FMBE
GmbH
Rastatt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
116.090,00 |
152.034,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10,00 |
25.494,00 |
| II.
Sachanlagen |
116.080,00 |
126.540,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.746.494,90 |
2.034.420,51 |
| I.
Vorräte |
720.646,84 |
243.809,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
600.003,19 |
230.416,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.425.844,87 |
1.560.194,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43.242,89 |
23.603,84 |
| Aktiva |
2.905.827,79 |
2.210.058,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.126.973,42 |
934.571,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
75.000,00 |
75.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
704.572,75 |
694.888,91 |
| IV.
Jahresüberschuss |
322.400,67 |
139.682,76 |
| B.
Rückstellungen |
511.992,46 |
523.973,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.266.861,91 |
751.512,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.231.250,92 |
683.239,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.610,99 |
68.273,38 |
| Passiva |
2.905.827,79 |
2.210.058,35 |
Anhang
ZUM JAHRESABSCHLUß FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
2023
ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluß für das
Geschäftsjahr wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der relevanten Vorschriften
des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 264, 265, 266 ff. HGB). Die
Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des
Jahresabschlusses gem. § 288 HGB wurden in Anspruch
genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, ("BilMoG"), ist in
Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften falls
zutreffend berücksichtigt (Art. 66 Abs. 3 Satz 1
EGHGB).
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im
Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen,
wurden gem. 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften gem. §
251 HGB bestehen nicht. Im Jahresabschluß wurden
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, aufgenommen.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Aufstellung der Bilanz, sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches i. V. m. dem am
29. Mai 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung
des Bilanzrechts soweit zutreffend und vorhanden, angewandt
(§§ 252 - 256 HGB i. V. m. Art. 66 und 67 EGHGB)
Die
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb
der vorgegebenen Nutzungsdauer vorwiegend linear
vorgenommen.
Entsprechend der steuerlichen Regelung wurden die
Abschreibungen monatsgenau vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von
€ 150,00 bis € 800,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern zwischen €
801,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet.
Dieser wird in einem Zeitraum von fünf Jahren
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt.
Die
flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und
entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind für wesentliche
Posten gebildet worden.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
I. B I L A N Z
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie
die
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
II. GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit
vom 01.01.2023 - 31.12.2023 ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023
waren:
Frank, Irmscher
Prokura: Norbert Ludwig,
Lemmert
FMBE GmbH
Gerwigstr. 4
76437 Rastatt
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichner
Frank Irmscher
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024
festgestellt.
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