Hawkins
& Cross Media GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.435,00 |
19.625,00 |
| I.
Sachanlagen |
27.935,00 |
18.125,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
434.563,35 |
256.934,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.676,84 |
51.997,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
374.886,51 |
204.937,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
650,43 |
1.701,63 |
| Aktiva |
464.648,78 |
278.261,36 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
248.581,20 |
106.414,82 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
81.414,82 |
18.825,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
142.166,38 |
62.589,62 |
| B.
Rückstellungen |
96.464,51 |
69.656,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.603,07 |
102.189,64 |
| Passiva |
464.648,78 |
278.261,36 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Hawkins & Cross Media
GmbH wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 HGB.
Die Hawkins & Cross Media GmbH hat ihren Sitz in
Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 767142.
Zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erforderliche Angaben sind soweit wie
möglich in den Anhang übernommen.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
bilanziert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
grundsätzlich linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und bewertet.
Die
Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die
liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr beträgt 119.603,07 EUR (Vorjahr:
102.189,64 EUR).
Der Betrag der
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
beläuft sich auf 35.442,84 EUR (Vorjahr:
39.742,65 EUR).
D.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug fünf (Vorjahr: drei).
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Stuttgart, gez.: Bruno Fritzsche
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2024
festgestellt.
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