Master Data

Registry
Register court Stendal HRB 24081
Registered
2/15/2017
Industry
Support activities for crop productionSupport activities for animal productionOther landscape and garden service activities
Purpose
Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Regenerative Energien, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Grundstücken, Immobilien und Anlagegütern. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Mark Woestmann
since 12/6/2023
Procura
Stefan Middendorf
since 2/15/2017
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

6 shareholders

GmbH structure

3 of 6 shown

Mark Woestmann
€52,480
41.00%
Germany
€6,280
4.91%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

Agrar GmbH Kakerbeck

Kalbe (Milde)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Bilanz

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen 5.325.109,71 5.129.580,54
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 5.258.914,52 5.063.385,35
III. Finanzanlagen 66.195,19 66.195,19
B. Umlaufvermögen 1.141.739,97 1.231.881,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.679,26 18.315,93
Summe 6.483.528,94 6.379.777,77

Passiva

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Eigenkapital 2.129.549,28 1.815.003,05
B. Sonderposten 33.052,50 36.442,50
C. Rückstellungen 181.443,64 73.572,87
D. Verbindlichkeiten 4.139.105,37 4.454.759,35
E. Rechnungsabgrenzungsposten 378,15 0,00
Summe 6.483.528,94 6.379.777,77

Ergänzende Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung vom 01.07.2022 bis 30.06.2023

1) Steuerrechtliche Verhältnisse

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß §§ 16 - 18 UStG.

Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.

Die Gesellschaft ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig nach § 1 (1) KStG.

2) Buchführung

Das Unternehmen ist nach § 141 Abs. 1 AO buchführungspflichtig und stellt daher unter sinngemäßer Anwendung der §§ 238, 240 bis 242, 243 bis 256 und 266 bis 277 HGB einen Jahresabschluss nach steuerrechtlichen Vorschriften auf.

Der Gewinn wird nach § 5 in Verbindung mit 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Anhand einer Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV wird ausgehend vom Gewinn laut GuV unter Berücksichtigung der nicht abzugsfähigen Betriebsaufwendungen und der steuerfreien Betriebseinnahmen das zu versteuernde Ergebnis ermittelt.

Die Agrar GmbH Kakerbeck ist eine Kapitalgesellschaft. Insbesondere wurden die Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. § 264 (1) HGB beachtet.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

3) Jahresabschluss

Die Erstellung der vorliegenden Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 (1) i.V.m. § 4 (1) EStG.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bewertet.

Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.

Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. mit den niedrigen Tageswerten zum Stichtag bewertet. Es gilt das Niederstwertprinzip.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Bei der Bewertung mit Herstellungskosten werden die Einzelkosten, die Fertigungsgemein- und die Materialgemeinkosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Steuern und ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Investitionsabzugsbeträge sowie Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe wurden nach § 7 g EStG im Wirtschaftsjahr nicht gebildet

Erhaltene Investitionszuschüsse werden in einem passiven Sonderposten abgegrenzt.

Vorstehender Anhang wurde anhand der vorliegenden Buchhaltung per 30.06.23 nach bestem Wissen erstellt.

 

Kakerbeck, den 21.09.2023

Stefan Middendorf, Geschäftsführer

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