Aurega GmbHLiquidated
94121 Salzweg, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Petra Koschany since 7/6/2022 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 51.00% | |
Arthur Ernest Koschany | 49.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Aurega GmbHStraßkirchen, Gde. SalzwegJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden §284 Abs.2Nr.1HGB Der Jahresabschluss der Firma Aurega GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG sowie des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Aus diesem Grunde hat die Gesellschaft bei der Aufstellung des Anhangs von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Aufstellung erfolgte nach folgenden Grundsätzen und Methoden: Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erforderlich, sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. In die Ermittlung der Herstellungskosten wurden die unmittelbar zurechenbaren Kosten, sowie die notwendigen Gemeinkosten und die durch die Fertigung veranlasste Abschreibung einbezogen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen wurden zum Nominalbetrag angesetzt. Für Einzelrisiken wurden angemessene Einzelwertberichtigungen gebildet. Sonstige Rückstellungen für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen übernommen. Ein Wechsel fand nicht statt. C. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden gemäß § 256 HGB das Verbrauchsfolgeverfahren bzw. gem. § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswert- bzw. Gruppenbewertungsverfahren angewandt. D. Abschreibungen auf den niedrigeren Wert von Gegenständen des Umlaufvermögens Abschreibungen auf den niedrigeren Wert von Gegenständen des Umlaufvermögens wurden in diesem Geschäftsjahr nicht vorgenommen. E. Angabe von Haftungsverhältnissen § 268 Abs. 7 HGB Der Gesellschafter haftet gegenüber der Bank nicht. Weitere nicht bilanzierte sonstige Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB in Form von
bestehen zur Zeit nicht. F. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung aufgestellt. G. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Jahresergebnis in voller Höhe in das nächste Jahr vorzutragen. H. Beschluss über die Ergebnisverwendung Der Vorschlag des Geschäftsführers wurde einstimmig angenommen. I. Sonstige Pflichtangaben Folgende Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden gemacht: 1. Angabe der Mitglieder des Geschäftsführerorganes - § 285 Nr. 10 HGB Der Geschäftsführer der Firma Aurega GmbH ist: Petra Koschany 2. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern -§ 42 Abs. 3 GmbHG Frau Koschany hat der / hat von der GmbH kein Darlehen gewährt bekommen / gewährt. Es sind keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der/n Gesellschaftern/in enthalten. Die Angaben enthalten nicht diejenigen Beträge, die dem Geschäftsführer zuzurechnen sind.
Salzweg, den 20. April 2017 gez. Petra Koschany Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. April 2017 |
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