H. Arnold
Service GmbH
Reichertshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1.912,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.912,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
10.572,10 |
41.777,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.165,01 |
16.863,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.407,09 |
24.914,55 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
53,76 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.537,86 |
54.277,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.822,19 |
31.638,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.638,29 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.316,10 |
-6.638,29 |
| B.
Rückstellungen |
2.405,00 |
4.193,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
310,67 |
18.446,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
310,67 |
18.446,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.537,86 |
54.277,90 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen
für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs.
1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
HGB erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu berücksichtigen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, soweit
möglich, an den ertragsteuerrechtlichen Vorschriften
ausgerichtet. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge
aufgrund der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde nicht
vorgenommen.
Angaben zu einzelnen Bilanzposten
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte mit Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Passivierungspflichtige
Rückstellungen wurden gemäß §
253 Abs. 1 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind wegen
der Beanspruchung der handelsrechtlichen Erleichterungen
gem. § 326 HGB nicht veranlasst.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
Geschäftsführer
Geschäftsführer im Geschäftsjahr war
Herr Heinrich Arnold, Systemtechniker.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 24.11.2011 festgestellt.
H. Arnold Service GmbH
Geschäftsführer
gez. Arnold Heinrich
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