SGO GmbHLiquidated
04680 Colditz, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Gerrit Tonkens since 12/11/2019 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Anke Möhring | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
SGO GmbHColditzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012BILANZ
ANHANGDer Jahresabschluss der SGO GmbH Sachsen-Gemüse & Obst für das Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012 ist entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die SGO GmbH ist nach § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren angewandt worden. Soweit Pflichtangaben in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten sind, wurden die betreffenden Posten in Ausübung des bestehenden Wahlrechtes im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1, 2 HGB) ist beachtet worden. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Bilanzerläuterungen Die Bilanz weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 462 TEUR aus. Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz dieser bilanziellen Überschuldung nach dem Going concern - Grundsatz. Nach der angestellten Fortführungsprognose erscheint der Geschäftsführung die Fortführung des Unternehmens als überwiegend wahrscheinlich. Zur Beurteilung der Vermögenssituation der Gesellschaft sind zusätzlich folgende Punkte heranzuziehen: Gegenüber einem Gläubiger bestehen sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 530 TEUR über die der Gläubiger eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen hat. Anlagevermögen Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote ausnahmslos beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten und soweit abnutzbar abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear und im Jahr des Zu- oder Abgangs zeitanteilig entsprechend ihrer Zugehörigkeit zum Betrieb. Die Abschreibungen werden nach Maßgabe der jeweils steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis 410,00 EUR werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im laufenden Geschäftsjahr voll abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe erfolgte mit den Anschaffungskosten. Eine Abschreibung auf einen niedrigeren beizulegenden Wert war nicht vorzunehmen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert bilanziert. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Einzelwertberichtigungen waren nicht nötig. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind mit den Nominalwerten bzw. Anschaffungskosten aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden die Ausgaben für Versicherungsbeiträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, abgegrenzt. Eigenkapital Zum 30.06.2012 beläuft sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 462 TEUR. Bei der Beurteilung der Vermögenslage ist die Rangrücktrittsvereinbarung zu berücksichtigen. Rückstellungen Rückstellungen wurden mit dem Betrag ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten. Weiterer Rückstellungsbedarf besteht nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für: - Kosten der Jahresabschlusserstellung, der Steuererklärungen - Berufsgenossenschaft - Personalkosten Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre bestehen nicht. Sicherheiten für Verbindlichkeiten wurden nicht gewährt. Sonstige Pflichtangaben Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr von Frau Evelyn Heinrich (Industriekauffrau), 04654 Frohburg OT Frauendorf geführt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.08.2012 |
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