die Anteile an fossilen, nuklearen und erneuerbaren Quellen auf Basis vom jeweiligen länderspezifischen Strommix berechnet.

Angabe E1-6: THG-Bruttoemissionen der Kategorie Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

(ESRS E1-6 44 a-d; 46; 47; 48; 49; 50; 51; 52; 53) Im Berichtsjahr wurde eine umfassende Analyse der wesentlichen Scope 3-Kategorien durchgeführt und erstmals auch die wesentlichen nachgelagerten Scope 3-Emissionen ermittelt. Neu hinzugenommen wurden die als wesentlich bewerteten Kategorien 3.2 Kapitalgüter, 3.9 Nachgelagerte Transport, 3.11 Nutzung der verkauften Produkte, sowie 3.12 Umgang mit verkauften Produkten am Produktlebensende. Die Methodik zur Berechnung der Scope 3-Kategorie 3.1. Eingekaufte Waren und Dienstleistungen wurde von ausgabenbasiert auf überwiegend gewichtsbasiert umgestellt.

1 SUSS erhebt die Treibhausgasemissionen für alle Gesellschaften mit operativer Kontrolle.
2 Die Methodik zur Berechnung der Scope 3-Kategorie 3.1. Eingekaufte Waren und Dienstleistungen wurde von ausgabenbasiert auf überwiegend gewichtsbasiert umgestellt

in Tonnen CO 2 e 2024 2023
SUSS-Konzern 1
Scope 1-THG-Bruttoemissionen 1.083 1.281
Scope 1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 0 0
Scope 2-THG-Bruttoemissionen (Standortbezogen) 3.524 3.349
Scope 2-THG-Bruttoemissionen (Marktbezogen) 408 2.863
Scope 3-THG-Bruttoemissionen 315.743 189.113
3.1 Eingekaufte Güter und Dienstleistungen 87.373 2 181.085
3.2 Kapitalgüter 2.562 -
3.3 Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten 422 965
3.4 Vorgelagerter Transport und Distribution 4.590 2.307
3.5 Abfall 396 -
3.6 Geschäftsreisen 2.613 2.027
3.7 Pendeln 2.841 2.729
3.9 Nachgelagerter Transport und Distribution 38 -
3.11 Nutzung verkaufter Produkte 214.641 -
3.12 End-of-Life Treatment verkaufter Produkte 266 -
THG-Gesamtemissionen
THG-Gesamtemissionen (Scope 2 Standortbezogen) 320.349 193.743
THG-Gesamtemissionen (Scope 2 Marktbezogen) 317.233 193.257
THG-Intensität (in t CO 2 e / Mio. € Umsatz)
THG-Intensität (Standortbezogen) 718,1
THG-Intensität (Marktbezogen) 711,1

Die verwendeten Methoden, wesentlichen Annahmen und Emissionsfaktoren, die zur Berechnung der Treibhausgasemissionen verwendet wurden, werden nachfolgend dargestellt:

Die Berechnung der globalen Klimabilanz nach dem GHG-Protokoll wird seit dem Jahr 2021 von der DEKRA Assurance Services GmbH verifiziert. Zur Berechnung der Treibhausgasemissionen werden Emissionsfaktoren aus anerkannten Datenbanken (z. B. DEFRA 2024, Ecoinvent 3.11) verwendet. Alle Treibhausgasemissionen wurden nach dem Ansatz der operativen Kontrolle ermittelt.

Scope 1: Die Aktivitätsdaten stammen u. a. aus der Ablesung von Zählerständen sowie Abrechnungen der Versorgungsunternehmen. Ein Teil der Daten liegt bereits in aggregierter Form vor und stammt aus internen Systemen (z. B Kraftstoffverbräuche vom kaufmännischen Facilitymanagement). Die Emissionsfaktoren stammen aus den Datenbanken DEFRA (2024), Ecoinvent 3.11 und Ökobaudat. Die Berechnung der direkten Emissionen aus stationärer Verbrennung, mobiler Verbrennung und Kältemittel erfolgte durch positionsweise Multiplikation der Verbrauchsdaten mit den Emissionsfaktoren der jeweiligen Brennstoffart, Kraftstofftyp bzw. Kältemittels.

Scope 2: Die Emissionen wurden sowohl nach der standortbasierten als auch nach der marktbasierten Methode berechnet. Die Aktivitätsdaten für den Stromverbrauch stammen u. a. aus der Ablesung von Zählerständen, Abrechnungen der Versorgungsunternehmen oder Nebenkostenabrechnungen. Die Emissionsfaktoren für die marktbasierte Methode sind versorgerspezifisch. Die Stromverbräuche am Standort Südkorea (6,8 Prozent market-based, 1,0 Prozent location-based der Gesamtemissionen in Scope 2) wurde auf Basis von Vorjahreswerten geschätzt, da zum Zeitpunkt der Berechnungen noch keine Verbrauchswerte für das Jahr 2024 vorlagen. Für einzelne Positionen, für die keine versorgerspezifische Emissionsfaktoren vorliegen, kommen Emissionsfaktoren der Ecoinvent Datenbank (Version: V3.11) zum Einsatz. Die Emissionsfaktoren für die standortbasierte Methode stammen ebenfalls aus der Ecoinvent Datenbank (Version: V3.11). Die Berechnung der indirekten Emissionen aus eingekaufter Elektrizität und Wärme erfolgte für die marktspezifische Methode durch positionsweise Multiplikation der geschätzten bzw. tatsächlichen Verbrauchsdaten mit den versorgerspezifischen Emissionsfaktoren. Die Emissionen der Vorkette 1 finden in Scope 3 (Kategorie 3.3) Anwendung.

Scope 3: Diese Emissionen wurden für das Jahr 2024 für neun wesentliche Kategorien sowie für die nicht wesentliche Kategorie 3.5 des GHG-Protokolls ermittelt.

3.1. Eingekaufte Waren und Dienstleistungen: Die Aktivitätsdaten liegen in aggregierter Form vor (über Analysetools) und stammen aus Softwaresystemen. Die Emissionsfaktoren stammen aus anerkannten Datenbanken (z. B. DEFRA 2024, Ecoinvent V3.11). Die Berechnung der indirekten Emissionen aus dem Einkauf von Waren und Dienstleistungen wurde im Geschäftsjahr 2024 von ausgabenbasiert auf überwiegend gewichtsbasiert umgestellt.

3.2 Kapitalgüter

Die Aktivitätsdaten liegen in aggregierter Form vor und stammen aus Softwaresystemen. Die Berechnung der indirekten Emissionen von Kapitalgütern erfolgt nach einer ausgabenbasierten Methode. Die verwendeten Emissionsfaktoren aus der DEFRA 2024 Datenbank basieren auf ökologisch erweiterten Input-Output-Modellen, die Aussagen über Emissionen in CO 2 e pro Geldeinheit auf Sektorebene ermöglichen. Nach der Allokation wurden die Nettoausgaben mit den Emissionsfaktoren multipliziert. Die Emissionsfaktoren wurden zuvor um Steuern, Inflation und Währung bereinigt.

1 Emissionen der Vorkette bei Strom liegen nach Daten von Ecoinvent bei 32,7 Prozent.

3.3 Brennstoff- und energiebezogene Emissionen: Die Aktivitätsdaten entsprechen den Angaben von Scope 1 und 2. Die Emissionsfaktoren stammen aus der DEFRA-Datenbank 2024 (Vorkettenemissionen Kraftstoffe) und Ecoinvent Datenbank in der Version: V3.11 (Strom und eingekaufte Wärme). Die Berechnung für Brennstoff- und energiebezogene Emissionen, die nicht in Scope 1 oder 2 enthalten sind (Vorkettenemissionen) erfolgt durch positionsweise Multiplikation der geschätzten bzw. tatsächlichen Verbrauchsdaten mit den Emissionsfaktoren der jeweiligen Brennstoffart, Kraftstofftyp bzw. Strom (Strommix länderspezifisch). Da die Emissionsfaktoren der Vorkette von Strom nicht getrennt verfügbar sind, wurde angenommen, dass vom Emissionsfaktor für Strom 32,7 Prozent auf die Vorkette entfallen und der Emissionsfaktor entsprechen angepasst.

3.4 Vorgelagerte Transporte: Die Aktivitätsdaten stammen zum einen aus diversen Emissionsberichten der Logistikdienstleister und zum anderen aus Analysetools von SUSS. Die Emissionsfaktoren sind teils lieferantenspezifisch (von den Emissionsreports der Logistikdienstleister). Liegen keine lieferantspezifischen Emissionsfaktoren vor, werden Emissionsfaktoren der Datenbank Ecoinvent (Version V3.11) verwendet. Die Berechnung der Transportemissionen erfolgt durch positionsweise Multiplikation der Aktivitäten in Tonnenkilometern mit dem Emissionsfaktor. Für einzelne Positionen liegen die Emissionen bereits als Gesamtemissionen vor.

3.5 Abfall

Die Aktivierungsdaten wurden von den einzelnen SUSS-Standorten erhoben. Die Emissionsfaktoren stammen aus der Ecoinvent (Version V3.11) Datenbank. Zur Berechnung der indirekten Emissionen aus Abfall wurde jede Abfall- und Entsorgungsart dem am besten geeigneten Emissionsfaktor zugeordnet und mit der jeweiligen Abfallmenge multipliziert. Falls die Entsorgungsart nicht bekannt war, wurde eine Mischung verschiedener Entsorgungsmethoden verwendet.

3.6 Geschäftsreisen: Die Aktivitätsdaten stammen aus internen Tools und Systemen der SUSS (z. B SAP) sowie aus Abrechnungen von Reiseunternehmen. Die Emissionsfaktoren sind teils lieferantenspezifisch (von den Reiseunternehmen). Liegen keine lieferantspezifischen Emissionsfaktoren vor, werden Emissionsfaktoren der Datenbank Ecoinvent (Version V3.11) und DEFRA (2024) verwendet. Die Berechnung der Emissionen aus Dienstreisen erfolgt durch positionsweise Multiplikation der Aktivitäten mit dem Emissionsfaktor nach Verkehrsmittel. Für Hotelübernachtungen werden, wo vorhanden, länderspezifische Emissionsfaktoren verwendet. Für einzelne Positionen liegen die Emissionen bereits als Gesamtemissionen vor.

3.7 Pendeln der Mitarbeitenden: Die Aktivitätsdaten stammen aus einer Umfrage zum Mobilitätsverhalten aus dem Jahr 2021 und hieraus abgleitenden Hochrechnungen auf alle Mitarbeitenden sowie anderen Angaben von Seiten der Mitarbeitenden der SUSS. Die Emissionsfaktoren stammen aus der DEFRA-Datenbank 2024 und der Ecoinvent Datenbank in der Version: V3.11. Die Berechnung der Emissionen aus dem Pendelverhalten erfolgt durch positionsweise Multiplikation der Aktivitäten mit dem Emissionsfaktor nach Verkehrsmittel. Die Umfrage zum Mobilitätsverhalten wird 2025 aktualisiert.

3.9 Nachgelagerte Transporte:

Die Aktivitätsdaten stammen aus dem hierfür vorgesehenen SUSS SAP System. Für die Ermittlung der Straßen- und Flugentfernungen wurde EcoTransIT verwendet. Die indirekten Emissionen für die nachgelagerten Transporte ergeben sich aus der Multiplikation des Gewichts, der Entfernung in Tonnenkilometern und den jeweiligen Emissionsfaktor aus der DEFRA 2024 Datenbank.

3.11 Nutzung der verkauften Produkte:

Die Aktivitätsdaten stammen aus einem von SUSS definiertem Nutzungsszenario. Anhand des stündlichen Verbrauchs und der Nutzungsprofile wurde der Gesamtstromverbrauch für die gesamte Lebensdauer der einzelnen Produkte ermittelt. Anschließend wurde der Verbrauch mit dem globalen Stromemissionsfaktor aus der Ecoinvent (V3.11) Datenbank multipliziert.

3.12 Verwendung verkaufter Produkte am Produktlebenszyklus:

Die Aktivitätsdaten lagen für einige Maschinen vor und wurden als Grundlage für alle Produkte genutzt. Für alle verfügbaren Maschinenprofile wurden die End-of-Life-Emissionen berechnet, indem jedem Material, für das das Gewicht verfügbar war, ein Emissionsfaktor (aus Ecoinvent V3.11 Datenbank) zugeordnet und auf das Gesamtgewicht extrapoliert wurde. Anschließend wurde ein Emissionsfaktor pro kg Produkt berechnet, der für alle Maschinen verwendet wurde, für die kein Profil verfügbar war.

Der Anteil der Emissionen, die anhand von Primärdaten von Lieferanten oder anderen Partnern in der Wertschöpfungskette berechnet wurden, lag 2024 bei 32,0 Prozent.

Im Jahr 2023 wurde eine umfassende Analyse der wesentlichen Scope 3-Kategorien durchgeführt. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über alle Kategorien mit einer Begründung für ausgeschlossene Scope 3-Kategorien:

Scope 3-Kategorie Wesentliche Kategorie Begründung
3.1 Eingekaufte Waren und Dienstleistungen Ja
3.2 Investitionsgüter Ja
3.3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten) Ja
3.4 Vorgelagerte Transporte Ja
3.5 Abfallaufkommen im Betrieb 1 Nein Keine relevanten Mengen; wurde in einer ersten Berechnung 2022 als nicht wesentlich eingestuft; 2025 erfolgt erneut eine Mengenprüfung
3.6 Geschäftsreisen Ja
3.7 Pendeln der Mitarbeitenden Ja
3.8 Angemietete oder geleaste Sachanlagen Nein Für das Berichtsjahr 2024 nicht relevant; diese Kategorie wird jährlich überprüft
3.9 Nachgelagerte Transporte Ja
3.10 Verarbeitung der verkauften Produkte Nein Die verkauften Produkte werden nicht weiterverarbeitet.
3.11 Nutzung der verkauften Produkte Ja
3.12 Umgang mit verkauften Produkten am Lebenszyklusende Ja
3.13 Vermietete oder verleaste Sachanlagen Nein Für das Berichtsjahr 2024 nicht relevant; diese Kategorie wird jährlich überprüft
3.14 Franchise Nein Für das Berichtsjahr 2024 nicht relevant; diese Kategorie wird jährlich überprüft
3.15 Investitionen Nein Für das Berichtsjahr 2024 nicht relevant; diese Kategorie wird jährlich überprüft

1 Keine wesentliche Kategorie in 2024. Aufgrund des wesentlichen Themas Ressourcenabflüsse in ESRS E5 wurden dennoch die CO 2 e Emissionen für 3.5 Abfall berechnet.

Die Treibhausgasbilanz von SUSS umfasst Treibhausgase, die Teil des Kyoto-Protokolls sind. Diese Gase werden in CO 2 -Äquivalent (CO 2 e) umgerechnet.

(ESRS E1-6 55 AR 55) Der Abgleich der zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendeten Nettoeinnahmen wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Nettoeinnahmen, die zur Berechnung der Treibhausgasintensität verwendet werden In Mio. €
Nettoeinnahmen (sonstige) 0
Gesamtnettoeinnahmen (im Abschluss) 446,1

ESRS E 5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabe im Zusammenhang mit dem ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

(ESRS E5-1 11 a i.V.m. ESRS 2 IRO-1) Im Jahr 2023 haben wir die Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 IRO-1 überprüft, indem wir mit den verantwortlichen Bereichsleitern über die bisherigen Bewertungen und die Anforderungen diskutiert haben. Es wurden keine wesentlichen Änderungen festgestellt, und alle relevanten Themen wurden bestätigt und dokumentiert. Dabei waren Themen, die mit Forschung und Entwicklung im Zusammenhang stehen, die wichtigsten Bereiche, in denen Auswirkungen, Risiken und Chancen auftreten. Weiterhin unterstützt SUSS seine Kunden über den gesamten Nutzungszyklus der Anlagen hinweg mit Service- und Upgrade-Angeboten, welche die Nachhaltigkeit der Lösungen verbessern. Der Fokus für die Berichterstattung 2024 im Kontext Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft liegt auf dem Service- und Upgrade Geschäft. Für SUSS ist das Thema Kreislaufwirtschaft und effiziente Ressourcennutzung wichtig. Für uns spiegelt sich die Bedeutung des Themas in der primären wirtschaftlichen Aktivität, dem mit dem Anlagenbau verbundenen Service- und Upgrade-Geschäft wider. Während das Service- und Upgrade-Geschäft den größten Beitrag zur effizienten Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft leistet, fokussiert die Offenlegung gemäß ESRS vor allem auf Angaben zu Ressourcenkreisläufen. Aufgrund des Geschäftsmodells von SUSS spielen Ressourcenzu- und -abflüsse sowie Recycling und Stoffkreisläufe allerdings nur eine untergeordnete Rolle für das Unternehmen.

In der Wesentlichkeitsanalyse wurden auch die Remanufacturing-Tätigkeiten von SUSS betrachtet. Diese spielen im Geschäftsmodell von SUSS ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle. Entsprechend der strategischen Ausrichtung der Geschäftstätigkeiten des Konzerns war der Ankauf und die Wiederaufbereitung von Anlagen von Kunden kein Fokus der Geschäftstätigkeit. Die Aktivitäten, die im Berichtsjahr in einer Konzerntochter gebündelt waren, hatten ein geringes Volumen und waren vorrangig projektbasiert. SUSS hat im Berichtsjahr die Entscheidung getroffen die Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft nicht fortzuführen.

Die von SUSS verfolgten Ansätze im Bereich der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft sind zumeist unmittelbar an betriebliche Prozesse gekoppelt und werden von den Organisationeinheiten eigenständig verfolgt. Die einzelnen Initiativen erfüllen in der Gesamtschau nicht die Anforderungen des ESRS an die Merkmale einer Strategie oder eines übergreifenden Konzepts. Entsprechend bezieht SUSS seine Offenlegungen auf die Initiativen und lässt Angaben zu Strategien und Konzepten aus.

Die Wesentlichkeitsbeurteilung, die in der in ESRS 2 IRO-2 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen wurde, hat die folgende (potenziell) positive Auswirkung sowie Chancen und Risiken ergeben:

Thema Beschreibung IRO Wertschöpfungskette
Nachhaltige Produkte, Innovation und Technologie, Kreislaufwirtschaft Durch unsere F&E-Tätigkeit ermöglichen wir unseren Kunden, wettbewerbsfähigere, leistungsstärkere, kostenoptimierte und energieeffiziente Produkte herzustellen. (Potenziell) positive Auswirkung Downstream, beim Kunden
Nachhaltige Produkte, Innovation und Mit einer kontinuierlichen F&E-Tätigkeit, die eng an den Bedarf unserer Kunden abgestimmt ist, erhöhen wir die Wahrscheinlichkeit, bei zukünftigen Projekten unserer Kunden oder bei Technologie- / Generationenwechseln von potenziellen Kunden berücksichtigt zu werden. Das führt einem höheren Umsatz, Bruttoergebnis vom Umsatz, EBIT und Marktanteil. Chance n / a
Technologie, Kreislaufwirtschaft
Nachhaltige Produkte, Innovation und Technologie, Kreislaufwirtschaft Durch unzureichende F&E-Tätigkeit könnten sich Kunden bei nächstem Technologie- bzw. Generationenwechsel zu einem Lieferantenwechsel entscheiden. Dadurch sinken Umsatz, Bruttoergebnis vom Umsatz, EBIT und zugleich der Marktanteil. Risiko n / a
Nachhaltige Produkte, Innovation und Technologie, Kreislaufwirtschaft Die Rücknahme, Aufbereitung und der Wiederverkauf gebrauchter Maschinen sind ein zusätzlicher Umsatzstrom und erhöhen das Bruttoergebnis vom Ergebnis. Chance n / a

Bei der Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden vor allem die Bereiche Forschung und Entwicklung sowie die Rücknahme und Aufbereitung von Anlagen analysiert.

SUSS hat eine Lieferantenbasis von rund 2.000 Lieferanten weltweit für direkte und indirekte Materialien. Bislang können wir nur Daten für Produkte sowie für Transportverpackungen zur Verfügung stellen. Genaue Daten zur Unterscheidung zwischen nichterneuerbaren und erneuerbaren Materialien sind für das Berichtsjahr 2024 nicht verfügbar.

SUSS hat seine Vermögenswerte und Aktivitäten, um Auswirkungen, Risiken und Chancen zu ermitteln, bisher noch nicht überprüft.

(ESRS E5-1 11 b i.V.m. ESRS 2 IRO-1) SUSS hat im Geschäftsjahr 2024 in Bezug auf Kreislaufwirtschaft keine Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften durchgeführt. SUSS wird prüfen, ob gegebenenfalls für das Jahr 2025 Konsultationen mit betroffenen Gemeinschaften mit aufgenommen werden.

Angabe E5-1: Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

(ESRS E5-1 14) Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen entstehen für SUSS im Bereich der Forschung und Entwicklung und zum kleineren Teil aus der Rücknahme und Wiederaufbereitung von Anlagen. Die Strategien für Forschung und Entwicklung werden in den Abschnitten ESRS 2 SBM-1 und ESRS 2 SBM-3 vorgestellt. Der Rückkauf und die Wiederaufbereitung von Anlagen stellt einen kleinen Teil am Umsatzvolumen dar und wird projektbasiert gesteuert.

Aufgrund des Geschäftsmodells spielen Ressourcenzu- und -abflüsse eine untergeordnete Rolle. Entsprechend verfolgt SUSS oft keine expliziten Konzepte und Strategie, sondern setzt bei der Beschaffung, Entsorgung und Wiederverwendung gesetzliche Anforderungen um und orientiert sich an Branchenstandards sowie anderen freiwilligen Normen.

(ESRS E5-1 15) Wir unterstützen den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft im Einklang mit dem Green Deal der EU. Allerdings unterliegt ein erheblicher Teil unseres Produktportfolios strengen Anforderungen, die eine Zertifizierung und/oder eine behördliche Zulassung erschweren. Folglich stößt die Verwendung von recycelten Materialien an Grenzen, wenn Sicherheit und/oder komplexe Funktionalität auf dem Spiel stehen. Die Umsetzung von Änderungen an bestehenden Produkten, ist daher ein schwieriger Prozess. Das Gleiche gilt für die Abkehr von der Nutzung neuer, nicht-erneuerbarer Ressourcen. Aufgrund der oben genannten Vorschriften ist dies derzeit keine Option für die bereits auf dem Markt befindlichen Produkte. Im Berichtsjahr wurden ausschließlich Primärrohstoffe im Rahmen der Produktion eingesetzt.

Betrieb und Strategien für die Dauer des Lebenszyklus

Service-, Reparatur- und Upgradegeschäft: Das Service- und Upgradegeschäft von SUSS trägt zur Ressourcenschonung und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei. Es bietet Kunden nicht nur eine wirtschaftliche Alternative zur Neuanschaffung, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Abfall, Energieverbrauch und Emissionen. Dies macht es zu einem Element in der Strategie von SUSS für nachhaltiges Wachstum und Innovation.

Durch Service-Reparaturen und Upgrades wird die Lebensdauer der bestehenden Anlagen verlängert. SUSS bietet Services, die sicherstellen, dass die Anlagen effizient und zuverlässig arbeiten. Regelmäßige Wartung erhöht die Betriebseffizienz und senkt den Energieverbrauch.

Upgrades ermöglichen es, ältere Anlagen auf den neuesten Stand der Technik zu bringen, was oft mit einer Verbesserung der Energieeffizienz und einer Reduktion des Materialeinsatzes verbunden ist.

Im Rahmen des Servicegeschäfts können ältere oder defekte Komponenten aus Anlagen aufgearbeitet und wiederverwendet werden. Dies fördert eine Kreislaufwirtschaft, indem weniger Abfall entsteht und weniger neue Materialien benötigt werden.

Ersatzteile und Module können teilweise recycelt oder generalüberholt angeboten werden, was den Materialkreislauf weiter schließt.

SUSS hat im Berichtsjahr eine Bestandsaufnahme vorgenommen, um wichtige Themen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft zu identifizieren und potenzielle Maßnahmen zu ermitteln, die zur stärkeren Betonung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft beitragen könnten.

Angabe E5-2: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

(ESRS E5-2 19 i.V.m. ESRS 2 MDR-A) SUSS hat für das Berichtsjahr 2024 keine spezifischen Maßnahmen im Kontext der Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung umgesetzt. Die Maßnahmen zur Beschaffung von nachhaltigen Rohstoffen und Materialien orientierten sich an den an den Standorten gültigen Gesetzen und Verordnungen zur Ressourcen- und Abfallbewirtschaftung. Die konkrete Umstellung der Mask Aligner auf LED-Systeme wurde im verantwortlichen Entwicklerteam vorangetrieben.

Parameter und Ziele

Angabe E5-3: Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

(ESRS E5-3 23 i.V.m. ESRS 2 MDR-T) Die von SUSS unternommen Anstrengungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft verfolgten, wie in ESRS 2 MDR-T offengelegt, im Berichtsjahr keine konkreten Konzepte, die mit Zielvorgaben hinterlegt waren.

(ESRS E5-3 24; 25-27) SUSS hat im Berichtsjahr bezogen auf Ressourcenzu- und -abflüsse einschließlich Abfällen, Produkten und Materialien keine Ziele verfolgt. Entsprechend bezogen sich die Ziele nicht auf eine Ebene der Abfallhierarchie, wiesen keinen Bezug zu ökologischen Schwellenwerten auf und waren weder rechtlich gefordert noch freiwillig.

Angabe E5-4: Ressourcenzuflüsse

(ESRS E5-4 30) Die wesentlichen Ressourcenzuflüsse von Materialien waren im Berichtsjahr Edelstahl, Kunststoffe, Aluminium und Verbundmaterialien. Bei Verpackungen waren die wesentlichen Materialien Holz, Pappe und Kartonages sowie Folien.

(ESRS E5-4 31 a-c)

in Tonnen 2024
Gesamtgewicht der Ressourcenzuflüsse 1 4.747,1
davon verwendete Produkte 0
davon technische Materialien 0
davon biologische Materialien 417,7
Anteil biologischer Materialien (inkl. Biokraftstoffe für nicht-energetische Zwecke), die nachhaltig beschafft wurden 0
Gesamtgewicht der wiederverwendeten und recycelten Komponenten, Produkte und Materialien 0
Anteil der wiederverwendeten und recycelten Komponenten, Produkte und Materialien in % 0

(ESRS E5-4 32, AR 25) Sowohl die Gewichtsangaben für Ressourcenzuflüsse von Materialien sowie die von Verpackungen basieren auf Durchschnittswerten standardisierter Anlagen und ihrer Verpackungen. Da für Wiederverwendung und Recycling ein Anteil von 0 angegeben wird, gab es entsprechend keine Doppelzählungen.

Angabe E5-5: Ressourcenabflüsse

(ESRS E5-5 34 a) SUSS hat im Berichtsjahr keine Produkte im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft konzipiert. Es war nicht nachzuverfolgen, inwieweit Produkte und Materialien nach der ersten Verwendung wieder in Umlauf gebracht wurden. Für die Abfälle konnte die Verwertung über die Nachweise der zertifizierten Entsorgungsbetriebe nachvollzogen werden.

(ESRS E5-5 34 b) Die Strategie zur Abfallbewirtschaftung der Produktionsstandorte beschränkt sich auf die rechtlichen Anforderungen an den Standorten, in dem bestimmte Stoffkreisläufe und Entsorgungswege definiert werden, und die Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsdienstleistern, welche die sortenreine Entsorgung von Abfällen und entsprechend hohe Recyclingquoten unterstützen.

(ESRS E5-5 35) Als Hochtechnologieanbieter von Produktionsanlagen in der Wertschöpfungskette von Halbleiterbauteilen, werden die SUSS-Produktionsanlagen nach SEMI Richtlinien konzipiert. Eine Berücksichtigung von kreislaufwirtschaftlichen Grundsätzen hat im Geschäftsjahr 2024 nicht stattgefunden.

(ESRS E5-5 36) Die erwartete Haltbarkeit der Produkte von SUSS im Verhältnis zum Branchendurchschnitt für jede Produktgruppe ist nicht zu ermitteln, da diese Daten aufgrund von Geheimhaltungsklauseln nicht verfügbar sind. Die durchschnittliche Haltbarkeit der Anlagen von SUSS beträgt, je nach Produktfamilie, Prozessschritt, technologischer Entwicklung und Nutzungsintensität beim Kunden 10 bis 15 Jahre. Diese Angaben basieren auf Durchschnittswerten der Anlagen.

SUSS legt großen Wert auf die Reparierbarkeit der Anlagen und bietet ein umfangreiches Service- und Upgradegeschäft an. Details hierzu finden sich auch im Abschnitt "Kundenzufriedenheit und Produktqualität".

Der recycelbare Anteil in Produkten und ihren Verpackungen liegt bei 58,6 Prozent. Dieser Wert basiert auf Schätzwerten.

1 bezogen auf gelieferte Anlagen mit repräsentativer Ausstattung

(ESRS E5-5 37)

in Tonnen 2024
Gesamtmenge des Abfallaufkommens 377,8
Gesamtmenge des Abfallaufkommens, die von der Beseitigung abgezweigt werden 217,4
Davon gefährlicher Abfall 5,7
- Vorbereitung zur Wiederverwendung 1,9
- Recycling 1,2
- Sonstige Verwertungsverfahren 2,5
Davon nicht-gefährlicher Abfall 211,7
- Vorbereitung zur Wiederverwendung 18,0
- Recycling 38,0
- Sonstige Verwertungsverfahren 155,7
Zur Beseitigung bestimmte Gesamtmenge 160,4
Davon gefährliche Abfälle 3,3
- Zur Verbrennung 2,8
- Zur Deponierung 0,2
- Sonstige Arten der Beseitigung 0,3
Davon nicht-gefährliche Abfälle 157,1
- Zur Verbrennung 111,6
- Zur Deponierung 45,6
- Sonstige Arten der Beseitigung 0
Gesamtmenge des nicht-recycelten Abfallaufkommens 338,5
- Gesamtmenge des nicht-recycelten Abfallaufkommens (in % der Gesamtmenge) 89,6 %

(ESRS E5-5 38) Beim Anlagenbau fallen Abfälle in vielen unterschiedlichen Kategorien an, unter anderem beispielsweise als Verschnitt von Verbrauchsmaterial, Reinigungsflüssigkeiten oder Verpackungsmaterialien. Es waren keine Abfallströme zu identifizieren, die in Volumen oder Menge eine relevante Kategorie darstellen, die mit dem Geschäftsmodell von SUSS verbunden ist.

(ESRS E5-5 39)

in Tonnen 2024
Gesamtmenge der erzeugten gefährlichen Abfälle und radioaktiven Abfälle 0 1

1 es liegen keine radioaktiven Abfälle vor

(ESRS E5-5 40) SUSS hat die Daten für die Produktionsstandorte von den beauftragten Entsorgungsunternehmen als Primärdaten gesammelt. Die Angaben für die Vertriebsstandorte wurden anhand von Durchschnittsdaten für Bürostandorte hochgerechnet. Da keine Produkte gemäß kreislauforientierten Grundsätzen konzipiert wurden, hat SUSS keine Daten für diese Angabe erhoben.

Angabe E5-6: Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

(ESRS E5-6 41-43) SUSS macht mit Verweis auf Anlage C des ESRS 1 von den Übergangsregeln Gebrauch und berichtet im ersten Berichtsjahr 2024 noch nicht zu den Angabepflichten nach E5-6.

EU-Taxonomie

Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu vollziehen. Um den Übergang zu einem emissionsneutralen und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftssystem zu unterstützen, haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat den sogenannten Green Deal beschlossen, der eine Reihe von Maßnahmen bündelt. Eine dieser Maßnahmen ist die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung (EU) 2020/852), die ein EU-weites Klassifizierungssystem für die Bewertung von Wirtschaftsaktivitäten und ihren Beitrag zur Umgestaltung des Wirtschaftssystems beurteilt. Dieses, auch Taxonomie-Verordnung genannte Rahmenwerk, definiert insgesamt sechs Umweltziele. Wirtschaftstätigkeiten, die das Potenzial haben, eines der Umweltziele zu unterstützen, werden als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten bezeichnet. Der Anteil der taxonomiefähigen Aktivitäten, der tatsächlich ökologisch nachhaltig ist, wird als taxonomiekonform bezeichnet. Taxonomiekonformität unterliegt den folgenden drei Kriterien. Die Aktivität:

leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele;

beeinträchtigt keines der anderen fünf Umweltziele ("Do No Significant Harm"-Prinzip (DNSH));

und wird unter Einhaltung sozialer und Governance-Mindestanforderungen (Mindestschutz) ausgeführt.

Für das Berichtsjahr 2024 müssen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität für alle sechs Umweltziele berichtet werden. Die Ziele der Taxonomie-Verordnung sind:

1. Klimaschutz (CCM - Climate Chance Mitigation)

2. Anpassung an den Klimawandel (CCA - Climate Change Adaptation)

3. Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen (WTR - Water)

4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; (CE - Circular Economy)

5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (PPC - Pollution Prevention and Control)

6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (BIO - Biodiversity and Ecosystems)

Ziel der Taxonomie-Verordnung ist es, einen einheitlichen Berichtsrahmen zu schaffen, in dem Unternehmen darlegen, welche Tätigkeiten sie ausführen, wie diese Tätigkeiten zur Erreichung der Ziele des Green Deal beitragen und ob sich Unternehmen bemühen, einen zunehmenden Teil ihrer Wirtschaftsaktivitäten in Übereinstimmung mit den Zielen der Taxonomie-Verordnung zu bringen.

Dafür erfordert die Berichterstattung drei wesentliche Schritte.

Der erste Schritt ist die Identifikation der prinzipiellen taxonomiefähigen Tätigkeiten. Diese werden in der den Anhängen I und II der Verordnung C(2021) 2800 in Ergänzung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/85 sowie in der sie ergänzenden Verordnung C(2023) 3851 der EU-Kommission definiert.

Im zweiten Schritt wird eine Überprüfung vorgenommen, ob die Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den technischen Bewertungskriterien erfolgen und ob sie die Erreichung der anderen fünf Umweltziele beeinträchtigen. Den Ausschluss der Beeinträchtigung anderer Ziele wird als "Do No Significant Harm"-Prinzip (DNSH) bezeichnet.

Den Abschluss bildet als dritter Schritt die Überprüfung, ob die Wirtschaftsaktivitäten unter Einhaltung sozialer und Governance-Mindestanforderungen (Mindestschutz) ausgeführt werden.

Erst wenn eine Tätigkeit alle drei Anforderungen erfüllt, handelt es sich um eine sogenannte taxonomiekonforme Tätigkeit.

Die Wirtschaftstätigkeiten werden dabei sowohl für den Umsatz, den SUSS erwirtschaftet, ermittelt, als auch für die Investitionsausgaben (CapEx) und die Betriebsausgaben (OpEx). SUSS berichtet seit dem Jahr 2021 die entsprechenden KPI. Maßgeblich für die Definition der KPI sind die Anforderungen des Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178.

Es bestehen Prozesse, in denen der Umsatz von SUSS entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeiten zugeordnet wird. Auch für die Investitionsausgaben und Betriebsausgaben identifiziert SUSS, welche Ausgaben mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten in Verbindung stehen. Die Daten werden aus den unterschiedlichen Fachabteilungen geliefert und zusammengestellt. Im Folgenden wird beschrieben, wie wir für das Geschäftsjahr 2024 die Wirtschaftstätigkeiten hinsichtlich Taxonomiefähigkeit und deren Taxonomiekonformität geprüft sowie anschließend die entsprechenden Taxonomie-Kennzahlen ermittelt haben.

Ermittlung taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten

SUSS überprüft jährlich, welche taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Konzern im Berichtsjahr vorgekommen sind. Für den Umsatz zieht SUSS die im Vorjahr geleistete Analyse als Grundlage heran und validiert auf der Grundlage gegebenenfalls stattgefundener Anpassungen des Geschäftsmodells, Veränderungen des Konsolidierungskreises oder Veränderungen der regulatorischen Anforderungen, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten im SUSS-Konzern vorgekommen sind. Hauptverantwortliche Fachbereiche sind hierbei ESG und Controlling. Die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2024 betreffen die für den KPI Umsatz Umweltziele "Klimaschutz" und "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft".

Das Expertenteam ist zu dem Schluss gekommen, dass die Geschäftstätigkeiten der SUSS von dem "NACE Code 28.99 - Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige" zuzuordnen ist. Für den NACE-Code 28.99 werden folgende Wirtschaftstätigkeiten im Berichtsjahr 2024 als prinzipiell taxonomiefähig für den KPI Umsatz eingestuft.

Übergang zur Kreislaufwirtschaft (Ziel 4):

CE 5.1 Reparatur, Überholung, Wiederaufbereitung: SUSS bereitet Anlagen, die von Kunden angekauft oder zurückgenommen wurden, für eine weitere Verwendung auf. Die erbrachten Leistungen generieren Umsatz und werden entsprechend in den Zähler des KPI Umsatz aufgenommen.

CE 5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren: SUSS verkauft aufbereitete Anlagen an Kunden. Der Umsatz, der mit dem Verkauf von Anlagen erzielt wird, ist entsprechen taxonomiefähig.

Weiterhin hat das Experten-Team folgende Tätigkeiten als relevant für den KPI CapEx identifiziert.

Beitrag zum Klimaschutz (Ziel 1)

CCM 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen: die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit der Fahrzeugflotte von SUSS, in erster Linie für Anschaffungen.

CCM 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten: Die Investitionsausgaben entstehen vor allem bei Investitionen in Gebäude von SUSS.

CCM 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen): Hier sind vor allem die Ausgaben für den Aufbau der Ladeinfrastruktur an den Standorten von SUSS relevant.

CCM 7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Dieser Wirtschaftstätigkeit werden die Beträge zugeordnet, die für die Installation von Geräten in den Liegenschaften von SUSS zuzuordnen sind, die als Steuerungsgeräte die energetische Bewertung des Gebäudes verbessern.

Folgenden Tätigkeiten hat das Experten-Team im Rahmen der Geschäftsaktivitäten von SUSS als relevant für den KPI OpEx identifiziert:

Beitrag zum Klimaschutz (Ziel 1)

CCM 6.4 Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik: SUSS bietet seinen Mitarbeitenden ein "Jobrad"-Fahrradleasing, das zu der Beschreibung der wirtschaftlichen Aktivität passt.

CCM 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten: Die Betriebskosten entstehen im Rahmen der regelmäßigen Wartung der von SUSS installierten Lösungen in den Liegenschaften, in der Regel als Handwerkerkosten.

CCM 7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Dieser Wirtschaftstätigkeit werden die Beträge zugeordnet, die für die Installation von Geräten in den Liegenschaften von SUSS zuzuordnen sind, die als Steuerungsgeräte die energetische Bewertung des Gebäudes verbessern.

Für das Berichtsjahr 2024 werden die verpflichtenden Kennzahlen zu den ermittelten taxonomiefähigen Aktivitäten offengelegt. Da SUSS keine Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf Kernenergie und fossilem Gas hat, werden die Standardmeldebögen nach der delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 nicht berichtet.

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich folgende Änderung: Aufgrund einer Änderung in der Zuweisung des Fuhrparks wird die Aktivität 6.3 "Personenbeförderung im Orts- & Nahverkehr, Personenkraftverkehr" nicht mehr berichtet und sachrichtig der Wirtschaftsaktivität 6.5 "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" zugeordnet.

Wesentlicher Beitrag zum Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft"

Die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten von SUSS leisten nach dem eigenen Verständnis einen Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft im Bereich "CE 5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung" und "CE 5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren". Hierzu gehören Service- und Wartungsleistungen sowie, angeboten durch die Tochtergesellschaft SUSS MicroTec ReMan GmbH, Gebrauchtmaschinen aus dem SUSS-Produktportfolio. Dazu zählen aktuelle Anlagen, aber insbesondere auch Maschinen, die seit vielen Jahren bei Kunden zuverlässig in Gebrauch waren und von SUSS überholt und zertifiziert wurden.

Bei der Analyse in Bezug auf die Taxonomiefähigkeit der Wirtschaftstätigkeiten hat sich ansonsten keine Änderung zur Einschätzung gegenüber dem Vorjahr ergeben.

Keine signifikante Beeinträchtigung anderer Umweltziele ("DNSH")

Umweltziel 2

Zur Vermeidung einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umweltziels Anpassung an den Klimawandel sieht die EU-Taxonomie die Durchführung von Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen zur Identifizierung wesentlicher physischer Klimarisiken sowie die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen bei ermitteltem Risiko vor.

Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse umfasste folgende Inhalte:

1. Bewertung jeder Wirtschaftsaktivität: Identifikation der klimatischen Einflüsse während ihrer voraussichtlichen Lebensdauer

2. Bei Beurteilung mit einer negativen Beeinträchtigung der Wirtschaftsaktivität (direkter klimatischer Einfluss) ist die Wesentlichkeit dieser physischen Klimarisiken zu bestimmen

3. Bewertung, Umsetzung oder Offenlegung eines Umsetzungsplans von festgelegten Anpassungslösungen, mit denen das physische Klimarisiko reduziert werden kann

Die Risikobewertung orientierte sich an den gängigen Leitfäden bspw. am Leitfaden für Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalysen des Umweltbundesamtes. Für die Betrachtung der Auswirkungen werden die RCP-Szenarien vom IPCC oder die daraus abgeleiteten SSP-Szenarien herangezogen. Die Maßnahmen basieren wie angedacht auf dem Worst-Case-Szenario (RCP8.5 / SSP5-85).

SUSS hat im aktuellen Projektverlauf Schritt 1 bereits durchgeführt. Schritt 2 und 3 werden im weiteren Projektverlauf bearbeitet. Es ist dementsprechend eine hergeleitete Klimarisikoanalyse durchgeführt. SUSS ist bewusst, dass somit keine Aktivitäten final als konform ausgewiesen werden können. Dies ist das ausgewiesene Ziel für 2025.

Umweltziel 3-6

Die DNSH-Kriterien zum Umweltziel "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen" beziehen sich auf rechtliche und regulatorische Vorgaben zur Vermeidung von Umweltschädigung. Die Einhaltung dieser Vorgaben stellt SUSS durch jährlich durchgeführte Wasseranalysen bzw. Routinetests an den Produktionsstandorten sicher. Wasser wird bei SUSS nicht in nennenswertem Umfang in Produktionsprozessen eingesetzt.

Die DNSH-Kriterien zum Umweltziel "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" sehen die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vor. Die UVP-Pflicht besteht, wenn bestimmte Aktivitäten umgesetzt werden, die zu einer Beeinträchtigung der Biodiversität und der Ökosysteme führen können. Gesetzlich geforderte Umweltverträglichkeitsprüfungen werden durch SUSS durchgeführt. Daraus entstehende Risiken werden in der Umsetzung der jeweiligen Wirtschaftsaktivität betrachtet und ggf. mit eingängigen Maßnahmen entgegengewirkt.

Die allgemeinen DNSH-Kriterien zur "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" (Verwendung und Vorhandensein bestimmter Chemikalien) besagen, dass eine Tätigkeit keine erhebliche Beeinträchtigung des Umweltziels verursacht, wenn sie nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von in unterschiedlichen europäischen Rechtsakten geregelten Stoffen führt. SUSS stellt diese Anforderungen zu jederzeit sicher. Interne Handlungsanweisungen dokumentieren diese Vorgehensweisen.

Die exakte Zuordnung der jeweiligen Nachweise auf Ebene der Wirtschaftsaktivitäten konnte bisher nicht erreicht werden. Entsprechend kann SUSS keine taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausweisen.

Einhaltung des Sozialen Mindestschutz

Im Rahmen der Prüfung der Einhaltung der Mindeststandards zur Erfüllung der Taxonomie-Anforderungen gemäß Artikel 18 wurde für folgende Themengebiete überprüft, dass keine Verstöße oder negative Beeinträchtigungen vorliegen:

Menschenrechte, inklusive Arbeitnehmer und Verbraucherrechte;

Korruption / Bestechung;

Besteuerung;

Fairer Wettbewerb

Zur Prüfung des sozialen Mindestschutzes wurde im Geschäftsjahr 2024 zunächst ermittelt, welche Anforderungen an SUSS gestellt werden und durch bestehende Praktiken abgedeckt ist. Ziel war es zu prüfen, ob SUSS die entsprechenden regulatorischen Anforderungen des sozialen Mindestschutzes in Bezug auf die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfüllt. SUSS hat festgestellt, dass den Anforderungen zumeist bereits entsprochen wurde. Fehlende Prozesse wurden etabliert und die zugehörigen Nachweise dokumentiert. Die Einhaltung der Vorgaben zum Sozialen Mindestschutz wird durch die bestehenden Strukturen des Compliance-Management-Systems vollständig abgedeckt.

Gegen SUSS wurden im Berichtsjahr keine Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen die vier oben genannten Bereiche verhängt. Entsprechend hat SUSS im Jahr 2024 die Kriterien des sozialen Mindestschutzes erfüllt.

Datenerhebung

Die im Rahmen der EU-Taxonomie veröffentlichten Zahlen wurden analog zum Finanzbericht auf der Grundlage der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und umfassen ausschließlich vollkonsolidierte Gesellschaften. Verbundene Unternehmen, die nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden, sowie at equity bilanzierte Unternehmen sind nicht Bestandteil der Berichterstattung.

Um eine Doppelzählung innerhalb der KPI zu vermeiden, werden Tätigkeiten detailliert auf ihre Zielausrichtung überprüft. Für die Wirtschaftsaktivitäten, die sowohl für das Ziel 1 (Beitrag zum Klimaschutz) sowie das Ziel 2 (Anpassung an den Klimawandel) relevant sind, konnte sich ein überwiegender Beitrag zum Klimaschutz identifizieren lassen, sodass diese Aktivitäten vollständig Ziel 1 zugerechnet werden. Alle anderen Wirtschaftsaktivitäten lassen sich eindeutig zuordnen.

Umsatz

Für die Ermittlung des taxonomiefähigen Umsatzes wurde der Konzernumsatz analysiert und nach Produktgruppen differenziert. Jede Wirtschaftsaktivität wurde bereits in der Fähigkeit nach dem jeweiligen Klimaziel und den gegebenenfalls anfallenden Investitionen, Betriebskosten oder dem Umsatz analysiert.

Es wurden Wirtschaftsaktivitäten identifiziert, die einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" leisten. Der Anteil des taxonomiefähigen Umsatzes am Konzernumsatz betrug 5,0 Prozent. Im Zusammenhang mit Investitions- und Betriebsausgaben wurden verschiedene Tätigkeiten als taxonomiefähig identifiziert, die im Zusammenhang mit dem Umweltziel "Klimaschutz" stehen. Für das Berichtsjahr 2024 weist SUSS keinen taxonomiekonformen Umsatz aus, da die oben genannten Anforderungen kumulativ erfüllt sein müssen. Im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2025 und die kommenden Jahre wird SUSS die Analysen aus den Vorjahren weiter vertiefen und an den Berichtsprozessen für die Prüfung der Taxonomiekonformität arbeiten.

Hintergrundinformationen zum Umsatz KPI

SUSS hat im Berichtsjahr einen Umsatz in Höhe von 22.376,8 TEUR taxonomiefähigen Tätigkeiten zuweisen können (Vorjahr: 20.273,0 TEUR). Die Veränderung ergab sich im Wesentlichen aus einem Rückgang an verkauften Gebrauchtmaschinen. Dieser Rückgang wird allerdings durch eine Steigerung im Geschäftsbereich Service, bedingt durch eine höhere Anzahl installierter Anlagen bei Kunden, übertroffen. Es wurden bei SUSS keine taxonomiefähigen Tätigkeiten ausgeführt, die der Deckung eines Eigenbedarfs dienten. SUSS hatte im Berichtsjahr keine ökologisch nachhaltige Anleihe oder Schuldverschreibung begeben, um taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten zu finanzieren.

CapEx und OpEx

Die im Folgenden dargestellten Anteile beziehen sich auf Ausgaben, die aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten stammen. In der Analyse konnten Ausgaben bzw. Investitionen im Zusammenhang mit dem Ziel Klimaschutz ermittelt werden.

Der Anteil der taxonomiefähigen Betriebskosten (OpEx) im Jahr 2024 liegt bei 0,7 Prozent der gesamten Betriebsausgaben. Diese Betriebsausgaben entsprechen verschiedenen Tätigkeiten aus dem delegierten Rechtsakt Klima (siehe Tabelle). Für die Identifikation des taxonomiefähigen Anteils am gesamten CapEx wurden die Zugänge im Sachanlagenvermögen und Leasingaufwendungen (Fuhrpark), den immateriellen Vermögensgegenständen sowie kapitalisierte Forschungs- und Entwicklungskosten herangezogen. Zugänge und Investitionen in Gebäude, insbesondere in die Produktionsreinräume, fallen hier maßgeblich ins Gewicht. Der Anteil der taxonomiefähigen Investitionen lag im Geschäftsjahr 2024 bei 4,0 Prozent der gesamten Investitionen im Unternehmen. Der Anteil hat sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert, da entsprechend IFRS 16 keine Summen aus dem Bereich Gebäudeleasing in die Betrachtung einbezogen wurden.

Für zukünftige CapEx Pläne verweisen wir auf das Kapitel ESRS E1-1 16 c in der Konzernnachhaltigkeitserklärung. Die geplanten CapEx sind Gegenstand von Überprüfungen und Änderungen.

Hintergrundinformationen zum CapEx KPI

Der Nenner des CapEx-KPI umfasst die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in der Berichtsperiode. Die Summe dieser Ausgaben bildet im Berichtsjahr den Nenner des KPI und beläuft sich auf 392,5 TEUR (Vorjahr: 3.219,0 TEUR). SUSS hat im Berichtsjahr einen CapEx-Plan verfolgt. (Angabe zum CapEx Plan)

Hintergrundinformationen zum OpEx-KPI

Der Nenner des OpEx-KPI umfasst direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen. Der Nenner für den OpEx-KPI beläuft sich auf 276,9 TEUR (Vorjahr: 279,7 TEUR).

Zukünftiger CapEx und OpEx Plan

Der zukünftige CapEx Plan sieht Investitionsausgaben für einen Energieträgerwechsel und eine Erweiterung der Infrastruktur für E-Ladesäulen vor. Der zukünftige OpEx Plan betrifft Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Mittelzuweisung (Ist) (Plan)
2024 2025-2027 2028-2030
Investitionsausgaben
Photovoltaikanlage 350.000 €
Energieträgerwechsel 450.000 € 200.000 €
Infrastruktur für E-Ladesäulen 100.000 €
Betriebsausgaben
Energetische Maßnahmen Gebäude und Technik 158.000 € 600.000 € 600.000 €

Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie - Umsatz

2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absoluter Umsatz (3) Umsatzanteil 2024 (4)
TEUR %
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung CE 5.1 21.235,8 4,8 %
Verkauf von Gebrauchtwaren CE 5.4 1.141,0 0,3 %
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung N / EL N / EL N / EL
Verkauf von Gebrauchtwaren N / EL N / EL N / EL
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung N / EL EL N / EL
Verkauf von Gebrauchtwaren N / EL EL N / EL
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
J / N J / N J / N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung
Verkauf von Gebrauchtwaren
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
J / N J / N J / N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung
Verkauf von Gebrauchtwaren
Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer Umsatz, Jahr 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
J / N % E
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % E
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung 4,8 %
Verkauf von Gebrauchtwaren 1,4 %
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung
Verkauf von Gebrauchtwaren

Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie - Umsatz

2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) Absoluter Umsatz (3) Umsatzanteil 2024 (4)
TEUR %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 22.376,8 5,0 %
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1+A.2) 22.376,8 5,0 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 423.770,2 95,0 %
Gesamt 446.147,0 100 %
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) N N N
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1+A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) N N / EL N
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1+A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
J / N J / N J / N
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2)
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1+A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
J / N J / N J / N
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme
Tätigkeiten) (A.2)
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1+A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt
Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) Anteil taxonomie- konformer Umsatz, Jahr 2023 (18)
J / N %
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme 6,2 %
Tätigkeiten) (A.2)
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1+A.2) 6,2 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
E T
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2)
Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1+A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Gesamt

J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit;

N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit;

N / EL - ' not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

Umsatzanteil / Gesamtumsatz CCM CCA WTR CE PPC BIO
Taxonomiekonform je Ziel % % % % % %
Taxonomiefähig je Ziel % % % % % %

Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie - CapEx

2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) CapEx (3) CapEx-Anteil 2024 (4)
TEUR %
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 102,2 1,0 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 256,0 2,6 %
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N / EL N N
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten N / EL N N
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N N N
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten N N N
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14)
J / N J / N J / N J / N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17)
J / N J / N J / N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Wirtschaftstätigkeiten (1) Anteil taxonomiekonformer CapEx, Jahr 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
% E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % E
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 % T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 6,5 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 0,6 %

Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie - CapEx

2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) CapEx (3) CapEx-Anteil 2024 (4)
TEUR %
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden CCM 7.4 5,7 0,0 %
Installation, Wartung und Reparatur für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden CCM 7.5 28,6 0,3 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 392,5 4,0 %
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2) 392,5 4,0 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 9.414,6 96,0 %
Gesamt (A + B) 9.807,1 100 %
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden N / EL N N
Installation, Wartung und Reparatur für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden N / EL N N
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) N N N
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden N N N
Installation, Wartung und Reparatur für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden N N N
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) N N / EL N
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
J / N J / N J / N
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
Installation, Wartung und Reparatur für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2)
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
J / N J / N J / N
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
Installation, Wartung und Reparatur für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2)
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer CapEx, Jahr 2023 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
J / N % E
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden 0,0 %
Installation, Wartung und Reparatur für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden 0,1 %
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 26,2 %
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2) 26,2 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
T
Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
Installation, Wartung und Reparatur für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamteffizienz von Gebäuden
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2)
CapEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit;

N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit;

N / EL - ' not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

CapEx-Anteil / Gesamt-CapEx CCM CCA WTR CE PPC BIO
Taxonomiekonform je Ziel % % % % % %
Taxonomiefähig je Ziel % % % % % %

Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie - OpEx

2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) OpEx (3) OpEx-Anteil 2024 (4)
TEUR %
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 0,0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 0,0 %
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik CCM 6.4 119,4 0,3 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten CCM 7.3 83,1 0,2 %
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik N / EL N N
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten N / EL N N
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik N N N
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten N N N
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
J / N J / N J / N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
J / N J / N J / N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer OpEx, Jahr 2024 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
J / N % E
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 0,0 %
Davon ermöglichende Tätigkeiten 0,0 % E
Davon Übergangstätigkeiten 0,0 %
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik 4,8 %
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 1.4 %
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten T
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
Betrieb von Vorrichtungen zur persönlichen Mobilität, Radverkehrslogistik
Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten

Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie - OpEx

2024
Wirtschaftstätigkeiten (1) Code(s) (2) OpEx (3) OpEx-Anteil 2024 (4)
TEUR %
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden CCM 7.5 74,4 0,2 %
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 276,9 0,7 %
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2) 276,9 0,7 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 1.166,4 99,3 %
Gesamt (A + B) 4 1.443,3 100 %
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden N / EL N N
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) N N N
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (8) Kreislaufwirtschaft (9) Biologische Vielfalt (10)
J; N; N / EL J; N; N / EL J; N; N / EL
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden N N N
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) N N / EL N
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Klimaschutz (11) Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13)
J / N J / N J / N
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2)
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten (1) Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
J / N J / N J / N
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2)
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Mindestschutz (17) Anteil taxonomiekonformer OpEx, Jahr 2024 (18) Kategorie ermöglichende Tätigkeit (19)
J / N % E
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2) 6,2 %
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2) 6,2 %
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
Wirtschaftstätigkeiten (1) Kategorie Übergangstätigkeit (20)
T
Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomie konforme Tätigkeiten) (A.2)
OpEx taxonomiefähiger Tätigkeiten Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit;

N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit;

N / EL - ' not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit

OpEx-Anteil / Gesamt-OpEx CCM CCA WTR CE PPC BIO
Taxonomiekonform je Ziel % % % % % %
Taxonomiefähig je Ziel % % % % % %

Soziales

ESRS S 1 Eigene Belegschaft

Strategie

Besonderes Augenmerk werden wir in den kommenden Jahren auf die Organisationsentwicklung in Deutschland sowie unsere internationalen Gesellschaften und hier allen voran in den Produktionsstandort Taiwan legen, der heute bereits einen erheblichen Anteil zur Wertschöpfung im Unternehmen beiträgt. Ziel ist es, eine Unternehmenskultur zu entwickeln, in der sich die Beschäftigten über Ländergrenzen hinweg als Teil einer diversen Organisation empfinden. SUSS möchte über alle Gesellschaften weltweit hinweg eine Unternehmenskultur etablieren und leben, in der sich die Mitarbeitenden als ein Team verstehen, Vielfalt respektieren und leben, die Geschäftsziele gemeinsam erreichen und in einem stark umkämpften Arbeitsmarkt die Menschen langfristig an das Unternehmen binden, in deren unternehmensspezifische Qualifikation und Weiterentwicklung SUSS zuvor investiert hat.

Im Rahmen der im Abschnitt ESRS 2 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse wurden vier wesentliche Themen im Bereich Soziales identifiziert, denen besondere Aufmerksamkeit im Berichtsjahr gewidmet wurde:

1. Arbeitgeberattraktivität & Mitarbeiterzufriedenheit

2. Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz.

3. Aus- und Weiterbildung

4. Diversität, Inklusion, Chancengleichheit & Nichtdiskriminierung

Im Berichtszeitraum 2024 werden in der gesamten Organisation die Strukturen an das Wachstum angepasst, Rollen differenzieren sich aus; Arbeitsbeziehungen werden diverser: hybrid, multinational und cross-funktional. Wir sind uns bewusst, dass dieser Prozess nur gelingen kann, wenn alle SUSS-Beschäftigten gemeinsam den Rahmen schaffen, auf der Basis von fundiertem Knowhow und langjährigen Erfahrungen, sich neue Fertigkeiten und Fähigkeiten aneignen, einen psychologisch sicheren Raum haben, Innovationen zu treiben und eine positive Fehlerkultur zu entwickeln, die zu neuen Erkenntnissen und weiterem persönlichen und organisationalem Wachstum führt.

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger

(ESRS S1 12 i.V.m. ESRS 2 SMB-3) Die eigene Belegschaft stellt eine wichtige Gruppe betroffener Interessenträger dar. Deswegen ist es der Unternehmensführung wichtig, die Perspektiven der Mitarbeitenden in die Organisationsentwicklung einzubeziehen - sowohl informell als auch mittels formeller Mitarbeitendenvertretungen. Auf die Mitarbeitendenvertretungen wird im Abschnitt ESRS S1-8 näher eingegangen. Unter "eigener Belegschaft" versteht SUSS Mitarbeitende, die im SUSS-Konzern angestellt sind sowie Leiharbeitende von Drittunternehmen, die temporär für SUSS oder dessen Tochterunternehmen arbeiten und Tätigkeiten verrichten, die ansonsten SUSS Mitarbeitende ausführen würden.

SUSS verpflichtet sich, die Rechte aller Mitarbeitenden zu achten und eine verantwortungsvolle Arbeitsumgebung zu fördern. Im Einklang mit internationalen Standards und den Grundsätzen der Menschenrechte tolerieren wir keinerlei Form von Zwangs-, Sklaven- und Kinderarbeit in unseren Betriebsabläufen oder in der gesamten Lieferkette. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass alle Beschäftigten vor Ausbeutung geschützt werden. Jegliche Verstöße gegen diese Grundsätze werden ernst genommen und entsprechend geahndet.

Unser Unternehmen verpflichtet sich, die Menschenrechte zu respektieren und zu schützen. Zwangsarbeit jeglicher Art wird in unseren Betriebsabläufen und in der gesamten Lieferkette strikt abgelehnt. Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden freiwillig in ihrem Arbeitsverhältnis stehen und dass keine Personen gegen ihren Willen durch staatliche Behörden, Organisationen oder illegale Vereinigungen zur Arbeit gezwungen werden.

SUSS bietet Schlüsseltechnologien und besetzt Spezialmärkte in der globalen Halbleiterindustrie. Als Lösungsanbieter unterstützen wir unsere Kunden bei der Produktion von Großserien, in der Fertigung von kleinen Stückzahlen und bei Laboranwendungen. Unser größter Markt ist das Advanced Backend der Halbleiterindustrie. Informationen zur Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell finden sich im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" dieses zusammengefassten Lageberichts.

In diesem wettbewerbsintensiven, schnelllebigen und von Internationalität und Innovationen geprägtem Umfeld, muss die eigene Belegschaft ebenso innovativ und flexibel agieren, mit Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden aus verschiedensten Ländern und Kulturkreisen interagieren und sich dem rapiden Wandel der Halbleiterindustrie anpassen. Dies verlangt von unseren Mitarbeitenden ein hohes Maß an Motivation und Einsatzbereitschaft, zumal das Unternehmen sich aktuell auf einem anspruchsvollen Wachstumskurs befindet.

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

(ESRS S1 13 a; b i.V.m. ESRS 2 SBM-3) Wie im vorhergehenden Abschnitt beschrieben, muss die eigene Belegschaft von SUSS sich einer Vielzahl von Herausforderungen stellen, die das aktuelle Wachstum und das globale Halbleiter-Equipment-Geschäft grundsätzlich mit sich bringen. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse haben wir erarbeitet, was die wesentlichen mitarbeitendebezogenen Themen im Unternehmen sind, welche Auswirkungen diese auf die eigene Belegschaft haben und welche Risiken und Chancen dies birgt. Ab Abschnitt ESRS S1 16 i.V.m. ESRS 2 SBM-2 gehen wir detailliert auf die vier identifizierten wesentlichen Themen und die dazugehörigen Auswirkungen, Risiken und Chancen ein.

Zusammenfassung der wesentlichen Themen mit den Auswirkungen, Risiken und Chancen:

Thema Beschreibung IRO Wertschöpfungskette
Arbeitgeberattraktivität & Mitarbeiterzufriedenheit Geringe Zufriedenheit der Mitarbeitenden kann zu Demotivation führen und die physische / mentale Gesundheit negativ beeinflussen. (Potenziell) negative Auswirkung Im Unternehmen
Flexible und individuelle Arbeitsmodelle (Teilzeit, Home-Office, Gleitzeit) tragen zur Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität bei. (Potenziell) positive Auswirkung Im Unternehmen
Zufriedenheit der Mitarbeitenden wirkt sich positiv auf das Arbeitsverhalten aus (z. B. Effizienz, weniger Fehler, Innovationen). Chance
Zu wenige Bewerbungen auf offene Stellen an den relevanten Standorten Garching (hohe Konkurrenz um Arbeitnehmer) und Sternenfels (keine "Metropole") kann ein Hindernis für Wachstum / Umsatzsatzsteigerung sein Risiko
Ein Mangel an Fachkräften kann bei weiter steigender Nachfrage bremsend auf das Umsatz- und Ergebniswachstum wirken. Risiko Im Unternehmen
Aus- und Weiterbildung Fehlendes Knowhow von den Mitarbeitenden aufgrund von unzureichenden Ressourcen im Trainingszentrum. Dieses Fehlen von Wissen führt z. B. zu Überforderung und Demotivation. Negative Auswirkung Im Unternehmen
Sehr gut ausgebildetes Personal erhöht die Produktivität. Chance
Sehr gut ausgebildetes Personal bietet Wachstumspotenziale und neue Umsatzkanäle. Chance
Ausbildung eigner Nachwuchskräfte sorgt für geringeren Bedarf an externen Fachkräften. Chance
Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung Mitarbeiter mit unterschiedlichem Hintergrund (Geschlecht, Religion, Alter, sexuelle Orientierung, Nationalität usw.) fühlen sich nicht akzeptiert / benachteiligt / diskriminiert. (Potenziell) negative Auswirkung Im Unternehmen
Arbeitssicherheit und Unsichere Arbeitsbedingungen können zu Verletzungen / Arbeitsunfällen führen (Potenziell) negative Auswirkung Im Unternehmen
Gesundheitsschutz

(ESRS S1 13 a i.V.m. ESRS 2 SBM-3) Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen entstammen nicht der Strategie des Unternehmens. Das Risiko von Verletzungen in der Produktion ist im Geschäftsmodell begründet. Die Strategie des Unternehmens wurde angepasst, um besonders auf die Herausforderungen bei der Personalgewinnung zu reagieren.

(ESRS S1 14 a-e i.V.m. ESRS 2 SBM-2) Der SUSS-Konzern beschäftigt überwiegend festangestellte Mitarbeitende, hat aber auch einige befristete Arbeitsverhältnisse. Zudem beschäftigen wir (insbesondere in Deutschland) nicht angestellte Beschäftige (sogenannte Leiharbeitende), die bei Drittunternehmen angestellt sind, um die Produktionskapazitäten kurzfristig beziehungsweise kurzzeitig zu erhöhen. Unter "eigener Belegschaft" versteht SUSS Mitarbeitende, die im SUSS-Konzern angestellt sind sowie Leiharbeitende von Drittunternehmen, die temporär für uns oder unsere Tochterunternehmen arbeiten und Tätigkeiten verrichten, die ansonsten SUSS Mitarbeitende ausführen würden. Alle weiteren Personen, Unternehmen und/oder Dienstleistende - beispielsweise Freelancer und andere selbständige Personen, die Dienstleistungen für SUSS erbringen, zählen in diesem Sinne nicht zur eigenen Belegschaft. Sie werden in diesem Bericht nicht berücksichtigt, da wir für diesen Personenkreis keine Tätigkeiten im Unternehmen sehen, die wesentliche Auswirkungen, Risiken oder Chancen für diese Personen und das Unternehmen bringen. Entsprechend unterscheiden wir im Folgenden zwischen "angestellten Beschäftigten" (Mitarbeitende der SUSS-Gruppe) und "nicht angestellten Beschäftigten" (Leiharbeitende).

(ESRS S1 14 b i.V.m. ESRS 2 SBM-3) Die vier oben genannten wesentlichen negativen Auswirkungen gelten unternehmensweit und betreffen alle Mitarbeitenden der eigenen Belegschaft. Sie sind allgemein und nicht abhängig vom speziellen Kontext von SUSS. Es sind keine Region oder Tätigkeit identifiziert worden, die in besonderem Maße von einer oder mehreren negativen Auswirkungen betroffen wäre.

(ESRS S1 14 c i.V.m. ESRS 2 SBM-3) Für die eigene Belegschaft gelten die oben genannten Auswirkungen, Risiken und Chancen in unterschiedlichem Ausmaß. Grundsätzlich besteht bei der eigenen Belegschaft für Leiharbeitende ein erhöhtes Risiko, dass der Arbeitsvertrag (zwischen SUSS und dem Drittunternehmen) zum Beispiel aufgrund von Kapazitätsüberschüssen nicht verlängert beziehungsweise vorzeitig beendet wird. Im Gegenzug besteht bei den Leiharbeitenden bei Kapazitätsänderungen kurzfristig die Chance auf Schaffung neuer Stellen und mittel- und langfristig auf eine Festanstellung bei SUSS.

(ESRS S1 14 e i.V.m. ESRS 2 SBM-3) SUSS sieht derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft, die sich aus Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ergeben.

(ESRS S1 14 f; g i.V.m. ESRS 2 SBM-2) In den Ländern, in denen SUSS-Produktionsstätten unterhält (Deutschland und Taiwan) besteht kein erhebliches Risiko für Zwangs- oder Kinderarbeit. Die Herstellung unserer Anlagen findet zudem überwiegend in Reinräumen statt. Für die Tätigkeiten in der Produktion ist eine umfassende technische Ausbildung nötig, die keinerlei Zwangs- oder Kinderarbeit zulässt. Zudem ist es unsere strikte Politik (siehe Code of Conduct) keine Kinder- oder Zwangsarbeit im Unternehmen zu dulden.

(ESRS S1 15 i.V.m. ESRS 2 SBM-2) Wie bereits beschrieben, betreffen die vier wesentlichen negativen Auswirkungen grundsätzlich alle Mitarbeitenden der eigenen Belegschaft. Angestellte Beschäftigte sind von allen vier potenziell negativen Auswirkungen gleichermaßen betroffen. Nicht angestellte Beschäftigte sind in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum im Unternehmen tätig und deshalb von den potenziell negativen Auswirkungen nicht stark betroffen. Lediglich die negative Auswirkung "Unsichere Arbeitsbedingungen können zu Verletzungen / Arbeitsunfällen führen" trifft in gleichem Maße für angestellte und nicht angestellte Beschäftigte zu, die in der Produktion tätig sind.

(ESRS S1 16 i.V.m. ESRS 2 SBM-2) Die wesentlichen Risiken und Chancen beziehen sich auf alle Mitarbeitenden innerhalb der eigenen Belegschaft. Die konkreten Chancen, die aus der Ausbildung eigener Nachwuchskräfte erwachsen, sind insbesondere für junge angestellte Mitarbeitende von Bedeutung. Die Chancen "sehr gut ausgebildetes Personal erhöht die Produktivität und bietet Wachstumspotenziale und neue Umsatzkanäle" ist besonders für angestellte und nicht angestellte Beschäftigte im Produktionsbereich von Bedeutung.

Wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und alle weiteren Mitarbeitenden, die sich aus den Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Erreichung eines umweltfreundlicheren und klimaneutralen Betriebs ergeben können, sehen wir nicht.

Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit - Überblick über Auswirkungen, Risiken, Chancen

Auswirkungen: Flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle, wie beispielsweise Teilzeit, mobiles Arbeiten oder Gleitzeit tragen zur Mitarbeitendenzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität bei.

Eine geringe Zufriedenheit von Mitarbeitenden kann zu Demotivation führen und die physische sowie die mentale Gesundheit negativ beeinflussen.

Die im Folgenden genannten Chancen und Risiken wirken sich unseres Erachtens auf die gesamte eigene Belegschaft gleichermaßen aus, hierbei gibt es keine spezielle Personengruppe, die besonders von den Chancen profitieren würde oder von den Risiken besonders stark betroffen wäre.

Risiken: Ein geringes Maß an Mitarbeitendenzufriedenheit kann grundsätzlich ein Hindernis für das angestrebte Wachstum darstellen, da beispielsweise offene Stellen nicht (zeitnah / ideal) besetzt werden können. Zudem kann sich ein Mangel an Fachkräften bei steigender Nachfrage bremsend auf das Umsatz- und Ergebniswachstum auswirken.

Chancen: Ein hohes Maß an Mitarbeitendenzufriedenheit fördert die Effizienz bei der Arbeit und kann dazu beitragen, dass den Mitarbeitenden insgesamt weniger Fehler unterlaufen.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden sich ab Abschnitt ESRS S1-14 88 a-e in diesem Bericht.

Aus- und Weiterbildung - Überblick über Auswirkungen, Risiken, Chancen

Auswirkungen: Für viele (insbesondere technische) Tätigkeiten bei SUSS ist ein hohes Maß an speziellem Know-how notwendig. Sollte es dem Unternehmen nicht gelingen, die Mitarbeitenden entsprechend ihres Einsatzbereiches ausreichend zu schulen, weil die Ressourcen im Trainingszentrum nicht ausreichen, kann dies negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden haben, was zu Überforderung oder Demotivation führen kann und was letztendlich auch eine negative Auswirkung für das Unternehmen darstellt.

Die im Folgenden genannten Chancen ergeben sich besonders für Mitarbeitende im Produktionsumfeld sowie in den Bereichen F&E. Mitarbeitende in diesen Bereichen sind überwiegend in Deutschland an den Standorten Garching und Sternenfels sowie international an unserem Produktionsstandort in Taiwan sowie in USA tätig.

Risiken: Die Wesentlichkeitsanalyse hat in diesem Bereich kein wesentliches Risiko ergeben.

Chancen: Sehr gut ausgebildete Mitarbeitende weisen ein hohes Maß an Produktivität aus, was dem Unternehmen stark zu Gute kommt und damit die Wachstumspotenziale voll ausgeschöpft werden können. Gegebenenfalls können hierdurch sogar neue Umsatzkanäle erschlossen werden. Eine weitere Chance sowohl für die Mitarbeitenden als auch das Unternehmen besteht darin, dass das Unternehmen zukünftige Führungskräfte aus den eigenen Reihen gewinnen kann. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine große Chance.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden sich ab Abschnitt ESRS S1-14 88 a-e in diesem Bericht.

Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung - Überblick über Auswirkungen, Chancen, Risiken

Auswirkungen: Mitarbeitende mit unterschiedlichem Hintergrund (Geschlecht, Religion, Alter, sexuelle Orientierung, Nationalität usw.) fühlen sich nicht akzeptiert / benachteiligt / diskriminiert.

Risiken: Die Wesentlichkeitsanalyse hat in diesem Bereich kein wesentliches Risiko ergeben.

Chancen: Die Wesentlichkeitsanalyse hat in diesem Bereich keine wesentlichen Chancen ergeben.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden sich ab Abschnitt ESRS S1-13 83 a; b in diesem Bericht.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Überblick über Auswirkungen, Chancen, Risiken

Auswirkungen: Für die Mitarbeitenden können unsichere Arbeitsbedingungen zu Verletzungen und Arbeitsunfällen führen.

Risiken: Die Wesentlichkeitsanalyse hat in diesem Bereich kein wesentliches Risiko ergeben.

Chancen: Die Wesentlichkeitsanalyse hat in diesem Bereich keine wesentlichen Chancen ergeben.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden sich ab Abschnitt ESRS S1-17 104 a; b in diesem Bericht.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabe ESRS S1-1: Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

(ESRS S1-1 19) Das Unternehmen hat verschiedene Policies, interne Richtlinien und gesetzliche Standards implementiert, welche die Zusammenarbeit mit allen Interessensgruppen in Bezug auf die eigene Belegschaft an allen Standorten weltweit steuern. Sie gelten für die gesamte eigene Belegschaft. SUSS interne Richtlinien und Policies sind über das Intranet für jeden Beschäftigten weltweit abrufbar bzw. werden den Beschäftigten über lokale Self Service Portale ab dem Eintritt in die Organisation zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen hat eine umfassende Social Policy, welche sich auf die für SUSS im Sinne der ESRS wesentlichen Themen Aus- und Weiterbildung, Diversität, Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Mitarbeitendenzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität bezieht. Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie im Widerspruch zu nationalen Gesetzen stehen, haben die jeweiligen Gesetze Vorrang. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich über diese Richtlinie zu informieren und sie einzuhalten. Eine allen Mitarbeitenden über das Intranet zugängliche Hinweisgeberrichtlinie regelt den Umgang mit (vertraulich) eingereichten Mitteilungen über die Whistleblowing-Hotline.

Strategien Policy / Beschreibung
1. Policy Social Policy
2. Zielsetzung und Inhalt Die Social Policy bezieht sich auf die für SUSS wesentlichen Themen Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeitendenzufriedenheit, Aus- und Weiterbildung, Diversität, Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. SUSS verpflichtet sich, die Rechte aller Mitarbeitenden zu achten und eine verantwortungsvolle Arbeitsumgebung zu fördern.
Ziele:
- Regelt die Zusammenarbeit und die Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeitenden
- Orientierungsrahmen für Verhalten der Mitarbeitenden
- Förderung der Diversität und Chancengleichheit
- Festschreibung von Zielen und Maßnahmen in den wesentlichen Themen
3. Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen Inhalte der Social Policy gehen gezielt auf die vier wesentlichen Themen ein und beschreiben die Chancen, Risiken und Auswirkungen auf das Unternehmen sowie die eigene Belegschaft und legt Maßnahmen und Ziele zu diesen vier Themen fest.
4. Überwachungsprozess Die VP Global Human Resources stellt sicher, dass die strategischen Ziele dieser Social Policy in konkrete Maßnahmen und operative Pläne überführt werden und überwacht die Umsetzung.
5. Anwendungsbereich der Richtlinie Die Policy ist bindend für die SUSS MicroTec SE und alle Ihre Tochtergesellschaften weltweit.
6. Verantwortliche Ebene der Policy Die operative Verantwortung für die Einhaltung und Umsetzung der Social Policy liegt bei der VP Global Human Resources.
7. Einbindung der Interessensträger Interesse von Dritten wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse einbezogen, welche maßgeblich für die Inhalte Social Policy ist.
8. Verfügbarkeit der Richtlinie für Interessenträger Die Richtlinie wird allen Mitarbeitenden Verfügung gestellt, um sicherzustellen, dass die Vorgaben und Ziele in allen Bereichen der SUSS umgesetzt werden.

Zudem gibt es den Code of Conduct und eine Inklusionsrichtlinie sowie in den SUSS Tochtergesellschaften Betriebsvereinbarungen, Anweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, welche auch über das firmeneigene Intranet abrufbar sind.

(ESRS S1-1 20 a) Der SUSS Code of Conduct adressiert explizit die Themen Menschenrechte, Zwangsarbeit und Kinderarbeit sowie Menschenhandel und Zwangsprostitution. Er beschreibt, welche Werte wir im Unternehmen teilen und wie wir miteinander und mit Geschäftspartnern arbeiten wollen. Besondere Bedeutung besitzen für uns Werte wie Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität sowie die persönliche Verantwortung jeder Einzelnen und jedes Einzelnen von uns. Der vorliegende Verhaltenskodex, der Code of Conduct, wurde als Teil des gruppenweiten Compliance-Programms verabschiedet, um rechtliche und ethische Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu adressieren, Orientierung zu schaffen und so das Vertrauen in die Leistung und Integrität des SUSS-Konzerns weiter zu stärken. Der Code of Conduct ist für alle weltweiten Standorte und alle Mitarbeitenden der eigenen Belegschaft gleichermaßen gültig.

(ESRS S1-1 20 b; c) Die unter ESRS S1-2 aufgelisteten Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und Verfahren und Kanäle in Bezug auf Auswirkungen können von Mitarbeitenden auch genutzt werden, um Menschenrechtsthemen gegenüber dem Unternehmen zu adressieren und zu diskutieren sowie Abhilfe zu schaffen.

(ESRS S1-1 21; 22) Wie im Code of Conduct veröffentlicht, akzeptiert SUSS die international anerkannten Menschenrechte und unterstützt deren Einhaltung. Wesentliche Rahmenwerke, an denen wir uns hierbei orientieren, sind die Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die "Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik" der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass alle Beschäftigten vor Ausbeutung geschützt werden.

SUSS ist mit seinen Tochterunternehmen weltweit aktiv und unterhält Standorte in verschiedensten Ländern. Die Herstellung unserer Anlagen findet jedoch an drei wesentlichen Standorten in Deutschland (Garching und Sternenfels) sowie in Taiwan (Hsin-chu) statt. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Durchsetzung beziehungsweise Kontrolle, sehen wir in diesen drei Standorten keine Gefahr im Hinblick auf die Verletzung der Menschenrechte, Menschenhandel, Kinder- oder Zwangsarbeit. Sollte es dennoch zu einer Verletzung der Menschenrechte kommen, wird das Unternehmen alles in seiner Macht stehende tun, um die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die Hintergründe aufzuklären und die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass sich ein solcher Vorfall im Unternehmen nicht wiederholen kann.

Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung - Gesetzeskonformes Verhalten, der respektvolle Umgang miteinander sowie die Chancengleichheit und Diversität der Mitarbeitenden im Unternehmen halten wir für elementare Voraussetzungen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Als globales Unternehmen legen wir besonderen Wert darauf, bei der Auswahl unserer Mitarbeitenden keine Unterschiede beispielsweise aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Religion zu machen. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Weiterentwicklung und der Entlohnung im Unternehmen, auch hier spielt allein die persönliche Eignung und Qualifikation eine Rolle.

(ESRS S1-1 23) Es gibt im Unternehmen verschiedene Arbeitsschutzrichtlinien, je nach Art des Arbeitsplatzes. Beim Eintritt eines neuen Mitarbeitenden findet zeitnah eine erste, allgemeine Arbeitsschutzeinweisung statt. Dies wird von unserem Arbeitsschutzspezialisten durchgeführt. Bei Beschäftigten im Produktionsumfeld, insbesondere solchen, die in den Reinräumen arbeiten, Chemikalien verwenden oder an elektrischen Anlagen arbeiten, gibt es gesonderte Arbeitsschutzrichtlinien und Schulungen für das entsprechende Arbeitsumfeld.

(ESRS S1-1 24 a) Die Beseitigung von Diskriminierung und die Förderung von Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion sind Teil der Unternehmensstrategie, die wir tagtäglich mit Leben füllen. Bei SUSS gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung und so werden Einstellungen, die Entlohnung, Beförderungen oder Weiterbildungsmaßnahmen nach persönlicher Leistungsfähigkeit und Eignung vorgenommen, unabhängig vom Alter, Geschlecht oder anderen sozialen Kategorien. Jedoch ist gerade im technologischen Umfeld die Anzahl weiblicher Hochschulabsolventinnen und technischer Fachkräfte nach wie vor vergleichsweise gering, so dass es bei technischen Berufen naturgemäß deutlich mehr männliche als weibliche Bewerber und folglich mehr männliche Angestellte gibt. Dies ist vom Unternehmen nicht explizit gewünscht, aber ergibt sich als Folge der am Markt verfügbaren qualifizierten Arbeitskräfte.

(ESRS S1-1 24 b) Die folgenden Gründe für nicht tolerierte Diskriminierungen werden im Code of Conduct explizit genannt: unterschiedliche ethnische Herkunft, Kultur, Religion, Alter, politische, soziale oder gewerkschaftliche Betätigung, Behinderung, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, sexuelle Identität oder sexueller Ausdruck, Weltanschauung und Geschlecht.

(ESRS S1-1 24 c) Für das Unternehmen bestehen keine spezifischen politischen Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion oder Fördermaßnahmen zugunsten von bestimmten Personengruppen. Grundsätzlich gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften in den Ländern, in denen SUSS Tochterunternehmen unterhält.

Deutschland: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Zudem gilt in Deutschland das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II), welches das Ziel hat, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und verbindliche Vorgaben für die Wirtschaft und den öffentlichen Dienst zu machen.

USA: Civil Rights Act: Die Bestimmungen des Civil Rights Acts verbieten Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sowie der Rasse bei Einstellungen, Beförderungen und Entlassungen. Zudem sind in den USA für SUSS verschiedene Regelungen aus 13 verschiedenen Bundesstaaten relevant

China: the PRC Labour Law, the PRC Employment Promotion Law, the Regulation on the Employment of the Disabled, Women's Protection Law

Taiwan: Employment Service Act: Das taiwanesische Antidiskriminierungsgesetz verbietet Arbeitgebern die Diskriminierung von Bewerbern oder Arbeitnehmern aufgrund von Ethnie, Klasse, Sprache, Denkweise, Religion, Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, Herkunftsort, Geburtsort, Geschlecht, geschlechtlicher Orientierung, Alter oder Familienstand. Jede Person mit Wohnsitz im Gebiet von Taiwan kann, wenn sie aufgrund ihrer Nationalität, ihrer ethnischen Angehörigkeit, ihrer Hautfarbe, ihres Standes oder ihres Geburtsortes diskriminiert wird, bei den zuständigen Behörden eine Beschwerde wegen der daraus resultierenden Verletzung ihrer Rechte einreichen

(ESRS S1-1 24 d) Ein im Unternehmen angewandtes Verfahren, um Diskriminierung zu verhindern und bekämpfen, ist die Sensibilisierung und regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden. Unsere Führungskräfte werden in den verpflichtenden Führungskräftetrainings mit den Aspekten der Vielfältigkeit und Nicht-Diskriminierung vertraut gemacht.

Angabe ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

(ESRS S1-2 27 a; b) Eine offene und ehrliche Feedbackkultur wird bei SUSS vielfältig gelebt. Den Mitarbeitenden stehen verschiedene direkte und indirekte Formate zur Verfügung - sowohl zum persönlichen als auch zum anonymisierten Feedback. Zu den direkten Formaten gehören beispielsweise die jährlichen Gespräche mit den Vorgesetzen sowie die quartalsweisen All-Hands-Meetings mit dem Vorstand. Indirekt können Mitarbeitende Feedback über die Betriebsräte oder die Pulse Checks abgeben. Über die Whistleblowing Hotline kann sowohl die eigene Belegschaft als auch jeder andere Interessensvertreter eine Meldung an das Unternehmen abgeben. Diese anonymen Meldungen werden von der Compliance Beauftragten vertraulich bearbeitet und verfolgt. Wenn nötig, werden in Abstimmung mit dem Vorstand notwendige/angemessene Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Die Sichtweisen der eigenen Belegschaft fließen an verschiedenen Stellen in Entscheidungen oder Tätigkeiten ein, mit denen die (potenziellen) Auswirkungen bewältigt werden. Siehe auch Maßnahmen in Abschnitt "Zusammenfassung der wesentlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Auswirkungen im wesentlichen Bereich Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit" und ESRS S1-1 19 ff Zusammenarbeit mit den gewählten Betriebsräten: Zwei Mal im Jahr treffen sich die Vorstände und der Betriebsrat der SUSS MicroTec SE zu Konsultationen. Im Mittelpunkt dieser Gespräche stehen Themen wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Mitarbeitendenzufriedenheit. Besprochen werden auch Themen wie die strategische Entwicklung des Unternehmens, um durch die gewählten Arbeitnehmervertreter strategische Entscheidungen bestmöglich zu erklären und die Motivation zu stärken, sich für die Erreichung gemeinsam stark zu machen. Des Weiteren gibt es monatliche Treffen zwischen den Betriebsräten und den Geschäftsführern der deutschen Tochtergesellschaften. In den Niederlanden finden diese Treffen quartalsweise statt.

Zwischen diesen turnusmäßigen Treffen finden (monatliche) Jour Fixe zwischen dem Betriebsrat, der Geschäftsführung der einzelnen Gesellschaften und dem Bereich "HR Business Partner & Administration" statt, die dazu dienen, rasch auf Bedürfnisse der Mitarbeitenden reagieren zu können und anstehende Projekte des Bereichs miteinander zu besprechen.

Zudem steht der Betriebsrat allen Mitarbeitenden offen, sich mit ihren Anliegen und Vorschlägen zur Verbesserung der Organisation an das Gremium zu wenden. Sie können gemeinsam mit den von ihnen gewählten Interessenvertretern entscheiden, ob sie sich mit ihrem Anliegen persönlich oder anonymisiert an das Management von SUSS wenden wollen.

Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitendenvertretungen in den Niederlanden und dem lokalen Management folgt ähnlichen Grundsätzen und Handlungen.

All Hands Meeting: Einmal im Quartal lädt der Vorstand alle Mitarbeitenden weltweit zu sogenannten "All-Hands-Meetings" ein, um über die aktuelle Unternehmenssituation und zukünftig geplante Entwicklungen zu informieren und Fragen der Mitarbeitenden zu beantworten. Die Meetings finden virtuell statt, so haben auch Mitarbeitende, die gerade zu Dienstreisen unterwegs sind oder mobil Arbeiten, die Chance barrierefrei an diesem Format teilzunehmen.

Mitarbeitende-Jahresgespräche: Auch wenn im Rahmen der Mitarbeitende-Jahresgespräche die Mitarbeitenden und deren persönliche Leistungen im zurückliegenden Berichtszeitraum sowie zukünftige Entwicklungsimpulse im Mittelpunkt stehen, haben Mitarbeitende im Rahmen dieser Gespräche die Möglichkeit, sowohl Ihrer Führungskraft als auch zur allgemeinen Entwicklung des Unternehmens und zur Unternehmenskultur ein Feedback zu geben. Die Prozess-Verantwortung für die Mitarbeitende-Jahresgespräche liegt bei SUSS im Funktionsbereich "Aus- und Weiterbildung" zukünftig "Learning & Development", auch um alle Führungskräfte in der Führung konstruktiver Feedback-Gespräche zu coachen. Im Rahmen der Vorbereitung werden die Führungskräfte sensibilisiert, Mitarbeitende zu einem offenen Feedback zu ermutigen und es selbst als Entwicklungschance anzunehmen.

Touch Point: Mit sogenannten Touch-Point Gesprächen hat der Bereich HR Business Partner zunächst an den deutschen Standorten ein Feedback-Format während der Probezeit etabliert. Zusätzlich zu den zwei performance-bezogenen Probezeitgesprächen zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden lädt ein verantwortlicher HR-Business Partner die neueingetretenen Mitarbeitenden zu einer Review auf die Onboarding Phase ein. In diesem Format bitten wir aktiv um das Feedback unserer neuen Kollegen und Kolleginnen und erhalten als Unternehmen so wertvolle Hinweise zu Entwicklungspotential. Das Format hat sich in den deutschen Gesellschaften bewährt und wird im Rahmen der Prozessharmonisierung auch auf alle internationalen Gesellschaften ausgerollt.

Pulse Check: Zusätzlich zu drei stets wiederkehrenden Standardfragen werden in dieser Umfrage einzelne Aspekte herausgegriffen, die sich als akut wichtige Themen herauskristallisieren. Um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, weichen die drei Standardfragen auch international nicht ab. Die Befragung wird in allen Gesellschaften der SUSS zeitgleich durchgeführt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024, haben wir die Pulse Checks um eine Mitarbeitendenbefragung ergänzt, mit der wir weltweit bei unseren Mitarbeitenden um Feedback zur aktuellen Stimmung zu den verschiedensten Themenbereichen abfragen. Aus den Pulse Checks wird der Employee Engagement Score, eine 2024 neu eingeführte Kennzahl, ermittelt.

(ESRS S1-2 27 c) Die operative Verantwortung liegt im Wesentlichen bei der Vice President Global Human Resources.

(ESRS S1-2 27 d) Neben dem für alle Mitarbeitenden gültigen Code of Conduct, gibt es aktuell keine darüber hinausgehende globale Vereinbarung im Unternehmen, welche mit den Arbeitnehmervertretern im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte in der eigenen Belegschaft geschlossen wurde.

(ESRS S1-2 27 e) Die unter 27b aufgelisteten Maßnahmen und Formate sind nach unserer Ansicht ausreichend und wirksam, um die Sichtweisen und Meinungen der eigenen Belegschaft in die Entscheidungen des Managements einzubeziehen. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten wurde beispielsweise 2024 eine weltweite Mitarbeiterbefragung durchgeführt.

(ESRS S1-2 28; 29) Die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist dem Unternehmen wichtig. Wir haben die in Deutschland für Unternehmens unserer Größe gesetzlich vorgesehen Schwerbehindertenvertretung eingerichtet. Der Zugang zur Schwerbehindertenvertretung steht jedem Mitarbeitenden offen. Im Dialog mit der Schwerbehindertenvertretung können diese Mitarbeitenden ihre Sichtweisen ins Unternehmen einbringen. Bisher hat das Unternehmen keine weiteren Schritte unternommen, um weitergehende Einblicke in die Sichtweisen der Menschen in der eigenen Belegschaft zu gewinnen, die besonders anfällig für negative Auswirkungen durch Diskriminierung und / oder marginalisiert sein könnten (z. B. Frauen, Migranten, Menschen mit Behinderungen).

Angabe ESRS S1-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann

(ESRS S1-3 32 a) Alle bereits beschriebenen Formate der Mitbestimmung der Interessensträger beziehungsweise der Mitarbeitenden ermöglichen, dass Lob, Bedenken und Kritik geäußert werden können, sowohl direkt als auch anonym und vertraulich. In einer unternehmensweiten Richtlinie haben wir den Umgang mit Meldungen über die Whistleblowing-Hotline geregelt. Diese Richtlinie ist der eigenen Belegschaft über das Intranet zugänglich. Um die Vertraulichkeit bzw. die Anonymität der einzelnen Person bei Meldungen über die Whistleblowing Hotline zu gewährleisten, nutzt das Unternehmen ein Softwaresystem eines Drittanbieters, in dem auch die Daten gespeichert werden und nicht auf SUSS IT Systemen laufen.

Auch Meldungen an den Betriebsrat sind so lange vertraulich zu behandeln, wie es die Umstände erlauben. Die Betriebsräte geben bei strenger Vertraulichkeit lediglich den Sachverhalt wieder, ohne die Person zu nennen, über welche eine entsprechende Meldung eingesteuert wurde.

Die Abhilfemaßnahmen sind geeignet und wirksam, um den wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft entgegenzuwirken.

(ESRS S1-3 32 b) Im Einzelnen stehen den Mitarbeitenden diese Kanäle zur Verfügung:

Die lokalen Betriebsräte bzw. gewählten Mitarbeitendenvertretungen: Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit sich vertraulich mit ihren Anliegen an die gewählten Vertreter zu wenden und gegebenenfalls um eine anonymisierte Bearbeitung zu bitten. Zudem gibt es an den Standorten Sternenfels und Garching einen Briefkasten, in welchem anonyme Meldungen von Mitarbeitenden an den Betriebsrat hinterlegt werden können.

Die eigene Führungskraft: Nicht nur im Rahmen von turnusmäßigen Mitarbeitendengesprächen entspricht es dem Leadership Verständnis bei SUSS, dass sich die Mitarbeitenden mit kritischem Feedback und Bedenken an ihre jeweilige Führungskraft wenden können.

HR Business Partner: Die Rolle des HR Business Partners versteht sich als Sparring Partnerschaft und Unterstützungsfunktion sowohl für die jeweiligen Führungskräfte als auch für alle Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden sind deshalb ausdrücklich eingeladen, sich im Fall von Bedenken, bei der Suche nach Unterstützung in individuellen Belangen oder auch Konfliktsituationen zwischen Führungskraft und Teammitglied oder zwischen Mitarbeitenden an ihre zuständigen HR Business Partner zu wenden.

Whistleblowing Hotline: Im Intranet steht leicht auffindbar ein Whistle Blower Portal zur Verfügung über das sich alle Mitarbeitenden ohne Sanktionen befürchten zu müssen, an die zuständige Position des Compliance Management wenden können. Weitere Details hierzu finden sich auch im Abschnitt ESRS G1-1.

Überlastungsanzeige: Mit dem Instrument standardisierter Überlastungsanzeigen hat der Betriebsrat der SUSS ein transparentes Verfahren geschaffen, dass allen Mitarbeitenden die Möglichkeit gibt, eventuelle Arbeitsüberlastung - sei es temporär oder auch strukturell - zu adressieren und gemeinsam mit den Führungskräften und HR nach Lösungen zu suchen, die konkrete Arbeitssituation zu verbessern. Auch in diesem Instrument sehen wir als Unternehmen eine wichtige Quelle für ein konstruktives Feedback durch die Mitarbeitenden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Im Falle von Langzeiterkrankungen initiiert HR für die betroffenen Mitarbeitenden das vom Gesetzgeber vorgesehene betriebliche Eingliederungsmanagement. Neben konkreten Maßnahmen, die gemeinsam mit Mitarbeitenden in diesem Prozess entwickelt und umgesetzt werden, erhält SUSS auch innerhalb dieses Prozesses ein wichtiges Feedback zu Arbeitsbedingungen, die sich negativ auf unsere Mitarbeitende auswirken können und zur Wirksamkeit von entwickelten (Einzel)Maßnahmen, um solche negativen Auswirkungen zu mildern oder auszuschließen.

Exit Interviews: So wie der Onboarding-Prozess ist auch der Off-Boarding Prozess strukturiert und standardisiert. An jeden Mitarbeitenden, der sich entschließt, das Unternehmen zu verlassen, spricht der für den Unternehmensbereich zuständige HR Business Partner die Einladung aus, in einem abschließenden Exit-Interview gemeinsam auf die Beschäftigungszeit zurückzublicken und ein dezidiertes Feedback zur Unternehmenskultur, Führung und Arbeitsweise zu geben.

(ESRS S1-3 32 c) Die beschriebenen Verfahren wenden Prozesse an, in denen die Rückmeldungen der Mitarbeitenden erfasst und entsprechend ausgewertet werden. Die präferierte Vorgehensweise aus der Sicht von SUSS ist immer der offene Dialog mit dem Unternehmen bzw. den entsprechenden Unternehmensvertretern.

(ESRS S1-3 32 d) Das Unternehmen ermutigt die Mitarbeitenden grundsätzlich zu einem offenen Dialog mit dem Unternehmen und innerhalb der eigenen Belegschaft. Die Kultur einer offenen Kommunikation wird von Vorstand vorgelebt und in den unterschiedlichen Formaten, welche von den Fachabteilungen umgesetzt werden, unterstützt. In den gängigen Formaten und Foren der internen Kommunikation werden die Mitarbeitenden über die Formate informiert. Mit der Whistleblowing Hotline existiert ein wichtiges und allen Mitarbeitenden online zugängliches Instrument, über welches jeder einzelne Mitarbeitende sein Anliegen vorbringen kann.

(ESRS S1-3 32 e) Die über die verschiedenen Kanäle im Unternehmen vorgebrachten Hinweise werden in den entsprechenden Fachabteilungen, wenn nötig in Zusammenarbeit mit dem Vorstand, verfolgt und wenn nötig in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Interessenträgern bearbeitet und es wird gemeinsam nach geeigneten Maßnahmen zur Problembeseitigung gesucht.

(ESRS S1-3 33) Das Unternehmen schützt Einzelpersonen gegen Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen. Wir haben diese Verpflichtung in der Hinweisgeberrichtlinie und im Code of Conduct geregelt und bekennen uns dazu. In der allen Beschäftigten zugänglichen Hinweisgeberrichtlinie als auch im Code of Conduct wird beschrieben, wie die Vertraulichkeit bei entsprechenden Meldungen gewahrt und die meldende Person vor Repressalien geschützt wird.

Angabe ESRS S1-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

(ESRS S1-4 37 i.V.m. ESRS 2 MDR-A) Das Unternehmen hat keine speziellen Einzelaktionspläne entwickelt, sieht aber die vier wesentlichen Themen, deren Ziele und die eingeleiteten Maßnahmen als sehr wichtig an, um im Zeitalter von Fachkräftemangel und bei den ambitionierten Wachstumszielen des Unternehmens, die passenden neuen Mitarbeitenden zu finden, die bestehenden Mitarbeitenden zu motivieren und im Unternehmen zu halten sowie deren Gesundheit zu schützen. Ein attraktives und von Chancengleichheit geprägtes Arbeitsumfeld sehen wir zudem als Chance, eine qualitativ und quantitativ langfristig wettbewerbsfähige Personalstruktur sicherzustellen.

(ESRS S1-4 38 a-c) In Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit seiner eigenen Belegschaft wurden im Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die potenziell negativen Auswirkungen zu mindern und die potenziell positiven Auswirkungen auszuschöpfen.

Die wesentlichen Maßnahmen, die das Unternehmen etabliert hat, um die potenziell positiven Auswirkungen zu nutzen beziehungsweise den negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft entgegenzuwirken, werden für das jeweilige wesentliche Thema ab Abschnitt ESRS S1 16 i.V.m. ESRS 2 SBM-2 ausführlich beschrieben.

Die Summe der Maßnahmen zielt darauf ab, die Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und das Unternehmen zu managen. Von potenziell positiven Auswirkungen möchte das Unternehmen profitieren, die potenziell negativen Auswirkungen gilt es durch diese aufgelisteten Maßnahmen zu minimieren. Insbesondere im Bereich Human Resources hat die strategische Ausrichtung an den genannten Wesentlichkeitsthemen zu einer Restrukturierung und Verstärkung geführt. In Deutschland wurden die bisherigen "Personalabteilungen" an den Standorten Sternenfels und Garching mit Wirkung zum November 2023 konsequent zu einem Team verschmolzen. Es ist das Ziel den Bereich in eine "People & Culture" Abteilung zu transformieren. Diese Veränderung soll klar zeigen, dass der Bereich eine strategische Unterstützungsfunktion für das Management und alle Mitarbeitenden besitzt. Gleichzeitig wird an der Internationalisierung gearbeitet, um die internationale Zusammenarbeit zu stärken und die Prozessangleichungen so effizient und erfolgreich wie möglich umzusetzen.

Die Bereiche Business Partner & Administration wurden gestärkt. Ein Bereich "Learning & Development" wurde ebenso etabliert wie ein eigener Bereich "Recruiting" mit jeweiligen Teamleads, welche die Verantwortung für die strategische Ausrichtung übernehmen. Insgesamt ist das Team im Berichtszeitraum von 11 Mitarbeitenden auf 17 Mitarbeitende gewachsen, was einem Wachstum von 54 Prozent entspricht.

Eine Nachverfolgung, ob die Auswirkungen (positiv und negativ) tatsächlich eingetreten sind, wird über die Auswertung verschiedener Kennzahlen und Parameter erfolgen. Diese Indikatoren zeigen zudem Tendenzen, ob die ergriffenen Maßnahmen wirken. Neben vielen weichen Faktoren ist ein Indikator die Kulturentwicklung, die Harmonisierung der Prozesse auf die internationalen Gesellschaften sowie die Intensität des Weiterentwicklungsangebots und die durchgeführte Anzahl an Personalentwicklungsmaßnahmen.

(ESRS S1-4 38 d) Die Wesentlichkeitsanalyse, auf die sich dieser Bericht bezieht, wurde Ende des Jahres 2023 durchgeführt. Bisher hat im Unternehmen keine (Vergleichs-) Messung stattgefunden, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen einen nennenswerten Effekt haben. Derzeit findet entsprechend keine Nachverfolgung der Wirksamkeit der Maßnahmen statt. Sofern zukünftig Vergleichszahlen zu den entsprechenden Maßnahmen vorliegen, werden diese zur Nachverfolgung der Wirksamkeit herangezogen werden.

(ESRS S1-4 39) Im Nachgang der Wesentlichkeitsanalyse Ende 2023 wurden die aus Unternehmenssicht notwendigen und angemessenen Maßnahmen definiert, um die negativen und positiven Auswirkungen zu managen. Die Abstimmung hierzu fand mit den Spezialisten der verschiedenen Fachbereiche statt, die auch an der Wesentlichkeitsanalyse teilgenommen haben. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen wurden im Anschluss daran mit dem Vorstand abgestimmt und mit der Umsetzung begonnen. Einige der oben genannten Maßnahmen wurden bereits unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse 2023 begonnen und etabliert, da es sich in vielen Fällen um eine längerfristige Umsetzung handelt, wie beispielsweise die schrittweise Erhöhung des Weiterbildungsbudgets.

(ESRS S1-4 40) In Bezug auf die Risiken und Chancen im Zusammenhang mit seiner eigenen Belegschaft wurden im Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Risiken zu mindern und die Chancen zu nutzen.

Die wesentlichen Maßnahmen, die das Unternehmen etabliert hat, um die Risiken zu mindern und die Chancen zu nutzen, werden für das jeweilige wesentliche Thema ab Abschnitt ESRS S1 16 i.V.m. ESRS 2 SBM-2 ausführlich beschrieben.

Die Summe dieser Maßnahmen zielt darauf ab, die Risiken und Chancen für die eigene Belegschaft und das Unternehmen zu managen. Für die Wirksamkeit der Maßnahmen werden Zielvorgaben in Verbindung mit ESRS 2 MDR-T berücksichtigt.

(ESRS S1-4 41) Die von SUSS eingeleiteten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele haben nach Unternehmenssicht keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und auf die eigene Geschäftstätigkeit. Im Gegenteil, die Maßnahmen sollen die Mitarbeitendenzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität steigern, die Gesundheit fördern und Diskriminierung unterbinden. Damit werden zugleich die für die Geschäftstätigkeit förderlichen Chancen auf eine effizientere Arbeitsweise und eine Steigerung der Produktivität sowie die Ausschöpfung von Wachstumspotenzialen gefördert. Um sicher zu stellen, dass die eigene Geschäftstätigkeit keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft hat, beziehungsweise zeitnah Kenntnis von möglichen negativen Einflüssen zu erhalten, wird der regelmäßige und offene Dialog mit Mitarbeitendenvertretern und im Rahmen von All-hand Meetings der direkte Kontakt zu den Mitarbeitenden gesucht.

(ESRS S1-4 43) Für das Management der wesentlichen Auswirkungen gibt es kein festgelegtes Budget. Je nach wesentlicher Auswirkung kann der finanzielle Bedarf sowie der aufzubringende Zeitaufwand zur Umsetzung der Maßnahmen sehr unterschiedlich ausfallen. Die Führungskräfte sind bei der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Vorstand.

Das Unternehmen hat keine speziellen Maßnahmen ergriffen, um die negativen Auswirkungen des Übergangs zu einer umweltfreundlicheren, klimaneutralen Wirtschaft auf seine eigene Belegschaft abzumildern, da es nach heutigen Erkenntnisstand und entsprechend der Unternehmensplanung keine direkten negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft geben wird.

Angabe ESRS S1-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

(ESRS S1-5 44) Um die möglichen Auswirkungen, Risiken und Chancen für unsere eigene Belegschaft zu managen und zu bewältigen, erheben wir in den vier wesentlichen Themenbereichen Kennzahlen, mit entsprechenden Zielvorgaben für ebendiese. Die einzelnen Ziele in den vier wesentlichen Themen sind ab Abschnitt ESRS S1-5 46 beschrieben und werden hier den entsprechenden potenziell positiven und negativen Auswirkungen zugeordnet, die sie verstärken und fördern bzw. vermindern sollen. Gleiches gilt für die Ziele, die bei der Nutzung der Chancen helfen sollen und die Ziele, die dem Unternehmen helfen sollen, die Risiken zu minimieren. Die Ziele gelten jeweils für das aktuelle Berichtsjahr, mit Ausnahme der Frauenquote, welche bis zum 30. Juni 2027 erreicht sein muss.

Um den Fortschritt bei der Bewältigung der wesentlichen negativen Auswirkungen und der Förderung der positiven Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu messen, werden die Kennzahlen zu den gesetzten Zielen erhoben und analysiert. Im Hinblick auf die Frauenquote, die Anzahl der gemeldeten Verstöße, die Zahl der Arbeitsunfälle sowie der Fluktuationsquote, werden die Kennzahlen bereits seit mehreren Jahren erhoben. Der Employee Engagement Score ist ein Instrument zur Messung der Mitarbeitendenzufriedenheit, welcher einmal im Quartal erhoben wird.

Die Wesentlichkeitsanalyse, die diesem Bericht zu Grunde liegt, wurde Ende des Jahres 2023 durchgeführt und entsprechend liegen für die einzelnen Parameter und Zielwerte teilweise noch keine Vergleichswerte vor, um den Fortschritt über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren anzugeben. Erste sinnvolle Aussagen zur Entwicklung der Parameter und zur Zielerreichung werden mit Abschluss des Geschäftsjahres 2025 vorliegen, wenn die vergleichbaren Kennzahlen von 2024 und 2025 vorliegen.

(ESRS S1-5 46) Die Zielgrößen für die vier wesentlichen Themen sind:

Arbeitgeberattraktivität & Mitarbeitendenzufriedenheit:

Fluktuationsquote (jährliche Erhebung) ≤ 8 Prozent 1

Employee Engagement Score (quartalsweise Erhebung) ≥ 23 Prozent

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz:

Weltweite Rate meldepflichtiger Unfälle (jährliche Erhebung) ≤ 3,7 Unfälle

Aus- und Weiterbildung: hier wurde bisher noch kein Ziel festgelegt

Diversität, Inklusion, Chancengleichheit & Nichtdiskriminierung:

Anzahl der gemeldeten Verstöße (jährliche Erhebung) = Keine gemeldeten Verstöße

Frauenquote: 36 Prozent in Führungsrollen innerhalb der SUSS MicroTec SE in der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand an (dieses Ziel gilt zunächst bis zum 30. Juni 2027)

1 Die Zielgröße einer Fluktuationsgröße ≤ 8,0 % wurde vor Einführung der CSRD festgelegt und bezieht sich nur auf Deutschland.

Wie erwähnt gelten die Ziele mit Ausnahme der Frauenquote für das aktuelle Berichtsjahr.

(ESRS 1-5 47) Es gibt kein gesondertes Verfahren, um die oben genannten Ziele zu den wesentlichen Themen sowie deren potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen, festzulegen. Die oben aufgelisteten Ziele wurden im Rahmen beziehungsweise im Nachgang zur Wesentlichkeitsanalyse in enger Abstimmung mit dem Vorstand aus den wesentlichen Themen abgeleitet und erarbeitet. Eine direkte Beteiligung der eigenen Belegschaft bei der Festlegung der Ziele, Zielgrößen und Maßnahmen hat nicht stattgefunden, sondern indirekt im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse mit den Vertretern und Führungskräften der verschiedenen Fachabteilungen.

Die Erreichung der Ziele wird einmal im Jahr (zum 31. Dezember) anhand der erreichten zugehörigen Zielgrößen nachverfolgt und analysiert. Der Employee Engagement Score wird einmal im Quartal erhoben. Belastbare Erkenntnisse und Rückschlüsse, ob und wie sich die Maßnahmen positiv oder negativ auf die einzelnen Ziele und die entsprechenden Zielgrößen auswirken, werden nach unserer Absicht erst nach einem gewissen Zeitraum, bei einem Monitoring über mehrere Jahre, möglich sein.

Auf den folgenden Seiten gehen wir im Detail auf die vier wesentlichen Themen und deren Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die eigene Belegschaft ein. Zudem beschreiben wir die ergriffenen Maßnahmen und Ziele in den einzelnen Themenbereichen und gehen näher auf die damit zusammenhängenden Kennzahlen ein, die für die eigene Belegschaft erhoben wurden.

Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit

Strategie

Das Kapital von SUSS steckt zu einem wesentlichen Teil im Know-how der Mitarbeitenden. Wir setzen uns mit einer angemessenen Gehaltsstruktur, mit flexiblen Arbeitsmodellen (z. B. Mobile Office, Teilzeitregelungen) und einem gesunden und attraktiven Arbeitsumfeld für eine hohe Mitarbeitendenzufriedenheit ein. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben spielen dabei eine große Rolle, um gut qualifizierte Mitarbeitende aller Altersgruppen und sozialen Schichten als für das Unternehmen zu rekrutieren und durch ein hohes Maß an Zufriedenheit dauerhaft zu binden.

Seit 2023 erfassen wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden regelmäßig und systematisch, um unsere Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern und auf die Bedürfnisse unserer Belegschaft einzugehen.

Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus dem als wesentlich definierten Thema Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeitendenzufriedenheit ergeben, werden durch verschiedene Maßnahmen und Strategien gemanaged, welche in der SUSS Social Policy beschrieben werden.

Wir arbeiten in flachen Hierarchien mit kurzen Berichtswegen und bieten jedem Mitarbeitenden die Möglichkeit sich entsprechend seiner bzw. ihrer Fähigkeiten weiter zu entwickeln und Verantwortung zu übernehmen. Gerade in Garching, durch die räumliche Nähe zu München, ist die Konkurrenz zu anderen möglichen Arbeitgebern hoch. Auch am Standort Sternenfels, welcher sich nicht in unmittelbarer Nähe einer großen Stadt befindet, ist es umso wichtiger, gute Mitarbeitende durch eine hohe Zufriedenheit zu halten und neue Mitarbeitende durch eine positive Signalwirkung zu gewinnen. Dies gilt entsprechend auch für die internationalen Standorte, insbesondere in Asien.

Übersicht über die eigene Belegschaft

SUSS ist in verschiedenen Ländern der Welt tätig. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten in Produktion und Verwaltung liegt in Deutschland. Zudem gibt es in Taiwan einen Produktionsstandort, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. In den weiteren Ländern handelt es sich überwiegend um Vertriebs- und Serviceniederlassungen. Insgesamt besteht die eigene Belegschaft (siehe Definition in Abschnitt ESRS S1 i.V.m. ESRS 2 SMB-3 13 1 b zum Stichtag 31. Dezember 2024) aus 1.673 Mitarbeitenden (Kopfzahl).

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die Wesentlichkeitsbeurteilung, die in der in IRO-2 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen wurde, hat die folgenden (potenziell) positiven und negativen Auswirkungen sowie Chancen und Risiken ergeben:

 

Thema

Beschreibung

IRO

Wertschöpfungskette

Arbeitgeberattraktivität & Mitarbeiterzufriedenheit Flexible und individuelle Arbeitsmodelle (Teilzeit, Home-Office, Gleitzeit) tragen zur Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität bei. (Potenzielle) Im Unternehmen
positive Auswirkung
Geringe Zufriedenheit der Mitarbeitenden kann zu Demotivation führen und die physische / mentale Gesundheit negativ beeinflussen. (Potenzielle) Im Unternehmen
negative Auswirkung
Zufriedenheit der Mitarbeitenden wirkt sich positiv auf das Arbeitsverhalten aus (z. B. Effizienz, weniger Fehler, Innovationen). Chance
Zu wenige Bewerbungen auf offene Stellen an den relevanten Standorten Garching (hohe Konkurrenz um Arbeitnehmer) und Sternenfels (keine "Metropole") kann ein Hindernis für Wachstum / Umsatzsatzsteigerung sein Risiko
Ein Mangel an Fachkräften kann bei weiter steigender Nachfrage bremsend auf das Umsatz- und Ergebniswachstum wirken. Risiko Im Unternehmen

Auswirkungen: Die Attraktivität des Arbeitgebers und besonders die Mitarbeitendenzufriedenheit haben eine direkte Auswirkung auf das Wohlbefinden und damit indirekt auch auf das Arbeitsverhalten der Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden verbringen viele Stunden am Arbeitsplatz und engagieren sich für das Unternehmen, entsprechend wirkt sich eine hohe Mitarbeitendenzufriedenheit positiv auf jeden einzelnen Mitarbeitenden aus. Durch flexible und individuelle Arbeitszeitmodelle, wie beispielsweise Teilzeit, mobiles Arbeiten oder Gleitzeit, ermöglicht das Unternehmen den Mitarbeitenden in Deutschland, einer Anstellung nachzugehen, die ihren aktuellen privaten Lebensumständen entgegenkommt. An den weiteren Standorten gibt es bisher keine vergleichbaren Regelungen. Mobiles Arbeiten, Gleitzeit und Teilzeitarbeit ist an den internationalen Standorten teilweise möglich, wird aber von den Mitarbeitenden aktuell kaum genutzt. Hier gibt keine standardisierte Regelung, sondern individuelle Absprachen mit dem Vorgesetzten.

Eine geringe Zufriedenheit kann zu Demotivation führen und die physische sowie die mentale Gesundheit negativ beeinflussen. Zudem kann sich ein anhaltender Mangel an Fachkräften negativ auf das angestrebte Wachstum auswirken. Das Thema physische und mentale Gesundheit hat in der Wirtschaft in den letzten Jahren an Wichtigkeit zugenommen. Auch SUSS ist für das Thema sensibilisiert. Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte, dass aktuell tatsächliche wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden bestehen (vgl. Entwicklung der Krankheitsquote oder der Fluktuationsquote).

Risiken: Ein geringes Maß an Mitarbeitendenzufriedenheit kann grundsätzlich ein Hindernis für das angestrebte Wachstum darstellen, da beispielsweise offene Stellen nicht (zeitnah / ideal) besetzt werden können. Zudem kann sich ein Mangel an Fachkräften bei steigender Nachfrage bremsend auf das Umsatz- und Ergebniswachstum auswirken.

Chancen: Ein hohes Maß an Mitarbeitendenzufriedenheit fördert die Effizienz bei der Arbeit und kann dazu beitragen, dass den Mitarbeitenden insgesamt weniger Fehler unterlaufen. Zudem steht zu erwarten, dass zufriedene Mitarbeitende eine höhere Innovationsbereitschaft an den Tag legen.

Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Um die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Mitarbeitendenzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität zu managen hat das Unternehmen verschiedene Maßnahmen vorerst überwiegend in Deutschland implementiert, welche im Nachgang zu folgender Übersicht detaillierter beschrieben werden:

Unternehmenskultur, offene und transparente Kommunikation

OneSUSS (Aufbau einer weltweiten gemeinsamen Unternehmenskultur)

Transparente Kommunikation (All-Hands-Meetings, SUSS)

Führungskräftetrainings

Feedback- und Anerkennungssysteme (Mitarbeitendenumfragen, Feedbackgespräche, Pulse Checks, Touch Point Gespräche)

Zusammenarbeit mit den gewählten Betriebsräten

Sozialer Dialog / Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitskräfte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung / Tarifgebundenheit

Vereinbarkeit von Beruf & Familie, Work-Life-Balance:

flexible Arbeitszeitmodelle (Vollzeit oder Teilzeit auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt)

hybride/mobile Arbeitsformen (Homeoffice an bis zu 12 Arbeitstagen im Monat - in Deutschland möglich)

Sichere Beschäftigung und eine angemessene Entlohnung

Angebot von überwiegend unbefristeten Arbeitsverträgen

Einsatz und gegebenenfalls Übernahme von Leiharbeitenden

Beurteilung der Gehaltsstruktur durch Benchmarks z. B. im Rahmen von Neueinstellungen

Entgeltfortzahlung im Fall eines erkrankten Kindes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland

Fixgehalt plus, abhängig von ihrem Positionsprofil und den lokalen Gepflogenheiten variable Gehaltsbestandteile und / oder zusätzliche Benefits

Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeitenden

Mitarbeitenden-Empfehlungsprogramme

Regelmäßiger Besuch von Jobmessen

Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten und Universitäten

Unternehmenskultur, offene und transparente Kommunikation

SUSS versteht einen attraktiven Arbeitgeber als eine Organisation, in der eine Unternehmenskultur mit möglichst flachen Hierarchien, sowie Gestaltungs- und Veränderungswillen gelebt wird. Quartalsweise anonym durchgeführte Mitarbeitendenbefragungen an allen Standorten weltweit, sowie unmittelbare Gesprächsformate zwischen Führungskräften und deren Teams bzw. dem einzelnen Mitarbeitenden sind dabei wichtige Quellen, um Feedback von den Mitarbeitenden zu erhalten, wo die Organisation bei der Erreichung der selbstgesteckten Ziele steht.

Wesentlich trägt die gelebte Führungskultur zur Attraktivität von SUSS als Arbeitgeber bei. Um alle Mitarbeitenden mit Führungsverantwortung die notwendige Sicherheit zu geben, stets in Übereinstimmung mit den Werten des Unternehmens zu agieren und auch um ein starkes Netzwerk zwischen den Führungskräften zum Gedankenaustausch und regelmäßigem Peer-Group Feedback zu schaffen, nimmt jede Führungskraft am eigens konzipierten Leadership-Training teil, sobald diese das erste Mal Führungsverantwortung übernimmt oder in dieser Rolle neu ins Unternehmen eintritt - unabhängig von der Führungsebene. Das Training umfasst insgesamt 64 Stunden und wird von Follow-up Trainings ergänzt, um eine stetige Weiterentwicklung zu gewährleisten. Die Führungskräftetrainings wurden für Deutschland im Jahr 2023 gestartet. Im Jahr 2024 und 2025 wird das identische Programm auch international ausgerollt und sukzessive durchgeführt.

SUSS möchte ein Arbeitsumfeld mit einer offenen und transparenten Kommunikation im Unternehmen schaffen. Den Mitarbeitenden stehen unterschiedlichste direkte und indirekte Formate zur Kommunikation - sowohl zum persönlichen als auch zum anonymisierten Feedback zur Verfügung. Die Sichtweisen der eigenen Belegschaft fließen an verschiedenen Stellen in Entscheidungen oder Tätigkeiten ein. Zudem bietet der Betriebsrat allen Mitarbeitenden (in Deutschland) die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen und Vorschlägen zur Verbesserung der Organisation an das Gremium zu wenden. Die Mitarbeitenden können gemeinsam mit den von ihnen gewählten Interessenvertretern entscheiden, ob sie sich mit ihrem Anliegen persönlich oder anonymisiert an das Management von SUSS wenden wollen. Die Zusammenarbeit der Mitarbeitendenvertretungen an den Auslandsstandorten in Taiwan und den Niederlanden mit dem lokalen Management folgt denselben Grundsätzen.

Um die Mitarbeitenden weltweit umfassend und zeitnah über den aktuellen Geschäftsverlauf zu informieren, gibt es einmal im Quartal vom Vorstand initiiert mit allen Mitarbeitenden weltweit ein sogenanntes "All-Hands-Meetings". Hierbei können sich die Mitarbeitenden mit Fragen oder sonstigen Anliegen direkt an den Vorstand wenden. Die Meetings finden virtuell statt. Damit haben auch Mitarbeitende, die gerade auf Dienstreise sind oder mobil arbeiten, die Möglichkeit, an diesem Format teilzunehmen.

Zur regelmäßigen Feststellung der Mitarbeitendenzufriedenheit in der eigenen Belegschaft finden einmal im Jahr Mitarbeitendengespräche mit den Vorgesetzen statt, um z. B. mögliches Weiterentwicklungspotenzial zu besprechen, Feedback von der Führungskraft zu erhalten und im Gegenzug der Führungskraft direktes Feedback zu geben (gilt nicht für Leiharbeitende). Im Rahmen der Vorbereitung werden die Führungskräfte sensibilisiert, Mitarbeitende zu offenem Feedback zu ermutigen und die Jahresgespräche als Entwicklungschance anzunehmen.

Darüber hinaus wurden sogenannte Touch-Point-Gespräche für Mitarbeitende in der Probezeit- bisher nur an den beiden deutschen Standorten - etabliert. Zusätzlich zu zwei performance-bezogenen Probezeitgesprächen zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden lädt der / die verantwortliche HR-Business Partner(in) die neueingetretenen Mitarbeitenden zu einer Review auf die Onboarding Phase ein. In diesem Format bitten wir aktiv um das Feedback unserer neuen Kollegen und Kolleginnen und erhalten als Unternehmen so wertvolle Hinweise zu unserem Entwicklungspotential. Das Format hat sich in den deutschen Gesellschaften bewährt und wird im Rahmen der Prozessharmonisierung auch auf alle internationalen Gesellschaften ausgerollt.

Als ein weiteres strategisches Instrument zur Messung / Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und der Mitarbeitendenzufriedenheit finden sogenannte Pulse Checks statt. Zusätzlich zu drei stets standardisierten Fragen werden in dieser Umfrage einzelne Aspekte herausgegriffen, die sich als akut wichtige Themen herauskristallisieren. Um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, bleiben die Standardfragen international einheitlich, während die zusätzlichen Fragen individuell an die jeweiligen Länder angepasst werden können. Die Befragung wird weltweit in allen Gesellschaften der SUSS zeitgleich durchgeführt.

Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben

Sowohl die Flexibilisierung der Arbeitszeit als auch hybride Arbeitsformen in Präsenz sowie mobiles Arbeiten - wo möglich - geben den Beschäftigten von SUSS die Möglichkeit, Beruf und Privatleben miteinander gut auszubalancieren. Für die beiden deutschen Standorte definieren die beiden Betriebsvereinbarungen "Mobiles Arbeiten" sowie "Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonto" den Rahmen:

Ausgehend von einer 40 Stunde Woche haben die Beschäftigten (in Deutschland) die Möglichkeit unter Einhaltung einer Kernarbeitszeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr bzw. freitags bis 13:00 Uhr den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeit eigenverantwortlich zu bestimmen. Diese Gleitzeitvereinbarung ist mit einem Arbeitszeitkonto verknüpft, auf dem die Beschäftigten ebenfalls eigenverantwortlich ein Guthaben von bis zu 16 Stunden als Plus als auch als Minus aufbauen können. Ergänzend zur Gleitzeit haben die Beschäftigten, deren Tätigkeit es zulässt, die Option bis zu 12 Tage im Monat mobil bzw. aus dem Home-Office zu arbeiten. Eine generelle Abstimmung erfolgt im Team und mit der jeweiligen Führungskraft. Auch hier setzt SUSS erfolgreich auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten.

An den internationalen Standorten gibt es unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und Arbeitskultur analoge Reglungen. In Taiwan gibt es eine Gleitzeitregelung mit Kernzeiten aber keine Arbeitszeitkonten. Home-Office ist an den Internationalen Standorten grundsätzlich möglich, wird aber von den Mitarbeitenden aktuell kaum genutzt. Es gibt keine standardisierte Regelung, sondern nach Absprache mit dem Vorgesetzten.

Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zur Erhaltung der psychischen und physischen Gesundheit sowie der allgemeinen Leistungsfähigkeit sind ein wichtiges Thema: Gleitzeitregelungen und Regelungen zum mobilen Arbeiten/Arbeiten aus dem Home-Office sollen die Beschäftigten der SUSS dabei unterstützen. Dies ist für mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze in Deutschland grundsätzlich möglich und ist fester Bestandteil unserer Arbeitsorganisation geworden.

Wir bieten unseren Mitarbeitenden Elternzeit sowie Unterstützung bei der Pflege naher Angehöriger im Rahmen der sozialen und gesetzlichen Vorgaben an. Dazu bieten wir vielfältige Arbeitszeitmodelle, um den Mitarbeitenden so viel Flexibilität wie möglich zu gewährleisten. SUSS gewährt allen Mitarbeitenden die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, dies gilt auch für Führungskräfte. Deshalb ermöglichen wir als Arbeitgeber wo immer möglich, dass Beschäftigte in dem für sie passenden Teilzeitmodell in Bezug auf Umfang und Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit arbeiten. Auch in diesen Fällen gelten die allgemeinen Gleitzeitregelungen sowie der Rahmen zum mobilen Arbeiten.

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bedeutet für SUSS, dass alle Mitarbeitenden unabhängig ihres Geschlechts die Care Arbeit in ihren Familien übernehmen können. Deshalb ermöglichen wir allen Beschäftigten in Teilzeit zu arbeiten. Auch in Taiwan garantieren wir unseren Mitarbeitenden die Inanspruchnahme von bezahlter und unbezahlter Elternzeit analog zu den dort geltenden Gesetzen. Einen vergleichbaren Anspruch auf Familienpflegezeit oder bezahlte Freistellung zur Betreuung erkrankter Kinder gibt es in Taiwan nicht.

Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich von Land zu Land. In den Niederlanden und an unseren anderen weltweiten Standorten zum Beispiel sind die Regularien nicht so weiterechend wie in Deutschland. Möglich sind diese aber in jedem Land nach den entsprechenden Gegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben.

Im Berichtsjahr 2024 sind die oben aufgelisteten Vorgaben zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sehr Deutschland fokussiert. Im Zuge der bereits begonnenen Umorganisation der Human Resources Abteilung werden die oben genannten Themen zukünftig auch international angegangen und sukzessive umgesetzt.

Sichere Beschäftigung und eine angemessene Entlohnung

Es ist SUSS an allen Standorten weltweit ein Anliegen, den Beschäftigten das Gefühl sicherer Arbeitsverhältnisse zu geben, um sie zu befähigen sich frei von Existenzangst mit ihrem Wissen und ihrem Engagement in die ständige Weiterentwicklung von SUSS einzubringen. Deshalb bieten wir in den einzelnen Geschäftseinheiten vom ersten Tag an überwiegend unbefristete Arbeitsverträge an.

Ergänzend zur Stammbelegschaft beschäftigt SUSS an den einzelnen Standorten Mitarbeitende im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, meist um auftragsbezogene Mehrarbeit leisten zu können aber auch als Teil der Rekrutierungsstrategie, um Vakanzen zeitnah zu besetzen. Insbesondere in diesen Fällen ist es uns ein Anliegen, den Beschäftigten in Absprache mit dem Verleiher im Anschluss an den temporären Arbeitseinsatz ein unbefristetes Arbeitsverhältnis direkt mit der SUSS anzubieten. In Einzelfällen beschäftigt SUSS sogenannte nicht angestellte Beschäftigte im Sinne der ESRS-Definition umgangssprachlich auch Freelancer oder Consultants. An keinem der Standorte weltweit werden Mitarbeitende beschäftigt, in deren Vertrag der Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistung nicht verbindlich geregelt ist (sogenannte kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit), weshalb diese Gruppe im weiteren Verlauf des Berichtes nicht betrachtet, dargestellt oder erwähnt wird. Eine individuell als gerecht empfundene Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung trägt ebenfalls zur Mitarbeitendenzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität bei. Ganz wesentlich wächst diese Wahrnehmung, wenn die Vergütungsstruktur transparenten Regeln folgt.

Über diese Mindeststandards hinaus verfolgt SUSS eine Vergütungsstrategie, mit der wir hochqualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen für das Unternehmen gewinnen und halten können. Regelmäßig durchgeführte Benchmarks spezialisierter Dienstleitungs- und Beratungsunternehmen unterstützen uns bei der marktgerechten Festlegung von Vergütungsgrundsätzen. Für jeden unserer Standorte gibt es eine Referenzgehaltsstruktur, die sich aus dem Vergleich zur Vergütung der bereits bestehenden Belegschaft und den adhoc durchgeführten Benchmarks z. B. für Deutschland auf der Online-Plattform "Compensation Partner" zusammensetzt. Hieran orientiert sich die Einstufung der Beschäftigten bei Neueintritt. Diese Einstufung wird grundsätzlich unabhängig von Geschlecht oder Herkunft vorgenommen. In der Regel erfolgt jährlich eine prozentuale Anpassung der monatlichen Fixgehälter aller Beschäftigten an den deutschen Standorten, unter Beteiligung des Betriebsrats. Am Standort Taiwan sowie in den restlichen Gesellschaften erfolgte ebenfalls eine prozentuale Anpassung der Grundgehälter. Eine weitere wichtige Komponente für eine angemessene Entlohnung stellen bei SUSS die variablen Gehaltsbestandteile dar. Mit dieser Komponente steuert das Unternehmen auch über einen variablen Gehaltsbestandteil differenziert an Erwartungshaltung und entsprechenden Positionsprofilen. Ergänzend zur vertraglichen Vergütung bietet SUSS eine Vielzahl an Benefits an, die sich zwar von Land zu Land unterscheiden, aber am jeweiligen Standort grundsätzlich allen Mitarbeitenden zugänglich sind. Beispielhaft sei hier das Angebot an den deutschen Standorten aufgezählt: vom Arbeitgeber bezuschusste Kantine und Getränke bzw. Mittagessenslieferung, Jobrad-Leasing, ermäßigte Mitgliedschaft im Fitness-Center sowie eine zusätzliche, ausschließlich arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ab dem fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Gewinnung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeitenden

In einem technologisch anspruchsvollen Umfeld, in dem SUSS aktiv ist, kommt der Rekrutierung und Bindung hochqualifizierter Mitarbeitenden eine besondere Bedeutung zu, weshalb die Thematik "Aus- und Weiterbildung" als eigenes Wesentlichkeitsthema identifiziert wurde und Teil der Personalstrategie, abgeleitet aus der Unternehmensstrategie, ist. SUSS war im Jahr 2024 auf verschiedenen Job- und Hochschulmessen vertreten. Das Hochschulmarketing wurde in den letzten Jahren verstärkt: enge Zusammenarbeit mit Universitäten (z. B. TU München, Hochschule München, Hochschulen in Pforzheim) und Forschungsinstituten (z. B. KIT Karlsruher Institut für Technologie).

Zudem wird zum Beispiel seit dem Jahr 2024 konsequent jede Führungskraft ab der Rolle des Teamleads in einem kurzen Porträt im Unternehmen vorgestellt, sobald diese die Rolle übernimmt. Dienstzugehörigkeitsjubiläen ab einer Unternehmenszugehörigkeit von 10 Jahren werden annonciert. Ebenso wird die Bekanntmachung neuer Mitarbeitenden auf alle Neueintritte weltweit ausgeweitet. Diese Maßnahmen sollen mit dazu beitragen, dass die bereits für SUSS arbeitenden Menschen sich mit dem Unternehmen identifizieren und so oft es geht auch im Bekannten- und Familienkreis Empfehlungen zu einer Bewerbung aussprechen.

Der aktuelle Status der Mitarbeitendenzufriedenheit und der Arbeitgeberattraktivität wird über verschiedene Austausch- und Feedbackformate wie die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten, All-Hands-Meetings, Mitarbeitenden-Jahresgespräche und Mitarbeitenden-Zufriedenheitsbefragungen überwacht.

Zusammenfassung der wesentlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Auswirkungen im wesentlichen Bereich Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeitendenzufriedenheit

Um die potenziell positiven Auswirkungen aus dem wesentlichen Thema "Flexible und individuelle Arbeitsmodelle (z. B. Teilzeit, Homeoffice, Gleitzeit) tragen zur Mitarbeitendenzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität bei" auszuschöpfen, haben wir folgende Maßnahmen etabliert:

flexible Arbeitszeitmodelle

hybride / mobile Arbeitsformen

Entgeltfortzahlung im Fall eines erkrankten Kindes

Um die potenziell negativen Auswirkungen aus dem wesentlichen Thema "Geringe Zufriedenheit von Mitarbeitenden kann zu Demotivation führen und die psychische / mentale Gesundheit negativ beeinflussen" entgegenzuwirken, hat das Unternehmen folgende Maßnahmen ergriffen:

Zusammenarbeit mit den gewählten Betriebsräten

Feedback- und Anerkennungssysteme (Mitarbeitendenumfragen, Feedbackgespräche)

Transparente Kommunikation (All-Hands-Meetings einmal im Quartal, SUSS Intranet als interne Kommunikationsplattform)

Zusammenfassung der wesentlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Chancen und Risiken im wesentlichen Bereich Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeitendenzufriedenheit

Um die Chance aus dem wesentlichen Thema "Zufriedenheit der Mitarbeitenden wirkt sich positiv auf das Arbeitsverhalten aus (z. B. Effizienz, weniger Fehler, Innovation)" zu nutzen, haben wir folgende Maßnahmen etabliert, welche sich mit den Maßnahmen zum Management der Auswirkungen in diesem Bereich decken:

flexible Arbeitszeitmodelle

hybride / mobile Arbeitsformen

Entgeltfortzahlung im Fall eines erkrankten Kindes

Transparente Kommunikation

Um die beiden Risiken aus dem wesentlichen Thema "Zu wenige Bewerbungen auf offene Stellen an den relevanten Standorten in Garching (hohe Konkurrenz um Arbeitnehmer) und Sternenfels (keine "Metropole") kann Hindernis für Wachstum / Umsatzsteigerung sein)" und "Ein Mangel an Fachkräften kann bei weiter steigernder Nachfrage bremsend auf das Umsatz- und Ergebniswachstum wirken" haben wir folgende Maßnahmen etabliert:

Angebot von überwiegend unbefristeten Arbeitsverträgen

flexible Arbeitszeitmodelle

hybride / mobile Arbeitsformen

Entgeltfortzahlung im Fall eines erkrankten Kindes

Einsatz und gegebenenfalls Übernahme von Leiharbeitenden

Mitarbeitenden-Empfehlungsprogramme

Fixgehalt plus, abhängig von ihrem Positionsprofil und den lokalen Gepflogenheiten variable Gehaltsbestandteile und / oder zusätzliche Benefits

Beurteilung der Gehaltsstruktur durch Benchmarks z. B. im Rahmen von Neueinstellungen

Sozialer Dialog / Vereinigungsfreiheit, Existenz von Betriebsräten und Rechte der Arbeitskräfte auf Information, Anhörung und Mitbestimmung / Tarifgebundenheit

Parameter und Ziele

Die Wirksamkeit der bis hierher beschriebenen Strategien und Maßnahmen, um als attraktiver Arbeitgeber sowohl von den Mitarbeitenden als auch von potenziellen Bewerbern und allen anderen Interessensträger wahrgenommen zu werden, messen wir an folgenden Kennzahlen:

Kennzahl Management der Auswirkungen Ziel (kumuliert über alle Standorte 2024
Fluktuationsquote 1 Monitoring der Risiken: "Zu wenige Bewerbungen auf offene Stellen an den relevanten Standorten in Garching (hohe Konkurrenz um Arbeitnehmer) und Sternenfels (keine "Metropole") kann Hindernis für Wachstum / Umsatzsteigerung sein" "Geringe Zufriedenheit von Mitarbeitenden kann zu Demotivation führen und die psychische / mentale Gesundheit negativ beeinflussen" ≤ 8,0 % 2 13,0 %
Employee Engagement Score (aus Pulse Checks) Monitoring der Chancen: "Flexible und individuelle Arbeitsmodelle (z. B. Teilzeit, Homeoffice, Gleitzeit) tragen zur Mitarbeitendenzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität bei" "Zufriedenheit der Mitarbeitenden wirkt sich positiv auf das Arbeitsverhalten aus (z. B. Effizienz, weniger Fehler, Innovation)" ≥ 23,0 % 38,0 %

1 Die Fluktuationsquote gemäß CSRD berechnet sich aus dem Quotienten der Anzahl der angestellten Beschäftigten (inklusive Werkstudenten, Aushilfen, Auszubildende, Praktikanten und andere befristet Beschäftigte), die im Berichtszeitraum das Unternehmen verlassen haben (eigene Kündigung, Entlassung, Ruhestand, Tod) und der Gesamtzahl der angestellten Beschäftigten. Bei der Berechnung wurden 149 Mitarbeitende, die durch die Entkonsolidierung der SUSS MicroOptics S.A. im Januar 2024 aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, nicht berücksichtigt.
2 Die Zielgröße einer Fluktuationsgröße ≤ 8,0 % wurde vor Einführung der CSRD festgelegt und bezieht sich nur auf Deutschland. Im Sinne der Zielerreichung lag die Fluktuationsquote in Deutschland 2024 bei 9,6 %, nach 9,5 % im Vorjahr.

Ein zweiter wichtiger Indikator für die Mitarbeitendenzufriedenheit ist die Fluktuationsquote. Hier haben wir das Ziel, eine Quote von 8,0 Prozent in Deutschland nicht zu überschreiten. Im Jahr 2024 lag die weltweite Fluktuationsquote (berechnet nach CSRD-Vorgabe) bei 13,0 Prozent. Die Fluktuationsquote in Deutschland lag 2024 bei 9,6 Prozent (Vorjahr 9,5 Prozent) und damit erneut leicht über dem Zielwert.

In quartalsweise in allen Gesellschaften weltweit durchgeführten Pulse Checks werden die Mitarbeitenden unter anderem gefragt, wie wahrscheinlich es ist, SUSS als Arbeitgeber im Familien- und Bekanntenkreis zu empfehlen. Die Bewertung erfolgt anhand einer fünfstufigen Skala. Die beiden höchsten Bewertungsstufen oberhalb des Mittelwerts werden von SUSS als positive Zustimmung gewertet. Unser Ziel ist, eine Zustimmungsquote von mindestens 23 Prozent zu erreichen. Für das Berichtsjahr 2024 lag die Quote im vierten Quartal 2024 bei 38 Prozent.

Angabe ESRS S1-6: Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

(ESRS S1-6 50 a; b) Im Folgenden beschreiben wir die wesentlichen Merkmale der angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft.

In der nachstehenden Tabelle werden Informationen gegeben über die Anzahl der angestellten Beschäftigten nach Region und Geschlecht. Die Gesamtzahl der angestellten Beschäftigten zum 31. Dezember 2024 betrug 1.577 Personen.

Angabe S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens Nach Geografien 2024
Anzahl
EMEA 978
Americas 81
APAC 518
Nach Geschlecht
Männlich 1.288
Weiblich 289
sonstige 0
Nicht angegeben 0
Gesamtzahl der Beschäftigten 1.577
Nach Land1
Deutschland 937
Taiwan 385
USA 81
China 69

1 Angabe nur für Länder, mit mehr als 50 Angestellten

Bei der Länderaufschlüsselung wurden nur Länder berücksichtigt, in denen mehr als 50 Mitarbeitende und > 10 Prozent der Mitarbeitenden an der Gesamtbelegschaft arbeiten.

2024
Beschäftigte nach Art des Vertrags Weiblich Männlich Sonstige Keine Angabe Insgesamt
Zahl der Beschäftigten in Ländern mit mehr als 50 Beschäftigten
Deutschland 197 740 0 0 937
Taiwan 66 319 0 0 385
USA 11 70 0 0 81
China 11 58 0 0 69
Zahl der durchschnittlich Beschäftigten in Ländern mit mehr als 50 Beschäftigten 1
Deutschland 188 696 0 0 883
Taiwan 55 262 0 0 316
USA 10 65 0 0 75
China 12 57 0 0 68
Zahl der Beschäftigten 289 1.288 0 0 1.577
Zahl der durchschnittlich Beschäftigten 272 1.173 0 0 1.445
Zahl der dauerhaft Beschäftigten 266 1.189 0 0 1.455
Zahl der befristeten Beschäftigten 99 23 0 0 122
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden 12 26 0 0 38
Zahl der Vollzeitbeschäftigten 1.162 208 0 0 1.370
Zahl der Teilzeitbeschäftigten 126 81 0 0 207

1 Berechnet als Durchschnittswert der Anzahl der Beschäftigten zum 31.12.2023 und zum 31.12.2024

2024
Beschäftigte nach Art des Vertrags Deutschland Taiwan China USA
Zahl der Beschäftigten 937 385 69 81
Zahl der dauerhaft Beschäftigten 849 385 42 75
Zahl der befristeten Beschäftigten 88 0 27 6
Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden 30 0 0 8
Zahl der Vollzeitbeschäftigten 742 385 69 75
Zahl der Teilzeitbeschäftigten 195 0 0 6

(ESRS S1-6 50 c)

2024
Gesamtzahl der Beschäftigten, die das Unternehmen im Jahr 2024 verlassen haben (ESRS S1-6 50 c) Anzahl Fluktuationsquote 1
Beschäftigte, die das Unternehmen verlassen haben 205 13,0 %

1 Die Fluktuationsquote gemäß CSRD berechnet sich aus dem Quotienten der Anzahl der angestellten Beschäftigten (inkl. Werkstunden, Aushilfen, Auszubildende, Praktikanten und andere befristet Beschäftigte), die im Berichtszeitraum das Unternehmen verlassen haben (eigene Kündigung, Entlassung, Ruhestand, Tod) und der Gesamtzahl der angestellten Beschäftigten. Bei der Berechnung wurden 149 Mitarbeitende, die durch die Entkonsolidierung der SUSS MicroOptics S.A. im Januar 2024 aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, nicht berücksichtigt.

(ESRS S1-6 50 d i) Die im Bericht angegebenen Personalzahlen werden als Kopfzahl (Headcount) übermittelt.

(ESRS S1-6 50d ii) Bei den Angaben zu S1-6 handelt es sich um Stichtagsangaben zum 31. Dezember 2024.

(ESRS S1-6 50 f) Insgesamt besteht die eigene Belegschaft (siehe Abschnitt (ESRS S1 13 a; b i.V.m. ESRS 2 SBM-3) zum Stichtag 31. Dezember 2024 aus 1.673 Mitarbeitenden (Kopfzahl). Diese Zahl weicht von der im Lagebericht im Abschnitt 6 genannten Zahl von 1.498 Mitarbeitenden (angegeben als Vollzeitäquivalente) ab, da im Lagebericht - gemäß HGB - weder Auszubildende noch Angestellte von Drittunternehmen (Leiharbeitende) mitgezählt werden dürfen, wir diesen Personenkreis zum Zwecke der ESRS-Berichterstattung jedoch zur eigenen Belegschaft zählen müssen.

Angabe ESRS S1-7: Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens

(ESRS S1-7 55a) Wir haben eine sehr geringe Anzahl an nicht angestellten Beschäftigten, gemessen an der Gesamtbelegschaft des Konzerns. Details hierzu sowie die genauen Zahlen befinden sich im Abschnitt "Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit". Angesichts dieser geringen Zahl und damit auch der geringen Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens verzichten wir auf eine detailliertere Beschreibung der Merkmale.

Beschäftigte, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei uns beschäftigt sind, werden vollständig in das Unternehmen integriert. Sie durchlaufen das Onboarding Programm und sind Teil der jeweiligen lokalen Gesellschaften.

Parameter (nicht angestellte Beschäftigte) 2024
Gesamtzahl nicht angestellte Beschäftigte innerhalb der eigenen Belegschaft weltweit 1 96

1 die Zahl beinhaltet nur Leiharbeitende.

(ESRS S1-7 55 b) Es handelt sich hierbei um die Anzahl der Personen zum Stichtag 31. Dezember 2024.

(ESRS S1-7 55 c) Bei den nicht angestellten Beschäftigten wurden Selbständige nicht berücksichtigt, da zum 31. Dezember 2024 keine vollständigen Daten vorlagen. Bei den berücksichtigten Leiharbeitenden gab es keine auffälligen Fluktuationen. Grundsätzlich bietet SUSS den Leiharbeitenden, bei entsprechender Auftragslage und persönlicher Eignung, die Möglichkeit in ein festes Arbeitsverhältnis mit SUSS einzutreten.

Zur Erfassung der Daten der nicht angestellten Mitarbeitenden wurden verschiedene Systeme genutzt. An den deutschen Standorten werden alle Daten über das SAP-System erfasst und ausgewertet.

Angabe ESRS S1-8: Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

(ESRS S1-8 58) In unserer Tochtergesellschaft in den Niederlanden sowie, historisch bedingt, bei fünf Mitarbeitenden in Deutschland besteht eine Anbindung an einen Tarifvertrag. In allen anderen Gesellschaften ist dies nicht der Fall.

An den deutschen Standorten Garching, Oberschleißheim und Sternenfels arbeiten jeweils gewählte Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Jugendvertretungen. Die Mitgliederzahl der Gremien folgt dem Betriebsverfassungsgesetz. Ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Betriebsverfassungsgesetz haben die Betriebsräte einen Gesamtbetriebsrat gebildet. Zwischen den Betriebsräten und der Geschäftsführung existieren verschiedene institutionalisierte Formate des Austauschs und der Mitbestimmung.

In der Taiwanischen Gesellschaft sind übereinstimmend mit dem Labour Standard Act Taiwan sogenannte Labour Management Conferences etabliert. Ganz ähnlich wie mit den Betriebsräten in Deutschland beraten sich in diesem Format Vertreter des Managements mit gewählten Vertretern der Beschäftigten zu Fragen der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen und finden gemeinsame Lösungen.

In den Niederlanden gibt es ebenfalls einen Betriebsrat, der jedoch aufgrund der Betriebsgröße nicht mit einer so weitreichenden Befugnis ausgestattet ist, dennoch ist er ein wichtiger Gesprächspartner für die Geschäftsführung, wenn es darum geht, die Auswirkungen strategischer Entscheidungen auf die Mitarbeitenden abzuschätzen und wo nötig zu korrigieren.

Aufgrund der geringen Beschäftigtenzahlen in allen weiteren Gesellschaften der SUSS gibt es keine weiteren institutionalisierten Formen der Mitbestimmung.

In der nachfolgenden Tabelle finden sich Informationen über die tarifvertragliche Abdeckung sowie den sozialen Dialog.

(ESRS S1-8 60) Die folgende Tabelle stellt die tarifvertragliche Abdeckung innerhalb von SUSS dar.

Tarifvertragliche Abdeckung 2024
Anteil aller Beschäftigten, die von Tarifverträgen abgedeckt 2,6 % 1
Davon im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 0,5 %
Tarifvertrag (Metall- und Elektroindustrie) 0,5 %
Davon in Deutschland2 0,5 %

1 nur die 36 Mitarbeitenden in den Niederlanden sowie (historisch bedingt) fünf Mitarbeitende in Deutschland unterliegen einem Tarifvertrag im EWR
2 alle weiteren Standorte im EWR haben weniger als 50 Angestellte

(ESRS S1-8 63 a) Die folgende Tabelle beschreibt die tarifvertragliche Abdeckung der Beschäftigten des SUSS-Konzerns.

Tarifvertraglich Abdeckung Sozialer Dialog
Beschäftigte EWR Beschäftigte Nicht-EWR Länder Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR)
Abdeckungsquote
0-19 % Deutschland Taiwan, USA, China
20-39 %
40-59 %
60-79 %
80-100 % Niederlande Deutschland
Tarifvertragliche Abdeckung 2024
Anteil der Beschäftigten, die von Arbeitnehmervertretern abgedeckt werden (in %) 100 %
Davon in Deutschland1 100 %

1 alle weiteren Standorte im EWR haben weniger als 50 Angestellte

(ESRS S1-8 63 b) Mitarbeitende der SUSS MicroTec SE werden durch einen "Betriebsrat Societas Europaea" vertreten.

Angabe ESRS S1-9: Diversitätsparameter

(ESRS S1-9 66) Für die Diversitätsparameter verweisen wir auf den Abschnitt "Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung".

Angabe ESRS S1-10: Angemessene Entlohnung (ESRS S1-10 69)

Bis auf Singapur gelten an allen Standorten der SUSS weltweit gesetzliche Mindestlöhne oder vergleichbare Regelungen - eine Mindestabsicherung der Beschäftigten, an die sich SUSS uneingeschränkt hält. In Singapur gibt es keinen gesetzlich geregelten Mindestlohn. SUSS stellt sicher, dass auch in Singapur eine adäquate Bezahlung aller Mitarbeitenden erfolgt. SUSS hat in Singapur acht Beschäftigte. Der Durchschnittslohn dieser Personen liegt deutlich über dem vergleichbaren Mindestlohn in Deutschland und wird vom Unternehmen entsprechend als angemessen bewertet.

Angabe ESRS S1-11: Sozialschutz

(ESRS S1-11 74) In allen Gesellschaften hält SUSS sich an die gesetzlichen Regelungen zum sozialen Mindestschutz ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf die Absicherung im Fall von Krankheit, bei Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfällen und Erwerbsunfähigkeit, bei Elternurlaub sowie im Hinblick auf den Ruhestand. Alle Beschäftigen des Unternehmens genießen entsprechend aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder unternehmensinterner Regelungen einen Sozialschutz im Hinblick auf folgende Lebensereignisse:

Krankheit

Arbeitslosigkeit ab dem Zeitpunkt, zu dem die eigene Arbeitskraft dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann

Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit

Elternzeit

Ruhestand

Der Umfang des jeweiligen gesetzlichen Schutzes gegen die oben genannten Lebensereignisse kann von Land zu Land abweichen.

2024 Länder
Anzahl der angestellten Beschäftigten, die einen Sozialschutz genießen 1.571 1
Länder, die keinen Sozialschutz gewähren bei 2
Krankheit 1
Arbeitslosigkeit 1
Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit 1
Elternurlaub 1
Ruhestand 1

1 In den USA haben befristet Beschäftigte (6 Mitarbeitende) keinen Anspruch auf Sozialschutz
2 gilt in den USA nur für befristet Angestellte

Angabe ESRS S1-15: Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

(ESRS S1-15 93) In der folgenden Tabelle wird angegeben, inwieweit die Beschäftigten bei SUSS im Berichtszeitraum Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen hatten und davon Gebrauch gemacht haben.

2024
Anteil der Beschäftigten, die Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen haben1 94,5 %
Beschäftigte, die Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben (Anzahl) 56
davon männlich 78,6 %
davon weiblich 21,4 %
davon sonstige 0 %
davon keine Angabe 0 %

1 Urlaub aus familiären Gründen umfasst Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternurlaub und Urlaub für pflegende Angehörige, der nach nationalem Recht oder Tarifverträgen gewährt wird.

Angabe ESRS S1-16: Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Im Nachfolgenden stellt SUSS das prozentuale Verdienstgefälle zwischen seinen weiblichen und männlichen angestellten Beschäftigten dar.

(ESRS S1-16) 97 a; b) Die folgenden Tabelle gibt die Geschlechterspezifischen Verdienstgefälle und das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson in Relation zum Median der jährlichen Gesamtvergütung der Beschäftigten wieder.

2024
Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle 1 10,9 %
Jährliche Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Beschäftigten 19,3-fache

1 Berechnet nach der Formel (Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter - durchschnittlicher Bruttostundenverdienst weiblicher Beschäftigter) / Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter x 100

Wir veröffentlichen jährlich weitere Informationen zur Vergütung, besonders der Leitungs- und Kontrollorgane im Vergütungsbericht nach § 162 Aktiengesetz, der auf der Website www.suss.com im Bereich "Investor Relations", im Abschnitt "Corporate Governance" veröffentlicht ist. Dort enthalten sind ebenfalls Informationen zum Verhältnis der Vergütung der Leitungsorgane zum Durchschnitt der Mitarbeitende.

Angabe ESRS S1-17: Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

(ESRS S1-17 103 a-c) In der nachfolgenden Tabelle gibt SUSS die Zahl der arbeitsbezogenen Vorfälle und Beschwerden sowie schwerwiegende Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte innerhalb seiner eigenen Belegschaft sowie alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungen für den Berichtszeitraum an.

2024
Im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung 1 0
davon Zahl der Beschwerden über interne Meldewege (S1-103 b) 0
davon Zahl der Beschwerden über nationale Kontaktstellen (S1-103b) 0
Summe der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen (in €) 0

1 Einschließlich Belästigung

Es wurden im Berichtsjahr 2024 keine Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den beschriebenen Vorfällen gezahlt.

(ESRS S1-17 104) Die folgende Tabelle gibt an, welche schwerwiegenden Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, zum Beispiel in Form von Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit im Unternehmen festgestellt wurden und die Höhe der aufgrund solcher Verletzungen verhängten Sanktionen.

2024
Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit der Belegschaft des Unternehmens im Berichtszeitraum 0
davon verstießen gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen 0
Summe der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen aufgrund von Vorfällen in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit der Belegschaft im Berichtszeitraum (in €) 0

Im SUSS-Konzern sind im Berichtsjahr keine Verletzungen von Menschenrechten bekannt geworden. Es wurden keinen Geldstrafen aufgrund von Vorfällen im Bezug auf Menschenrechte verhängt.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Strategie

Eine gut durchdachte und nachhaltige Personalentwicklung sowie eine gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeitsplätze sind Voraussetzungen, um unsere Mitarbeitenden langfristig an das Unternehmen zu binden und um neue Talente zu gewinnen. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz hat für SUSS höchste Priorität. Wir schaffen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für unsere gesamte Belegschaft, um diese vor physischen und psychischen Beeinträchtigungen zu bewahren.

Mehr als die Hälfte unserer Mitarbeitenden sind in den Bereichen Produktion und Technik beschäftigt. Gerade die Arbeit in den Reinräumen und der Umgang mit Elektrizität und Chemikalien, zum Beispiel in den Applikationslaboren, bergen bei unsachgemäßem Umgang Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeitenden, die auf ein Minimum zu reduzieren sind. Als international agierendes Produktionsunternehmen strebt SUSS nach hohen Standards im Hinblick auf Sicherheit am Arbeitsplatz und versucht, die Anzahl und Schwere von Arbeitsunfällen auf Null zu reduzieren. Zum Schutz der Gesundheit und zur Vermeidung von Verletzungen und Unfällen finden deshalb regelmäßig Schulungen und Sicherheitsunterweisungen statt, insbesondere um den sachgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen sicherzustellen. An allen Standorten der SUSS durchlaufen die Mitarbeitenden während des Onboardings ein obligatorisches Training zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Zum gesunden Arbeiten gehört bei SUSS auch die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben: Es ist dem Management bewusst, dass die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten nur erhalten bleibt, wenn es ausreichende Phasen der Regeneration gibt. Deshalb gewähren wir in Deutschland mit Beschäftigungsbeginn 30 Tage Jahresurlaub auf eine 5-Tage Woche bezogen.

Betriebsrat und HR Business Partner achten gemeinsam mit den Führungskräften sehr strikt darauf, dass die Mitarbeitenden diesen Urlaubsanspruch vollständig nutzen. Auch in den internationalen Gesellschaften haben alle Mitarbeitenden einen Anspruch auf Jahresurlaub, der über den jeweiligen lokalen gesetzlichen Mindestanforderungen liegt.

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die Wesentlichkeitsbeurteilung, die in der in IRO-2 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen wurde, hat die folgenden (potenziell) negative Auswirkung ergeben:

Thema Beschreibung IRO Wertschöpfungskette
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Unsichere Arbeitsbedingungen können zu Verletzungen / Arbeitsunfällen führen. (Potenziell) negative Auswirkung Im
Unternehmen

Auswirkungen: Ein gesunder und sicherer Arbeitsplatz ist die Grundvoraussetzung für effizientes und motiviertes Arbeiten, dies hat direkte Auswirkungen auf die Mitarbeitenden. Für die Mitarbeitenden können unsichere Arbeitsbedingungen zu Verletzungen und Arbeitsunfällen führen, was eine negative Auswirkung auf die Gesundheit haben kann. Dies wiederum ist negativ für das Unternehmen, da die entsprechenden Mitarbeitenden möglicherweise für einen längeren Zeitraum ausfallen können.

Die eigene Belegschaft, die in den Reinräumen und Applikationslaboren arbeitet, ist besonders von diesen potenziell negativen Auswirkungen betroffen, die hier durch die Arbeit mit Elektrizität und Chemikalien ein besonderes Gefährdungspotenzial für die Gesundheit der Mitarbeitenden besteht.

Risiken: Die Wesentlichkeitsanalyse hat in diesem Bereich kein wesentliches Risiko ergeben.

Chancen: Die Wesentlichkeitsanalyse hat in diesem Bereich keine wesentlichen Chancen ergeben.

Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die Vermeidung von Arbeitsunfällen wird bei SUSS aktiv unterstützt durch organisatorische Maßnahmen, die teilweise über die hohen gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Mitarbeitende in den Bereichen Produktion, Logistik und Applikation sind dabei größeren Risiken ausgesetzt als andere Mitarbeitende. Mit einem arbeitsmedizinischen Dienst, klaren Prozessen und der kontinuierlichen Erfassung und Analyse von Arbeitsunfällen soll die Wahrscheinlichkeit von Unfällen reduziert werden.

Grundlegende Regeln für das Verhalten in den Reinräumen und Applikationslaboren (gilt für die Produktionsstandorte in Deutschland und Taiwan) werden in speziellen Handbüchern / Richtlinien geregelt, welche für Mitarbeitende, die in der Reinraumumgebung arbeiten, verpflichtend anzuwenden sind. Ein weiterer wichtiger Bestandteil z. B. zur Aufklärung der Mitarbeitenden und zur Vermeidung von Unfällen hierbei ist zudem das Interne Management System (IMS) Handbuch. Das Handbuch beschreibt das IMS für Qualität, Arbeitssicherheit, Umwelt und Energie bei SUSS. Die Funktionalität des IMS wird durch einen akkreditierten Zertifizierer (ISO 9001, 14001) jährlich überwacht und in einem festgelegten Zyklus zertifiziert.

Seit Mai 2024 haben wir eine standortübergreifende, verantwortliche Elektrofachkraft, welche eine zentrale Rolle bei der Arbeitssicherheit im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten einnimmt. Diese Fachkraft trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeitenden. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und Unterweisungen sowie die Sicherstellung und Überwachung der geltenden Vorschriften. Des Weiteren wurde eine weitere Fachkraft speziell für die Arbeitssicherheit eingestellt.

In den regelmäßigen Führungskräfteschulungen werden die Führungskräfte zudem sensibilisiert, auf die physische und psychische Gesunderhaltung ihrer Mitarbeitenden im Arbeitsprozess zu achten. Dazu gehören beispielsweise eine entsprechende Arbeitsplatzausstattung, die Ermutigung, die angebotenen Gesundheitschecks wahrzunehmen, eine Stärkung der Eigenverantwortung der Mitarbeitenden bei der Erhaltung ihrer Gesundheit, und die Schaffung einer Arbeitsatmosphäre, in der Mitarbeitende sinnerfüllt ihr Potential entfalten können und in gegenseitigem Respekt gemeinsam an der Erreichung der Firmenziele arbeiten.

An allen Standorten der SUSS durchlaufen die Mitarbeitenden während des Onboardings zudem ein obligatorisches Training zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge bietet SUSS darüber hinaus an verschiedenen Standorten weitere Maßnahmen. In Deutschland wird die Mitgliedschaft im Fitness-Center finanziell unterstützt, es gibt kostenfreie Sehtests und bezuschusste Bildschirmarbeitsplatzbrillen sowie Grippeschutzimpfungen an den Standorten Garching und Sternenfels. In Taiwan können die Mitarbeitenden einmal im Jahr an einem kostenfreien allgemeinen Gesundheitscheck teilnehmen, zudem haben wir dort seit 2024 eine ständige medizinische Betreuung für die Mitarbeitenden etabliert.

Zusammenfassung der wesentlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Auswirkungen im wesentlichen Bereich

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Um den potenziell negativen Folgen aus dem wesentlichen Thema "Unsichere Arbeitsbedingungen können zu Verletzungen / Arbeitsunfällen führen" entgegen zu wirken, hat das Unternehmen folgende Maßnahmen ergriffen:

Erhöhung der Ausgaben für Gesundheitsvorsorge und Schulungen zur Arbeitssicherheit

Schulung aller neu eintretenden Mitarbeitenden zur allgemeinen Arbeitssicherheit

Schulung und Sensibilisierung der Führungskräfte zur physischen und psychischen Gesunderhaltung im Arbeitsprozess

Seit 2024 permanent angestellte medizinische Betreuung in Taiwan

Maßnahmen im Hinblick auf die Chancen und Risiken im wesentlichen Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:

Im diesem Bereich hat die Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Chancen und Risiken ergeben.

Parameter und Ziele

Die Wirksamkeit der bis hierher beschriebenen Strategien und Maßnahmen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz messen wir aktuell an folgender Kennzahl:

Kennzahl Management der Auswirkungen Chancen und Risiken Ziel (kumuliert über alle Standorte) 2024
Unfallhäufigkeit 1 ≤ 3,7 0,96

1 Berechnet als Anzahl der Arbeitsunfälle der eigenen Belegschaft / Arbeitsstunden * eine Million; Definition Arbeitsunfall: Arbeitsunfälle sind meldepflichtig bei Unfällen im Betrieb (einschließlich Betriebswege, Reisen zu beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten), durch die versicherte Mitarbeitende getötet oder so verletzt worden sind, dass sie für mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.

Wir messen den Erfolg unserer vielfältigen Maßnahmen an der Rate der Arbeitsunfälle. Die in der nichtfinanziellen Erklärung 2023 gemachten Aussagen zur Unfallhäufigkeit, bezog sich nur auf den Standort Deutschland, der Wert für 2024 bezieht sich auf sämtliche Standorte weltweit. Grundsätzlich ist es unser Ziel, die Anzahl und Schwere von Arbeitsunfällen auf Null zu reduzieren.

Angabe ESRS S1-14: Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Bei SUSS sind 100 Prozent der angestellten Beschäftigten durch das SUSS interne Managementsystem für Gesundheitsschutz und Sicherheit abgedeckt.

Angabe S1-14 Gesundheitsschutz und Sicherheit

(ESRS S1-14 88)

2024
Prozentsatz der Personen in seiner eigenen Belegschaft, die auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und / oder anerkannter Normen oder Leitlinien vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens abgedeckt werden 100 %
Zahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen 0
Zahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen 0
Zahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle 1 3
Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle 2 0,96
Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen (nur angestellte Beschäftigte) 0
Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen (nur angestellte Beschäftigte) 40,5
Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen (nur angestellte Beschäftigte) 0
Todesfälle infolge von Erkrankungen (nur angestellte Beschäftigte) 1

1 Definition Arbeitsunfall: Arbeitsunfälle sind meldepflichtig bei Unfällen im Betrieb (einschließlich Betriebswege, Reisen zu beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten), durch die versicherte Mitarbeitende getötet oder so verletzt worden sind, dass sie für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig werden.
2 Berechnet als Anzahl der Arbeitsunfälle / Arbeitsstunden (eigene
Belegschaft) × 1 Million

Aus- und Weiterbildung

Strategie

Als Equipment-Anbieter in einem technologisch hochspezialisierten Marktsegment suchen wir stets unter einer sehr geringen Anzahl passgenau qualifizierter Menschen nach Mitarbeitenden, die mit uns das Wachstum der nächsten Jahre gestalten und auch in Zukunft das Knowhow des Unternehmens tragen und weiterentwickeln. Umso wichtiger ist es, die Mitarbeitenden innerbetrieblich auszubilden und sie zur Weiterqualifikation ihrer Skills zu befähigen.

Die Ausbildung eigener Mitarbeitenden durch Ausbildungs- und Studienprogramme ist angesichts eines steigenden Fachkräftemangels enorm wichtig. Außerdem können Talente speziell im Hinblick auf die Anforderungen von SUSS entwickelt werden. Ein kontinuierliches Training der Belegschaft ist wichtig, um mit dem Innovationstrend der Branche Schritt zu halten.

Gemäß unserer Wesentlichkeitsanalyse kann fehlendes Know-how bei den Mitarbeitenden aufgrund von unzureichenden Ressourcen im Trainingszentrum bzw. dieses Fehlen von Wissen z. B. zu Überforderung und Demotivation führen. Zudem spielen auch hier die flachen Hierarchien mit kurzen Berichtswegen eine große Rolle und bieten jedem Mitarbeitenden die Möglichkeit sich entsprechend seiner bzw. ihrer Wünsche und Fähigkeiten weiterzuentwickeln und Verantwortung zu übernehmen.

Wir sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen und verfolgen weiterhin eine ambitionierte Wachstumsstrategie. Als globaler Zulieferer für führende Halbleiterunternehmen ergeben sich für uns große Chancen in vielen Bereichen, beispielsweise Digitalisierung, Mobilität oder Energieeffizienz. Wir können diese Chancen nur nutzen, wenn wir motivierte Mitarbeitende mit der entsprechenden Qualifikation gewinnen können. Mit diesem Ansatz wollen wir die Chance positive Wachstumsimpulse durch gut ausgebildetes Personal zu setzen, die die Wesentlichkeitsanalyse ergeben hat, effektiv nutzen.

Mit einer laufenden Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wollen wir unsere Mitarbeitenden weiterentwickeln und fördern. Die Ausbildung eigener Mitarbeitenden durch Ausbildungs- und Studienprogramme ist angesichts eines steigenden Fachkräftemangels enorm wichtig. Außerdem können Talente speziell im Hinblick auf die Anforderungen von SUSS entwickelt werden. Ein kontinuierliches Training der Belegschaft ist wichtig, um mit dem Innovationstrend der Branche Schritt zu halten.

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die Wesentlichkeitsbeurteilung, die in der in IRO-2 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen wurde, hat die folgenden (potenziell) negative Auswirkung ergeben:

Thema Beschreibung IRO Wertschöpfungskette
Aus- und Fehlendes Knowhow von den Mitarbeitenden aufgrund von unzureichenden Ressourcen im Trainingszentrum. Dieses Fehlen von Wissen führt z. B. zu Überforderung und Demotivation. (Potenziell) Im Unternehmen
Weiterbildung negative Auswirkung
Sehr gut ausgebildetes Personal erhöht die Produktivität. Chance Im Unternehmen
Sehr gut ausgebildetes Personal bietet Wachstumspotenziale und neue Umsatzkanäle Chance Im Unternehmen
Ausbildung eigner Nachwuchskräfte sorgt für geringeren Bedarf an externen Fachkräften. Chance Im Unternehmen

Auswirkungen: Für viele (insbesondere technische) Tätigkeiten bei SUSS ist ein hohes Maß an speziellem Know-how notwendig. Sollten es dem Unternehmen nicht gelingen, die Mitarbeitenden entsprechend ihres Einsatzbereiches ausreichend zu schulen, weil die Ressourcen im Trainingszentrum nicht ausreichen, kann dies negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden haben, was zu Überforderung oder Demotivation führen kann und letztendlich auch eine negative Auswirkung für das Unternehmen darstellen. Das angestrebte Wachstum kann möglicherweise nicht erreicht werden, weil nicht ausreichend viele Mitarbeitende umfassend geschult werden konnten.

Risiken: Die Wesentlichkeitsanalyse hat in diesem Bereich kein wesentliches Risiko ergeben.

Chancen: Sehr gut ausgebildete Mitarbeitende sind hoch motiviert und weisen ein hohes Maß an Produktivität aus, was dem Unternehmen stark zugutekommt und damit die Wachstumspotenziale voll ausgeschöpft werden können. Gegebenenfalls können hierdurch sogar neue Umsatzkanäle erschlossen werden. Eine weitere Chance sowohl für die Mitarbeitenden als auch das Unternehmen besteht darin, dass das Unternehmen zukünftige Führungskräfte aus den eigenen Reihen gewinnen kann. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine große Chance.

Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Der strategischen Bedeutung des Bereichs Aus- und Weiterbildung hat SUSS Rechnung getragen, dass dies nun ein eigenständiger Funktionsbereich zunächst innerhalb Deutschlands im Bereich HR ist und perspektivisch die entsprechenden HR Funktionen an den internationalen Standorten ebenfalls beim Aufbau eines systematischen Weiterbildungsmanagement unterstützen wird. Im Jahr 2024 haben wir den Bereich "Learning and Development" etabliert. Die strategische Ausrichtung wird im Jahr 2025 weiter vorangetrieben und in dem Kontext auch die Definition von Zielen und der Ausbau von weiteren Maßnahmen erarbeitet. Das Budget für Aus- und Weiterbildung (in Deutschland) wurde sukzessive erhöht, was den klaren Fokus des Unternehmens auf das Thema Aus- und Weiterbildung verdeutlicht. In diesem Bereich wurden im Jahr 2024 zudem drei zusätzliche Mitarbeitende eingestellt, ein deutliches Wachstum dieses Funktionsbereichs im Vergleich zum Jahr 2023.

In Ihrer beruflichen Entwicklung werden die Mitarbeitenden bei SUSS im Rahmen von Mitarbeitendenjahresgesprächen unterstützt, deren Inhalt es ist, den Fokus auf Karriere-Pfade und Karriere Planung zu legen und daraus abgeleitet zielgerichtete Qualifikationsbedarfe ermittelt werden. Dies wird zukünftig unternehmensweit systematisiert und standardisiert, um den Mitarbeitenden aller Gesellschaften standortübergreifende Karrieren zu ermöglichen und die gemeinsame Wissensbasis weltweit zu erweitern. Für angehende Führungskräfte gibt es eine verpflichtende Teilnahme am Führungskräftetraining mit Übernahme der ersten Führungsrolle sowie die Einführung eines verpflichtenden viermoduligen Führungskräftetrainings.

Wir bieten jedes Jahr mindestens 13 Ausbildungsplätze in Deutschland an, um dem Unternehmen durch diese Berufsausbildung junge Nachwuchsfachkräfte zu sichern. Daneben beschäftigen und unterstützen wir im Unternehmen vier Studenten im Dualen Studium, um auch hier Fachkräfte möglichst früh an das Unternehmen zu binden. Hierzu zählt auch die Verstärkung des Hochschulmarketings. Hier arbeiten wir eng mit Universitäten (z. B. TU München, Hochschule München, Hochschulen in Pforzheim) und Forschungsinstituten (z. B. KIT Karlsruher Institut für Technologie) zusammen.

Neue Mitarbeitende bekommen ein unternehmensspezifisches-Training im Rahmen des Onboarding-Prozesses. Zur kontinuierlichen Qualifikation dieser Mitarbeitenden sind bei SUSS, je nach Ausbildungsziel und Kenntnisstand, verschieden Lernmethoden und Tools im Einsatz. Dazu gehören firmeneigene Präsenztrainings z. B. ein auf die Unternehmensbedürfnisse hin konzipiertes 4-modulieges Führungskräfte Training, verschiedene verpflichtende E-Learnings (Compliance, IT-Sicherheit und Datenschutz) und ein zum 1. Oktober 2024 gelaunchtes Learning Management System (LMS).

Über externe Anbieter bieten wir eine IPMA-Zertifizierung. Im Jahr 2024 haben sechs Mitarbeitende die Zertifizierung auf D-Level abgeschlossen, fünf weitere Mitarbeitende bereiten sich zum Berichtszeitpunkt auf die Zertifizierung vor. Damit sind insgesamt derzeit mehr als 18 Mitarbeitende nach IPMA Standard zertifiziert. Die IPMA Zertifizierung ist ein Standard Zertifikat für Projektleiter.

Zusammenfassung der wesentlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Auswirkungen im wesentlichen Bereich Aus- und Weiterbildung

Um den potenziell negativen Folgen aus dem wesentlichen Thema "Fehlendes Knowhow von den Mitarbeitenden aufgrund von unzureichenden Ressourcen im Trainingszentrum entgegenzuwirken, hat das Unternehmen folgende Maßnahmen ergriffen:

Ausbau des SUSS eigenen technologiefokussierten Trainingscenters

Personalzuwachs im Bereich Aus- und Weiterbildung

Erhöhung des Budgets für Aus- und Weiterbildung

Sehr gut ausgebildetes Personal bietet Wachstumspotenziale und neue Umsatzkanäle. Ausbildung eigner Nachwuchskräfte sorgt für geringeren Bedarf an externen Fachkräften". Um die Chancen aus den wesentlichen Themen "Sehr gut ausgebildetes Personal erhöht die Produktivität. zu nutzen, hat das Unternehmen folgende Maßnahmen ergriffen, welche sich teilweise mit den eben genannten Maßnahmen im Bereich Auswirkungen überschneiden:

Erhöhung des Budgets für Aus- und Weiterbildung

Nutzung unterschiedlicher Ansätze der beruflichen Aus- und Weiterbildung

37 Ausbildungsplätze (Mechatroniker, Mikrosystemtechnologe, Industriekaufleute)

vier Duale Studierende

Verpflichtende Teilnahme am Führungskräftetraining mit Übernahme der ersten Führungsrolle

Einführung eines verpflichtenden viermoduligen Führungskräftetrainings

Ausbau des online-Schulungsangebots

Parameter und Ziele

Es gibt derzeit noch keine Ziele für das wesentliche Thema Aus- und Weiterbildung. Im Jahr 2024 haben wir den Bereich "Learning and Development" etabliert. Die strategische Ausrichtung wird im Jahr 2025 weiter vorangetrieben und in dem Kontext auch die Definition von Zielen und der Ausbau von weiteren Maßnahmen erarbeitet.

Angabe ESRS S1-13: Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung

Wir haben bei SUSS in den letzten Jahren vermehrt in die Weiterbildung der Belegschaft investiert. Wie bereits beschrieben haben wir im Jahre 2024 ein Team in Deutschland implementiert, welches den Learning Bereich neu strukturiert und sukzessive aufbaut.

Angabe S1-13 Schulungen und Kompetenzentwicklung

(ESRS S1-13 83)

2024
Anzahl in %
Beschäftigte, die an regelmäßigen Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen teilgenommen 1.485 94,2 %
davon weiblich 276 95,5 %
davon männlich 1.209 93,9 %
davon sonstige 0 0 %
davon keine Angabe 0 0 %
Leistungsüberprüfungen je Beschäftigtem (Anteil an Vereinbarung) 0 1
Durchschnittliche Zahl der Schulungsstunden je Beschäftigtem 21,5
für weibliche Beschäftigte 19,4
für männliche Beschäftigte 22,0
für diverse Beschäftigte 0
für Beschäftigte ohne Angabe 0

1 Es gibt keine weltweite Vorgabe pro Mitarbeitendem

Es gibt im Unternehmen keine weltweit vordefinierte Anzahl von Leistungsüberprüfungen pro Mitarbeitendem. Es ist jedoch angestrebt, dass jeder Mitarbeitende einmal im Jahr im Rahmen eines Mitarbeitendengesprächs mit der Führungskraft eine individuelle Leistungsbeurteilung erhält.

Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung

Strategie

Gesetzeskonformes Verhalten, der respektvolle Umgang miteinander sowie die Chancengleichheit und Diversität der Mitarbeitenden im Unternehmen halten wir für elementare Voraussetzungen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Als globales Unternehmen können und wollen wir es uns nicht leisten, bei der Auswahl unserer Mitarbeitenden beispielsweise zwischen Alter, Geschlecht oder Herkunft und Religion zu unterscheiden. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Weiterentwicklung und der Entlohnung im Unternehmen, auch hier spielt allein die persönliche Eignung und Qualifikation eine Rolle.

Kernthemen des strategischen Unternehmensansatzes im Hinblick auf Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung ist die Akzeptanz aller Menschen und ein transparentes Vergütungssystem. SUSS hat speziell eine Inklusionsvereinbarung implementiert, um einer möglichen Benachteiligung von z. B. Mitarbeitenden mit einer Behinderung entgegenzuwirken. Inklusion in Gesellschaft und Arbeitswelt, Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sowie respektvolle Zusammenarbeit sind der SUSS eine besondere Verpflichtung. Dazu gehört die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung sowie ein kollegialer Umgang miteinander auf allen betrieblichen Ebenen. Deshalb ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen innerhalb der SUSS besonders zu berücksichtigen. Zudem gibt es vom Vorstand ein jährlich aktualisiertes und in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichtes Diversitätskonzept für den Vorstand, Aufsichtsrat und die beiden oberen Führungsebenen unterhalb des Vorstands im Unternehmen. SUSS ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet geschlechterspezifische Zielgrößen für diese Ebenen festzulegen und über deren Erreichung jährlich zu berichten. Durch weitere interne Richtlinien, z. B. den auf der Webseite veröffentlichten Code of Conduct, welcher unser Selbstverständnis im Umgang miteinander darlegt und adressiert. Durch die unternehmensweite Verpflichtung zu dessen Einhaltung sollen negative Auswirkungen und Risiken im Bereich Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung auf die eigene Belegschaft gemanagt und damit verhindert, beziehungsweise auf das geringstmögliche Maß reduziert werden.

Darüber hinaus fördern wir die Chancengleichheit und unterbinden Diskriminierung bei der Einstellung oder Beförderung von Mitarbeitenden. Teil unserer Unternehmensstrategie ist, mit Individuen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Kultur, Religion, verschiedenen Alters, unabhängig von politischer, sozialer oder gewerkschaftlicher Betätigung, Behinderung, Hautfarbe, sexueller Orientierung, sexueller Identität oder sexuellem Ausdruck, Weltanschauung und Geschlecht zusammenzuarbeiten. Auf Basis dieser Eigenschaften dulden wir keinerlei Diskriminierung, Belästigung (verbal, in sozialen Netzwerken, körperlich oder sexuell), Mobbing oder sonstige persönliche Angriffe auf einzelne Personen. Bei vorliegenden Bestimmungen oder Richtlinien der Tochtergesellschaften, beispielsweise Employee Manuals, gelten diese entsprechend.

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die Wesentlichkeitsbeurteilung, die in der in IRO-2 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen wurde, hat die folgenden (potenziell) negative Auswirkung ergeben:

Thema Beschreibung IRO Wertschöpfungskette
Diversität & Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung Mitarbeitende mit unterschiedlichem Hintergrund (Geschlecht, Religion, Alter, sexuelle Orientierung, Nationalität usw.) fühlen sich nicht akzeptiert / benachteiligt / diskriminiert. (Potenziell) Im Unternehmen
negative Auswirkung

Auswirkungen: Sollte es zu Diskriminierungen oder einer Chancenungleichheit kommen, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeitenden. Insbesondere Mitarbeitende mit unterschiedlichen Hintergründen im Hinblick auf Geschlecht, Religion, Alter, sexuelle Orientierung oder Nationalität können sich benachteiligt beziehungsweise diskriminiert fühlen. Diskriminierung ist eine Verletzung der Menschenrechte des Betroffenen. Zunächst sinkt die Motivation der durch Diskriminierung unmittelbar betroffenen Mitarbeitenden - aber es mindert auch die Motivation anderer Mitarbeitender, die solches Verhalten beobachten. Die kann wiederum negative Auswirkungen auf das Unternehmen haben.

Als international agierende Organisation ist es für die weiterhin erfolgreiche Organisationsentwicklung und Marktpositionierung notwendig, soviel als möglich unterschiedliche Erfahrungen, Mentalitäten und Verhaltensmuster in die Gesamtorganisation zu integrieren als auch in die jeweiligen Teams. Deshalb legen wir bereits bei der Rekrutierung von Fach- und Führungskräften Wert auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis sowohl mit Blick auf die Gesamtorganisation als auch in den jeweiligen Berufsgruppen.

Risiken: Die Wesentlichkeitsanalyse hat in diesem Bereich kein wesentliches Risiko ergeben.

Chancen: Die Wesentlichkeitsanalyse hat in diesem Bereich keine wesentlichen Chancen ergeben.

Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Wie im Abschnitt "angemessene Entlohnung" beschrieben, erfolgt die Einordnung der Beschäftigten in den Entgeltrahmen anhand der Position und eine Differenzierung innerhalb des Rahmens anhand von Berufserfahrung und Spezialkenntnissen und ist "blind" gegenüber dem Merkmal Geschlecht. Die Einhaltung dieser Vergütungsgrundsätze werden durch die Betriebsräte jährlich überwacht und sollte es Handlungsbedarf geben, werden die Gehälter entsprechend angepasst.

Bereits im Onboarding werden alle Mitarbeitende mit dem Verhaltenskodex vertraut gemacht, welcher unser Selbstverständnis im Umgang miteinander regelt, und mittels weltweit gültiger Compliance Trainings (E-Learning) für ein Verhalten in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen sensibilisiert. Der Verhaltenskodex ist insgesamt in vier für SUSS wesentliche Sprachen übersetzt. Somit haben alle Mitarbeitende einen barrierefreien Zugang zu dem Text. Eine Prozessbeschreibung, was bei Verstößen gegen den Code of Conduct erfolgt inklusive der Benennung der prozessverantwortlichen Manager, ist im jeweiligen lokalen Employee Self Service (ESS) und im Intranet für jeden Mitarbeitenden sichtbar abgelegt bzw. wird den Mitarbeitenden im Rahmen des Onboardings ausgehändigt. Alle Mitarbeitenden können also sehen, wo sie sich Hilfe holen können, bzw. wohin sie eskalieren, wenn sie solches Verhalten beobachten.

Unser Unternehmen setzt sich aktiv für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein und verfolgt das Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Vielfalt fördert und Chancengleichheit sicherstellt. Wir erkennen an, dass Menschen mit Behinderung wertvolle Beiträge in der Arbeitswelt leisten und tragen Verantwortung als Unternehmensgruppe Barrieren abzubauen und die Integration und Teilhabe in unserem Arbeitsumfeld zu ermöglichen.

Wir gewährleisten, dass alle Mitarbeitenden - egal ob mit körperlichen oder sonstigen Einschränkungen - Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln und unterstützenden Technologien haben, die für die Ausführung der entsprechenden Tätigkeit notwendig ist. Diese Hilfen müssen laut Inklusionsvereinbarung dem individuellen Hilfsbedarf der schwerbehinderten Beschäftigten entsprechen. Unsere Rekrutierungsprozesse sind darauf ausgelegt, Menschen mit Behinderung aktiv in unsere talentierten Teams einzubinden. Wir arbeiten eng mit der Inklusionsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung zusammen, die sich auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung spezialisiert haben. Vor allem in Deutschland, wo diese Gremien Standortübergreifend seit einigen Jahren existieren, ist dies ein wertvoller Beitrag. Wir analysieren regelmäßig unsere Fortschritte in der Integration von Menschen mit Behinderung. Mitarbeitendenfeedbacks helfen uns hier ebenso wie die Ausschüsse der Gremien.

Um den weiblichen Nachwuchs gezielt in unserem technologiegeprägten Umfeld zu fördern, nehmen wir bereits seit mehreren Jahren am Girls Day in Deutschland teil. Zudem gibt es eine innerbetriebliche Förderung von Frauen für Führungspositionen.

Bisher gibt es bei SUSS weder Bewerbungen noch Mitarbeitende, die sich als "Divers" identifizieren. Gleichwohl haben alle Instanzen im Unternehmen ein Augenmerk darauf, dass sich alle Mitarbeitenden bei SUSS wertgeschätzt und respektiert fühlt.

Zusammenfassung der wesentlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Auswirkungen im wesentlichen Bereich Diversität, Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung

Um den potenziell negativen Auswirkungen aus dem wesentlichen Thema "Mitarbeiter mit unterschiedlichem Hintergrund (Geschlecht, Religion, Alter, sexuelle Orientierung, Nationalität usw.) fühlen sich nicht akzeptiert / benachteiligt / diskriminiert" entgegenzuwirken, hat das Unternehmen folgende Maßnahmen ergriffen:

Teilnahme am Girls Day in Deutschland

Bereits bei der Suche nach passenden Mitarbeitenden für offene Positionen achten wir auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in den jeweiligen Teams

Rekrutierungsprozess ist darauf ausgelegt, Menschen mit Behinderung aktiv in talentierten Teams einzubinden

Mitarbeitende mit Einschränkungen/Behinderungen erhalten Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln und unterstützenden Technologien

Frauenquote: von 36 Prozent in Führungsrollen 1 in der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand an (dieses Ziel gilt zunächst bis zum 30 Juni 2027)

Zudem ist es unser Ziel, jegliche Form von Diskriminierung zur verhindern / vermeiden und somit als messbare Kennzahl eine Quote von weltweit "Null" gemeldeten Vorfällen pro Jahr zu erreichen.

Zusammenfassung der wesentlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Chancen und Risiken im wesentlichen Bereich Diversität, Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung

Im diesem Bereich hat die Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Chancen und Risiken ergeben.

Parameter und Ziele

Die Wirksamkeit der bis hierher beschriebenen Strategien und Maßnahmen zu Diversität&Inklusion, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung messen wir aktuell an folgenden Kennzahlen:

Kennzahl Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Ziel 2024 2023
Frauenquote der ersten und zweiten Führungsebene in der SUSS MicroTec SE Management der Auswirkung: "Mitarbeitende mit unterschiedlichem Hintergrund (Geschlecht, Religion, Alter, sexuelle Orientierung, Nationalität usw.) fühlen sich nicht akzeptiert / benachteiligt / diskriminiert" 1. Ebene: 36,0 % 40,0 % 46,2 %
2. Ebene: 36,0 % 50,0 % 42,9 %
weltweit gemeldeten Vorfällen pro Jahr Management der Auswirkung: "Mitarbeitende mit unterschiedlichem Hintergrund (Geschlecht, Religion, Alter, sexuelle Orientierung, Nationalität usw.) fühlen sich nicht akzeptiert / benachteiligt / diskriminiert" 0 0 0

1 Eine Zielgröße bezogen auf die weltweite Belegschaft wurde bisher nicht festgelegt. Zum Frauenanteil in der ersten Führungsebene (gruppenweite Betrachtung), siehe Ausführungen zu S1-9 Diversität.

Risiken und Chancen

In Bezug auf weitere Diversitäts-Merkmale wie das Erreichen einer Quote von Mitarbeitenden mit kognitiven oder physischen Einschränkungen oder der Anteil akademischer und nichtakademischer Berufsabschlüsse unter den Mitarbeitenden hat SUSS sich derzeit keine Ziele gesetzt und wird sich im Geschäftsjahr 2025 weiter mit diesen Themen auseinandersetzen.

Eine weitere wichtige Dimension ist die Altersstruktur. Einerseits sind wir auf junge, gut qualifizierte Mitarbeitende angewiesen, die die Zukunft des Unternehmens gestalten, gleichzeitig sind die jahrelangen Berufserfahrungen älterer Mitarbeitender ein wichtiges Fundament. Deshalb ist uns eine gemischte Altersstruktur wichtig, wir haben aber keine festen Zielquoten festgelegt.

Angabe ESRS S1-9: Diversitätsparameter

Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene im SUSS-Konzern

(ESRS S1-9 66)

2024
Anzahl in %
Beschäftigte auf der obersten Führungsebene 17 100 %
davon weiblich 6 35,3 %
davon männlich 11 64,7 %
davon sonstige 0 0
davon keine Angabe 0 0
Beschäftigte nach Altersklassen
davon < 30 Jahre 293 18,6 %
davon 30-50 Jahre 879 55,7 %
davon > 50 Jahre 405 25,7 %

Die Definition der obersten Führungsebene: Zur ersten Führungsebene im Unternehmen zählen weltweit alle Führungskräfte, die direkt einem der drei Vorstandsmitglieder unterstellt sind.

Angabe ESRS S1-12: Menschen mit Behinderungen

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über den Anteil der Beschäftigten mit Behinderungen bei SUSS.

(ESRS S1-12 79)

2024
Anzahl in %
Angestellte Beschäftigte mit Behinderungen (oder Gleichstellung) 1 31 2,0 %

In einigen Ländern, in denen SUSS Standorte betreibt, dürfen aufgrund von Datenschutzbestimmungen hierzu keine Aussage gemacht werden.

Die bereits in diesem Bericht beschriebene Inklusionsrichtlinie gilt für die eigene Belegschaft in Deutschland in den Unternehmen SUSS MicroTec SE, SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG und der SUSS MicroTec ReMan GmbH. Die betroffenen Personengruppen sind folgende:

Schwerbehinderte / gleichgestellte Beschäftigte (§ 151 SGB IX)

Behinderte Beschäftigte und Auszubildende (§ 2 und § 155 SGB IX)

Beschäftigte in medizinischer oder beruflicher Rehabilitation

Beschäftigte mit Gesundheitsbeeinträchtigungen (langzeitkrank, häufig kurzerkrankt, chronisch krank, suchtkrank, lernbehindert, mobilitätsbehindert)

Beschäftigte mit teilweiser Erwerbsminderung (EU-Rente)

Ausgesteuerte Beschäftigte

Weitere Informationen sind der Inklusionsrichtlinie zu entnehmen.

ESRS S 2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Grundlegende Anforderungen zum Themenbereich Menschenrechte, Verantwortungsvolle Lieferkette)

Strategie

Angabe in Bezug auf ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger

(ESRS S2 9 i.V.m. ESRS 2 SBM-2 43) SUSS setzt sich dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette sicher sind, Arbeitskräfte mit Respekt und Würde behandelt werden und der Geschäftsbetrieb umweltfreundlich, ethisch und mit Integrität geführt wird. Diese Grundsätze sind im Verhaltenskodex für Geschäftspartner und unserer Unternehmensphilosophie verankert.

Die Einhaltung der im Verhaltenskodex festgelegten Standards und Grundsätze in der Wertschöpfungskette fordert SUSS von allen seinen Geschäftspartnern, darunter Lieferanten, Auftragnehmer und Dienstleister. Ein besonderer Fokus wird darauf gelegt, dass die Geschäftspartner die Menschenrechte achten, sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten und eine faire Entlohnung sicherstellen. Darüber hinaus erwartet SUSS von seinen Geschäftspartnern, dass diese ihre eigenen Geschäftspartner ebenfalls zur Einhaltung der im Verhaltenskodex definierten Standards verpflichten, um die Einhaltung der Grundsätze entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Die in dem Verhaltenskodex verankerten Grundsätze zur Achtung der Arbeitskräfte und der Menschenrechte fließen in die Entscheidungen von SUSS ein und beeinflussen sowohl die Auswahl der Lieferanten als auch das Risikomanagement. Im Geschäftsjahr 2025 soll ausgearbeitet werden, wie eine engere Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Dialog mit den Arbeitskräften und Geschäftspartnern in der Wertschöpfungskette gefördert werden könnte. Wir wollen die Interessen, Standpunkte und Anliegen der Beschäftigten in unserer Wertschöpfungskette noch besser verstehen und sie in unseren Entscheidungen berücksichtigen.

Angabe in Bezug auf ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

(ESRS S2 10 i.V.m. ESRS 2 SBM-3 48) Die Wesentlichkeitsbeurteilung, die in der in IRO-2 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen wurde, hat die folgenden negativen und positiven Auswirkungen ergeben:

Thema Beschreibung IRO Wertschöpfungskette
Menschenrechte, Verantwortungsvolle Lieferkette Die Menschenrechte von Arbeitenden bei Lieferanten von SUSS werden verletzt (mit der möglichen Konsequenz körperlicher / psychischer Beeinträchtigungen). Negative Auswirkung Beim Lieferanten
Menschenrechte, Verantwortungsvolle Lieferkette Durch unseren Supplier Code of Conduct ("Verhaltenskodex für Geschäftspartner") und (mögliche) Kontrollhandlungen, wie Lieferantenbefragungen bzw. Audits reduzieren wir die Wahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden. Positive Auswirkung Beim Lieferanten

(ESRS S2 10 a i.V.m. ESRS 2 SBM-3 48) Die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen entstammen dabei nicht dem Geschäftsmodell oder der Strategie des Unternehmens. Unser Geschäftsmodell wurde nicht aufgrund der tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen angepasst. SUSS hat einen Verhaltenskodex entwickelt, der für Lieferanten zur Grundlage der gemeinsamen Zusammenarbeit wird. Die Entwicklung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist eine Anpassung der Unternehmensstrategie im Umgang mit Lieferanten an die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen.

(ESRS S2 11 a; c; d i.V.m. ESRS 2 SBM-3 11) Es werden Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette unter der Angabe gemäß ESRS 2 berücksichtigt, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein könnten. Die Identifikation und Kategorisierung der Arbeitskräftegruppen an den verschiedenen Standorten und entlang der Wertschöpfungskette findet im kommenden Jahr statt.

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sind Angaben Auswirkungen

Kategorie Arten der Arbeitskräfte Auswirkung Art Beschreibung der Auswirkung
Arbeitskräfte, die für SUSS in der vorgelagerten Wertschöpfungskette tätig sind Direkte Lieferanten der SUSS und Personen, die an der Gewinnung von Rohstoffen beteiligt sind Die Menschenrechte von Arbeitenden bei Lieferanten von SUSS werden verletzt (mit der möglichen Konsequenz körperlicher / psychischer Beeinträchtigungen). Negativ Kontextangabe: Weitverbreitete negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in den Kontexten, in denen das Unternehmen tätig ist oder Beschaffungs- oder andere Geschäftsbeziehungen unterhält.
Arbeitskräfte, die für SUSS in der vorgelagerten Wertschöpfungskette tätig sind Direkte Lieferanten der SUSS und Personen, die an der Gewinnung von Rohstoffen beteiligt sind Durch unseren Verhaltenskodex für Geschäftspartner und (mögliche) Kontrollhandlungen, wie Lieferantenbefragungen bzw. Audits reduzieren wir die Wahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden. Positiv Tätigkeit: Kommunikation des Verhaltenskodex sowie Durchführung von begleitenden Präventionsmaßnahmen.

(ESRS S2 11 b) Die geografische Lage der Lieferanten wird anhand von Informationen eines Kreditversicherers mit Hilfe eines Risikobarometers bewertet. Dabei wurden keine erheblichen Risiken in Bezug auf Kinderarbeit identifiziert, die im direkten Zusammenhang mit unserer Wertschöpfungskette stehen.

(ESRS S2 11 e i.V.m. ESRS 2 SBM-3 48) Es ergaben sich aus den Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette keine wesentlichen Risiken oder Chancen aus der Wesentlichkeitsanalyse. Abhängigkeiten, die wesentliche Auswirkungen haben könnten, wurden nicht festgestellt.

(ESRS S2 12 i.V.m ESRS 2 SBM-3 48) Wir haben bei unserer Analyse keine Arten von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette festgestellt, die von negativen Auswirkungen besonders betroffen sind oder betroffen sein könnten.

Im Jahr 2023 überprüfte SUSS die Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS 2 IRO-1 durch Gespräche mit den verantwortlichen Bereichsleitern, um die bisherigen Bewertungen sowie die Anforderungen zu evaluieren. Dabei wurden keine wesentlichen Änderungen festgestellt. Alle relevanten Themen wurden bestätigt und dokumentiert.

Im Berichtsjahr führte SUSS erstmals eine umfassende Standortanalyse sowie eine abstrakte Risikoanalyse bei allen Hauptlieferanten durch, um potenzielle Menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu ermitteln und (potenziell) negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu managen.

Für das nächste Geschäftsjahr ist eine Untersuchung der Betroffenheit entlang der Wertschöpfungskette geplant, um gezielt Arbeitnehmergruppen zu identifizieren, die einem höheren Risiko ausgesetzt sind.

Eine Übersicht der von den Auswirkungen betroffenen Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette befindet sich unter ESRS 2 SBM-3 11.

(ESRS S2 13 i.V.m. ESRS 2 SBM-3) Wie im Datenpunkt ESRS 2 SBM-3 11 erläutert, wurden im Berichtsjahr wesentliche positive sowie negative Auswirkungen identifiziert, jedoch keine wesentlichen Chancen und Risiken. Die Chancen und Risiken werden im Risikomanagement laufend überwacht. Im laufenden Geschäftsjahr liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Identifikation potenziell gefährdeter Arbeitskräftegruppen entlang der Wertschöpfungskette. Weitere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt ESRS S2-5.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabe ESRS S2-1: Strategien in Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2-MDR-P

(ESRS S2-1 16; 17 a; b; 18) In der folgenden Tabelle fassen wir die Informationen über die Strategien zusammen, die wir einsetzen, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu managen. Wir beschreiben weiterhin, welche Prozesse zu Überwachung der Einhaltung in unserer Wertschöpfungskette von uns umgesetzt werden.

Strategien Policy / Beschreibung
1. Policy Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Business Partner Code of Conduct)
2. Zielsetzung und Inhalt Im Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Business Partner Code of Conduct) dokumentiert SUSS seine Erwartungen an die Lieferanten in Bezug auf:
- Engagement für sichere Arbeitsbedingungen: SUSS fordert von seinen Geschäftspartnern respektvolle und sichere Arbeitsbedingungen.
- Einhaltung der Gesetze: Geschäftspartner müssen alle relevanten Gesetze und Vorschriften einhalten und ihre eigenen Partner dazu anhalten, die Grundsätze dieses Kodex einzuhalten.
- Menschenrechte und Arbeitsbedingungen: Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte.
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Menschenhandel.
- Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und angemessener Vergütung.
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten.
- Umweltschutz: Minimierung der Umweltauswirkungen und sparsamer Umgang mit Ressourcen. Einhaltung aller relevanten Umweltgesetze, einschließlich des Umgangs mit Gefahrstoffen. Sorgfältiger Umgang mit Konfliktmineralien und Anwendung der Sorgfaltspflicht.
- Ethisches Geschäftsverhalten: Beseitigung von Bestechung, Korruption und Betrug.
- Einhaltung der Rechtsvorschriften: Gewährleistung von Vertraulichkeit und Einhaltung der Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche.
- Transparenz und Integrität: Einhaltung der höchsten Standards in Bezug auf Transparenz und Ehrlichkeit in allen geschäftlichen Interaktionen.
- Compliance und Audits: SUSS behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Kodex durch Audits zu überprüfen. Verstöße sind unverzüglich zu beheben, andernfalls kann die
Geschäftsbeziehung beendet werden.
- Konsequenzen bei Verstößen und Nichteinhaltung: Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich SUSS das Recht, vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
3. Überwachungsprozess SUSS führt Überprüfungen und Audits zur Sicherstellung der Einhaltung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner durch. Dieser Prozess beinhaltet, die Ergebnisse zu dokumentieren, Verstöße zu kommunizieren und Schulungen für Mitarbeitende und Geschäftspartner durchzuführen.
4. Anwendungsbereich der Richtlinie Die Richtlinie gilt für alle vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten, einschließlich Rohstoffbeschaffung, Produktion, Vertrieb und Entsorgung.
Geografische Gebiete: Die Richtlinie gilt weltweit in allen Ländern, in denen SUSS tätig ist oder Geschäfte tätigt.
Die Richtlinie betrifft Mitarbeitende, Lieferanten, Kunden, lokale Gemeinschaften und andere relevante Interessensträger, die am Wertschöpfungsprozess beteiligt sind.
5. Einbindung von Interessensträger Bei der Entwicklung und Festlegung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner hat die Einkaufsabteilung die Perspektiven der wichtigsten Interessensträger durch Dialoggespräche berücksichtigt, um sicherzustellen, dass der Kodex den Erwartungen und Anforderungen der relevanten Interessengruppen gerecht wird.
6. Verantwortliche Ebene der Policy Die Richtlinie wird von der Rechtsabteilung verantwortet.
7. Verweis auf Standards Charta der Menschenrechte der UN, ILO-Kernarbeitsnormen, ISO 14001 (Umweltmanagement), ISO 50001 (Energiemanagement).
8. Verfügbarkeit der Richtlinie für Interessenträger Geschäftspartner erhalten im Onboarding-Prozess den Verhaltenskodex für Geschäftspartner sowie ein Selbstbewertungsdokument. Unsere Grundsätze hierzu finden sich in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner, der für alle Interessenträger auf unserer Website unter www.suss.com im Bereich "Unternehmen" und Abschnitt "Nachhaltigkeit" unter "Reporting / Downloads" eingesehen werden kann.

(ESRS S2-1 17 c) SUSS leitet situativ geeignete Abhilfemaßnahmen ein, um Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte zu schaffen. Im Falle festgestellter schwerwiegender Verstöße gegen Menschenrechte in der Lieferkette können diese, im Rahmen rechtlicher und vertraglicher Möglichkeiten, zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen führen. Im folgenden Berichtsjahr wird ein Risikomanagementverfahren erarbeiten, welches standardisierte Abhilfemaßnahmen beinhaltet.

(ESRS S2-1 19) Unser Verhaltenskodex für Geschäftspartner steht mit den einschlägigen international anerkannten Instrumenten in Einklang.

Im Berichtzeitraum wurden keine Fälle festgestellt, in denen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette nicht eingehalten wurden.

Angabe ESRS S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

(ESRS S2-2 22; 24) Im Berichtsjahr fand die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette nur indirekt über ihre Repräsentanten im Unternehmen statt. Für das kommende Geschäftsjahr planen wir im strategischen Einkauf ein softwaregestütztes Verfahren zu etablieren, das eine detaillierte Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ermöglicht. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf Gruppen, die von negativen Auswirkungen besonders betroffen sein könnten.

Um die Perspektiven der Arbeitskräfte in der Lieferkette dennoch im Berichtsjahr zu berücksichtigen, wurde der Vice President Global Procurement im Rahmen des Stakeholder-Dialoges als glaubwürdiger Stellvertreter eingebunden. Er trägt die operative Verantwortung, dass die Einbeziehung der Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette stattfindet und die Ergebnisse berücksichtigt werden. Zudem wurden die Perspektiven der Lieferanten durch das Heranziehen branchenweiter Studien und Berichte zu typischen Herausforderungen und Bedürfnissen von Lieferanten berücksichtigt. Diese Informationen haben dazu beigetragen, potenziell negative Auswirkungen besser zu verstehen und Maßnahmen entsprechend anzupassen.

Parallel zum Aufbau eines allgemeinen Verfahrens ermutigt SUSS alle Partner, die im Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegten Verhaltensrichtlinien konsequent einzuhalten. Der Kodex, der auf internationalen Abkommen wie den Kernarbeitsnormen der ILO basiert, dient als Grundlage für nachhaltige Geschäftspraktiken, wobei jedoch keine globalen Rahmenvereinbarungen mit internationalen Gewerkschaftsbünden bestehen.

Angabe ESRS S2-3: Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

(ESRS S2-3 27) In der Berichtsperiode sind uns keine wesentlichen, negativen Auswirkungen bekannt geworden. So SUSS auf entsprechende Auswirkungen aufmerksam werden würde, würden wir uns auf der Basis des konkreten Einzelfalls und nach einer Bewertung im angemessenen Rahmen an den Abhilfemaßnahmen beteiligen.

Im Falle festgestellter wesentlicher negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette ergreift SUSS gezielte Abhilfemaßnahmen, die sich an internationalen Standards orientieren. SUSS veröffentlicht zentrale Kontaktdaten, die eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen ermöglichen. Zusätzlich steht allen Interessenträgern, einschließlich der Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette, ein vertrauliches und anonymes Whistleblowing-System zur Verfügung. Die Informationen zum Whistleblowing-System sind auf der Website der Gesellschaft www.suss.com öffentlich zugänglich und können ggf. über die Zulieferer entlang der Lieferkette weitergegeben werden.

Im Berichtszeitraum gab es keine Hinweise auf wesentliche negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, und die anfängliche Risikoanalyse ergab keine wesentlichen menschenrechtlichen Risiken für die Arbeitskräfte in der Lieferkette. Aus diesem Grund waren keine Abhilfemaßnahmen erforderlich, so dass eine Überprüfung der Wirksamkeit nicht möglich war. Sollte zukünftig ein Vorfall auftreten oder ein entsprechender Hinweis eingehen, wird die Wirksamkeit des Systems durch eine sorgfältige Nachverfolgung und Evaluierung des Sachverhalts sichergestellt.

(ESRS S2-3 28) Eingehende Hinweise werden vom Compliance-Team der SUSS geprüft und vertraulich unter Wahrung des Schutzes des Hinweisgebers bearbeitet. Zum Schutz von Personen, die durch eine Meldung betroffen sein könnten, weisen wir darauf hin, dass unbegründete Verdächtigungen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Daher appellieren wir, das Whistleblowing-System verantwortungsbewusst zu nutzen. Ausführliche Beschreibungen zum Whistleblowing-Prozess finden sich im Abschnitt ESRS G1-1. Das Whistleblowing-System wird durch den Verhaltenskodex bekanntgemacht, um sicherzustellen, dass alle Interessensträger über die verfügbaren Kanäle informiert sind. Weitere Informationen zu diesem System sind auf der Website der Gesellschaft www.suss.com im Bereich "Investor Relations" im Abschnitt "Corporate Governance" zu finden.

Derzeit hat SUSS keine systematische Bewertung darüber durchgeführt, ob Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette über Strukturen oder Prozesse verfügen, denen sie vertrauen, um ihre Anliegen vorzubringen und zu klären. Im kommenden Jahr ist geplant, Mechanismen zu entwickeln, die eine solche Bewertung ermöglichen.

Angabe ESRS S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze gemäß MDR-A

(ESRS S2-4 32 a i.V.m. ESRS 2 31 MDR-A) Ende 2023 hat SUSS damit begonnen, eine umfassende Analyse im Hinblick auf lieferkettenbezogene Risiken durchzuführen. Auf dieser Grundlage wurden im Jahr 2024 länder- und branchenbezogene Risiken in Bezug auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie Umweltschutz bei den Hauptlieferanten untersucht. Die Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung der Lieferanten von SUSS soll damit weiter erhöht und eine gezielte Steuerung von Risiken und Chancen in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Lieferkette erreicht werden. Aus den erhaltenen Erkenntnissen wurden geeignete Maßnahmen definiert. Durch die Anwendung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner, die Durchführung von Risikoanalysen sowie durch Kontrollmaßnahmen wie Lieferantenbefragungen und Audits kann SUSS die Wahrscheinlichkeit von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden reduzieren.

1. Umfang der Maßnahmen

Jeder Geschäftspartner ist verpflichtet, dem Verhaltenskodex von SUSS zuzustimmen.

2. Zeithorizont & Beschreibung der Maßnahmen

Die Verantwortung und Umsetzung der Maßnahmen liegen bei der Einkaufsabteilung.

Maßnahme Beschreibung Maßnahmen Status Fortschritte Zeithorizonte bis zum Abschluss der Maßnahme
Vereinbarung eines Verhaltenskodex bei bestehenden Lieferanten Kontaktaufnahme mit bestehenden Lieferanten zur Einholung der Bestätigung des Verhaltenskodex. 58 % unseres Einkaufsvolumens (produktbezogen) sind durch die Anwendung unseres Verhaltenskodex beziehungsweise durch die Bestätigung, dass ein vergleichbarer eigener Kodex angewendet wird, abgedeckt. 2024
Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in den Lieferantenauswahlprozess Folgende Kriterien werden überprüft: Die Maßnahme ist in Bearbeitung und wird 2025 ausgeführt. 2025
- Einhaltung des Code of Conduct
- ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) Zertifizierung
- Benennung eines Nachhaltigkeitsmanagers
Durchführung von Audits zu Menschenrechten und Umweltschutz Die Audits von SUSS dienen der Überprüfung der Einhaltung von Standards und Richtlinien, um sicherzustellen, dass alle Geschäftspartner ihre Verpflichtungen hinsichtlich Menschenrechte und Umweltschutz erfüllen. Im Berichtsjahr wurden 14 Audits bei Lieferanten durchgeführt. 2024
Abstrakte Risikoanalyse: SUSS führt eine Risikoanalyse durch, um mögliche Risiken zu identifizieren. Dabei werden Kriterien wie die geografische Lage, die Abhängigkeit von einem Lieferanten, die Akzeptanz des Verhaltenskodex und die Bonität durch Kreditreform bewertet. Im Berichtsjahr hat die abstrakte Risikoanalyse in der Lieferkette erstmalig stattgefunden. Der Fokus lag dabei primär auf den umsatzstärksten Lieferanten. 2024
Standort, Sourcing, Nachhaltigkeit, Menschenrechte

(ESRS S2-4 32 b; c; 36) Auf Grundlage aller uns bekannt gewordenen Informationen, gehen wir davon aus, dass keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Vorfälle in Zusammenhang mit unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette im Berichtsjahr aufgetreten sind. Es wurden neben den Beschriebenen Mechanismen und Maßnahmen keine Initiativen umgesetzt, um potenziell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte der Beschäftigten bei den Lieferanten zu reduzieren.

(ESRS S2-4 32 d) Da im Berichtsjahr keine Meldungen eingingen, auf deren Grundlage wir Maßnahmen ergriffen haben, ist die Wirksamkeit von Maßnahmen nicht zu beurteilen.

(ESRS S2-4 33) SUSS führte erstmalig im Jahr 2024 eine Risikoanalyse bei Lieferanten durch, die anhand von verschiedenen Risiken bewertet wurden. Die Beschäftigten, die in regelmäßigem Kontakt mit den Arbeitnehmern der Wertschöpfungskette stehen oder stehen können, werden geschult und so das Wissen und die Erfahrung aufgebaut, um potenziell negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.

Die Mitarbeitenden von SUSS werden angehalten, festgestellte oder vermutete potenziell negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette zu melden. SUSS aggregiert eingehende Meldungen und Hinweise und bestimmt auf der Grundlage der Datenlage, welche einzelfallbezogene Reaktion auf die Meldungen angemessen ist.

Das Unternehmen befindet sich in der Evaluationsphase zur Entwicklung geeigneter Verfahren, um erforderliche und angemessene Maßnahmen als Reaktion auf tatsächliche oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette systematisch zu ermitteln und umzusetzen.

Wir planen die Maßnahmen zur Sicherstellung einer verantwortungsvollen Lieferkette im Einklang mit der Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2025 zu reevaluieren und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Dabei sollen bisher auf Grund fehlender Analyseerfahrung möglicherweise nicht erkannte potenziell positive und negative Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert werden sowie geeignete Abhilfemaßnahmen stärker berücksichtigt werden.

(ESRS S2-4 34 a) Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Risiken und Chancen wurden als nicht wesentlich eingestuft. Sie werden dennoch im unternehmensweiten Risikomanagement betrachtet. Da die Risiken, die festgelegten Schwellenwerte für Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten nicht überschreiten, wurden keine Maßnahmen eingeleitet, um Risiken zu vermeiden.

(ESRS S2-4 34 b) Es wurden keine wesentlichen Chancen im Zusammenhang mit den Beschäftigten in der Wertschöpfungskette identifiziert.

(ESRS S2-4 35) Eine strukturierte Analyse, wie die Praktiken zu negativen Auswirkungen bei Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette führen konnten, wurde nicht evaluiert. Dieser Aspekt soll im Folgejahr in den Risikomanagementprozess aufgenommen werden.

(ESRS S2-4 37) Die festgestellten Ziele für die Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen sind in der Angabe zum ESRS S2-5 wiedergegeben und berücksichtigen den ESRS 2 MDR-T.

(ESRS S2-4 38) Das Unternehmen schult Mitarbeitende in exponierten Bereichen, wie z. B. die Einkaufsabteilung, um Audits und Risikoanalysen durchzuführen. Darüber hinaus plant SUSS bis 2025 ein Softwaretool zu einzuführen, um die Analyse potenzieller Risiken und das Management wesentlicher Auswirkungen zu verbessern.

Parameter und Ziele

Angabe ESRS S2-5: Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

(ESRS S2-5 39 i.V.m ESRS 2 MDR-T) Die folgende Tabelle gibt die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele wieder, die im Berichtsjahr bestanden und negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verringern und positive Auswirkungen fördern können.

Nachhaltigkeitsaspekt (ESRS 2 MDR-T 80 c) Bezugswert (Bezugsjahr) (ESRS 2 MDR-T 80 d) Zielwert (Zieljahr) (ESRS 2 MDR-T 80 b; e) Etappenziel (Jahr) (ESRS 2 MDR-T 80 e)
Verhaltenskodex durch Lieferanten akzeptiert 36,0 % (2022) > 65,0 % (2024) 58,0 % (2024)
Nachhaltigkeitsaspekt (ESRS 2 MDR-T 80 c) Methode & Annahme zur Festlegung der Ziele (ESRS 2 MDR-T 80 f) Erzielte Leistung in den vorangegangenen Zeiträumen (ESRS 2 MDR-T 80 j)
Verhaltenskodex durch Lieferanten akzeptiert Für die Festlegung der Ziele und die Berechnung der Lieferantenabdeckung durch Maßnahmen gibt es keine Annahmen. +22 Prozentpunkte zum Bezugsjahr

Erläuterung der Methoden und Annahmen zur Zielsetzung:

Für die Festlegung der Ziele und die Berechnung der Lieferantenabdeckung durch Maßnahmen gibt es keine Annahmen. Das Ziel ist als relatives Ziel formuliert, das sich auf die gesamte Anzahl der Lieferanten bezieht. Das bedeutet, dass Fortschritte und Ergebnisse direkt mit der tatsächlichen Gesamtzahl der Lieferanten verglichen werden.

(ESRS S2-5 42 a; b) Im Folgenden erläutern wir, wie wir das Ziel festgelegt haben und wie wir die Interessen der Arbeitskräfte in der Lieferkette berücksichtigt haben.

Abdeckung des Einkaufsvolumens durch den Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Die Abdeckung misst den prozentualen Anteil des gesamten Einkaufsvolumens, das von Lieferanten stammt, die durch ihre Unterschrift den Verhaltenskodex für Geschäftspartner verbindlich akzeptiert haben und sich somit zu dessen Einhaltung verpflichten.

(ESRS S2-5 42 c) Die Erweiterung der Analyse im Jahr 2025 wird uns dabei helfen, die Einbindung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verbessern. Da sie in diesem Jahr nicht in die Zielfestlegung oder in der Nachverfolgungsprozess der Ziele eingebunden waren, wurde die Perspektive sowie der Zielfestlegungsprozess mit glaubwürdigen Stellvertretern durchgeführt.

ESRS G1 Unternehmenspolitik (Grundlegende Anforderungen zum Themenbereich Rechtskonformität, Compliance und Informationssicherheit)

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

(GOV-1 5 a i.V.m. ESRS 2 GOV-1) Ergänzend zu den bereits in der Angabe ESRS 2 GOV-1 gemachten Angaben zu den Leitungs- und Kontrollorganen in Bezug auf ihre Rolle bei der Definition und Überwachung der Unternehmensstrategie, die sich auch auf die Unternehmenspolitik auswirkt, erläutern wir folgend, welche Rolle die Leitungs- und Aufsichtsorgane bei der Festlegung der Unternehmenspolitik haben. Die Rolle der Leitungs- und Kontrollorgane wird durch gesetzliche Regelungen sowie die Satzung und die Geschäftsordnungen für den Vorstand und Aufsichtsrat definiert. Die Satzung der SUSS MicroTec SE sowie die Geschäftsordnung für den Vorstand und den Aufsichtsrat sind auf der Website der Gesellschaft www.suss.com im Bereich "Investor Relations" im Abschnitt "Corporate Governance" veröffentlicht.

SUSS verfügt über eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand führt die Gesellschaft in eigenem Ermessen und im Interesse der Anteilseigner. Dafür bringt er unterschiedliche Interessen in einen Ausgleich. Auf dieser Grundlage formuliert er die Strategie und leitet daraus die Unternehmenspolitik ab, welche die Strategie in Maßnahmen, Richtlinien und Initiativen überführt und so für die Umsetzung operationalisiert.

Der Vorstand legt die Grundzüge der Unternehmenspolitik und Unternehmensstrategie fest, stimmt die Unternehmensstrategie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Dem Aufsichtsrat berichtet er regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Unternehmensstrategie.

Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand einen Geschäftsverteilungsplan aufgestellt, aus dem sich die Geschäftsbereiche der Mitglieder des Vorstands ergeben. Die Vorstände setzen die Unternehmenspolitik in ihren Geschäftsbereichen um und unterrichten den Vorsitzenden über wesentliche Entwicklungen.

Der Vorstandsvorsitzende hält mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden engen Austausch und informiert ihn auch außerhalb der in der Geschäftsordnung geregelten Berichte regelmäßig und anlassbezogen über wichtige Entwicklungen bei der Umsetzung der Unternehmensstrategie und der Unternehmenspolitik.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält mit dem Vorstandsvorsitzenden regelmäßigen Kontakt und spricht mit ihm über alle Aspekte der Unternehmensstrategie und Unternehmenspolitik. Der Aufsichtsratsvorsitzende würdigt bei seinen Einschätzungen der Unternehmenspolitik und -Unternehmensstrategie besonders auch die Entwicklungen bei vergleichbaren Unternehmen innerhalb der Branche.

Wesentliche Änderungen an der Geschäftspolitik durch den Vorstand bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

(GOV-1 5 b i.V.m. ESRS 2 GOV-1) Die Kenntnisse der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Aspekte der Unternehmenspolitik sind in den Angabepflichten des ESRS SBM-2 angegeben. Für die Besetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die Kandidatinnen und Kandidaten über die für das entsprechend Vorstandsressort erforderlichen Kenntnisse in den betreffenden Bereichen verfügen. Alle Vorstandsmitglieder verfügen als erfahrene Manager über eine herausgehobene Erfahrung in den Bereichen, die sie verantworten und in denen sie die Unternehmenspolitik gestalten.

Für den Aufsichtsrat besteht ergänzend zu den durch den ESRS geforderten Angaben, das sogenannte Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat. In ihm werden die Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Kenntnisse und Fähigkeiten des Aufsichtsrats dargestellt, die sie bei der Überwachung der Gesellschaft und der Beratung des Vorstands bei der Festlegung der Unternehmenspolitik einbringen. Faktoren, die in der Qualifikationsmatrix bewertet werden, sind unter anderem:

Erfahrung im Halbleiter- und Halbleiter-Equipment-Markt aus Kunden- und Technologieperspektive

Internationale Führungs- und Kundenerfahrung mit den Schwerpunkten für die Hauptabsatzmärkte der SUSS in Asien

Erfahrung mit Strategieentwicklung, -umsetzung und sich daraus ergebenden Transformationsprozessen in sich schnell verändernden Märkten

Operations: Fundierte Expertise in Produktion, Lieferketten und Qualitätsmanagement im internationalen Maschinen- und Anlagenbaugeschäft

Personal: Erfahrung und Sachverstand im Bereich internationaler Personalplanung und Personalführung, Talentmanagement und Organisationsentwicklung

Erfahrung in Ziel- um Umsetzung in Umweltfragen, insbesondere Treibhausgase (THG)-Reduktion und Circular Economy, in Produkten und Prozessen, nachgewiesene Kenntnisse in den dazugehörigen Standards (Environment)

Erfahrung in Ziel- und Umsetzung in sozialen und gesellschaftspolitischen Fragen, insbesondere Mitarbeitendenzufriedenheit und Employer Branding (Social)

Die individuellen und komplementären Kenntnisstände der Mitglieder des Aufsichtsrats sind die Grundlage dafür, dass eine zuverlässige Überwachung und Beratung des Vorstands in allen Facetten der Unternehmenspolitik erfolgt. Das Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat ist auf der Website www.suss.com im Bereich "Investor Relations" im Abschnitt "Corporate Governance" veröffentlicht. An gleicher Stelle findet sich die Erklärung zur Unternehmensführung, in der ausführlich zur Qualifikation des Aufsichtsrats berichtet wird.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

(IRO 1 6 i.V.m. ESRS 2 IRO-1) Als international tätiges Unternehmen ist die Einhaltung von Richtlinien und die Beachtung von Gesetzen Grundlage für die Geschäftstätigkeit. SUSS identifiziert und bewertet wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in einem umfassenden Prozess, der auf betrieblichen Aktivitäten, dem Geschäftsmodell sowie der gesamten Wertschöpfungskette basiert. Dabei werden die Belange und Erwartungen wichtiger Interessensträger, wie aktuelle und potenzielle Kapitalgeber sowie andere Finanzakteure, Lieferanten, Kunden und Mitarbeitende berücksichtigt. Durch enge Zusammenarbeit und regelmäßigen Dialog mit externen Interessensträger, wie in ESRS 2 SBM-2 und SBM S-2 beschrieben, werden auch deren Anforderungen in den Prozess integriert.

Die Wesentlichkeitsbeurteilung, die in der in IRO-2 beschriebenen Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen wurde, hat die folgende (potenziell) negative Auswirkung ergeben:

Thema Beschreibung IRO Wertschöpfungskette
Rechtskonformität, Compliance und Informationssicherheit Cyberangriff, Datenverlust oder Datensperrung, Verlust von vertraulichen Daten (Potenziell) negative Auswirkung Unternehmen, Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten, Aktionäre

Die wesentliche (potenziell) negative Auswirkung bezieht sich auf Cyberangriff, Datenverlust oder Datensperrung sowie den Verlust von vertraulichen Daten.

IT-Sicherheit ist für unser Unternehmen von entscheidender Bedeutung und wesentlich, da sie dazu beiträgt, wichtige Daten und Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. In der heutigen digital vernetzten Welt können solche Angriffe schwerwiegende Folgen haben, von finanziellen Verlusten bis hin zu Reputationsschäden.

Diese (potenziell) negative Auswirkung erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette.

Angabe ESRS G1-1: Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur gemäß ESRS 2 MDR-P

(ESRS G1-1 7 i.V.m. ESRS 2 MDR-P)

Strategien Policy / Beschreibung
1. Policy Code of Conduct SUSS MicroTec SE
2. Zielsetzung und Inhalt - Ziel des SUSS Code of Conduct ist es, ethisches Verhalten, Transparenz und Integrität im gesamten Unternehmen sicherzustellen. Der Verhaltenskodex definiert verbindliche Mindeststandards, die alle Mitarbeitende weltweit einhalten müssen, um gesetzliche Anforderungen, faire Geschäftspraktiken und den Schutz der Unternehmensreputation zu gewährleisten. Dies beinhaltet, Interessenkonflikte zu vermeiden, Gesetze einzuhalten und einen respektvollen Umgang untereinander und mit Geschäftspartnern zu pflegen.
- Hauptinhalt:
- Ethisches Verhalten und Integrität: Gewährleistung von Transparenz, Ehrlichkeit und persönlicher Verantwortung bei allen geschäftlichen Aktivitäten.
- Einhaltung der Rechtsvorschriften: Alle Mitarbeitende sind verpflichtet, nationale und internationale Gesetze und Vorschriften strikt einzuhalten, auch wenn dies zu wirtschaftlichen Nachteilen führt.
- Interessenkonflikte vermeiden: Vermeidung von Situationen, in denen persönliche, wirtschaftliche oder finanzielle Interessen Einfluss auf Entscheidungen im Unternehmen haben könnten.
- Gegenseitiger Respekt und Gleichberechtigung: Chancengleichheit fördern, Menschenrechte achten, Diskriminierung ablehnen und Vielfalt und Integration fördern.
- Fairness gegenüber Geschäftspartnern: Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Behörden basieren auf Qualität, Zuverlässigkeit, objektiven Kriterien und der strikten Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards.
- Umwelt- und Arbeitsschutz: Schutz der Umwelt, Integration ökologischer Aspekte in die Geschäftstätigkeit sowie Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Bekämpfung von Korruption und Wettbewerb: Klare Richtlinien für die Bekämpfung von Korruption, für einen fairen Wettbewerb und für die Einhaltung des Kartellrechts, um unethische Geschäftspraktiken zu vermeiden.
- Schutz von Unternehmenswerten und intellektuellem Eigentum: Sorgsame Behandlung von Unternehmenswerten wie Wissen und intellektuellem Eigentum sowie Schutz vertraulicher Informationen.
- Datenschutz: Strikte Einhaltung der Datenschutzgesetze und Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern.
- Meldung von Verstößen: Mitarbeitende können potenzielle Verstöße anonym und ohne negative Konsequenzen melden, um rechtliche und ethische Standards zu gewährleisten.
- Offenlegung und Kommunikation: Sorgfältige und transparente Kommunikation in Berichten und Veröffentlichungen, insbesondere in Bezug auf finanzielle und rechtliche Informationen.
3. Überwachungsprozess Verstöße gegen gesetzliche oder ethische Richtlinien können anonym, bei Vorgesetzten oder der Rechtsabteilung gemeldet werden. Hinweisgeber werden vor negativen Konsequenzen geschützt. Die Geschäftsführung überwacht die Einhaltung der Compliance und berichtet darüber an den Aufsichtsrat, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften und ethischen Standards eingehalten werden.
4. Anwendungsbereich der Richtlinie Die Richtlinie gilt für alle geschäftlichen Aktivitäten von SUSS entlang der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich der vor- und nachgelagerten Prozesse, sowie für alle geografischen Regionen. Betroffene Stakeholder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Investoren und Behörden, die die ethischen Standards und gesetzlichen Anforderungen einhalten müssen.
5. Einbindung von Interessensträger Neben den Interessen unserer Aktionäre berücksichtigen wir die Interessen unserer Kunden, Mitarbeitenden, Lieferanten, Kreditgeber und anderer Interessensträger
6. Verantwortliche Ebene der Policy Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für Compliance und das Compliance-Management-System. Der Aufsichtsrat wiederum überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des vom Vorstand eingerichteten Systems. Umgesetzt wird das CMS durch die zentrale Compliance-Organisation, die von der zentral eingerichteten Funktion der Compliance-Beauftragten geführt wird. Die Compliance-Beauftragte berichtet direkt an den Vorstand. Beraten und in der Umsetzung erforderlicher Compliance-Aktivitäten unterstützt wird die Compliance-Beauftragte durch das regelmäßig tagende Compliance-Komitee.
7. Verweis auf Standards • United Nations Charter of Human Rights (UN)
• The core labour standards of the International Labour Organizations (ILO)
8. Verfügbarkeit der Richtlinie für Interessenträger Unsere Grundsätze hierzu finden sich in unserem Verhaltenskodex, der für alle Interessenträger auf unserer Website unter www.suss.com im Bereich "Unternehmen" und Abschnitt "Nachhaltigkeit" unter "Reporting / Downloads" eingesehen werden kann.

(ESRS G1-1 9) Die Reputation von SUSS in der Geschäftswelt wird im hohen Maße durch unser Verhalten im Geschäftsleben mitbestimmt. Wir sind überzeugt, dass ethische und ökonomische Werte voneinander abhängig sind. Die Geschäftswelt sollte um einen fairen Umgang miteinander bemüht sein und im Rahmen der vorgegebenen Normen handeln.

Aufbau der Unternehmenskultur: Der Aufbau der Unternehmenskultur erfolgt durch die klare Festlegung von Grundwerten und Verhaltensstandards im Verhaltenskodex. Führungskräfte spielen eine zentrale Rolle, indem sie als Vorbilder agieren und sicherstellen, dass die Prinzipien des Kodex in allen Arbeitsprozessen gelebt werden. Die Unternehmensrichtlinien von SUSS enthalten klare Vorgaben zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Unternehmen setzt auf transparente Geschäftspraktiken und fordert von seinen Mitarbeitenden höchste ethische Standards. Bereits die bestehende Richtlinie basiert auf international anerkannten Standards zur Korruptionsbekämpfung, insbesondere den auch von der UN geforderten Prinzipien der Transparenz, Integrität und des fairen Wettbewerbs. Mit der geplanten Erweiterung der Richtlinie im Jahr 2025 wird SUSS seine Compliance-Standards weiter stärken.

Weiterentwicklung der Unternehmenskultur: Die Unternehmenskultur wird kontinuierlich weiterentwickelt, indem Feedback von internen und externen Interessensträgern berücksichtigt werden. SUSS fördert eine offene "Speak-up-Kultur", in der beispielsweise Mitarbeitende ermutigt werden, Bedenken oder kritische Themen anzusprechen.

Förderung der Unternehmenskultur: Die Förderung der Unternehmenskultur erfolgt durch ein breites Spektrum an Maßnahmen, darunter Schulungen zu Compliance und ethischem Verhalten, Programme zur Förderung von Vielfalt und Inklusion sowie die Unterstützung ehrenamtlichen Engagements der Mitarbeitenden.

Bewertung der Unternehmenskultur: Die Bewertung der Unternehmenskultur erfolgt durch systematische Überwachung und Analysen, wie beispielsweise durch interne Überprüfungen, Mitarbeitenden Befragungen und Berichte zu gemeldeten Verstößen.

(ESRS G1-1 10 a) Für Meldungen zu möglichen Compliance-Verstößen können unsere Mitarbeitenden weltweit und / oder Dritte (z. B. Lieferanten) folgende Kanäle nutzen:

Vertrauliche Whistleblowing-Hotline (per Telefon oder E-Mail)

Anonymes Whistleblowing-Tool: https://suss.grc-cloud.de / Meldung

Hinweisbearbeitung und Untersuchungsprozess:

Hinweise auf Compliance-Vorfälle werden in einem definierten und objektiven Prozess untersucht. Alle gemeldeten Regelverstöße werden im Rahmen des CMS systematisch aufgearbeitet und, sofern angemessen und notwendig, sanktioniert. Wir nehmen alle in gutem Glauben gemeldeten Hinweise ernst und untersuchen jedes tatsächliche Fehlverhalten eingehend.

Nach Eingang eines Hinweises prüft die Compliance-Beauftragte oder eine Mitarbeiterin der Rechts- bzw. Compliance-Abteilung den gemeldeten Hinweis zeitnah auf Plausibilität (Substantiierung). Der Eingang des Hinweises wird dokumentiert, und Hinweisgeber erhalten spätestens nach sieben Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung. Bei Nutzung des Hinweisgeber-Tools erfolgt die Eingangsbestätigung anonym innerhalb des Tools.

Betroffene erhalten so früh wie möglich die Gelegenheit zur Stellungnahme. Es gilt bis zum Beweis des Gegenteils stets die Unschuldsvermutung. Die Compliance-Beauftragte oder eine Mitarbeiterin der Rechts- / Compliance-Abteilung hält Kontakt zu dem Hinweisgeber und bittet gegebenenfalls um weiterführende Informationen.

Die Compliance-Beauftragte führt eine risikobasierte Erstbeurteilung durch und leitet angemessene Folgemaßnahmen ein. Im gesamten weiteren Verlauf des Verfahrens wird die gebotene Vertraulichkeit sichergestellt. Informationen zu dem gemeldeten Sachverhalt werden ausschließlich nach einem strengen "Need-to-know-Prinzip" weitergegeben. Das entsprechende Betriebsrats-Gremium wird umgehend informiert, sofern der Sachverhalt dies erfordert. Im Rahmen des Hinweisgeber-Tools erfolgt die Kommunikation mit den Hinweisgeber anonym innerhalb des Tools.

(ESRS G1-1 10 c) Zum Schutz der Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen und Belästigungen am Arbeitsplatz werden die Hinweise für die Bearbeitung der Hinweise in anonymisierter und möglichst verallgemeinerter Form verwendet. Einem Hinweisgeber drohen, sofern er das Hinweisgebersystem nicht missbräuchlich nutzt, keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund der Meldung. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Hinweisgeber vor negativen Einflüssen wie Mobbing, öffentlicher Bloßstellung oder anderen Formen der Repressalien geschützt werden. In jedem Einzelfall prüfen wir, welche Mittel zur Aufklärung geeignet, erforderlich und angemessen sind.

In einer unternehmensweiten Richtlinie haben wir den Umgang mit Meldungen über die Whistleblowing-Hotline geregelt. Diese Richtlinie ist der eigenen Belegschaft über das Intranet zugänglich. Die Mitarbeitenden von SUSS werden im Rahmen der jährlichen Compliance-Schulungen auch zum Thema Whistleblowing geschult.

(ESRS G1-1 10 e) Alle Konsequenzen müssen verhältnismäßig sein, das heißt jede Folgemaßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Dazu kann die Einleitung einer internen Untersuchung, die Verweisung an eine andere zuständige Unternehmensfunktion, der Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder die erforderliche Abgabe an eine zuständige Behörde zu weiteren Untersuchungen zählen. Der Hinweisgebende erhält grundsätzlich eine Rückmeldung mit einer Begründung spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung. Eine solche Rückmeldung ist ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn hierdurch laufende interne Untersuchungen oder Rechte der von dem Hinweis betroffenen Personen beeinträchtigt

(ESRS G1-1 10 f) Die Geschäftstätigkeit und die Produktionsprozesse von SUSS betreffen in erster Linie technologische und industrielle Anwendungen, die keinen direkten Bezug zur Verwendung von Tieren oder zu Tierversuchen haben. Daher spielt der Tierschutz in den Geschäftspraktiken und der Wertschöpfungskette des Unternehmens keine zentrale Rolle.

Stattdessen konzentriert sich das Unternehmen auf Themen wie Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Einhaltung der Menschenrechte, die in direktem Zusammenhang mit seinen industriellen Prozessen und Produkten stehen.

(ESRS G1-1 10 g) Die Schulungspolitik von SUSS zum Thema Geschäftsethik umfasst jährliche Compliance-Schulungen, die unter anderem den Umgang mit Korruption und Bestechung behandeln. Diese Schulungen richten sich an alle Mitarbeitenden des Unternehmens und werden als E-Learning-Module angeboten. Die Schulungsinhalte decken die relevanten Compliance-Themen umfassend ab und sind in fünf verschiedenen Sprachen verfügbar, um eine maximale Reichweite und Abdeckung zu gewährleisten.

(ESRS G1-1 10 h) Zu den Funktionen, die besonders für Korruption oder Bestechung anfällig sind, gehören der Vertrieb, der Einkauf, das Management und die Führungskräfte sowie Projektmanagement-Funktionen, die bei der Vergabe von Aufträgen und der Auswahl von Partnern oder Subunternehmern betroffen sein können.

Angabe ESRS G1-2: Management der Beziehungen zu Lieferanten

(ESRS G1-2 14) Richtlinie zur Vermeidung von Zahlungsverzug

Das Unternehmen setzt auf klare und vertraglich abgestimmte Zahlungsrichtlinien, eine systemgestützte Rechnungsverarbeitung und transparenter Kommunikation bei möglichen Zahlungsverzögerungen. Eine systematische Priorisierung von KMU erfolgt jedoch nicht.

(ESRS G1-2 15a) Die Einhaltung der weltweit gültigen Menschenrechte hat für SUSS große Bedeutung und wir sehen dies als Voraussetzung für erfolgreiche Geschäftsaktivitäten. Wir erkennen die universal geltenden Menschenrechte auf Grundlage der UN-Menschenrechtscharta an und übernehmen Verantwortung innerhalb unseres Unternehmens und in unserer Lieferkette. Bei der Zusammenarbeit mit den Lieferanten achten wir darauf, dass keine Menschenrechte verletzt oder Erscheinungsformen der modernen Sklaverei wie Kinderarbeit oder Menschenhandel zugelassen werden. Wir erwarten ausdrücklich von unseren unmittelbaren Lieferunternehmen (Tier-1), dass sie ihre eigenen Sorgfaltspflichten wiederum bei deren nächsten Lieferunternehmen (Tier-2) wahrnehmen. Wir sind bei der RBA (Responsible Business Alliance, Status non-member) registriert.

(ESRS G1-2 15 b) Bei der Auswahl von neuen Lieferanten werden aktuell die folgenden Nachhaltigkeitskriterien überprüft:

Einhaltung des Code of Conduct

ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) Zertifizierung

Benennung eines Nachhaltigkeitsmanagers

Eine Überprüfung der Einbeziehung der Kriterien in den Lieferantenauswahlprozess wird für 2025 avisiert.

Bei potenziell kritischen Neulieferanten werden vor einer möglichen Auftragserteilung Erstaudits durchgeführt sowie die Bonität und Compliance überprüft. Hiermit könnte SUSS die Reduzierung von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden positiv beeinflussen.

SUSS fordert von seinen Hauptlieferanten die Akzeptanz des Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder die Bestätigung, dass ein vergleichbarer eigener Kodex angewendet wird. Hierbei soll mindestens 65 Prozent des produktbezogenen Einkaufsvolumens abgedeckt werden. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2024 14 Lieferanten Audits durchgeführt.

Angabe ESRS G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

(ESRS G1-3 18 a) Unsere Ziele sind eine Null-Toleranz gegenüber Korruption und Bestechung, die Einhaltung von Menschenrechten und die Verhinderung von Verstößen gegen Regeln und Gesetze. Grundlage hierfür ist die Akzeptanz unseres Verhaltenskodex durch alle Mitarbeitenden des SUSS-Konzerns weltweit. Darüber hinaus hat das Unternehmen ein Corporate-Governance-System installiert, das stetig weiterentwickelt wird. Die Struktur des Systems wurde in einer entsprechenden Compliance Management Policy verschriftlicht. In diesem Zusammenhang wurde auch eine weltweit gültige Hinweisgeberrichtlinie in den Sprachen Deutsch und Englisch erstellt. Der Umgang mit Korruption und Bestechung wird im Verhaltenskodex behandelt, der in fünf verschiedenen Sprachen verfügbar ist. Compliance (inkl. Korruption und Bestechung) wird einmal im Jahr über Compliance E-Learnings geschult. Der Verhaltenskodex, der die Richtlinien hierfür festlegt, steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung und auf der Website www.suss.com im Bereich "Investor Relations" und Abschnitt "Corporate Governance" eingesehen werden kann.

Mitarbeitende mit Führungspositionen übernehmen eine Vorbildfunktion und stellen sicher, dass die Unternehmensgrundsätze eingehalten und kommuniziert werden. Sie sind zudem erste Anlaufstelle für Mitarbeitende, die rechtliche oder ethische Fragen haben. So wird sichergestellt, dass die relevanten Richtlinien nicht nur zugänglich sind, sondern auch verstanden werden, einschließlich ihrer Auswirkungen auf das tägliche Handeln.

(ESRS G1-3 18 b) Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für Compliance und das Compliance-Management-System (CMS). Der Aufsichtsrat prüft die Angemessenheit die Wirksamkeit des vom Vorstand eingerichteten Systems. Die Umsetzung des CMS erfolgt durch die zentrale Compliance-Organisation, die durch die zentral eingerichtete Funktion des Compliance-Beauftragten geleitet wird. Der Compliance-Beauftragte berichtet direkt an den Vorstand. Bei der Beratung und Umsetzung der erforderlichen Compliance-Maßnahmen wird der Compliance-Beauftragte durch das regelmäßig tagende Compliance-Komitee unterstützt.

SUSS führt regelmäßig Compliance-Risikobewertungen durch. Hierbei wird durch einen bestimmten Kreis von Mitarbeitenden weltweit eine Risikobewertung (einschließlich Korruptions- und Bestechungsrisiken) in Bezug auf ihren lokalen Arbeitsbereich vorgenommen. Die Risikobewertung erfolgt durch persönliche Gespräche und / oder Fragebögen. Die Risikobewertung wird von einer externen Anwaltskanzlei unterstützt, die bei der Auswertung der Ergebnisse der Risikoanalyse behilflich ist.

Es gibt verschiedene Schutzmechanismen, die eingeführt sind:

Es ist generell nach dem 4-Augen-Prinzip zu verfahren, das heißt jedes Dokument ist generell von zwei dazu berechtigten Personen zu unterschreiben. Freigabeprozesse unterliegen bestimmten Freigabestufen nach definierten Wertschwellen.

(ESRS G1-3 19) SUSS hat Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung und Behandlung von Korruptions- und Bestechungsvorwürfen eingeführt. Obwohl der Verhaltenskodex des Unternehmens nicht explizit auf laufende Aktualisierungen hinweist, spiegelt er das Engagement des Unternehmens wider, den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und kulturellen Werten zu entsprechen. Das Unternehmen bewertet und verbessert seine Praktiken kontinuierlich, um sicherzustellen, dass sie den sich entwickelnden regulatorischen und ethischen Standards entsprechen. Darüber hinaus plant SUSS, seine Antikorruptionsmaßnahmen im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption bis 2025 auszuweiten und damit den Compliance-Rahmen weiter zu stärken.

(ESRS G1-3 20) Der Code of Conduct wird allen Mitarbeitenden, einschließlich der Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen, zur Verfügung gestellt. Er ist Bestandteil des Compliance-E-Learning-Programms. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, diesen Kurs zu absolvieren und den Code of Conduct innerhalb des Programms zu akzeptieren. Allen anderen Interessensträgern ist dieser unter der Website www.suss.com im Bereich "Unternehmen" und Abschnitt "Nachhaltigkeit" unter Reporting / Downloads zugänglich.

(ESRS G1-3 21 a) Die Compliance Beauftragte ist verantwortlich für Planung, Konzeption und Durchführung von Compliance-Schulungen für die Belegschaft. Dabei erläutert sie die Compliance-Erwartungen von SUSS, überwacht die Teilnahme und stellt die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie die Anforderungen des DCGK sicher. Die Compliance Beauftragte / die Compliance Abteilung wird fallbezogen / situationsbedingt von weiteren Fachabteilungen unterstützt und kann externe Experten wie Rechtsanwälte hinzuziehen.

Der Schulungsplan umfasst E-Learning für die gesamte weltweite Belegschaft. Im Jahr 2025 ist die Einführung weiterer E-Learnings für bestimmte Zielgruppen geplant.

Der Verhaltenskodex wird im Rahmen des E-Learnings allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt und muss von allen Beschäftigten akzeptiert werden.

Die folgende Tabelle stellt die Einzelheiten zu den Schulungen im Laufe des Jahres dar.

Beschreibung Alle Mitarbeitenden weltweit
Abdeckung der Schulungen
Geschulte Personen insgesamt 1.457
Prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen 100 %
Schulungsmethode und Dauer
E-Learning 1 Stunde
Häufigkeit
Wie häufig sind die Schulungen erforderlich? Jährlich
Behandelte Themen
Definition Korruption Abgedeckt
Bestechung und Bestechlichkeit Abgedeckt
Typische Korruptionsdelikte Abgedeckt
Unzulässige Vorteile Abgedeckt

Zum Jahresende lag die Quote der absolvierten Schulungen bei allen Mitarbeitenden bei 98 Prozent.

Die Schulungsprogramme decken alle Mitarbeitenden ab, im kommenden Berichtsjahr werden die risikobehafteten Funktionen separat ausgewiesen.

(ESRS G1-3 21 c) Alle Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane nehmen verpflichtend an den Schulungen zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung teil.

Beschreibung Organe 1
Abdeckung der Schulungen
Geschulte Personen insgesamt 7
Prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen 100 %
Schulungsmethode und Dauer
E-Learning 1 Stunde
Häufigkeit
Wie häufig sind die Schulungen erforderlich? Jährlich
Behandelte Themen
Definition Korruption Abgedeckt
Bestechung und Bestechlichkeit Abgedeckt
Typische Korruptionsdelikte Abgedeckt
Unzulässige Vorteile Abgedeckt

1 Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane.

Parameter und Ziele

Angabe ESRS G1-4: Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung

(ESRS G1-4 24 a) Im Jahr 2024 gab es keine gemeldeten Verstöße gegen den Verhaltenskodex. Im Jahr 2024 wurden keine Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Betrug, Korruption, Bestechung oder Verstößen gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht gemeldet. Im Jahr 2024 wurden keine neuen Konzepte oder Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung beschlossen. Grund hierfür ist die laufende Evaluierung der bestehenden Prozesse und Richtlinien. SUSS plant jedoch, im Jahr 2025 entsprechende Konzepte im Einklang mit der UN-Konvention gegen Korruption zu beschließen und umzusetzen.

Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung 2024
Anzahl der Verurteilungen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0 EUR

(ESRS G1-4 24 b) Als Maßnahme führt SUSS jährlich Schulungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung durch, zu denen detaillierte Informationen in den Abschnitten G1-3 zu finden

Angabe ESRS G1-5: Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

(ESRS G1-5 29 a) Als mittelständisch geprägtes Unternehmen sieht sich SUSS mit dem gesellschaftlichen Umfeld an den Standorten verbunden. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen und nimmt auch die Vertretung gegenüber politischen Interessenträgern wahr. So der Vorstand die Interessenvertretung an andere Repräsentanten von SUSS oder Externe überträgt, lässt er sich von ihnen direkt über die Schritte und Ergebnisse informieren.

(ESRS G1-5 29 b) SUSS hat in der Berichtsperiode keine finanziellen Zuwendungen oder Sachleistungen weder direkt noch indirekt an politische Parteien oder parteiähnliche Organisationen oder Regierungen im In- und Ausland geleistet.

(ESRS G1-5 29 c) In der Berichtsperiode hat SUSS keine politische Einflussnahme oder Lobbytätigkeit unternommen.

(ESRS G1-5 29 d) Im Berichtsjahr war SUSS nicht in das Transparenzregister der Europäischen Union und des Deutschen Bundestages eingetragen.

(ESRS G1-5 30) Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat hatten in den zwei Jahren vor der Ernennung keine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich der Regulierungsbehörden) inne.

Angabe ESRS G1-6: Zahlungspraktiken

(ESRS G1-6 33 a) Die durchschnittliche Zeit, in der SUSS eine Rechnung ab dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist begleicht, lag im Berichtsjahr bei 26,5 Tagen.

(ESRS G1-6 33 b) Die Standardzahlungsbedingungen für Produkte liegen bei 60 Tagen netto oder 14 Tagen mit 3 Prozent Skonto. Die Standardzahlungsbedingungen wurden bei 16 Prozent aller Zahlungen angewendet. Im Geschäftsjahr 2024 wurde in Bezug zu Standardzahlungsbedingungen nicht in verschiedene Lieferantenkategorien unterschieden. Standardzahlungsbedingungen wurden in Übereinstimmung mit der branchenüblichen Praxis festgelegt und sind in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen detailliert beschrieben. Die sonstigen Zahlungsbedingungen sind individuell mit Lieferanten vereinbart.

(ESRS G1-6 33 c) Zum Stichtag 31. Dezember 2024 sind keine Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs anhängig.

(ESRS G1-6 33 d) Für die Berechnung der unter Punkt a) geforderten Informationen haben wir den Durchschnitt der benötigten Zeit (in Tagen) der Rechnungen verwendet, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 ausgestellt wurden. Es wurde keine repräsentative Stichprobe herangezogen, sondern der gesamte Datenbestand dieses Zeitraums berücksichtigt, um eine präzise Angabe der Zahlungsfristen zu gewährleisten.

Kundenzufriedenheit und Produktqualität

Über die in den generischen ESRS Standards definierten Themen und Angabepflichten hinaus, haben wir bei SUSS Kundenzufriedenheit und Produktqualität als wesentliches Thema im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert. Die folgenden Angaben orientieren sich an den Berichtsanforderungen des ESRS 2.

Governance

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Als produzierendes Unternehmen spielt die Qualität der Produkte und Kundenbeziehungen eine herausragende Rolle für den Geschäftserfolg von SUSS. Im Vorstand ist die Produktentwicklung, die Produktion und das Qualitätsmanagement im Verantwortungsbereich des Chief Operating Officers (COO). Der Fokus liegt dabei auf den Aufgaben, die zur Herstellung und Sicherung der Produktqualität erfolgen und damit wesentlich auch der Kundenzufriedenheit beitragen.

Innerhalb der Auftragsabwicklung werden Quality Gates zur Überwachung der Prozesse im Einsatz, um sicherzustellen, dass die Produktqualität unverändert hoch bleibt und die Anlagen entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungsparameter eingesetzt werden können.

Der Vertrieb trägt ganzheitlich die Verantwortung für die Kundenzufriedenheit. Im Account-Management, das die Kunden betreut, steuern die verantwortlichen Account Manager die Betreuung des Kunden und nehmen Anregungen und Feedback auf.

Nach der Auslieferung ist der Customer Service für die Umsetzung der vereinbarten Leistungsparameter beim Kunden vor Ort zuständig und trägt damit zur Kundenzufriedenheit bei. Der Vertrieb sowie der Customer Service sind für das Customer-Relationship-Management zuständig, um langfristige Kundenbeziehungen zu stärken, eine nachhaltige Kundenzufriedenheit zu gewährleisten und Rückmeldungen zur Produktqualität gezielt in die Unternehmensprozesse einzubinden.

Strategie

Angabe im Zusammenhang mit ESRS2 SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

SUSS hat Kundenbeziehungen, die oftmals schon über mehrere Jahrzehnte bestehen. Sie verbinden SUSS unmittelbar mit den Produktionsprozessen der führenden Chip-Hersteller der Halbleiterindustrie und platzieren die Anlagen in der internationalen Spitzenforschung im Bereich der Halbleiterentwicklung. In diesem Umfeld ist herausragende Produktqualität nicht nur ein Differenzierungsmerkmal, sondern auch ein Garant der langfristigen Kundenzufriedenheit.

Daher stehen für SUSS die Themen Kundenzufriedenheit und Produktqualität in direktem Zusammenhang und bilden strategische Bausteine für den Erfolg. Aus diesem Grund werden die Themen im folgendem gemeinsam betrachtet.

Durch den Fokus auf innovative Lösungen und den hohen Qualitätsstandard stärkt SUSS das Vertrauen der Kunden in die Zuverlässigkeit und Innovationskraft des Unternehmens. Dies spiegelt sich direkt in einer stabilen Kundenbindung und einem positiven Einfluss auf das gesamte Geschäftsmodell wider.

Die Kundenstruktur von SUSS wurde bereits im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" vorgestellt. Die Anlagen von SUSS adressieren unterschiedliche Teilmärkte, in denen auch die Marktposition von SUSS sehr unterschiedlich sein kann. Im Bereich der Photomasken-Reinigung ist SUSS unangefochtener Technologieführer. In anderen Märkten liegt SUSS mit Konkurrenten gleich auf oder ist ein Herausforderer. In allen diesen Szenarien ist eine gute Kundenbeziehung für den Erfolg des Unternehmens relevant. Entsprechend sind die Kunden die wichtigsten Geschäftspartner.

SUSS baut auf nachhaltiges Kundenvertrauen durch Integrität, offene Kommunikation und Zuverlässigkeit, um langfristige Kundenbindungen und nachhaltigen Erfolg zu sichern. Langfristige, kooperative Partnerschaften mit Lieferanten wurden etabliert, um sicherzustellen, dass alle Produkte termingerecht und in höchster Qualität geliefert werden. Die Produktion folgt speziellen und dennoch standardisierten Abläufen, dafür legt SUSS Qualitätsmerkmale wie Performancekriterien und Sicherheitsfunktionen fest und prüft die Einhaltung. Motivierte und gut ausgebildete Mitarbeitende sind ein zentraler Bestandteil der Qualitätsstrategie und tragen maßgeblich zur Sicherung der Produktqualität bei. Der Anspruch von SUSS ist es erstklassige Produkt- und Servicequalität durch den Einsatz modernster Technologien, strenge Qualitätskontrollen und optimierte Produktionsprozesse zu gewährleisten. Kontinuierliche Verbesserungsprogramme und internationale Zertifizierungen, wie ISO 9001 und ISO 14001, bestätigen das Engagement für höchste Standards und stärken das Vertrauen der Kunden sowie die Reputation. Als Teil der ständigen Verbesserungen werden interne Audits durchgeführt. Hierbei wird die Umsetzung der einzelnen Prozesse anhand der Prozessleistungen erfragt.

Kundenzufriedenheit und Produktqualität beeinflussen die gesamte Wertschöpfungskette von SUSS und spielen insbesondere in der nachgelagerten Wertschöpfungskette im Rahmen der Produktnutzung eine wesentliche Rolle. Hierzu zählt auch der Vertriebsansatz, in dem Service- und Wartungskomponenten zunehmend den Verkauf der Anlagen ergänzen.

Die in ESRS 2 geforderten Angaben, insbesondere zur Beschreibung der wichtigsten Produkt- und Dienstleistungsgruppen, der Märkte und Kundengruppen, der Mitarbeitendenzahlen sowie zu rechtlichen Rahmenbedingungen (ESRS 2 SBM-1 40 a i-iv), wurden bereits in ESRS 2 ausführlich beschrieben.

Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Die Standpunkte der Interessenträger, insbesondere die der Kunden, sind für die strategische Ausrichtung und das Geschäftsmodell von SUSS von zentraler Bedeutung. Im Rahmen des Integrierten Managementsystems sowie gezielter Stakeholderbefragungen wurden die Erwartungen, Interessen und Sichtweisen relevanter Stakeholder identifiziert und bewertet. Diese Befragungen dienen als Proxy für die Analyse der nachgelagerten Wertschöpfungskette und bieten wertvolle Einblicke in die wesentlichen Anliegen unserer Interessengruppen. Ein kontinuierlicher Dialog mit den Kunden spielt dabei eine entscheidende Rolle, um die Kundenzufriedenheit nachhaltig zu steigern und das Produktangebot gezielt weiterzuentwickeln.

Die wichtigste Interessensträgergruppe im Zusammenhang mit Produktqualität und Kundenzufriedenheit sind die Kunden, die insbesondere aus Unternehmen der Halbleiterindustrie und Forschungseinrichtungen bestehen. Diese Kunden sind maßgeblich für die Marktstellung und Innovationsentwicklung des Unternehmens. Ihre Anforderungen und Rückmeldungen fließen kontinuierlich in die strategische Planung und Prozessoptimierung mit ein.

Die Einbeziehung der Kunden erfolgt aktiv und kontinuierlich, da sie als eine der zentralen Interessensträgergruppen gelten. Hierbei handelt es sich sowohl um internationale Unternehmen der Halbleiterbranche als auch um Forschungseinrichtungen, die die Produkte und Dienstleistungen von SUSS in ihren Prozessen einsetzen. Die Einbindung der Kunden wird zusätzlich durch verschiedene Maßnahmen strukturiert und organisiert und über lokale Vertriebs- und Serviceniederlassungen abgebildet. Zu den wichtigsten Instrumenten zählen Kundenumfragen wie der European Customer Service Satisfaction Survey 2024, persönliche Meetings auf verschiedenen Ebenen und Workshops. Der Zweck der Kundenintegration besteht darin, spezifische Anforderungen und Erwartungen frühzeitig zu erkennen und gezielt darauf einzugehen. Dies umfasst insbesondere die Verbesserung der Produktqualität, die Steigerung der Kundenzufriedenheit und die Weiterentwicklung der Produkte. Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Stärkung der Kundenbindung und der Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von SUSS. Die Ergebnisse der Einbindung werden systematisch ausgewertet und bei Bedarf werden Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse haben wir die folgenden Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert.

Beschreibung IRO Region
Eine unzureichende Qualität / Zuverlässigkeit / Performance unserer Anlagen (speziell im Hinblick auf die versprochene Qualität) sorgt für eine Unzufriedenheit bei unseren Kunden. Negative Beim Kunden
Auswirkungen
Nicht wettbewerbsfähige Lieferzeiten bzw. die Nichteinhaltung von zugesagten Lieferterminen führen zu Unzufriedenheit Negative Beim Kunden
Auswirkungen
Die Erfüllung der Kundenerwartungen im Hinblick auf Qualität/Zuverlässigkeit / Performance einer Anlage sorgt für eine hohe Kundenzufriedenheit und -loyalität. Negative Beim Kunden
Auswirkungen

Die positiven und negativen Auswirkungen wurden durch Stakeholderbefragungen im Vertrieb und Produktmanagement ermittelt, die als Proxy für die nachgelagerten Wertschöpfungsketten dienen.

Im Rahmen des Integrierten Managementsystems werden die potenziellen Auswirkungen, Risiken sowie Chancen auf die Kundenzufriedenheit und Produktqualität kontinuierlich überwacht und bewertet.

Die Kundenzufriedenheit und die Qualität unserer Produkte sind wesentliche Aspekte für das langfristige Wachstum und den Erfolg von SUSS. Da diese beiden Themen untrennbar miteinander verbunden sind, betrachten wir sie stets in ihrem Zusammenspiel. Zufriedene Kunden tragen signifikant zu der Geschäftsentwicklung bei und hohe Produktqualität ist entscheidend für die Differenzierung von Wettbewerbern. Daher betrachten wir dieses Thema als wesentlich.

Richtlinien im Zusammenhang mit Kundenzufriedenheit und Produktqualität

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 MDR-P Vorhandene Richtlinien im Zusammenhang mit Kundenzufriedenheit und Produktqualität

(ESRS 2 MDR-P 65 a-c; f) SUSS nutzt ein Handbuch zum integrierten Managementsystem (IMS), welches Prozesse in den Bereichen Qualität, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit vereint.

Strategien Policy / Beschreibung
1. Policy Handbuch zum integrierten Managementsystem (IMS)
2. Zielsetzung und Inhalt Das Handbuch dient als zentrale Referenz für alle Mitarbeitende und trägt dazu bei, dass gesetzliche Vorgaben, regulatorische Anforderungen sowie Kundenanforderungen systematisch erfüllt werden. Es unterstützt zudem kontinuierliche Verbesserungen in allen Unternehmensbereichen und fördert eine nachhaltige und effiziente Arbeitsweise. Es unterstützt zudem kontinuierliche Verbesserungen in allen Unternehmensbereichen und fördert eine nachhaltige und effiziente Arbeitsweise.
Zielsetzung:
Das Ziel ist es, eine einheitliche Struktur für das integrierte Managementsystem bereitzustellen, die sowohl Qualitäts- als auch Umweltanforderungen nach den Normen ISO 9001 und
ISO 14001 abdeckt. Das Dokument dient als Regel- und Nachschlagewerk für alle Mitarbeitende, unterstützt die Durchführung interner und externer Audits und stellt sicher, dass die relevanten Prozesse, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung klar definiert und nachvollziehbar sind.
3. Bezüge zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen Durch die Umsetzung dieses Handbuchs mitigiert SUSS folgende wesentliche Auswirkungen:
- Negative Auswirkung: Eine unzureichende Qualität / Zuverlässigkeit / Performance unserer Anlagen (speziell im Hinblick auf die versprochene Qualität) sorgt für eine Unzufriedenheit bei unseren Kunden.
- Negative Auswirkung: Nicht wettbewerbsfähige Lieferzeiten bzw. die Nichteinhaltung von zugesagten Lieferterminen führen zu Unzufriedenheit.
Durch die Umsetzung dieses Handbuchs verstärkt SUSS folgende wesentliche Auswirkungen:
- Positive Auswirkung: Die Erfüllung der Kundenerwartungen im Hinblick auf Qualität / Zuverlässigkeit / Performance einer Anlage sorgt für eine hohe Kundenzufriedenheit und -loyalität.
4. Überwachungsprozess Die Überwachung des IMS wird durch jährliche externe TÜV-Audits im Rahmen der ISO-Zertifizierungen 9001 und 14001 sowie fortlaufend durch interne Audits des Qualitätsmanagements sichergestellt. Im Fokus stehen dabei zentrale Geschäftsprozesse wie Einkauf, Facility Management, Produktion und Logistik, die auf die Einhaltung der Qualitätsanforderungen von SUSS geprüft und auf Optimierungspotenziale hin analysiert werden.
5. Anwendungsbereich der Richtlinie Diese Richtlinie gilt für alle Standorte, Geschäftsbereiche und Prozesse der SUSS weltweit. Sie verbinden Prozesse, welche für das Unternehmen wesentlich sind.
Die einheitliche Struktur vereint Qualitätsanforderungen (Schwerpunkt: ISO 9001) und Umweltanforderungen (Schwerpunkt ISO 14001) in einem zentralen übergreifenden System.
Ausgeschlossen sind externe Partner und Lieferanten, die jedoch im Rahmen unseres Lieferantenmanagements zur Einhaltung vergleichbarer Standards verpflichtet werden sollen
6. Verantwortliche Ebene der Policy Die Verantwortungen im integrierten Management, die Bestimmung des Umfelds unserer Tätigkeiten, übergreifende Zielsetzungen und die Kontrolle des Managementsystems sind Aufgaben des Top Managements der SUSS. Es kann durch andere Managementebenen erweitert werden und stellt sicher, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen innerhalb der SUSS-Gruppe zugewiesen, bekannt gemacht und verstanden werden.
7. Verweis auf Standards - ISO 9001-Zertifizierung
- ISO 14001-Zertifizierung
8. Einbindung der Interessensträger Die Perspektiven der wichtigsten Interessensträger werden durch direkte Einbindung in die Entwicklung des Handbuchs berücksichtigt. Mitarbeitende erhalten regelmäßige Schulungen, Kunden werden durch enge Zusammenarbeit und kontinuierlichen Austausch zur Produktqualität eingebunden, einschließlich ihrer Einbeziehung über Agenteninterviews mit Senior Vice President Global Sales und Senior Vice President Business Unit ABS. Lieferanten müssen nachhaltige sowie ethische Standards erfüllen.
9. Verfügbarkeit der Richtlinie für Interessenträger Das Handbuch wird allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung gestellt, um sicherzustellen, dass die Vorgaben und Ziele in allen Bereichen der SUSS umgesetzt werden.

Maßnahmen

Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 MDR-A Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Kundenzufriedenheit und Produktqualität

(ESRS 1 AR2 b i.V.m. ESRS 2 MDR-A 68 a; c; d) Um eine hohe Kundenzufriedenheit und Produktqualität sicherzustellen, hat SUSS eine Vielzahl von Maßnahmen implementiert.

Operative Ziele Maßnahmen 2024 Status Erwartete Ergebnisse
Vermeidung von Beschwerden Durchführung von proaktiven Qualitätskontrollen und gezielter Kundenkommunikation. Laufend Kundenbefragungen und Beschwerdekanäle ermöglichen es uns, regelmäßig Feedback einzuholen und frühzeitig auf potenzielle Probleme zu reagieren.
Steigerung Kundenzufriedenheit und Verbesserung des Serviceangebots (angepasst an Kundenbedürfnisse) Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen auf Grundlage der Ergebnisse von Kundenumfragen (bspw. European Customer Service Satisfaction Survey 2024), Laufend Lösen von Kommunikationsproblemen und bessere Synchronisierung mit den lokalen Vertriebsmitarbeitenden
Verlängerung der Lebensdauer der Produkte Verwendung von hochwertigen Materialien. Kontinuierliche Optimierung der Produktionsprozesse. Laufend Produkte weisen höhere Robustheit auf, was zu geringeren Reklamationen führt.
Sicherstellung der Qualitätsstandards bei Lieferanten Sicherstellung, dass Lieferanten die festgelegten Qualitätsstandards gem. dem Rahmenvertrag einhalten. Der Rahmenvertrag regelt, dass die Lieferanten ein Qualitätsmanagementsystem implementieren müssen (idealerweise ISO 9001-Zertifizierung) oder zumindest den Vorgaben der ISO 9001 entspricht. Falls kein solches System existiert, muss der Lieferant einen Plan vorlegen, um diese Zertifizierung kurzfristig bis mittelfristig zu erreichen. Zusätzlich ist der Nachweis einer ISO 14001-Zertifizierung (Umweltmanagementsystem) erforderlich, oder der Lieferant muss einen ESH-Fragebogen (Environment, Safety, Health) ausfüllen. Laufend Erhöhung der Lieferantenqualität durch regelmäßige Kontrollen und Evaluierungen.
Verbesserung der Produkt- und Dienstleistungsinformationen Kontinuierliche Überprüfung der Produkt- und Dienstleistungsinformationen, um sicherzustellen, dass diese den Kundenbedürfnissen entsprechen und präzise formuliert sind. Laufend Prävention von Konstruktionsfehlern, indem potenzielle Schwachstellen bereits in der Entwicklungsphase identifiziert und behoben werden.
Optimierung der Lieferkette durch Lieferantenbewertungen Jährliche Bewertung der Lieferanten im Rahmen des Supplier Evaluation Systems anhand von fünf zentralen Kriterien (Technologie, Lieferzeit, Kosten, Qualität, Strategische Leistung). Laufend Verbesserung der Lieferantenleistung

(ESRS 1 AR2 b i.V.m. (ESRS 2 MDR-A 68 b) Die genannten Ziele in (ESRS 1 AR2 b i.V.m. ESRS 2 MDR-A 68 a) betreffen, bis auf das Ziel "Optimierung der Lieferkette durch Lieferantenbewerungen" alle die nachgelagerte Wertschöpfungskette und die Interessengruppe Kunden. Das Ziel "Optimierung der Lieferkette durch Lieferantenbewerungen" betrifft zusätzlich zu den Kunden auch die Interessengruppe Lieferanten und die vorgelagerte Wertschöpfungskette.

(ESRS 1 AR2 b i.V.m. ESRS 2 MDR-A 69) Es entstanden in der Berichtsperiode keine erheblichen operativen Ausgaben (OpEx) oder Investitionsausgaben (CapEx) Zusammenhang mit der Umsetzung der in Angabe ESRS 1 AR2 b i.V.m. ESRS 2 MDR-A 68 a; c erläuterten Maßnahmen.

Angabe im Zusammenhang mit ESRS2 MDR-T

Ziele im Zusammenhang mit Kundenzufriedenheit und Produktqualität

(ESRS 1 AR2 b i.V.m. ESRS 2 MDR-T 80 a-f; j)

Folgende Zielvorgaben wurden zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit und Produktqualität definiert.

Wesentliches Thema Operatives Ziel Bezugswert (2024) Zielwert (Zieljahr) Etappenziel (2024) Methode & Annahme zur Festlegung des Ziels Erzielte Leistung in den vorangegangenen Zeiträumen
Produktqualität und Kundenzufriedenheit Ziel 1: Steigerung der Kunden zufriedenheit bei Service Einsätzen Kein Bezugswert da jährliches Ziel 80,0 % (2024) 84,8 % (2024) Benchmarkanalyse Zielwert wurde um 4,8 Prozentpunkte übertroffen

Für die Festlegung des Ziels und die Berechnung der Kundenzufriedenheit bei Service Einsätzen gibt es keine Annahmen. Das Ziel ist als relatives Ziel formuliert, das sich auf die gesamte Anzahl der befragten Kunden im Rahmen von Service Einsätzen bezieht.

(ESRS 2 MDR-T 80 h) Für die Festlegung des Ziels wurden die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Die Wesentlichkeitsanalyse erfolgte auf der Grundlage des Dialogs mit Interessenträgern (siehe Abschnitt ESRS 2 SBM-2).

Anhang

Anhang I: Datenpunkte, die im Berichtsjahr nicht erhoben werden konnten

Die folgende Tabelle gibt an, welche Datenpunkte im Berichtsjahr 2024 noch nicht erhoben werden konnten oder auf SUSS nicht anzuwenden waren.

Kapitel Angabepflicht Begründung
ESRS 2 BP-2 17 Anwendungen der Bestimmungen für stufenweise Angabepflichten gemäß ESRS 1 Anlage C SUSS greift aufgrund seiner Mitarbeitendenzahl nicht auf stufenweise Erleichterungen zurück und braucht daher keine weiteren Angaben hierfür zu machen.
ESRS E1-1 16f Angaben signifikanter CapEx-Beträge, die im Berichtsjahr im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas investiert wurden; Es gibt keine kohlebezogene; ölbezogene oder gasbezogene wirtschaftliche Tätigkeiten bei SUSS
16 g Angaben darüber, ob das Unternehmen von den Paris- abgestimmten EU- Referenzwerten ausgenommen ist oder nicht
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Gutschriften Die Angabepflichten zu E1-7 sind im Geschäftsjahr 2024 für SUSS nicht relevant, da SUSS keine CO 2 -Gutschriften finanziert
ESRS E1-8 Interne CO 2 -Bepreisung Die Angabepflichten zu E1-8 sind im Geschäftsjahr 2024 für SUSS nicht relevant, da SUSS keine internen CO 2 -Bepreisungssysteme implementiert hat
ESRS E1-9 Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen SUSS macht von den Übergangsfristen Gebrauch wonach auf diese Angabepflichten im ersten Berichtsjahr verzichtet werden kann.
ESRS E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft SUSS hat für das Jahr 2024 keine Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung definiert.
ESRS E5-5 36a Offenlegung der erwarteten Lebensdauer der auf den Markt gebrachten Produkte im Vergleich zum Branchendurchschnitt für jede Produktgruppe Die branchendurchschnittliche Haltbarkeit der von SUSS vertriebenen Produkte ist SUSS nicht bekannt.
ESRS S1-7 Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens SUSS hat eine sehr geringe Anzahl an nicht angestellten Beschäftigten, gemessen an der Gesamtbelegschaft des Konzerns. Details hierzu sowie die genauen Zahlen befinden sich im Abschnitt "Arbeitgeberattraktivität". Die Quote der nichtangestellten Beschäftigten über alle Gesellschaften weltweit hinweg betrug im Jahr 2024 6,1 %. Angesichts dieser geringen Zahl und damit auch der geringen Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens verzichtet SUSS auf eine detailliertere Beschreibung der Merkmale.
ESRS S2-2 22e gegebenenfalls die Art und Weise, wie das Unternehmen die Wirksamkeit seiner Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette bewertet, gegebenenfalls einschließlich etwaiger Vereinbarungen oder Ergebnisse, die sich daraus ergeben. Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette wird aktuell nicht überprüft.
ESRS S2-2 23; 24 Offenlegung der Schritte, die das Unternehmen unternimmt, um Einblicke in die Sichtweisen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu gewinnen, die besonders anfällig für Auswirkungen und / oder marginalisiert sein könnten (z. B. weibliche Arbeitskräfte, Wanderarbeitnehmende, Arbeitskräfte mit Behinderungen). SUSS verfügt derzeit nicht über einen Prozess zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette über die (potenziellen) positiven und negativen Auswirkungen. SUSS wird im Geschäftsjahr 2025 evaluieren, in welchem Rahmen Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette etabliert werden könnten.

Anhang II: Datenpunkte, die im Berichtsjahr nicht relevant waren

Die folgende Tabelle gibt an, welche Datenpunkte im Berichtsjahr 2024 nicht relevant waren.

Kapitel Angabepflicht Begründung
ESRS 2 SBM-1 40b Aufschlüsselung der Gesamtumsatzerlöse nach den maßgeblichen ESRS-Sektoren Für den ESRS 2 SBM-1 gilt die Phasen-Regelung bis zum Zeitpunkt der Erstanwendung. Die delegierte Rechtsakte wurde auf das Jahr 2026 verschoben.
ESRS E1-5 38 Unternehmen, die in klimaintensiven Sektoren tätig sind, müssen ihren Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen weiter nach Folgendem aufschlüsseln: Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen, Rohöl und Erdölerzeugnissen, Erdgas, anderen fossilen Quellen, Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf oder Kühlung aus erneuerbaren Quellen. SUSS ist nicht in klimaintensiven Sektoren tätig und macht daher keine Angaben zu
Paragraf ESRS E1-5 38
ESRS E1-5 39 Erzeugung nicht erneuerbarer Energie und Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen SUSS hat im Jahr 2024 keine Energie erzeugt
ESRS E1-5 40 Energieintensität von Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimawirkung (Gesamt-Energieverbrauch pro Nettoumsatz) SUSS ist nicht in Sektoren mit hoher Klimawirkung tätig
ESRS E1-5 41 Gesamtenergieverbrauch aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimawirkung SUSS ist nicht in Sektoren mit hoher Klimawirkung tätig
ESRS E1-5 42 Sektoren mit hoher Klimawirkung, die zur Bestimmung der Energieintensität herangezogen werden SUSS ist nicht in Sektoren mit hoher Klimawirkung tätig
ESRS E1-5 43 Offenlegung der Abstimmung mit den relevanten Posten oder Anmerkungen in den Finanzberichten der Nettoerträge aus Aktivitäten in Sektoren mit hoher Klimawirkung SUSS ist nicht in Sektoren mit hoher Klimawirkung tätig
ESRS E1-6 44 AR 42c Berichtszeitraum von SUSS im Vergleich zu den Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette Für SUSS liegen keine anderen Zeiträume zwischen den Berichtsterminen der Unternehmen in der Wertschöpfungskette von SUSS und dem Datum des Abschlusses von SUSS vor
ESRS E1-6 48 AR 43c Biogene CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die nicht in den Scope 1-THG-Emissionen enthalten sind Es gibt bei SUSS keine biogenen CO 2 - Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse
ESRS E1-6 49 AR 45e Biogene CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die nicht in den Scope 2-THG-Emissionen enthalten sind Es gibt bei SUSS keine biogenen CO 2 - Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse
ESRS E1-6 51 AR 46j Biogene CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse, die in der Wertschöpfungskette entstehen und nicht in den Scope 3-THG-Emissionen enthalten sind Es gibt bei SUSS keine biogenen CO 2 - Emissionen aus der Verbrennung oder dem biologischen Abbau von Biomasse
ESRS E1-7 56 Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Gutschriften Die Angabepflichten zu E1-7 Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Gutschriften sind im Geschäftsjahr 2024 für SUSS nicht relevant, da SUSS keine CO 2 -Gutschriften finanziert. Dementsprechend wird auf weitere Erläuterungen an dieser Stelle verzichtet.
ESRS E1-8 62 Interne CO 2 -Bepreisung Die Angabepflichten zu E1-8 Interne CO 2 -Bepreisung sind im Geschäftsjahr 2024 für SUSS nicht relevant, da SUSS keine internen CO 2 -Bepreisungssysteme implementiert hat. Dementsprechend wird auf weitere Erläuterungen an dieser Stelle verzichtet.
ESRS E1-9 64 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen SUSS macht mit Verweis auf Anlage C des ESRS 1 von den Übergangsregeln Gebrauch und berichtet im ersten Berichtsjahr 2024 noch nicht zu den Angabepflichten nach E1-9.
ESRS S1 SBM-3 14 f Informationen über die Art der Geschäftstätigkeit, bei der ein erhebliches Risiko von Zwangs- oder Pflichtarbeit besteht; Informationen über Länder oder geografische Gebiete, in denen die Gefahr von Zwangs- oder Pflichtarbeit besteht An den Standorten von SUSS besteht kein erhebliches Risiko von Zwangs- oder Pflichtarbeit
ESRS S1 SBM-3 14 g Informationen über die Art der Geschäftstätigkeit, bei der ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit besteht; Informationen über Länder oder geografische Gebiete, in denen die Wahrscheinlichkeit von Kinderarbeit als hoch eingestuft wird An den Standorten von SUSS besteht kein erhebliches Risiko von Kinderarbeit
ESRS S1 SBM-3 15 Offenlegung, ob und wie das Verständnis für Menschen in der eigenen Belegschaft mit besonderen Merkmalen, die in bestimmten Kontexten arbeiten oder bestimmte Tätigkeiten ausüben, möglicherweise einem höheren Risiko ausgesetzt ist; Die potenziellen negativen Auswirkungen beziehen sich nicht auf bestimmte Personengruppen (siehe Wesentlichkeitsanalyse)
ESRS S1 SBM-3 16 Offenlegung, welche wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten von Mitarbeitern ergeben, sich auf bestimmte Personengruppen beziehen Die Risiken und Chancen beziehen sich nicht auf bestimmte Personengruppen (siehe Wesentlichkeitsanalyse)
ESRS S1-7 55 Das Unternehmen hat die wesentlichen Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten innerhalb seiner eigenen Belegschaft zu beschreiben. Wir haben eine sehr geringe Anzahl an nicht angestellten Beschäftigten, gemessen an der Gesamtbelegschaft des Konzerns. Details hierzu sowie die genauen Zahlen befinden sich im Abschnitt "Arbeitgeberattraktivität". Die Quote der nichtangestellten Beschäftigten über alle Gesellschaften weltweit hinweg betrug im Jahr 2024 6,1 %. Angesichts dieser geringen Zahl und damit auch der geringen Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens verzichten wir auf eine detailliertere Beschreibung der Merkmale.
57 Beschreibung der Grundlage für die Schätzung der Anzahl der Nicht-Mitarbeiter
ESRS S1-8 63b Offenlegung von Vereinbarungen mit Mitarbeitern über die Vertretung durch einen Europäischen Betriebsrat (EBR), einen SE-Betriebsrat oder einen SCE-Betriebsrat Es gibt keine derartige Vereinbarung.
ESRS S1-10 70 Länder und Prozentsatz der Mitarbeiter, die weniger als den geltenden angemessenen Lohn erhalten In allen Ländern erhalten die Mitarbeiter von SUSS den angemessenen Lohn
ESRS S1-11 75 Offenlegung der Arten von Mitarbeitern, die nicht durch Sozialschutz, durch öffentliche Programme oder durch angebotene Leistungen gegen Einkommensverlust aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfällen und erworbener Behinderung, Ruhestand abgedeckt sind Alle Arbeitnehmer von SUSS haben eine soziale Absicherung
ESRS S2-3 29 Kann das Unternehmen die Verfahren, die es zur Beseitigung negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette eingerichtet hat nicht vorlegen, weil es keinen Kanal für die Mitteilung von Anliegen eingerichtet hat und / oder die Verfügbarkeit eines solchen Kanals am Arbeitsplatz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette nicht unterstützt, so gibt es dies an Nicht relevant, weil SUSS diese Informationen angibt
ESRS S2-4 36 Offenlegung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle im Zusammenhang mit der vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungskette Es liegen keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle im Zusammenhang mit der vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungskette vor
ESRS G1-1 10b verfügt das Unternehmen über keine mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption im Einklang stehenden Konzepten zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung, so gibt es dies an und erklärt, ob es plant, solche Konzepte einzuführen, und nennt gegebenenfalls den entsprechenden Zeitplan, Es gibt Richtlinien zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, die mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption übereinstimmen
ESRS G1-1 10d Es gibt keine Richtlinien zum Schutz von Hinweisgebern; Zeitplan für die Umsetzung von Richtlinien zum Schutz von Hinweisgebern Es gibt Richtlinien zum Schutz von Hinweisgebern
ESRS G1-1 10f Es gibt Richtlinien zum Tierschutz Im operativen Geschäft gibt es keine Berührungspunkte mit Tierschutz
ESRS G1-5 29b Finanzielle politische Beiträge; SUSS leistet keine politischen Zuwendungen in Form von bspw. Spendenzahlungen an politische Parteien oder Interessenverbände
29c Offenlegung der wichtigsten Themen, die von den Lobbying-Aktivitäten abgedeckt werden, und der wichtigsten Positionen des Unternehmens zu diesen Themen

Anhang III: Angabe ESRS 2 IRO-2.56

In der folgenden Tabelle werden die Angaben gemäß ESRS 2 IRO-2.56 gemacht.

Datenpunkt, der sich aus EU Rechtsvorschriften ergibt Angabe Seite
ESRS 2 BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen 53
ESRS 2 BP-2 Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen 56
ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 60
ESRS 2 GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen 63
ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 65
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht 69
ESRS 2 GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung 69
ESRS 2 SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 71
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenvertreter 74
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 75
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 79
ESRS 2 IRO-2 In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten 82
ESRS 2 MDR-P Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten 82
ESRS 2 MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte 83
ESRS 2 MDR-M Parameter in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte 87
ESRS 2 MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben 90
Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme 92
ESRS E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz 93
Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 95
Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen 98
ESRS E1-2 Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 99
ESRS E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Klimastrategien 101
ESRS E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel 103
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix 105
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorie Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen 106
Angabe im Zusammenhang mit dem ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 110
ESRS E5-1 Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 111
ESRS E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 112
ESRS E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 113
ESRS E5-4 Ressourcenzuflüsse 113
ESRS E5-5 Ressourcenabflüsse 113
ESRS E5-6 Erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft 114
Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 127
Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 128
ESRS S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft 131
ESRS S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen 134
ESRS S1-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann 136
ESRS S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 137
ESRS S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 139
ESRS S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens 147
ESRS S1-7 Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens 149
ESRS S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog 150
ESRS S1-9 Diversitätsparameter 151,163
ESRS S1-10 Angemessene Entlohnung 151
ESRS S1-11 Sozialschutz 151
ESRS S1-12 Menschen mit Behinderungen 163
ESRS S1-13 Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung 159
ESRS S1-14 Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit 155
ESRS S1-15 Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben 152
ESRS S1-16 Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) 152
ESRS S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten 152
Angabe in Bezug auf ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 164
Angabe in Bezug auf ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 164
ESRS S2-1 Strategien in Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette gemäß ESRS 2-MDR-P 166
ESRS S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen 168
ESRS S2-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können 168
ESRS S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen 169
ESRS S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen 171
Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 172
Angabe im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen 173
ESRS G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur gemäß ESRS 2 MDR-P 175
ESRS G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten 178
ESRS G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung 178
ESRS G1-4 Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung 180
ESRS G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten 181
ESRS G1-6 Zahlungspraktiken 181
Unternehmensspezifischer Standard ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane 182
Unternehmensspezifischer Standard ESRS2 SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette 182
Unternehmensspezifischer Standard ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger 183
Unternehmensspezifischer Standard ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell 184
Unternehmensspezifischer Standard ESRS 2 MDR-P Vorhandene Richtlinien im Zusammenhang mit Kundenzufriedenheit und Produktqualität 184
Unternehmensspezifischer Standard ESRS 2 MDR-A Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Kundenzufriedenheit und Produktqualität 186
Unternehmensspezifischer Standard ESRS 2 MDR-T Ziele im Zusammenhang mit Kundenzufriedenheit und Produktqualität 187

Anhang IV: Angabe ESRS 2.56 EU Datapoint Index

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben

Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt SFDR-Referenz (1) Säule-3-Referenz (2) Benchmark-Verordnungs Referenz (3) EU-Klimagesetzreferenz (4)
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission (5), Anhang II
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission (6), Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 (7), Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften Absatz 56 Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c. Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch - Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko.
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen - Energieeffizienz der Sicherheiten
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Spezielle Strategie Absatz 13 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 - SBM-3 - E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS 2 - SBM-3 - E4 Absatz 16 Buchstabe b Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 - SBM-3 - E4 Absatz 16 Buchstabe c. Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane / Meere Absatz 24 Buchstabe c. Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS 2 SBM3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Wesentlichkeit Seite
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d Ja 61
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e Ja 61
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Ja 69
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Nicht wesentlich
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 Ja 93
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 Buchstabe g Nicht wesentlich
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 Ja 103
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Ja 105
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 Nicht wesentlich
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 Ja 106
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Ja 106
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften Absatz 56 Nicht wesentlich
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 Nicht wesentlich
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden Absatz 66 Buchstabe c. Nicht wesentlich
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 Buchstabe Nicht wesentlich
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 Nicht wesentlich
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Spezielle Strategie Absatz 13 Nicht wesentlich
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 Nicht wesentlich
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c Nicht wesentlich
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 Nicht wesentlich
ESRS 2 - SBM-3 - E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Nicht wesentlich
ESRS 2 - SBM-3 - E4 Absatz 16 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS 2 - SBM-3 - E4 Absatz 16 Buchstabe c. Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane / Meere Absatz 24 Buchstabe c. Nicht wesentlich
ESRS E4-2 Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Nicht wesentlich
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Nicht wesentlich
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Nicht wesentlich
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 Ja 132
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 Ja 132
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 Ja 132
ESRS S1-1 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 Ja 133
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c Ja 137
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c Ja 155
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e Ja 155
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a Ja 152
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b Ja 152
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a Ja 152
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 Ja 166
ESRS S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 Ja 166
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 Nicht wesentlich
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 Ja 168
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 Nicht wesentlich
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 Nicht wesentlich
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 Nicht wesentlich
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 Nicht wesentlich
ESRS S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 Nicht wesentlich
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 Nicht wesentlich
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 Nicht wesentlich
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b Nicht wesentlich
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d Nicht wesentlich
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a Ja 180
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b Ja 181

(1) Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9. Dezember 2019, S. 1).

(2) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27. Juni 2013, S. 1).

(3) Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48 / EG und 2014/17 / EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29. Juni 2016, S. 1).

(4) Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 ("Europäisches Klimagesetz") (ABl. L 243 vom 9. Juli 2021, S. 1).

(5) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3. Dezember 2020, S. 1)

(6) Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19. Dezember 2022, S. 1).

(7) Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3. Dezember 2020, S. 17).

Chancen- und Risikobericht des SUSS-Konzerns

Unser Chancen- und Risikomanagement zielt darauf ab, den Unternehmenswert von SUSS langfristig und nachhaltig zu sichern und zu steigern. Zu unserer unternehmerischen Zielsetzung gehören das frühzeitige und erfolgreiche Erkennen von Chancen sowie die Identifikation und angemessene Bewertung von Risiken und die adäquate Reaktion darauf. Die vielfältigen Chancen für unseren Konzern resultieren aus der Technologieführerschaft in unseren Geschäftsfeldern, unserem breiten Spektrum an Produkten und Lösungen für die Halbleiter-Industrie, operativen Verbesserungen in der Produktion, den Kooperationen mit internationalen Kunden und Forschungsinstituten sowie unserer globalen Ausrichtung. Chancen und Risiken definieren wir wie folgt:

Chancen sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die kurz-, mittel- oder langfristig zu einer für den Konzern positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Risiken sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die kurz-, mittel- oder langfristig zu einer für den Konzern negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Die Analyse und Beurteilung der Chancen und Risiken des Konzerns ist Gegenstand fortlaufender Betrachtungen durch den Vorstand und das operative Management-Team. Auf der Grundlage eines chancenorientierten, gleichzeitig aber risikobewussten Managements ist es jedoch nicht unser Ziel, alle potenziellen Risiken grundsätzlich zu vermeiden. Vielmehr streben wir ein ausgewogenes Verhältnis von Risikovermeidung, -reduzierung und kontrollierter Risikoakzeptanz an. Das Bewusstsein für Risiken sollte nicht die Fähigkeit beeinträchtigen, Chancen zu erkennen und zur Wertsteigerung des Unternehmens und seiner Aktionäre zu nutzen.

Chancen des Konzerns

Die globale Geschäftstätigkeit von SUSS in einem dynamischen Marktumfeld eröffnet ständig neue Chancen, die unser angestrebtes Wachstum unterstützen und vorantreiben können. Das Erkennen und Nutzen dieser Chancen gehört daher zu den wichtigen Bestandteilen unserer Unternehmensstrategie. SUSS ist mit Produktions-, Verkaufs- und Serviceniederlassungen in allen relevanten Märkten vertreten und arbeitet darüber hinaus mit externen Handelspartnern zusammen. Durch Innovationen, wachsende Märkte, eine internationale Präsenz und eine starke Serviceorientierung bieten sich uns Chancen, weltweit neue Kunden zu gewinnen, Kooperationen einzugehen und am Wachstum der Industriemärkte in den bedeutenden und aufstrebenden Volkswirtschaften zu partizipieren.

SUSS entwickelt und fertigt Anlagen und Prozesslösungen für Mikrostrukturanwendungen für die Halbleiterindustrie - ein Bereich, in dem wir über mehr als 75 Jahre Erfahrung verfügen. Das Portfolio umfasst ein breites Spektrum an Produkten und Lösungen für die Bereiche Lithografie und Bonding im Backend der Halbleiterfertigung sowie für die Herstellung und Reinigung von Fotomasken, die Frontend-Prozesse unterstützen. Ob für die Produktion von Speicher- und KI-Chips, die Fertigung von Kameras für Mobiltelefone oder für die Herstellung von Reifendrucksensoren - die Lösungen von SUSS werden in vielfältigen Herstellungsprozessen für Alltags- oder Industrieanwendungen eingesetzt. Diese Stärken geben uns die Möglichkeit, aussichtsreiche Entwicklungsprojekte umzusetzen und erfolgversprechende Kooperationen einzugehen. Dabei verfolgen wir das Ziel, die Produktpalette stetig zu optimieren und Anwendungen sowie Technologien weiterzuentwickeln. Wir pflegen zahlreiche Entwicklungspartnerschaften mit Forschungsinstituten und Industriepartnern. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten bietet großes Potenzial für SUSS, weil diese in der Regel sehr eng mit unseren Kunden zusammenarbeiten.

Neben der Weiterentwicklung eigener Technologien sieht SUSS grundsätzlich auch die Chance, das Unternehmen durch die Akquisition neuer Geschäftsfelder und Technologien zu erweitern. Wir beobachten das Branchenumfeld laufend und sondieren Akquisitionsmöglichkeiten von Unternehmen oder Geschäftsbereichen, die zu unserem Unternehmen und unseren Produkten passen.

Markt- und unternehmensstrategische Chancen

Der rapide Ausbau der Infrastruktur für KI-Anwendungen (künstliche Intelligenz), moderne Daten-Zentren für Cloud-Dienste, autonomes Fahren, E-Mobilität und Industrie 4.0 sind ohne leistungsfähige Halbleiter nicht denkbar. Die technisch anspruchsvolle Fertigung dieser Mikrochips erfolgt in mehreren komplexen Bearbeitungsschritten, der sogenannten Mikrostrukturierung, wofür die Chiphersteller entsprechende Prozesslösungen benötigen. Wir entwickeln individuelle Prozesslösungen für unsere Kunden und bauen dafür komplexe Anlagen. Die von uns bedienten Märkte der Halbleiter-Equipment-Industrie unterliegen einem stetigen Wandel, der durch die Art der Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologie, aber auch durch die Entwicklungen im Automotive-Sektor beeinflusst wird.

Zuletzt haben wir insbesondere von Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur zur Herstellung von Mikrochips für KI-Anwendungen profitiert. Hier kommen unsere temporären Bonding-Lösungen und unser UV-Projektionsscanner bei führenden Herstellern sogenannter High-Bandwidth-Memory-Chips (HBM) und im führenden Packaging-Prozess von KI-Chipmodulen zum Einsatz. Nach der ersten, initialen Auftragswelle in den Jahren 2023 und 2024 erwarten wir weitere Investitionen unserer Kunden in der Zukunft, die voraussichtlich in Schüben ablaufen werden. Das Marktpotenzial für die kommenden Jahre ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen und hängt im Wesentlichen von der weiteren Adaption von KI-Anwendungen im Alltag und im beruflichen Umfeld ab.

Eine weitere Chance liegt im Bereich der sogenannten Verbindungshalbleiter aus Siliziumcarbid (SiC), die beispielsweise in der Leistungselektronik für Anwendungen in Elektroautos oder Wechselrichtern von Windkrafträdern und Solaranlagen zum Einsatz kommen. Unsere temporären Bonding-Lösungen werden in der Herstellung von SiC-Wafern mit einem Durchmesser von 200 Millimetern eingesetzt und können auch zukünftig profitieren, wenn unser Kunde die Produktionskapazität für diesen Prozess erhöht oder andere SiC-Hersteller ihren Herstellungsprozess ebenfalls auf 200 mm-Wafer umstellen.

Neben diesen beiden anwendungsspezifischen Chancen rechnen wir fest damit, Kunden für unsere Lösungen zum Hybrid-Bonden gewinnen zu können. Am Ende dieses Jahrzehnts könnten unsere Lösungen zum Hybrid-Bonden einen wesentlichen Teil zum Umsatz in der Produktlinie Bonding Systems beitragen. Durch unsere Partnerschaft mit einem Bonding-Spezialisten werden wir unseren Kunden eine voll integrierte Lösung anbieten können. Wir kombinieren dabei die hochpräzise Chip-Platzierungstechnologie unseres Partners und die etablierte Kompetenz von SUSS bei der Oberflächenreinigung und -aktivierung in einem Cluster. Ebenso haben wir eine eigene Lösung für Wafer-to-Wafer-Hybrid-Bondlösungen sowie eine Kombinationslösung, die Wafer-to-Wafer- und Chip-to-Wafer-Hybrid-Bonden in einer Anlage vereint, entwickelt, um unseren Kunden die größte Bandbreite an heterogenen Integrationsanwendungen anzubieten.

In unserer Produktlinie Coating Systems sind wir derzeit als einziger Anbieter in der Lage, Kunden mit drei Belackungsverfahren aus einer Hand zu bedienen: Spin Coating, Spray Coating und Inkjet. Das Inkjet-Printverfahren reduziert den Verbrauch von Prozessmaterialien deutlich und verbessert damit die Ökobilanz unserer Kunden. Aus ökonomischer Sicht ermöglicht die Technologie unseren Kunden, bestehende Prozesse kosteneffizienter zu betreiben und neue Prozesskombinationen zu etablieren. Unser neuartiger Tintenstrahldrucker JETxSM24 sorgt dank innovativer Druckköpfe beispielsweise für eine Materialeinsparung von bis zu 80 Prozent im Vergleich zu herkömmlichen Methoden. Durch die Anpassung auf neue Größenstandards in der Leiterplattenindustrie ist unsere Lösung aus unserer Sicht bestens geeignet, um zusätzliche Märkte zu adressieren und unsere Kunden bei der Lösung zukünftiger Prozessanforderungen zu unterstützen.

Im Segment Photomask Solutions arbeiten wir unterdessen intensiv daran, unsere führende Position in der Fotomaskenreinigung durch die Entwicklung neuer Anlagengenerationen für High-End- und Mid-End-Applikationen zu festigen. Ebenso wollen wir das Knowhow der Fotomaskenreinigung auf den noch nicht durch uns adressierten Markt der Wafer-Reinigung übertragen. Wir entwickeln dabei eine besonders nachhaltige Lösung, die gefährliche Chemikalien, die bislang zur Entfernung organischer Polymermaterialien verwendet werden, verringern oder idealerweise ersetzen soll. Für unsere Kunden sollen sich damit die Umweltverträglichkeit im Produktionsprozess verbessern und die Kosten deutlich reduzieren. Eine Pilotanlage ist in unserem Applikationszentrum in Sternenfels installiert. Der nächste angestrebte Meilenstein ist die Entwicklung und Fertigstellung einer ersten Anlage, die Anforderungen unserer Produktionskunden berücksichtigt. Der insgesamt adressierbare Markt für die Wafer-Reinigung in MEMS-Anwendungen soll bis 2030 um jährlich durchschnittlich 10 Prozent auf 350 Mio. USD steigen.

Um neue Entwicklungen im Markt frühzeitig wahrzunehmen, ist uns der direkte und regelmäßige Kontakt zu Kooperationspartnern, Kunden und potenziellen Neukunden sehr wichtig. Wir sind daher auf allen relevanten Messen und Technologieforen der internationalen Halbleiterindustrie in Asien, Nordamerika und Europa vertreten. Wir nutzen diese Plattformen, um die neuesten Technologien unserer Produktlinien vorzustellen und technologische Fortschritte und Neuentwicklungen frühzeitig zu identifizieren.

Operative Chancen

Neben den vorgestellten strategischen Chancen und Marktchancen ergeben sich im operativen Geschäft vielseitige Opportunitäten, um unser Unternehmen voranzubringen und insbesondere unsere Profitabilität langfristig zu verbessern.

SUSS verfügt über eine zentralisierte F&E-Organisation. Die Expertinnen und Experten beschäftigen sich produktlinienübergreifend mit Software, Plattformen und Systemen, Modulen und der Systemarchitektur. Ein wesentliches Ziel dieses Ansatzes ist es, die Modularisierung und damit die Gemeinsamkeiten unserer Anlagen zu erhöhen. Dadurch können wir die Effizienz in der Fertigung verbessern, die Einbindung von externen Produktionspartnern erleichtern und damit insgesamt die Skalierbarkeit unseres Geschäfts erhöhen. Dieser plattformbasierte Ansatz wird seit 2023 für die Entwicklung neuer Anlagengenerationen genutzt. Das Pilotprojekt ist die Entwicklung der nächsten Imaging-Lösungen, also die nächste Generation der Mask-Aligner und UV-Projektionsscanner, deren Markteinführung für 2026 vorgesehen ist. Insgesamt wird es jedoch bis zu zehn Jahre dauern, eine konsequente Modularisierung des Portfolios zu erreichen, weil ein nachträgliches Redesign von bereits im Markt etablierten Lösungen wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.

Auf Basis des Plattformansatzes arbeiten wir intensiv daran, strategische Lieferanten und Fertigungsdienstleister in Europa und Asien zu identifizieren und mit der Herstellung von Modulen, die wir in unsere Anlagen integrieren können, zu beauftragen. Dadurch erhöhen wir unsere Fertigungskapazität und steigern die Flexibilität bei branchentypischen Nachfrageschwankungen.

Sehr hoch ist - getrieben von den hohen Investitionen in Infrastrukturen für die Herstellung von KI-Chips - die Nachfrage nach unseren Lösungen für das temporäre Bonden, Debonden und Reinigen sowie nach dem UV-Projektionsscanner. Zur Bedienung dieser hohen Nachfrage, aber auch zur Vorbereitung auf zukünftiges, angestrebtes Wachstum, haben wir 2024 die Entscheidung getroffen, im Jahr 2025 einen größeren Produktionsstandort in Zhubei (Taiwan) zu beziehen. Dort mieten wir langfristig ein mehrstöckiges Gebäude an, das - verglichen mit dem bisherigen Standort in Hsinchu (Taiwan) - eine Verdoppelung der lokalen Fertigungskapazitäten ermöglichen soll. Über dieses Projekt hinaus evaluieren wir permanent die Möglichkeit, unsere Kapazitäten für Produktion sowie für Forschung und Entwicklung zu erhöhen. Die Entscheidung für den neuen Standort in Zhubei schließt einen weiteren Ausbau unserer Aktivitäten in Europa und insbesondere in Deutschland nicht aus.

Eine weitere Maßnahme, um die Profitabilität von SUSS langfristig zu steigern, ist die weitere Fokussierung des Produktportfolios. Innerhalb unserer Produktlinien, also Photomask Solutions, Imaging Systems, Coating Systems und Bonding Systems, bieten wir manuelle, halbautomatische und automatische Lösungen an. Damit erreichen wir ein breites Spektrum unterschiedlicher Kunden - dazu zählen große Hochvolumen-Chiphersteller, Kleinserienfertiger, Forschungsinstitute und Universitäten. Wir setzen innerhalb unseres Portfolios Prioritäten und konzentrieren uns zunehmend auf Anlagen, die in höheren Stückzahlen hergestellt werden. Im Jahr 2024 sind die ersten Anlagen mit geringer strategischer Relevanz aus unserem Lösungsportfolio ausgeschieden.

Darüber hinaus haben wir die Entscheidung getroffen, das Gebrauchtmaschinengeschäft mit Wirkung zum 31. Juli 2025 einzustellen. Damit fokussieren wir uns zukünftig auf die Entwicklung und Herstellung von neuen, innovativen Lösungen für die Halbleiterindustrie.

Mitarbeiterspezifische Chancen

Wir verstehen uns als mittelständisch geprägtes und global tätiges Unternehmen. Trotz unserer Unternehmensgröße verfügen wir über flache Hierarchien und ermöglichen unseren Mitarbeitenden in allen Belangen kurze Kommunikationswege und schnelle Entscheidungsprozesse. Unsere Strukturen in Verbindung mit unserer internationalen Ausrichtung machen SUSS aus unserer Sicht zu einem attraktiven Arbeitgeber. Unsere Strategie, langjährige Mitarbeitende zu halten, werden wir unverändert fortsetzen. Ein Instrument, um die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu erfassen und auf Veränderungen reagieren zu können, ist der Employee Engagement Score, den wir im Abschnitt "Unternehmenssteuerung" beschreiben. Obwohl der Fachkräftemangel an den Standorten Garching und Sternenfels zunehmend spürbar ist, gehen wir davon aus, dass wir mit einer marktgerechten Vergütung, interessanten Aufgaben, einer wertschätzenden Unternehmenskultur und attraktiven Arbeitsplatzbedingungen auch künftig unsere freien Stellen mit qualifizierten und motivierten Mitarbeitenden besetzen können. Im Jahr 2024 haben wir unsere Recruiting-Aktivitäten deutlich ausgebaut.

Unser Vergütungssystem beinhaltet für einen Teil unserer Mitarbeitenden, insbesondere für Führungskräfte, eine variable Vergütung, deren Höhe sich nach dem Grad der Zielerreichung richtet. Die Ziele werden jährlich neu definiert und basieren auf finanziellen und nicht-finanziellen Kennzahlen. Zusätzlich werden mit den Mitarbeitenden persönliche, auf die übergeordneten Unternehmensziele abgestimmte Ziele vereinbart. Durch die Einbindung der Unternehmensziele in die individuelle Vergütung setzen wir einen finanziellen Anreiz, aktiv zur Zielerreichung beizutragen. Damit erhöhen wir die Chancen, die geplanten Umsatz- und Ergebnisziele sowie die nicht-finanziellen Ziele zu erreichen. Die Definition von persönlichen Zielen für die Führungskräfte bietet uns darüber hinaus die Chance, strategische und erfolgskritische Projekte in verschiedenen Bereichen forciert umzusetzen.

Als weltweit agierendes Technologieunternehmen ist SUSS darauf angewiesen, dass die Mitarbeitenden neue Produktentwicklungen gezielt vorantreiben, um so den Bedürfnissen unserer Kunden Rechnung zu tragen. Wir fördern eine Innovationskultur im Unternehmen und setzen dabei entsprechende Anreize. Wenn die Erfindung eines Mitarbeitenden für SUSS relevant ist, bezahlt SUSS im Rahmen des Rechteabkaufs den Erfinder angemessen. Sobald ein Patent erteilt wurde und wir die Erfindung nutzen, gewähren wir die Erfindervergütung entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Unsere internationale Präsenz ermöglicht es uns, weltweit die bestqualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten für SUSS zu finden und für uns zu gewinnen.

Risikomanagement

Grundprinzipien des Risikomanagements

SUSS verfügt über ein Risikomanagementsystem (RMS) einschließlich des Compliance-Management-Systems (CMS) und über ein Internes Kontrollsystem (IKS). Bei der Konzeption und Umsetzung des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems wurden die Geschäftstätigkeit und die Risikolage des SUSS-Konzerns berücksichtigt. Die Systeme werden regelmäßig weiterentwickelt, verbessert und gegebenenfalls an Veränderungen angepasst. Die implementierten Kontrollsysteme werden regelmäßig hinsichtlich Angemessenheit und Wirksamkeit vom Vorstand und vom Prüfungsausschuss bzw. Aufsichtsrat beurteilt.

Der Vorstand hat die vier in den folgenden Abschnitten beschriebenen Managementsysteme eingerichtet und überprüft diese regelmäßig. Die Instrumente hierfür sind eine interne Überwachung, Prüfung durch die Interne Revision und/oder externe Instanzen sowie Ergebnisse aus Prüfungshandlungen hinsichtlich des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems durch den Abschlussprüfer. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden regelmäßig an den Vorstand und den Prüfungsausschuss berichtet.

Zum Berichtszeitpunkt liegen in allen wesentlichen Belangen unter Berücksichtigung von Umfang der Geschäftstätigkeit und Risikolage des Unternehmens keine Anhaltspunkte vor, die auf eine gesamtheitliche Nichtangemessenheit und Nichtwirksamkeit der obengenannten Governance-Systeme hinweisen.

Dessen ungeachtet gibt es Beschränkungen der Wirksamkeit eines jeden Risikomanagement- und Kontrollsystems. Kein System, auch wenn es als angemessen und wirksam beurteilt wurde, kann garantieren, alle tatsächlich eintretenden Risiken vorab aufzudecken oder jedwede Prozessverstöße unter allen Umständen auszuschließen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der SUSS MicroTec SE beschäftigt sich ebenfalls regelmäßig mit den vom Vorstand implementierten Corporate Governance-Systemen und überprüft deren Angemessenheit und Wirksamkeit. Im Folgenden beschreiben wir das Risikomanagementsystem, das Compliance-Management-System (CMS), das interne Kontrollsystem (IKS) und das Interne Revisionssystem (IRS) bei SUSS.

Beschreibung und wesentliche Merkmale des konzernweiten Risikomanagementsystems

Zur Erkennung und Steuerung von Risiken sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ist das Risikomanagementsystem Bestandteil der Unternehmensführung. Das Risikomanagementsystem bei SUSS basiert auf dem international anerkannten COSO-Modell (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Der Risikokonsolidierungskreis entspricht dem Konsolidierungskreis des Konzerns. Das Risikomanagementsystem umfasst neben dem Risikomanagement auch das Compliance-Management-System. Neben kurzfristigen und operativen Risiken befasst sich das Risikomanagement bei SUSS mit langfristigen und strategischen Entwicklungen, die sich negativ auf die Geschäftsentwicklung auswirken können. Dazu zählen auch ESG-Risiken, also Risiken im Zusammenhang mit Umwelt- und Sozialbelangen sowie der Unternehmensführung.

Die Organisation des Risikomanagements orientiert sich an der funktionalen und hierarchischen Struktur des Konzerns. Der Risikomanagementbeauftragte berichtet direkt an die Finanzvorständin des Konzerns und stellt dem Vorstand alle drei Monate ein Update der Risikolage zur Verfügung. Quartalsweise werden neu identifizierte und bestehende Risiken in den Sitzungen des eingerichteten Risikomanagementkomitees besprochen. Dabei wird überprüft, dass alle relevanten Risiken erfasst und geeignete Gegenmaßnahmen definiert werden. Das Risikomanagementkomitee besteht aus den Führungskräften, die für Geschäfts- und Funktionsbereiche verantwortlich sind, und dem Vorstand. Die Aufgabe des Komitees ist, unter anderem die von den Risikoverantwortlichen identifizierten Risiken und Gegenmaßnahmen zu diskutieren und zu überprüfen. Dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat werden die Ergebnisse in der Regel quartalsweise, jedoch mindestens einmal jährlich präsentiert.

Das eingerichtete Risikofrüherkennungssystem wird durch die Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft. Sie berichten über die Prüfung und die Ergebnisse an den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Im Jahr 2023 wurde zuletzt das Risikomanagementsystem von SUSS mit Unterstützung externer Experten überprüft. Dabei wurden unter anderem die Struktur des Systems sowie die Risikoidentifikation und die Risikobewertung beleuchtet. Bei der externen Überprüfung wurde bestätigt, dass das implementierte Risikomanagementsystem den regulatorischen Anforderungen entspricht. Ebenso wurden Vorschläge und Anregungen zur Weiterentwicklung identifiziert, die wir aufgenommen und auf unsere Organisation entsprechend zugeschnitten und umgesetzt haben.

Wichtiger Bestandteil zur Risikofrüherkennung ist das Qualitätsmanagement des Konzerns. An den großen Produktionsstandorten in Deutschland liegt eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 vor, die ein zuverlässiges, prozess- und systemorientiertes Qualitätsmanagement bestätigt. Klar strukturierte und eindeutig dokumentierte Prozesse im Rahmen des Qualitätsmanagements sorgen für Transparenz und sind bei den meisten Produktionskunden eine Voraussetzung für die erfolgreiche Vermarktung unserer Anlagen und Lösungen.

Risikoidentifikation

Im Rahmen eines strukturierten Prozesses werden vierteljährlich sämtliche von den Risikoverantwortlichen identifizierte Risiken erfasst und bewertet. Dabei unterstützt der Risikomanagementbeauftragte die Risikoverantwortlichen. Die identifizierten und bewerteten Risiken werden mit Hilfe einer speziellen Software verwaltet. Die Aufbereitung der entsprechenden Informationen erfolgt durch den Risikomanagementbeauftragten. Wesentliche Risiken, Trends in der Risikoentwicklung, Maßnahmen und deren Wirkung sowie aktuelle Fragestellungen werden im Rahmen der regelmäßigen vierteljährlichen Sitzungen des Risikomanagementkomitees diskutiert und kritisch gewürdigt. Die Ergebnisse des Gesamtprozesses werden von dem Risikomanagementkomitee verabschiedet. Anschließend werden Risikoberichte erstellt, in denen die Risiken dargestellt werden.

Plötzlich auftretende Risiken sind darüber hinaus unverzüglich an den Vorgesetzten, an das zentrale Risikomanagement des Konzerns und anschließend an den Vorstand zu melden.

Für alle Risikoverantwortlichen im Konzern werden bei Bedarf Workshops veranstaltet, die neben der Retrospektive vor allem auf zukünftige Entwicklungen eingehen. Außerdem dienen die Workshops dazu, die konzernweit einheitliche Bewertungsmethodik sicherzustellen, was insbesondere bei neuen Mitarbeitenden, die als Risikoverantwortliche in das Risikomanagement einbezogen werden, sehr wichtig ist.

Risikobewertung

Die Bewertung von Risiken erfolgt zunächst durch die Angabe der maximalen geschätzten Schadenshöhe, sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Auf dieser Grundlage wird der Risikowert durch Einbeziehung einer Eintrittswahrscheinlichkeit ermittelt, wobei die Bewertung der Risiken mittels einer einfachen Normalverteilung oder einer Dreiecksverteilung erfolgt. Für jedes Risiko werden eine oder mehrere Gegenmaßnahmen definiert, die bei der (Netto-) Risikobewertung berücksichtigt und ebenfalls in der Software erfasst werden. Unter Berücksichtigung dieses Maßnahmeneffekts werden alle Risiken mit einem Nettowert dargestellt. Die Angabe des Risikowerts bezieht sich jeweils auf den Zeitraum der kommenden 12 beziehungsweise 24 Monate.

Die identifizierten Risiken werden mit Hilfe einer Risikomatrix in drei verschiedene Risikoschweregrade eingeordnet, die sowohl die mögliche Schadenshöhe als auch die Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigen. Die festgelegten Risikoschweregrade (Höhe der Auswirkung) werden bei Bedarf überarbeitet. Nach der letzten Anpassung werden Risiken derzeit ab einer Schadenshöhe von 20 Mio. € - gemessen an der Höhe der Ergebnisauswirkung und/oder des Liquiditätsabflusses - als "bestandsgefährdend" angesehen.

Die Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Grad der Auswirkung bestimmt, welcher Risikoschweregrad aus Konzernsicht als wesentlich zu betrachten ist. Hierbei wird unterschieden zwischen geringen Risiken, mittleren Risiken und hohen Risiken.

Entsprechend dieser Methode zur Risikobewertung werden nur die mittleren und hohen Risiken als wesentlich eingestuft.

Risikobewertung

Risikohandhabung

Je nach Art des Risikos und der Höhe der Bewertung werden abgestufte Maßnahmen der Risikovermeidung bzw. Risikominderung getroffen. Dabei orientiert sich das Risikomanagement stets an der einleitend erwähnten Maxime eines chancenorientierten Umgangs mit Risiken.

Die Risikoabwendung und Organisation von Gegenmaßnahmen werden konsequent durchgeführt. Die Risikoverantwortlichen beziehungsweise die Berichtseinheiten sind zur Entwicklung und Umsetzung von Abwehrstrategien gegen erkannte Risiken verpflichtet. Sollten ihre Kompetenzen nicht zur Umsetzung ausreichen, fordern sie Hilfe von höheren Ebenen an.

Aus der weltweiten Tätigkeit in der Hochtechnologie ergeben sich allgemeine und spezifische Risiken für das Unternehmen. Der Vorstand hat zur Überwachung von Risiken in geeigneter Weise Maßnahmen getroffen, um Entwicklungen, die den Fortbestand des SUSS-Konzerns gefährden könnten, rechtzeitig zu erkennen.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Compliance-Management-Systems (CMS)

Mit der Implementierung eines konzernweiten Compliance-Management-Systems (CMS) bildet SUSS die Grundlage zur Einhaltung von Rechtsvorschriften und selbst gewählten Verhaltensstandards. Das CMS zielt darauf ab, Regelverstößen innerhalb des Konzerns systematisch vorzubeugen, sie im Eintrittsfall aufzudecken und festgestellte Verstöße entsprechend zu sanktionieren.

Grundlage des CMS sind unsere konzernweit implementierten Compliance-Grundsätze. Diese beinhalten insbesondere Regelungen zu Gleichbehandlung und Schutz (z. B. Arbeitssicherheit, Verantwortung innerhalb der Lieferkette), Respekt und Integrität (z. B. Antikorruption, fairer Wettbewerb, Außenwirtschaftsrecht), Transparenz und Zuverlässigkeit (z. B. Berichterstattung und Kommunikation, ordentliche Buchführung, Datenschutz) und Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft.

Im Rahmen von regelmäßigen Überprüfungen durch den Vorstand wird das CMS auf Vollständigkeit und Relevanz überprüft. Bei der im Jahr 2024 erneut durchgeführten Compliance-Risikoanalyse wurde auch beleuchtet, ob und welcher konkrete Bedarf für die Weiterentwicklung des CMS besteht und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Die Durchführung der Risikoanalyse wurde im Jahr 2024 durch Nutzung interner Ressourcen durchgeführt und von einem externen Dienstleister unterstützt. Die Empfehlungen aus der durchgeführten Risikoanalyse werden kontinuierlich im Rahmen der internen Planung zur Weiterentwicklung des CMS berücksichtigt und umgesetzt.

Zuständig für die Umsetzung des CMS ist die zentrale Compliance-Organisation, die von der zentral eingerichteten Funktion der Compliance-Beauftragten geführt wird. Die Compliance-Beauftragte berichtet direkt an den Vorstand. Teil der Compliance-Organisation ist auch ein Compliance-Komitee, das aus relevanten Schlüsselfunktionen besteht und eine Plattform darstellt, um Compliance-Themen im Hinblick auf die Weiterentwicklung verschiedener Aspekte des Systems wie beispielsweise Aktualisierungen von Richtlinien funktionsübergreifend zu diskutieren.

Mitarbeitende und externe Dritte haben über ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem und über weitere Meldekanäle die Möglichkeit, wahlweise anonym Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Hinweise auf Compliance-Vorfälle werden in einem definierten und objektiven Prozess untersucht. Alle gemeldeten Regelverstöße werden im Rahmen des CMS systematisch aufgearbeitet und, sofern angemessen und notwendig, sanktioniert.

Unsere Compliance-Grundsätze werden im Rahmen verpflichtender Trainings weltweit geschult.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontrollsystems (IKS)

Ziel des IKS ist es, eine ordnungsgemäße Durchführung von Geschäftstätigkeiten, eine transparente Finanzberichterstattung und die Einhaltung rechtlicher, regulatorischer und interner Anforderungen zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden potenzielle Risiken identifiziert, bewertet und interne Kontrollen eingeführt, wenn dies für notwendig erachtet wird.

Unser Internes Kontrollsystem umfasst Regelungen, Maßnahmen und Verfahren, die die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der operativen Prozesse gewährleisten. Neben dem Bilanzierungshandbuch des SUSS-Konzerns sind zahlreiche Richtlinien und Arbeitsanweisungen für operative Unternehmensbereiche vorhanden, in denen einzelne Prozessschritte, Rollen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen definiert sind. Um Risiken zu minimieren, werden möglichst viele manuelle Kontrollen auf systembasierte Kontrollen umgestellt. Das IKS bei SUSS wird kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.

Das IKS basiert auf dem COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Hier werden Kontrollen in spezifischen Risikokontrollmatrizen für jeden Prozess innerhalb des Geltungsbereichs dokumentiert. Das IKS ist seit dem Frühjahr 2024 zusammen mit dem Risikomanagement in einer Funktion gebündelt. Die Prüfung des IKS erfolgt zum einen durch die Validierung des IKS-Verantwortlichen und zum anderen im Rahmen der einzelnen Audits durch die Interne Revision.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gemäß § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB

Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der externen Finanzberichterstattung, d. h. bei dem Konzernabschluss, dem Jahresabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht, zu minimieren. Es dient im ersten Schritt der Identifikation und Bewertung sowie weiterhin der Begrenzung und Überprüfung erkannter Risiken im Rechnungslegungsprozess und dem Ziel der Regelungskonformität der externen Finanzberichterstattung. Das interne Kontrollsystem des Rechnungslegungsprozesses soll gewährleisten, dass trotz identifizierter Risiken in der Finanzberichterstattung ein mit hinreichender Sicherheit regelkonformer Jahres- und Konzernabschluss sowie zusammengefasster Lagebericht erstellt werden.

Die Konzernabschlusserstellung wird durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware unterstützt, die umfangreiche Prüf- und Validierungsroutinen beinhaltet. In diesem Sinne sieht das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem sowohl präventive als auch nachträglich aufdeckende Kontrollen vor. Hierzu gehören IT-gestützte und manuelle Abstimmungen in Form von regelmäßigen Stichproben- und Plausibilitätskontrollen, diverse risiko-, prozess- oder inhaltlich orientierte Kontrollen in den Unternehmensbereichen, die Einrichtung von Funktionstrennungen und vordefinierten Genehmigungsprozessen, die konsequente Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sowie streng reglementierte Zugriffsregelungen in unseren IT-Systemen zur Vermeidung von unberechtigten Datenzugriffen auf rechnungslegungsrelevante Inhalte.

Die Angemessenheit des Risikofrüherkennungssystems wird im Rahmen der Abschlussprüfung zum Jahresende durch den Abschlussprüfenden überprüft. Weiterhin werden ausgewählte rechnungslegungsbezogene interne Kontrollen getestet und deren Wirksamkeit beurteilt. Darüber hinaus werden rechnungslegungsbezogene Aspekte der eingesetzten IT-Systeme geprüft.

Die SUSS MicroTec SE nutzt ein konzernweit gültiges Bilanzierungshandbuch zur einheitlichen Regelung von Bilanzierungsgrundsätzen. Das Bilanzierungshandbuch basiert auf den IFRS-Rechnungslegungsstandards und wird von allen Konzerngesellschaften beim Rechnungslegungsprozess zugrunde gelegt. Durch transparente und strukturierte Vorgaben für alle Mitarbeitenden soll das Risiko konzernuneinheitlicher Rechnungslegungspraktiken verringert werden. Den Tochtergesellschaften sind bestimmte Berichtspflichten und -umfänge zwingend vorgegeben. Die Einhaltung der Berichtspflichten und -fristen wird durch die zentralen Abteilungen Finanzen und Controlling überwacht.

Die Buchhaltung der Tochtergesellschaften erfolgt lokal und wird durch externe Buchführungsfirmen beziehungsweise Steuerberatungsgesellschaften unterstützt. Die Konzernebene überprüft die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der von den Tochtergesellschaften vorgelegten Einzelabschlüssen. Die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme sind durch entsprechende Berechtigungskonzepte und Zugangsbeschränkungen vor Missbrauch geschützt. Zugriffsberechtigungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Die Verantwortung für die Einrichtung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt beim Vorstand der SUSS MicroTec SE, der zu jedem Geschäftsjahresende die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems beurteilt.

Dem Vorstand liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine gesamtheitliche Nichtangemessenheit und Nichtwirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess hinweisen.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der SUSS MicroTec SE beschäftigt sich ebenfalls regelmäßig mit den vom Vorstand implementierten internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und beurteilt im Rahmen der Aufbau- und Funktionsprüfung diese auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Revisionssystems (IRS)

Der Zweck der Internen Revision der SUSS MicroTec SE ist es, unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen zu erbringen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern.

Die Interne Revision unterstützt SUSS bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität der Kontrollen und interner Prozesse bewertet und hilft, diese zu verbessern.

Das Interne Revisionssystem (IRS) basiert auf den IPPF-Standards (International Professional Practices Framework of the Institute of Internal Auditors) sowie auf den DIIR-Standards (Deutsches Institut für Interne Revision).

Die Revisionspläne werden auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes erstellt. Bei der Durchführung der Audits werden bei Bedarf externe Dienstleister zur Unterstützung hinzugezogen, beispielsweise wenn spezielle Fachkenntnisse oder Sprachkenntnisse erforderlich sind. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden Prüfungen diverser Tochtergesellschaften als auch Prüfungen einzelner konzerninternen Prozesse durchgeführt. Zudem fanden Nachfolgeprüfungen zur Verifizierung der Bearbeitung von Feststellungen aus den früheren Audits statt. Über Feststellungen aus den internen Audits wird regelmäßig an den Gesamtvorstand sowie an den Prüfungsausschuss berichtet, der wiederum den Aufsichtsrat informiert.

Risiken des Konzerns

Im Geschäftsjahr 2024 wurden die für den Konzern relevanten Risiken fortlaufend analysiert und aktualisiert. Die Konzernrisiken sind vier übergeordneten Risikokategorien zugeordnet, wobei ESG-Risiken in das System integriert sind. Da sich viele ESG-relevante Sachverhalte mit anderen identifizierten Risiken überschneiden, wurden Risiken, die auch ESG-Risken darstellen, entsprechend zusätzlich als "ESG" gekennzeichnet, um schnell einen Überblick über alle ESG-relevanten Risiken zu erhalten. Da einige ESG-Risiken einen strategischen Charakter haben, wurde innerhalb der strategischen Risiken eine Unterkategorie "Nachhaltigkeitsrisiken" aufgenommen. Die vier übergeordneten Kategorien umfassen:

Strategische Risiken

Operative Risiken

Finanzielle Risiken

Rechtliche Risiken, Compliance-Risiken, soziale Risiken und Governance-Risiken

Strategische Risiken

Zu den strategischen Risikokategorien zählen das Wettbewerbsumfeld, die Risiken aus der Kundenstruktur und der Zyklizität des Marktes. Außerdem betrachten wir Nachhaltigkeitsrisiken, wirtschaftliche und geopolitische Risiken sowie pandemische Risiken und deren Auswirkungen.

Risiken aus dem Wettbewerbsumfeld

Jedes Unternehmen ist von externen Einflussfaktoren betroffen. Dazu zählen das internationale Wettbewerbsumfeld und Wettbewerbsbedingungen. Neue oder veränderte Entwicklungen in den Kernmärkten von SUSS können zu einer Anpassung unserer Unternehmensstrategie führen. Im Jahr 2024 ergaben sich keine konkreten Risiken aus dem Wettbewerbsumfeld, die unser Geschäft wesentlich beeinflussen könnten. Wir beobachten kontinuierlich Wettbewerbs-, Markt- und Brancheninformationen, um etwaige Veränderungen im Wettbewerbsumfeld frühzeitig erkennen und entsprechend reagieren zu können.

Das Bestellverhalten unserer Kunden und der damit verbundene hohe Auftragseingang im Geschäftsjahr 2024 haben erneut gezeigt, dass wir weiterhin eine technologisch führende Position einnehmen und uns gegenüber dem Wettbewerb gut behaupten können. Dennoch werden wir an der Optimierung unserer Kostenstruktur arbeiten, um unsere Wettbewerbsfähigkeit auch im Hinblick auf die zunehmende asiatische Konkurrenz sicherzustellen.

Das Segment Advanced Backend Solutions erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 mehr als 70 Prozent des Konzernumsatzes und wird auch 2025 voraussichtlich in etwa den gleichen Anteil zum Konzernumsatz beitragen. Zum 31. Dezember 2024 weist SUSS einen Goodwill in Höhe von rund 18,6 Mio. € aus, der dem Segment Advanced Backend Solutions zugeordnet ist. Sollte sich die Geschäftsentwicklung in diesem Segment deutlich verschlechtern und einen entsprechend negativen Effekt auf die Entwicklung der zukünftigen Cashflows haben, könnten Wertminderungen des Goodwills notwendig sein. Auf Basis aktueller Planungen sehen wir für Wertminderungen jedoch keinerlei Anzeichen.

Risiken aus der Kundenstruktur

SUSS ist weltweit vertreten, verfügt über eine breite Kundenstruktur und bot seinen Kunden im Jahr 2024 fünf unterschiedliche Produktlinien an, die in unterschiedlichen Prozessschritten der Halbleiterfertigung eingesetzt werden können. Damit sind wir grundsätzlich nicht von einzelnen Märkten und nicht von einzelnen Abnehmern abhängig. Konjunkturelle Einbrüche in einer Region oder Branche können somit zumindest teilweise kompensiert werden. Die angekündigten und subventionierten Investitionsprogramme in den USA und Europa tragen zu einer weiteren Reduktion der potenziellen Abhängigkeit von einzelnen Märkten bei. Durch die Bündelung der Fertigung an wenigen Standorten und die Möglichkeit, die Mitarbeitenden übergreifend für die Fertigung verschiedener Anlagentypen einzusetzen, ist SUSS bei größeren konjunkturellen Verwerfungen in der Lage, unverzüglich auf die Marktgegebenheiten zu reagieren und die Organisation sowie die Kostenstrukturen in angemessener Zeit anzupassen.

Änderungen in der Kundenstruktur könnten Einfluss auf unsere Strategie und auf unser Geschäft haben. Unsere Fertigungskapazitäten sind vorrangig auf unsere Schlüsselkunden ausgerichtet und stehen für andere Kunden nur teilweise zur Verfügung. Wenn diese Kapazitäten allerdings nicht von unseren Kunden ausgelastet würden, bestünde das Risiko, dass freie Kapazitäten nicht kurz- oder mittelfristig für andere Kunden genutzt werden könnten. Es besteht dadurch ein potenzielles Risiko, dass Einnahmen verloren gehen und Leerkosten nicht gedeckt werden können. Durch den regelmäßigen Austausch mit den ausgewählten Schlüsselkunden über ihren Anlagenbedarf minimieren wir das Risiko.

In bestimmten Märkten hat SUSS nur wenige Kunden. Eine Reduktion der Aufträge von bestehenden Kunden könnte einen weiteren Ausbau des Geschäfts auf diesen spezifischen Märkten verhindern und zu einem Verlust der Marktanteile führen.

Branchen- und marktspezifische Risiken (Zyklizität des Marktes)

Die schnelle Veränderung der kurz- und mittelfristigen Marktentwicklung gehört zu den größten Risiken für SUSS. Die Halbleiterindustrie ist von starken Marktzyklen geprägt. Ein signifikanter Einbruch des gesamten Halbleitermarktes würde bei SUSS entsprechende Umsatzrückgänge nach sich ziehen und das Unternehmensergebnis negativ beeinflussen. Im Jahr 2024 haben wir beim Auftragseingang den Rekordwert des Vorjahres noch einmal leicht übertroffen. Durch die hohe Auslastung der Produktionskapazitäten einzelner Produktionslinien kann das Risiko entstehen, dass eine zeitnahe Auftragsbearbeitung auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht möglich ist. Im Rahmen der abteilungsinternen Planung versuchen wir, Kapazitätsengpässe frühzeitig zu identifizieren, um die Organisations- und Personalstruktur rechtzeitig anzupassen. Dabei sind wir bestrebt, den zukünftigen Kapazitätsbedarf auch über die verstärkte Einbindung externer Produktionspartner abzudecken und dadurch flexibler auf Marktschwankungen reagieren zu können. Bei der Entwicklung von neuen Lösungen schließen wir Lieferverträge mit Schlüssellieferanten ab, um unsere Leistungsfähigkeit bei der Umsetzung sicherzustellen.

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken können aus Ereignissen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) resultieren und zukünftig negative Auswirkungen auf unsere Unternehmenstätigkeit haben. Die Erfüllung der zunehmenden ESG-Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld, von Investoren und von Kunden könnten zusätzliche Kosten verursachen. Wachsende regulatorische Anforderungen und die Erreichung der für SUSS definierten eigenen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele können mit zusätzlichen Unsicherheiten verbunden sein. Die aus dem Klimawandel resultierenden Risiken könnten, langfristig gesehen, auch unser Unternehmen betreffen. Insbesondere bei zunehmender Hitze oder Unwettern können unter anderem höhere Instandhaltungskosten für Gebäude entstehen. Wir führen regelmäßig Energieaudits an unseren Produktionsstandorten durch, auch, um herauszufinden, wie sich Gebäude an extreme Wetterbedingungen anpassen lassen.

Wirtschaftliche und geopolitische Risiken

Es bestehen wirtschaftliche und geopolitische Risiken, von denen wir als international agierendes Unternehmen, das seine Produkte weltweit vertreibt, betroffen sein können. Typischerweise sind mit jeder internationalen Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von allgemeinen Marktrisiken verbunden, die von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, gesellschafts- und geopolitischen Faktoren sowie regulatorischen Rahmenbedingungen abhängen. Im Einzelnen können makroökonomische Entwicklungen - beispielsweise eine Konjunkturabschwächung in einzelnen Regionen oder Währungskursschwankungen - die Investitionsbereitschaft unserer Kunden beeinträchtigen oder zu Verzögerungen bei Kaufentscheidungen führen.

Geopolitische Spannungen in der Form von regionalen, kriegerischen Konflikten oder Wirtschaftssanktionen, die ein- oder wechselseitig verhängt werden, können die Entwicklung von SUSS beeinträchtigen. Besonders die Verschärfung bestehender Spannungen zwischen wichtigen internationalen Akteuren kann dabei negative Auswirkungen haben. Es besteht derzeit eine erhöhte Gefahr von gegenseitigen wirtschaftlichen Sanktionen und weltweit signifikanten Markt- und Börseneinbrüchen. Diese Gefahren könnten uns mit unserem erheblichen Umsatzanteil in China und Taiwan treffen.

Wir verfolgen die geopolitischen Entwicklungen engmaschig und werden durch externe Partner unterstützt, um die Auswirkungen von aktuellen Entwicklungen auf das Geschäft von SUSS zu identifizieren. Zusätzlich verfolgt SUSS als ein strategisches Ziel, seine Anlagen so zu bauen, dass sie von aktuellen und absehbaren Sanktionen, Ausfuhrbestimmungen oder veränderten Regularien möglichst nicht betroffen sind.

Risiken im Zusammenhang mit Pandemien

Wie insbesondere die COVID-19-Pandemie in den vergangenen Jahren gezeigt hat, können Pandemien eine enorme Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit haben. Die mit dem Ausbruch von Pandemien verbundenen Risiken, insbesondere die unerwartete Schließung unserer Standorte sowie Unterbrechungen und Verzögerungen in der Lieferkette, können unsere Geschäftsaktivitäten erheblich beeinflussen. Den Ausbruch weiterer Pandemien, die sich auf unser Geschäft auswirken würden, können wir nicht vorhersehen. Im Geschäftsjahr 2024 waren aber keine konkreten, damit verbundenen Risiken zu verzeichnen.

Operative Risiken

Zu den betrachteten operativen Risikokategorien gehören neben Produktions- und Qualitätsrisiken auch Risiken in der Lieferkette und im Einkauf. Des Weiteren zählen entwicklungsspezifische Risiken, Risiken in Vertrieb und Service, mitarbeiterspezifische Risiken, Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, Risiken der Informationstechnologie und Naturrisiken dazu.

Produktions- und Qualitätsrisiken

Die Produkte von SUSS werden durch ein umfassendes Risiko- und Qualitätsmanagement regelmäßig analysiert, kontrolliert und optimiert. Trotzdem besteht aufgrund der wachsenden Komplexität der Anlagen das Risiko, dass Qualitätsmängel erst bei Inbetriebnahme und Prozessqualifizierung identifiziert werden. Aufgrund des Einsatzes der Produkte im Produktionsumfeld von Unternehmen mit wachsenden Anforderungen an die Produktqualität kann sich das Haftungsrisiko für SUSS erhöhen. SUSS verfügt, neben anderen Versicherungen, über eine Produkthaftpflichtversicherung für den Konzern, die das potenzielle Risiko limitiert. Die Angemessenheit dieser Versicherungen, in deren Schutz auch die Konzerngesellschaften einbezogen sind, wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit einem namhaften Versicherungsmakler hinsichtlich der abgedeckten Risiken und Deckungssummen überprüft und bei Bedarf angepasst. Darüber hinaus bemühen wir uns, mit allen Vertragspartnern Haftungsbegrenzungen in den Verträgen zu vereinbaren.

Das permanent existierende Risiko von Produktionsausfällen aufgrund von technischen Störungen minimieren wir durch regelmäßige präventive Wartungen und Instandhaltungsmaßnahmen.

Risiken in der Lieferkette und im Einkauf

Eine zuverlässige und effektive Versorgungskette für Materialien, Komponenten und Bauteile ist essenziell für unsere Produktion. Lieferengpässe sowie Kapazitätsbeschränkungen aus der Versorgungskette könnten nicht nur zu Produktionsengpässen und Lieferverzögerungen führen, sondern auch zusätzliche Kosten verursachen.

SUSS ist bei wenigen einzelnen Komponenten weiterhin von einigen wenigen Schlüssellieferanten abhängig. Um dieses Risiko weiter zu reduzieren, wurde der strategische Einkauf personell weiter ausgebaut, um zusammen mit unseren Engineering-Experten alternative Bezugsquellen zu erschließen.

In den vergangenen Jahren haben Ereignisse wie kriegerische und (handels-) politische Auseinandersetzungen, Pandemien und andere Unglücksfälle die Lieferengpässe in der allgemeinen Materialbeschaffung und bei einzelnen spezifischen Komponenten verursacht. Auch im Jahr 2024 waren unsere Lieferketten bei einigen Produkten beeinträchtigt, aber in deutlich geringerem Ausmaß als in den Vorjahren. Es besteht auch im Jahr 2025 das Risiko, dass Anlagen aufgrund fehlender Komponenten nicht innerhalb vertraglich vereinbarter Fristen ausgeliefert werden können, was zu einer Verschiebung oder sogar dem Ausfall von Umsätzen führen kann. SUSS schätzt das Risiko aktuell und aufgrund der ergriffenen Gegenmaßnahmen insgesamt als gering ein.

Eine plötzlich auftretende Veränderung im geopolitischen Umfeld kann das Potenzial haben, die Risikoeinschätzung erheblich zu verändern.

Entwicklungsspezifische Risiken

Das Geschäftsmodell von SUSS basiert auf einer starken Innovationskultur und auf einer führenden technologischen Wettbewerbsposition. Als Hersteller von spezialisierten Anlagen liefert SUSS kundenspezifische Lösungen und richtet seine Produktpolitik nach den sich schnell verändernden Bedingungen im Halbleiter-Equipment-Markt aus. Trotzdem bestehen Risiken, dass in Einzelfällen unsere technischen Entwicklungen die Vorstellungen unserer Kunden und Marktanforderungen verfehlen könnten. In diesen Fällen bestünde die Gefahr, dass sich die betroffenen Kunden von SUSS abwenden und alternative technische Lösungen bei unseren Konkurrenten einkaufen. Wir nehmen zahlreiche Detailverbesserungen an bestehenden Technologien vor und entwickeln ständig neue Technologien für unsere Produktlinien.

Neben der Ausarbeitung von kundenspezifischen Lösungen arbeiten unsere Mitarbeitenden stetig an langfristigen Entwicklungsprojekten. Ziel ist es, die zukünftigen Entwicklungen der Märkte zu antizipieren, damit die Produkte von SUSS auch in Zukunft die technischen Anforderungen erfüllen werden. Es besteht das Risiko, dass einzelne Entwicklungsprojekte nicht zum gewünschten Ergebnis führen oder dass die Ergebnisse nicht die Erwartungen der Märkte treffen. In diesen Fällen bestünde die Gefahr, dass SUSS auf dem angestrebten Markt zeitweise nicht mit innovativen Produkten vertreten wäre. Die betroffenen Kunden könnten Alternativen zu unseren Produkten am Markt suchen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir uns auf Projekte konzentriert, von denen wir glauben, dass sie bei unseren Kunden auf positive Resonanz stoßen werden. SUSS steht in einem regelmäßigen und engen Austausch mit seinen Schlüsselkunden und stimmt die Entwicklungsstrategie auf die technologischen Anforderungen der Kunden ab.

Sollte sich die Einschätzung der technischen Entwicklung als falsch erweisen und die Neuentwicklungen nicht die Erwartungen unserer Kunden treffen, hätte SUSS Finanzmittel und Mitarbeitende im Bereich Forschung und Entwicklung unrentabel eingesetzt. Dies würde sich entsprechend negativ auf das Ergebnis der betroffenen Produktlinie auswirken. Insgesamt ist dieses Risiko aber nicht als bestandsgefährdend für SUSS anzusehen.

Zudem besteht das Risiko, dass technische Neuentwicklungen von uns nicht rechtzeitig erkannt oder umgesetzt werden. In diesen Fällen sehen wir die Gefahr, dass SUSS seine Marktführerschaft in einzelnen Bereichen verlieren könnte und auf lange Sicht Umsatzeinbußen hinnehmen müsste.

Im Segment Photomask Solutions stehen wir vor der Herausforderung, die immer vielfältigeren Anforderungen der Halbleiterindustrie zu erfüllen. Es müssen Prozesse etabliert werden, die den komplexen Strukturen und Fotomaskenmaterialien der EUV-Lithografie gerecht werden. In ausgereiften Bereichen wie KI- und IOT-Anwendungen (künstliche Intelligenz und Internet der Dinge) ist es notwendig, konventionelle Technologien zu niedrigeren Kosten und mit zukünftigen Erweiterungsmöglichkeiten anzubieten. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass unsere einzig artige Reinigungstechnologie auf Wasserbasis, die wir für unseren Fotomaskenreiniger entwickelt haben, als nachhaltige Technologie auch für andere Anwendungen eingesetzt werden kann. Unser Ziel ist es, Produkte zu entwickeln und herzustellen, die diese verschiedenen technologischen Anforderungen erfüllen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir neben der Stärkung unserer eigenen internen Struktur auch auf die Zusammenarbeit mit externen Partnern.

Risiken in Vertrieb und Service

Es besteht das Risiko, dass SUSS gegebenenfalls steigende Kosten für Komponenten oder Lohnkosten nicht an Kunden weitergeben beziehungsweise Preiserhöhungen nicht durchsetzen kann. Wir versuchen, auftretende Kostensteigerungen zumindest teilweise an unsere Kunden weiterzugeben und passen die Preise für unsere Produkte regelmäßig an. Die Möglichkeit, Verkaufspreise für unsere Anlagen zu erhöhen, hängt von der jeweiligen Marktposition unserer Produktlinien und der Wettbewerbsintensität im jeweiligen Teilmarkt ab. In Bereichen, in denen wir nicht der führende Anbieter sind, entsteht das Risiko, dass wir unsere Preise unter Umständen nur unterproportional anheben können und so Kostensteigerungen nicht vollständig kompensiert werden. Zudem wirken sich die Preiserhöhungen erst mit einer Verzögerung aus, da die besseren Konditionen erst mit der Auslieferung der Anlagen realisiert werden, also in der Regel mehrere Monate nach der Auftragserteilung.

Der überdurchschnittlich hohe Auftragsbestand und eine damit verbundene hohe Auslastung unserer Fertigungskapazitäten sorgen für Lieferzeiten, die in Einzelfällen über zwölf Monate betragen können. Daher können planmäßige Auslieferungen teilweise erst in einem Jahr oder sogar später erfolgen. Dadurch könnten Aufträge womöglich sogar verloren gehen, sofern ein Wettbewerber einen früheren Liefertermin in Aussicht stellt.

Die Risiken für den Vertrieb und die Reaktion auf diese unterscheiden sich für unsere beiden Segmenten. Im Segment Advanced Backend Solutions reagieren wir auf die Risiken in Vertrieb und Service, indem wir eine enge Abstimmung mit unseren wichtigsten Kunden pflegen und eine diversifizierte Kundenbasis ansprechen. Im Bereich der Lösungen im Segment Photomask Solutions, die einen sehr speziellen und konzentrierten Markt adressieren, kann SUSS nur eingeschränkt eine diversifizierte Kundenbasis aufbauen. Daher sprechen wir regelmäßig mit den wichtigen Kunden und anderen Marktteilnehmern, um Risiken im Vertrieb zu begegnen.

Mitarbeiterspezifische Risiken

In einzelnen Bereichen profitiert das Unternehmen zu großen Teilen von dem Wissen einzelner Mitarbeitender, vor allem in der Forschung und Entwicklung und in der Applikation. Neuentwicklungen und die Weiterentwicklung bestehender Technologien sind nur möglich, wenn ausreichend qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende eingesetzt werden können. Darüber hinaus könnten sich auch in der Produktion fehlende oder nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeitende negativ auf die Lieferzeiten und auf die Qualität auswirken. Eine Nichtverfügbarkeit dieser Mitarbeitenden in diesen Bereichen stellt ein entsprechendes Risiko dar. Der momentan in Deutschland vorherrschende und zunehmende Fachkräftemangel ist auch an den Standorten Garching und Sternenfels spürbar. Um ausreichend qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende für SUSS gewinnen zu können, ist eine hohe Arbeitgeberattraktivität von großer Bedeutung. Zudem muss für die Neubesetzung von freien Stellen mehr Zeit eingeplant werden, was innerhalb der Abteilungen zu Engpässen und notwendigen Stellvertretungen führen kann. Wir erarbeiten Maßnahmen und Schritte, um eine strukturierte Nachfolgeplanung für Mitarbeitende mit spezifischem Know-how zu gewährleisten. Ebenso arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung unseres Recruiting-Prozesses, um neue Mitarbeitende für unser Unternehmen zu gewinnen.

Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

Risiken möglicher Umwelt- und Sicherheitsvorfälle sowie mögliche Verstöße gegen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften können verschiedene Folgen für unsere Geschäftstätigkeit haben. Ein krankheits- und /oderunfallbedingter Personalausfall könnte unter anderem zu Betriebsunterbrechungen führen.

Wir haben Prozesse implementiert und führen regelmäßig entsprechende Maßnahmen wie Gesundheits- und Sicherheitstrainings durch, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften bei der Ausübung unserer Geschäftstätigkeit sicherzustellen. Bestimmte Risiken sind durch Versicherungen abgedeckt, deren Höhe unserer Ansicht nach angemessen und branchenüblich ist. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass Verstöße gegen geltende behördliche Vorschriften entweder von uns oder von Dritten verursacht werden oder größere Unfälle auftreten.

Risiken der Informationssicherheit und -technologie

Risiken der Informationssicherheit und -technologie sind allgemeine Risiken der IT-Infrastruktur, Datenintegrität, Zugriffskontrollen sowie das Risiko von unkontrolliertem oder unrechtmäßigem Daten- und Informationsabfluss. Grundsätzlich sehen wir unsere IT-Infrastruktur als gut ausgebaut an und sind der Meinung, dass wir ausreichende Vorkehrungen getroffen haben, um Datenmanipulationen, Datenverluste oder Datenmissbrauch zu vermeiden. Zudem investieren wir regelmäßig in neue Hard- und Software, um den Ausfall von IT-Systemen und Softwarelösungen möglichst gering zu halten. Mit Virenscannern und Virenschutzprogrammen, die laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden, schützen wir unsere IT-Systeme vor Zugriffen und Beschädigungen von außen. Um stets aktuell über die weltweite IT-Sicherheitslage und aktuelle Bedrohungen informiert zu sein, haben wir die Zusammenarbeit mit unseren externen Partnern auch im Jahr 2024 weiter ausgebaut. Unter anderem haben wir ein intensives Audit unserer IT-Security vorgenommen und durch Umsetzung empfohlener Maßnahmen das Risiko eines Angriffs und mögliche Auswirkungen verringern können. Dennoch können wir im Einzelfall Datenmanipulation, Datenverlust, Informationsabfluss sowie Datenmissbrauch nicht ausschließen. Es ist auch denkbar, dass neue Viren, Ransomware oder Trojaner, die von unseren Sicherheitsprogrammen nicht erkannt werden, in unsere IT-Systeme eindringen könnten. Verschärft wird das Problem durch die zunehmende Nutzung von mobilen Endgeräten wie Notebooks oder Smartphones, die auf unser Firmennetzwerk zugreifen. Verstärkt wird dies auch durch die zunehmende Tätigkeit im Homeoffice. Auch die Anbindung unserer ausländischen Standorte an das zentrale Firmennetzwerk erfordert besondere Sicherheitsvorkehrungen, um unbefugte Zugriffe von außen zu verhindern. Um das Risiko fremder Zugriffe auf unser Firmennetzwerk möglichst gering zu halten, ist eine konzernweit geltende Richtlinie in Kraft, die den Umgang mit mobilen Endgeräten regelt. Zusätzlich schulen und sensibilisieren wir unsere Mitarbeitenden regelmäßig im Umgang mit Unternehmensinformationen und im Hinblick auf mögliche Bedrohungen und Cyberrisiken.

Risiko von Betriebsunterbrechungen

Es besteht ein Risiko durch Betriebsunterbrechungen. Im Falle einer Betriebsunterbrechung durch einen feuer- oder wasserbedingten Großschaden besteht für SUSS das Risiko, dass sich Kunden aufgrund von Lieferterminverschiebungen bzw. mangelnder Lieferfähigkeit an Wettbewerber wenden. Dies könnte zu Verlusten von Auftragseingängen und Umsatzrückgängen führen. Direkte Schäden an Gebäuden und Ertragsausfälle durch Betriebsunterbrechungen sind durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Zudem werden regelmäßig Sicherheitsbegehungen durchgeführt. Da SUSS über mehrere Standorte verfügt, die gegebenenfalls Ausfälle der Produktionskapazitäten kompensieren können, wird die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts als gering eingeschätzt.

Auch Naturgewalten können immer unerwartet auftreten und die Tätigkeit auch unseres Unternehmens betreffen. Die in der Natur vorkommenden Gefahren, beispielsweise Erdbeben in der Region Asien, in der viele unserer Kunden und damit auch wir mit Produktions-, Vertriebs- und Serviceniederlassungen ansässig sind, können wir nicht verhindern. Durch vorausschauende Investitionen beispielswiese in erdbebensichere Gebäude, können wir die Effekte von Naturgewalten mindern. Wir haben die möglichen Risiken identifiziert und Gegenmaßnahmen getroffen, um den möglichen Schaden abzusichern.

Finanzielle Risiken

Zu den betrachteten finanziellen Risikokategorien gehören Kreditrisiken, Währungsrisiken, Inflationsrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktpreisrisiken bei der Bewertung von Finanzinstrumenten.

Kreditrisiken

Kreditrisiken des SUSS-Konzerns ergeben sich im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Kunden, Finanzinstituten und verbundenen Unternehmen. Zur Begrenzung der Kreditrisiken verfolgen wir eine risikoorientierte Bonitätsprüfung bei der Auswahl unserer Geschäftspartner. Dabei werden externe Bonitätsauskünfte, Zahlungshistorien sowie interne Bewertungsmethoden herangezogen. Zudem gibt es eine konzernweite gültige Richtlinie zum Thema "Credit Assessment". Diese Richtlinie legt für die einzelnen Vertriebseinheiten des Unternehmens fest, welche Zahlungsbedingungen und Zahlungsabsicherungen im Einzelfall unter Berücksichtigung kunden- und länderspezifische Aspekte vereinbart werden sollen. Um das Risiko von Forderungsausfällen zu reduzieren, werden Aufträge von Kunden, die in Risikoländern angesiedelt sind, nur gegen angemessene Vorauszahlungen, eine Bankgarantie oder einen Letter of Credit angenommen.

Im Finanzbereich resultierten Kreditrisiken vor allem aus der Anlage liquider Mittel und der Nutzung von Finanzinstrumenten. Um das Risiko von Ausfällen und möglichen Verlusten bei den Anlagen zu minimieren, erfolgen Geldanlagen und Finanzgeschäfte ausschließlich mit bonitätsstarken Banken, die regelmäßig durch Ratingagenturen überprüft und bewertet werden.

Insgesamt bewertet der SUSS-Konzern die Kreditrisiken aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und nach den ergriffenen Gegenmaßnahmen als gering. Aufgrund der implementierten Kontrollmechanismen und der breit diversifizierten Kundenstruktur bestehen keine wesentlichen Klumpenrisiken.

Währungsrisiken

Generell können Schwankungen am Währungsmarkt die Liquidität und das Unternehmensergebnis von SUSS sowohl negativ als auch positiv beeinflussen. Die Wertveränderungen des Euro, insbesondere im Vergleich zum US-Dollar, können die erzielbaren Margen beeinflussen. Eine Aufwertung des Euro im Vergleich zum US-Dollar würde sich negativ auswirken, während eine Abwertung positive Effekte für SUSS hätte, da SUSS derzeit höhere US-Dollar-Zuflüsse als -Abflüsse hat.

SUSS wickelt nur in sehr geringem Umfang Geschäfte in asiatischen Währungen (japanischer Yen, taiwanesischer Dollar, Singapur-Dollar, südkoreanischer Won und chinesischer Renminbi) ab. Die in Japan, Taiwan, Singapur, Südkorea und China ansässigen Tochtergesellschaften weisen jedoch in Euro und US-Dollar dotierte Forderungen gegen Kunden und anderen SUSS-Gesellschaften aus. Je nach Umfang und Fälligkeit können aus der Bewertung dieser Forderungen in der jeweiligen Landeswährung Währungsverluste im Konzern entstehen.

SUSS ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aufgrund der internationalen Ausrichtung Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Die Währungssicherung erfolgt auf Basis bestehender Fremdwährungsaufträge. Gegenläufige Zahlungsströme, die sich überwiegend aus Fremdwährungsbestellungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ergeben, werden von dem so ermittelten zu sichernden Fremdwährungsbetrag abgesetzt. Dies betrifft vor allem Kunden oder Lieferanten in den Währungsräumen des US-Dollar, die Produkte von SUSS-Gesellschaften aus dem Euro-Währungsraum beziehen oder an diese verkaufen. Die potenziellen Risiken liegen einerseits in der Fluktuation der Währungskurse und andererseits im Bonitätsrisiko der Gegenpartei. SUSS schätzt das Risiko aus Währungsrisiken nach der Umsetzung von Gegenmaßnahmen als gering ein.

Inflationsrisiken

Inflationsrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass steigende Preisniveaus die Kostenstrukturen und Margen von SUSS beeinträchtigen. Insbesondere die Kosten für Rohstoffe, Energie und Personal könnten durch eine anhaltende Inflation steigen und sich negativ auf die Rentabilität auswirken.

Wir überwachen die Entwicklung der Inflationsraten in den relevanten Märkten kontinuierlich und versuchen unsere Preisstrategien sowie unsere Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen anzupassen, um die Auswirkungen der Inflation zu mindern.

Liquiditätsrisiken

Unter Liquiditätsrisiken verstehen wir das Risiko, dass der SUSS-Konzern nicht in der Lage ist, die aktuellen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit zu erfüllen. Daher ist es ein wesentliches Ziel des Liquiditätsmanagement, sicherzustellen, dass fällige Zahlungen jederzeit beglichen werden können. Das Management überwacht kontinuierlich das Risiko von Liquiditätsengpässen mithilfe einer Liquiditätsplanung. Zudem stehen Bankkreditlinien zur Verfügung, insbesondere eine nicht in Anspruch genommene, syndizierte revolvierende Kreditlinie in Höhe von 24,0 Mio. €, die bis 2026 läuft.

Die fristenkongruente Finanzierung von langfristigem Vermögen ist durch Eigenkapital und die Aufnahme von langfristigen Darlehen sichergestellt.

Mit den bestehenden verfügbaren liquiden Mitteln sowie unseren zur Verfügung stehenden Kreditlinien ist die Finanzierung von SUSS auf absehbare Zeit sehr gut abgesichert und ermöglicht weiteres Wachstum.

Ein potenzielles Liquiditätsrisiko schätzen wir damit als sehr gering ein. Weitere Einzelheiten zur Liquiditätssituation der Gesellschaft finden sich unter Textziffer (25) des Konzernanhangs.

Marktpreisrisiken

Marktpreisrisiken ergeben sich aus Schwankungen der Marktpreise, insbesondere Zinsen. Ein starker Anstieg des Zinsniveaus kann einen negativen Effekt auf die Ertragslage des SUSS-Konzerns haben. Der im Oktober 2019 abgeschlossene Konsortialkreditvertrag beinhaltet einen variablen Zins für die in Anspruch genommenen Kreditbeträge. Die Höhe des variablen Zinses ergibt sich aus dem EURIBOR zuzüglich einer Marge, die vom Verschuldungsgrad abhängig ist. Für den nicht in Anspruch genommenen Teil des Kreditrahmens ist eine Bereitstellungsprovision zu entrichten.

Die abgeschlossenen KfW-Förderdarlehen sind mit einem fixen Zinssatz belegt.

SUSS schätzt das Zinsänderungsrisiko als gering ein. Zur Optimierung der Kapitalanlagen vergleicht der Konzern regelmäßig die Konditionen verschiedener Banken, um die besten Marktbedingungen zu nutzen und die Kapitalaufnahme zu optimieren. Dabei werden auch Bonität und Flexibilität der Banken berücksichtigt, um die Rentabilität der Anlagen zu maximieren.

Rechtliche Risiken, Compliance-Risiken, soziale Risiken und Governance-Risiken

Unter dieser Risikokategorie werden Risiken aus Änderungen in Gesetzen und Regularien (inklusive Nachhaltigkeitsregularien), Compliance-Risiken, sowie Risiken aus Verletzungen der Urheberrechte dargestellt. Des Weiteren gehören auch Risiken aus Exportkontrollen und Handelssanktionen zu der genannten Risikokategorie.

Risiken aus Änderungen in Gesetzen und Regularien (inklusive Nachhaltigkeitsregularien)

Politische Entscheidungen, neue Gesetzgebungen und sonstige Regularien in den Ländern, in denen SUSS tätig ist, können unser Geschäft negativ beeinflussen. Dazu gehören die Steuergesetzgebung in den jeweiligen Ländern, Exportbeschränkungen, Handelsstreitigkeiten zwischen bestimmten Staaten und Verschärfungen in den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbsrecht, Arbeitssicherheit sowie Patent- und Markenrecht.

Compliance-Risiken

Compliance-Risiken können sich aus dem kollektiven oder individuellen Fehlverhalten von Mitarbeitenden, Führungskräften oder dem Management ergeben. SUSS könnte dadurch rechtlich, finanziell oder auch strafrechtlich belastet werden. Sollte SUSS ein unethisches Verhalten nachgewiesen werden, könnte dies zum Verlust von Aufträgen oder zur Beendigung von Kundenbeziehungen führen. Momentan sind keine Fälle bekannt, die auf ein Risiko hindeuten. SUSS verfügt über ein wirksames Compliance-Management-System, das unter anderem darauf abzielt, nachhaltiges rechtmäßiges Handeln von Führungskräften und Mitarbeitenden sicherzustellen. Zur Vorbeugung von Risiken werden regelmäßige, IT-gestützte Compliance-Schulungen durchgeführt. In den Compliance-Schulungen ist das umfangreiche Schulungsprogramm vom SUSS für seine Mitarbeiter zusammengefasst. Es deckt sowohl die Schulungen zur IT-Sicherheit als auch die Schulungen zum Verhaltenskodex und den unternehmensinternen Grundsätzen und Richtlinien ab. So leisten die Compliance-Schulungen einen Beitrag zur Prävention von IT-Vorfällen und Rechtsverstößen.

Risiken aus Verletzungen der Urheberrechte

Wie viele andere Unternehmen in der Halbleiterindustrie könnten auch uns Risiken aus möglichen Verletzungen des intellektuellen Eigentums betreffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es jedoch keine Vorfälle.

Risiken aus Exportkontrollen und Handelssanktionen

SUSS ist ein international agierendes Unternehmen und unterhält Geschäftsaktivitäten in Ländern, die unterschiedlichen Formen von Handelseinschränkungen unterliegen können. Durch Exportkontrollen und Handelssanktionen gegen bestimmte Länder, in denen wir tätig sind, könnte unser Geschäft in diesen Ländern oder auch indirekt in anderen Ländern beeinflusst werden.

Beispielsweise haben die USA im Jahr 2024 neue Exportbestimmungen erlassen. SUSS ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht wesentlich davon betroffen. Grundsätzlich muss angesichts der dynamischen geopolitischen Entwicklungen jederzeit mit Änderungen gerechnet werden.

Gesamteinschätzung

Im SUSS-Konzern wurden im Geschäftsjahr 2024 keine bestandsgefährdenden Risiken identifiziert. Der Fortbestand des Unternehmens war unter Substanz- und Liquiditätsgesichtspunkten nicht gefährdet.

Die zehn für den SUSS-Konzern wesentlichsten Risiken sind in der folgenden Tabelle im Überblick dargestellt. Die Risiken wurden dabei nach der Eintrittswahrscheinlichkeit und nach den möglichen finanziellen Auswirkungen (gemessen an der Höhe des möglichen Liquiditätsabflusses) bewertet und als Nettorisiken (unter der Berücksichtigung der definierten Maßnahmen) dargestellt.

Top 10 Risiken

Risiko Kategorie Eintrittswahrscheinlichkeit Schadenshöhe Gesamtbewertung
IT-Ausfall Operatives Risiko Gering Schwerwiegend Mittel
Währungsrisiken Finanzielles Risiko Mittel Bedeutend Mittel
Betriebsunterbrechung durch Feuer Operatives Risiko Sehr gering Schwerwiegend Mittel
Betriebsunterbrechung durch Wasserschaden Operatives Risiko Gering Vertretbar Gering
Betriebsunterbrechung durch Naturkatastrophe Operatives Risiko Gering Vertretbar Gering
Allgemeines Haftungsrisiko Operatives Risiko Sehr gering Vertretbar Gering
Betriebsunterbrechung durch Ausfall von Versorgungstechnik (Heizung, Energieversorgung) Operatives Risiko Sehr gering Vertretbar Gering
Produktionsausfall in Reinräumen durch technische Störungen Operatives Risiko Sehr gering Vertretbar Gering
Schlüssellieferantenrisiko Strategisches Risiko Sehr gering Vertretbar Gering
Allgemeines Lieferantenausfallrisiko Operatives Risiko Sehr gering Vertretbar Gering

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Januar 2025 hat SUSS bekanntgegeben, das Geschäft mit Gebrauchtmaschinen zum 31. Juli 2025 einzustellen. Im Rahmen des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 wurden durch die Abwertung von Vorräten, für die keine Verwendung mehr erwartet wird, Aufwendungen in Höhe von 2,9 Mio. € in den Umsatzkosten berücksichtigt.

Prognosebericht

Der Internationale Währungsfonds erwartet in seiner Prognose aus dem Januar 2025, dass die Weltwirtschaft gemessen am BIP im Jahr 2025 um 3,3 Prozent wachsen wird. Positiv wirken sich die weiterhin sinkenden Inflationsraten und ein Rückgang der Energiepreise auf den Ausblick aus. Geopolitische Spannungen und die anhaltende wirtschaftspolitische Instabilität in Asien und Europa drücken hingegen den weltweiten Wachstumsausblick. Entsprechend ist für das Jahr 2025 von einer weltweit uneinheitlichen wirtschaftlichen Entwicklung auszugehen. In der für SUSS besonders wichtigen Region Asien (Emerging and Developing Asia) geht der IWF im Jahr 2025 von einem Wachstum von 5,1 Prozent aus. In China wird sich das Wachstum voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte abschwächen und im Jahr 2025 4,6 Prozent betragen. Für die USA liegt die erwartete Wachstumsrate bei 2,7 Prozent nach 2,8 Prozent im Jahr 2024. Für die Eurozone rechnet der IWF mit einer Zunahme des BIP-Wachstums um 0,2 Prozentpunkte auf 1,0 Prozent nach 0,8 Prozent im Jahr 2024.

Abgesehen von der globalen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst vor allem die Entwicklung der Halbleiterindustrie und die Entwicklung der Halbleiterproduktion den Geschäftsverlauf von SUSS. Nachfolgend gehen wir auf die verschiedenen Branchendynamiken ein, die wir als maßgeblich für unsere weitere Geschäftsentwicklung erachten.

Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Entwicklung des Marktes für Halbleiter und Halbleiter-Equipment

Die Wachstumsraten für den Halbleitermarkt und Halbleiter-Equipment-Markt können voneinander variieren. Für das Wachstum der Equipment-Branche ist zu berücksichtigen, dass durch Effizienzgewinne, Durchsatz- und Yield-Steigerungen sowie durch den Trend zu größeren Wafer-Durchmessern Abweichungen von der Entwicklung des gesamten Halbleitermarkts möglich sind. Das gilt ebenso für die Entwicklung neuer Verfahren und Anwendungen sowie den Aufbau regionaler Fertigungskapazitäten.

Für die kommenden Jahre erwarten die Branchenexperten von Gartner ein weiteres Wachstum der Halbleiterbranche. So soll sich das deutliche Wachstum des Marktvolumens auch im Jahr 2025 fortsetzen. Gartner rechnet mit einem Anstieg von 13,8 Prozent auf ein Gesamtvolumen von 716,7 Mrd. USD. Ein wesentlicher Grund für das erwartete Wachstum sind die geplanten Investitionen in Speicherelemente. Für dieses wichtige Marktsegment innerhalb der Halbleiterindustrie wird im Jahr 2025 mit einem Wachstum von 20,5 Prozent gerechnet.

Die guten Aussichten für die Entwicklung des Halbleitermarkts wirken sich auch positiv auf die Entwicklung des Marktes für Halbleiter-Equipment aus. Der Branchenverband SEMI erwartet für das Jahr 2025 ein Marktwachstum von 7,6 Prozent auf 121,4 Mrd. USD. Treiber sind anhaltende Investments in die bereits etablierten Technologieknoten, ein deutliches Wachstum ins Backend der Halbleiterfertigung und die weiterhin gute Nachfrage aus China. Insbesondere die steigende Komplexität der Halbleiter für KI-Anwendungen und eine erhöhte Nachfrage nach Halbleitern in Endgeräten und im Automotive-Bereich sollen die wesentlichen Treiber der Entwicklung sein.

Ausblick auf die Umsatzentwicklung des Halbleitermarkts in Mrd. USD

Quelle: Gartner, 28. Oktober 2024 00 600 800

Der Zusatz "e" hinter einer Jahreszahl kennzeichnet einen Erwartungs- / Schätzwert

Ausblick auf die Umsatzentwicklung des Halbleiter-EquipmentMarkts in Mrd. USD

Quelle: SEMI, 28. Oktober 2024

Der Zusatz "e" hinter einer Jahreszahl kennzeichnet einen Erwartungs- / Schätzwert

Ausblick auf die Umsatzentwicklung des Wafer-Fab-EquipmentMarkts in Mrd. USD

Quelle: SEMI, 28. Oktober 2024

Der Zusatz "e" hinter einer Jahreszahl kennzeichnet einen Erwartungs- / Schätzwert

Für den für uns besonders wichtigen Teilmarkt Wafer-Fab-Equipment gehen die Experten von SEMI für das Jahr 2025 von einem Wachstum von 6,7 Prozent auf 107,6 Mrd. USD aus. Während Investitionen in etablierte Technologieknoten im Segment Foundry und Logic im kommenden Jahr mit 2,8 Prozent wachsen sollen, erwartet SEMI für das Segment der Speicheranwendungen (DRAM), insbesondere durch High-Bandwidth Memory-Chips (HBM) für KI-Anwendungen, ein sehr deutliches Wachstum von 47,8 Prozent.

Der KI-getriebene Wachstumstrend für HBM-Speicher wird dabei nach Einschätzung der Experten von Bloomberg Intelligence in den kommenden Jahren anhalten. Bis zum Jahr 2033 soll der HBM-Markt auf 130 Mrd. USD wachsen, was einer annualisierten Wachstumsrate von rund 42 Prozent entspricht. Technologieschritte wie der Übergang von HBM3E zu HBM4 in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 und Anfang 2026 sowie der Schritt zu HBM5 zum Ende der 2020er Jahre werden wesentliche Treiber sein. Die Entwicklung im HBM-Markt wird auch fortlaufende Investitionen in die Produktionsinfrastruktur nach sich ziehen. Für SUSS ist diese Entwicklung in beiden Segmenten relevant. Während das Segment Photomask Solutions mit Lösungen zur Herstellung und Reinigung von Fotomasken von einer insgesamt höheren Menge an prozessierten Wafern im Frontend profitiert, dürfte die mittelfristige Nachfrage nach temporären Bonding-Lösungen im Segment Advanced Backend Solutions grundsätzlich bestehen bleiben. Spätestens ab der HBM5-Generation, wenn Hybrid Bonding beim Stapeln der dann bis zu 20 Speicherlagen das bislang eingesetzte Thermo Compression Bonding (TCB) ablösen dürfte, rechnen wir uns Chancen aus, zusätzlich unsere Lösung für das Chip-to-Wafer-Hybrid-Bonden zu platzieren.

Ein weiterer Indikator für die Entwicklung des Marktes für Halbleiter-Equipment und den Anlagenbedarf ist die Entwicklung der Wafermenge, die in den Prozessablauf der Halbleiterfertigung eingeführt wird. SEMI geht für das Jahr 2025 davon aus, dass die Zahl der sogenannten Wafer Starts um 6,6 Prozent auf 33,6 Millionen Wafer pro Monat steigen wird. Besonders stark wird das Wachstum mit rund 16 Prozent im Bereich der fortschrittlichsten Technologieknoten von unter 7 Nanometer sein, vor allem durch das weitere Wachstum der Fertigungskapazitäten für Hochleistungsrechner.

SUSS adressiert mit seinen Lösungen einzelne Prozessschritte in der Halbleiterindustrie, die für sich genommen eigene Marktsegmente darstellen können. Über den Zeitraum fest vereinbarter Bestellungen hinaus weisen die Marktdaten für unsere relevanten Teilmärkte - neben der methodisch schwierigen Zuordnung unserer Segmente und Produktlinien - oftmals ein erhebliches Maß an Unsicherheit auf. Veränderte Schwerpunktsetzungen unserer Kunden können zu einer veränderten Marktdynamik führen. Daher ist neben den allgemeinen Indikatoren der Marktentwicklung unser Auftragsbestand die wichtigste Grundlage für die Prognose der erwarteten Entwicklung.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns - Ausblick 2025

SUSS hat das Geschäftsjahr 2024 mit einem Auftragsbestand von 428,4 Mio. € zum 31. Dezember 2024 beendet. Wir erwarten, dass wir die überwiegende Mehrheit dieses Auftragsbestands im Geschäftsjahr 2025 abarbeiten werden. Unsere bestehenden Produktionskapazitäten für Lösungen im Segment Photomask Solutions sind damit nahezu vollständig ausgelastet. Weitere Aufträge, die wir in diesem Jahr erhalten, werden voraussichtlich erst 2026 zur Auslieferung und Umsatzrealisierung führen. Für Lösungen im Segment Advanced Backend Solutions sorgt der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2024 für eine Auslastung der Fertigung bis ins dritte Quartal 2025 hinein. Einige Aufträge für Lösungen der Produktlinien Bonding, Imaging und Coating Systems, die wir in der ersten Jahreshälfte 2025 erhalten, können aufgrund der auf ein übliches Niveau reduzierten Durchlaufzeiten demnach noch in diesem Jahr abgearbeitet werden.

Insgesamt rechnen wir für das Jahr 2025 mit einer robusten Nachfrage nach unseren Produkten und Servicedienstleistungen von unseren Kunden in den für uns relevanten Märkten. Im Segment Advanced Backend Solutions gehen wir davon aus, dass sich die Auftragslage für unser Backend-Lithografiegeschäft, also für die Produktlinien Imaging und Coating Systems, im Vergleich zu 2024 verbessern wird. Bei unseren Coating-Lösungen haben wir bereits im zweiten Halbjahr 2024 eine Trendumkehr mit steigender Nachfrage, beispielsweise von sogenannten OSAT-Kunden (Outsourced Semiconductor Assembly and Tests), festgestellt. Wir rechnen damit, dass sich die verbesserte Auftragslage auch 2025 fortsetzen wird. Für unsere Imaging-Lösungen und hier insbesondere für den UV-Projektionsscanner, der im führenden Packaging-Prozess für KI-Chipmodule zum Einsatz kommt, gehen wir ebenfalls von einem höheren Auftragseingang aus. Bei unseren Bonding-Lösungen erwarten wir nach zwei außerordentlich starken Jahren, die vom initialen Kapazitätsaufbau für Halbleiter im Zusammenhang mit KI-Applikationen profitiert hatten, eher einen im Vorjahresvergleich leicht rückläufigen Auftragseingang. Unsere Speicherchip- und Packaging-Kunden haben in den vergangenen anderthalb Jahren zahlreiche Anlagen bestellt, um die hohe Marktnachfrage bedienen zu können. Eine weitere Nachfragesteigerung durch Anbieter von KI-Chipmodulen wird sehr wahrscheinlich zu Folgeaufträgen für uns führen, jedoch nicht in einer Größenordnung der vergangenen zwei Jahre. Über alle Produktlinien hinweg gehen wir von einer im Vorjahresvergleich stabilen Entwicklung beim Auftragseingang aus, da sich die positive Nachfrageentwicklung für unsere Imaging- und Coating-Lösungen und der rückläufig erwartete Auftragseingang für Bonding-Lösungen in etwa ausgleichen werden.

Im Segment Photomask Solutions gehen wir nicht davon aus, dass wir den hohen Auftragseingang von 123,5 Mio. € im Jahr 2024 auch im Geschäftsjahr 2025 erreichen werden. Der Grund ist eine sich normalisierende Nachfrage aus China, nachdem wir in den vergangenen Jahren enorm von Investitionen in lokale, chinesische Halbleiterfertigungskapazitäten profitiert hatten. Mit zusätzlichen Impulsen durch die für 2026 geplante Markteinführung unserer neuen High-End-Reinigungslösung MaskTrack Smart und eines Cleaners für Mid-End-Applikationen ist frühestens zum Ende des Geschäftsjahres 2025 zu rechnen.

Die Situation der Lieferketten hat sich in den Jahren 2023 und 2024 deutlich verbessert. Herausfordernd bleibt die Lage bei speziellen Komponenten und Modulen für derzeit sehr stark nachgefragte Anlagen. Insbesondere beim UV-Projektionsscanner ist das geplante Wachstum im Jahr 2025 eine Herausforderung für unsere Zulieferer, die ihre Kapazitäten ebenso wie wir erhöhen müssen, um anspruchsvolle Lieferzusagen zu erfüllen. Weitere Unsicherheitsfaktoren sind die zeitnahe personelle Besetzung offener Positionen, speziell an unseren Fertigungsstandorten in Sternenfels und Hsinchu (Taiwan), und die inflationsbedingt zu erwartenden Materialpreis- und Lohnsteigerungen. Aus globaler Sicht sorgen die weitere Entwicklung geopolitischer Eskalationen, allen voran in Osteuropa und dem Nahen Osten, und ein sich intensivierender Handelskrieg durch die Verschärfung von Importzöllen und die Verhängung von Exportrestriktionen für zusätzliche Unsicherheit.

Sofern sich die Situation der Weltwirtschaft im Allgemeinen und des Halbleiter- bzw. Halbleiter-Equipment-Marktes im Speziellen nicht unerwartet verschlechtert, gehen wir für das Gesamtjahr 2025 von einem Umsatz in einer Bandbreite von 470 bis 510 Mio. € aus. Dies würde beim Mittelpunkt der Bandbreite einem Wachstum von rund 10 Prozent entsprechen. Eine Zielerreichung setzt eine anhaltend positive Kundennachfrage voraus, um die Fertigungskapazitäten voll auszuschöpfen. Substanzielle Projektverschiebungen oder gar Auftragsstornierungen durch unsere Kunden, mit denen wir gegenwärtig nicht rechnen, sind in dieser Umsatzerwartung ebenso wenig berücksichtigt wie etwaige Verschärfungen von Handelssanktionen wie neue Zölle und sonstige Regelungen, die den Export unserer Anlagen in wichtige Absatzmärkte erschweren.

Bei der Bruttomarge gehen wir im Geschäftsjahr 2025 von einer Seitwärtsbewegung aus. Der Produkt- und Kundenmix, der 2024 für die signifikante Steigerung der Bruttomarge gesorgt hatte, dürfte im Geschäftsjahr 2025 eine ähnliche Qualität aufweisen. Einem positiven Volumeneffekt werden unterdessen Einmalaufwendungen für den Aufbau des neuen Produktionsstandorts in Zhubei (Taiwan) gegenüberstellen. Unter Berücksichtigung aller Faktoren erwarten wir die Bruttomarge im Geschäftsjahr 2025 in einer Bandbreite von 39 bis 41 Prozent.

Beim Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) erwarten wir einerseits positive Impulse durch das höhere Umsatzniveau und die damit verbundenen Skaleneffekte. Gleichzeitig wirkt sich unsere Wachstumstransformation im Geschäftsjahr 2025 verstärkt aus. Während wir bei den Aufwendungen für Forschung und Entwicklung und bei den Vertriebskosten mit einem Anstieg rechnen, der in etwa proportional zum Umsatzwachstum liegen wird, rechnen wir bei den Verwaltungskosten mit einem überproportionalen Zuwachs. Als wesentliche Treiber sind IT-Projekte, beispielsweise die Vorbereitungen zur Umstellung des ERP-Systems und die Implementierung einer neuen Konsolidierungs- und Reporting-Lösung, ESG-Projekte sowie steigende Aufwendungen für Recruiting und Personal zu nennen. Insgesamt rechnen wir mit einer EBIT-Marge in einer Bandbreite von 15 bis 17 Prozent.

Prognose 2025

Leistungsindikatoren Prognose 2025 Ergebnis 2024
Umsatz 470 bis 510 Mio.€ 446,1 Mio. €
Bruttomarge 39 bis 41 % 40,0 %
EBIT-Marge 15 bis 17 % 16,8 %

Der Geschäftsbereich Advanced Backend Solutions wird auch im Geschäftsjahr 2025 den größeren Teil zum Konzernumsatz beitragen. Wir gehen davon aus, den Auftragsbestand von 271,7 Mio. € zum 31. Dezember 2024 und einige Aufträge, die wir im ersten Halbjahr 2025 von unseren Kunden erhalten, im Geschäftsjahr 2025 abarbeiten zu können Daraus ergibt sich ein erwartetes Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich, ausgehend von einem Wert von 314,7 Mio. € im Jahr 2024. Aufgrund einer leichten Veränderung im Produkt- und Kundenmix und höheren Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Verwaltung rechnen wir bei der Bruttomarge (2024: 42,2 Prozent) und bei der EBIT-Marge (2024: 19,2 Prozent) jeweils mit einem leichten Rückgang. Im Segment Photomask Solutions sorgt der hohe Auftragsbestand von 156,7 Mio. € zum 31. Dezember 2024, den wir größtenteils im Geschäftsjahr 2025 abarbeiten wollen, für ein hohes Maß an Visibilität und die Aussicht, ein Umsatzwachstum von 10 bis 20 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 131,4 Mio. € erreichen zu können. Bei der Bruttomarge (2024: 36,1 Prozent) und bei der EBIT-Marge (2024: 20,7 Prozent) halten wir auf Basis des höheren Umsatzvolumens und einer Verbesserung im Produkt- und Kundenmix eine leichte Verbesserung für wahrscheinlich.

Da der Jahresüberschuss der Muttergesellschaft SUSS MicroTec SE des Geschäftsjahres 2024 durch den Veräußerungsgewinn in Höhe von 54,5 Mio. € aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. außerordentlich hoch war, rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 trotz des grundsätzlich positiven Ausblicks für den SUSS-Konzern mit einem im Vorjahresvergleich deutlich geringeren Jahresüberschuss der SUSS MicroTec SE.

Erwartete Entwicklung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren

Der Erfolg und die weitere Entwicklung von SUSS soll sich nicht nur in finanziellen Leistungsindikatoren niederschlagen, sondern auch nachhaltig erwirtschaftet werden. Deswegen beziehen wir in das Steuerungssystem auch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ein.

Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Erwartete Entwicklung 2025 Ergebnis 2024
CO 2 e-Emissionen Scope 1 und Scope 2 (in Tonnen) 1.880 bis 1.900 1.491
Employee Engagement Score (in Prozent) 50 % 38 %
Abgeschlossene Compliance-Schulungen (in %) 100 % 98 %

Die CO 2 e-Emissionsäquivalente geben an, wie gut es uns gelingt, die Produktion von SUSS klimafreundlicher zu gestalten und zur Reduktion von Treibhausgasen beizutragen. SUSS ist bezogen auf das Gesamtvolumen der Emissionen ein kleiner Emittent. Wir sind aber davon überzeugt, dass auch kleinere Beiträge und unser fortgesetztes Engagement für die Verbesserung unserer nachhaltigkeitsbezogenen Leistung wichtig sind. Der Anstieg der CO 2 e-Emissionen wird vor allem wachstumsbedingt an unserem Standort in Taiwan verursacht. Zudem kann der Strombedarf an dem neuen Standort voraussichtlich im Jahr 2025 nicht vollständig aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden.

Da unsere Beschäftigten mit ihrem Fachwissen und ihrem Einsatz einer der wesentlichen Schlüssel zum Erfolg von SUSS ist, machen wir die Bindung unserer Mitarbeitenden an unser Unternehmen zu einem unserer Erfolgsindikatoren. In unserem Employee Engagement Score (EES) messen wir die Bindung an das Unternehmen. Für das Jahr 2025 wollen wir den EES auf einen Wert von 50 Prozent steigern.

Gute Unternehmensführung bedeutet, dass sich SUSS und alle Beschäftigten in Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzen, Verordnungen sowie den unternehmensinternen Richtlinien wie dem Code of Conduct verhalten. Den Grundstein dafür legen unsere Schulungen, in denen wir allen Mitarbeitenden die Compliance-Anforderungen vermitteln. Wir setzen uns für das kommende Jahr erneut das Ziel, alle Mitarbeitenden zu schulen.

Zukunftsgerichtete Angaben

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Angaben und Prognosen zum SUSS-Konzern, zu ihren Tochterunternehmen sowie zu den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, die den Geschäftsverlauf von SUSS beeinflussen können. Alle Einschätzungen einschließlich der Prognosen basieren auf Annahmen, die wir auf Basis aller uns zum derzeitigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sofern diese Annahmen nicht oder nur teilweise eintreffen oder weitere Risiken, Ungewissheiten oder sonstige Faktoren eintreten, so kann die tatsächliche Geschäftsentwicklung von der erwarteten Geschäftsentwicklung abweichen. Eine Gewähr für die Aussagen und Prognosen kann deshalb nicht übernommen werden.

 

Garching, 18. März 2025

gezeichnet

Burkhardt Frick, Vorstandsvorsitzender, CEO

Dr. Cornelia Ballwießer, Finanzvorständin, CFO

Dr. Thomas Rohe, Vorstand Operations, COO

Konzernabschluss

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

in Tsd. € Anhang 01.01.2024- 31.12.2024 01.01.2023- 31.12.2023
Umsatzerlöse (4) 446.147 304.262
Umsatzkosten (5) -267.799 -200.370
Bruttoergebnis vom Umsatz 178.348 103.892
Vertriebskosten -27.496 -21.374
Forschungs- und Entwicklungskosten (11) -40.057 -31.309
Verwaltungskosten -34.018 -24.197
Sonstige betriebliche Erträge (6) 4.493 7.311
Sonstige betriebliche Aufwendungen (7) -6.141 -6.537
Operatives Ergebnis (EBIT) 75.129 27.786
Finanzerträge 3.216 955
Finanzaufwendungen -466 -418
Finanzergebnis (8) 2.750 537
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (vor Steuern) 77.879 28.323
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (9) -25.821 -10.988
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) 52.058 17.335
Ergebnis aus nicht-fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) (3) 58.285 -12.638
Jahresüberschuss 110.343 4.697
davon Aktionäre der SUSS MicroTec SE 110.343 4.697
davon nicht beherrschende Anteile 0 0
Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten (unverwässert) (10) 2,72 0,91
Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten (verwässert) 2,72 0,91

Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

in Tsd. € 01.01.2024- 31.12.2024 01.01.2023- 31.12.2023
Jahresüberschuss 110.343 4.697
Posten, die in späteren Perioden nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden
Versicherungsmathematische Gewinne /Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen 1.213 -1.534
Steuereffekte -90 173
Sonstiges Ergebnis nach Steuern für Bestandteile, die nicht aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden 1.123 -1.361
Posten die in späteren Perioden aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden
Fremdwährungsanpassung
in der laufenden Periode entstandene Gewinne und Verluste 1.436 -626
abzüglich Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung -4.518 0
Summe Fremdwährungsanpassung -3.082 -626
Sonstiges Ergebnis nach Steuern für Posten, die in späteren Perioden aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden -3.082 -626
Sonstiges Ergebnis (nach Steuern) -1.959 -1.987
Gesamtergebnis 108.384 2.710
davon Aktionäre der SUSS MicroTec SE 108.384 2.710
davon nicht beherrschende Anteile 0 0

Konzernbilanz (IFRS) zum 31. Dezember 2024

Aktiva

in Tsd. € Anhang 31.12.2024 31.12.2023
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (12) 4.616 5.499
Geschäfts- oder Firmenwert (13) 18.631 18.494
Sachanlagen (14) 33.815 31.129
Sonstige Vermögenswerte (15) 845 511
Latente Steueransprüche (9) 697 684
Langfristige Vermögenswerte 58.604 56.317
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (16) 213.971 166.708
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (17) 14.861 17.685
Vertragliche Vermögenswerte (18) 58.890 35.238
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (19) 1.204 1.009
Wertpapiere (33) 0 9.895
Steuererstattungsansprüche (20) 67 123
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (21) 136.239 38.114
Sonstige Vermögenswerte (22) 17.037 10.779
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (3) 0 33.864
Kurzfristige Vermögenswerte 442.269 313.415
Bilanzsumme 500.873 369.732

Passiva

in Tsd. € Anhang 31.12.2024 31.12.2023
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (23) 19.116 19.116
Rücklagen (23) 262.411 157.323
Kumuliertes übriges Eigenkapital (23) -1.781 178
Eigenkapital 279.746 176.617
Eigenkapital Aktionäre der SUSS MicroTec SE 279.746 176.617
Langfristige Schulden
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (24) 1.800 1.584
Rückstellungen (25) 3.911 1.675
Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten (27) 4.063 5.313
Finanzschulden aus Leasingverpflichtungen (27) 5.708 6.267
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (26) 1.467 332
Vertragliche Verbindlichkeiten 1 (30) 820 342
Passive latente Steuern (9) 20.847 11.207
Langfristige Schulden 38.616 26.720
Kurzfristige Schulden
Rückstellungen (28) 4.225 7.347
Steuerschulden (32) 20.578 11.825
Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten (27) 1.266 1.249
Finanzschulden aus Leasingverpflichtungen (27) 2.258 2.349
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (29) 18.078 9.420
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.546 27.110
Vertragliche Verbindlichkeiten 1 (30) 99.443 88.702
Sonstige Verbindlichkeiten 1 (31) 5.117 5.405
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (3) 0 12.988
Kurzfristige Schulden 182.511 166.395
Bilanzsumme 500.873 369.732

1 Vorjahreswerte angepasst siehe D) Änderung der Darstellung

Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

in Tsd. € 01.01.2024- 31.12.2024 01.01.2023- 31.12.2023
Jahresüberschuss 110.343 4.697
Anpassung Gewinn / Verlust für die Überleitung zum Operativen Cash-Flow
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) -58.285 12.638
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 1.601 1.521
Abschreibungen auf Sachanlagen 6.220 5.344
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 172 147
Veränderung der Wertberichtigung auf das Vorratsvermögen 8.229 5.364
Veränderung der Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 37 -1.361
Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen 1.053 -1.697
Veränderung des Vorratsvermögens -55.547 -29.446
Veränderung vertragliche Vermögenswerte -23.618 2.634
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.778 -2.422
Veränderung der übrigen Vermögenswerte -6.787 -3.647
Veränderung der Pensionsrückstellungen 229 -94
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.451 1.686
Veränderung der vertraglichen Verbindlichkeiten 1 10.743 9.605
Veränderung der übrigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen 1 12.902 1.706
Veränderung der Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten 18.040 5.810
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit - fortgeführte Aktivitäten 32.561 12.485
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit - nicht fortgeführte Aktivitäten 929 -8.697
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit - gesamt 33.490 3.788
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -6.846 -3.353
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -718 -1.250
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 0 -9.895
Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 9.895 9.943
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - fortgeführte Aktivitäten 2.331 -4.555
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - nicht fortgeführte Aktivitäten 69.522 -3.627
Cashflow aus der Investitionstätigkeit - gesamt 71.853 -8.182
Tilgung von Bankdarlehen -1.250 -1.250
Tilgung von Miet- und Leasingverbindlichkeiten -2.844 -2.194
Veränderung der übrigen Finanzverbindlichkeiten 17 23
Auszahlung für Dividenden -3.823 -3.823
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit - fortgeführte Aktivitäten -7.900 -7.244
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit - nicht fortgeführte Aktivitäten 0 -773
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -7.900 -8.017
Wechselkursbedingte Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 39 -196
Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmittel äquivalente 97.482 -12.607
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresanfang 38.757 51.364
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode 136.239 38.757
(davon Zahungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der nicht fortgeführten Aktivitäten) 0 642
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten enthält:
Zinszahlungen während der Periode 249 174
Zinseinnahmen während der Periode 3.209 910
Steuerzahlungen während der Periode 7.105 5.136

1 Vorjahreswerte angepasst siehe D) Änderung der Darstellung

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

Kumuliertes übriges Eigenkapital
in Tsd. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus leistungsorientierten Pensionplänen
Stand 01.01.2023 19.116 55.822 100.628 -1.744
Jahresüberschuss - - 4.697 -
Sonstiges Ergebnis - - - -1.534
Gesamtergebnis - - 4.697 -1.534
Gezahlte Dividenden - - -3.823 -
Stand 31.12.2023 19.116 55.822 101.502 -3.278
Stand 01.01.2024 19.116 55.822 101.502 -3.278
Jahresüberschuss - - 110.343 -
Sonstiges Ergebnis 1 - - - 1.213
Gesamtergebnis - - 110.343 1.213
Gezahlte Dividenden - - -3.823 -
Effekt aus dem Verkauf von Tochterunternehmen - - -1.432 -
Stand 31.12.2024 19.116 55.822 206.590 -2.065
Kumuliertes übriges Eigenkapital
in Tsd. € Steuereffekte Fremdwährungsanpassungen
Stand 01.01.2023 465 3.443
Jahresüberschuss - -
Sonstiges Ergebnis 173 -626
Gesamtergebnis 173 -626
Gezahlte Dividenden - -
Stand 31.12.2023 638 2.817
Stand 01.01.2024 638 2.817
Jahresüberschuss - -
Sonstiges Ergebnis 1 -90 -3.082
Gesamtergebnis -90 -3.082
Gezahlte Dividenden - -
Effekt aus dem Verkauf von Tochterunternehmen - -
Stand 31.12.2024 548 -265
in Tsd. € Eigenkapital der Aktionäre der SUSS MicroTec SE
Stand 01.01.2023 177.730
Jahresüberschuss 4.697
Sonstiges Ergebnis -1.987
Gesamtergebnis 2.710
Gezahlte Dividenden -3.823
Stand 31.12.2023 176.617
Stand 01.01.2024 176.617
Jahresüberschuss 110.343
Sonstiges Ergebnis 1 -1.959
Gesamtergebnis 108.384
Gezahlte Dividenden -3.823
Effekt aus dem Verkauf von Tochterunternehmen -1.432
Stand 31.12.2024 279.746

1 Beinhaltet einen Umgliederungseffekt in Höhe von TEUR 1.432 aus dem Verkauf eines Tochterunternehmens

Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens

Anlagespiegel 2024

Historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
in Tsd. € 01.01.2024 Währungsdifferenz Zugänge Umbuchungen / Umgliederungen Abgänge 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 18.926 23 718 - - 19.667
2. Entwicklungskosten 29.479 54 - - - 29.533
3. Andere immaterielle Vermögenswerte 1.395 - - - - 1.395
49.800 77 718 - - 50.595
II. Geschäfts- oder Firmenwert 32.907 137 - - - 33.044
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, Gebäude, Einbauten 23.007 11 865 - - 23.883
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.571 - 2.232 55 - 10.858
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.683 1 3.481 -55 431 18.679
4. Fahrzeuge 473 1 - - - 474
5. Anlagen im Bau - - 268 - - 268
6. Aktivierte Leasinggegenstände
Technische Anlagen und Maschinen 315 20 - - - 335
Fuhrpark 25 -1 - - -2 26
7. Nutzungsrechte 15.920 32 2.243 - 1.122 17.073
63.994 64 9.089 - 1.551 71.596
IV. Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen 2.120 - - - 2.120 -
2.120 - - - 2.120 -
148.821 278 9.807 - 3.671 155.235
Kumulierte Abschreibungen
in Tsd. € 01.01.2024 Währungsdifferenz Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.733 23 1.566 - - 15.322
2. Entwicklungskosten 29.479 54 - - - 29.533
3. Andere immaterielle Vermögenswerte 1.089 - 35 - - 1.124
44.301 77 1.601 - - 45.979
II. Geschäfts- oder Firmenwert 14.413 - - - - 14.413
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, Gebäude, Einbauten 7.540 8 955 - - 8.503
2. Technische Anlagen und Maschinen 4.901 3 992 - - 5.896
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.350 7 1.412 - 430 13.339
4. Fahrzeuge 364 2 16 - - 382
5. Anlagen im Bau - - - - - -
6. Aktivierte Leasinggegenstände
Technische Anlagen und Maschinen 315 20 - - - 335
Fuhrpark 27 -1 - - - 26
7. Nutzungsrechte 7.368 39 2.845 - 952 9.300
32.865 78 6.220 - 1.382 37.781
IV. Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen 2.120 - - - 2.120 -
2.120 - - - 2.120 -
93.699 155 7.821 - 3.502 98.173
Restbuchwerte
in Tsd. € 31.12.2023 31.12.2024
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.193 4.345
2. Entwicklungskosten - -
3. Andere immaterielle Vermögenswerte 306 271
5.499 4.616
II. Geschäfts- oder Firmenwert 18.494 18.631
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, Gebäude, Einbauten 15.467 15.380
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.670 4.962
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.333 5.340
4. Fahrzeuge 109 92
5. Anlagen im Bau - 268
6. Aktivierte Leasinggegenstände
Technische Anlagen und Maschinen - -
Fuhrpark -2 -
7. Nutzungsrechte 8.552 7.773
31.129 33.815
IV. Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen - -
- -
55.122 57.062

Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens

Anlagespiegel 2023

Historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
in Tsd. € 01.01.2023 Währungsdifferenz Zugänge Umbuchungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte Umbuchungen / Umgliederungen Abgänge
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 18.279 19 1.285 -664 7
2. Entwicklungskosten 29.511 -32 - - - -
3. Andere immaterielle Vermögenswerte 1.395 - - - - -
49.185 -13 1.285 -664 7 -
II. Geschäfts- oder Firmenwert 32.987 -80 - - - -
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, Gebäude, Einbauten 22.025 -7 920 - 69 -
2. Technische Anlagen und Maschinen 34.702 1.688 1.300 -29.974 1.401 546
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.383 -63 1.684 -784 -261 276
4. Fahrzeuge 400 -4 77 - - -
5. Anlagen im Bau 2.469 145 2.963 -4.328 -1.216 33
6. Aktivierte Leasinggegenstände
Technische Anlagen und Maschinen 327 -12 - - - -
Fuhrpark 28 -1 -2 - -
7. Nutzungsrechte 19.669 79 4.065 -7.310 - 583
95.003 1.825 11.009 -42.398 -7 1.438
IV. Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen 2.120 - - - - -
2.120 - - - - -
179.295 1.732 12.294 -43.062 - 1.438
Historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
in Tsd. € 31.12.2023 01.01.2023 Währungsdifferenz Zugänge Umbuchungen in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte Umbuchungen / Umgliederungen
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 18.926 12.753 5 1.486 511 -
2. Entwicklungskosten 29.479 29.511 -32 - - -
3. Andere immaterielle Vermögenswerte 1.395 1.046 8 35 - -
49.800 43.310 -19 1.521 511 -
II. Geschäfts- oder Firmenwert 32.907 14.413 - - - -
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, Gebäude, Einbauten 23.007 6.654 -2 888 - -
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.571 19.367 965 1.004 16.081 -
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.683 11.868 -32 1.256 474 -
4. Fahrzeuge 473 356 -5 13 - -
5. Anlagen im Bau - - - - - -
6. Aktivierte Leasinggegenstände
Technische Anlagen und Maschinen 315 327 -12 - - -
Fuhrpark 25 30 -3 - - -
7. Nutzungsrechte 15.920 7.532 -50 2.183 1.755 -
63.994 46.134 861 5.344 18.310 -
IV. Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen 2.120 2.120 - - - -
2.120 2.120 - - - -
148.821 105.977 842 6.865 18.821 -
Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
in Tsd. € Abgänge 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten - 13.733 5.526 5.193
2. Entwicklungskosten - 29.479 - -
3. Andere immaterielle Vermögenswerte - 1.089 349 306
- 44.301 5.875 5.499
II. Geschäfts- oder Firmenwert - 14.413 18.574 18.494
III. Sachanlagen
1. Grundstücke, Gebäude, Einbauten - 7.540 15.371 15.467
2. Technische Anlagen und Maschinen 354 4.901 15.335 3.670
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 268 12.350 3.515 3.333
4. Fahrzeuge - 364 44 109
5. Anlagen im Bau - - 2.469 -
6. Aktivierte Leasinggegenstände
Technische Anlagen und Maschinen - 315 - -
Fuhrpark - 27 -2 -2
7. Nutzungsrechte 542 7.368 12.137 8.552
1.164 32.865 48.869 31.129
IV. Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen - 2.120 - -
- 2.120 - -
1.164 93.699 73.318 55.122

Segmentberichterstattung (IFRS)

Die Segmentberichterstattung ist Bestandteil des Konzernanhangs.

Segmentinformationen nach Geschäftsfeldern

Advanced Backend Solutions Photomask Solutions MicroOptics 1
in Tsd. € 12M / 2024 12M / 2023 12M / 2024 12M / 2023 12M / 2024 12M / 2023
Außenumsatz 314.730 214.500 131.413 89.676 1.329 22.943
Innenumsatz - 226 - - - 1.766
Gesamter Umsatz 314.730 214.726 131.413 89.676 1.329 24.709
Bruttoergebnis vom Umsatz 132.842 77.782 47.430 26.547 -55 2.631
Bruttomarge 42,2 % 36,2 % 36,1 % 29,6 % -4,1 % 10,6 %
Übrige Segmentaufwendungen / -erträge (saldiert) -72.300 -57.718 -20.216 -14.193 -270 -11.093
davon Intersegmentäre Kostenverrechnung (saldiert) -11.528 -10.540 -4.164 -3.514 - -759
davon zentrale Dienstleistungen der SUSS MicroTec SE -11.528 -10.504 -4.164 -3.514 - -1.153
Segmentergebnis (EBIT) 60.542 20.064 27.214 12.354 -325 -8.462
EBIT Marge 19,2 % 9,3 % 20,7 % 13,8 % -24,5 % -34,2 %
Ergebnis vor Steuern 60.493 20.000 27.209 12.349 -325 -8.520
Wesentliche nicht zahlungswirksame Aufwendungen (-) / Erträge -10.770 -2.442 1.999 -1.558 - 4.414
Central Group Functions Konsolidierungseffekte Summe
in Tsd. € 12M / 2024 12M / 2023 12M / 2024 12M / 2023 12M / 2024 12M / 2023
Außenumsatz 4 86 - - 447.476 327.205
Innenumsatz - - - -1.992 - -
Gesamter Umsatz 4 86 - -1.992 447.476 327.205
Bruttoergebnis vom Umsatz -1.924 -838 - - 178.293 106.122
Bruttomarge - - - - 39,8 % 32,4 %
Übrige Segmentaufwendungen / -erträge (saldiert) 48.303 -7.052 - - -44.483 -90.056
davon Intersegmentäre Kostenverrechnung (saldiert) 15.692 14.813 - - - -
davon zentrale Dienstleistungen der SUSS MicroTec SE 15.692 15.171 - - - -
Segmentergebnis (EBIT) 46.379 -7.890 - - 133.810 16.066
EBIT Marge 29,9 % 4,9 %
Ergebnis vor Steuern 49.183 -7.283 - - 136.560 16.546
Wesentliche nicht zahlungswirksame Aufwendungen (-) / Erträge 373 22 - - -8.398 436

1 Nicht fortgeführte Aktivitäten

Advanced Backend Solutions Photomask Solutions MicroOptics 1
in Tsd. € 12M / 2024 12M / 2023 12M / 2024 12M / 2023 12M / 2024 12M / 2023
Segmentvermögen 248.972 189.348 78.483 67.906 - 31.855
davon Geschäfts- oder Firmenwert 18.631 18.494 - - - -
Nicht zugeordnetes Konzern vermögen
Konzernaktiva
Segmentschulden 2 -98.627 -66.883 -42.640 -56.958 - -19.987
Nicht zugeordnete Konzernschulden
Konzernschulden
Abschreibungen 4.044 4.205 1.864 840 - 2.486
davon planmäßig 3.965 4.205 1.864 840 - 2.486
davon außerplanmäßig 79 - - - - -
Investitionen 5.122 2.449 1.586 758 - 3.629
Mitarbeitende zum 31.12. 1.178 941 267 220 - 138
Central Group Functions Konsolidierungseffekte Summe
in Tsd. € 12M / 2024 12M / 2023 12M / 2024 12M / 2023 12M / 2024 12M / 2023
Segmentvermögen 17.329 34.963 - -16.948 344.784 307.124
davon Geschäfts- oder Firmenwert - - - - 18.631 18.494
Nicht zugeordnetes Konzern vermögen 156.089 62.608
Konzernaktiva 500.873 369.732
Segmentschulden 2 -5.917 -4.790 - 16.948 -147.184 -131.670
Nicht zugeordnete Konzernschulden -73.943 -61.445
Konzernschulden -221.127 -193.115
Abschreibungen 1.913 1.817 - - 7.821 9.348
davon planmäßig 1.913 1.817 - - 7.742 9.348
davon außerplanmäßig - - - - 79 -
Investitionen 856 1.394 - - 7.564 8.230
Mitarbeitende zum 31.12. 53 46 - - 1.498 1.345

1 Nicht fortgeführte Aktivitäten
2 Vorjahreswerte angepasst siehe D) Änderung der Darstellung

Segmentberichterstattung (IFRS)

Segmentinformationen nach Regionen

Umsatz Investitionen Vermögen (ohne Goodwill)
in Tsd. € 12M / 2024 12M / 2023 12M / 2024 12M / 2023 12M / 2024 12M / 2023
EMEA 31.118 69.745 5.810 7.055 296.692 262.249
Nordamerika 26.064 45.914 30 27 4.912 2.698
Asien und Pazifik 390.294 211.546 1.724 1.148 29.853 21.597
Konsolidierungseffekte -5.304 2.086
Gesamt 447.476 327.205 7.564 8.230 326.153 288.630

1 Einschließlich nicht fortgeführter Aktiviitäten

Anhang zum IFRS-Konzernabschluss 2024

der SUSS MicroTec SE für das Geschäftsjahr 2024

(1) Beschreibung der Geschäftstätigkeit

Die SUSS MicroTec SE (das "Unternehmen" oder die "Gesellschaft") mit Sitz in 85748 Garching bei München, Deutschland, Schleißheimer Str. 90 (Amtsgericht München, HRB 235132), und ihre Tochtergesellschaften bilden einen international tätigen Konzern (nachfolgend: "der Konzern"), der Produkte im Bereich der Mikrosystemtechnik und der Mikroelektronik entwickelt, fertigt und vertreibt. Die Produktion verteilt sich auf die Standorte Garching und Sternenfels in Deutschland, Eindhoven in den Niederlanden sowie Hsinchu in Taiwan.

Vertrieben werden die Produkte des Unternehmens sowohl über die Produktionsstandorte selbst als auch zusätzlich über Vertriebsgesellschaften in den USA, in Frankreich, Großbritannien, Japan, Singapur, China und Korea. In Ländern, in denen der Konzern nicht selbst vertreten ist, wird der Vertrieb über Handelsvertretungen abgewickelt.

Am 11. Juni 2024 haben die Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der SÜSS MicroTec SE mit einer Zustimmung von 100 Prozent beschlossen, § 1 Absatz 1 der Satzung zu ändern und die Firmierung von SÜSS MicroTec SE in SUSS MicroTec SE zu ändern.

(2) Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze

A) Grundlage der Darstellung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den zugehörigen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.

Die Gesellschaft ist eine Societas Europaea (SE) und unterliegt deutschem Recht. Nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches muss die Gesellschaft einen Konzernabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften des § 315e HGB aufstellen, da es sich bei der SUSS MicroTec SE um ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen handelt. Der Konzernlagebericht wurde nach den Vorschriften des § 315 HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SUSS-Konzerns. Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführungsannahme aufgestellt.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2024 werden beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht.

B) Erstmalig angewandte Standards und Interpretationen

Im Geschäftsjahr 2024 hat die SUSS MicroTec SE darüber hinaus die nachfolgenden neuen Standards und Änderungen zu bestehenden Standards, soweit zutreffend, erstmalig angewendet:

Standardänderungen ohne wesentliche Auswirkungen

Standardänderungen Anwendungspflicht
IFRS 16 Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Lease-back-Transaktion 01.01.2024
IAS 1 Änderung an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig 01.01.2024
IAS 7 Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen, IFRS 7 Finanzinstrumente - Angaben: "Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen" 01.01.2024
IAS 21 Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Fehlende Umtauschbarkeit einer Währung 01.01.2024

Aus der Erstanwendung dieser geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich für SUSS MicroTec SE voraussichtlich keine wesentlichen Effekte auf den Konzernabschluss.

C) Veröffentlichte, aber noch nicht vorzeitig angewandte Standards und Interpretationen

Das IASB hat nachfolgende Änderungen von Standards herausgegeben, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2024 jedoch noch nicht verpflichtend ist, und deren Übernahme in Europäisches Recht teilweise noch aussteht.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Standardänderungen / neue Standards Anwendungspflicht Voraussichtliche Auswirkungen
IAS 21 Änderungen an IAS 21 "Fehlende Umtauschbarkeit einer Währung" 01.01.2025 Voraussichtliche Auswirkungen
IFRS 9 und IFRS 7 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 01.01.2026 1 Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 01.01.2027 1 Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 01.01.2027 1 Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet

1 Das Endorsement-Verfahren der EU ist noch ausstehend.

IFRS 18 ersetzt IAS 1, wobei viele der Anforderungen des IAS 1 unverändert übernommen wurden und durch neue Anforderungen ergänzt werden. Darüber hinaus wurden einige Paragrafen aus IAS 1 und IAS 8 und IFRS 7 verschoben. Zudem hat der IASB kleinere Änderungen an IAS 7und IAS 33 vorgenommen.

Mit IFRS 18 werden insbesondere die folgenden neuen Anforderungen eingeführt:

Darstellung bestimmter Kategorien und definierter Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung,

Offenlegung von durch das Management definierte Leistungskennzahlen (sog. Management performance measures oder MPMs) im Anhang und

Beachtung neuer Leitlinien zur Gruppierung von Informationen in IFRS-Abschlüssen (Aggregation und Disaggregation)

SUSS MicroTec SE geht auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse davon aus, dass die Anwendung des neuen Standards Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird, insbesondere auf die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Analyse der Auswirkungen ist noch nicht abgeschlossen.

D) Änderung der Darstellung der Vorjahreszahlen

Der vorliegende Abschluss enthält im Vergleich zu vorhergehenden Abschlussstichtagen Änderungen der berichteten Werte. Ein Datenerhebungsfehler bei der Ermittlung der kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten führte dazu, dass Vertragsverbindlichkeiten fälschlicherweise als sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden. Der Ausweis der Vergleichsperiode wurde entsprechend angepasst.

Die Anpassung betrifft ausschließlich die Darstellung in der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie der Segmentberichterstattung und hat weder Auswirkungen auf das Eigenkapital, die Gewinn- und Verlustrechnung noch auf das Ergebnis je Aktie (weder verwässert noch unverwässert).

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen dieser Änderung auf die Konzernbilanz:

Passiva,
in Tsd. €
2023 berichtet Umgliederung 2023 angepasst
Langfristige Schulden 0 +342 342
Vertragliche Verbindlichkeiten 0 +342 342
Kurzfristige Schulden 94.449 -342 94.107
Vertragliche Verbindlichkeiten 87.038 +1.664 88.702
Sonstige Verbindlichkeiten 1 7.411 -2.006 5.405
Bilanzsumme 369.732 0 369.732

1 Betrifft Sachleistungsverpflichtungen

E) Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss erfüllt unter Beachtung der qualitativen Kriterien der Rechnungslegung sowie der anzuwendenden IFRS den Grundsatz des True and Fair View sowie der Fair Presentation. Bei der Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses wurden im Wesentlichen die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.

Geschäfts- oder Firmenwert

Nach IFRS 3 wird der derivative Geschäfts- oder Firmenwert nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt zudem, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Die Überprüfung auf Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sog. Cash generating Units), denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Die Testebene für den in der Bilanz ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwert ist das Segment Advanced Backend Solutions.

Bei einer Werthaltigkeitsprüfung werden der Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag gegenübergestellt, d. h. mit dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert verglichen. Diese Werte beruhen grundsätzlich auf abgezinsten Zahlungsströmen (Discounted-Cashflow-Berechnung).

Wenn der erzielbare Betrag der bzw. der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten kleiner ist als ihr Buchwert, ergibt sich ein Wertminderungsaufwand. Dieser ist zunächst dem Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Gruppe von zahlungsgenerierenden Einheiten zuzuordnen.

Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für das Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht wieder aufgeholt werden.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswerts ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig bestimmt werden können. Sie werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre jeweilige Nutzungsdauer, die maximal zehn Jahre beträgt, abgeschrieben.

Entwicklungskosten im Rahmen der Produktentwicklung werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch eine erfolgreiche Vermarktung sichergestellt sind. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzeugen. Die aktivierten Entwicklungsleistungen umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten, einschließlich entwicklungsbezogener Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab Produktionsstart planmäßig linear über den erwarteten Produktlebenszyklus von in der Regel drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer liegen im SUSS-Konzern nicht vor.

Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsdauern für die wesentlichen Anlagekategorien sind nachstehend wiedergegeben:

Gebäude, Einbauten 10-40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 4-10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und -Geschäftsausstattung 3-7 Jahre
Fahrzeuge 5 Jahre

Bei Anlagenabgängen werden die zugehörigen historischen Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen ausgebucht und die Differenz zum Verkaufserlös als sonstiger betrieblicher Aufwand oder Ertrag erfasst.

Nutzungsrechte erfasst der Konzern nach IFRS 16 einen Vermögenswert, der unter den Sachanlagen separat ausgewiesen wird. Das Nutzungsrecht wird bei Abschluss des Leasingvertrags zu Anschaffungskosten bewertet, die sich aus dem Barwert der voraussichtlichen Leasingzahlungen ergeben. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses vorgenommen, es sei denn, die Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes ist kürzer. Enthält der Leasingvertrag hinreichende sicher Kaufoptionen, wird das Nutzungsrecht über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben.

Eine Neubewertung der Sachanlagen gemäß den Regelungen des IAS 16 erfolgte nicht.

Wertminderungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte

SUSS überprüft Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Sind solche Anhaltspunkte vorhanden, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam erfasst.

Da die Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte mit Schätzungen verbunden ist, kann dies signifikanten Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztendlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung haben.

Leasingverhältnisse

Ein Leasingverhältnis wird durch einen Vertrag begründet, der gegen Zahlung eines Entgeltes für ein bestimmte Zeit dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes zu kontrollieren.

Die Leasingverträge des Konzerns umfassen Büro- und Produktionsflächen, IT-Ausstattung sowie Kraftfahrzeuge. Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen beträgt zwischen drei und zwölf Jahre, teilweise mit der Option, die Leasingvereinbarungen nach diesem Zeitraum zu verlängern. Einzelne Leasingvereinbarungen sehen zusätzliche Mietzahlungen auf Basis der Veränderung lokaler Preisindizes vor.

SUSS erfasst Vermögenswerte für das Nutzungsrecht sowie Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten, falls der zugrunde liegende Vermögenswert nicht von geringem Wert ist. Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Leasingaufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte 1.041 Tsd. € (im Vorjahr: 819 Tsd. €).

Verlängerungsoptionen werden in die Laufzeit des Leasingverhältnisses einbezogen, wenn ihre Ausübung hinreichend sicher ist.

Das Nutzungsrecht wird bei Abschluss des Leasingvertrags zu Anschaffungskosten bewertet, die sich aus dem Barwert der voraussichtlichen Leasingzahlungen ergeben. Anschließend wird das Nutzungsrecht ab Bereitstellungsdatum des Leasinggegenstands bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen angesetzt. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern.

Vorräte

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert stellt dabei den voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten dar. Zudem werden Bestandsrisiken des Vorratsvermögens, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und technischen Risiken ergeben, durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Herstellungskosten der unfertigen bzw. fertigen Erzeugnisse beinhalten direkte Material- und Fertigungskosten sowie zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Bei Wegfall der Gründe, die zu einer Wertberichtigung der Vorräte geführt haben, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind Vertragsverhältnisse, die bei der einen Partei zu einem finanziellen Vermögenswert und bei der anderen Partei zu einer finanziellen Schuld oder zu einem Eigenkapitalinstrument führen. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald SUSS zur Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Schuldinstrumente, die mit den Zielsetzungen gehalten werden, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und deren vertraglichen Ausstattungsmerkmale zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows führen, die ausschließlich Tilgungs- uns Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte

Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie vertragliche Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtung erfasst. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis und in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Vertragliche Vermögenswerte betreffen Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen.

Beim erstmaligen Ansatz werden vertragliche Vermögenswerte mit 96 Prozent des Transaktionspreises bewertet, die üblicherweise auf die Leistungsverpflichtung "Produktion und Lieferung der Maschine" entfallen. Erhaltene Kundenanzahlungen werden davon abgesetzt. Vertragliche Vermögenswerte werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, sobald die Leistungsverpflichtung "Installation und Initialschulung bei Kunden", auf die üblicherweise 4 Prozent des Transaktionspreises entfallen, erbracht wurde und die Rechte vorbehaltlos werden (siehe Buchstabe E) Umsatzrealisierung).

Alle anderen finanziellen Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bewertung in den Folgeperioden erfolgt - je nach Art der finanziellen Vermögenswerte - erfolgsneutral oder erfolgswirksam. Die Forderungen werden entsprechend den üblichen Zahlungsvereinbarungen kurzfristig fällig. Soweit Anzahlungsvereinbarungen mit Kunden bestehen, erfolgt eine sofortige Erfüllung der Forderungen durch Verrechnung mit erhaltenen Kundenanzahlungen.

Schuldinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, werden bei ihrer erstmaligen Erfassung unter Berücksichtigung etwaiger künftig erwarteten Wertminderungen bewertet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte wird ein Wertminderungsbedarf stets auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt. Für alle anderen Instrumente werden Wertminderungen nur dann auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt, wenn sich das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz wesentlich erhöht hat. Andernfalls werden Wertminderungen lediglich auf Basis der erwarteten Verluste ermittelt, die aus einem innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag auftretenden Verlustereignis resultieren würden. In diesem Fall werden also Verlustereignisse nicht berücksichtigt, die später als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag auftreten könnten.

Zur Ermittlung eines Wertminderungsbedarfs finanzieller Vermögenswerte wendet SUSS Modelle an, die grundsätzlich auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abstellen und um relevante Zukunftsparameter ergänzt werden.

Die erfassten Wertminderungen tragen den künftig erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Finanzielle Vermögenswerte werden anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht und ggf. wertberichtigt.

Finanzielle Vermögenswerte unterliegen Ausfallrisiken, welche durch die Bilanzierung eines bereits eingetretenen Verlustes durch Erfassung einer Wertminderung berücksichtigt werden. Dem Ausfallrisiko von Forderungen und vertraglichen Vermögenswerten wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierten Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Im Einzelnen wird für diese finanziellen Vermögenswerte nach konzerneinheitlichen Maßstäben eine Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Ausfalls (expected-loss) gebildet. Aus dieser Maßnahme werden dann die tatsächlichen Einzelwertberichtigungen der eingetretenen Ausfälle erfasst. Ein potenzieller Wertberichtigungsbedarf wird nicht nur bei Vorliegen verschiedener Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum oder endgültigem Zahlungsausfall (z. B. durch Insolvenz), sondern auch für nicht überfällige Forderungen angenommen.

Für die Ermittlung portfoliobasierter Wertberichtigungen werden nicht-signifikante Forderungen sowie signifikante Individualforderungen ohne Hinweise auf Wertminderungen anhand vergleichbarer Kreditrisikomerkmale zu homogenen Portfolios zusammengefasst und nach Risikoklassen aufgeteilt. Für die Ermittlung der Wertminderungshöhe werden durchschnittliche historische Ausfallwahrscheinlichkeiten in Verbindung mit zukunftsbezogenen Parametern des jeweiligen Portfolios herangezogen.

Wertpapiere

Bei Wertpapieren ist zu unterscheiden, ob sie als "Schuldinstrumente" oder als "Eigenkapitalinstrumente" zu klassifizieren sind. Die Bewertung eines finanziellen Vermögenswertes entscheidet seine im Zugangszeitpunkt vorzunehmende Kategorisierung und ist abhängig vom jeweiligen Zahlungsstromkriterium sowie dem Geschäftsmodell-Kriterium. Je nach Klassifizierung werden Wertpapiere zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bewertungseffekte, die sich aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ergeben, sind gemäß der Kategorisierung im IFRS 9 entweder erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen oder erfolgswirksam im Finanzergebnis (siehe Ziffer (33) Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente).

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingelder

Die Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können, sowie kurzfristige Termingelder mit einer maximalen Laufzeit von drei Monaten. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingelder werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. (siehe Ziffer (33) Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente).

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß IAS 19 ("Employee Benefits") bilanziert.

Beitragsorientierte Pläne ("Defined Contribution Plans") führen in der Regel nicht zu einer Rückstellungsbildung, da sich die Verpflichtung des Unternehmens auf die Zahlung von Beiträgen an den Versorgungsträger / Fonds beschränkt. Die Prämienzahlungen an die Versorgungsträger / Fonds werden in der Periode ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

Bei leistungsorientierten Plänen ("Defined Benefit Plans") besteht die Verpflichtung des Unternehmens in der Gewährung der zugesagten Leistungen an aktive und frühere Arbeitnehmer.

Leistungsorientierte Pläne führen in der Regel zur Bildung von Pensionsrückstellungen.

Die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich bewerteten Planvermögens) wird mittels des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("Projected Unit Credit Method") berechnet. Zukünftige Gehaltssteigerungen und sonstige Erhöhungen der Leistungen werden berücksichtigt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf Basis von Pensionsgutachten unter Einbeziehung der zur Deckung dieser Verpflichtungen bestehenden Vermögenswerte (zum beizulegenden Zeitwert bewertetes Planvermögen). Die Effekte aus der Neubewertung der Nettoschuld (versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Erträge aus dem Planvermögen sowie die Veränderungen in der Auswirkung der Vermögensobergrenze) werden in voller Höhe im kumulierten übrigen Eigenkapital erfasst. Im Fall künftiger Planänderungen wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand sofort ergebniswirksam erfasst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung erfolgt mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag. Langfristige Rückstellungen werden auf Grundlage angemessener Zinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt.

Finanzschulden

Die Finanzschulden umfassen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden der Kategorie "finanzielle Verbindlichkeiten" zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Verbindlichkeiten, die sich aus Miet- und Leasingverträgen ergeben, werden gemäß IFRS 16 bewertet und angesetzt.

Sonstige Finanzielle Verbindlichkeiten

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden der Kategorie "finanzielle Verbindlichkeiten" zugeordnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Vertragliche Verbindlichkeiten

Vertragliche Verbindlichkeiten betreffen von Kunden erhaltene Anzahlungen für nach IFRS 15 abgeschlossene Verträge und noch nicht durchgeführte Leistungsversprechungen aus Kundenverträgen. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung gemäß IFRS 15 werden sie von den dazugehörigen vertraglichen Vermögenswerten abgesetzt bzw. mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet.

Umsatzrealisierung

Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 15 erfasst, wenn die Voraussetzungen zur Umsatzrealisierung erfüllt sind. Mit Hilfe eines prinzipienbasierten fünfstufigen Modells wird beurteilt, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum Umsatz zu realisieren ist.

Für den Verkauf von Maschinen wurden folgende separierbare Leistungsverpflichtungen identifiziert, für die jeweils gesondert Umsatz realisiert wird:

Produktion und Lieferung der Maschine;

Installation der Maschine und Initialschulung des Kunden an der Maschine (inkl. Gewährleistung);

Schulung der Mitarbeitenden an der Maschine;

Gewährleistung, die den gesetzlichen Umfang übersteigt;

Wartung und Service der Maschine;

Lieferung von Ersatzteilen;

Durchführung von Upgrades an der Maschine.

Für jede identifizierte Leistungsverpflichtung wird beurteilt, ob die Leistungserbringung zeitraumbezogen oder zeitpunktbezogen erfolgt. Umsatz wird realisiert, wenn die Kontrolle über das Gut oder die Dienstleistung an den Kunden übergegangen ist.

Für die Produktion und Lieferung der Maschine einerseits und die Installation bzw. Initialschulung an der Maschine andererseits erfolgt die Umsatzlegung jeweils zeitpunktbezogen im Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf den Kunden. Dabei ist für die Leistungsverpflichtung "Produktion und Lieferung der Maschine" der Zeitpunkt der Lieferung bzw. des Gefahrenübergangs auf den Kunden maßgeblich. Bei Abschluss von "Bill and Hold"-Vereinbarungen erfolgt der Gefahrenübergang zu dem Zeitpunkt, zu dem die Maschine auf Wunsch des Kunden an einem Ort seiner Wahl eingelagert wird und das Risiko des zufälligen Untergangs auf den Kunden übergeht. Für die Leistungsverpflichtung "Installation der Maschine/Initialschulung des Kunden" findet ein Kontrollübergang in dem Zeitpunkt statt, in dem die Installation abgeschlossen ist und die Maschine vom Kunden abgenommen wird. Auf die Leistungsverpflichtung "Produktion und Lieferung der Maschine" entfallen üblicherweise 96 Prozent des Auftragswerts; der Leistungsverpflichtung "Installation der Maschine / Initialschulung des Kunden" werden üblicherweise 4 Prozent des Auftragswerts zugerechnet. Die Umsatzrealisierung im Zeitpunkt des Kontrollübergangs erfolgt in entsprechender Höhe.

Umsätze aus Serviceleistungen werden bei erbrachter Leistung oder bei vorhandenen Serviceverträgen zeitanteilig realisiert. Im Fall von Ersatzteilverkäufen wird der Umsatz bei Lieferung realisiert.

Im Rahmen der Zahlungsbedingungen räumt SUSS keinen Skonto, keine Gutschriften oder sonstige Verkaufsanreize ein. Ein generelles Rückgaberecht oder Recht zur kostenfreien Stornierung der Bestellung ist nicht vorgesehen. In der Regel sind die Zahlungsziele für Anzahlungen und Kundenfakturen kurzfristig und Verträge beinhalten keine Finanzierungskomponente.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten umfassen die den Umsatzerlösen zuzuordnenden Herstellungs- und Anschaffungskosten der verkauften Erzeugnisse und Ersatzteile sowie Aufwendungen für Serviceleistungen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen auf die Produktionsanlagen und die immateriellen Vermögenswerte sowie ggf. Abwertungen auf Vorräte.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Aufwendungen für Forschung und nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden bei Entstehung als Aufwand erfasst.

Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge werden dem operativen Ergebnis zugeordnet und periodengerecht erfasst. Dies betrifft auch die Aufwendungen und Erträge aus der Fremdwährungsumrechnung.

Latente Steuern

Latente Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden entsprechend IAS 12 ("Income Taxes") für alle temporären Differenzen zwischen den steuerlichen Bemessungsgrundlagen der Vermögenswerte und Schulden und deren Wertansätzen in der IFRS-Konzernbilanz sowie auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Latente Steueransprüche auf temporäre Differenzen bzw. auf Verlustvorträge werden nur dann angesetzt, wenn ihre Realisierbarkeit in näherer Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Darüber hinaus werden latente Steuerschulden nicht angesetzt, wenn sich die temporäre Differenz aus einem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts ergibt.

Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Dies gilt auch für die zukünftig erwartete Nutzung von verbleibenden steuerlichen Verlustabzügen. Somit reflektiert die Höhe der angesetzten latenten Steuern eine etwaige enthaltene Unsicherheit in den Ertragsteuern.

Bilanzierung von Zuschüssen

Zuwendungen aus der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 ("Accounting for Government Grants") nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Sie werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden verrechnet, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendungen kompensiert werden sollen.

Zuschüsse, die sich auf aktivierungsfähige Vermögenswerte beziehen, werden auf der Passivseite als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten abgegrenzt und ratierlich über die Nutzungsdauer der geförderten Investitionen aufgelöst.

Fremdwährungsbewertung

Transaktionen, die auf eine von der funktionalen Währung einer Unternehmenseinheit abweichende Währung lauten, werden in der funktionalen Währung zum Devisenkassamittelkurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung erfasst. Am Ende des Berichtszeitraums bewertet die Gesellschaft auf Fremdwährung lautende monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der funktionalen Währung mit dem dann gültigen Devisenkassamittelkurs. Gewinne und Verluste aus diesen Fremdwährungsbewertungen werden erfolgswirksam erfasst.

Ergebnis je Aktie (EPS - Earnings per Share)

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Gewinns aus fortgeführten Aktivitäten, des Gewinns aus nicht fortgeführten Aktivitäten beziehungsweise des Konzernjahresüberschusses, der jeweils den Aktionären der SUSS MicroTec SE zuzurechnen ist, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden Wertpapiere und aktienbasierten Vergütungspläne umgewandelt beziehungsweise ausgeübt werden.

Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung des SUSS-Konzerns ist gemäß dem sogenannten "Management Approach" an der internen Organisations- und Berichtsstruktur ausgerichtet.

Die der Ermittlung der internen Steuerungsgrößen zugrunde liegenden Daten werden aus dem nach IFRS aufgestellten Gruppenabschluss abgeleitet. Die Segmentkennzahlen enthalten konzerninterne Leasingtransaktionen, die auch nach Erstanwendung von IFRS 16 am 1. Januar 2019 im Konzernabschuss, als Operating - Leasingverhältnisse , abgebildet werden.

Nicht fortgeführte Aktivitäten und langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Nicht fortgeführte Aktivitäten werden ausgewiesen, sobald ein Unternehmensbestandteil als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird oder bereits abgegangen ist und der Unternehmensbestandteil einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt sowie Teil eines abgestimmten Gesamtplans zur Veräußerung ist.

SUSS klassifiziert einen langfristigen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden nicht mehr abgeschrieben.

In der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzern-Kapitalflussrechnung werden nicht fortgeführte Aktivitäten separat von den fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen; Vorjahre werden auf vergleichbarer Basis dargestellt.

Angaben im Anhang zum Konzernabschluss außerhalb von Ziffer (3) Nicht fortgeführte Aktivitäten beziehen sich auf fortgeführte Aktivitäten beziehungsweise auf nicht zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und mit ihnen in Verbindung stehende Verbindlichkeiten. Der langfristige zur Veräußerung gehaltene Vermögenswert beziehungsweise die Veräußerungsgruppe wird mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, bewertet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, abzüglich Veräußerungskosten, unterliegt Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheit verbunden sein können.

F) Verwendung von Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS verlangt Einschätzungen und Annahmen, die Einfluss auf den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Die Schätzungen und die jeweils zugrundeliegenden Annahmen werden laufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Schätzungen und Annahmen, die einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss haben, sind insbesondere bei folgenden Sachverhalten erforderlich.

Werthaltigkeit Firmenwert

Die SUSS MicroTec SE überprüft den Geschäfts- oder Firmenwert mindestens einmal jährlich auf mögliche Wertminderung. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer Cash Generating Unit oder Gruppe von Cash Generating Units, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, ist mit Schätzungen des Managements verbunden. Als Cash Generating Units werden im Konzern, die operativen Segmente definiert. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert, abzüglich der Verkaufskosten, und dem Nutzungswert. Die Gesellschaft bestimmt diese Werte grundsätzlich mit Bewertungsmethoden, die auf diskontierten Cashflows basieren. Die Cashflows werden für einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren aus der Konzernplanung abgeleitet (Stufe 3 der Bewertungshierarchie nach IFRS 13). Für die über die Detailplanungsperiode hinausgehenden Cashflow-Prognosen werden zur Plausibilisierung der eigenen Einschätzungen geeignete Forecasts aus der Halbleiterzulieferindustrie herangezogen. Für den Fünf-Jahres-Zeitraum errechnet sich für das Segment Advanced Backend Solutions, dem der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, ein durchschnittliches jährliches Wachstum für den Umsatz von 8,79 Prozent (Vorjahr: 11,65 Prozent). Dabei werden die angesetzten Wachstumsraten mit externen Marktprognosen verprobt. Nach dem Ende des fünfjährigen Planungshorizonts wird für die folgenden Jahre eine Umsatzsteigerungsrate von 1,5 Prozent p. a. angenommen. Die Diskontierung der prognostizierten Netto-Cashflows wird unter Nutzung des gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (WACC) in Höhe von 13,69 Prozent (Vorjahr: 12,04 Prozent) durchgeführt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist im hohen Maße von den verwendeten Diskontierungssätzen und Wachstumsraten abhängig. Die zugrundeliegende Methodik kann einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts haben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthielten überfällige Forderungen. Der Konzern beurteilt die Werthaltigkeit dieser Forderungen auf Basis von vergangenheitsorientierten Erfahrungswerten sowie der Beurteilung einzelner Forderungen, die auf der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden und den aktuellen Konjunkturentwicklungen beruhen. Aus diesen ergibt sich, ob auch beim Vorliegen von überfälligen Forderungen kein wesentlich höheres Ausfallrisiko besteht. Das Unternehmen stellt bei der Ermittlung von Wertminderungen auf Forderungen auf erwartete Verluste ab. Aufgrund der vergangenheitsbezogenen Schätzungen wurde bei Überfälligkeiten von bis zu einem halben Jahr eine Wertberichtigung von 0,5 Prozent vorgenommen.

Zum 31. Dezember 2024 betrug die gesamte Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 747 Tsd. € (Vorjahr: 589 Tsd. €).

Die pauschalierte Einzelwertberichtigung ermittelt sich nach folgenden Grundsätzen:

Forderung überfällig seit % der vorzunehmenden Wertberichtigung
> 180 Tage und ≤ 270 Tage 10 %
> 270 Tage und ≤ 360 Tage 25 %
> 360 Tage und ≤ 720 Tage 50 %
> 720 Tage 100 %

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Verpflichtungen für Pensionen und damit zusammenhängende Aufwendungen und Erträge werden in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen ermittelt. Diese Bewertungen beruhen auf Schlüsselprämissen, darunter Abzinsungsfaktoren, die erwartete Rendite des Fondsvermögens, Gehaltstrends sowie Lebenserwartungen. Die angesetzten Abzinsungsfaktoren spiegeln die Zinssätze wider, die am Bilanzstichtag für hochwertige festverzinsliche Anlagen mit entsprechender Laufzeit erzielt werden.

Aufgrund einer schwankenden Markt- und Wirtschaftslage können die zugrunde gelegten Prämissen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen, was wesentliche Auswirkungen auf die Verpflichtungen für Pensionen haben kann.

Ertragsteuern

Die Erfassung und Bewertung von laufenden und latenten Steuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten hängen von den Einschätzungen zu steuerlichen Unsicherheiten und der zukünftigen Geschäftsentwicklung ab. Dies umfasst sowohl die Interpretation bestehender Steuervorschriften als auch die Überprüfung der Werthaltigkeit latenter Steuerforderungen. Falls hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, die eine Anpassung erforderlich machen, werden diese Schätzungen entsprechend aktualisiert.

Rückstellungen

Die Bestimmung von Rückstellungen für vertraglich vereinbarte Garantien und Gewährleistungsansprüche ist in erheblichem Maß mit Einschätzungen verbunden. Soweit das Unternehmen diese Rückstellungen aus historischen Garantie- und Gewährleistungsfällen ableitet, vermindert ein Rückgang des Umsatzvolumens solche Vorsorgen entsprechend und umgekehrt. Den langfristigen Rückstellungen, die sich auf Basis der Bewertung der mehrjährigen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder ergeben, unterliegen Planungs- und Prognoseannahmen für künftige Geschäftsjahre, die auf Grundlage aktueller Erwartungen und über Simulationen abgeleitet werden. Dazu gehören insbesondere die künftige Entwicklung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien sowie die Prognose von Aktienkursentwicklungen (siehe Ziffer (25) Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente).

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Sie werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Abhängig vom Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen sind Schätzungen notwendig, um den wahrscheinlichen Erfüllungsbetrag zu bestimmen.

G) Konsolidierung

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss werden die SUSS MicroTec SE sowie alle aktiven Gesellschaften, bei denen nach dem Control-Prinzip unabhängig von der Beteiligungshöhe eine Beherrschungsmöglichkeit besteht, einbezogen. Beherrschung liegt vor, wenn die SUSS MicroTec SE die Verfügungsgewalt hat, an positiven und negativen variablen Rückflüssen einer Gesellschaft zu partizipieren und diese Rückflüsse durch ihre Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Bei einer Mehrheit der Stimmrechte wird grundsätzlich von der Kontrolle ausgegangen. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden ebenso wie die Zwischenergebnisse eliminiert. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Anteile an den dem Konzern zuzurechnenden Tochtergesellschaften mit dem entsprechenden Eigenkapital verrechnet.

Umrechnung von Jahresabschlüssen in fremder Währung

Die Darstellungswährung des Konzerns, die der funktionalen Währung der Muttergesellschaft entspricht, ist Euro. Alle Angaben erfolgen in Tausend Euro, sofern nichts anderes vermerkt ist. Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen, die nicht den Euro als funktionale Währung haben, werden mit den jeweiligen Stichtagskursen, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu Durchschnittskursen umgerechnet.

Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Die sich gegenüber der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital erfasst und dort als separate Komponente des Eigenkapitals (kumuliertes übriges Eigenkapital) ausgewiesen. Im Eigenkapital während der Konzernzugehörigkeit erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen werden beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträgen erfasst.

Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt:

Angaben zum Konsolidierungskreis

Im Vergleich zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 hat sich der Konsolidierungskreis durch den Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. (siehe Ziffer (3) Nicht fortgeführte Aktivitäten) verändert. Die HUGLE Lithography Inc., San Jose, USA, die aufgrund ihrer Unwesentlichkeit bisher nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen wurde, wurde zum 30.12.2024 aufgelöst.

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 werden folgende Tochtergesellschaften der SUSS MicroTec SE (Konzernobergesellschaft) einbezogen (Angabe zu Kapital und Jahresergebnis der einzelnen Gesellschaften gemäß lokalem Recht in der Darstellungswährung Euro).

2024 2023
Bilanz G&V Bilanz G&V
1 € vs 1 USD 1,041 1,083 1,108 1,082
1 € vs 1 JPY 163,232 163,297 156,784 152,349
1 € vs 1 GBP 0,830 0,847 0,869 0,870
1 € vs 1 CHF 0,935 0,931 0,927 0,973
1 € vs 1 TWD 34,063 34,657 33,920 33,665
1 € vs 1 SGD 1,419 1,446 1,461 1,452
1 € vs 1 CNY 7,637 7,792 7,885 7,673
1 € vs 1 KRW 1.518,195 1.472,286 1.431,660 1.413,879
Gesellschaft / Sitz Gezeichnetes Kapital Darstellungswährung 3 Beteiligung Eigenkapital Darstellungswährung 3
SUSS MicroTec SE Garching 1 19.115.538,00 Holding 174.865.829,30
SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG, Sternenfels 2 4.000.000,00 100 % 62.535.008,94
SUSS MicroTec Photomask Equipment Beteiligungs-GmbH, Sternenfels 25.000,00 100 % 20.307.76
SUSS MicroTec Ltd., Market Rasen, Vereinigtes Königreich 12.046,02 100 % 577.355,82
SUSS MicroTec KK, Yokohama, Japan 183.788,06 100 % -3.392.834,55
SUSS MicroTec S.A.S., Pierre Bénite, Frankreich 114.750,00 100 % 814.905,88
SUSS MicroTec Inc., Corona, USA 4.031.506,65 100 % 8.370.872,12
SUSS MicroTec (Taiwan) Company Ltd., Hsinchu, Taiwan 146.785,76 100 % 12.145.543,86
SUSS MicroTec Company Ltd., Shanghai, China 216.764,22 100 % 19.304.579,85
SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim 2 25.564,59 100 % -3.776.364,75
SUSS MicroTec (Singapore) Pte. Ltd, Singapur 17.621,15 100 % 3.262.786,95
SUSS MicroTec Korea Co. Ltd., Hwaseong City, Korea 32.933,74 100 % 2.654.226,57
SUSS MicroTec Netherlands B.V., Niederlande 10,00 100 % -7.629.287,82
Gesellschaft / Sitz Jahresergebnis Darstellungswährung 3 Konsolidierung
SUSS MicroTec SE Garching 1 67.190.454,09 voll
SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG, Sternenfels 2 43.808.532,69 voll
SUSS MicroTec Photomask Equipment Beteiligungs-GmbH, Sternenfels 1.587,75 voll
SUSS MicroTec Ltd., Market Rasen, Vereinigtes Königreich 208.365,50 voll
SUSS MicroTec KK, Yokohama, Japan 1.129.535,82 voll
SUSS MicroTec S.A.S., Pierre Bénite, Frankreich 688.679,67 voll
SUSS MicroTec Inc., Corona, USA -4.247.138,49 voll
SUSS MicroTec (Taiwan) Company Ltd., Hsinchu, Taiwan 3.812.708,62 voll
SUSS MicroTec Company Ltd., Shanghai, China 3.226.871,23 voll
SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim 2 -3.982.236,81 voll
SUSS MicroTec (Singapore) Pte. Ltd, Singapur -224.162,38 voll
SUSS MicroTec Korea Co. Ltd., Hwaseong City, Korea 115.806,88 voll
SUSS MicroTec Netherlands B.V., Niederlande -3.500.874,88 voll

1 Eigenkapital und Jahresergebnis vor Berücksichtigung des Ergebnisabführungsvertrages der SUSS MicroTec REMAN GmbH und vor Ergebniszurechnung der SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG
2 Eigenkapital und Jahresergebnis vor Berücksichtigung des Ergebnisabführungsvertrages mit der SUSS MicroTec SE bzw. vor der Ergebniszurechnung an die SUSS MicroTec SE
3 Gesellschaften in fremder Währung wurden zur besseren Vergleichbarkeit zum Stichtagskurs 31. Dezember 2024 umgerechnet

Für alle einbezogenen Unternehmen liegen Abschlüsse zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zugrunde.

Von den inländischen Tochtergesellschaften in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft hat die SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim, die gemäß §264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt. Sämtliche Befreiungsvorschriften wurden in Anspruch genommen.

Die SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG (in der Rechtsform der Personenhandelsgesellschaft) hat die gemäß § 264b HGB erforderlichen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift erfüllt. Sämtliche Befreiungsvorschriften wurden in Anspruch genommen.

Die SUSS MicroTec SE stellt in Anwendung von § 315e HGB einen Konzernabschluss nach IFRS für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

(3) Nicht fortgeführte Aktivitäten

Für das bislang dritte umsatzgenerierende Segment MicroOptics wurde im Jahr 2023 die Entscheidung getroffen, dieses aufgrund geringer Synergien mit unseren Halbleiter-Equipment-Segmenten nicht länger zum Kerngeschäft von SUSS zu zählen und zu veräußern. Zum 30. September 2023 erfüllte der Geschäftsbereich MicroOptics die Kriterien für einen Ausweis als nicht fortgeführte Tätigkeit gemäß IFRS 5. Die Veräußerung der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. an Focuslight Technologies (HK) Investment Management Co. Ltd. erfolgte am 15. Januar 2024. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Gesellschaft entkonsolidiert. Wie im Vorjahr wurden auch in der aktuellen Berichtsperiode alle Aufwendungen und Erträge der SUSS MicroOptics S.A. separat in der Gewinn- und Verlustrechnung und die Cashflows separat in der Kapitalflussrechnung bis zum Zeitpunkt ihrer Entkonsolidierung ausgewiesen. Mit dem Verkauf bzw. der Entkonsolidierung wurden die bislang separat in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden ausgebucht.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der als nicht fortgeführten Aktivität klassifizierten SUSS MicroOptics S.A. zum Zeitpunkt des Abgangs aus dem Konzern dargestellt:

in Tsd. € 15.01.2024
Immaterielle Vermögensgegenstände 117
Sachanlagen 21.641
Vorräte (netto) 6.397
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.088
Flüssige Mittel 1.571
Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 1.037
Insgesamt abgegebene Vermögenswerte 33.851
Pensionsrückstellungen 4.661
Finanzschulden aus Leasingverpflichtung IFRS16 3.962
sonstige Verbindlichkeiten 235
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 583
Finanzschulden aus Leasingverpflichtung IFRS 16 769
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1.488
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.520
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 218
Insgesamt abgegebene Verbindlichkeiten 13.436
Abgehendes Reinvermögen 20.415
Kumuliertes sonstiges Ergebnis -4.518
Kosten des Verkaufs 112
Gewinn aus dem Abgang 59.006
Verkaufspreis 75.015

Für die Übernahme aller Anteile an der SUSS MicroOptics S.A. wurde ein Kaufpreis von 58,1 Mio. € erzielt. Zudem wurde die konzerninterne Finanzierung in Höhe von 16,9 Mio. € abgelöst. Insgesamt sind mit dem Vollzug der Transaktion liquide Mittel in Höhe von 75,0 Mio. € zugeflossen. Der Gewinn aus dem Abgang ist im Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) enthalten.

Die Ergebnisse der nicht fortgeführten Aktivität stellen sich bis zum Verkauf wie folgt dar:

Im sonstigen Ergebnis wurden im Geschäftsjahr 2024 4.518 Tsd. € aus Fremdwährungseffekten berücksichtigt. Im Vorjahr wurden 1.979 Tsd. € aus Fremdwährungs- und Pensionseffekten berücksichtigt.

in Tsd. € 01.01.2024 -15.01.2024 01.01.2023 -31.12.2023
Umsatzerlöse 1.329 22.943
Andere Erträge 0 474
Aufwendungen 1 -1.654 -35.194
Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (vor Steuern) -325 -11.777
Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 -861
Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) -325 -12.638
Abgangsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) 59.006 0
Steuern von Einkommen und Ertrag -396 0
Abgangsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) 58.610 0
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) 58.285 -12.638

1 Die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 beinhalten bereits Kosten des Verkaufs in Höhe von 4,4 Mio. €

Erläuterungen zur IFRS-Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Alle Angaben erfolgen - soweit nichts anderes angegeben ist - in Tsd. €.

(4) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzten sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
Maschinen und Anlagen 389.902 255.063
Ersatzteile und Upgrades 34.962 31.260
Serviceleistungen 21.236 15.588
Sonstige Umsatzerlöse 47 2.351
Umsatzerlöse 446.147 304.262

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 teilten sich wie folgt auf die Segmente auf (siehe Ziffer (38) Segmentberichterstattung):

in Tsd. € Advanced Backend Solutions Photomask Solutions Zentrale Konzernfunktionen 2024 gesamt
Maschinen und Anlagen 275.210 114.692 0 389.902
Ersatzteile und Upgrades 26.848 8.114 0 34.962
Serviceleistungen 12.629 8.607 0 21.236
Sonstige Umsatzerlöse 43 0 4 47
Umsatzerlöse gesamt 314.730 131.413 4 446.147

Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2024 ergab sich wie folgt:

in Tsd. € Advanced Backend Solutions Photomask Solutions Zentrale Konzernfunktionen 2024 gesamt
EMEA 25.991 5.127 0 31.118
Nordamerika 24.090 1.974 0 26.064
Asien und Pazifik 264.649 124.312 4 388.965
Umsatzerlöse gesamt 314.730 131.413 4 446.147

Die Umsatzerlöse des Vorjahres 2023 teilten sich wie folgt auf die Segmente auf:

in Tsd. € Advanced Backend Solutions Photomask Solutions Zentrale Konzernfunktionen 2023 gesamt
Maschinen und Anlagen 178.448 76.615 0 255.063
Ersatzteile und Upgrades 25.024 6.221 16 31.260
Serviceleistungen 8.747 6.840 0 15.588
Sonstige Umsatzerlöse 2.281 0 69 2.351
Umsatzerlöse gesamt 214.500 89.676 85 304.262

Die regionale Verteilung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 ergab sich wie folgt:

in Tsd. € Advanced Backend Solutions Photomask Solutions Zentrale Konzernfunktionen 2023 gesamt
EMEA 49.681 6.871 0 56.552
Nordamerika 36.387 8.763 0 45.150
Asien und Pazifik 128.432 74.042 85 202.560
Umsatzerlöse gesamt 214.500 89.676 85 304.262

Vertragssalden

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, vertragliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden.

in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023
Vertragssalden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.861 17.685
Vertragliche Vermögenswerte 58.890 35.238
Vertragliche Verbindlichkeiten (kurzfristig) 1 -99.443 -88.702
Vertragliche Verbindlichkeiten (langfristig) 1 -820 -342

1 Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund einer Fehlerkorrektur angepasst.

Die vertraglichen Vermögenswerte betreffen Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für erbrachte, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Maschinenaufträgen. Die vertraglichen Vermögenswerte werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn SUSS eine Schlussrechnung an den Kunden ausstellt.

Die vertraglichen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

in Tsd. € 2024 2023
Anfangsbestand vertraglicher Vermögenswerte zum 01.01. 35.238 37.880
Zugänge 192.092 143.545
Abgänge (Umbuchung in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) -168.440 -146.187
Endbestand vertraglicher 58.890 35.238
Vermögenswerte zum 31.12.

Die vertraglichen Verbindlichkeiten betreffen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für den Bau von Maschinen, Umsatzabgrenzungen aufgrund verzögerter Kundeninstallationen als auch noch nicht abgerechnete Leistungen aus Maschinenaufträgen. Nach Lieferung bzw. erfolgter Abnahme und entsprechender Umsatzrealisierung werden die vertraglichen Verbindlichkeiten mit den entstandenen vertraglichen Vermögenswerten bzw. den Forderungen verrechnet.

Die langfristigen vertraglichen Verbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:

in Tsd. € 2024 2023 1
Anfangsbestand vertraglicher Verbindlichkeiten zum 01.01. 342 225
Zugänge 478 117
Abgänge 0 0
Endbestand vertraglicher Vermögenswerte zum 31.12 820 342

1 Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund einer Fehlerkorrektur angepasst.

Die kurzfristigen vertraglichen Verbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:

in Tsd. € 2024 2023 1
Anfangsbestand vertraglicher Verbindlichkeiten zum 01.01. 88.702 79.535
Zugänge 347.131 242.024
Umgliederung in Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0 -303
Abgänge -336.390 232.554
Endbestand vertraglicher Vermögenswerte zum 31.12 99.443 88.702

1 Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund einer Fehlerkorrektur angepasst.

Der zum Vorjahresstichtag in den kurzfristigen vertraglichen Verbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 88.702 Tsd. € wurde im Geschäftsjahr 2024 zu wesentlichen Teilen als Umsatz erfasst. Diese beinhalten 707 Tsd. € Umsatzabgrenzungen aufgrund verzögerter Kundeninstallationen (Vorjahr: 451 Tsd. €).

Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2024 belief sich auf 428.391 Tsd. € (Vorjahr: 452.528 Tsd. €). SUSS geht davon aus, dass die überwiegende Mehrheit des Auftragsbestands im Geschäftsjahr 2025 als Umsatz realisiert werden kann.

(5) Umsatzkosten

Die Umsatzkosten des Geschäftsjahres beinhalten einen Einmaleffekt aus einer Sonderabwertung auf das Vorratsvermögen der SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim, Deutschland, in Höhe von 2.866 Tsd. €. Dieser resultiert aus der Entscheidung, das Geschäft mit Gebrauchtmaschinen zum 31. Juli 2025 einzustellen.

Weiterhin wurden im Konzern Wertminderungen in Höhe von 4.108 Tsd. € auf Evaluierungsanlagen vorgenommen. Dabei handelt es sich um Anlagen, die Kunden für eine bestimmte Dauer (Evaluierungsphase) zur Verfügung gestellt werden, um sie an ihre spezifischen Prozessanforderungen anzupassen.

Darüber hinaus wurden Wertminderungen auf Anlagen für Demonstrationszwecke in Höhe von 4.207 Tsd. € (Vorjahr: 3.410 Tsd. €) erfasst. Die Anlagen für Demonstrationszwecke werden als Entwicklungs- oder Vorführmaschinen genutzt und unterliegen einem normalen Verschleiß, dem durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen wird.

Die übrigen Wertminderungen betreffen im Wesentlichen Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Von den gesamten Wertminderungen in Höhe von 12.405 Tsd. € (Vorjahr: 6.929 Tsd. €) entfielen 11.295 Tsd. € (Vorjahr: 5.149 Tsd. €) auf Bestände des Segments Advanced Backend Solutions und 1.110 Tsd. € (Vorjahr: 1.780 Tsd. €) auf Bestände des Segments Photomask Solutions.

(6) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
Fremdwährungsgewinne 3.084 5.951
Mitarbeiterleasing 356 123
Zuschüsse / Erstattungen 354 211
KFZ-Sachbezüge 305 435
Erträge aus Weiterbelastungen 144 0
Versicherungsentschädigungen 4 388
Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen 3 0
Erträge aus Anlagenabgängen 1 84
Sonstiges 241 119
Sonstige betriebliche Erträge 4.493 7.311

(7) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
Fremdwährungsverluste 4.054 5.022
Sonstige Steuern 1.667 1.188
Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen und vertragliche Vermögenswerte 154 285
Forderungsverluste 35 0
Nicht abzugsfähige Bewirtungsaufwendungen 27 32
Verluste aus Anlagenabgängen 1 0
Sonstiges 203 10
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.141 6.537

Die Fremdwährungsgewinne entstanden im Wesentlichen aus der Stichtagsbewertung der in Fremdwährung geführten Bestandskonten in US-Dollar, Taiwan Dollar und Schweizer Franken.

Die Fremdwährungsverluste entstanden im Wesentlichen aus der Stichtagsbewertung der in Fremdwährung geführten Bestandskonten in US-Dollar und Taiwan Dollar.

(8) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen sowie sonstigen Finanzaufwendungen und sonstigen Finanzerträgen zusammen. Die Finanzerträge in Höhe von 3.216 Tsd. € (Vorjahr: 955 Tsd. €) resultierten im Wesentlichen aus Zinserträgen für Geldmarktanlagen und Wertpapiere. Die Finanzaufwendungen setzten sich folgendermaßen zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
Zinsen aus Bankverbindlichkeiten 156 172
Zinsen aus Leasingverpflichtungen 200 142
Avalprovisionen 72 102
Sonstige Zins- und Finanzaufwendungen 38 2
Finanzaufwendungen 466 418

In den Zinsen aus Bankverbindlichkeiten sind 61 Tsd. € (Vorjahr: 73 Tsd. €) enthalten, die auf zwei im Rahmen eines KfW-Förderprogramms gewährte Darlehen entfielen (Darlehensstand zum 31. Dezember 2024: 5.313 Tsd. €). Bankzinsen in Höhe von rund 51 Tsd. € (Vorjahr: 66 Tsd. €) entfielen auf die Bereitstellung des Konsortialkredits, der einen Kreditrahmen von 40 Mio. € umfasst (siehe Ziffer 27 Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten).

(9) Ertragsteuern

Der Steueraufwand und die Aufteilung in laufende und latente Steuern stellten sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2024 2023
Laufender Steueraufwand 16.167 10.264
Latenter Steuerertrag (-) / -aufwand 9.654 724
davon auf temporäre Differenzen 9.626 90
Gesamtaufwand 25.821 10.988

Die unten stehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten Steueraufwand zum ausgewiesenen Steueraufwand. Dabei wurden folgende Steuersätze zugrunde gelegt:

Angenommener Steuersatz 2024 2023
Körperschaftsteuer 15,00 % 15,00 %
Solidaritätszuschlag 5,50 % 5,50 %
Gewerbesteuer 12,43 % 12,43 %
Kombinierter Steuersatz 28,25 % 28,25 %

Überleitungsrechnung:

in Tsd. € 2024 2023
Ergebnis vor Steuern 77.879 28.323
Erwartete Ertragsteuern 22.001 8.001
Abweichende Steuersätze im Ausland -72 -92
Mindestbesteuerung 0 0
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen 10 -1
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 468 481
Ausländische Steuern -95 -95
Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen 0 79
Steueraufwand Vorjahre 134 435
Nichtaktivierung / Wertberichtigung aktiver latenter Steuern 2.626 2.079
Inanspruchnahme wertberichtigter Verlustvorträge -295 -37
Sonstiges 1.044 138
Effektive Ertragsteuern 25.821 10.988

Die Überleitung der erwarteten zu den effektiven Ertragsteuern beträgt insgesamt 3.820 Tsd. € (Vorjahr: 2.987 Tsd. €). Die effektiven Ertragsteuern aus den fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 25.821 Tsd. € und aus den nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 396 Tsd. € betragen insgesamt 26.217 Tsd. €. Die nicht fortgeführten Aktivitäten betreffen die Veräußerung der SUSS MicroOptics S.A. Vom steuerlichen Veräußerungsgewinn gelten hier 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (§§ 8b (2), (3) KStG). Auch unterliegt der Veräußerungsgewinn nicht der Gewerbesteuer.

Es wurde keine Steuerabgrenzung auf nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften vorgenommen.

Die latenten Steuerabgrenzungen ermittelten sich wie folgt:

Aktiva Passiva Temporäre Differenzen
in Tsd. € 2024 2023 2024 2023 2024 2023
Sonstige Verbindlichkeiten 675 809 -11 0 122 309
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 560 482 0 0 -78 351
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 17.892 9.922 7.970 -897
Kundenanzahlungen 0 0 37.219 30.198 7.020 5.288
Langfristige Rückstellungen 59 27 152 3 116 139
Immaterielle Vermögenswerte 1.076 1.382 289 347 249 691
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0 0 0 0 0 1
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 2.064 2.064 0 0
Vorräte 35.326 29.574 10 10 -5.752 -5.259
Sachanlagen 33 2 570 578 -39 -540
Sonstiges 64 59 22 0 17 5
Verlustvorträge 264 264 0 0 0 0
Saldierung -37.360 -31.915 -37.360 -31.915 0 0
Gesamt 697 684 20.847 11.207 9.626 90

Der Konzern verfügt über steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 101.807 Tsd. € (Vorjahr: 73.538 Tsd. €). Davon verfallen im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2035 insgesamt 21.026 Tsd. €.

Verlustvorträge und Verlustvorträge in Höhe von 80.781 Tsd. € sind zeitlich unbegrenzt nutzbar.

Im Gesamtbetrag sind Verlustvorträge in Höhe 81.212 Tsd. € enthalten, die die SUSS MicroTec Inc. in Höhe von 58.954 Tsd. € und die SUSS MicroTec Netherlands B.V mit 22.258 Tsd. € betreffen. Da SUSS bisher nicht davon ausgegangen ist, diese Verlustvorträge in absehbarer Zeit nutzen zu können, wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. In den Verlustvorträgen sind gewerbesteuerliche Verlustvorträge der SUSS MicroTec SE in Höhe von 19.950 Tsd. € enthalten.

Aktive latente Steuern auf die laufenden gewerbesteuerlichen Verluste in Höhe von 912 Tsd. € des Berichtsjahres wurden ebenfalls nicht gebildet.

Diese Verlustvorträge bleiben steuerrechtlich unter den Einschränkungen des §10a GewStG und auf Basis der nationalen Steuergesetze auch weiterhin nutzbar.

Für Verlustvorträge in Höhe von 85.060 Tsd. € (Vorjahr: 78.541 Tsd. €) und auf temporäre Differenzen in Höhe von 1.708 Tsd. € (Vorjahr: 1.849 Tsd. €) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt.

Nach IAS 12.74 f. ist eine Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern vorzunehmen, wenn zum einen eine zivilrechtliche Aufrechnungslage gegeben ist und zum anderen die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Der erfolgsneutrale Steuereffekt auf das sonstige Ergebnis besteht im Jahr 2024 aus einem Steuerertrag in Höhe von 117 Tsd. € (Vorjahr: 173 Tsd. €) und resultiert aus der Bewertung leistungsorientierter Pensionspläne.

Zum 31. Dezember 2024 wurden somit aktive und passive latente Steuern in Höhe von 37.368 Tsd. € (Vorjahr: 32.008 Tsd. €) saldiert.

(10) Ergebnis je Aktie

Die folgende Tabelle zeigt die Ermittlung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie zusammen:

(11) Sonstige Angaben zur IFRS- Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 40.057 Tsd. € (Vorjahr: 31.309 Tsd. €). Wie im Vorjahr sind keine Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen enthalten. In den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sind vereinnahmte öffentliche Fördermittel in Höhe von 3 Tsd. € (Vorjahr: 869 Tsd. €) enthalten.

2024 2023
in Tsd. € Gesamtbetrag Ergebnis je Aktie in € (unverwässert) Gesamtbetrag Ergebnis je Aktie in € (unverwässert)
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) Anteile der Aktionäre der SUSS MicroTec SE 52.058 2,72 17.335 0,91
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern) Anteil der Aktionäre der SUSS MicroTec SE 58.285 3,05 -12.638 -0,66
Konzernjahresüberschuss Anteil der Aktionäre der SUSS MicroTec SE 110.343 5,77 4.697 0,25
Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien (Stück) 19.115.538 19.115.538

In der dargestellten Berichtsperiode gab es keine Verwässerungseffekte.

Personalaufwand

In der Gewinn- und Verlustrechnung des SUSS-Konzerns sind im Folgenden dargestellte Personalaufwendungen in den verschiedenen Positionen enthalten:

in Tsd. € 2024 2023
Löhne und Gehälter 103.329 80.725
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 10.894 9.063
Aufwendungen für Altersvorsorge 6.642 5.792
Personalaufwand 120.865 95.580

Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung enthalten vor allem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaftsbeiträge.

Die Aufwendungen für Altersvorsorge beinhalten Pensionsaufwendungen aus betrieblichen Versorgungsplänen sowie Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Vom gesamten Personalaufwand in Höhe von 120.865 Tsd. € (Vorjahr: 95.580 Tsd. €) entfielen 54.276 Tsd. € (Vorjahr: 44.369 Tsd. €) auf die Umsatzkosten, 31.171 Tsd. € (Vorjahr: 25.604 Tsd. €) auf die Forschungs- und Entwicklungskosten, 18.008 Tsd. € (Vorjahr: 14.595 Tsd. €) auf die Vertriebskosten und 17.411 Tsd. € (Vorjahr: 11.553 Tsd. €) auf die allgemeinen Verwaltungskosten.

Materialaufwand

Die Materialaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2024 201.251 Tsd. € (Vorjahr: 129.589 Tsd. €).

Abschreibungen

Die Abschreibungen setzten sich wie folgt zusammen:

2024 2023
in Tsd. € planmäßige Abschreibungen außerplanmäßige Abschreibungen Abschreibungen Gesamt planmäßige Abschreibungen (gesamt)
Immaterielle Vermögenswerte 1.601 0 1.601 1.521
Sachanlagen 6.141 79 6.220 5.344
Abschreibungen 7.742 79 7.821 6.865

Neben den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 6.141 Tsd. € (Vorjahr: 5.344 Tsd. €) wurden im Geschäftsjahr 2024 für Nutzungsrechte der SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim Deutschland, außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund der geplanten Geschäftsaufgabe in Höhe von 79 Tsd. € vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten und andere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1.601 Tsd. € (Vorjahr: 1.521 Tsd. €) planmäßig abgeschrieben.

Erläuterungen zu den Aktiva

(12) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Unter den immateriellen Vermögenswerten wurden zum Bilanzstichtag Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte in Höhe von 4.345 Tsd. € (Vorjahr: 5.193 Tsd. €) ausgewiesen. Neben Softwarelizenzen sind Nutzungsrechte für ein gemeinsames Applikationszentrum mit dem Kooperationspartner BRIDG in Kissimmee (USA) enthalten, das zum 31. Dezember 2024 einen Buchwert von 1.620 Tsd. € aufweist. Diese Nutzungsrechte wurden zu Beginn mit 3.193 Tsd. € bewertet und seit Nutzungsbeginn über fünf Jahre abgeschrieben.

(13) Geschäfts- oder Firmenwerte

Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 18.631 Tsd. € (Vorjahr: 18.494 Tsd. €) entfällt in voller Höhe auf das Segment Advanced Backend Solutions. Ein Teil des Goodwills (2.366 Tsd. USD) wird in US-Dollar geführt und unterliegt daher Währungsschwankungen.

(14) Sachanlagen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Positionen des Sachanlagevermögens sowie ihre Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagespiegel, der Bestandteil dieses Anhangs ist, enthalten.

Im Sachanlagevermögen werden Nutzungsrechte für geleaste und gemietete Vermögenswerte ausgewiesen; der Buchwert betrug zum 31. Dezember 2024 auf 7.773 Tsd. € (Vorjahr: 8.552 Tsd. €).

in Tsd. € Nutzungsrechte gesamt davon Grundstücke, Gebäude, Einbauten davon Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Stand zum 01.01.2024 8.552 5.285 3.267
Zugänge von Nutzungsrechten 2.243 1.419 824
Abgänge von Nutzungsrechten -1.123 -804 -318
Abschreibungen des Geschäftsjahres -2.845 -1.748 -1.098
Abgang Abschreibungen 952 804 148
Währungsdifferenz -6 -6 0
Stand zum 31.12.2024 7.773 4.950 2.823

Zum 31. Dezember 2024 sind Immobilien mit einem Buchwert von 8.248 Tsd. € (Vorjahr: 8.442 Tsd. €) mit einer Grundschuld zur Sicherung von Bankdarlehen (siehe Ziffer (27) Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten) belastet. Nach Tilgung des Darlehens wird diese als Eigentümergrundschuld weitergeführt.

(15) Sonstige (langfristige) Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten geleistete Kautionen für angemietete Bürogebäude.

in Tsd. € 2024 2023
Kautionen 845 511
Sonstige langfristige Vermögenswerte 845 511

(16) Vorräte

Die Vorräte lassen sich wie folgt aufteilen:

in Tsd. € 2024 2023
Materialien und Hilfsstoffe 94.435 87.529
Unfertige Erzeugnisse 92.444 57.872
Fertigerzeugnisse 27.972 19.527
Anlagen für Demonstrationszwecke 38.743 33.174
Wertberichtigungen -39.623 -31.394
Vorratsvermögen 213.971 166.708

Im Geschäftsjahr 2024 wurden auf Vorräte der SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim Deutschland, Abwertungen in Höhe von 2.866 Tsd. € infolge der geplanten Einstellung des Geschäfts mit Gebrauchtmaschinen vorgenommen. Außerdem wurden Evaluierungsanlagen um 4.108 Tsd. € wertberichtigt (siehe Ziffer (5) Umsatzkosten).

Von dem Gesamtbetrag der zum 31. Dezember 2024 bilanzierten Vorräte in Höhe von 213.971 Tsd. € (Vorjahr: 166.708 Tsd. €) waren 59.416 Tsd. € (52.696 Tsd. €) zu ihrem Nettoveräußerungswert bilanziert.

Der Betrag der Vorräte, der im Geschäftsjahr als Aufwand erfasst wurde, beträgt 228.736 Tsd. € (Vorjahr: 173.074 Tsd. €).

(17) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Wert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 15.608 18.274
Wertberichtigungen -747 -589
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.861 17.685

Von den nicht fälligen Forderungen wurde ein Prozentsatz von 0,10 Prozent wertberichtigt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und zugehörige Wertberichtigungen stellen sich nach Fälligkeiten wie folgt dar:

in Tsd. € nicht fällig überfällig 1-180 Tage überfällig 181-360 Tage überfällig 361-720 Tage überfällig > 720 Tage Gesamt
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 9.594 4.995 177 280 562 15.608
Wertberichtigungen -10 -25 -31 -120 -561 -747
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.584 4.970 146 160 1 14.861

In der Tranche "überfällig 181-360 Tage" sind Wertberichtigungen in Höhe von 1 Tsd. € für die überfälligen Forderungen 181-270 Tage und 30 Tsd. € für die überfälligen Forderungen 271-360 Tage enthalten.

Im Vorjahr stellten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und zugehörige Wertberichtigungen nach Fälligkeiten wie folgt dar:

in Tsd. € nicht fällig überfällig 1-180 Tage überfällig 181-360 Tage überfällig 361-720 Tage überfällig > 720 Tage Gesamt
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (brutto) 11.475 5.075 1.072 508 144 18.274
Wertberichtigungen -11 -22 -156 -256 -144 -589
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.464 5.053 916 252 0 17.685

In der Tranche "überfällig 181-360 Tage" sind Wertberichtigungen in Höhe von 53 Tsd. € für die überfälligen Forderungen 181-270 Tage und 103 Tsd. € für die überfälligen Forderungen 271-360 Tage enthalten.

Die folgende Tabelle gibt die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf den Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wieder.

in Tsd. € 2024 2023
Wertberichtigungen zum Beginn des Geschäftsjahres 589 1.960
Zahlungseingänge und Wertaufholungen auf ursprünglich abgeschriebene Forderungen -166 -1.858
Zuführung 324 487
Wertberichtigungen zum Ende des Geschäftsjahres 747 589

Der Konzern hat aufgrund von Erfahrungswerten abgeleitet, dass ein niedriges Ausfallrisiko besteht und sich dieses seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat.

18) Vertragliche Vermögenswerte

Der Wert der vertraglichen Vermögenswerte setzt sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
Vertragliche Vermögenswerte (brutto) 58.920 35.257
Wertberichtigungen -30 -19
Vertragliche Vermögenswerte 58.890 35.238

Die vertraglichen Vermögenswerte in Höhe von 58.890 Tsd. € (Vorjahr: 35.238 Tsd. €) bestehen aus Ansprüchen des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Maschinenaufträgen. Die vertraglichen Vermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn SUSS eine Schlussrechnung an den Kunden ausstellt. Mit der Erfüllung der bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen wird innerhalb der kommenden zwölf Monate gerechnet. Von den vertraglichen Vermögenswerten wurde auf Basis von Erfahrungswerten ein Prozentsatz von 0,05 Prozent wertberichtigt.

(19) Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten von 1.204 Tsd. € (Vorjahr: 1.009 Tsd. €) sind im Wesentlichen Lieferantenboni und beantragte Fördermittel ausgewiesen.

(20) Steuererstattungsansprüche

Die kurzfristigen Steuerforderungen in Höhe von 67 Tsd. € (Vorjahr: 123 Tsd. €) betreffen in Höhe von 63 Tsd. € (Vorjahr 123 Tsd. €) Erstattungsansprüche der Tochtergesellschaft in Taiwan und in Höhe von 4 Tsd. € geleistete Steuervorauszahlungen der Gesellschaften in Deutschland.

(21) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 136.239 Tsd. € (Vorjahr: 38.114 Tsd. €) handelte es sich um Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten, die innerhalb von drei Monaten ab Zeitpunkt der Einlage verfügbar sind. Die Veränderung zum Vorjahr wird in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt.

(22) Sonstige (kurzfristige) Vermögenswerte

Unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten sind folgende Positionen enthalten:

in Tsd. € 2024 2023
Geleistete Anzahlungen 7.452 4.010
Umsatzsteuerforderungen 4.651 3.867
Aktive Rechnungsabgrenzung 4.457 2.080
Bietungsgarantien 130 146
Sonstiges 347 676
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 17.037 10.779

Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält Vorauszahlungen für zukünftige Aufwendungen, im Wesentlichen für Lizenzen, Wartungsverträge oder Versicherungsbeiträge.

Erläuterungen zu den Passiva

(23) Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der SUSS MicroTec SE betrug zum Bilanzstichtag unverändert 19.115.538,00 € (eingeteilt in 19.115.538 auf den Namen lautende und voll einbezahlte Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,00 €).

Jede Stückaktie ist mit einem Stimmrecht ausgestattet. Die Stückaktien sind nicht rückzahlbar und nicht konvertierbar. Dividenden können ausschließlich aus den ausschüttbaren Gewinnen gemäß handelsrechtlichem Jahresabschluss der SUSS MicroTec SE ausgeschüttet werden.

Das genehmigte Kapital beträgt zum Bilanzstichtag 2.500 Tsd. € (Vorjahr: 2.500 Tsd. €).

Rücklagen

Die Rücklagen des Konzerns betragen zum 31.12.2024 262.411 Tsd. € (Vorjahr: 157.324 Tsd. €) und sind insbesondere aufgrund des sehr hohen Konzernjahresüberschuss angestiegen. Die Rücklagen des Konzerns setzten sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
Kapitalrücklage 55.822 55.822
Gewinnrücklagen 206.590 101.502
Rücklagen 262.411 157.324

Aus Darstellungsgründen wurden die Positionen Gewinnrücklage und Bilanzgewinn im Vergleich zum Vorjahr zu der Position Gewinnrücklagen zusammengefasst (siehe Eigenkapitalspiegel). Die Gewinnrücklage betrug im Vorjahr 202 Tsd. € und der Bilanzgewinn 101.300 Tsd. €.

Kumuliertes übriges Eigenkapital

Die Entwicklung des kumulierten übrigen Eigenkapitals stellte sich wie folgt dar:

in Tsd. € 2024 2023
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -3.278 -1.744
Fremdwährungsanpassungen 2.817 3.443
Steuereffekte
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen 639 465
Stand zu Beginn der Periode 177 2.164
Veränderungen vor Steuern
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen 1.213 -56
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen nicht fortgeführte Tätigkeiten 0 -1.478
Fremdwährungsanpassungen -1.902 -1.437
Fremdwährungsanpassungen nicht fortgeführte Tätigkeiten -1.180 811
Steuereffekte
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen -90 18
Neubewertung von leistungsorientierten Plänen nicht fortgeführte Tätigkeiten 0 156
Stand am Ende der Periode -1.781 177

Dividende

Die SUSS MicroTec SE hat in den Geschäftsjahren 2024 und 2023 folgende Dividenden beschlossen und ausbezahlt:

in Tsd. € 2024 2023
0,20 € je dividendenberechtigter Aktie (Vorjahr: 0,20 €) 3.823 3.823

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde im Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,20 € je dividendenberechtigter Aktie beschlossen und entsprechend eine Dividendensumme von 3.823 Tsd. € ausbezahlt.

Vorstand und Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE werden in der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,30 € je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen. Dies entspricht einer Dividendensumme von 5.735 Tsd. €.

Die Entwicklung des gesamten Konzerneigenkapitals ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargelegt.

Kapitalmanagement

Der SUSS-Konzern verfolgt mit dem Kapitalmanagement das Ziel, die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu stärken, um künftiges Wachstum sicherzustellen und den Unternehmenswert zu steigern. Das Eigenkapital des SUSS-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 279.746 Tsd. € (Vorjahr: 176.617 Tsd. €); das entsprach einer Eigenkapitalquote von 55,9 Prozent (Vorjahr: 47,7 Prozent).

Zur Messung der Gesamtkapitalrentabilität wird die Kennzahl ROCE (Return on Capital Employed) verwendet. Diese Kennzahl errechnet sich aus dem EBIT dividiert durch das eingesetzte Kapital bzw. das sogenannte Capital Employed, welches das betriebsnotwendige Kapital darstellt.

Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern alle Möglichkeiten nutzen, auch diejenigen, die eine Börsennotierung der SUSS MicroTec SE mit sich bringt.

Die von SUSS verabschiedete Dividendenpolitik sieht vor, dass die Aktionäre über eine verlässliche und angemessene Ausschüttung am Unternehmenserfolg beteiligt werden und gleichzeitig das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel für das operative Geschäft und für strategische Investitionen einschließlich etwaiger Akquisitionen verfügt und eine angemessene Eigenkapitalquote von mindestens 40 Prozent halten kann.

Grundsätzlich sollen zwischen 20 Prozent und 40 Prozent des erwirtschafteten Free Cashflow des Konzerns als Dividende ausgeschüttet werden. Der verbleibende Gewinn soll thesauriert werden. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, insbesondere aufgrund einer negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung oder einem nicht ausreichenden vorhandenen ausschüttungsfähigen Ergebnis der SUSS MicroTec SE.

(24) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Das Unternehmen gewährt verschiedene Versorgungszusagen, die im Wesentlichen die Risiken Alter, Tod und Invalidität berücksichtigen. Die Pläne unterscheiden sich je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder. Die Leistungen berechnen sich in der Regel auf Basis der Gehälter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit der versicherten Mitarbeitenden.

Es ist zwischen leistungs- und beitragsorientierten Versorgungssystemen zu unterscheiden. Bei leistungsorientierten Versorgungszusagen besteht die Verpflichtung des Konzerns darin, die zugesagten Leistungen an ehemalige Mitarbeitende zu erfüllen, für welche entsprechende Rückstellungen gebildet werden.

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht der Konzern über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds hinaus keine weitere Verpflichtung ein. Die Beitragszahlungen werden ergebniswirksam erfasst, Rückstellungen werden hier nicht gebildet. Die Pensionsverpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
Barwert der Pensionsverpflichtungen 1.800 1.584
Zeitwert des Planvermögens 0 0
Errechnete Pensionsverbindlichkeit 1.800 1.584

Leistungsorientierte Pläne ("Defined Benefit Plans")

Der Konzern verfügt in Deutschland und Japan über leistungsorientierte Pensionspläne.

Die vorhandenen Pensionszusagen in Deutschland umfassen Ansprüche auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten, ausgestaltet einerseits in Abhängigkeit vom Jahresgehalt und andererseits als feste Zusagen. Anspruchsberechtigt sind ehemalige Personen der Geschäftsleitung. Die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen für die Pensionszusagen in Deutschland sind nachfolgend dargestellt:

in Tsd. € 2024 2023
Abzinsungssatz 3,21 % 3,86 %
Erwartete Rendite auf das Planvermögen 0,00 % 0,00 %
Gehaltssteigerung 0,00 % 0,00 %
Rentensteigerung 2,00 % 2,00 %

Lebenserwartung gem. Richttafeln Heubeck 2018 G

Beim Gehalt wurden keine Steigerungsraten berücksichtigt, da in den deutschen Plänen keine aktiven Anwärter mehr enthalten sind.

Die Tochtergesellschaft in Japan verfügt über einen beitragsfreien und ungedeckten leistungsorientierten Pensionsplan, aus dem bestimmte Mitarbeitende nach Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Pensionszahlung erhalten. Die Höhe der Pensionszahlung richtet sich nach einem festgelegten Berechnungsschema und sieht für jeden anspruchsberechtigten Mitarbeitenden eine Zuwendung von 80 Prozent eines Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr vor. Anspruchsberechtigt ist jeder Mitarbeitende der Gesellschaft nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren.

Die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen für die Pensionszusagen der Tochtergesellschaft in Japan sind nachfolgend dargestellt:

in Tsd. € 2024 2023
Abzinsungssatz 1,30 % 1,00 %
Gehaltssteigerung 0,00 % 0,00 %
Rentensteigerung 0,00 % 0,00 %

Die Anwartschaftsbarwerte der Versorgungsverpflichtungen und beizulegenden Zeitwerte des Konzerns haben sich wie folgt entwickelt:

in Tsd. € 2024 2023
Anwartschaftsbarwert am 1.1. 1.584 19.958
Dienstzeitaufwand 24 23
Zinsaufwand 47 43
Pensionszahlungen -285 -226
Versicherungsmathematischer (-) Gewinn / (+) Verlust aus Veränderungen der finanziellen Annahmen 68 -26
Versicherungsmathematischer (-) Gewinn / (+) Verlust aus Veränderungen der demografischen Annahmen 0 0
Versicherungsmathematischer (-) Gewinn / (+) Verlust aus erfahrungsbedingten Anpassungen 373 94
Umgliederung SUSS MicroOptics S.A. 0 -18.249
Währungsveränderungen -11 -33
Anwartschaftsbarwert am 31.12. 1.800 1.584
in Tsd. € 2024 2023
Planvermögen am 1.1. 0 14.926
Erwartete Erträge aus dem
Planvermögen
Geleistete Fondsdotierungen
Versicherungsmathematischer (+) Gewinn / (-) Verlust
Umgliederung SUSS MicroOptics S.A. -14.926
Währungsveränderungen
Planvermögen am 31.12. 0 0

Der Barwert der Pensionsverpflichtungen entfällt in Höhe von 359 Tsd. € (Vorjahr: 315 Tsd. €) auf fondsfinanzierte Versorgungsansprüche.

Die Pensionsaufwendungen gliederten sich wie folgt:

in Tsd. € 2024 2023
Dienstzeitaufwand 24 23
Personalaufwandskomponente 24 23
Zinsaufwand 47 43
versicherungsmathematische Gewinne / Verluste 29 11
Zinsaufwandskomponente 76 54

Im Jahr 2025 erwartet der Konzern zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen Zahlungsmittelabflüsse von insgesamt 254 Tsd. € (Vorjahr: 215 Tsd. €). Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtungen (Duration) liegt zum 31. Dezember 2024 bei 17,6 Jahren (Vorjahr: 12,9 Jahre).

In der folgenden Übersicht wird aufgezeigt, in welcher Weise der Barwert aller definierten Leistungsverpflichtungen durch Veränderungen der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen beeinflusst worden wäre:

Veränderung des Barwerts aller definierten Leistungsverpflichtungen, falls ... 2024 2023
der Abzinsungssatz 50 Basispunkte niedriger wäre 55 49
der Abzinsungssatz 50 Basispunkte höher wäre -52 -46
die Lohnsteigerung 50 Basispunkte niedriger wäre -24 -21
die Lohnsteigerung 50 Basispunkte höher wäre 22 19
die künftige Rentensteigerung 0,50 % niedriger wäre -35 -25
die künftige Rentensteigerung 0,50 % höher wäre 36 26

Beitragsorientierte Pläne ("Defined Contribution Plans")

Der Konzern hat für seine Mitarbeitenden in den USA einen "Defined Contribution Plan" eingerichtet. Von dem Plan profitieren alle Mitarbeitende der SUSS MicroTec Inc., Corona, USA, ab einem Alter von 21 Jahren und einem Minimum an geleisteten Arbeitsstunden von 1.000 Stunden pro Jahr. Sämtliche Beiträge werden in einem "Trust-Fund" gehalten. Die anspruchsberechtigten Mitarbeitende erreichen den unverfallbaren Leistungsanspruch über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren.

Die beiden 401-(k)-Pläne bieten den Mitarbeitenden die Möglichkeit, einen bestimmten Anteil ihrer jährlichen Vergütung in den 401-(k)-Plan einzubezahlen. Der maximal mögliche Betrag bestimmt sich durch das von der US-amerikanischen Finanzbehörde vorgegebene Limit, das sich für 2024 auf 23.000,00 USD belief. Ab einem Alter von 50 Jahren können Mitarbeitende darüber hinaus weitere 7.500,00 USD einzahlen. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls Beiträge zu den 401-(k)-Plänen. Für jeden 1,00 USD, der vom Arbeitnehmer in den 401-(k)-Plan einbezahlt wird, steuert der Arbeitgeber 1,00 USD als Beitrag bei. Der Arbeitgeber beteiligt sich bis zu einer Beitragshöhe von maximal 4 Prozent des Arbeitnehmer-Gehalts am Altersvorsorgeplan.

Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Aufwendungen des Konzerns für den 401-(k)-Plan 321 Tsd. USD (Vorjahr: 268 Tsd. USD), wovon Beiträge in Höhe von 8 Tsd. USD für ein Mitglied der Geschäftsführung entrichtet wurden.

Weiterhin wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 6.346 Tsd. € (Vorjahr: 5.544 Tsd. €) abgeführt.

(25) (Langfristige) Rückstellungen

In den langfristigen Rückstellungen sind anteilsbasierte Vergütungen für die Vorstände in Form von virtuellen Aktien mit Barausgleich in folgender Höhe enthalten:

in Tsd. € 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022
Rückstellung für virtuelle Aktien (mit Barausgleich) 3.911 1.675 776
davon Tranche 2021-2023 0 0 298
davon Tranche 2022-2024 0 592 425
davon Tranche 2023-2025 1.526 1.083 0
davon Tranche 2024-2026 2.385 0 0
davon Sign-on und Retention-Bonus 0 0 52

Die langfristigen Rückstellungen umfassen im Geschäftsjahr 2024 Vergütungsbestandteile aus dem LTI der Tranche 2023- 2025 sowie der Tranche 2024-2026. Für das Geschäftsjahr 2024 wird die Tranche 2022-2024 in den sonstigen (langfristigen) finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2021 aufgesetzten Vergütungssystems (Vergütungssystem 2021) gewährt die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 (Tranche 2021-2023) und das Geschäftsjahr 2022 (Tranche 2022-2024) den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 und 2022 Herrn Dr. Bendele, Herrn Albrecht und Herrn Dr. Rohe jeweils eine an der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtete variable Vergütung, deren Berechnung direkt an den Aktienkurs der Gesellschaft gekoppelt ist.

Für das Geschäftsjahr 2023 (Tranche 2023-2025) und das Geschäftsjahr 2024 (Tranche 2024-2026) gilt das im Geschäftsjahr 2022 aufgesetzte Vergütungssystem (Vergütungssystem 2022). Dies gewährt den Vorstandsmitgliedern Frau Dr. Ballwießer, Herrn Frick sowie Herrn Dr. Rohe - analog zum Vergütungssystem 2021 - eine an der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtete variable Vergütung, deren Berechnung an den Aktienkurs der Gesellschaft gekoppelt ist.

Herr Dr. Bendele wurde aufgrund des Ausscheidens aus dem Vorstand der SUSS MicroTec SE zum 31. Dezember 2022 im variablen Vergütungsprogramm der Tranche 2023-2025 nicht einbezogen.

Herr Albrecht ist zum 30. April 2023 aus dem Vorstand der SUSS MicroTec SE ausgetreten. Er partizipiert zeitanteilig am LTI der Tranche 2023-2025. Die Berechnung der Vergütungsbeträge erfolgt dabei - abweichend zu den anderen Vorstandsmitgliedern - noch auf Basis der Regelungen des Vergütungssystems 2021.

In Bezug auf die Berechnung des relativer Total Shareholder Return / Auszahlungsfaktor des relativen Total Shareholder Returns bestehen zwischen dem Vergütungssystem 2021 und dem Vergütungssystem 2022 keine Unterschiede.

Den betreffenden Vorstandsmitgliedern werden bedingte virtuelle Performance Shares (VPS) der Gesellschaft zugeteilt. Bei unterjährigem Beginn des Vorstandsvertrags erfolgt die (zeitanteilige) Zuteilung des Zielbetrags sowie dessen Umrechnung und Gewährung in bedingte Performance Shares zum ersten Tag des Monats bzw. - bei untermonatlichem Eintritt - nach Beginn des Vorstandsdienstvertrags ("Ausgabetag"). Ausgehend vom 1. Januar des jeweiligen Gewährungsjahres folgt eine dreijährige Performanceperiode an deren Ende die VPS unter Berücksichtigung einer Gesamtzielerreichung in finale Performance Shares (virtuelle Aktien) überführt werden. Unmittelbar nach Ende der (jeweiligen) Performanceperiode werden die jeweiligen virtuellen Aktien in eine Barvergütung umgerechnet. Nach einer an die Performanceperiode anschließenden einjährigen Sperrfrist werden die Barvergütungen nach Billigung des Konzernabschlusses für das der Performanceperiode nachfolgende Geschäftsjahr ausgezahlt. Die Laufzeit einer Tranche beläuft sich somit auf insgesamt vier Jahre. Die Auszahlung der Tranche erfolgt nach Ablauf des vierten Jahres mit der regulären Gehaltsabrechnung des Begünstigten für den Kalendermonat, welcher auf die Billigung des Konzernabschlusses für das vierte Geschäftsjahr folgt. Bei unterjährigem Beginn des Vorstandsvertrags erfolgt die Auszahlung erst nach Ablauf der vier Kalenderjahre nach dem jeweiligen Ausgabetag einer Tranche.

Die Anzahl der zugeteilten VPS wird ermittelt, indem der im jeweiligen Dienstvertrag festgelegte Zielbetrag durch das arithmetische Mittel der Aktienkurse der SUSS MicroTec SE vor Beginn der Performanceperiode (DAK(A)) geteilt wird. Der Erdienungszeitraum entspricht dem ersten Performancejahr (Gewährungsjahr). Erfolgt die Berufung bzw. Abberufung in den Vorstand unterjährig in dem Gewährungsjahr, werden die VPS zeitanteilig zugeteilt.

Die Performanceperiode der Tranche 2022-2024 läuft mit Ablauf des Geschäftsjahrs 2024 aus. Zur Abrechnung der Tranche 2022- 2024 werden zum 31. Dezember 2024 langfristige finanzielle Verbindlichkeiten gebildet, die dann nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist ausgezahlt werden (siehe Ziffer (26) Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten).

Zum 31. Dezember 2024 endet die einjährige Sperrfrist des LTI-Programms der Tranche 2021-2023. Die Höhe der Auszahlung wurde bereits zum 31. Dezember 2023 festgelegt. Die Auszahlung findet voraussichtlich im April 2025 statt und ist demnach zum 31. Dezember 2024 als kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit zu bilanzieren. (siehe Ziffer (29) Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten).

(Zeitanteilige) Zuteilung der virtuellen Performance Shares

Tranche 2023-2025

Frau Dr. Ballwießer ist zum 1. Juli 2023 in den Vorstand der SUSS MicroTec SE eingetreten und erhält somit für das Geschäftsjahr 2023 eine zeitanteilige Zuteilung an VPS (rd. 50 Prozent). Herr Burkhardt Frick ist seit dem 11. September 2023 als Vorstandsmitglied tätig und erhält für das Geschäftsjahr 2023 ebenfalls eine zeitanteilige Zuteilung der VPS (rd. 31 Prozent). Für Herrn Dr. Rohe bestanden keine unterjährigen Berufungen bzw. Abberufungen in den Vorstand. Herr Albrecht ist zum 30. April 2023 aus dem Vorstand ausgetreten und erhält somit für das Geschäftsjahr 2023 eine zeitanteilige Zuteilung an VPS (rd. 33 Prozent).

Das arithmetische Mittel der Aktienkurse der SUSS MicroTec SE vor Beginn der Performanceperiode am 1. Januar 2023 (DAK(A)) wird als Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG der letzten 60 Handelstage ermittelt und beträgt 13,53€. Auf Basis des jeweiligen Zielbetrags und des (DAK(A)) ergeben sich die VPS:

Tranche 2023-2025
in Tsd. € Zielbetrag VPS
(Stück)
Dr. Cornelia Ballwießer 1 130 9.608
Burkhardt Frick 1 84 6.237
Dr. Thomas Rohe 260 19.217
Oliver Albrecht 34 2.525
Summe 509 37.587

1 (Zeitanteilige) Zuteilung der virtuellen Performance Shares - Tranche 2023-2025

Deutsche Börse AG der letzten 60 Handelstage ermittelt und beträgt 23,10 €. Auf Basis des jeweiligen Zielbetrags und des (DAK(A)) ergeben sich die VPS:

Tranche 2024-2026
in Tsd. € Zielbetrag VPS
(Stück)
Dr. Cornelia Ballwießer 260 11.255
Burkhardt Frick 275 11.906
Dr. Thomas Rohe 260 11.255
Summe 795 34.416

Überführung der Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien

Die Anzahl der finalen Performance Shares wird ausgehend von der Anzahl der VPS in Abhängigkeit von der Zielerreichung von festgelegten Leistungskriterien beeinflusst. Dabei ist nach dem unterliegenden Vergütungssystem zu unterscheiden.

Für die LTI-Programme der Tranche 2021-2023 und Tranche 2022-2024 (Vergütungssystem 2021) kann sich die Anzahl der finalen Performance Shares ausgehend von zwei finanziellen / nicht marktabhängigen Leistungskriterien - Return on Capital Employed (ROCE), Umsatzsteigerung - im Verhältnis zu einer Zielvorgabe sowie einem an der Entwicklung des Aktienkurses ausgerichteten Leistungskriterium - relativer Total Shareholder Return (TSR) gegenüber zwei Peergroups - erhöhen oder verringern.

Der ROCE der Performance Periode berechnet sich als gleichgewichteter Durchschnitt der ROCE-Ist-Werte für die einzelnen Geschäftsjahre der Performance Periode. Dabei wird der ROCE-Ist-Wert eines jeden Geschäftsjahres als Quotient des Earnings Before Interest and Taxes (EBIT) (Gewinn vor Zinsen und Steuern) gemäß geprüftem und gebilligtem Konzernabschluss der Gesellschaft und dem durchschnittlichen Capital Employed auf Basis der Quartalsberichte und dem geprüften und gebilligten Konzernabschluss im jeweiligen Geschäftsjahr ermittelt.

Die Umsatzsteigerung bezieht sich auf die Steigerung des Konzernumsatzes innerhalb der Performanceperiode und wird als durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (Compound Annual Growth Rate, CAGR) gemessen.

Der relative Total Shareholder Return (TSR) wird als TSR-Performance von SUSS gegenüber zwei Vergleichsindices, dem Philadelphia Semiconductor Index als internationalem Branchenindex und dem DAXsector Technology Index als deutschem Index mit Technologiefokus, ermittelt (TSR-Outperformance).

Das Vergütungssystem 2022 erweitert die o. g. Leistungskriterien um das nichtfinanzielle Leistungskriterium Nachhaltigkeitsziele (ESG-Kriterien).

Tranche 2024-2026

Für Frau Dr. Ballwießer, Herrn Frick und Herrn Dr. Rohe bestanden im Geschäftsjahr 2024 keine unterjährigen Berufungen bzw. Abberufungen in den Vorstand.

Das arithmetische Mittel der Aktienkurse der SUSS MicroTec SE vor Beginn der Performanceperiode am 1. Januar 2024 (DAK(A)) wird als Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handel der

Der Aufsichtsrat legt die Ziele des Nachhaltigkeitskriteriums für die Vorstandsvergütung anhand der Nachhaltigkeitsstrategie von SUSS fest, dessen Zielerreichung auf eine dreijährige Periode ausgerichtet ist.

Zur Auswertung der Nachhaltigkeitsperformance werden insbesondere die ESG-Ratings von ISS, Sustainalytics und EcoVadis oder äquivalenter Rating-Agenturen analysiert.

Der Aufsichtsrat hat für die finanziellen Leistungskriterien ROCE und Umsatzsteigerung Zielwerte (inklusive Schwellen- und Capwerte) festgelegt. Der vom Aufsichtsrat festgelegte Zielwert orientiert sich dabei an der auf Basis der Geschäftsstrategie erwarteten Rendite auf das gebundene Kapital bzw. am strategisch geplanten Umsatzwachstum.

Aufgrund der Veräußerung der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. am 15. Januar 2024 wurden die Zielwerte (inklusive Schwellen- und Capwerte) für den LTI der Tranchen 2022-2024 sowie 2023-2025 der Leistungskriterien Umsatzsteigerung und ROCE angepasst.

Der Zielwert beträgt für das Leistungskriterium ROCE (3-Jahres-Durchschnitt) für die Tranche 2022-2024 22,00 Prozent und für die Tranche 2023-2025 23,00 Prozent, für die Tranche 2024- 2026 beträgt dieser 24,00 Prozent. Für das Leistungskriterium Umsatzsteigerung hat der Aufsichtsrat den Zielwert von 9,90 Prozent p.a für die Tranche 2022-2024 (Prozent p.a 2021 bis 2024) auf 10,09 Prozent p.a für die Tranche 2023-2025 (Prozent p.a 2022 bis 2025) erhöht. Für die Tranche 2024-2026 erhöht der Aufsichtsrat diesen auf 13,93 Prozent p.a (Prozent p.a 2023 bis 2026).

Die Feststellung der Zielerreichung der beiden finanziellen Leistungskriterien erfolgt nach Billigung des Konzernabschlusses für das letzte Jahr der jeweiligen Performanceperiode durch den Aufsichtsrat. Die Zielerreichung der beiden finanziellen Leistungskriterien wird bestimmt, indem der jeweilige tatsächlich erreichte Ist-Wert während der Performanceperiode zu dem festgelegten Zielwert ins Verhältnis gesetzt wird.

Für die beiden Erfolgsziele ROCE und Umsatzsteigerung wurde im Rahmen der Bewertung eine erwartete (Ist-)Zielerreichung anhand der konzerneigenen Planung über den Performancezeitraum sowie den vorläufigen Ist-Werten abgeleitet. Entsprechend ergibt sich die erwartete (Ist-) Zielerreichung für die Tranche 2023-2025 auf Basis der zwei bereits abgelaufenen Ist-Jahre der Performanceperiode und dem verbleibenden Planjahr der Performanceperiode, die erwartete (Ist-)Zielerreichung für die Tranche 2024-2026 ergibt sich auf Basis eines bereits abgelaufenen Ist-Jahres der Performanceperiode und den verbleibenden beiden Planjahren der Performanceperiode.

Für die Tranche 2022-2024 erfolgt eine Berechnung auf Basis von Ist-Werten; dabei werden die als Discontinued Operations separat ausgewiesenen Finanzkennzahlen der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. nicht mit einbezogen. Aufgrund der Veräußerung der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. zum 31. Dezember 2023 wurden nachträglich Anpassungen in den Tranchen 2022-2024 sowie 2023-2025 getätigt. Die Entwicklung der Umsatzerlöse und des ROCE

im Ist,

im Plan sowie

die entsprechenden Grenzwerte

wurden von der SUSS MicroTec um die Umsatzerlöse sowie ROCE der SUSS MicroOptics S.A. bereinigt. Auf dieser bereinigten Basis werden sowohl Zielvorgabe als auch Zielerreichung bei der entsprechenden Komponente im LTI (neu) berechnet.

Für das nichtfinanzielle Leistungskriterium Nachhaltigkeitsziele definiert der Aufsichtsrat auf drei Geschäftsjahre ausgelegte Nachhaltigkeitsziele nach freiem Ermessen, die aus der Nachhaltigkeitsstrategie von SUSS abgeleitet werden.

Für quantitative ESG-Ziele legt der Aufsichtsrat neben dem Zielwert auch den Schwellen- und Capwert fest. Die Zielerreichung wird ermittelt, indem der tatsächlich erreichte Ist-Wert der Performanceperiode zu dem Zielwert ins Verhältnis gesetzt wird.

Für qualitative ESG-Ziele beurteilt der Aufsichtsrat die Zielerreichung nach dem Ende der Performanceperiode pflichtgemäß nach seinem Ermessen. Dabei kann der Aufsichtsrat die Zielerreichung auf fünf Stufen festlegen. Der korrespondierende Auszahlungsfaktor kann zwischen 0,00 Prozent (Zielverfehlung) und 200,00 Prozent (deutliche Übererfüllung der Ziele) betragen.

Übersicht der Leistungskriterien ROCE, Umsatzsteigerung und Nachhaltigkeitsziele

Tranche 2023-2025

Für das Leistungskriterien ROCE (3-Jahres-Durchschnitt) beträgt die erwartete (Ist-)Zielerreichung 26,77 Prozent. Für das Leistungskriterium Umsatzsteigerung (Prozent p.a 2022-2025) beträgt die erwartete (Ist-)Zielerreichung 23,73 Prozent p.a. Das Leistungskriterium Nachhaltigkeit (qualitativ) wird vom Aufsichtsrat als "voll erreicht" eingestuft.

Tranche 2023-2025
Schwellenwert Zielwert Capwert
ROCE (3-Jahres Durchschnitt)
Zielerreichung 20,00 % 23,00 % 26,00 %
Auszahlungsfaktor 50,00 % 100,00 % 200,00 %
Umsatzsteigerung (% p.a. 2022-2025)
Zielerreichung 7,06 % 10,09 % 13,12 %
Auszahlungsfaktor 50,00 % 100,00 % 200,00 %
Nachhaltigkeit (qualitativ)
Zielerreichung unterschritten voll erreicht deutlich übererfüllt
Auszahlungsfaktor 0,00 % 100,00 % 200,00 %

Die Zielerreichung wird für die drei Leistungskriterien mittels einer Bonuskurve unter Berücksichtigung der Ziel-, Schwellen- und Capwerte in einen Auszahlungsfaktor zwischen 0 Prozent und 200 Prozent überführt. Der aktuell für die Performanceperiode erwartete Auszahlungsfaktor für den ROCE und für die Umsatzsteigerung beträgt jeweils 200,00 Prozent. Für die Nachhaltigkeitsziele beträgt dieser 100,00 Prozent.

Tranche 2024-2026

Für das Leistungskriterium ROCE (3-Jahres-Durchschnitt) beträgt die erwartete (Ist-)Zielerreichung 29,30 Prozent. Für das Leistungskriterium Umsatzsteigerung (Prozent p.a 2023-2026) beträgt die erwartete (Ist-)Zielerreichung 17,46 Prozent p.a. Das Leistungskriterium Nachhaltigkeit (qualitativ) wird vom Aufsichtsrat als "voll erreicht" eingestuft.

Die Zielerreichung wird für die drei Leistungskriterien mittels einer Bonuskurve unter Berücksichtigung der Ziel-, Schwellen- und Capwerte in einen Auszahlungsfaktor zwischen 0 Prozent und 200 Prozent überführt. Der aktuell für die Performanceperiode erwartete Auszahlungsfaktor für den ROCE bzw. für die Umsatzsteigerung beträgt 200,00 Prozent bzw. 184,35 Prozent. Für die Nachhaltigkeitsziele beträgt dieser 100,00 Prozent.

Tranche 2024-2026
Schwellenwert Zielwert Capwert
ROCE (3-Jahres Durchschnitt)
Zielerreichung 21,00 % 24,00 % 27,00 %
Auszahlungsfaktor 50,00 % 100,00 % 200,00 %
Umsatzsteigerung (% p.a. 2023-2026)
Zielerreichung 9,75 % 13,93 % 18,11 %
Auszahlungsfaktor 50,00 % 100,00 % 200,00 %
Nachhaltigkeitsziele (qualitativ)
Zielerreichung unterschritten voll erreicht deutlich übererfüllt
Auszahlungsfaktor 0,00 % 100,00 % 200,00 %

Übersicht des Leistungskriteriums Total Shareholder Return

Die Berechnung der Zielerreichung beim relativen TSR erfolgt auf Basis der TSR-Outperformance von SUSS gegenüber den beiden Vergleichsindizes. Die TSR-Outperformance entspricht dabei der Differenz zwischen der TSR-Performance der Aktie der SUSS MicroTec SE und der TSR-Performance des jeweiligen Index in Prozentpunkten.

Die Zielerreichung wird mit einer Bonuskurve berechnet, bei der die TSR-Outperformance in einen Auszahlungsfaktor transformiert wird:

Eine identische TSR-Performance von SUSS und dem jeweiligen Vergleichsindex führt demnach zu einer TSR-Outperformance von 0,00 Prozent und entspricht einer Zielerreichung (Auszahlungsfaktor) von 100,00 Prozent.

Bei einer TSR-Outperformance (bzw. TSR- underperformance) von -30 Prozentpunkten beträgt der Auszahlungsfaktor 30,00 Prozent. Die -30,00 Prozent TSR-Outperformance (bzw. TSR- underperformance) von -30,00 Prozent stellt zudem einen Schwellenwert dar; darunter beträgt der Auszahlungsfaktor 0,00 Prozent.

Bei einer TSR-Outperformance von +30,00 Prozentpunkten beträgt der Auszahlungsfaktor 200,00 Prozent. Die +30,00 Prozent TSR-Outperformance stellt einen Capwert / Deckel dar; darüber beträgt der Auszahlungsfaktor ebenfalls 200,00 Prozent.

Bei einer TSR-Outperformance zwischen -30,00 Prozent und 0,00 Prozent bzw. zwischen 0,00 Prozent und +30,00 Prozent wird der Auszahlungsfaktor zwischen den Eckwerten interpoliert.

Die TSR-Outperformance für die Tranche 2023-2025 und für die Tranche 2024-2026 wurde mittels Monte-Carlo-Simulationen (Anzahl: 100.000) ermittelt. Die Simulation berücksichtigt die Veränderung des Aktienkurses der SUSS MicroTec SE sowie die Veränderungen der Indizes. Für die Veränderungen wird von logarithmischen Wachstumsprozessen mit Normalverteilung unter Berücksichtigung einer Korrelation der Aktie und des jeweiligen Indexes ausgegangen. Dabei wird im Weiteren ein Trend (Drift) in Höhe des risikolosen Zinssatzes berücksichtigt.

Die Laufzeit der Simulation für die Tranche 2023-2025 beträgt insgesamt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Bilanzstichtag, (31. Dezember 2024) und endet mit dem Ende der Performance- Periode (31. Dezember 2025).

Die Laufzeit der Simulation für die Tranche 2024-2026 beträgt insgesamt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Bilanzstichtag, (31. Dezember 2024) und endet mit dem Ende der Performance- Periode (31. Dezember 2026).

Aufgrund des nicht-linearen Zusammenhangs zwischen TSR-Outperformance und Auszahlungsfaktor ist dabei für jeden Simulationsschritt ein Auszahlungsfaktor zu ermitteln. Der Durchschnitt über alle Simulationen liefert dann einen Erwartungswert für den Auszahlungsfaktor.

Tranche 2023-2025

Zur Ableitung der jeweiligen Auszahlungsfaktoren sind folgende Inputparameter in die einzelnen Simulationsschritte eingeflossen:

Tranche 2023-2025
SUSS-Aktie DAXsector Tecnology Index Philadelphia Semiconductor Index
Schlusskurs zum 31. Dez. 2024 (Bilanzstichtag) in € 48,65 1.721,28 6.310,82
Schlusskurs zum 31. Dez. 2024 (inkl. Dividende) in € 49,21 1.721,28 6.310,82
Schlusskurs zum 1. Jan. 2023 in € 15,18 1.726,35 3.314,89
Volatilität (Basis: tägliche adjustierte Renditen des letzten Jahres (TSR)) 57,61 % 34,75 % 34,38 %
Korrelation (Basis: tägliche adjustierte Renditen des letzten Jahres (TSR)) 38,09 % 34,33 %
Risikolose Spot Rate (Bundesbank, Svensson; 1 Jahr, diskret) 2,32 % 2,32 % 2,32 %

Der Schlusskurs der SUSS-Aktie zum 31. Dezember 2024 i. H. v. 48,65 € wird dabei um die Reinvestition der seit dem Startzeitpunkt der Performanceperiode am 1. Januar 2023 bis zum Bewertungsstichtag gezahlten Dividenden von 0,20 € am 5. Juni 2023 sowie 0,20 € am 14. Juni 2024 adjustiert.

Die auf Basis der TSR-Outperformance gegenüber dem jeweiligen Vergleichsindex ermittelten Auszahlungsfaktoren werden für die Bestimmung des finalen Auszahlungsfaktors für den relativen TSR gleichgewichtet berücksichtigt. Der erwartete finale Auszahlungsfaktor zum Ende der Performanceperiode am 31. Dezember 2025 beträgt 175,29 Prozent.

Tranche 2024-2026

Zur Ableitung der jeweiligen Auszahlungsfaktoren sind folgende Inputparameter in die einzelnen Simulationsschritte eingeflossen:

Tranche 2024-2026
SUSS-Aktie DAXsector Tecnology Index Philadelphia Semiconductor Index
Schlusskurs zum 31. Dez. 2024 (Bilanzstichtag) in € 48,65 1.721,28 6.310,82
Schlusskurs zum 31. Dez. 2024 (inkl. Dividende) in € 48,81 1.721,28 6.310,82
Schlusskurs zum 1. Jan. 2024 in € 25,90 2.020,43 4.895,31
Volatilität (Basis: tägliche adjustierte Renditen des letzten Jahres (TSR)) 55,22 % 30,57 % 31,43 %
Korrelation (Basis: tägliche adjustierte Renditen des letzten Jahres (TSR)) 37,17 % 34,01 %
Risikolose Spot Rate (Bundesbank, Svensson; 1 Jahr, diskret) 2,05 % 2,05 % 2,05 %

Der Schlusskurs der SUSS-Aktie zum 31. Dezember 2024 i. H. v. 48,65 € wird dabei um die Reinvestition der seit dem Startzeitpunkt der Performanceperiode am 1. Januar 2024 bis zum Bewertungsstichtag gezahlten Dividende von 0,20 € am 14. Juni 2024 adjustiert.

Die auf Basis der TSR-Outperformances gegenüber dem jeweiligen Vergleichsindex ermittelten Auszahlungsfaktoren werden für die Bestimmung des finalen Auszahlungsfaktors für den relativen TSR gleichgewichtet berücksichtigt. Der erwartete finale Auszahlungsfaktor zum Ende der Performanceperiode am 31. Dezember 2026 beträgt 139,52 Prozent.

Zusammenfassung der Inputparameter

Tranche 2023-2025

Zur Ermittlung der erwarteten Gesamtzielerreichung für die Tranche 2023-2025 zum Ende der Performanceperiode werden die ermittelten erwarteten Auszahlungsfaktoren des ROCE, des Umsatzwachstums, des Nachhaltigkeitsziels und des relativen TSR mit je 1/4 multipliziert und addiert.

Tranche 2023-2025
ROCE Umsatzsteigerung Nachhaltigkeitsziel Relativer TSR Gesamtzielerreichung
Auszahlungsfaktor 200 % 200 % 100 % 175 %
Gewichtung 25 % 25 % 25 % 25 %
Gewichteter Auszahlungsfaktor 50 % 50 % 25 % 44 % 169 %

Für Herrn Albrecht ergibt sich abweichend die Ermittlung der erwarteten Gesamtzielerreichung für die Tranche 2023-2025 zum Ende der Performanceperiode gemäß Vergütungssystem 2021. Dabei werden die ermittelten erwarteten Auszahlungsfaktoren des ROCE, des Umsatzwachstums und des relativen TSR mit je 1/3 multipliziert und addiert.

Tranche 2023-2025
ROCE Umsatzsteigerung Relativer TSR Gesamtzielerreichung
Auszahlungsfaktor 200 % 200 % 175 %
Gewichtung 33 % 33 % 33 %
Gewichteter Auszahlungsfaktor 67 % 67 % 58 % 192 %

Tranche 2024-2026

Zur Ermittlung der erwarteten Gesamtzielerreichung für die Tranche 2024-2026 zum Ende der Performanceperiode werden die ermittelten erwarteten Auszahlungsfaktoren des ROCE, des Umsatzwachstums, des Nachhaltigkeitsziels und des relativen TSR mit je 1/4 multipliziert und addiert.

Tranche 2024-2026
ROCE Umsatzsteigerung Nachhaltigkeitsziel Relativer TSR Gesamtzielerreichung
Auszahlungsfaktor 200 % 184 % 100 % 140 %
Gewichtung 25 % 25 % 25 % 25 %
Gewichteter Auszahlungsfaktor 50 % 46 % 25 % 39 % 156 %

Erwartete Gesamtzielerreichung

Die Anzahl der finalen Performance Shares wird nach Ende der dreijährigen Performanceperiode bestimmt. Dafür wird die zu Beginn der Performanceperiode bedingt zugeteilte Anzahl der VPS mit der Gesamtzielerreichung multipliziert. Die sich ergebende Anzahl der finalen Performance Shares wird in einem nächsten Schritt mit dem durchschnittlichen Aktienkurs von SUSS am Ende der Performanceperiode (DAK(E)) multipliziert, um den Auszahlungsbetrag (AZB) zu bestimmen.

Der DAK(E) entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG der letzten 60 Handelstage vor Ende der jeweiligen Performanceperiode. Im Rahmen der Bewertungen wurde der DAK(E) für die Tranche 2023-2025 und die Tranche 2024-2026 ausgehend von dem im Simulationsmodell zur Bestimmung der TSR-Outperformance zugrunde gelegten Schlusskurs zum 31. Dezember 2024 i. H. v. 48,65€ ermittelt. In Bezug auf mögliche Ausschüttungen wurde annahmegemäß unterstellt, dass jeweils Dividenden abfließen und dass der Barwert der Dividenden jeweils 1 Prozent des Aktienkurses zum Bewertungsstichtag entspricht.

Im Ergebnis beläuft sich der erwartete DAK(E) für die Tranche 2023-2025 zum 31. Dezember 2025 auf 48,16 €. Für die Tranche 2024-2026 beläuft sich der erwartete DAK(E) zum 31. Dezember 2026 auf 47,68 €.

Der so zur Auszahlung bestimmte Betrag wird erst nach einer einjährigen Sperrfrist und nach Billigung des Konzernabschlusses für das der Performanceperiode nachfolgende Geschäftsjahr ausgezahlt, sodass der Zufluss insgesamt frühestens vier Jahre nach Zuteilung erfolgt. Der Auszahlungsbetrag ist insgesamt auf 300,00 Prozent des jeweiligen Zielbetrags gedeckelt ("LTI-Cap").

Auf Basis des vorstehenden Simulationsmodells "driftet" der Aktienkurs (im Durschnitt) ausgehend vom Bewertungsstichtag mit dem Basiszinssatz. Insofern kann der Rückstellungsbetrag vereinfacht unter Vernachlässigung der entsprechenden Aufzinsungsfaktoren (Drift der Aktie, Ermittlung von DAK(E)) und Abzinsungsfaktoren (Abzinsung des Auszahlungsbetrags) ermittelt werden.

Tranche 2023-2025

Folgende Tabelle fasst die wesentlichen Ergebnisse zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 zusammen:

Tranche 2023-2025
in Tsd. € VPS
(Stück)
Gesamtzielerreichung Finale Performance Shares DAK(E)
in €
LTI-Cap = 300 % x Zielbetrag Rücktellung
Dr. Cornelia Ballwießer 9.608 169 % 16.238 48,16 390 390
Burkhardt Frick 6.237 169 % 10.540 48,16 253 253
Dr. Thomas Rohe 19.217 169 % 32.476 48,16 780 780
Oliver Albrecht 2.525 192 % 4.848 48,16 103 103
Summe 37.587 64.102 1.526 1.526

Tranche 2024-2026

Folgende Tabelle fasst die wesentlichen Ergebnisse zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 zusammen:

Tranche 2024-2026
in Tsd. € VPS
(Stück)
Gesamtzielerreichung Finale Performance Shares DAK(E)
in €
LTI-Cap = 300 % x Zielbetrag Rücktellung
Dr. Cornelia Ballwießer 11.255 156 % 17.558 47,68 780 780
Burkhardt Frick 11.905 156 % 18.571 47,68 825 825
Dr. Thomas Rohe 11.255 156 % 17.558 47,68 780 780
Summe 34.416 53.688 2.385 2.385

(26) Sonstige (langfristige) finanzielle Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind folgende Positionen enthalten:

in Tsd. € 2024 2023
LTI Tranche 2022-2024 1.253 0
LTI Tranche 2021-2023 0 309
Andere sonstige finanzielle Verpflichtungen 214 23
Sonstige (langfristige) finanzielle Verbindlichkeiten 1.467 332

In den anderen sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind Rückbauverpflichtungen in Höhe von 177 Tsd. € (Vorjahr: 23 Tsd. €) enthalten.

Mit dem Abschluss des Geschäftsjahrs 2024 endet die Performanceperiode der Tranche 2022-2024. Die Beträge für das LTI-Programm werden final bestimmt. Diese werden als langfristige finanzielle Verbindlichkeiten angesetzt. Die relevanten Inputparameter, die zur Berechnung der auszuzahlenden Beträge für die beteiligten Vorstandsmitglieder benötigt werden, beruhen auf den Grundsätzen, die bereits in Abschnitt A. bei der Bestimmung der entsprechenden Rückstellungen dargelegt wurden unter der Ziffer (25) langfristige Rückstellungen dargestellt wurden.

Die (langfristigen) Verbindlichkeiten enthalten entsprechend anteilsbasierte Vergütungsbestandteile der Vorstände in Form virtueller Aktien mit Barausgleich der Tranche 2021-2023.

Nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist werden die Beträge des LTI-Programms ausgezahlt. Die Auszahlung der Tranche 2022- 2024 findet voraussichtlich im April 2026 statt.

(Zeitanteilige) Zuteilung der virtuellen Performance Shares

Herr Dr. Bendele war bis zum 16. Oktober 2022 als Mitglied des Vorstands für die SUSS MicroTec SE tätig und erhält eine zeitanteilige Zuteilung an VPS für das Geschäftsjahr 2022 (rd. 79 Prozent). Für Herrn Albrecht und Herrn Dr. Rohe bestanden keine unterjährigen Berufungen bzw. Abberufungen in den Vorstand.

Das arithmetische Mittel der Aktienkurse der SUSS MicroTec SE vor Beginn der Performanceperiode am 1. Januar 2022 (DAK(A)) wird als Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG der letzten 60 Handelstage ermittelt und beträgt 21,91 €. Auf Basis des jeweiligen Zielbetrags und des (DAK(A)) ergeben sich die VPS:

Tranche 2022-2024
in Tsd. € Zielbetrag VPS
(Stück)
Dr. Götz Bendele 192 8.781
Oliver Albrecht 103 4.678
Dr. Thomas Rohe 135 6.162
Summe 430 19.621

Überführung der Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien

Für das Leistungskriterium ROCE (3-Jahres-Durchschnitt) beträgt die (Ist-)Zielerreichung 25,97 Prozent. Für das Leistungskriterium Umsatzsteigerung beträgt die (Ist-)Zielerreichung 23,35 Prozent p.a..

Die Zielerreichung wird für jedes der beiden Leistungskriterien mittels einer Bonuskurve unter Berücksichtigung der Ziel-, Schwellen- und Capwerte in einen Auszahlungsfaktor zwischen 0,00 Prozent und 200,00 Prozent überführt. Der resultierende Auszahlungsfaktor für den ROCE und für die Umsatzsteigerung beträgt jeweils 200,00 Prozent.

Tranche 2022-2024
in Tsd. € Schwellenwert Zielwert Capwert
ROCE (3-Jahres Durchschnitt)
Zielerreichung 19,00 % 22,00 % 25,00 %
Auszahlungsfaktor 50,00 % 100,00 % 200,00 %
Umsatzsteigerung (% p.a. 2021-2024)
Zielerreichung 6,93 % 9,90 % 12,87 %
Auszahlungsfaktor 50,00 % 100,00 % 200,00 %

Zur Berechnung des relativen TSR sind zur Ableitung der jeweiligen Auszahlungsfaktoren die folgenden Inputparameter eingeflossen:

Tranche 2022-2024
SUSS-Aktie DAXsector Tecnology Index Philadelphia Semiconductor Index
Schlusskurs zum 31. Dez. 2024 (Bilanzstichtag) in € 49,59 1.720,65 6.353,57
Schlusskurs zum 31. Dez. 2024 (inkl. Dividende) in € 50,64 1.720,65 6.353,57
Schlusskurs zum 1. Jan. 2024 in € 20,81 2.186,00 4.730,58

Die TSR-Outperformance wird basierend auf Ist-Zahlen bestimmt. Dazu wird jeweils der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetischer Mittelwert) der letzten 30 Handelstage unmittelbar vor Beginn der Performanceperiode sowie der letzten 30 Handelstage der Performanceperiode herangezogen, die in Prozentpunkten in Relation gesetzt werden.

Der durchschnittliche Schlusskurs der letzten 30 Handelstage der Performanceperiode der SUSS-Aktie zum 31. Dezember 2024 i. H. v. 49,59 € wird dabei um die Reinvestition der seit dem Startzeitpunkt der Performanceperiode der Tranche 2022-2024 am 1. Januar 2022 bis zum Bewertungsstichtag gezahlten Dividenden von 0,16 € am 3. Juni 2022, von 0,20 € am 5. Juni 2023 und von 0,20 € am 14. Juni 2024 adjustiert.

Die auf Basis der TSR-Outperformances gegenüber dem jeweiligen Vergleichsindex ermittelten Auszahlungsfaktoren werden für die Bestimmung des finalen Auszahlungsfaktors für den relativen TSR gleichgewichtet berücksichtigt. Der finale Auszahlungsfaktor zum Ende der Performanceperiode am 31. Dezember 2024 beträgt 200,00 Prozent.

Zur Ermittlung der erwarteten Gesamtzielerreichung für die Tranche 2022-2024 zum Ende der Performanceperiode werden die ermittelten erwarteten Auszahlungsfaktoren des ROCE, des Umsatzwachstums und des relativen TSR mit je 1/3 multipliziert und addiert.

Tranche 2022-2024
ROCE Umsatzsteigerung Relativer TSR Gesamtzielerreichung
Auszahlungsfaktor 200 % 200 % 200 %
Gewichtung 33 % 33 % 33 %
Gewichteter Auszahlungsfaktor 67 % 67 % 67 % 200 %

Der DAK(E) (arithmetisches Mittel der Schlusskurse im XETRA-Handel der Deutsche Börse AG der letzten 60 Handelstage vor Ende der jeweiligen Performanceperiode) für die Tranche 2022- 2024 zum 31. Dezember 2024 beläuft sich auf 54,56 €.

Tranche 2022-2024
in Tsd. € VPS
(Stück)
Gesamtzielerreichung Finale Performance Shares DAK(E)
in €
Auszahlungsbetrag
Dr. Götz Bendele 8.781 200 % 17.562 54,56 577
Oliver Albrecht 4.678 200 % 9.356 54,56 308
Dr. Thomas Rohe 6.162 200 % 12.323 54,56 405
Summe 19.621 39.242 1.290

Für die Tranche 2022-2024 wird die Regelung des LTI-Caps wirksam.

Die LTI-Beträge der Tranche 2022-2024 werden nach Billigung des Konzernabschlusses des nach der Performanceperiode folgenden Geschäftsjahrs - voraussichtlich im April 2026 - ausgezahlt. Zum Bewertungsstichtag werden die LTI-Beträge zum Fair Value angesetzt und mit dem einjährigen Basiszins i. H. v. 2,32 Prozent diskontiert. Daraus ergeben sich die folgenden anzusetzenden langfristigen Verbindlichkeiten:

Tranche 2022-2024
in Tsd. € Auszahlungsbetrag Einjähriger Basiszinssatz Verbindlichkeit zum 31.12.2024
Dr. Götz Bendele 577 2,32 % 561
Oliver Albrecht 308 2,32 % 299
Dr. Thomas Rohe 405 2,32 % 394
Summe 1.290 1.253

(27) Finanzschulden

Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten

Die Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ergab sich zum 31. Dezember 2024 bzw. zum Vorjahresstichtag wie folgt:

31. Dezember 2024

in Tsd. € Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Summe
Darlehensverbindlichkeiten 1.250 4.063 0 5.313
Kontokorrentverbindlichkeiten 16 0 0 16
Gesamt 1.266 4.063 0 5.329

31. Dezember 2023

in Tsd. € Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Summe
Darlehensverbindlichkeiten 1.237 5.000 313 6.550
Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12 0 0 12
Gesamt 1.249 5.000 313 6.562

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzten sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
KfW-Förderdarlehen 5.313 6.563
abgegrenzte Finanzierungskosten 0 -13
Darlehensverbindlichkeiten 5.313 6.550

Im Jahr 2019 wurden zwei KfW-Förderdarlehen über einen Betrag von jeweils 5.000 Tsd. € bei der IKB aufgenommen. Die beiden Darlehen wurden im April 2019 bzw. im August 2019 ausbezahlt. Sie weisen eine Laufzeit von 10 Jahren und einen fixen Zinssatz von 1,00 Prozent aus und waren tilgungsfrei bis 30. Juni 2021. Die beiden Darlehen sind mit Grundschulden auf das Betriebsgrundstück in Garching besichert.

Zudem verfügt die SUSS MicroTec SE über einen syndizierten Kreditrahmen in Höhe von 56,0 Mio. €, der für Avale in Höhe von 16,0 Mio.€ und Barziehungen in Höhe von 40,0 Mio.€ in Anspruch genommen werden kann. Ein Teilbetrag von 24,0 Mio. € steht für revolvierende Darlehensausreichungen zur Verfügung. Der verbleibende Betrag in Höhe von 16,0 Mio. € kann als Kontokorrentlinie in Anspruch genommen werden. Die Laufzeit des Konsortialkreditvertrags endet im Oktober 2026. Zum 31. Dezember 2024 erfolgte aus dem Barkreditrahmen wie zum Vorjahresstichtag keine Inanspruchnahme.

Die Zinsen für die Inanspruchnahme des Kreditrahmens sind variabel und setzen sich zusammen aus dem EURIBOR und einer Marge, deren Höhe vom Nettoverschuldungsgrad des SUSS-Konzerns und dem Ausnutzungsgrad des Kreditrahmens abhängt.

Für den nicht in Anspruch genommenen Teil des Kreditrahmens werden Bereitstellungszinsen, die sich mit einem definierten Prozentsatz der Marge berechnet.

Der Konsortialkreditvertrag sieht für die kreditgebenden Banken ein Sonderkündigungsrecht vor, wenn die Eigenkapitalquote des SUSS-Konzerns unter 40,0 Prozent fällt. Weitere Covenants wurden nicht vereinbart.

Zusätzlich bestehen bilaterale Avalrahmenkreditverträge in Höhe von insgesamt 20,0 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €).

Im Jahr 2024 wurden ausschließlich Avalkredite in Anspruch genommen. Diese beliefen sich am Bilanzstichtag auf 11,6 Mio.€ (Vorjahr: 15,8 Mio. €).

Die gesamten Kredit- und Avallinien und deren Inanspruchnahme haben sich wie folgt entwickelt:

in Tsd. € 2024 2023
Kredit- / Avallinie 76.000 69.000
Inanspruchnahme in Form von Avalen 11.595 15.825
Verfügbare Kredit- / Avallinie 64.405 53.175

Finanzschulden aus Leasingverpflichtungen

Unter Anwendung von IFRS 16 werden für abgeschlossene Miet- und Leasingverträge Verbindlichkeiten in Höhe des Barwertes der Leasingverpflichtungen passiviert.

Die Fälligkeitsstruktur der undiskontierten Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen ergab sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt:

31. Dezember 2024

in Tsd. € Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Summe
Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen 2.558 6.023 0 8.582
Gesamt 2.558 6.023 0 8.582

Die Fälligkeitsstruktur der undiskontierten Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen ergab sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt:

31. Dezember 2023

Die Entwicklung der diskontierten Leasingverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

in Tsd. € Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren Summe
Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen 2.500 5.955 447 8.902
Gesamt 2.500 5.955 447 8.902
in Tsd. € 2024
Undiskontierter Stand zum 01.01.2024 8.902
Zinsanteil -286
Diskontierter Stand zum 01.01.2024 8.616
Zugänge 2.246
Tilgung -2.847
Währungsdifferenz -49
Umgliederung in Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 0
Finanzschulden aus Leasingverpflichtungen zum 31.12.2024 7.966
davon langfristig 5.708
davon kurzfristig 2.258

Im Dezember 2024 wurde ein Mietvertrag für einen neuen Produktionsstandort in Taiwan mit einer Laufzeit von 20 Jahren unterzeichnet. Gemäß IFRS 16 erfolgt die bilanzielle Erfassung des Nutzungsrechts (Right-of-Use-Assets) sowie der Leasingverbindlichkeit erst zum Bereitstellungsdatum ("Commencement Date"), das voraussichtlich im ersten Quartal 2025 liegt. Mit Übergabe der Immobilie werden Leasingverbindlichkeiten in einer Größenordnung von rund 43 Mio. € eingebucht, denen ein Nutzungsrecht ("Right-of-Use-Asset") gegenübersteht.

(28) (Kurzfristige) Rückstellungen

Die kurzfristigen Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
Garantierückstellungen 3.241 2.284
Rückstellungen für Nachlaufkosten 448 670
Rückstellung für Abfindungen 0 6
Übrige Rückstellungen 536 4.387
Kurzfristige Rückstellungen 4.225 7.347

Die Garantierückstellungen wurden für gesetzliche und vertraglich vereinbarte Garantien und Gewährleistungsansprüche von Kunden aus Maschinenlieferungen in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme gebildet.

Die Rückstellungen für Nachlaufkosten wurden gebildet für etwaige Nachlieferungen bzw. Nachrüstung fehlender Komponenten, die im Zuge der Installation der Maschine beim Kunden noch notwendig sind.

Die übrigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für belastende Verträge in Höhe von 311 Tsd. € sowie weitere Personalkosten in Höhe von 109 Tsd. €.

Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

in Tsd. € Stand 01.01.2024 Verbrauch Auflösung Zuführung Stand 31.12.2024
Garantierückstellungen 2.284 -79 -29 1.065 3.241
Rückstellungen für Nachlaufkosten 670 -533 0 311 448
Abfindungen 6 -6 0 0 0
Übrige Rückstellungen 4.387 -4.287 0 436 536
Kurzfristige Rückstellungen 7.347 -4.905 -29 1.812 4.225

(29) Sonstige (kurzfristige) finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf:

in Tsd. € 2024 2023
Prämien und Provisionen 9.212 4.828
Fremdleistungen 3.194 2.122
Kreditorische Debitoren 3.151 1.178
noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer 1.747 847
Aufsichtsratsvergütung 147 156
Sonstiges 627 289
Sonstige (kurzfristige) finanzielle Verbindlichkeiten 18.078 9.420

Im aktuellen Geschäftsjahr beinhalten die Prämien und Provisionen die LTI-Tranche 2021-2023 in Höhe von 322 Tsd. €, die zuvor unter den sonstigen (langfristigen) finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden. Die Auszahlung der LTI-Tranche 2021-2023 erfolgt voraussichtlich im April 2025.

(30) Vertragliche Verbindlichkeiten

Die vertraglichen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 100.263 Tsd. € (Vorjahr: 89.044 Tsd. €) betreffen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für den Bau von Maschinen, Umsatzabgrenzungen aufgrund verzögerter Kundeninstallationen als auch noch nicht abgerechnete Leistungen aus Maschinenaufträgen, wovon 820 Tsd. € (Vorjahr: 342 Tsd. €) als langfristige vertragliche Verbindlichkeiten ausgewiesen sind.

31) Sonstige (kurzfristige) Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf:

in Tsd. € 2024 2023
Abgegrenzte Personalkosten 4.313 3.601
Sachleistungsverpflichtungen 1 66 375
Umsatzsteuer 65 103
Sonstiges 673 1.326
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 5.117 5.405

1 Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund einer Fehlerkorrektur angepasst.

In den abgegrenzten Personalkosten sind im Wesentlichen Verpflichtungen für Urlaubsrückstände und Gleitzeitguthaben enthalten.

(32) Steuerschulden

Die Steuerverbindlichkeiten betrafen inländische Ertragsteuern in Höhe von 19.395 Tsd. € (Vorjahr: 11.502 Tsd. €) und ausländische Ertragsteuern in Höhe von 1.183 Tsd. € (Vorjahr: 323 Tsd. €).

Finanzinstrumente

(33) Finanzinstrumente nach Kategorien

Unter Finanzinstrumente fallen grundsätzlich sämtliche auf vertraglicher Basis vorgenommenen wirtschaftlichen Vorgänge, die einen Anspruch auf Zahlungsmittel beinhalten. Hierzu gehören einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie andererseits Finanzforderungen und -verbindlichkeiten. Die geschätzten Marktwerte der Finanzinstrumente stellen nicht notwendigerweise die Werte dar, die das Unternehmen bei einer tatsächlichen Transaktion unter aktuellen Marktbedingungen realisieren würde. Folgender Abschnitt gibt einen umfassenden Überblick über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für das Unternehmen und liefert zusätzliche Informationen über Bilanzpositionen, die Finanzinstrumente enthalten. Darüber hinaus sind im Lagebericht im Kapitel "Chancen- und Risikobericht" weitere Informationen zum Risikomanagement von Finanzinstrumenten zu finden.

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:

in Tsd. € 2024 2023
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 136.239 38.114
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 74.955 53.932
Wertpapiere 0 9.895
211.194 101.941
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten 64.386 52.040
64.386 52.040

Die folgende Tabelle stellt die Marktwerte sowie die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar.

2024
in Tsd. € Buchwert Marktwert Bewertungskategorien gem. IFRS 9 Hierarchiestufe Marktwertermittlung
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 136.239 136.239 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.861 14.861 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Vertragliche Vermögenswerte 58.890 58.890 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.204 1.204 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Wertpapiere 0 0 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.546 31.546 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Finanzschulden 13.295 14.490
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.329 6.524 zu fortgeführten Anschaffungskosten Level 3
Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen 7.966 7.966 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 19.545 19.545 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
2023
in Tsd. € Buchwert Marktwert Bewertungskategorien gem. IFRS 9 Hierarchiestufe Marktwertermittlung
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 38.114 38.114 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.685 17.685 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Vertragliche Vermögenswerte 35.238 35.238 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.009 1.009 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Wertpapiere 9.895 9.895 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27.110 27.110 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Finanzschulden 15.178 16.361
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.562 7.745 zu fortgeführten Anschaffungskosten Level 3
Verbindlichkeiten aus Leasingverpflichtungen 8.616 8.616 zu fortgeführten Anschaffungskosten -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.752 9.752 zu fortgeführten Anschaffungskosten -

Die im Vorjahr in den finanziellen Vermögenswerten ausgewiesenen Wertpapiere entfielen vollständig auf Schuldverschreibungen und waren kurzfristig.

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die vertraglichen Vermögenswerte sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen die Buchwerte jeweils den Betrag des maximalen Ausfallrisikos dar, dem der Konzern am Abschlussstichtag ausgesetzt ist.

Für die Ermittlung der Marktwerte werden die folgenden Methoden verwendet und Annahmen getroffen:

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Das Kreditrisiko von flüssigen Mitteln, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, wird als unwesentlich betrachtet aufgrund der kurzfristigen Laufzeit, des Bonitätsgrads der Geschäftspartner und der angesetzten Kreditgrenzen. Deshalb weist SUSS keine Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte aus.

Forderungen / Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Buchwerte entsprechen aufgrund der Kurzfristigkeit der Forderungen und Verbindlichkeiten annäherungsweise den Marktwerten der Instrumente.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten

Die Buchwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund der Kurzfristigkeit der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in etwa dem Marktwert.

Wertpapiere

Wertpapiere wurden aufgrund des Geschäftsmodells zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da diese ausschließlich mit der alleinigen Absicht gehalten werden, um verbundene vertragliche Zahlungen daraus zu vereinnahmen gemäß IFRS 9 Kategorie 1. Die Buchwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Wertpapiere entsprechen aufgrund der Kurzfristigkeit in etwa dem Marktwert.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der Marktwert der Finanzverbindlichkeiten in Bezug auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde durch Diskontierung des erwarteten Mittelabflusses (nicht beobachtbare Inputfaktoren) zu den marktüblichen Zinssätzen für Schuldtitel mit vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten ermittelt.

Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Finanzinstrumenten haben sich wie folgt entwickelt:

in Tsd. € 2024 2023
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden -167 1.226
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden -16 -152

Nettogewinne bzw. -verluste aus Krediten und Forderungen enthalten Veränderungen in den Wertberichtigungen, Fremdwährungseffekte, Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung sowie Zahlungseingänge auf ursprünglich abgeschriebene Darlehen und Forderungen.

Auswirkungen des Währungsrisikos

Einkaufs- und Verkaufsverpflichtungen in Fremdwährungen entstehen durch grenzübergreifende Geschäfte zwischen den SUSS-Gesellschaften und externen Kunden oder Lieferanten, die nicht im Euroraum ansässig sind. Dies betrifft vor allem Kunden oder Lieferanten in den Währungsräumen des US-Dollars und des japanischen Yen, die Produkte von SUSS-Gesellschaften aus dem Euro-Währungsraum beziehen oder an diese verkaufen.

Die potenziellen Risiken liegen einerseits in der Fluktuation der Währungskurse und andererseits im Bonitätsrisiko der Gegenpartei, die aus verschiedenen Kreditinstituten besteht. Dabei werden auch Bonität und Flexibilität der Kreditinstitute berücksichtigt.

Zum 31. Dezember 2024 bestehen wie im Vorjahr keine offenen Devisentermingeschäfte. Die Fremdwährungssensitivität wird durch die konsolidierte Betrachtung der Fremdwährungspositionen aus dem operativen Geschäft sowie den Absicherungs- und Finanzierungsaktivitäten des Konzern-Treasury ermittelt. Dabei werden die Fremdwährungsrisiken durch Simulation einer zehnprozentigen Abwertung aller Fremdwährungen gegenüber dem Euro berechnet. Diese simulierte Abwertung hätte zum Bilanzstichtag zu einer Reduzierung der Euro-Gegenwerte in Höhe von 5.708 Tsd. € (Vorjahr: 1.634 Tsd. €) und einer entsprechenden Verringerung des Jahresergebnisses geführt.

Die folgenden Tabellen zeigen die Zusammensetzung des Fremdwährungs-Exposures des SUSS-Konzerns, sowie die Auswirkungen einer zehnprozentigen Auf- oder Abwertung des Euro auf das Jahresergebnis zum Bilanzstichtag und zum Vorjahresstichtag.

2024
in Tsd. € USD JPY CHF Summe
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.225 1.600 0 6.825
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.133 2.002 0 3.135
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1.613 -71.122 0 -72.735
Netto-Exposure 4.745 -67.520 0 -62.775
Effekt auf das Jahresergebnis bei 10 %iger Aufwertung des Euro -431 6.138 0 5.708
Effekt auf das Jahresergebnis bei 10 %iger Abwertung des Euro 527 -7.502 0 -6.976
2023
in Tsd. € USD JPY CHF 1 Summe
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 15.097 320 399 15.417
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.275 207 236 3.482
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1.007 70 -614 -937
Netto-Exposure 17.365 597 21 17.962
Effekt auf das Jahresergebnis bei 10 %iger Aufwertung des Euro -1.579 -54 -2 -1.634
Effekt auf das Jahresergebnis bei 10 %iger Abwertung des Euro 1.929 66 2 1.997

1 Nicht fortgeführte Aktivitäten

Sonstige Angaben

(34) Leasingverhältnisse

Der Konzern mietet sämtliche Räumlichkeiten, in denen die ausländischen SUSS-Gesellschaften ansässig sind, sowie die Räumlichkeiten der SUSS MicroTec REMAN GmbH (Oberschleißheim / Deutschland). Die gemieteten Räumlichkeiten werden als Büros, Warenlager und Produktionsflächen genutzt. Die Mietverträge sind jeweils nach lokalem Recht abgeschlossen und weisen keine einheitliche Struktur auf. So sind teilweise Mietsteigerungen oder Mietverlängerungsoptionen vereinbart.

Insbesondere an Standorten, an denen in größerem Umfang Einbauten in die gemieteten Räumlichkeiten vorgenommen wurden (z. B. Reinräume für Produktion oder Applikation), werden bei Abschluss des Mietvertrags Mietverlängerungsoptionen angestrebt, die der Konzern ausüben kann. Im Geschäftsjahr wurden die Mietverträge der SUSS MicroTec Shanghai verlängert.

Darüber hinaus mietet der Konzern IT-Hardware und in den einzelnen Ländern, in denen er mit Niederlassungen vertreten ist, Firmenfahrzeuge. Die Leasingdauer beläuft sich in der Regel auf drei oder vier Jahre.

Im Geschäftsjahr betrug der Gesamtbetrag der Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 2.844 Tsd. € (Vorjahr: 2.194 Tsd. €).

(35) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind juristische oder natürliche Personen sowie deren Angehörige, die auf die SUSS MicroTec SE und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder die Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die SUSS MicroTec SE bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen.

Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die unter die Definitionen des IAS 24.9 fallen - mit Ausnahme der Angaben zur Vergütung der Organe. Details zur Vergütung der Organe sind im Vergütungsbericht nachzulesen.

(36) Finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € 2024 2023
Bestellobligo 98.757 67.030
Summe 98.757 67.030

Das Bestellobligo verpflichtet den Konzern zu einer späteren Abnahme von Fremdleistungen oder Materialien.

(37) Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

In der Konzernkapitalflussrechnung des SUSS-Konzerns wird entsprechend IAS 7 ("Cashflow Statements") zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen flüssigen Mittel, d. h. Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind.

Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Demgegenüber wird der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit ausgehend vom Jahresergebnis indirekt abgeleitet.

Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen um Effekte aus der Währungsumrechnung bereinigt. Die Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen können daher nicht mit den entsprechenden Werten auf Grundlage der Konzernbilanzen abgestimmt werden.

Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Transaktionen der fortgeführten Aktivitäten in Höhe 1.053 Tsd. € resultierten im abgelaufenen Geschäftsjahr ausschließlich aus Währungseffekten.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug 71,9 Mio. € (Vorjahr: -8,2 Mio. €), davon entfielen 69,5 Mio. € (Vorjahr: -3,6 Mio. €) auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit der nicht fortgeführten Aktivitäten. Dieser war durch den Mittelzufluss von 75,0 Mio. € aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A., abzüglich der angefallenen Verkaufskosten von 3,9 Mio. € sowie der Abgabe von liquiden Mitteln in Höhe von 1.571 Tsd. € geprägt.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Aktivitäten belief sich auf -7.900 Tsd. €. Er enthielt mit -1.250 Tsd. € die Tilgung für zwei Darlehen, die im Rahmen eines KFW-Förderungsprogramms aufgenommen wurden. Die Tilgungen der Miet- und Leasingverpflichtungen nach IFRS 16 erfolgten in Höhe von -2.844 Tsd. €. Des Weiteren erfolgte im Geschäftsjahr eine Dividendenzahlung in Höhe von -3.823 Tsd. €, nachdem für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende von 0,20 € je dividendenberechtigter Aktie beschlossen wurde.

Fair-Value-Änderungen oder Wechselkurseffekte waren im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weder im Jahr 2024 noch im Vorjahr zu verzeichnen.

(38) Segmentberichterstattung

Informationen zu den Segmenten

Die Aktivitäten des SUSS-Konzerns werden im Rahmen der Segmentberichterstattung gemäß den Regeln von IFRS 8 ("Operating Segments") nach Produktlinien und nach Regionen abgegrenzt. Diese Aufgliederung orientiert sich an der internen Steuerung und Berichterstattung an den Vorstand und berücksichtigt die unterschiedlichen Risiko- und Ertragsstrukturen der Segmente.

Die Aktivitäten des SUSS-Konzerns waren im Berichtsjahr sowie im Vorjahr 2023 in die operativen Segmente Advanced Backend Solutions und Photomask Solutions aufgeteilt. Im Segment Zentrale Konzernfunktionen werden weitere Aktivitäten des Konzerns sowie die nicht zuordenbaren Kosten der Konzernfunktionen gebündelt.

Im Segment Advanced Backend Solutions entwickelt, produziert und vertreibt SUSS Lösungen in den Produktlinien Mask-Aligner und UV-Projektionsscanner (Imaging Systems), temporäre und permanente Bonder (Bonding Systems) sowie Belacker und Entwickler (Coating Systems). Die Entwicklungsaktivitäten sind überwiegend in Deutschland an den Standorten Garching und Sternenfels angesiedelt. Während Mask-Aligner ausschließlich in Garching hergestellt werden, ist die Herstellung der Bonder sowie der Belacker und Entwickler auf die Produktionsstandorte in Sternenfels und Hsinchu (Taiwan) verteilt. UV-Projektionsscanner werden in Hsinchu gefertigt.

Wesentliche Teile der Vertriebsorganisationen für das Segment Advanced Backend Solutions sind in Nordamerika und Asien sowie in kleinen Einheiten in Europa tätig. Das Segment Advanced Backend Solutions stellt rund 70 Prozent des Gesamtgeschäfts des Konzerns dar und ist in den Märkten Advanced Packaging, MEMS und Verbindungshalbleiter vertreten.

Das Segment Photomask Solutions umfasst die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb der Produktlinien HMx, ASx, Mask-Track und MaskTrack Pro. Die Entwicklung und Produktion der auf die Reinigung und Prozessierung von Fotomasken für die Halbleiterindustrie spezialisierten Systeme ist am Standort Sternenfels angesiedelt.

Das Segment MicroOptics (nicht fortgeführte Aktivität) umfasst die Produktion und den Vertrieb von Mikrolinsen und hoch spezialisierten Optiken, die für eine Vielzahl von industriellen Anwendungen hergestellt werden. Die Aktivitäten sind in der SUSS MicroOptics S.A. in Hauterive/Schweiz gebündelt, welche im Januar 2024 veräußert wurden.

Im Segment Zentrale Konzernfunktionen werden alle übrigen Aktivitäten und die größtenteils auf Segmentebene nicht zurechenbaren Kosten der zentralen Konzernfunktionen abgebildet. Das Segment verbuchte 2024 ein EBIT in Höhe von 46,4 Mio. € (Vorjahr: -7,9 Mio. €) und enthielt im Wesentlichen den Sonderertrag aus der im Januar 2024 abgeschlossenen Veräußerung des Geschäftsbereichs MicroOptics.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden Kosten in Form von Management-, Marketing- und Versicherungsumlagen in Höhe von 9,8 Mio. € (Vorjahr: 9,9 Mio. €) an die operativen Segmente weiterbelastet.

Sonstige Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Die Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt. Infolge der gesellschaftsübergreifenden Segmentierung des Konzerns nach Produktlinien treten grundsätzlich keine wesentlichen intersegmentären Transaktionen auf. Eine Ausnahme bilden die Weiterbelastungen von Kosten der SUSS MicroTec SE, die im Segment Zentrale Konzernfunktionen erfasst sind, an die anderen Segmente für die Wahrnehmung bestimmter Konzernfunktionen wie Finanzierungs- und Strategiefragen. Diese Weiterbelastungen enthalten auch die in der Holding angefallenen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung und dem Systembetrieb der unternehmensweiten ERP-Plattform.

Um den Anforderungen des IFRS 8 "Segmentberichterstattung" zu entsprechen, enthält die Segmentberichterstattung die Angabe eines Vorsteuerergebnisses je Segment. Damit ist die Überleitung der Summe der Segmentergebnisse zum Gesamtkonzernergebnis vor Steuern möglich. Nach Auffassung des Vorstands ist jedoch das Ergebnis eines Segments vor Zinsen und Steuern (EBIT) die relevanteste Information zur Beurteilung der Ergebnisse im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche.

Im Geschäftsjahr 2024 waren mit keinem Kunden Umsätze zu verzeichnen, die einen Anteil von 10,0 Prozent am Konzernumsatz darstellten.

Die intersegmentären Umsätze betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 0 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2024 wurden wie im Vorjahr intersegmentäre Kostenverrechnungen vorgenommen, die gesondert ausgewiesen werden. Den gesamten Anteil in Höhe von 15,7 Mio. € (Vorjahr: 14,8 Mio. €) nahmen dabei die Umlagen der zentralen Dienstleistungen der SUSS MicroTec SE ein, die als "davon"-Vermerk gesondert ausgewiesen werden.

Unter den wesentlichen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen werden neben den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Abwertungen auf das Vorratsvermögen auch die Zuführung und die Auflösung von Rückstellungen und sonstigen Verpflichtungen gezeigt.

Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar. Es umfasst die immateriellen Vermögenswerte inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts, die Sachanlagen sowie das Vorratsvermögen und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

In den Segmentschulden sind die operativen Schulden und Rückstellungen der einzelnen Segmente enthalten.

Bei den Investitionen handelt es sich um Zugänge von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Für die geografische Segmentberichterstattung werden die Umsatzerlöse nach dem Standort der Kunden segmentiert. SUSS erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von 17.399 Tsd. € (Vorjahr: 41.413 Tsd. €) in Deutschland.

Das Vermögen und die Investitionen wurden auf der Grundlage des Standorts der jeweiligen Konzerngesellschaft ermittelt. Das langfristige Vermögen des Konzerns besteht im Wesentlichen aus immateriellen Vermögenswerten, Geschäfts- oder Firmenwerten und Sachanlagen. Vom langfristigen Vermögen waren 42.968 Tsd. € (Vorjahr: 42.361 Tsd. €) den Gesellschaften in Deutschland zuzurechnen und 14.095 Tsd. € (Vorjahr: 34.519 Tsd. €) entfielen auf ausländische Gesellschaften. Der SUSS-Konzern hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Investitionen in Höhe von 5.324 Tsd. € (Vorjahr: 3.399 Tsd. €) in Deutschland getätigt.

Nachfolgend werden die Überleitungsrechnungen der Umsatzerlöse und der Ertragskennzahl EBIT zum EBT gemäß der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt:

Überleitung Umsatzerlöse

in Tsd. € 2024 2023
Umsatzerlöse gemäß Segmentberichterstattung 447.476 327.205
- Umsatzerlöse MicroOptics -1.329 -24.709
+ Umsatzerlöse von MicroOptics mit Konzerngesellschaften 0 1.766
Umsatzerlöse aus fortgeführten Aktivitäten gemäß Gewinn- und Verlustrechnung 446.147 304.262

Überleitung EBIT zum Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (vor Steuern)

in Tsd. € 2024 2023
EBIT gemäß Segmentberichterstattung 133.810 16.066
+ Finanzerträge 3.216 955
- Finanzaufwendungen -466 -475
EBT Konzern 136.560 16.546
- EBT Segment MicroOptics -325 -8.520
- Konzerninterne Verrechnung -59.006 3.257
EBT aus fortgeführten Aktivitäten (vor Steuern) gemäß Gewinn- und Verlustrechnung 77.879 28.323

(39) Nachtragsbericht

Im Januar 2025 hat SUSS bekanntgegeben, das Geschäft mit Gebrauchtmaschinen zum 31. Juli 2025 einzustellen. Im Rahmen des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 wurden durch die Abwertung von Vorräten, für die keine Verwendung mehr erwartet wird, Aufwendungen in Höhe von 2,9 Mio. € in den Umsatzkosten berücksichtigt.

(40) Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand der SUSS MicroTec SE

Mitglieder des Vorstandes der SUSS MicroTec SE im Geschäftsjahr 2024 waren:

Burkhardt Frick

Ismaning

Vorstandsvorsitzender

Zuständigkeitsbereiche:

Vorstandssprecher (Koordination und Führung der Vorstandsarbeit, Ziele; Belange des Aufsichtsrats; Vertretung gegenüber der Presse), Unternehmensstrategie, Steuerung der Business Units / Produktlinien und Tochtergesellschaften, Vertrieb und Corporate Marketing, Service-Geschäft und After Sales-Support, Personalwesen

Weitere Mandate:

SUSS MicroOptics S.A.; Schweiz: Verwaltungsrat (bis 15. Januar 2024)

SUSS MicroTec Inc., USA, Member of the Board of Directors (Chairman)

SUSS MicroTec KK, Member of the Board of Directors

SUSS MicroTec (Taiwan) Co. Ltd., Member of the Board of Directors (Representative)

SUSS MicroTec (Shanghai) Co., Ltd., Supervisor

SUSS MicroTec (Singapore) Pte. Ltd., Member of the Board of Directors

SUSS MicroTec Korea Co., Ltd., Member of the Board of Directors

Dr. Cornelia Ballwießer

Dr. rer.pol, München

Finanzvorständin

Zuständigkeitsbereiche:

Finanz- und Rechnungswesen sowie Steuern, Controlling, Unternehmensfinanzierung, IT und Digitalisierung der Unternehmensprozesse, Governance Funktionen, Recht und Versicherungen, Investor Relations, ESG

Weitere Mandate:

SUSS MicroOptics S.A.;, Schweiz: Verwaltungsrätin (bis 15. Januar 2024)

SUSS MicroTec Inc., USA, Member of the Board of Directors

SUSS MicroTec (Shanghai) Co., Ltd., Member of the Board of Directors

Dr. Thomas Rohe

Dr. Ing., Poing

Vorstand Operations

Zuständigkeitsbereiche:

Produktion, Supply-Chain-Management (Einkauf, Logistik), Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Forschung und Entwicklung einschl. Patentwesen, Qualitätsmanagement, Facility-Management

Weitere Mandate:

SUSS MicroOptics S.A.;, Schweiz: Verwaltungsrat (bis 15. Januar 2024)

SUSS MicroTec (Taiwan) Co. Ltd., Member of the Board of Directors

Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 waren:

Dr. David Dean

Feldafing, Vorsitzender des Aufsichtsrats

weitere Mandate:

Aufsichtsrat in folgendem Unternehmen:

Axiata Group Berhad, Kuala Lumpur, Malaysia

Dr. Myriam Jahn

Düsseldorf, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, selbständige Unternehmensberaterin

weitere Mandate:

Aufsichtsratsvorsitzende in folgendem Unternehmen:

PVA TePla AG, Wettenberg

Jan Smits

Heeze, Niederlande, selbständiger Unternehmensberater

weitere Mandate:

keine

Dr. Bernd Schulte

Dr. rer. nat. (Physik)

Aachen, selbständiger Unternehmensberater

weitere Mandate:

keine

Prof. Dr. Mirja Steinkamp

Hamburg, Professorin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensführung an der HAW (Hochschule für angewandte Wissenschaften) Hamburg, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

weitere Mandate:

Aufsichtsrätin in folgenden Unternehmen:

Basler AG, Ahrensburg

Hochtief AG, Essen

BarthHass GmbH & Co. KG, Nürnberg

Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Vorstands erhielten Gesamtvergütungen in Höhe von 3.577 Tsd. € (Vorjahr: 2.976 Tsd. €), die sich wie folgt zusammensetzten:

in Tsd. € 2024 2023
Kurzfristige fällige Leistungen 918 1.503
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 131
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 0
Anteilsbasierte Vergütung 2.657 1.164
Summe 3.577 2.976

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats betrug einschließlich Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen 483 Tsd. € (Vorjahr: 452 Tsd. €).

Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG dargestellt, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

Die Aktien- und Optionsbestände (ohne virtuelle Performance Shares) der Organmitglieder zum Jahresende beliefen sich auf:

2024 2023
Aktien Optionen Aktien Optionen
Dr. David Dean 3.250 0 3.250 0
Prof. Dr. Mirja Steinkamp 0 0 0 0
Dr. Myriam Jahn 1.300 0 1.300 0
Dr. Bernd Schulte 11.000 0 11.000 0
Jan Smits 1.550 0 1.550 0
Dr. Burkhardt Frick 3.245 0 3.106 0
Dr. Cornelia Ballwießer 196 0 0 0
Dr. Thomas Rohe 2.241 0 1.850 0

(41) Mitarbeitende

Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich 1.352 Mitarbeitende (Vorjahr: 1.282 Mitarbeitende) im SUSS-Konzern beschäftigt.

in Tsd. € 2024 2023
Verwaltung 131 115
Marketing und Vertrieb 389 343
Produktion und Technik 978 887
Summe 1.498 1.345

(42) Honorare des Abschlussprüfers

Im Geschäftsjahr 2024 hat SUSS für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, insgesamt Honoraraufwendungen nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB in Höhe von 775 Tsd. € (Vorjahr: 477 Tsd. €) erfasst. Davon betreffen 536 Tsd. € Abschlussprüfungsleistungen, 109 Tsd. € andere Bestätigungsleistungen und 131 Tsd. € sonstige Leistungen. Von den Honoraren für Abschlussprüfungsleistungen entfallen 101 Tsd. € auf das Geschäftsjahr 2023. Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen beinhalten u. a. die freiwillige HGB-Jahresabschlussprüfung der SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen sind für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung angefallen.

Auf Netzwerkpartner des Konzernabschlussprüfers entfielen im Geschäftsjahr 2024 weitere Honoraraufwendungen für Abschlussprüfungen von 53 Tsd. € (Vorjahr: 101 Tsd. €).

(43) Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE haben im Dezember 2024 gemäß § 161 Abs. 1 AktG erklärt, dass die SUSS MicroTec SE seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2023 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022) entsprochen wurde und gegenwärtig und zukünftig entsprochen wird.

Die Entsprechenserklärungen wurden im Internet unter https:// www.suss.com/de/investor-relations/entsprechenser-klaerung dauerhaft zugänglich gemacht.

(44) Freigabe des Abschlusses

Der Vorstand der SUSS MicroTec SE hat den IFRS-Konzernabschluss am 18. März 2025 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.

 

Garching, 18. März 2025

Der Vorstand

gezeichnet

Burkhardt Frick

Vorstandsvorsitzender (CEO)

gezeichnet

Dr. Cornelia Ballwießer

Finanzvorständin (CFO)

gezeichnet

Dr. Thomas Rohe

Vorstand Operations (COO)

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SUSS MicroTec SE zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Garching, 18. März 2025

SUSS MicroTec SE

Der Vorstand

gezeichnet

Burkhardt Frick, Vorstandsvorsitzender, CEO

Dr. Cornelia Ballwießer, Finanzvorständin, CFO

Dr. Thomas Rohe, Vorstand Operations, COO

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SUSS MicroTec SE, Garching

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der SUSS MicroTec SE und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der SUSS MicroTec SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die in den Abschnitten "Beschreibung und wesentliche Merkmale des konzernweiten Risikomanagementsystems", "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Compliance-Management-Systems (CMS)" und "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS)" enthaltenen Angaben sowie die in dem Abschnitt "Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB" enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung und die in dem Abschnitt "Konzernnachhaltigkeitserklärung" enthaltene nichtfinanzielle Erklärung des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse:

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in den Abschnitten "Beschreibung und wesentliche Merkmale des konzernweiten Risikomanagementsystems", "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Compliance-Management-Systems (CMS)" und "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS)" enthaltenen Angaben sowie die in dem Abschnitt "Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB" enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung und die in dem Abschnitt "Konzernnachhaltigkeitserklärung" enthaltene nichtfinanzielle Erklärung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

Verlust der Beherrschung über die SUSS MicroOptics S.A. und Entkonsolidierung der SUSS MicroOptics S.A.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

Sachverhalt und Problemstellung

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

1. Im Konzernabschluss der SUSS MicroTec SE werden unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 18,6 Mio. € ausgewiesen, die damit rd. 4 Prozent der Bilanzsumme repräsentieren. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.

2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt.

Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Werthaltigkeitstests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden.

Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswertes haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen.

Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer 13 des Anhangs enthalten.

Verlust der Beherrschung über die SUSS MicroOptics S.A. und Entkonsolidierung der SUSS MicroOptics S.A.

1. Im Konzernabschluss der SUSS MicroTec SE werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern)" 58,3 Mio. € aus dem Verkauf der Anteile an dem Tochterunternehmen SUSS MicroOptics S.A. ausgewiesen. Die Vereinbarung zur Veräußerung wurde bereits im Geschäftsjahr 2023 unterzeichnet, der Vollzug der Transaktion fand im Geschäftsjahr 2024 statt. Die SUSS MicroOptics S.A. wurde bereits im Geschäftsjahr als nicht fortgeführte Aktivität im Konzernabschluss ausgewiesen. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für das Verständnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses.

2. Um die Auswirkungen des Sachverhalts zu adressieren, haben wir den Verlust der Beherrschung im Konzernabschluss gewürdigt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

Wir haben entsprechende Transaktionen und Vereinbarungen eingesehen, um den Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung nachzuvollziehen.

Wir haben die Auswirkungen des Verlustes der Beherrschung auf den Konzernabschluss nachvollzogen.

Wir haben den Ausweis des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten im Konzernabschluss gewürdigt.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von den gesetzlichen Vertretern getroffene Beurteilung zum Verlust der Beherrschung über die SUSS MicroOptics S.A. und der daraus resultierenden Entkonsolidierung nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen.

3. Die Angaben der Gesellschaft zum Verlust der Beherrschung und der daraus resultierenden Entkonsolidierung sind in Textziffer 3 des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

Die im zusammengefassten Lagebericht in den Abschnitten "Beschreibung und wesentliche Merkmale des konzernweiten Risikomanagementsystems", "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Compliance-Management-Systems (CMS)" und "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS)" enthaltenen Angaben,

Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärung im zusammengefassten Lagebericht 2024,

Angaben zur Konzernnachhaltigkeitserklärung im zusammengefassten Lagebericht 2024,

die Versicherungen nach §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht,

Alternative Leistungskennzahlen des SUSS-Konzerns,

den Bericht des Aufsichtsrats sowie

alle übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts,

aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften zusammengefassten Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB Prüfungsurteil

Wir haben gemäß §317Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei mit dem Namen 529900C3KRUTSYDK7N87-2024-12-31-de (2). zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts, (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019 / 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019 /815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Konzernabschlussprüfer der SUSS MicroTec SE tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Konzernabschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Prüfung des Vergütungsberichts der SUSS MicroTec SE

Vertraglich vereinbarte Leistungen im Zusammenhang mit der Konzernnachhaltigkeitserklärung

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Tibor Abel.

 

München, den 19. März 2025

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Abel, Wirtschaftsprüfer

Knaack, Wirtschaftsprüferin

Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Konzernnachhaltigkeitserklärung

An die SUSS MicroTec SE, Garching

Prüfungsurteil

Wir haben die im Abschnitt "Konzernnachhaltigkeitserklärung" des Konzernlageberichts enthaltene Konzernnachhaltigkeitserklärung der SUSS MicroTec SE, Garching für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Die Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020 / 852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren die als ungeprüft gekennzeichneten Vorjahresangaben und die Berichterstattungen anderer Prüfer zu Prüfungen von in der Konzernnachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen aus Quellen aus der Wertschöpfungskette, auf die in der Konzernnachhaltigkeitserklärung verwiesen wird.

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die beigefügte Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852, der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist. Dieses Prüfungsurteil schließt ein, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen,

dass die beigefügte Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entspricht, einschließlich dass der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Identifizierung von Informationen, die in die Konzernnachhaltigkeitserklärung aufzunehmen sind (die Wesentlichkeitsanalyse), nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der im Abschnitt "Konzernnachhaltigkeitserklärung" aufgeführten Beschreibung steht, bzw.

dass die Angaben im Abschnitt "EU Taxonomie" in der Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020 / 852 entsprechen.

Wir geben kein Prüfungsurteil ab zu den als ungeprüft gekennzeichneten Vorjahresangaben und Verweisen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung auf Vermerke bzw. Berichte anderer Prüfer.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.

Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung" weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Konzernnachhaltigkeitserklärung

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Konzernnachhaltigkeitserklärung) oder Irrtümern ist.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung.

Inhärente Grenzen bei der Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung

Die CSRD sowie die einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher. Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung

Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Konzernnachhaltigkeitserklärung beinhaltet.

Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung angewandten Prozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung angewandten Prozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung.

identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmensstehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen. direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen.

würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen.

Zusammenfassung der vom Wirtschaftsprüfer durchgeführten Tätigkeiten

Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.

Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir

die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern in der Konzernnachhaltigkeitserklärung dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt.

die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen.

die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung beurteilt.

die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den ESRS die zu berichtenden Informationen über die Wertschöpfungskette für einen Fall schätzen, in dem die gesetzlichen Vertreter nicht in der Lage sind, die Informationen aus der Wertschöpfungskette trotz angemessener Anstrengungen einzuholen, ist unsere Prüfung darauf begrenzt zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen haben, und die Vertretbarkeit dieser Schätzungen zu beurteilen, aber nicht Informationen über die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten.

analytische Prüfungshandlungen und Befragungen zu ausgewählten Informationen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung durchgeführt

die Darstellung der Informationen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung gewürdigt

den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung gewürdigt.

Verwendungsbeschränkung für den Vermerk

Dieser Vermerk ist an den Aufsichtsrat gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung.

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE, Garching erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

 

Frankfurt am Main, den 19. März 2025

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Nils Borcherding, Wirtschaftsprüfer

Katharina Engels, Wirtschaftsprüferin

Weitere Informationen

Fünfjahresbericht

in Mio. € 2024 1 2023 1 2022 1 2021 2020
Geschäftsentwicklung
Auftragseingang 423,7 420,5 411 337 281,1
Auftragsbestand zum 31.12. 428,4 452,5 335,4 193,9 120,1
Umsatz gesamt 446,1 304,3 260 263,4 252,1
Bruttoergebnis vom Umsatz 178,3 103,9 100,6 94,2 83,7
Bruttomarge 40,0 % 34,1 % 38,7 % 35,8 % 33,2 %
Herstellungskosten 267,8 200,4 159,3 169,2 168,4
Forschungs- und Entwicklungskosten 40,1 31,3 28,7 22,1 19,8
EBITDA 83,0 34,7 37,4 29,6 28,2
EBITDA-Marge 18,6 % 11,4 % 14,4 % 11,2 % 11,2 %
EBIT 75,1 27,8 31,5 22,6 20,4
EBIT-Marge 16,8 % 9,1 % 12,1 % 8,6 % 8,1 %
Ergebnis aus fortgeführte Aktivitäten (Ergebnis nach Steuern) 52,1 17,3 23,3 16 12,4
Ergebnis je Aktie, unverwässert (in €) 2 5,77 0,91 1,22 0,86 0,65
Bilanz und Cashflow
Eigenkapital 279,7 176,6 177,7 156,9 136,5
Eigenkapitalquote 55,9 % 47,8 % 50,3 % 56,2 % 59,0 %
ROCE 36,8 % 17,5 % 23,6 % 14,0 % 12,9 %
(Return on Capital Employed)
Bilanzsumme 500,9 369,7 353,2 279,2 231,4
Net Cash 122,9 32,8 41,3 33,8 20,3
Free Cashflow 96,1 7,9 17 14,7 44
Weitere Kennzahlen
Investitionen 7,6 4,6 4,1 9,6 11,3
Investitionsquote 1,7 % 1,5 % 1,6 % 3,6 % 4,5 %
Abschreibungen 7,8 6,9 5,9 7,1 7,8
Mitarbeitende zum 31.12. 1.498 1.207 1.091 1.178 1.009

1 ohne Segment MicroOptics
2 Kennzahl inklusive der nicht fortgeführten Aktivitäten

Impressum

Herausgeber

SUSS MicroTec SE

Redaktion

Finance: Iris Ofner

Investor Relations: Sven Köpsel, Florian Mangold

Wirtschaftsprüfer

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Layout und Satz

IR-ONE AG & Co., Hamburg

www.ir-one.de

Kontakt

SUSS MicroTec SE

Investor Relations

Schleißheimer Straße 90

85748 Garching, Deutschland

Telefon: +49 89 32007-151

E-Mail: IR@suss.com

www.suss.com

Zukunftsorientierte Aussagen: Die Jahresberichte enthalten zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf das Geschäft, die finanzielle Entwicklung und die Erträge der SUSS MicroTec SE und ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen, Prognosen und Erwartungen und unterliegen daher Risiken und Unsicherheitsfaktoren, von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der SUSS MicroTec SE liegen. Die tatsächliche Entwicklung sowie die tatsächlichen Ergebnisse und Leistungen können daher wesentlich von denjenigen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Die SUSS MicroTec SE beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, Aktualisierungen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

Bilanz zum 31. Dezember 2024

AKTIVA

31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.105.765,12 1.310.568,76
2. geleistete Anzahlungen 777.561,05 933.520,55
1.883.326,17 2.244.089,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 13.482.953,19 14.010.858,04
2. technische Anlagen und Maschinen 234.768,89 267.415,84
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 175.277,56 114.521,83
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 656.390,68 523.938,95
14.549.390,32 14.916.734,66
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 40.033.471,72 46.923.332,79
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.584.872,79 24.937.863,81
43.618.344,51 71.861.196,60
60.051.061,00 89.022.020,57
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 57.976.850,55 46.683.476,12
davon aus Lieferungen und Leistungen: EUR 2.059.419,65 (Vj. EUR 2.598.302,22)
2. sonstige Vermögensgegenstände 2.765.445,05 3.279.153,76
(davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 52.989,09; Vj. EUR 52.989,09)
60.742.295,60 49.962.629,88
II. Wertpapiere 0,00 9.894.948,63
III. Guthaben bei Kreditinstituten 122.437.498,60 30.310.527,91
183.179.794,20 90.168.106,42
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.997.474,29 1.121.658,67
245.228.329,49 180.311.785,66

PASSIVA

31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 19.115.538,00 19.115.538,00
II. Kapitalrücklage 40.365.298,93 40.365.298,93
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 35.338,09 35.338,09
2. andere Gewinnrücklagen 81.359.200,19 2.907.501,06
81.394.538,28 2.942.839,15
IV. Bilanzgewinn 33.990.454,09 49.074.806,73
174.865.829,30 111.498.482,81
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 10.420.293,21 7.006.625,60
2. sonstige Rückstellungen 7.112.242,94 6.862.743,91
17.532.536,15 13.869.369,51
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.312.500,00 6.562.500,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.697.528,76 1.089.191,85
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 40.822.340,00 46.539.037,25
4. sonstige Verbindlichkeiten 4.997.595,28 753.204,24
davon aus Steuern: EUR 2.836.604,12 (Vj. EUR 153.472,91)
52.829.964,04 54.943.933,34
245.228.329,49 180.311.785,66

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024

2024 2023
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 16.364.900,02 15.292.803,45
2. sonstige betriebliche Erträge 57.334.906,54 1.297.555,87
73.699.806,56 16.590.359,32
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.311.941,15 -2.893.627,78
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -12.058.170,65 -7.499.874,38
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -769.085,82 -646.427,34
davon für Altersversorgung: EUR 44.768,54 (Vj. EUR 41.461,56)
-12.827.256,47 -8.146.301,72
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.583.067,67 -1.547.189,00
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -12.432.440,41 -12.577.633,37
7. a) Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 763.780,08
b) Erträge aus Beteiligungen 46.014.496,06 25.426.529,93
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 46.014.496,06 (Vj. EUR 25.426.529,93)
46.014.496,06 26.190.310,01
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 408.044,25 324.776,24
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 408.044,25 (Vj. EUR 324.776,24)
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.377.326,17 1.091.308,59
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 241.338,24 (Vj. EUR 167.416,78)
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -13.343.978,47 -10.003.597,73
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme -3.982.236,81 0,00
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -365.557,81 -361.014,13
davon an verbundene Unternehmen: EUR 159.875,64 (Vj. EUR 160.435,08)
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -7.070.799,57 -4.619.937,79
14. Ergbenis nach Steuern 67.582.394,68 4.047.452,64
15. sonstige Steuern -391.940,59 -595.744,13
16. Jahresüberschuss 67.190.454,09 3.451.708,51
17. Gewinnvortrag aus Vorjahr 0,00 45.623.098,22
18. Einstellung in andere Gewinnrücklagen -33.200.000,00 0,00
19. Bilanzgewinn 33.990.454,09 49.074.806,73

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der SUSS MicroTec SE, Garching, (Amtsgericht München, HRB 235132) wurde nach den §§ 242ff., 264ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des AktG i.V.m. Art 61 AO Statut SE aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzende Bilanzierungsvorschriften aus der Satzung bestehen nicht.

Am 11. Juni 2024 haben die Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der SÜSS MicroTec SE mit einer Zustimmung von 100% beschlossen, §1 Absatz 1 der Satzung zu ändern und die Firmierung von SÜSS MicroTec SE in SUSS MicroTec SE zu ändern.

Die SUSS MicroTec SE, mit Sitz in 85748 Garching, Schleißheimer Straße 90, Landkreis München, nachstehend auch "Gesellschaft" genannt, weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB auf.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt:

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear und monatsgenau über die voraussichtliche Nutzungsdauer, wobei diese für Software drei bzw. fünf Jahre beträgt. Gebäude und Außenanlagen werden ebenfalls über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die im Eigentum der SUSS MicroTec SE stehenden Gebäude wurde eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 33 Jahren unterstellt. Die Nutzungsdauer der technischen Anlagen beträgt zwischen 10 und 15 Jahren. Die Bemessung der Abschreibungen der anderen Anlagen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren. Der Abschreibungszeitraum richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800,00 netto werden nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Abschreibungen auf Finanzanlagen werden ausschließlich bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen vorgenommen. Vom Wahlrecht gemäß § 253. Abs. 3 Satz 6 HGB, bei nicht dauerhafter Wertminderung abzuschreiben, wird nicht Gebrauch gemacht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Stichtag darstellen.

Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden sowie auf steuerliche Verlustvorträge wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern nicht angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten langfristige anteilsbasierte Vergütungen für die Vorstandsmitglieder in Form von virtuellen Aktien mit Barausgleich, die mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft sind entsprechend ihrer wirtschaftlichen Verursachung dem jeweiligen Geschäftsjahr zugeordnet.

Zur Umrechnung von Fremdwährungspositionen in der Bilanz wurden die am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurse verwendet. Bei langfristigen Fremdwährungspositionen wurde das Imparitätsprinzip beachtet. Sofern die Gründe für eine vorgenommene Fremdwährungsabwertung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung entsprechend dem Wertaufholungsgebot.

C. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses

Die Zusammensetzung und Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände einschließlich der Abschreibungen im Geschäftsjahr sind dem in der Anlage zum Anhang enthaltenen Anlagenspiegel zu entnehmen.

Der Anteilsbesitz stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Buchwerte 01.01.2024
EUR
Buchwerte 31.12.2024
EUR
Eigenkapital Währung lokale Währung Betrag Darstellungswährung (2) EUR Betrag Beteiligungsquote
%
SUSS MicroOptics S.A., Hauterive, Schweiz 3.551.205,08 0,00 CHF 0,00 0,00 100,00%
SUSS MicroTec KK, Yokohama, Japan 1,00 1,00 JPY -553.817.473,00 -3.392.834,55 100,00%
SUSS MicroTec Ltd., Market Rasen, Großbritannien 712.000,00 712.000,00 GBP 479.291,93 577.355,82 100,00%
SUSS MicroTec S.A.S., Pierre Bénite. Frankreich 1.519.151,79 1.519.151,79 EUR 814.905,88 814.905,88 100,00%
SUSS MicroTec Inc., Corona, USA 7.018.891,86 7.018.891,86 USD 8.714.496,42 8.370.872,12 100,00%
SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim (1) 28.121,05 1,00 EUR -3.776.364,75 -3.776.364,75 100,00%
SUSS MicroTec (Taiwan) Co. Ltd., Hsin Chu, Taiwan 135.531,36 135.531,36 TWD 413.716.697,00 12.145.543,86 100,00%
SUSS MicroTec Company Ltd., Shanghai, China 190.240,65 190.240,65 CNY 147.419.424,01 19.304.579,85 100,00%
SUSS MicroTec (Singapore) Pte Ltd., Singapur 12.725,88 12.725,88 SGD 4.629.078,98 3.262.786,95 100,00%
SUSS MicroTec Korea Co Ltd., Seoul, Korea 28.436,14 28.436,14 KRW 4.029.646.780,00 2.654.235,31 100,00%
SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co KG, Sternenfels (1) 30.416.490,04 30.416.490,04 EUR 62.535.008,94 62.535.008,94 100,00%
SUSS MicroTec Photomask Equipment Beteiligungs GmbH, Sternenfels (1) 1,00 1,00 EUR 20.307,76 20.307,76 100,00%
SUSS MicroTec Netherlands BV, Eindhoven 3.310.536,94 1,00 EUR -7.629.287,82 -7.629.287,82 100,00%
Gesamt 46.923.332,79 40.033.471,72
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag Geschäftsjahr 2023 lokale Währung Darstellungswährung (2)
EUR
Währung Betrag Betrag
SUSS MicroOptics S.A., Hauterive, Schweiz CHF -302.423,00 -323.585,49
SUSS MicroTec KK, Yokohama, Japan JPY 184.375.827,00 1.129.535,82
SUSS MicroTec Ltd., Market Rasen, Großbritannien GBP 172.974,62 208.365,50
SUSS MicroTec S.A.S., Pierre Bénite. Frankreich EUR 688.679,67 688.679,67
SUSS MicroTec Inc., Corona, USA USD -4.421.483,52 -4.247.138,49
SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim (1) EUR -3.982.236,81 -3.982.236,81
SUSS MicroTec (Taiwan) Co. Ltd., Hsin Chu, Taiwan TWD 129.873.247,00 3.812.708,62
SUSS MicroTec Company Ltd., Shanghai, China CNY 24.642.002,12 3.226.871,23
SUSS MicroTec (Singapore) Pte Ltd., Singapur SGD -318.030,37 -224.162,38
SUSS MicroTec Korea Co Ltd., Seoul, Korea KRW 175.818.003,00 115.807,26
SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co KG, Sternenfels (1) EUR 43.808.532,69 43.808.532,69
SUSS MicroTec Photomask Equipment Beteiligungs GmbH, Sternenfels (1) EUR 1.587,75 1.587,75
SUSS MicroTec Netherlands BV, Eindhoven EUR -3.500.874,88 -3.500.874,88
Gesamt

(1) Eigenkapital und Jahresergebnis vor Berücksichtigung des Ergebnisabführungsvertrags mit der SUSS MicroTec SE bzw. vor der Ergebniszurechnung an die SUSS MicroTec SE
(2) Gesellschaften in fremder Währung wurden zur besseren Vergleichbarkeit zum Stichtagskurs umgerechnet.

Im Jahresabschluss angewandte Umrechnungskurse:

2024 Eigenkapital
1 EUR VS 1 USD 1,041050
1 EUR vs 1 JPY 163,231500
1 EUR VS 1 GBP 0,830150
1 EUR vs 1 CHF 0,934600
1 EUR VS 1 TWD 34,063250
1 EUR vs 1 SGD 1,418750
1 EUR vs 1 CNY 7,636500
1 EUR vs 1 KRW 1.518,195000

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Im Geschäftsjahr 2024 bestanden wie in den Vorjahren keine Aktienoptionspläne.

Eigenkapital

Das Eigenkapital hat sich im Jahr 2024 wie folgt entwickelt:

in EUR 31.12.2023 Dividende für Vorjahr Jahresüberschuss Einstellung in andere Gewinnrücklagen 31.12.2024
Gezeichnetes Kapital 19.115.538 - - - 19 115 538
Kapitalrücklage 40.365.299 - - - 40.365.299
gesetzliche Rücklage 35.338 - - - 35.338
Andere Gewinnrücklagen 2.907.501 - - 78.451.699 81.359200
Bilanzgewinn 49.074.807 -3.823.108 67.190454 -78.451.699 33.990.454
111.498.433 -3.323.103 67.190.454 - 174.865.829

Die Darstellung der Ergebnisverwendung in der GuV wurde im Vergleich zum Vorjahr angepasst, die Ergebnisverwendung ist aus dem folgenden Eigenkapitalspiegel ersichtlich:

in EUR 31.12.2022 Dividende für Vorjahr Jahresüberschuss Einstellung in andere Gewinnrücklagen 31.12.2023
Gezeichnetes Kapital 19.115.538 - - - 19.115.538
Kapitalrücklage 40.365.299 - - - 40.365.299
gesetzliche Rücklage 35.338 - - - 35.338
Andere Gewinnrücklagen 2.907.501 - - - 2.907.501
Bilanzgewinn 49.446.206 -3.823.108 3.451.709 - 49.074.807
111.869.882 -3.823.108 3.451.709 - 111.498.483

Das Gezeichnete Kapital betrug zum Bilanzstichtag EUR 19.115.538 und war in 19.115.538 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt.

Am 31. Dezember 2024 verfügte die Gesellschaft über ein Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 2.500.000 (31. Dezember 2023: EUR 2.500.000). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 30. Mai 2028 das Grundkapital einmal oder mehrfach zu erhöhen.

Die in vorstehender Tabelle ausgewiesene Einstellung in andere Gewinnrücklagen entfällt mit EUR 33.200.000 aus der von der Verwaltung vorgenommenen Einstellung eines Teils des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2024 in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 S.1 AktG. Des Weiteren wurden in Höhe von EUR 45.251.699 Einstellungen in die anderen Gewinnrücklagen aufgrund des von der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 getroffenen Gewinnverwendungsbeschlusses vorgenommen.

Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
Personalrückstellungen 6.427.644 2.618.072
Ausstehende Rechnungen 383.628 2.971.514
Jahresabschlusskosten 228.970 17.260
Aufsichtsratsvergütungen 0 10.000
sonstige Rückstellungen 72.000 1.245.898
Gesamt 7.112.243 6.862.744

Die Personalrückstellungen beinhalteten im Wesentlichen die langfristigen anteilbasierten Vergütungen für aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder in Höhe von EUR 3.910.651,17 (31.12.2023: EUR 1.674.806,40) und Boni und Prämien für aktuelle Vorstandmitglieder und Mitarbeiter in Höhe von EUR 2.284.544,41 (31.12.2023: EUR 753.099,03).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2024:

Restlaufzeit
Gesamtbetrag
EUR
bis zu einem Jahr
EUR
von mehr als einem Jahr
EUR
davon mehr als fünf Jahre
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.312.500 1.250.000 4.062.500 0
(Vorjahr) (6.562.500) (1.250.000) (5.312.500) (312.500)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.697.529 1.697.529 0 0
(Vorjahr) (1.089.192) (1.089.192) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 40.822.340 37.915.810 2.906.530 2.906.530
(Vorjahr) (46.539.037) (43.673.508) (2.865.529) (2.865.529)
Sonstige Verbindlichkeiten 4.997.595 3.707.887 1.289.708 0
(Vorjahr) (753.204) (444.006) (309.198) (0)
Gesamt 52.829.964 44.571.226 8.258.738 2.906.530
(Vorjahr) (54.943.933) (46.456.706) (8.487.227) (3.178.029)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ausschließlich KfW-Darlehen der SUSS MicroTec SE. Diese wurden im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von insgesamt 10,0 Mio. EUR ausgezahlt und waren bis zum 30. Juni 2021 tilgungsfrei. Für diese Darlehen wurden in vollem Umfang Sicherheiten in Form von Grundschulden gestellt. Zum 31.Dezember 2024 betrug der Buchwert des Darlehens EUR 5.312.500.

Die SUSS MicroTec SE verfügt über einen syndizierten Kreditrahmen in Höhe von 56,0 Mio. EUR, der für Avale in Höhe von 16,0 Mio. EUR und für Barziehungen in Höhe von 40,0 Mio. EUR in Anspruch genommen werden kann. Die Restlaufzeit des Konsortialkreditvertrags endet im Oktober 2026. Zusätzlich bestehen bilaterale Verträge über einen zusätzlichen Avalrahmen in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR (2023: 13 Mio. EUR). Zum 31. Dezember 2024 wurde der Kreditrahmen für Barziehungen, ebenso wie zum 31. Dezember 2023, nicht in Anspruch genommen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen in Höhe von EUR 797.534,00 (31.12.2023: EUR 0,00) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von EUR 40.024.806,00 (31.12.2023: EUR 46.539.037,25) sonstige Verbindlichkeiten dar.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse betreffen konzerninterne Leistungsverrechnungen durch die SUSS MicroTec SE und Mieterlöse.

Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und Regionen:

Region Mgmt-verrechnung
EUR
R&D-verrechnung
EUR
Marketingverrechnung
EUR
Versicherungsverrechnung
EUR
Miete Software
EUR
Deutschland 6.904.993 163.156 947.469 572.220 2246.775 3.129.777
EU 78.378 11.698 9.537 5.562 0 121.394
Amerika 250.256 12.929 29.154 19.811 0 167.186
Japan 66.596 0 8.687 5.348 0 10.069
Sonstiges Asien 565.920 17.732 52.696 40.477 0 927.079
Sonstige
Gesamt 7.866.142 205.515 1.047.542 643.419 2.246.775 4.355.506
Region Summe
EUR
Deutschland 13.964.391
EU 226.569
Amerika 479.336
Japan 90.700
Sonstiges Asien 1.603.904
Sonstige 0
Gesamt 16.364.900

Die unter der Spalte "Software" ausgewiesenen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen die Weiterbelastung von Aufwendungen für Softwarelizenzen in Höhe von EUR 2.797.094,19 und von Lizenzgebühren in Höhe von EUR 885.681,83.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von EUR 57.334.906,54 (2023: EUR 1.297.555,87) sind Erträge aus dem Verkauf der Beteiligung an der SUSS MicroOptics S.A. in Höhe von EUR 54.545.429,93 enthalten.

Am 15. Januar 2024 wurde die Veräußerung unserer Tochtergesellschaft SUSS MicroOptics S.A. und des gleichnamigen Geschäftsbereichs an Focuslight (HK) Investment Management Co. Ltd., eine Tochtergesellschaft des in Shanghai (China) börsennotierten Unternehmens Focuslight Technologies Inc., abgeschlossen. Der Buchwert der Beteiligung an der SUSS MicroOptics S.A. zum 31.12.2023 betrug EUR 3.551.205,08. Vom Verkaufspreis entfiel auf die Beteiligung ein Betrag von EUR 58.096.635,29, so dass ein Ertrag in Höhe von EUR 54.545.429,93 realisiert wurde.

Außerdem beinhaltet die Position Fremdwährungsgewinne in Höhe von EUR 2.541.254,15 (2023: EUR 1.097.150,62).

Die Position enthält Erträge aus Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 47.327,91 (2023: EUR 18.925,44).

Aufwendungen für bezogene Leistungen

Im Wesentlichen beinhaltet diese Position Lizenzgebühren in Höhe von EUR 1.657.623,00 (2023: EUR 964.901,84), Versicherungen in Höhe von EUR 634.653,19 (2023: EUR 548.858,63), Marketingaufwendungen in Höhe von EUR 639.853,25 (2023: EUR 320.689,25), Instandhaltungskosten in Höhe von EUR 552.741,17 (2023: EUR 334.989,00) und Energiekosten in Höhe von EUR 522.716,95 (2023: EUR 469.949,51).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 12.432.440,41 (2023: EUR 12.577.633,37) sind IT-Kosten in Höhe von EUR 3.410.600,56 (2023: EUR 2.305.576,11, Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 2.134.527,69 (2023: EUR 4.575.213,49), Aufwendungen aus der Abwertung einer kurzfristigen Forderung gegenüber der SUSS MicroTec Netherlands BV in Höhe von 1.680.403,46 (2023: EUR 0,00) und Fremdwährungsverluste in Höhe von EUR 1.502.825,63 (2023: EUR 1.090.070,47) enthalten.

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen und Beteiligungen

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen und Beteiligungen resultieren aus der phasengleichen Vereinnahmung des Beteiligungsertrags der SUSS MicroTec Solutions GmbH & Co. KG, Sternenfels, in Höhe von EUR 43.808.532,69 (2023: EUR 22.626.529,93) und aus Gewinnausschüttungen der SUSS MicroTec S.A.S, Pierre-Bénite (Frankreich), in Höhe von EUR 1.731.805,00 und der SUSS MicroTec Ltd., Market Rasen (Vereinigtes Königreich) in Höhe von EUR 474.158,37.

Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Die ausgewiesenen Zinserträge resultieren aus langfristigen Darlehensvereinbarungen mit der SUSS MicroTec KK, Japan, der SUSS MicroTec (Taiwan) Company Ltd., Taiwan, und der SUSS MicroTec Netherlands B.V., Niederlande.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 3.338.655,99 (2023: EUR 10.003.597,73) erfasst, die in Höhe von EUR 3.310.535,94 auf den Beteiligungsbuchwert an der SUSS MicroTec Netherlands BV und in Höhe von EUR 28.120,05 auf den Beteiligungsbuchwerte der SUSS MicroTec Reman GmbH, Oberschleißheim, entfielen. Weiterhin wurde das langfristige Darlehen, das an die SUSS MicroTec Netherlands in Höhe von EUR 9.996.799,36 ausgegeben vollständig wertberichtigt.

Aufwendungen aus Verlustübernahme

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme in Höhe von EUR 3.982.236,81 (2023: EUR 0,00) resultieren aus dem am 24. April 2008 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag mit der SUSS MicroTec REMAN GmbH, Oberschleißheim,

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsaufwendungen sind hauptsächlich Zinsen für langfristige Kredite enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen EUR 7.070.799,57. In diesem Betrag ist ein aperiodischer Bestandteil von EUR 32.761,27 enthalten.

Der zum Ende des Geschäftsjahres bestehende Überhang aktiver latenter Steuern (nach Saldierung mit passiven Beträgen) wurden in Ausübung des Wahlrechtes aus § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Die Ermittlung der latenten Steuern auf die o.g. Differenzen erfolgt mit einem durchschnittlichen Ertragssteuersatz von 28,25 % bzw. 11,9 %.

Die aktiven latenten Steuern sind auf unterschiedliche Ansätze im Bereich der Ausleihungen an verbundene Unternehmen, der Forderungen, der Verbindlichkeiten, der Rückstellungen, der sonstigen Vermögensgegenstände sowie dem Vorratsvermögen der Organgesellschaften zurückzuführen. Die passiven latenten Steuern entfallen auf unterschiedliche Ansätze im Bereich der Forderungen, der Verbindlichkeiten sowie der Rückstellungen.

Da die SUSS MicroTec SE als Organträgerin auch Steuerschuldnerin für die verbundenen Unternehmen ist, mit denen ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, werden bei der Ermittlung der latenten Steuern auch deren Differenzen berücksichtigt. Die SUSS MicroTec SE ist außerdem als Mitunternehmerin an einer Personengesellschaft beteiligt. Die latenten Steuern auf die Differenz zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen sind, soweit es die Körperschaftsteuer betrifft, ebenfalls bei der SUSS MicroTec SE auszuweisen. Auf Organgesellschaftsebene führen die Differenzen zu einem Überhang an aktiven latenten Steuern.

Das Mindestbesteuerungsgesetz hat derzeit keine Auswirkungen auf die Gesellschaft.

D. Derivative Finanzinstrumente

Die Gesellschaft schließt Währungstermingeschäfte ab. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Finanzinstrumente mit dem abgesicherten Grundgeschäft zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst.

Bei der Bildung von Bewertungseinheiten werden die Zahlungsströme aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft einander gegenübergestellt und nur ein negativer Überhang aus dem ineffektiven Teil der Marktwertveränderungen zurückgestellt. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus dem effektiven Teil gleichen sich vollständig aus und werden weder bilanziell noch ergebniswirksam erfasst.

Bei der Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, für die keine Bewertungseinheit mit dem Grundgeschäft gebildet wird, werden für negative Marktwerte Rückstellungen gebildet. Positive Marktwerte werden gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht angesetzt.

Die SUSS MicroTec SE schließt bei Bedarf Devisentermingeschäfte ab, um das Wechselkursrisiko aufgrund eingehender Zahlungen aus Warenlieferungen in US-Dollar abzusichern. Die daraus entstandenen Gewinne und Verluste werden an die jeweils liefernde Konzerngesellschaft weiterberechnet.

Zum Stichtag bestanden keine Devisentermingeschäfte.

E. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

Die SUSS MicroTec SE mit Sitz in Garching ist Konzernobergesellschaft mit Holding-, Management- und Finanzierungsfunktionen für den SUSS Konzern. Sie stellt in Anwendung von § 315e HGB einen Konzernabschluss nach IFRS für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Bezüglich der Angaben zu den Konzerngesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt C.

F. Sonstige Angaben

Der Vorstand der Gesellschaft setzte sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:

Burkhardt Frick,

Ismaning, Vorstandsvorsitzender

weitere Mandate:

SUSS MicroOptics SA, Schweiz: Verwaltungsrat (bis 15. Januar 2024)

SUSS MicroTec Inc. (Inc.), Member of the Board of Directors (Chairman)

SUSS MicroTec KK, Member of the Board of Directors

SUSS MicroTec (Taiwan) Co. Ltd., Member of the Board of Directors (Representative)

SUSS MicroTec (Shanghai) Co., Ltd., Supervisor

SUSS MicroTec (Singapore) Pte. Ltd., Member of the Board of Directors

SUSS MicroTec Korea Co., Ltd., Member of the Board of Directors

Zuständigkeitsbereiche:

Vorstandssprecher (Koordination und Führung der Vorstandsarbeit. Ziele, Belange des Aufsichtsrats, Vertretung gegenüber der Presse)

Unternehmensstrategie

Steuerung der Business Units/Produktlinien und Tochtergesellschaften

Vertrieb und Corporate Marketing

Service-Geschäft und After Sales-Support Personalwesen

Dr. Cornelia Ballwießer,

Dr. rer. pol., München, Finanzvorständin

weitere Mandate:

SUSS MicroOptics SA, Schweiz: Verwaltungsrätin (bis 15. Januar 2024)

SUSS MicroTec Inc. (Inc.), Member of the Board of Directors

SUSS MicroTec (Shanghai) Co., Ltd., Member of the Board of Directors

Zuständigkeitsbereiche:

Finanz-, Rechnungswesen und Steuern

Investor Relations

Controlling

Unternehmensfinanzierung

IT und Digitalisierung der Unternehmensprozesse

Governance Funktionen

Recht und Versicherungen

ESG

Dr. Thomas Rohe,

Dr. Ing., Poing, Vorstand Operations,

weitere Mandate:

SUSS MicroOptics SA, Schweiz : Verwaltungsrat (bis 15. Januar 2024)

SUSS MicroTec (Taiwan) Co. Ltd., Member of the Board of Directors

Zuständigkeitsbereiche:

Produktion

Supply Chain-Management (Einkauf, Logistik)

Forschung und Entwicklung einschließlich Patentwesen

Qualitäts-Management

Umweltschutz

Arbeitssicherheit

Facility Management

Die Bezüge des Vorstands enthalten grundsätzlich fixe und variable Bestandteile. Als fixe Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder monatliche Gehaltszahlungen, Zuschüsse zur Sozialversicherung und einen Firmenwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit.

Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer kurzfristigen und einer langfristigen variablen Vergütungskomponente, die sich an einheitlich festgelegten Zielen orientieren. Die weiteren Einzelheiten sind im Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG dargestellt, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

Im Jahr 2024 wurden an die Vorstandsmitglieder keine Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft ausgegeben.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:

Dr. David Dean, Feldafing, Vorsitzender des Aufsichtsrats, selbständiger Unternehmensberater

weitere Mandate: Aufsichtsrat in folgendem Unternehmen:

Axiata Group Berhad, Kuala Lumpur, Malaysia

Dr. Myriam Jahn, Düsseldorf, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, selbständige Unternehmensberaterin

weitere Mandate: Aufsichtsratsvorsitzende in folgendem Unternehmen:

PVA TePla AG, Wettenberg

Jan Smits, Heeze, Niederlande, selbständiger Unternehmensberater

weitere Mandate: keine

Dr. Bernd Schulte, Dr. rer.nat. (Physik), Aachen, selbständiger Unternehmensberater

weitere Mandate: keine

Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Hamburg, Professorin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensführung an der HAW (Hochschule für angewandte Wissenschaften), Hamburg, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin

weitere Mandate: Aufsichtsrätin in folgenden Unternehmen:

Basler AG, Ahrensburg

Hochtief AG, Essen

BarthHass GmbH & Co. KG, Nürnberg

Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat

Die aktuellen und vormaligen Mitglieder des Vorstands erhielten Gesamtvergütungen in Höhe von EUR 3.576.743,02 (2023: EUR 2.976.073,71).

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats betrug einschließlich Sitzungsgeldern EUR 482.582,19 (2023: EUR 451.787,67).

Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, gemäß § 162 AktG dargestellt, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

Der Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats setzte sich für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:

Aktienbesitz der Organmitglieder Aktienanzahl
31.12.2024 31.12.2023
Aufsichtrat
Dr. David Dean 3.250 3.250
Dr. Myriam Jahn 1.300 1.300
Jan Smits 1.550 1.550
Dr. Bernd Schulte 11.000 11.000
Vorstand
Burkhardt Frick 3.245 3.106
Dr. Cornelia Ballwießer 196 0
Dr. Thomas Rohe 2.241 1.850

Im aktuellen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr bestanden keine Bezugsrechte.

Die SUSS MicroTec SE stellt in Anwendung von § 315e HGB einen Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

G. Honorare des Abschlussprüfers

Wir verweisen bezüglich der Honorare des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.

H. Zahl der Beschäftigten

Die SUSS MicroTec SE hatte im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich 47 Mitarbeitende (2023: 40), davon 30 männliche und 17 weibliche. Es handelte sich um Mitarbeitende im Verwaltungsbereich.

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Verpflichtungen aus Leasing- und Werkverträgen in Höhe von gesamt 3,5 Mio. EUR gegenüber Dritten bis zum Jahr 2029.

Bürgschaften

Zum Bilanzstichtag wurden Avallinien in Höhe von TEUR 11.595 (2023: TEUR 15.825) genutzt.

Patronatserklärungen

Für die finanzielle Absicherung der Unternehmensfortführung der SUSS MicroTec Ltd., Großbritannien, hat die SUSS MicroTec SE im Dezember 2024 eine Garantieerklärung abgegeben, die ab dem 1. Januar 2025 zwölf Monate ihre Gültigkeit behält.

Aufgrund der Finanz- und Ertragslage der SUSS MicroTec Ltd., Großbritannien, rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme der abgegebenen Bürgschaften und Garantien.

Für die finanzielle Absicherung der Unternehmensfortführung der SUSS MicroTec Netherlands B.V., Niederlande, hat die SUSS MicroTec SE eine Garantieerklärung abgegeben, die ab dem 1. Januar 2025 zwölf Monate ihre Gültigkeit behält. Zum Bilanzstichtag besteht aus dieser Patronatserklärung eine mögliche Inanspruchnahme in Höhe von rund 4 Mio. EUR.

J. Mitteilungen nach WpHG

Im Geschäftsjahr 2024 wurden gegenüber der Gesellschaft folgende Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG i. V. m. § 40 Abs. 1 WpHG gemacht:

Stimmrechtsmitteilungen 2024

Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Anzahl der Gesamtstimmrechte Gesamtstimmrechtsanteile Datum der Veränderung Datum der Mitteilung Über-/ unterschrittene Schwelle
Ministry of Finance on behalf of the State of Norway Oslo, Norwegen 19.115.538 2,95% 15.11.2024 18.11.2024 3%
JPMorgan Funds SICAV Senningerberg, Luxemburg 19.115.538 2,96% 25.10.2024 28.10.2024 3%
UBS Group AG Zurich 19.115.538 3,10% 26.09.2024 01.10.2024 3%
DWS Investment GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 19.115.538 2,61% 26.09.2024 01.10.2024 3%
JPMorgan Funds SICAV Senningerberg, Luxemburg 19.115.538 3,09% 10.09.2024 11.09.2024 3%
Van Lanschot Kempen Investment Management N.V. Amsterdam, Niederlande 19.115.538 9,89% 05.06.2024 10.07.2024 10%
Teslin Capital Management B.V. Maasbergen, Niederlande 19.115.538 7,50% 30.06.2023 11.07.2024 10%
Kempen Oranje Participaties N.V. Amsterdam, Niederlande 19.115.538 9,99% 29.05.2024 11.06.2024 10%
Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main, Deutschland 19.115.538 4,71% 16.02.2024 21.02.2024 5%
Union Investment Privatfonds GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 19.115.538 2,88% 12.02.2024 13.02.2024 3%
JPMorgan Asset Management (Europe) S.ä r. Senningerberg, Luxemburg 19.115.538 3,09% 23.01.2024 25.01.2024 3%

Aktionäre mit Anteilen über 3% zum 31.12.2024:

Stimmrechtsmitteilungen 2025

Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Anzahl Gesamtstimmrechte Gesamtstimmrechtsanteile Datum der Veränderung Über-/unterschrittene Schwelle
Ministry of Finance on behalf of the State of Norway Oslo, Norwegen 19.115.538 2,64% 29.01.2025 3%
Ministry of Finance on behalf of the State of Norway Oslo, Norwegen 19.115.538 3,32% 21.01.2025 3%
Ministry of Finance on behalf of the State of Norway Oslo, Norwegen 19.115.538 2,66% 09.01.2025 3%
Ministry of Finance on behalf of the State of Norway Oslo, Norwegen 19.115.538 3,02% 08.01.2025 3%

K. Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand wird in der ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 170 Abs. 2 Aktiengesetz vorschlagen, den im Jahresabschluss der SUSS MicroTec SE zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 33.990.454,09 wie folgt zu verwenden:

1. Verteilung an die Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 5.734.661,40
2. Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: EUR 28.255.792,69
3. Gewinnvortrag: EUR 0,00
4. Bilanzgewinn EUR 33.990.454,09

Der Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf der Annahme eines am Tag der Hauptversammlung dividendenberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 19.115.538,00, eingeteilt in 19.115.538 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, etwa durch den Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. § 71b AktG). In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Betrag für die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Betrag für die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen entsprechend.

L. Nachtragsbericht

Im Januar 2025 hat SUSS bekanntgegeben, das in der Tochtergesellschaft SUSS MicroTec ReMan GmbH angesiedelte Geschäft mit Gebrauchtmaschinen zum 31. Juli 2025 einzustellen.

M. Angabe der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der SUSS MicroTec SE haben im Dezember 2024 gemäß § 161 Abs. 1 AktG erklärt, dass die SUSS MicroTec SE seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2023 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022) entsprochen wurde und gegenwärtig und zukünftig entsprochen wird.

Die Entsprechenserklärung wurde im Internet unter

https://www.suss.com/de/investor-relations/entsprechenserklaerunq dauerhaft zugänglich gemacht.

 

Garching, 18. März 2025

Burkhardt Frick, Vorstandsvorsitzender, CEO

Dr. Cornelia Ballwießer, Finanzvorständin, CFO

Dr. Thomas Rohe, Vorstand Operations, COO

Anlagenspiegel 2024

Historische Anschaffungskosten
01.01.2024
Zugänge
Umgliederungen
Abgänge
31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.542.538,39 210.531,95 207.285,75 0,00 7.960.356,09
2. geleistete Anzahlungen 933.520,55 51.326,25 -207.285,75 0,00 777.561,05
8.476.058,94 261.858,20 0,00 0,00 8.737.917,14
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20.391.842,77 258.602,62 31.959,97 0,00 20.682.405,36
2. technische Anlagen und Maschinen 513.065,12 11.729,49 0,00 0,00 524.794,61
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.222.614,90 158.776,90 0,00 131.627,72 2.249.764,08
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 523.938,95 164.411,70 -31.959,97 0,00 656.390,68
23.651.461,74 593.520,71 0,00 131.627,72 24.113.354,73
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 117.591.781,33 0,00 0,00 3.551.205,08 114.040.576,25
Suss MicroTec Lithography GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00
HamaTech I 30.416.490,04 0,00 30.416.490,04
HamaTech II 1,00 1,00
Suss MicroTec Inc. 74.104.489,59 0,00 0,00 0,00 74.104.489,59
Suss MicroTec Great Britain Ltd. 2.300.813,47 0,00 0,00 2.300.813,47
Suss MicroTec KK 1.994.038,34 0,00 0,00 1.994.038,34
Suss MicroTec ReMan GmbH 28.121,05 0,00 0,00 28.121,05
Suss MicroOptics S.A. 3.551.205,08 0,00 0,00 3.551.205,08 0,00
MFI Technologies Corp. 0,00 0,00 0,00 0,00
Suss MicroTec Singapur 12.725,88 0,00 0,00 12.725,88
Suss MicroTec France S.A.S. 1.519.151,79 0,00 0,00 1.519.151,79
SMT China 190.240,65 0,00 0,00 190.240,65
SMT Taiwan 135.531,36 0,00 0,00 135.531,36
SMT Korea 28.436,14 0,00 0,00 28.436,14
SMT NL 3.310.536,94 0,00 0,00 0,00 3.310.536,94
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 30.916.936,35 4.419.631,21 0,00 15.767.567,78 19.568.999,78
148.508.717,68 4.419.631,21 0,00 19.318.772,86 133.609.576,03
180.636.238,36 5.275.010,12 0,00 19.450.400,58 166.460.847,90
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2024
Zugänge
Abgänge
31.12.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.231.969,63 622.621,34 0,00 6.854.590,97
2. geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
6.231.969,63 622.621,34 0,00 6.854.590,97
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.380.984,73 818.467,44 0,00 7.199.452,17
2. technische Anlagen und Maschinen 245.649,28 44.376,44 0,00 290.025,72
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.108.093,07 97.602,45 131.209,00 2.074.486,52
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
8.734.727,08 960.446,33 131.209,00 9.563.964,41
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 70.668.448,54 3.338.655,99 0,00 74.007.104,53
Suss MicroTec Lithography GmbH 0,00 0,00 0,00
HamaTech I
HamaTech II
Suss MicroTec Inc. 67.085.597,73 67.085.597,73
Suss MicroTec Great Britain Ltd. 1.588.813,47 0,00 1.588.813,47
Suss MicroTec KK 1.994.037,34 0,00 1.994.037,34
Suss MicroTec ReMan GmbH 0,00 28.120,05 28.120,05
Suss MicroOptics S.A. 0,00 0,00
MFI Technologies Corp. 0,00 0,00 0,00
Suss MicroTec Singapur 0,00 0,00
Suss MicroTec France S.A.S. 0,00 0,00 0,00
SMT China 0,00 0,00 0,00
SMT Taiwan 0,00 0,00 0,00
SMT Korea 0,00 0,00 0,00
SMT NL 0,00 3.310.535,94 3.310.535,94
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.979.072,54 10.005.322,48 268,03 15.984.126,99
76.647.521,08 13.343.978,47 268,03 89.991.231,52
91.614.217,79 14.927.046,14 131.477,03 106.409.786,90
Buchwerte
31.12.2024
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.105.765,12 1.310.568,76
2. geleistete Anzahlungen 777.561,05 933.520,55
1.883.326,17 2.244.089,31
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 13.482.953,19 14.010.858,04
2. technische Anlagen und Maschinen 234.768,89 267.415,84
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 175.277,56 114.521,83
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 656.390,68 523.938,95
14.549.390,32 14.916.734,66
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 40.033.471,72 46.923.332,79
Suss MicroTec Lithography GmbH 0,00 0,00
HamaTech I 30.416.490,04 30.416.490,04
HamaTech II 1,00 1,00
Suss MicroTec Inc. 7.018.891,86 7.018.891,86
Suss MicroTec Great Britain Ltd. 712.000,00 712.000,00
Suss MicroTec KK 1,00 1,00
Suss MicroTec ReMan GmbH 1,00 28.121,05
Suss MicroOptics S.A. 0,00 3.551.205,08
MFI Technologies Corp. 0,00 0,00
Suss MicroTec Singapur 12.725,88 12.725,88
Suss MicroTec France S.A.S. 1.519.151,79 1.519.151,79
SMT China 190.240,65 190.240,65
SMT Taiwan 135.531,36 135.531,36
SMT Korea 28.436,14 28.436,14
SMT NL 1,00 3.310.536,94
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.584.872,79 24.937.863,81
43.618.344,51 71.861.196,60
60.051.061,00 89.022.020,57

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SUSS MicroTec SE

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SUSS MicroTec SE - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefasten Lagebericht der SUSS MicroTec SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die in den Abschnitten "Beschreibung und wesentliche Merkmale des konzernweiten Risikomanagementsystems", "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Compliance-Management-Systems (CMS)" und "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS)" enthaltenen Angaben sowie die in dem Abschnitt "Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB" enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung und die in dem Abschnitt "Konzernnachhaltigkeitserklärung" enthaltene nichtfinanzielle Erklärung des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in den Abschnitten "Beschreibung und wesentliche Merkmale des konzernweiten Risikomanagementsystems", "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Compliance-Management-Systems (CMS)" und "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS)" enthaltenen Angaben sowie die in dem Abschnitt "Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB" enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung und die in dem Abschnitt "Konzernnachhaltigkeitserklärung" enthaltene nichtfinanzielle Erklärung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir diesen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

1. Im Jahresabschluss der SUSS MicroTec SE werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 40,0 Mio. ausgewiesen, die damit rd. 16 % der Bilanzsumme repräsentieren. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert k0ünftiger Zahlungsströme des jeweiligen verbundenen Unternehmens. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen verbundenen Unternehmen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gesellschaft. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.

2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:

Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt.

Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Werthaltigkeitsprüfungen der einzelnen Gesellschaften bilden.

Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt.

Mit der Kenntnis, dass bereits kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Werts haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen.

Ferner haben wir ergänzend für ausgewählte Gesellschaften eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert. Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Gesellschaften und insgesamt die Buchwerte der Finanzanlagen zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in "Abschnitt C" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

Die im zusammengefassten Lagebericht in den Abschnitten "Beschreibung und wesentliche Merkmale des konzernweiten Risikomanagementsystems", "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Compliance-Management-Systems (CMS)" und "Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS)" enthaltenen Angaben,

Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärung im zusammengefassten Lagebericht 2024,

Angaben zur Konzernnachhaltigkeitserklärung im zusammengefassten Lagebericht 2024,

die Versicherungen nach §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht,

Alternative Leistungskennzahlen des SUSS-Konzerns,

den Bericht des Aufsichtsrats sowie

alle übrigen Teile des veröffentlichten Geschäftsberichts,

aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei mit dem Namen JA.xhtml enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich die Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der SUSS MicroTec SE tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Prüfung des Vergütungsberichts der SUSS MicroTec SE

Vertraglich vereinbarte Leistungen im Zusammenhang mit der Konzernnachhaltigkeitserklärung

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Tibor Abel.

 

München, den 19. März 2025

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Abel, Wirtschaftsprüfer

Knaack, Wirtschaftsprüferin

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